„Open-House-Rabattverträge 2013-01“ - Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit

Techniker Krankenkasse

Die TK verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über die unter Anhang B jeweils aufgeführten Wirkstoffe bzw. die aufgeführte Wirkstoffkombination zu schließen.
Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der TK: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal vierundzwanzig Monate beginnend mit dem 1. August 2013. Der Vertrag endet spätestens am 31. Juli 2015, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen nach Anlage 4 zum Vertrag (Eigenerklärung zur Zulassung und zum Unternehmen) erfüllen und dies durch ihre Unterschrift bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen können von Interessenten bei der TK unter www.tk.de/vergabe unter der Rubrik "Open-House-Rabattverträge" abgefordert werden.
Die im Open-House-Verfahren der TK geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen bzw. Wirkstoffkombinationen und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach § 130a Absatz 8 SGB V.
Die TK behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit die nicht-exklusiven Open-House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen, die im Rahmen einer dem Kartellvergaberecht unterfallenden Ausschreibung geschlossen werden. Zum Inkrafttreten der exklusiven Rabattverträge wird die TK die Open-House-Rabattverträge unter Beachtung der dafür maßgeblichen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen kündigen. Den Erfahrungen der TK nach treten exklusive Rabattverträge in der Regel acht bis zehn Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2004/18/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" (Ziffer IV.1.1) ist den Vorgaben des Bekanntmachungsfomulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-06-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-06-24 Auftragsbekanntmachung
2013-07-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2013-08-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2013-09-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2013-10-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2013-11-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2014-01-27 Ergänzende Angaben
2014-03-21 Ergänzende Angaben
2014-06-27 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2013-06-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Unbestimmt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Techniker Krankenkasse
Postanschrift: Bramfelder Str. 140
Postleitzahl: 22305
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.tk.de 🌏
E-Mail: openhouse-2013-01@tk.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-06-24 📅
Einreichungsfrist: 2015-07-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-06-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 122-208971
ABl. S-Ausgabe: 122
Zusätzliche Informationen
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2004/18/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Die Angaben unter Ziffer VI.4) erfolgen hilfsweise und begründen keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die TK verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über die unter Anhang B jeweils aufgeführten Wirkstoffe bzw. die aufgeführte Wirkstoffkombination zu schließen.
Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der TK: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal vierundzwanzig Monate beginnend mit dem 1. August 2013. Der Vertrag endet spätestens am 31. Juli 2015, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen nach Anlage 4 zum Vertrag (Eigenerklärung zur Zulassung und zum Unternehmen) erfüllen und dies durch ihre Unterschrift bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen können von Interessenten bei der TK unter www.tk.de/vergabe unter der Rubrik "Open-House-Rabattverträge" abgefordert werden.
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Die im Open-House-Verfahren der TK geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen bzw. Wirkstoffkombinationen und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach § 130a Absatz 8 SGB V.
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Die TK behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit die nicht-exklusiven Open-House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen, die im Rahmen einer dem Kartellvergaberecht unterfallenden Ausschreibung geschlossen werden. Zum Inkrafttreten der exklusiven Rabattverträge wird die TK die Open-House-Rabattverträge unter Beachtung der dafür maßgeblichen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen kündigen. Den Erfahrungen der TK nach treten exklusive Rabattverträge in der Regel acht bis zehn Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren.
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Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2004/18/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" (Ziffer IV.1.1) ist den Vorgaben des Bekanntmachungsfomulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Lamivudin 150 mg/Zidovudin 300 mg
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Nevirapin
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Ziprasidon
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Die TK hat bereits exklusive Rabattverträge zu dem Wirkstoff Ziprasidon ausgeschrieben (Bekanntmachung im EU-Amtsblatt unter Nr. 2013/S 108-184356). Die exklusiven Verträge sollen am 1.2.2014 starten, so dass die TK die Open-House-Verträge zum Wirkstoff Ziprasidon voraussichtlich zum 31.1.2014 kündigen wird (vgl. hierzu auch unter Ziffer II.1.5)).
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Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Zoledronsäure
Referenznummer: OH-2013-01

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung zur Zulassung und zum Unternehmen nach Maßgabe der Anlage 4 zum unter www.tk.de/vergabe in der Rubrik „Open-House-Rabattverträge“ abrufbaren Vertrag.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Für den Fall des Vertragsschlusses hat eine Gemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Mitglieder dieser Gemeinschaft für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.
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Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Abforderung der Vertragsunterlagen unter: www.tk.de/vergabe
Internetadresse: www.tk.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-08-01 📅
Datum des Endes: 2015-07-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: OH-2013-01

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
"§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist".
"§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt".
"§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 113 Abs. 1 gilt in diesem Fall nicht.
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(3) Die Entscheidung der Vergabekammer ergeht durch Verwaltungsakt. Die Vollstreckung richtet sich, auch gegen einen Hoheitsträger, nach den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen des Bundes und der Länder. Die §§ 61 und 86a Satz 2 gelten entsprechend".
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Rüge i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB jedenfalls dann nicht mehr "unverzüglich" i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist, wenn sie mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhoben wird.
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Quelle: OJS 2013/S 122-208971 (2013-06-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-07-15)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.tk.de/vergabe 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-07-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-07-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 139-241299
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 122-208971
ABl. S-Ausgabe: 139
Zusätzliche Informationen
Vertragsbeginn: 1.8.2013 Die Angaben zu der Anzahl der in den einzelnen Losen eingegangenen Angebote (jeweils unter Ziffer V.2)) bezieht sich auf den Stand 12.7.2013. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2004/18/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Die Angaben unter Ziffer VI.3) erfolgen hilfsweise und begründen keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Im Übrigen wird nochmals auf die Bekanntmachung im ABl. EU 2013/S 122-208971 vom 26. Juni 2013 verwiesen.
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Auftragsvergabe

1️⃣
Name: HEXAL AG, ratiopharm GmbH
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG, HEXAL AG, ratiopharm GmbH

3️⃣
Name: 1 A Pharma GmbH, AbZ Pharma GmbH, ALIUD PHARMA GmbH, betapharm Arzneimittel GmbH, HEXAL AG, neuraxpharm Arzneimittel GmbH, ratiopharm GmbH, TAD Pharma GmbH

4️⃣
Name: Bendalis GmbH, Fresenius Kabi Deutschland GmbH, HEXAL AG, medac Gesellschaft für klinische Spezialpräparate mbH, Novartis Pharma GmbH, TEVA GmbH, ribosepharm division Hikma Pharma GmbH, Winthrop Arzneimittel GmbH
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
3
8

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 101b Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Quelle: OJS 2013/S 139-241299 (2013-07-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-08-22)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 163-283992
ABl. S-Ausgabe: 163
Zusätzliche Informationen
Vertragsbeginn: 1.9.2013 Die Angaben zu der Anzahl der in den einzelnen Losen eingegangenen Angebote (jeweils unter Ziffer V.2)) bezieht sich auf den Stand 19.8.2013. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2004/18/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Die Angaben unter Ziffer VI.3) erfolgen hilfsweise und begründen keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Im Übrigen wird nochmals auf die Bekanntmachung im ABl. EU 2013/S 122-208971 vom 26.6.2013 verwiesen.
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Auftragsvergabe
Name: ViiV Healthcare GmbH
SUN Pharmaceuticals Germany GmbH
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2013/S 163-283992 (2013-08-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-09-18)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-09-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-09-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 182-313881
ABl. S-Ausgabe: 182
Zusätzliche Informationen
Vertragsbeginn: 1.10.2013 Die Angaben zu der Anzahl der in den einzelnen Losen eingegangenen Angebote (jeweils unter Ziffer V.2)) bezieht sich auf den Stand 12.9.2013. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2004/18/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Die Angaben unter Ziffer VI.3) erfolgen hilfsweise und begründen keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Im Übrigen wird nochmals auf die Bekanntmachung im ABl. EU 2013/S 122-208971 vom 26.6.2013 verwiesen.
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Auftragsvergabe
Name: betapharm Arzneimittel GmbH, onkovis GmbH
Quelle: OJS 2013/S 182-313881 (2013-09-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-10-14)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-10-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-10-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 201-347603
ABl. S-Ausgabe: 201
Zusätzliche Informationen
Vertragsbeginn: 1.11.2013 Die Angaben zu der Anzahl der in den einzelnen Losen eingegangenen Angebote (jeweils unter Ziffer V.2)) bezieht sich auf den Stand 11.10.2013. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2004/18/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Die Angaben unter Ziffer VI.3) erfolgen hilfsweise und begründen keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Im Übrigen wird nochmals auf die Bekanntmachung im ABl. EU 2013/S 122-208971 vom 26.6.2013 verwiesen.
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Auftragsvergabe
Name: Aurobindo Pharma GmbH
CareCept Medical GmbH
Quelle: OJS 2013/S 201-347603 (2013-10-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-11-14)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-11-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-11-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 223-388173
ABl. S-Ausgabe: 223
Zusätzliche Informationen
Vertragsbeginn: 1.12.2013. Die Angaben zu der Anzahl der in den einzelnen Losen eingegangenen Angebote (jeweils unter Ziffer V.2)) bezieht sich auf den Stand der neu geschlossenen Verträge zwischen der letzten in diesem Verfahren veröffentlichten Bekanntmachung vergebener Aufträge und dem 11.11.2013. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2004/18/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Die Angaben unter Ziffer VI.3) erfolgen hilfsweise und begründen keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, deren Geltungkraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Im Übrigen wird nochmals auf die Bekanntmachung im ABl. EU 2013/S 122-208971 vom 26.6.2013 verwiesen.
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Auftragsvergabe
Name: Medicopharm AG Arzneimittel und Medikal Produkte
Quelle: OJS 2013/S 223-388173 (2013-11-14)
Ergänzende Angaben (2014-01-27)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-01-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-01-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 020-030739
ABl. S-Ausgabe: 20
Quelle: OJS 2014/S 020-030739 (2014-01-27)
Ergänzende Angaben (2014-03-21)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-03-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-03-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 060-100529
ABl. S-Ausgabe: 60
Quelle: OJS 2014/S 060-100529 (2014-03-21)
Ergänzende Angaben (2014-06-27)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-06-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 124-220389
ABl. S-Ausgabe: 124
Quelle: OJS 2014/S 124-220389 (2014-06-27)