Die Hochschule Niederrhein beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrags für vier Jahre (ab dem 01. Juli 2013) mit voraussichtlich drei Rahmenvertragspartnern, die der Hochschule Niederrhein Leiharbeitnehmer als AÜG-Kräfte überlassen. Es ist vorgesehen, dass vier (ggf. auch fünf) Hausmeister zum 01. August 2013 und zwei weitere Hausmeister ab dem 01. Juni 2014 von einem oder mehreren Rahmenvertragspartnern gestellt werden. Darüber hinaus behält sich die Hochschule vor, weitere AÜG-Leistungen über den Rahmenvertrag abzurufen, etwa die Bereitstellung weiterer Hausmeister im Bedarfsfall oder aber von Leiharbeitern für die Gartenpflege. Es besteht kein Anspruch auf Abruf und Beauftragung von AÜG-Kräften. Einsatzorte sind Krefeld und Mönchengladbach. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-04-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-03-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-03-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Überlassung von kaufmännischen oder industriellen Arbeitskräften
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Überlassung von kaufmännischen oder industriellen Arbeitskräften📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hochschule Niederrhein University of Applied Sciences
Postanschrift: Reinarzstraße 49
Postleitzahl: 47805
Postort: Krefeld
Kontakt
Internetadresse: http://www.hsnr.de🌏
E-Mail: sylvia.ellert@hs-niederrhein.de📧
Telefon: +49 21518222111📞
Fax: +49 2151822852111 📠
Angebote dürfen nur schriftlich in einfacher Ausfertigung bei der unter Ziffer I genannten Kontaktstelle eingereicht werden. Die Angebotsunterlagen sind zusätzlich auf einem Datenträger (z.B. CD-ROM) in einem geschützten Format (z.B. pdf mit Strukturierungsfunktion, Lesbarkeit für Adobe Reader Version 8.0 und mit freigegebener Druck und Kopiermöglichkeit, d.h. nicht eingescannt, sondern auf den Texteditor generiert) zu speichern. Soweit einzelne Seiten zu unterzeichnen sind, dürfen diese ausnahmsweise auch in eingescannter Form gesondert auf dem Datenträger abgespeichert werden. Der Datenträger ist dem Angebot beizufügen. Bitte beachten Sie zwingend den folgenden Hinweis: Der Fragen- und Antwortkatalog wird in anonymisierter Form unter dem Link http://www.hs-niederrhein.de/hochschule/ausschreibung-hausmeisterdienste/ bereitgestellt und den Bietern nicht zugesandt. Es obliegt den Bietern, selbstständig und rechtzeitig den Fragen- und Antwortkatalog abzurufen. Die finale Fassung des Fragen- und Antwortkataloges wird am 12. April 2013 eingestellt.
Angebote dürfen nur schriftlich in einfacher Ausfertigung bei der unter Ziffer I genannten Kontaktstelle eingereicht werden. Die Angebotsunterlagen sind zusätzlich auf einem Datenträger (z.B. CD-ROM) in einem geschützten Format (z.B. pdf mit Strukturierungsfunktion, Lesbarkeit für Adobe Reader Version 8.0 und mit freigegebener Druck und Kopiermöglichkeit, d.h. nicht eingescannt, sondern auf den Texteditor generiert) zu speichern. Soweit einzelne Seiten zu unterzeichnen sind, dürfen diese ausnahmsweise auch in eingescannter Form gesondert auf dem Datenträger abgespeichert werden. Der Datenträger ist dem Angebot beizufügen. Bitte beachten Sie zwingend den folgenden Hinweis: Der Fragen- und Antwortkatalog wird in anonymisierter Form unter dem Link http://www.hs-niederrhein.de/hochschule/ausschreibung-hausmeisterdienste/ bereitgestellt und den Bietern nicht zugesandt. Es obliegt den Bietern, selbstständig und rechtzeitig den Fragen- und Antwortkatalog abzurufen. Die finale Fassung des Fragen- und Antwortkataloges wird am 12. April 2013 eingestellt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Hochschule Niederrhein beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrags für vier Jahre (ab dem 01. Juli 2013) mit voraussichtlich drei Rahmenvertragspartnern, die der Hochschule Niederrhein Leiharbeitnehmer als AÜG-Kräfte überlassen. Es ist vorgesehen, dass vier (ggf. auch fünf) Hausmeister zum 01. August 2013 und zwei weitere Hausmeister ab dem 01. Juni 2014 von einem oder mehreren Rahmenvertragspartnern gestellt werden. Darüber hinaus behält sich die Hochschule vor, weitere AÜG-Leistungen über den Rahmenvertrag abzurufen, etwa die Bereitstellung weiterer Hausmeister im Bedarfsfall oder aber von Leiharbeitern für die Gartenpflege. Es besteht kein Anspruch auf Abruf und Beauftragung von AÜG-Kräften. Einsatzorte sind Krefeld und Mönchengladbach. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Die Hochschule Niederrhein beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrags für vier Jahre (ab dem 01. Juli 2013) mit voraussichtlich drei Rahmenvertragspartnern, die der Hochschule Niederrhein Leiharbeitnehmer als AÜG-Kräfte überlassen. Es ist vorgesehen, dass vier (ggf. auch fünf) Hausmeister zum 01. August 2013 und zwei weitere Hausmeister ab dem 01. Juni 2014 von einem oder mehreren Rahmenvertragspartnern gestellt werden. Darüber hinaus behält sich die Hochschule vor, weitere AÜG-Leistungen über den Rahmenvertrag abzurufen, etwa die Bereitstellung weiterer Hausmeister im Bedarfsfall oder aber von Leiharbeitern für die Gartenpflege. Es besteht kein Anspruch auf Abruf und Beauftragung von AÜG-Kräften. Einsatzorte sind Krefeld und Mönchengladbach. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: FP F-50.5-Jk
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Krefeld und Mönchengladbach.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Unternehmensdarstellung: Name, Anschrift, Rechtsform, Leistungsspektrum, Gründungsdatum, Niederlassung, Name und Position des zuständigen Bearbeiters (einschließlich Telefonnummer, E-Mail-Adresse) sowie die Angabe der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister, alternativ eine Angabe nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist,
- Unternehmensdarstellung: Name, Anschrift, Rechtsform, Leistungsspektrum, Gründungsdatum, Niederlassung, Name und Position des zuständigen Bearbeiters (einschließlich Telefonnummer, E-Mail-Adresse) sowie die Angabe der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister, alternativ eine Angabe nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist,
- Eigenerklärung, dass bei Ausführung des Auftrages keine Waren verwendet werden, die unter Missachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen genannten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Diese Mindeststandards ergeben sich aus:
1. dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930 (BGBl. 1956 II S. 641),
2. dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9. Juli 1948 (BGBl. 1956 II S. 2073),
3. dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1. Juli 1949 (BGBl. 1955 II S. 1123),
4. dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBl. 1956 II S. 24),
5. dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25. Juni 1957 (BGBl. 1959 II S. 442),
6. dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. Juni 1958 (BGBl. 1961 II S. 98),
7. dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26. Juni 1973 (BGBl. 1976 II S. 202),
8. dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999 (BGBl. 2001 II S. 1291).
- Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist nach den Bestimmungen des Landes, in dem das Unternehmen des Bieters seinen Sitz hat und eine Erklärung, dass sich der Bieter nicht in Liquidation befindet.
- Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist nach den Bestimmungen des Landes, in dem das Unternehmen des Bieters seinen Sitz hat und eine Erklärung, dass sich der Bieter nicht in Liquidation befindet.
- Eigenerklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zu gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist nach den Bestimmungen des Landes, in dem das Unternehmen des Bieter seinen Sitz hat.
- Eigenerklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zu gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist nach den Bestimmungen des Landes, in dem das Unternehmen des Bieter seinen Sitz hat.
- Verpflichtungserklärung zur Tariftreue gemäß § 4 TVgG-NRW.
- Eigenerklärung, dass die Leiharbeitnehmer bei der Ausführung der Leistung für die gleiche Tätigkeit ebenso entlohnt werden, wie die regulär bei der Hochschule Niederrhein Beschäftigten.
- Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, ist rechtskräftig verurteilt worden, wegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder einem Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbstverantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder einem Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbstverantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
- Gültige AÜG-Bescheinigungen, in Kopie. Die Vergabestelle behält sich vor, sich vor Zuschlag von den ausgewählten Bietern die Originale vorlegen zu lassen.
Die Vergabestelle stellt für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen mit den Vergabeunterlagen entsprechende Musterformulare zur Verfügung. Alle Antworten und Unterlagen müssen dem Angebot beiliegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Unterlagen nachzufordern.
Die Vergabestelle stellt für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen mit den Vergabeunterlagen entsprechende Musterformulare zur Verfügung. Alle Antworten und Unterlagen müssen dem Angebot beiliegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Unterlagen nachzufordern.
Gibt eine Bietergemeinschaft ein Angebot ab, ist es erforderlich, dass jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft die vorgenannten Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit abgibt. Im Übrigen wird auf III.2.2 und III.2.3 verwiesen.
Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (technische Leistungsfähigkeit) der Fähigkeiten von Nachunternehmern (hierzu zählen auch freie Mitarbeiter, Konzernunternehmen sowie sonstige Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen. Für diesen Fall ist eine Verpflichtungserklärung des entsprechenden Nachunternehmers dem Angebot beizufügen. Weiter hat der Nachunternehmer seine Zuverlässigkeit anhand der vorgenannten Erklärungen mit dem Angebot nachzuweisen. Im Übrigen wird auf III.2.2 und III.2.3 verwiesen.
Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (technische Leistungsfähigkeit) der Fähigkeiten von Nachunternehmern (hierzu zählen auch freie Mitarbeiter, Konzernunternehmen sowie sonstige Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen. Für diesen Fall ist eine Verpflichtungserklärung des entsprechenden Nachunternehmers dem Angebot beizufügen. Weiter hat der Nachunternehmer seine Zuverlässigkeit anhand der vorgenannten Erklärungen mit dem Angebot nachzuweisen. Im Übrigen wird auf III.2.2 und III.2.3 verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Eigenerklärung zum Bruttogesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjähren.
- Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren (ohne freie Mitarbeiter)
- Eigenerklärung zur Fluktuation der Mitarbeiter. Anzugeben ist hier die Zahl der Mitarbeiter, die das Unternehmen in den letzten zwei Jahren verlassen haben, im Verhältnis zur Gesamtzahl der Mitarbeiter.
Die Vergabestelle stellt auch für die Abgabe der vorgenannten Eigenerklärungen mit den Vergabeunterlagen Musterformulare zur Verfügung, die unbedingt zu verwenden sind. Alle Antworten und Unterlagen müssen bei Abgabe des Angebotes vorliegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Unterlagen nachzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Vergabestelle stellt auch für die Abgabe der vorgenannten Eigenerklärungen mit den Vergabeunterlagen Musterformulare zur Verfügung, die unbedingt zu verwenden sind. Alle Antworten und Unterlagen müssen bei Abgabe des Angebotes vorliegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Unterlagen nachzufordern.
Gibt eine Bietergemeinschaft ein Angebot ab, ist es erforderlich, dass jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft die vorgenannten Erklärungen zur Leistungsfähigkeit abgibt. Im Übrigen wird auf III.2.1 und III.2.3 verwiesen.
Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Fähigkeit von Nachunternehmern (hierzu zählen auch freie Mitarbeiter, Konzernunternehmen und sonstige Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen. Für diesen Fall ist eine Verpflichtungserklärung des entsprechenden Nachunternehmers dem Angebot beizufügen. Zudem hat der Nachunternehmer die vorgenannten Erklärungen zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot abzugeben. Im Übrigen wird auf III.2.1 und III.2.3 verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Fähigkeit von Nachunternehmern (hierzu zählen auch freie Mitarbeiter, Konzernunternehmen und sonstige Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen. Für diesen Fall ist eine Verpflichtungserklärung des entsprechenden Nachunternehmers dem Angebot beizufügen. Zudem hat der Nachunternehmer die vorgenannten Erklärungen zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot abzugeben. Im Übrigen wird auf III.2.1 und III.2.3 verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Eigenerklärung zu vergleichbaren Referenzen aus den letzten drei Jahren unter Angabe des Kundennamens, dem Ort der Leistungserbringung, einem Ansprechpartner, der Funktion des Ansprechpartners, der Telefonnummer, einer Kurzbeschreibung des Projektes sowie des Auftragsvolumens für den Ausführungszeitraum (brutto). Referenzen sind nur dann vergleichbar, wenn der Bieter auch in der Vergangenheit AÜG-Kräfte oder sonstiges Personal für den Bereich Hausmeisterdienste und Gartenpflege überlassen bzw. eingesetzt hat.
- Eigenerklärung zu vergleichbaren Referenzen aus den letzten drei Jahren unter Angabe des Kundennamens, dem Ort der Leistungserbringung, einem Ansprechpartner, der Funktion des Ansprechpartners, der Telefonnummer, einer Kurzbeschreibung des Projektes sowie des Auftragsvolumens für den Ausführungszeitraum (brutto). Referenzen sind nur dann vergleichbar, wenn der Bieter auch in der Vergangenheit AÜG-Kräfte oder sonstiges Personal für den Bereich Hausmeisterdienste und Gartenpflege überlassen bzw. eingesetzt hat.
- Angabe von Umweltmanagementmaßnahmen, die bei der Ausführung des Auftrages zur Anwendung kommen sollen oder Bescheinigung unabhängiger Stellen über das Umweltmanagement des Bieters, z.B. Eco-Management-and-Audit-Scheme (EMAS) oder gleichwertig. Zu Umweltmanagementmaßnahmen zählen z.B. auch der Gebrauch von kraftstoffarmen Fahrzeugen, die Vermeidung unnötiger Wege etc.. Der Bieter muss insoweit auf die in seinem Unternehmen eingesetzten Standards bei der Auftragsdurchführung eingehen.
- Angabe von Umweltmanagementmaßnahmen, die bei der Ausführung des Auftrages zur Anwendung kommen sollen oder Bescheinigung unabhängiger Stellen über das Umweltmanagement des Bieters, z.B. Eco-Management-and-Audit-Scheme (EMAS) oder gleichwertig. Zu Umweltmanagementmaßnahmen zählen z.B. auch der Gebrauch von kraftstoffarmen Fahrzeugen, die Vermeidung unnötiger Wege etc.. Der Bieter muss insoweit auf die in seinem Unternehmen eingesetzten Standards bei der Auftragsdurchführung eingehen.
Die Vergabestelle stellt mit den Vergabeunterlagen auch für die Abgabe dieser Eigenerklärungen Musterformulare zur Verfügung.
Alle Antworten und Unterlagen müssen bei Abgabe des Angebotes vorliegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Unterlagen nachzufordern.
Gibt eine Bietergemeinschaft ein Angebot ab, muss nach den vorgelegten Referenzen die Bietergemeinschaft als Ganzes über die erforderliche Fachkunde verfügen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat für den im Auftragsfall von ihm zu übernehmenden Leistungsteil die Fachkunde nachzuweisen. Im Übrigen wird auf III.2.1 und III.2.3 verwiesen.
Gibt eine Bietergemeinschaft ein Angebot ab, muss nach den vorgelegten Referenzen die Bietergemeinschaft als Ganzes über die erforderliche Fachkunde verfügen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat für den im Auftragsfall von ihm zu übernehmenden Leistungsteil die Fachkunde nachzuweisen. Im Übrigen wird auf III.2.1 und III.2.3 verwiesen.
Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Fachkunde der Fähigkeiten von Nachunternehmern (hierzu zählen auch freie Mitarbeiter, Konzernunternehmen und sonstige Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und dem Unternehmen bestehenden Verbindung. In diesem Fall ist eine Verpflichtungserklärung des entsprechenden Nachunternehmers dem Angebot beizufügen. Zudem hat der Nachunternehmer die vorgenannte Eigenerklärung zu Referenzen für den zu übernehmenden Leistungsteil und zum Umweltmanagement mit dem Angebot abzugeben.
Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Fachkunde der Fähigkeiten von Nachunternehmern (hierzu zählen auch freie Mitarbeiter, Konzernunternehmen und sonstige Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und dem Unternehmen bestehenden Verbindung. In diesem Fall ist eine Verpflichtungserklärung des entsprechenden Nachunternehmers dem Angebot beizufügen. Zudem hat der Nachunternehmer die vorgenannte Eigenerklärung zu Referenzen für den zu übernehmenden Leistungsteil und zum Umweltmanagement mit dem Angebot abzugeben.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Auftrag unterliegt den Vergaben des TVgG-NRW. Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird;
- in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift aufgeführt werden;
- in der ein von allen für die Durchführung des Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigter Vertreter benannt und erklärt wird, dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich vertreten wird;
- in der die postalische Anschrift des Vertreters angegeben wird, über den der gesamte Schriftverkehr abgewickelt wird.
Für diese Erklärung stellt die Vergabestelle das Muster "Bietergemeinschaft" zur Verfügung. Das Muster ist den Vergabeunterlagen beigefügt und vollständig auszufüllen.
Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften im Auftragsfall gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch für die Erfüllung sämtlicher vertraglicher Verpflichtungen.
Es ist grundsätzlich unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter am Vergabeverfahren teilzunehmen. Ein solches Verhalten ist regelmäßig als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede zu werten und führt gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. f) VOL/A zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Bieter mit seinem Angebot nachweist, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt werden. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bieter an verschiedenen Bietergemeinschaften beteiligt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Es ist grundsätzlich unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter am Vergabeverfahren teilzunehmen. Ein solches Verhalten ist regelmäßig als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede zu werten und führt gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. f) VOL/A zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Bieter mit seinem Angebot nachweist, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt werden. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bieter an verschiedenen Bietergemeinschaften beteiligt.
Verfahren
Zahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 3
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 48
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-07-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Vizepräsident für Wirtschaft und Personal
Sylivia Ellert
Name: Hochschule Niederrhein University of Applied Sciences
Postanschrift: Reinarzstr. 49
Kontaktperson: Einkauf
Frau Junk
Telefon: +49 21518222531📞
E-Mail: claudia.junk@hs-niederrhein.de📧
Fax: +49 2151822852531 📠
Kontaktperson: Die Unterlagen sind auf der Homepage der Hochschule Niederrhein abzurufen unter u.g. Link
URL der Dokumente: http://www.hs-niederrhein.de/hochschule/ausschreibung-hausmeisterdienste/🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: FP F-50.5-Jk
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2114753131📞
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Angebote dürfen nur schriftlich in einfacher Ausfertigung bei der unter Ziffer I genannten Kontaktstelle eingereicht werden. Die Angebotsunterlagen sind zusätzlich auf einem Datenträger (z.B. CD-ROM) in einem geschützten Format (z.B. pdf mit Strukturierungsfunktion, Lesbarkeit für Adobe Reader Version 8.0 und mit freigegebener Druck und Kopiermöglichkeit, d.h. nicht eingescannt, sondern auf den Texteditor generiert) zu speichern. Soweit einzelne Seiten zu unterzeichnen sind, dürfen diese ausnahmsweise auch in eingescannter Form gesondert auf dem Datenträger abgespeichert werden. Der Datenträger ist dem Angebot beizufügen. Bitte beachten Sie zwingend den folgenden Hinweis: Der Fragen- und Antwortkatalog wird in anonymisierter Form unter dem Link http://www.hs-niederrhein.de/hochschule/ausschreibung-hausmeisterdienste/ bereitgestellt und den Bietern nicht zugesandt. Es obliegt den Bietern, selbstständig und rechtzeitig den Fragen- und Antwortkatalog abzurufen. Die finale Fassung des Fragen- und Antwortkataloges wird am 12. April 2013 eingestellt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Angebote dürfen nur schriftlich in einfacher Ausfertigung bei der unter Ziffer I genannten Kontaktstelle eingereicht werden. Die Angebotsunterlagen sind zusätzlich auf einem Datenträger (z.B. CD-ROM) in einem geschützten Format (z.B. pdf mit Strukturierungsfunktion, Lesbarkeit für Adobe Reader Version 8.0 und mit freigegebener Druck und Kopiermöglichkeit, d.h. nicht eingescannt, sondern auf den Texteditor generiert) zu speichern. Soweit einzelne Seiten zu unterzeichnen sind, dürfen diese ausnahmsweise auch in eingescannter Form gesondert auf dem Datenträger abgespeichert werden. Der Datenträger ist dem Angebot beizufügen. Bitte beachten Sie zwingend den folgenden Hinweis: Der Fragen- und Antwortkatalog wird in anonymisierter Form unter dem Link http://www.hs-niederrhein.de/hochschule/ausschreibung-hausmeisterdienste/ bereitgestellt und den Bietern nicht zugesandt. Es obliegt den Bietern, selbstständig und rechtzeitig den Fragen- und Antwortkatalog abzurufen. Die finale Fassung des Fragen- und Antwortkataloges wird am 12. April 2013 eingestellt.
Quelle: OJS 2013/S 048-078134 (2013-03-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-05-17) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-05-14 📅
Name: Agello Service GmbH, Marc Neuß, Runtime Services GmbH & CoKG
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 211-4753131📞
Fax: +49 211-4753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Angebote dürfen nur schriftlich in einfacher Ausfertigung bei der unter Ziffer I genannten Kontaktstelle eingereicht werden. Die Angebotsunterlagen sind zusätzlich auf einem Datenträger (z.B. CD-ROM) in einem geschützten Format (z.B. pdf mit Strukturierungsfunktion, Lesbarkeit für Adobe Reader Version 8.0 und mit freigegebener Druck und Kopiermöglichkeit, d.h. nicht eingescannt, sondern auf den Texteditor generiert) zu speichern. Soweit einzelne Seiten zu unterzeichnen sind, dürfen diese ausnahmsweise auch in eingescannter Form gesondert auf dem Datenträger abgespeichert werden. Der Datenträger ist dem Angebot beizufügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Angebote dürfen nur schriftlich in einfacher Ausfertigung bei der unter Ziffer I genannten Kontaktstelle eingereicht werden. Die Angebotsunterlagen sind zusätzlich auf einem Datenträger (z.B. CD-ROM) in einem geschützten Format (z.B. pdf mit Strukturierungsfunktion, Lesbarkeit für Adobe Reader Version 8.0 und mit freigegebener Druck und Kopiermöglichkeit, d.h. nicht eingescannt, sondern auf den Texteditor generiert) zu speichern. Soweit einzelne Seiten zu unterzeichnen sind, dürfen diese ausnahmsweise auch in eingescannter Form gesondert auf dem Datenträger abgespeichert werden. Der Datenträger ist dem Angebot beizufügen.
Bitte beachten Sie zwingend den folgenden Hinweis: Der Fragen- und Antwortkatalog wird in anonymisierter Form unter dem Link http://www.hs-niederrhein.de/hochschule/ausschreibung-hausmeisterdienste/ bereitgestellt und den Bietern nicht zugesandt. Es obliegt den Bietern, selbstständig und rechtzeitig den Fragen- und Antwortkatalog abzurufen. Die finale Fassung des Fragen- und Antwortkataloges wird am 12..IV.2013 eingestellt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bitte beachten Sie zwingend den folgenden Hinweis: Der Fragen- und Antwortkatalog wird in anonymisierter Form unter dem Link http://www.hs-niederrhein.de/hochschule/ausschreibung-hausmeisterdienste/ bereitgestellt und den Bietern nicht zugesandt. Es obliegt den Bietern, selbstständig und rechtzeitig den Fragen- und Antwortkatalog abzurufen. Die finale Fassung des Fragen- und Antwortkataloges wird am 12..IV.2013 eingestellt.