Die FMS Wertmanagement AöR (“FMS-WM“) ist eine organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige, teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts innerhalb der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA). Mit Beschluss vom 8. Juli 2010 hat der Lenkungsausschuss der FMSA die FMS-WM formal gemäß § 8a FMStFG gegründet und deren Statut erlassen. Die FMS-WM übernahm zum 1. Oktober 2010 von der Hypo Real Estate Holding AG und deren unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen und Zweckgesellschaften im In- und Ausland (zusammen die HRE-Gruppe) zum Zwecke der Stabilisierung der HRE-Gruppe und des Finanzmarkts insgesamt Risikopositionen und nicht strategie-notwendige Geschäftsbereiche und wird diese nach wirtschaftlichen Grundsätzen abwickeln. Dabei minimiert sie Verluste und nimmt Ertragschancen wahr. Die FMS Wertmanagement Service GmbH (“FMS-SG“ oder "Auftraggeberin") ist eine 100-%ige Tochtergesellschaft der FMS-WM. Sie wird ab Oktober 2013 die Verwaltung des Portfolios der FMS-WM übernehmen, wenn der Kooperationsvertrag zwischen FMS-WM und der Deutschen Pfandbriefbank AG (pbb) über die Verwaltung des Portfolios der FMS-WM durch die pbb aufgrund einer Entscheidung der EU-Kommission beendet werden muss. Geschäftsgegenstand der FMS-SG ist die Verwaltung von Bankportfolien, insbesondere bestehend aus Darlehen, Anleihen und Derivaten, und die Erbringung aller damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, insbesondere für die FMS-Wertmanagement Anstalt des öffentlichen Rechts.. Die FMS-SG beabsichtigt, vertreten durch die FMS-WM, einen Rahmenvertrag mit höchstens sechs (6) Wirtschaftsteilnehmern über die Verschaffung von freiberuflichen Leistungen in Projekten sowie in nachstehenden Themengebieten zu vergeben: — Finance & Risk — Asset Management — Operations — Stabs- oder Querschnittsfunktionen Die freiberuflichen Leistungen sind für die FMS-SG in Unterschleißheim (Raum München) sowie die Auslands-Niederlassungen der FMS-SG in Dublin (Irland), London (UK) und ggf. New York (USA) sowie ggf. für verbundene Unternehmen an verschiedenen Standorten zu erbringen. Die Möglichkeit zur Verschaffung freiberuflicher Leistungen an Standorten außerhalb Deutschlands ist jedoch keine zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren. Neben dem Leistungsforderungsrecht für verbundene Unternehmen enthält der Rahmenvertrag das Recht für die FMS-WM, den Vertrag bei Ausscheiden der FMS-SG zu den vereinbarten Konditionen fortzuführen (Vertragsübernahme).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-07-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Personalwesen, außer Stellenvermittlung und Ausleih von Arbeitnehmern
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Personalwesen, außer Stellenvermittlung und Ausleih von Arbeitnehmern📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: FMS Wertmanagement AöR
Postanschrift: Prinzregentenstraße 56
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.fms-wm.de🌏
E-Mail: ausschreibung@fms-wm.de📧
Fax: +49 899547627892 📠
1) Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dieser EU-Bekanntmachung um eine freiwillige Bekanntmachung handelt, da die Auftraggeberin die unter Ziff. II.1.5) beschriebenen Leistungen im Wege einer Öffentlichen Ausschreibung zur Vergabe nicht prioritärer Dienstleistungen im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 2 VgV beschafft (vgl. Anhang I B der VOL/A, CPC-Referenz-Nr. 872). Die Auftraggeberin bindet sich selbst nicht an den gesamten 2. Abschnitt der VOL/A (VOL/A-EG). Es gelten § 8 EG, § 15 EG Absatz 10 und § 23 EG VOL/A sowie die Rege-lungen des Abschnitts 1 der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A.
2) Interessenten sind aufgefordert, bei der oben in Abschnitt I genannten Kontaktstelle die Ausschreibungsunterlagen abzurufen, die auch die Formblätter enthalten. Die Formblätter sind für das Angebot zu nutzen, um eine Auswertung der Angebote zu erleichtern.
3) Die Angebote sind bis zum 20.08.2013, 16:00 Uhr schriftlich und unterschrieben (bei Bietergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Angebot im Vergabeverfahren „Rahmenvertrag Freelancer FMS-SG“ – Bitte nicht öffnen!" an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden zwingend ausgeschlossen.
Um die Angebotswertung zu erleichtern, wird darum gebeten, dass die Angebote zusätzlich zur Papierversion eine CD-ROM/DVD mit dem eingescannten Angebot im pdf-Format enthalten. Bei Abweichungen und/oder Wi-dersprüchen zwischen der Papierform (Original) und der elektronischen Form (CD-ROM/DVD) ist stets das Ori-ginal in Papierform maßgeblich.
4) Die Auftraggeberin wird die fristgerecht eingegangenen Angebote zunächst auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit prüfen. Die Auftraggeberin wird dann entscheiden, ob sie allein auf der Grundlage der bis zum Ablauf der Angebotsfrist (vgl. Abschnitt IV.3.4) der Bekanntmachung) vorliegenden Do-kumente (Erklärungen/Angaben und Nachweise) das Vergabeverfahren fortführt oder ob sie von der Möglichkeit Gebrauch macht, Dokumente nach Maßgabe des § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Entscheidet sich die Auftraggeberin zur Nachforderung von Dokumenten, so wird sie diskriminierungsfrei die entsprechenden Unternehmen, die fristgerecht ein Angebot eingereicht haben, zur Nachreichung der entsprechenden Dokumente mit einer angemessenen Frist auffordern. In der Aufforderung zur Nachreichung wird die Auftraggeberin den Unternehmen mitteilen, welche Dokumente den bekanntgegebenen oder gesetzlichen Anforderungen nicht genügen. Auch im Falle der Nachforderung bezieht sich die Nachforderung nicht auf Preisangaben. Die Ausnahmen des § 16 Abs. 2 Satz 2 VOL/A bleiben bestehen. Macht die Auftraggeberin von dieser allgemeinen Nachforderung keinen Gebrauch, werden der Wertung der Angebote nur die Dokumente zu Grunde gelegt, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist (vgl. Abschnitt IV.3.4) der Bekanntmachung) vorlagen. Den Unternehmen wird weder ein Recht darauf gewährt, dass die Auftraggeberin eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nach-forderungsrunde. Die Unternehmen bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes allein verantwortlich.
5) Es wird darauf hingewiesen, dass eine mehrfache Beteiligung eines Unternehmens an dieser Ausschreibung, insbesondere als Alleinbieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als Alleinbieter und Nachunternehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft und Nachunternehmer, grundsätzlich nicht zugelassen wird. Eine solche Mehrfachbeteiligung führt daher zum Ausschluss der betroffenen Bieter und der betroffenen Bietergemeinschaften, es sei denn im Angebot wird die Wahrung des vergaberechtlichen Geheimwettbewerbs zweifelsfrei nachgewiesen.
6) Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Unternehmen gegen geltendes Recht, so haben die Unternehmen die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
7) Die Zuschlagserteilung steht unter Gremienvorbehalt. Die Auftraggeberin behält sich insbesondere vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, wenn die erforderlichen Gremienentscheidungen nicht vorliegen, die Zustimmung einzubindender staatlicher Stellen nicht erfolgt oder die eingegangenen Angebote unwirtschaftlich sind.
8) Für die Beteiligung an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
9) Unternehmen aus Staaten, in denen die geforderten Nachweise und Erklärungen (Angaben) nicht erteilt werden können, haben gleichwertige Nachweise, Erklärungen (Angaben) vorzulegen. Soweit die Nachweise, und Erklärungen (Angaben) nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, hat der Bieter eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
1) Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dieser EU-Bekanntmachung um eine freiwillige Bekanntmachung handelt, da die Auftraggeberin die unter Ziff. II.1.5) beschriebenen Leistungen im Wege einer Öffentlichen Ausschreibung zur Vergabe nicht prioritärer Dienstleistungen im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 2 VgV beschafft (vgl. Anhang I B der VOL/A, CPC-Referenz-Nr. 872). Die Auftraggeberin bindet sich selbst nicht an den gesamten 2. Abschnitt der VOL/A (VOL/A-EG). Es gelten § 8 EG, § 15 EG Absatz 10 und § 23 EG VOL/A sowie die Rege-lungen des Abschnitts 1 der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A.
2) Interessenten sind aufgefordert, bei der oben in Abschnitt I genannten Kontaktstelle die Ausschreibungsunterlagen abzurufen, die auch die Formblätter enthalten. Die Formblätter sind für das Angebot zu nutzen, um eine Auswertung der Angebote zu erleichtern.
3) Die Angebote sind bis zum 20.08.2013, 16:00 Uhr schriftlich und unterschrieben (bei Bietergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Angebot im Vergabeverfahren „Rahmenvertrag Freelancer FMS-SG“ – Bitte nicht öffnen!" an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden zwingend ausgeschlossen.
Um die Angebotswertung zu erleichtern, wird darum gebeten, dass die Angebote zusätzlich zur Papierversion eine CD-ROM/DVD mit dem eingescannten Angebot im pdf-Format enthalten. Bei Abweichungen und/oder Wi-dersprüchen zwischen der Papierform (Original) und der elektronischen Form (CD-ROM/DVD) ist stets das Ori-ginal in Papierform maßgeblich.
4) Die Auftraggeberin wird die fristgerecht eingegangenen Angebote zunächst auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit prüfen. Die Auftraggeberin wird dann entscheiden, ob sie allein auf der Grundlage der bis zum Ablauf der Angebotsfrist (vgl. Abschnitt IV.3.4) der Bekanntmachung) vorliegenden Do-kumente (Erklärungen/Angaben und Nachweise) das Vergabeverfahren fortführt oder ob sie von der Möglichkeit Gebrauch macht, Dokumente nach Maßgabe des § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Entscheidet sich die Auftraggeberin zur Nachforderung von Dokumenten, so wird sie diskriminierungsfrei die entsprechenden Unternehmen, die fristgerecht ein Angebot eingereicht haben, zur Nachreichung der entsprechenden Dokumente mit einer angemessenen Frist auffordern. In der Aufforderung zur Nachreichung wird die Auftraggeberin den Unternehmen mitteilen, welche Dokumente den bekanntgegebenen oder gesetzlichen Anforderungen nicht genügen. Auch im Falle der Nachforderung bezieht sich die Nachforderung nicht auf Preisangaben. Die Ausnahmen des § 16 Abs. 2 Satz 2 VOL/A bleiben bestehen. Macht die Auftraggeberin von dieser allgemeinen Nachforderung keinen Gebrauch, werden der Wertung der Angebote nur die Dokumente zu Grunde gelegt, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist (vgl. Abschnitt IV.3.4) der Bekanntmachung) vorlagen. Den Unternehmen wird weder ein Recht darauf gewährt, dass die Auftraggeberin eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nach-forderungsrunde. Die Unternehmen bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes allein verantwortlich.
5) Es wird darauf hingewiesen, dass eine mehrfache Beteiligung eines Unternehmens an dieser Ausschreibung, insbesondere als Alleinbieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als Alleinbieter und Nachunternehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft und Nachunternehmer, grundsätzlich nicht zugelassen wird. Eine solche Mehrfachbeteiligung führt daher zum Ausschluss der betroffenen Bieter und der betroffenen Bietergemeinschaften, es sei denn im Angebot wird die Wahrung des vergaberechtlichen Geheimwettbewerbs zweifelsfrei nachgewiesen.
6) Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Unternehmen gegen geltendes Recht, so haben die Unternehmen die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
7) Die Zuschlagserteilung steht unter Gremienvorbehalt. Die Auftraggeberin behält sich insbesondere vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, wenn die erforderlichen Gremienentscheidungen nicht vorliegen, die Zustimmung einzubindender staatlicher Stellen nicht erfolgt oder die eingegangenen Angebote unwirtschaftlich sind.
8) Für die Beteiligung an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
9) Unternehmen aus Staaten, in denen die geforderten Nachweise und Erklärungen (Angaben) nicht erteilt werden können, haben gleichwertige Nachweise, Erklärungen (Angaben) vorzulegen. Soweit die Nachweise, und Erklärungen (Angaben) nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, hat der Bieter eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die FMS Wertmanagement AöR (“FMS-WM“) ist eine organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige, teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts innerhalb der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA). Mit Beschluss vom 8. Juli 2010 hat der Lenkungsausschuss der FMSA die FMS-WM formal gemäß § 8a FMStFG gegründet und deren Statut erlassen.
Die FMS Wertmanagement AöR (“FMS-WM“) ist eine organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige, teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts innerhalb der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA). Mit Beschluss vom 8. Juli 2010 hat der Lenkungsausschuss der FMSA die FMS-WM formal gemäß § 8a FMStFG gegründet und deren Statut erlassen.
Die FMS-WM übernahm zum 1. Oktober 2010 von der Hypo Real Estate Holding AG und deren unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen und Zweckgesellschaften im In- und Ausland (zusammen die HRE-Gruppe) zum Zwecke der Stabilisierung der HRE-Gruppe und des Finanzmarkts insgesamt Risikopositionen und nicht strategie-notwendige Geschäftsbereiche und wird diese nach wirtschaftlichen Grundsätzen abwickeln. Dabei minimiert sie Verluste und nimmt Ertragschancen wahr.
Die FMS-WM übernahm zum 1. Oktober 2010 von der Hypo Real Estate Holding AG und deren unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen und Zweckgesellschaften im In- und Ausland (zusammen die HRE-Gruppe) zum Zwecke der Stabilisierung der HRE-Gruppe und des Finanzmarkts insgesamt Risikopositionen und nicht strategie-notwendige Geschäftsbereiche und wird diese nach wirtschaftlichen Grundsätzen abwickeln. Dabei minimiert sie Verluste und nimmt Ertragschancen wahr.
Die FMS Wertmanagement Service GmbH (“FMS-SG“ oder "Auftraggeberin") ist eine 100-%ige Tochtergesellschaft der FMS-WM. Sie wird ab Oktober 2013 die Verwaltung des Portfolios der FMS-WM übernehmen, wenn der Kooperationsvertrag zwischen FMS-WM und der Deutschen Pfandbriefbank AG (pbb) über die Verwaltung des Portfolios der FMS-WM durch die pbb aufgrund einer Entscheidung der EU-Kommission beendet werden muss. Geschäftsgegenstand der FMS-SG ist die Verwaltung von Bankportfolien, insbesondere bestehend aus Darlehen, Anleihen und Derivaten, und die Erbringung aller damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, insbesondere für die FMS-Wertmanagement Anstalt des öffentlichen Rechts..
Die FMS Wertmanagement Service GmbH (“FMS-SG“ oder "Auftraggeberin") ist eine 100-%ige Tochtergesellschaft der FMS-WM. Sie wird ab Oktober 2013 die Verwaltung des Portfolios der FMS-WM übernehmen, wenn der Kooperationsvertrag zwischen FMS-WM und der Deutschen Pfandbriefbank AG (pbb) über die Verwaltung des Portfolios der FMS-WM durch die pbb aufgrund einer Entscheidung der EU-Kommission beendet werden muss. Geschäftsgegenstand der FMS-SG ist die Verwaltung von Bankportfolien, insbesondere bestehend aus Darlehen, Anleihen und Derivaten, und die Erbringung aller damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, insbesondere für die FMS-Wertmanagement Anstalt des öffentlichen Rechts..
Die FMS-SG beabsichtigt, vertreten durch die FMS-WM, einen Rahmenvertrag mit höchstens sechs (6) Wirtschaftsteilnehmern über die Verschaffung von freiberuflichen Leistungen in Projekten sowie in nachstehenden Themengebieten zu vergeben:
— Finance & Risk
— Asset Management
— Operations
— Stabs- oder Querschnittsfunktionen
Die freiberuflichen Leistungen sind für die FMS-SG in Unterschleißheim (Raum München) sowie die Auslands-Niederlassungen der FMS-SG in Dublin (Irland), London (UK) und ggf. New York (USA) sowie ggf. für verbundene Unternehmen an verschiedenen Standorten zu erbringen.
Die freiberuflichen Leistungen sind für die FMS-SG in Unterschleißheim (Raum München) sowie die Auslands-Niederlassungen der FMS-SG in Dublin (Irland), London (UK) und ggf. New York (USA) sowie ggf. für verbundene Unternehmen an verschiedenen Standorten zu erbringen.
Die Möglichkeit zur Verschaffung freiberuflicher Leistungen an Standorten außerhalb Deutschlands ist jedoch keine zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren.
Neben dem Leistungsforderungsrecht für verbundene Unternehmen enthält der Rahmenvertrag das Recht für die FMS-WM, den Vertrag bei Ausscheiden der FMS-SG zu den vereinbarten Konditionen fortzuführen (Vertragsübernahme).
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 12 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 36 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Unterschleißheim (München, Landkreis)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Für die nachfolgend unter Abschnitt III.2.1) – III.2.3) geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweise sind Formblätter vorgegeben, welche zu verwenden und - soweit zutreffend - zusammen mit den darin geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweisen mit dem Angebot einzureichen sind. Die Formblätter sind zusammen mit den weiteren Ausschreibungsunterlagen bei der oben genannten Kontaktstelle anzufordern.
Für die nachfolgend unter Abschnitt III.2.1) – III.2.3) geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweise sind Formblätter vorgegeben, welche zu verwenden und - soweit zutreffend - zusammen mit den darin geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweisen mit dem Angebot einzureichen sind. Die Formblätter sind zusammen mit den weiteren Ausschreibungsunterlagen bei der oben genannten Kontaktstelle anzufordern.
Von dem Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft sind folgende Erklärungen (Angaben) und Nachweise zwingend vorzulegen:
1) Basisinformationen (Firma, Rechtsform, Anschrift) zum Unternehmen des Bieters / der Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Von dem Bieter – bei Bietergemeinschaften von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gesondert – sowie bei einem beabsichtigten Einsatz von Nachunternehmen von jedem Nachunternehmen gesondert (Hinweis: Bieter, Bieterge-meinschaften, Bietergemeinschaftsmitglieder und Nachunternehmen werden nachfolgend zusammenfassend als „Unternehmen“ bezeichnet) ist folgende Erklärung zwingend vorzulegen (hinsichtlich etwaiger Nachforderungen vgl. Abschnitt VI.3) Ziffer 4):
Von dem Bieter – bei Bietergemeinschaften von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gesondert – sowie bei einem beabsichtigten Einsatz von Nachunternehmen von jedem Nachunternehmen gesondert (Hinweis: Bieter, Bieterge-meinschaften, Bietergemeinschaftsmitglieder und Nachunternehmen werden nachfolgend zusammenfassend als „Unternehmen“ bezeichnet) ist folgende Erklärung zwingend vorzulegen (hinsichtlich etwaiger Nachforderungen vgl. Abschnitt VI.3) Ziffer 4):
Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A und keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 5 VOL/A vorliegen;
2) sowie Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Einträgen im Gewerbezentralregister für das Unternehmen sowie deren geschäftsführende natürliche Personen;
Im Falle der Beteiligung als Bietergemeinschaft ist, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert, folgen-de Erklärung zwingend vorzulegen (hinsichtlich etwaiger Nachforderungen vgl. Abschnitt VI.3) Ziffer 4):
3) Erklärung zur Vertretungsberechtigung und zur gesamtschuldnerischen Haftung der Bietergemeinschaftsmit-glieder.
Im Falle der Beteiligung von Nachunternehmen ist folgende Erklärung zwingend vorzulegen (hinsichtlich etwaiger Nachforderungen vgl. Abschnitt VI.3) Ziffer 4:
4) Verpflichtungserklärung des Nachunternehmens, dass es die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stellen wird.
Von dem Bieter – bei Bietergemeinschaften von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gesondert – sollen folgende Erklärungen (Angaben) und Nachweise informatorisch (d.h. nicht zwingend ohne Auswirkung auf die Eignungsprüfung) vorgelegt werden:
5) Handelsregisterauszug des Bieters / des Mitglieds der Bietergemeinschaft (Kopie ausreichend; nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Schlusstermins gemäß Abschnitt IV.3.4)).
6) Zusätzliche Informationen zum Bieter / Mitglied der Bietergemeinschaft gemäß Fragebogen, im Einzelnen:
— Darstellung des Bieters / des Mitglieds der Bietergemeinschaft (max. 2 DIN A4-Seiten)
— Niederlassungen des Bieters / des Mitglieds der Bietergemeinschaft in Deutschland und im europäischen Ausland (inkl. Standort und Größe)
— Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter (Verwaltung) des Bieters / der Bietergemeinschaft in Deutschland und im europäischen Ausland, getrennt nach Niederlassungen
— Erträge des Bieters / der Bietergemeinschaft in Deutschland und im europäischen Ausland, jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
— Anzahl vermittelter Manntage in Bezug auf freie Mitarbeiter für Kredit- und/oder Finanzdienstleistungsinstitute sowie Abwicklungsanstalten in Deutschland im Jahr 2012.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Von dem Bieter / der Bietergemeinschaft ist folgende Erklärung (Angabe) zwingend vorzulegen (hinsichtlich etwaiger Nachforderungen vgl. Abschnitt VI.3) Ziffer 4):
1) Angabe des Gesamtumsatzes (netto) des Unternehmens in Deutschland und im europäischen Ausland, jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Mindeststandards:
1) Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens in einem der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre in Deutschland und im europäischen Ausland (addiert) von mindestens zehn (10) Mio. Euro.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Von dem Bieter / der Bietergemeinschaft sind folgende Erklärungen (Angaben) zwingend vorzulegen (hinsicht-lich etwaiger Nachforderungen vgl. Abschnitt VI.3) Ziffer 4):
1) Angabe des Gesamtumsatzes (netto) des Unter-nehmens im Bereich „Verschaffung freier Mitarbeiter an Kredit- und/oder Finanzdienstleistungsinstitute sowie Abwicklungsanstalten“ in Deutschland und im europäischen Ausland, jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
1) Angabe des Gesamtumsatzes (netto) des Unter-nehmens im Bereich „Verschaffung freier Mitarbeiter an Kredit- und/oder Finanzdienstleistungsinstitute sowie Abwicklungsanstalten“ in Deutschland und im europäischen Ausland, jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
2) Angabe von mindestens drei (3) laufenden oder in den letzten drei Jahren abgeschlossenen Referenzen des Unternehmens von Kredit- und/oder Finanzdienstleistungsinstituten sowie Abwicklungsan-stalten über die Verschaffung freier Mitarbeiter in Deutschland;
2) Angabe von mindestens drei (3) laufenden oder in den letzten drei Jahren abgeschlossenen Referenzen des Unternehmens von Kredit- und/oder Finanzdienstleistungsinstituten sowie Abwicklungsan-stalten über die Verschaffung freier Mitarbeiter in Deutschland;
Mindeststandards:
1) Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens in einem der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich „Verschaffung freier Mitarbeiter an Kredit- und/oder Finanzdienstleistungsinstitute sowie Abwicklungsanstalten“ in Deutschland und im europäischen Ausland (addiert) von mindestens drei (3) Mio. Euro;
1) Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens in einem der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich „Verschaffung freier Mitarbeiter an Kredit- und/oder Finanzdienstleistungsinstitute sowie Abwicklungsanstalten“ in Deutschland und im europäischen Ausland (addiert) von mindestens drei (3) Mio. Euro;
2) Vorlage von mindestens drei (3) laufenden oder in den letzten drei Jahren abgeschlossenen Referenzen des Unternehmens von Kredit- und/oder Finanzdienstleistungsinstituten sowie Abwicklungsanstalten über die Verschaffung freier Mitarbeiter in Deutschland;
2) Vorlage von mindestens drei (3) laufenden oder in den letzten drei Jahren abgeschlossenen Referenzen des Unternehmens von Kredit- und/oder Finanzdienstleistungsinstituten sowie Abwicklungsanstalten über die Verschaffung freier Mitarbeiter in Deutschland;
3) Ansprechpartner der Auftraggeberin muss sowohl Deutsch als auch Englisch fließend sprechen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Einzelheiten sind dem Vertrag zu entnehmen, welcher Bestandteil der Ausschreibung ist.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine besondere Rechtsform ist nicht erforderlich, jedoch müssen sich die Mitglieder einer Bietergemeinschaft zu einer gesamtschuldnerischen Haftung (§ 421 BGB) gegenüber der Auftraggeberin verpflichten.
Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 6
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 36
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-09-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: FMS Wertmanagement Service GmbH
Postanschrift: Freisinger Str. 11
Postort: Unterschleißheim
Postleitzahl: 85716
Kontakt
Kontaktperson: Jochen Fahrbach
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dieser EU-Bekanntmachung um eine freiwillige Bekanntmachung handelt, da die Auftraggeberin die unter Ziff. II.1.5) beschriebenen Leistungen im Wege einer Öffentlichen Ausschreibung zur Vergabe nicht prioritärer Dienstleistungen im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 2 VgV beschafft (vgl. Anhang I B der VOL/A, CPC-Referenz-Nr. 872). Die Auftraggeberin bindet sich selbst nicht an den gesamten 2. Abschnitt der VOL/A (VOL/A-EG). Es gelten § 8 EG, § 15 EG Absatz 10 und § 23 EG VOL/A sowie die Rege-lungen des Abschnitts 1 der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A.
1) Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dieser EU-Bekanntmachung um eine freiwillige Bekanntmachung handelt, da die Auftraggeberin die unter Ziff. II.1.5) beschriebenen Leistungen im Wege einer Öffentlichen Ausschreibung zur Vergabe nicht prioritärer Dienstleistungen im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 2 VgV beschafft (vgl. Anhang I B der VOL/A, CPC-Referenz-Nr. 872). Die Auftraggeberin bindet sich selbst nicht an den gesamten 2. Abschnitt der VOL/A (VOL/A-EG). Es gelten § 8 EG, § 15 EG Absatz 10 und § 23 EG VOL/A sowie die Rege-lungen des Abschnitts 1 der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A.
2) Interessenten sind aufgefordert, bei der oben in Abschnitt I genannten Kontaktstelle die Ausschreibungsunterlagen abzurufen, die auch die Formblätter enthalten. Die Formblätter sind für das Angebot zu nutzen, um eine Auswertung der Angebote zu erleichtern.
2) Interessenten sind aufgefordert, bei der oben in Abschnitt I genannten Kontaktstelle die Ausschreibungsunterlagen abzurufen, die auch die Formblätter enthalten. Die Formblätter sind für das Angebot zu nutzen, um eine Auswertung der Angebote zu erleichtern.
3) Die Angebote sind bis zum 20.08.2013, 16:00 Uhr schriftlich und unterschrieben (bei Bietergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Angebot im Vergabeverfahren „Rahmenvertrag Freelancer FMS-SG“ – Bitte nicht öffnen!" an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden zwingend ausgeschlossen.
3) Die Angebote sind bis zum 20.08.2013, 16:00 Uhr schriftlich und unterschrieben (bei Bietergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Angebot im Vergabeverfahren „Rahmenvertrag Freelancer FMS-SG“ – Bitte nicht öffnen!" an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden zwingend ausgeschlossen.
Um die Angebotswertung zu erleichtern, wird darum gebeten, dass die Angebote zusätzlich zur Papierversion eine CD-ROM/DVD mit dem eingescannten Angebot im pdf-Format enthalten. Bei Abweichungen und/oder Wi-dersprüchen zwischen der Papierform (Original) und der elektronischen Form (CD-ROM/DVD) ist stets das Ori-ginal in Papierform maßgeblich.
Um die Angebotswertung zu erleichtern, wird darum gebeten, dass die Angebote zusätzlich zur Papierversion eine CD-ROM/DVD mit dem eingescannten Angebot im pdf-Format enthalten. Bei Abweichungen und/oder Wi-dersprüchen zwischen der Papierform (Original) und der elektronischen Form (CD-ROM/DVD) ist stets das Ori-ginal in Papierform maßgeblich.
4) Die Auftraggeberin wird die fristgerecht eingegangenen Angebote zunächst auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit prüfen. Die Auftraggeberin wird dann entscheiden, ob sie allein auf der Grundlage der bis zum Ablauf der Angebotsfrist (vgl. Abschnitt IV.3.4) der Bekanntmachung) vorliegenden Do-kumente (Erklärungen/Angaben und Nachweise) das Vergabeverfahren fortführt oder ob sie von der Möglichkeit Gebrauch macht, Dokumente nach Maßgabe des § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Entscheidet sich die Auftraggeberin zur Nachforderung von Dokumenten, so wird sie diskriminierungsfrei die entsprechenden Unternehmen, die fristgerecht ein Angebot eingereicht haben, zur Nachreichung der entsprechenden Dokumente mit einer angemessenen Frist auffordern. In der Aufforderung zur Nachreichung wird die Auftraggeberin den Unternehmen mitteilen, welche Dokumente den bekanntgegebenen oder gesetzlichen Anforderungen nicht genügen. Auch im Falle der Nachforderung bezieht sich die Nachforderung nicht auf Preisangaben. Die Ausnahmen des § 16 Abs. 2 Satz 2 VOL/A bleiben bestehen. Macht die Auftraggeberin von dieser allgemeinen Nachforderung keinen Gebrauch, werden der Wertung der Angebote nur die Dokumente zu Grunde gelegt, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist (vgl. Abschnitt IV.3.4) der Bekanntmachung) vorlagen. Den Unternehmen wird weder ein Recht darauf gewährt, dass die Auftraggeberin eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nach-forderungsrunde. Die Unternehmen bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes allein verantwortlich.
4) Die Auftraggeberin wird die fristgerecht eingegangenen Angebote zunächst auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit prüfen. Die Auftraggeberin wird dann entscheiden, ob sie allein auf der Grundlage der bis zum Ablauf der Angebotsfrist (vgl. Abschnitt IV.3.4) der Bekanntmachung) vorliegenden Do-kumente (Erklärungen/Angaben und Nachweise) das Vergabeverfahren fortführt oder ob sie von der Möglichkeit Gebrauch macht, Dokumente nach Maßgabe des § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Entscheidet sich die Auftraggeberin zur Nachforderung von Dokumenten, so wird sie diskriminierungsfrei die entsprechenden Unternehmen, die fristgerecht ein Angebot eingereicht haben, zur Nachreichung der entsprechenden Dokumente mit einer angemessenen Frist auffordern. In der Aufforderung zur Nachreichung wird die Auftraggeberin den Unternehmen mitteilen, welche Dokumente den bekanntgegebenen oder gesetzlichen Anforderungen nicht genügen. Auch im Falle der Nachforderung bezieht sich die Nachforderung nicht auf Preisangaben. Die Ausnahmen des § 16 Abs. 2 Satz 2 VOL/A bleiben bestehen. Macht die Auftraggeberin von dieser allgemeinen Nachforderung keinen Gebrauch, werden der Wertung der Angebote nur die Dokumente zu Grunde gelegt, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist (vgl. Abschnitt IV.3.4) der Bekanntmachung) vorlagen. Den Unternehmen wird weder ein Recht darauf gewährt, dass die Auftraggeberin eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nach-forderungsrunde. Die Unternehmen bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes allein verantwortlich.
5) Es wird darauf hingewiesen, dass eine mehrfache Beteiligung eines Unternehmens an dieser Ausschreibung, insbesondere als Alleinbieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als Alleinbieter und Nachunternehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft und Nachunternehmer, grundsätzlich nicht zugelassen wird. Eine solche Mehrfachbeteiligung führt daher zum Ausschluss der betroffenen Bieter und der betroffenen Bietergemeinschaften, es sei denn im Angebot wird die Wahrung des vergaberechtlichen Geheimwettbewerbs zweifelsfrei nachgewiesen.
5) Es wird darauf hingewiesen, dass eine mehrfache Beteiligung eines Unternehmens an dieser Ausschreibung, insbesondere als Alleinbieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als Alleinbieter und Nachunternehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft und Nachunternehmer, grundsätzlich nicht zugelassen wird. Eine solche Mehrfachbeteiligung führt daher zum Ausschluss der betroffenen Bieter und der betroffenen Bietergemeinschaften, es sei denn im Angebot wird die Wahrung des vergaberechtlichen Geheimwettbewerbs zweifelsfrei nachgewiesen.
6) Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Unternehmen gegen geltendes Recht, so haben die Unternehmen die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
6) Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Unternehmen gegen geltendes Recht, so haben die Unternehmen die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
7) Die Zuschlagserteilung steht unter Gremienvorbehalt. Die Auftraggeberin behält sich insbesondere vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, wenn die erforderlichen Gremienentscheidungen nicht vorliegen, die Zustimmung einzubindender staatlicher Stellen nicht erfolgt oder die eingegangenen Angebote unwirtschaftlich sind.
7) Die Zuschlagserteilung steht unter Gremienvorbehalt. Die Auftraggeberin behält sich insbesondere vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, wenn die erforderlichen Gremienentscheidungen nicht vorliegen, die Zustimmung einzubindender staatlicher Stellen nicht erfolgt oder die eingegangenen Angebote unwirtschaftlich sind.
8) Für die Beteiligung an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
9) Unternehmen aus Staaten, in denen die geforderten Nachweise und Erklärungen (Angaben) nicht erteilt werden können, haben gleichwertige Nachweise, Erklärungen (Angaben) vorzulegen. Soweit die Nachweise, und Erklärungen (Angaben) nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, hat der Bieter eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
9) Unternehmen aus Staaten, in denen die geforderten Nachweise und Erklärungen (Angaben) nicht erteilt werden können, haben gleichwertige Nachweise, Erklärungen (Angaben) vorzulegen. Soweit die Nachweise, und Erklärungen (Angaben) nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, hat der Bieter eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 107 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §
101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Hinweis: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige
Tage. Eine verspätet erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu §
121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Quelle: OJS 2013/S 132-228890 (2013-07-05)
Ergänzende Angaben (2013-08-07) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
1) Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dieser EU-Bekanntmachung um eine freiwillige Bekanntmachung handelt, da die Auftraggeberin die unter Ziff. II.1.5) beschriebenen Leistungen im Wege einer Öffentlichen Ausschreibung zur Vergabe nicht prioritärer Dienstleistungen im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 2 VgV beschafft (vgl. Anhang I B der VOL/A, CPC-Referenz-Nr. 872). Die Auftraggeberin bindet sich selbst nicht an den gesamten 2. Abschnitt der VOL/A (VOL/A-EG). Es gelten § 8 EG, § 15 EG Absatz 10 und § 23 EG VOL/A sowie die Regelungen des Abschnitts 1 der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A.
2) Interessenten sind aufgefordert, bei der oben in Abschnitt I genannten Kontaktstelle die Ausschreibungsunterlagen abzurufen, die auch die Formblätter enthalten. Die Formblätter sind für das Angebot zu nutzen, um eine Auswertung der Angebote zu erleichtern.
3) Die Angebote sind bis zum 20.08.2013, 16:00 Uhr schriftlich und unterschrieben (bei Bietergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Angebot im Vergabeverfahren „Rahmenvertrag Freelancer FMS-SG“ – Bitte nicht öffnen!" an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden zwingend ausgeschlossen.
Um die Angebotswertung zu erleichtern, wird darum gebeten, dass die Angebote zusätzlich zur Papierversion eine CD-ROM/DVD mit dem eingescannten Angebot im pdf-Format enthalten. Bei Abweichungen und/oder Wi-dersprüchen zwischen der Papierform (Original) und der elektronischen Form (CD-ROM/DVD) ist stets das Ori-ginal in Papierform maßgeblich.
4) Die Auftraggeberin wird die fristgerecht eingegangenen Angebote zunächst auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit prüfen. Die Auftraggeberin wird dann entscheiden, ob sie allein auf der Grundlage der bis zum Ablauf der Angebotsfrist (vgl. Abschnitt IV.3.4) der Bekanntmachung) vorliegenden Do-kumente (Erklärungen/Angaben und Nachweise) das Vergabeverfahren fortführt oder ob sie von der Möglichkeit Gebrauch macht, Dokumente nach Maßgabe des § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Entscheidet sich die Auftraggeberin zur Nachforderung von Dokumenten, so wird sie diskriminierungsfrei die entsprechenden Unternehmen, die fristgerecht ein Angebot eingereicht haben, zur Nachreichung der entsprechenden Dokumente mit einer angemessenen Frist auffordern. In der Aufforderung zur Nachreichung wird die Auftraggeberin den Unternehmen mitteilen, welche Dokumente den bekanntgegebenen oder gesetzlichen Anforderungen nicht genügen. Auch im Falle der Nachforderung bezieht sich die Nachforderung nicht auf Preisangaben. Die Ausnahmen des § 16 Abs. 2 Satz 2 VOL/A bleiben bestehen. Macht die Auftraggeberin von dieser allgemeinen Nachforderung keinen Gebrauch, werden der Wertung der Angebote nur die Dokumente zu Grunde gelegt, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist (vgl. Abschnitt IV.3.4) der Bekanntmachung) vorlagen. Den Unternehmen wird weder ein Recht darauf gewährt, dass die Auftraggeberin eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Die Unternehmen bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes allein verantwortlich.
5) Es wird darauf hingewiesen, dass eine mehrfache Beteiligung eines Unternehmens an dieser Ausschreibung, insbesondere als Alleinbieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als Alleinbieter und Nachunternehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft und Nachunternehmer, grundsätzlich nicht zugelassen wird. Eine solche Mehrfachbeteiligung führt daher zum Ausschluss der betroffenen Bieter und der betroffenen Bietergemeinschaften, es sei denn im Angebot wird die Wahrung des vergaberechtlichen Geheimwettbewerbs zweifelsfrei nachgewiesen.
6) Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Unternehmen gegen geltendes Recht, so haben die Unternehmen die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
7) Die Zuschlagserteilung steht unter Gremienvorbehalt. Die Auftraggeberin behält sich insbesondere vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, wenn die erforderlichen Gremienentscheidungen nicht vorliegen, die Zustimmung einzubindender staatlicher Stellen nicht erfolgt oder die eingegangenen Angebote unwirtschaftlich sind.
8) Für die Beteiligung an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
9) Unternehmen aus Staaten, in denen die geforderten Nachweise und Erklärungen (Angaben) nicht erteilt werden können, haben gleichwertige Nachweise, Erklärungen (Angaben) vorzulegen. Soweit die Nachweise, und Erklärungen (Angaben) nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, hat der Bieter eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
1) Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dieser EU-Bekanntmachung um eine freiwillige Bekanntmachung handelt, da die Auftraggeberin die unter Ziff. II.1.5) beschriebenen Leistungen im Wege einer Öffentlichen Ausschreibung zur Vergabe nicht prioritärer Dienstleistungen im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 2 VgV beschafft (vgl. Anhang I B der VOL/A, CPC-Referenz-Nr. 872). Die Auftraggeberin bindet sich selbst nicht an den gesamten 2. Abschnitt der VOL/A (VOL/A-EG). Es gelten § 8 EG, § 15 EG Absatz 10 und § 23 EG VOL/A sowie die Regelungen des Abschnitts 1 der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A.
2) Interessenten sind aufgefordert, bei der oben in Abschnitt I genannten Kontaktstelle die Ausschreibungsunterlagen abzurufen, die auch die Formblätter enthalten. Die Formblätter sind für das Angebot zu nutzen, um eine Auswertung der Angebote zu erleichtern.
3) Die Angebote sind bis zum 20.08.2013, 16:00 Uhr schriftlich und unterschrieben (bei Bietergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Angebot im Vergabeverfahren „Rahmenvertrag Freelancer FMS-SG“ – Bitte nicht öffnen!" an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden zwingend ausgeschlossen.
Um die Angebotswertung zu erleichtern, wird darum gebeten, dass die Angebote zusätzlich zur Papierversion eine CD-ROM/DVD mit dem eingescannten Angebot im pdf-Format enthalten. Bei Abweichungen und/oder Wi-dersprüchen zwischen der Papierform (Original) und der elektronischen Form (CD-ROM/DVD) ist stets das Ori-ginal in Papierform maßgeblich.
4) Die Auftraggeberin wird die fristgerecht eingegangenen Angebote zunächst auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit prüfen. Die Auftraggeberin wird dann entscheiden, ob sie allein auf der Grundlage der bis zum Ablauf der Angebotsfrist (vgl. Abschnitt IV.3.4) der Bekanntmachung) vorliegenden Do-kumente (Erklärungen/Angaben und Nachweise) das Vergabeverfahren fortführt oder ob sie von der Möglichkeit Gebrauch macht, Dokumente nach Maßgabe des § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Entscheidet sich die Auftraggeberin zur Nachforderung von Dokumenten, so wird sie diskriminierungsfrei die entsprechenden Unternehmen, die fristgerecht ein Angebot eingereicht haben, zur Nachreichung der entsprechenden Dokumente mit einer angemessenen Frist auffordern. In der Aufforderung zur Nachreichung wird die Auftraggeberin den Unternehmen mitteilen, welche Dokumente den bekanntgegebenen oder gesetzlichen Anforderungen nicht genügen. Auch im Falle der Nachforderung bezieht sich die Nachforderung nicht auf Preisangaben. Die Ausnahmen des § 16 Abs. 2 Satz 2 VOL/A bleiben bestehen. Macht die Auftraggeberin von dieser allgemeinen Nachforderung keinen Gebrauch, werden der Wertung der Angebote nur die Dokumente zu Grunde gelegt, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist (vgl. Abschnitt IV.3.4) der Bekanntmachung) vorlagen. Den Unternehmen wird weder ein Recht darauf gewährt, dass die Auftraggeberin eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Die Unternehmen bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes allein verantwortlich.
5) Es wird darauf hingewiesen, dass eine mehrfache Beteiligung eines Unternehmens an dieser Ausschreibung, insbesondere als Alleinbieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als Alleinbieter und Nachunternehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft und Nachunternehmer, grundsätzlich nicht zugelassen wird. Eine solche Mehrfachbeteiligung führt daher zum Ausschluss der betroffenen Bieter und der betroffenen Bietergemeinschaften, es sei denn im Angebot wird die Wahrung des vergaberechtlichen Geheimwettbewerbs zweifelsfrei nachgewiesen.
6) Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Unternehmen gegen geltendes Recht, so haben die Unternehmen die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
7) Die Zuschlagserteilung steht unter Gremienvorbehalt. Die Auftraggeberin behält sich insbesondere vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, wenn die erforderlichen Gremienentscheidungen nicht vorliegen, die Zustimmung einzubindender staatlicher Stellen nicht erfolgt oder die eingegangenen Angebote unwirtschaftlich sind.
8) Für die Beteiligung an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
9) Unternehmen aus Staaten, in denen die geforderten Nachweise und Erklärungen (Angaben) nicht erteilt werden können, haben gleichwertige Nachweise, Erklärungen (Angaben) vorzulegen. Soweit die Nachweise, und Erklärungen (Angaben) nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, hat der Bieter eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Unterschleißheim (München, Landkreis).
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Marge des Dienstleisters in Prozent (%), gerechnet auf das Honorar des freien Mitarbeiters (400)
2. Konzept zur Qualitätssicherung und zum Rekrutierungsprozess (250)
3. Konzept zur Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin sowie den Freiberuflern inkl. Darstellung der Vertrags- und Zahlungsabwicklungen gegenüber den freien Mitarbeitern (350)
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-09-04 📅
Name: Gess Group Bietergemeinschaft
Postanschrift: Bahnstraße 16
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40212
Land: Deutschland 🇩🇪
Referenz Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2013/S 154-268575
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Hinweis: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Eine verspätet erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hinweis: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Eine verspätet erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer:
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 113 Abs. 1 gilt in diesem Fall nicht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 113 Abs. 1 gilt in diesem Fall nicht.