Regelungstechnik MSR für den Neubau eines Familienzentrums in Aurich

Stadt Aurich

Umfang der Arbeiten:
Regelung und Steuerung einer Wärmeversorgung mittels Gasbrennwertkessel und BHKW sowie:
— 4 Stück Lüftungsanlagen,
— 4 Stück Heizungsverteilungen,
— 99 Stück Einzelraumregelung,
— 5 Stück Schaltschränke,
— 5 Stück freiprogrammierbare DDC-Regelung,
— ca. 3 300 m Elektrokabel zur Verdrahtung der Feldgeräte.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-02-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-12-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-12-16 Auftragsbekanntmachung
2014-03-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-12-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Heizungs- und sonstige Elektroinstallationen in Gebäuden
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Heizungs- und sonstige Elektroinstallationen in Gebäuden 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Aurich
Postanschrift: Bgm.-Hippen-Platz 1
Postleitzahl: 26603
Postort: Aurich
Kontakt
Internetadresse: http://www.aurich.de 🌏
E-Mail: s.reck@stadt.aurich.de 📧
Telefon: +49 4941121135 📞
Fax: +49 494112551135 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-12-16 📅
Einreichungsfrist: 2014-02-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-12-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 245-425907
ABl. S-Ausgabe: 245

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Umfang der Arbeiten:
Regelung und Steuerung einer Wärmeversorgung mittels Gasbrennwertkessel und BHKW sowie:
— 4 Stück Lüftungsanlagen,
— 4 Stück Heizungsverteilungen,
— 99 Stück Einzelraumregelung,
— 5 Stück Schaltschränke,
— 5 Stück freiprogrammierbare DDC-Regelung,
— ca. 3 300 m Elektrokabel zur Verdrahtung der Feldgeräte.
Referenznummer: FD14-2013-39
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 26603 Aurich.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Angaben zum Unternehmen: Referenzlisten, Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben und Nachweise gem. § 6 Abs. 3 Nr. 2 lit. a) und e) bis i) VOB/A.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Angaben und Nachweise gem. § 6 Abs. 3 Nr. 2 lit. b) bis d) VOB/A.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Formblatt 214 der Ausschreibungsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Sofern im Leistungsverzeichnis angegeben, gelten die dort aufgeführten Bestimmungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Sofern im Leistungsverzeichnis angegeben, gelten die dort aufgeführten Bestimmungen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftragnehmer darf Leistungen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, nur dann auf Nachunternehmer übertragen, wenn der öffentliche Auftraggeber im Einzelfall schriftlich zugestimmt hat. Die Bieter sind verpflichtet, schon bei Abgabe ihres Angebotes anzugeben, welche Leistungen durch sie an Nachunternehmer vergeben werden sollen. Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden, hat sich der Auftragnehmer auch zu verpflichten, den Nachunternehmern die für Auftragnehmer geltenden Pflichten der §§ 3,4 LVergabeG und 7 Abs. 2 LVergabeG aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflichten durch die Nachunternehmer zu überwachen. Die nachträgliche Einschaltung oder der Wechsel eines Nachunternehmers bedarf der Zustimmung des öffentlichen Auftraggebers, § 6 Abs. 3 LVergabeG gilt entsprechend. Die Zustimmung darf nur wegen mangelnder Fachkunde, Zuverlässigkeit oder Leistungsfähigkeit des Nachunternehmers sowie wegen Nichterfüllung der Nachweispflicht gemäß § 6 Abs. 3 LVergabeG versagt werden.
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Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen: Siehe Bedingungen zum Download Firma subreport.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-05-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-02-11 📅
Öffnungsort: Stadt Aurich, FD 11, Raum 313.
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Aurich, FD 11, Raum 313.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter oder deren bevollmächtigter Vertreter.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Aurich - Zentrale Vergabestelle SG 11.1
Frau Stephanie Reck
Name: Architekturbüro Haslob Kruse + Partner
Postanschrift: Rembertistraße 32
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28203
Kontaktperson: Architekturbüro Haslob Kruse + Partner
Herrn Kruse
Telefon: +49 421337540 📞
E-Mail: info@hkp-architekten.de 📧
Fax: +49 421328589 📠
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E52298872 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-03-24 📅
Datum des Endes: 2014-11-14 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: FD14-2013-39

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nachprüfungsanträge sind gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstoße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2013/S 245-425907 (2013-12-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-03-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 159 309,89 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-03-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-03-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 063-106622
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 245-425907
ABl. S-Ausgabe: 63

Auftragsvergabe
Name: Kieback & Peter GmbH & CoKG
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28199
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Nachprüfungsanträge sind gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
Quelle: OJS 2014/S 063-106622 (2014-03-26)