Sicherheitsdienstleistungen gem. §§ 8,9 LuftSiG auf dem Flughafen Frankfurt- Hahn

Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH

Der Flughafen Frankfurt-Hahn ist ein internationaler Verkehrsflughafen in dem Bundesland Rheinland-Pfalz. Dem Auftraggeber obliegt die Durchführung von Sicherungsmaßnahmen nach §§ 8,9 LuftSiG.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen nach §§ 8,9 LuftSiG am Flughafen Frankfurt-Hahn.
Dienstleistungen nach § 8 LuftSiG als auch sonstige Sicherheitsdienstleistungen (z. B. nach § 9 LuftSiG).
a) Zugangs- und Zufahrtskontrolle - Tor 15/Gebäude 800
Aufgaben
— Durchführung der Zugangskontrolle gem. VO(EU) Nr. 185/2010 Kap. 1.2,
— Überprüfung von Fahrzeugen gem. VO(EU) Nr. 185/2010 Kap. 1.4,
— Kontrolle von Warenanlieferungen gem. VO(EU) Nr. 185/2010 Kap. 8 und 9,
— Übernahme von Sonderaufgaben im Rahmen des Emergency Plans der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH,
— Übernahme der Telefonzentrale außerhalb deren Besetzungszeiten.
Einsatzzeiten und –dauer
— 1 Mitarbeiter/in 24 Stunden pro Tag, 7 Tage pro Woche
Qualifikationen und Anforderungen an das eingesetzte Personal u.a.:
— mindestens Schulung zur LSKK-PWK inkl. Fahrzeugkontrollen gem. LuftSiSchulV,
— Sicherer Umgang mit Kommunikationsmitteln (Funkgerät, Handy),
— Wechselschichtdiensttauglichkeit,
— Hohes Sicherheitsbewusstsein.
b) Sicherheitszentrale - Tor 15/Gebäude 800
Aufgaben
— Überwachung gem. VO(EU) Nr. 185/2010 Kap. 1.5 (z.B. Kameraaufschaltungen, Türalarm usw.),
— Ausgabe und Dokumentation von temporären Zugangs- und Zufahrtsberechtigungen gemäß aktueller Ausweisordnung des Flughafen Frankfurt-Hahn,
— Ausgabe und Dokumentation von Schlüsseln zu Gebäuden im Flughafensicherheitsbereich,
— Übernahme von Sonderaufgaben im Rahmen des Emergency Plans der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH.
Einsatzzeiten und –dauer
— 1 Mitarbeiter/in 24 Stunden pro Tag, 7 Tage pro Woche.
Qualifikationen und Anforderungen an das eingesetzte Personal u.a.:
— Mindestens Schulung zum SiPe gem. LuftSiSchulV,
— Sicherer Umgang mit Kommunikationsmitteln (Funkgerät, Handy, Telefon-anlage, Faxgerät),
— Hohes Sicherheitsbewusstsein.
c) Telefonzentrale - Tor 15/Gebäude 800
Aufgaben
— Betreuung der Telefonzentrale des Flughafens Frankfurt-Hahn,
— Telefonate entgegennehmen und bei Bedarf weiterleiten,
— Kundenanfragen soweit möglich beantworten,
— Übernahme von Sonderaufgaben im Rahmen des Emergency Plans der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH.
Einsatzzeiten und –dauer
— 1 Mitarbeiter/in 10 Stunden pro Tag in der Zeit von 07:30 Uhr bis 17:30 Uhr an Werktagen und in der Zeit von 12:30 Uhr bis 17:30 Uhr an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen,
— Der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin Telefonzentrale unterstützt so weit möglich und bei entsprechender Qualifikation den/die Mitarbeiter/in Sicherheits-zentrale bzw. Zugangs- und Zufahrtskontrolle.
Qualifikationen und Anforderungen an das eingesetzte Personal u.a.:
— Mindestens Schulung zum SiPe gem. LuftSiSchulV,
— Deutsch und Englisch fließend sprechen,
— Wechselschichtdiensttauglichkeit,
— Gute Umgangsformen am Telefon,
— Sicherer Umgang mit Kommunikationsmitteln (Funkgerät, Handy, Telefonanlage, Faxgerät),
— Gutes Fachwissen über den Flughafen Frankfurt-Hahn.
d) Zugangs- und Zufahrtskontrolle - Tor 16
Aufgaben
— Durchführung der Zugangskontrolle gem. VO(EU) Nr. 185/2010 Kap. 1.2,
— Überprüfung von Fahrzeugen gem. VO(EU) Nr. 185/2010 Kap. 1.4,
— Kontrolle von Warenanlieferungen gem. VO(EU) Nr. 185/2010 Kap. 8 und 9,
— Übernahme von Sonderaufgaben im Rahmen des Emergency Plans der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH.
Einsatzzeiten und –dauer
— 1 Mitarbeiter/in auf Abruf, innerhalb von 15 Minuten,
— 2012: 3 Einsätze pro Tag, Einsatzdauer 4 Stunden pro Einsatz.
Qualifikationen und Anforderungen an das eingesetzte Personal u.a.:
— Mindestens Schulung zur LSKK-PWK inkl. Fahrzeugkontrollen gem. LuftSiSchulV,
— Wechselschichtdiensttauglichkeit,
— Vorfeldfahrerlaubnis,
— Hohes Sicherheitsbewusstsein,
— Sicherer Umgang mit Kommunikationsmitteln (Funkgerät, Handy).
e) Zugangs- und Zufahrtskontrolle – Gebäude 850
Aufgaben
— Durchführung der Zugangskontrolle gem. VO(EU) Nr. 185/2010 Kap. 1.2,
— Überprüfung von Fahrzeugen gem. VO(EU) Nr. 185/2010 Kap. 1.4,
— Kontrolle von Warenanlieferungen gem. VO(EU) Nr. 185/2010 Kap. 8 und 9,
— Übernahme von Sonderaufgaben im Rahmen des Emergency Plans der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH.
Einsatzzeiten und –dauer
— 1 Mitarbeiter/in auf Abruf, innerhalb von 15 Minuten,
— 2013 erwartet: 3 Einsätze pro Tag; Einsatzdauer: 4 Stunde pro Einsatz.
Qualifikation und Anforderungen an das eingesetzte Personal u.a.:
— Mindestens Schulung zur LSKK-PWK inkl. Fahrzeugkontrollen gem. LuftSiSchulV,
— Wechselschichtdiensttauglichkeit,
— Vorfeldfahrerlaubnis,
— Hohes Sicherheitsbewusstsein,
— Sicherer Umgang mit Kommunikationsmitteln (Funkgerät, Handy),
— Bereitschaft zur Tätigkeit im Freien.
f) Flugzeugbewachung - Flugzeugpositionen
Aufgaben
— Bewachung von Flugzeugen bestimmter Fluggesellschaften während der Ent- und Beladung bzw. während der gesamten Bodenzeit gem. Airline-Regularien,
— Übernahme von Sonderaufgaben im Rahmen des Emergency Plans der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH.
Einsatzzeiten und –dauer
— 1 Mitarbeiter/in, auf Abruf, innerhalb 15 Minuten, gem. Flugplan (Flugplan in der aktuellen Fassung ist über die Internetpräsenz www.hahn-airport.de des Auftraggebers abrufbar),
— Die Einsatzdauer richtet sich nach der Bodenzeit des Flugzeuges; diese liegt in der Regel bei 4 Stunden pro Flug,
— In 2012 wurden 1.400 Stunden in diesem Bereich erbracht.
Qualifikationen und Anforderungen an das eingesetzte Personal u.a.:
— Mindestens Schulung zum SiPe gem. LuftSiSchulV,
— Wechselschichtdiensttauglichkeit,
— Hohes Sicherheitsbewusstsein,
— Bereitschaft zur Tätigkeit im Freien,
— Vorfeldfahrerlaubnis.
g) Flugzeugsicherheitskontrolle - Flugzeugpositionen
Aufgaben
— Durchführung einer Sicherheitsdurchsuchung an und in Flugzeugen inkl. Cockpit, Waschräume, Küche, Kabine, Frachtraum, Triebwerke und Landevorrichtungen bei Flugzeugen einer Luftverkehrsgesellschaft,
— Übernahme von Sonderaufgaben im Rahmen des Emergency Plans der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH.
Einsatzzeiten und –dauer
— 1 Mitarbeiter/in auf Abruf, innerhalb 15 Minuten, gem. Flugplan (Flugplan in der aktuellen Fassung ist über die Internetpräsenz www.hahn-airport.de des Auftraggebers abrufbar),
— Eine Kontrolle dauert ca. 30 Minuten,
— In 2012 fanden 500 Einsätze statt.
Qualifikationen und Anforderungen an das eingesetzte Personal u.a.:
— Mindestens Schulung zum SiPe gem. LuftSiSchulV,
— Wechselschichtdiensttauglichkeit,
— Hohes Sicherheitsbewusstsein,
— Vorfeldfahrerlaubnis,
— Bereitschaft zur Tätigkeit im Freien.
h) Physische Frachtkontrolle - Frachthallen
Aufgaben
— Die physische Kontrolle von Frachtsendungen, bei denen der schlüssige Verdacht besteht, es könnten verbotene Gegenstände gem. VO(EG) Nr. 300/2008 und FolgeVO beigepackt sein und die aufgrund ihrer Größe nicht durch die Röntgenanlage passen,
— Übernahme von Sonderaufgaben im Rahmen des Emergency Plans der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH.
Einsatzzeiten und –dauer
— 1 Mitarbeiter/in, auf Abruf, innerhalb 15 Minuten,
— Abruf nach Bedarf; in 2012 ca. 700 Stunden ohne feste Zeiteinteilung (24 Stunden pro Tag, 7 Tage pro Woche).
Qualifikationen und Anforderungen an das eingesetzte Personal u.a.:
— Mindestens Schulung zur LSKK für Fracht- und Postsendungen mit Zulassung vom LBA,
— Vorfeldfahrerlaubnis,
— Wechselschichtdiensttauglich,
— Bereitschaft zur Tätigkeit mit wechselndem Einsatzort.
i) PWK - Terminal Halle A
Aufgaben
— Durchführung der Zugangskontrolle gem. VO(EU) Nr. 185/2010 Kap. 1.2,
— Kontrolle von anderen Personen als Fluggästen und mitgeführter Gegenstände gem. VO(EU) Nr. 185/2010 Kap. 1.3,
— Kontrolle von Warenanlieferungen gem. VO(EU) Nr. 185/2010 Kap. 8 und 9,
— Übernahme von Sonderaufgaben im Rahmen des Emergency Plans der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH.
Einsatzzeiten und –dauer
— 2 Mitarbeiter/innen (1 x männlich, 1 x weiblich), 24 Stunden pro Tag, 7 Tage pro Woche.
Qualifikationen und Anforderungen an das eingesetzte Personal u.a.:
— Mindestens Schulung zur LSKK-PWK inkl. Fahrzeugkontrollen gem. LuftSiSchulV,
— Wechselschichtdiensttauglichkeit,
— Hohes Sicherheitsbewusstsein.
j) Bordkartenkontrolle - Terminal
Aufgaben
— Durchführung der Zugangskontrolle gem. VO(EU) Nr. 185/2010 Kap. 1.2 (Kontrolle der Bordkarten auf Zugangsberechtigung, insbesondere bzgl. Datum, Abflugbereich usw.),
— Übernahme von Sonderaufgaben im Rahmen des Emergency Plans der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH.
Einsatzzeiten und –dauer
— Pro geöffneter Kontrollstelle (Halle A bzw. Halle B): 1 Mitarbeiter/in, gem. Flugplan (Flugplan in der aktuellen Fassung ist über die Internetpräsenz www.hahn-airport.de des Auftraggebers abrufbar), mit 2 Stunden Vorlauf.
Qualifikationen und Anforderungen an das eingesetzte Personal u.a.:
— Mindestens Schulung zum SiPe gem. LuftSiSchulV,
— Deutsch und Englisch sprechen,
— Wechselschichtdiensttauglichkeit.
k) Überwachung und Streifengänge - Terminal
Aufgaben
— Überwachung und Streifengänge gem. VO(EU) Nr. 185/2010 Kap. 1.5,
— Übernahme von Sonderaufgaben im Rahmen des Emergency Plans der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH.
Einsatzzeiten und –dauer
— 1 Mitarbeiter/in, 24 Stunden pro Tag, 7 Tage pro Woche.
Qualifikationen und Anforderungen an das eingesetzte Personal u.a.:
— Mindestens Schulung zum SiPe gem. LuftSiSchulV,
— Wechselschichtdiensttauglichkeit,
— Hohes Sicherheitsbewusstsein,
— Sicherer Umgang mit Kommunikationsmitteln (Handy, Funkgerät).
l) Überwachung - Critical Part
Aufgaben
— Überwachung gem. VO(EU) Nr. 185/2010 Kap. 1.5,
— Übernahme von Sonderaufgaben im Rahmen des Emergency Plans der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH.
Einsatzzeiten und –dauer
— 2 Mitarbeiter/innen, 24 Stunden pro Tag, 7 Tage pro Woche,
— Die Überwachungstätigkeit erfolgt von Fahrzeugen aus, die an den Eckpunkten des CP platziert sind.
Qualifikationen und Anforderungen an das eingesetzte Personal u.a.:
— Mindestens Schulung zum SiPe gem. LuftSiSchulV,
— Vorfeldfahrerlaubnis,
— Hohes Sicherheitsbewusstsein,
— Wechselschichtdiensttauglichkeit,
— Versierter Umgang mit Kommunikationsmitteln,
— Bereitschaft zu Tätigkeit mit Fahrzeugeinsatz.
m) PWK – Critical Part
Aufgaben
— Durchführung der Zugangskontrolle gem. VO(EU) Nr. 185/2010 Kapitel 1.2,
— Überprüfung von Fahrzeugen gem. VO(EU) Nr. 185/2010 Kapitel 1.4,
— Kontrolle von anderen Personen als Fluggästen und mitgeführten Gegenständen gem. VO(EU) Nr. 185/2010 Kapitel 1.3,
— Kontrolle von Warenanlieferungen gem. VO(EU) Nr. 185/2010 Kapitel 8 und 9,
— Übernahme von Sonderaufgaben im Rahmen des Emergency Plans der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH.
Einsatzzeiten und –dauer
— 3 Mitarbeiter/innen (mind. 1 x männlich, mind. 1 x weiblich), 24 Stunden pro Tag, 7 Tage pro Woche.
Qualifikationen und Anforderungen an das eingesetzte Personal u.a.:
— Mindestens Schulung zur LSK-PWK inkl. Fahrzeugkontrollen gem. LuftSiSchulV,
— Wechselschichtdiensttauglichkeit,
— Hohes Sicherheitsbewusstsein.
n) Zugangs- und Zufahrtskontrolle - Tor 12
Aufgaben
— Durchführung der Zugangskontrolle gem. VO(EU) Nr. 185/2010 Kap. 1.2,
— Überprüfung von Fahrzeugen gem. VO(EU) Nr. 185/2010 Kap. 1.4,
— Kontrolle der Warenlieferungen gem. VO(EU) Nr. 185/2010 Kap. 8 und 9,
— Ausgabe und Dokumentation von temporären Zugangs- und Zufahrts-berechtigungen gem. aktueller Ausweisordnung des Flughafens Frankfurt-Hahn,
— Ausgabe und Dokumentation von Schlüsseln zu Gebäuden im Flughafensicherheitsbereich,
— Übernahme von Sonderaufgaben im Rahmen des Emergency Plans der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH.
Einsatzzeiten und –dauer
— 1 Mitarbeiter/in, 24 Stunden pro Tag, 7 Tage pro Woche.
Qualifikationen und Anforderungen an das eingesetzte Personal u.a.:
— Mindestens Schulung zur LSKK-PWK gem. LuftSiSchulV,
— Wechselschichtdiensttauglichkeit,
— Hohes Sicherheitsbewusstsein,
— Versierter Umgang mit gängigen Kommunikationsmitteln.
o) Überwachung - Sicherheitsbereich
Aufgaben
— Überwachung und Streifengänge gem. VO(EU) Nr. 185/2010 Kap. 1.5 im gesamten Flughafensicherheitsbereich (inkl. Zaunaußenbestreifung und Außenanlagen),
— Übernahme von Sonderaufgaben im Rahmen des Emergency Plans der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH.
Einsatzzeiten und –dauer
— 1 Mitarbeiter/in, 24 Stunden pro Tag, 7 Tage pro Woche.
Qualifikationen und Anforderungen an das eingesetzte Personal u.a.:
— Mindestens Schulung zum SiPe gem. LuftSiSchulV,
— Wechselschichtdiensttauglichkeit,
— Hohes Sicherheitsbewusstsein,
— Versierter Umgang mit Kommunikationsmitteln,
— Vorfeldfahrerlaubnis,
— Bereitschaft im freien zu Arbeiten.
Hinweis
— In der Überwachung eingesetztes Personal kann bei entsprechender Qualifikation im Bedarfsfall in Personalunion Zugangskontrollen, Überprüfungen von Fahrzeugen und Kontrolle von Warenlieferungen im gesamten Flughafensicherheitsbereich übernehmen.
p) Zugangs- und Zufahrtskontrolle und Überwachung - Sonstige Einsatzorte im Sicherheitsbereich
Aufgaben
— Durchführung der Zugangskontrolle gem. VO(EU) Nr. 185/2010 Kap. 1.2,
— Überprüfung von Fahrzeugen gem. VO(EU) Nr. 185/2010 Kap. 1.4,
— Kontrolle von Warenlieferungen gem. VO(EU) Nr. 185/2010 Kap. 8 und 9,
— Überwachung und Streifengänge gem. VO(EU) Nr. 185/2010 Kap. 1.5,
— Übernahme von Sonderaufgaben im Rahmen des Emergency Plans der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH.
Einsatzzeiten und –dauer
— Bei Bedarf, auf Abruf, innerhalb 15 Minuten,
— Bedarf in 2012: 550 Stunden.
Qualifikationen und Anforderungen an das eingesetzte Personal u.a.:
— Mindestens Schulung zum SiPe gem. LuftSiSchulV bzw. mindestens Schulung zur LSKK-PWK inkl. Fahrzeugkontrollen gem. LuftSiSchulV,
— Vorfeldführerschein,
— Wechselschichtdiensttauglichkeit,
— Bereitschaft im freien zu arbeiten,
— Hohes Sicherheitsbewusstsein,
— Versierter Umgang mit Kommunikationsmitteln.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-07-18 Auftragsbekanntmachung
2013-08-02 Ergänzende Angaben
2013-08-14 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2013-07-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Menge oder Umfang:
Die Rahmenvereinbarung beginnt am 1.1.2014 und hat eine Laufzeit von 24 Monaten, wobei der Auftraggeberin zwei einseitige Optionen für die Verlängerung des Vertrages von jeweils einem Jahr zustehen. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von längstens 48 Monaten. Insoweit es in dem vorliegenden Vergabeverfahren zu Verzögerungen kommt, kommt auch ein Vertragsbeginn ab dem 1.4.2014 mit einem entsprechend erstreckten Vertragsende in Betracht.2 000 0003 000 000
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH
Postanschrift: Gebäude 667 A-C
Postleitzahl: 55483
Postort: Lautzenhausen
Kontakt
Internetadresse: http://www.hahn-airport.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@hahn-airport.de 📧
Telefon: +49 6543509519 📞
Fax: +49 6543509555 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-07-18 📅
Einreichungsfrist: 2013-08-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-07-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 141-246338
ABl. S-Ausgabe: 141
Zusätzliche Informationen
a) Bei den vorliegenden Sicherheitsdienstleistungen, die zum Gegenstand dieses Verfahrens gemacht werden, handelt es sich um sogenannte „nachrangige oder nicht prioritäre Dienstleistungen“ im Sinne des Teil B, Kat. 23, des Anhangs 1 der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversor-gung (SektVO). Auf die Vergabe von entsprechenden Aufträgen durch Sektorenauftraggeber (wie der Auftraggeberin) finden die Bestimmungen des § 7, des § 12 Abs. 1 und § 15 Sekt-VO Anwendung, § 4 Abs. 2 SektVO. Das bedeutet grundsätzlich, dass die öffentlichen Auftraggeber im Sektorenbereich – wie vorliegend – nur ganz grundlegende Verfahrensvorschriften zu beachten haben. Zur Herstellung geordneten Vergabeverfahrens beachtet die Auftraggeberin damit ausschließlich die o.g. Regelungen der SektVO und die Grundsätze des § 97 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wie den Transparenzgrundsatz, den Gleichbehandlungsgrundsatz und den Wettbewerbsgrundsatz. Ansprüche außerhalb der Regelungen gemäß des § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SektVO können nicht geltend gemacht werden und werden nicht begründet. b) Die Auftraggeberin führt ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (Eignungsprüfung) durch. Das heißt, dass an einer Auftragserteilung interessierte Unternehmen zunächst einen schriftlichen Teilnahmeantrag zu stellen haben, der den veröffentlichten Anforderungen entspricht. Die Auftraggeberin wendet sich dann mit weiteren Vergabeunterlagen (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und Leistungsbeschreibung) an von ihr ausgewählte geeignete Unternehmen, um mit einem oder mehreren über die Auftragsbedingungen und insbesondere die Preisangebote zu verhandeln. Nicht jedes Unternehmen, das einen Teilnahemantrag gestellt und seine grundsätzliche Eignung nachgewiesen hat, hat einen Anspruch auf Teilnahme an dem weiteren Verhandlungsverfahren und auf Angebotsabgabe. c) Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Die nach dem Teilnahmewettbewerb einzureichenden Angebote sind schriftlich einzureichen. Eine öffentliche Submission findet nicht statt. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. d) Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter phasenweise zu verringern. Etwaige schriftliche Bewerberfragen sind bis spätestens zum 12.8.2013, 12:00 Uhr, zu stellen. e) Jeglicher Kontakt des Bieters mit dem Auftraggeber erfolgt ausschließlich schriftlich oder in Textform über die vorstehende Kontaktadresse. Der Teilnahmeantrag muss in allen seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abgefasst und mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Der Teilnahmeantrag muss in einem verschlossenen Umschlag rechtzeitig bis zum Ablauf der o.g. Frist bei der Vergabestelle eingegangen sein. Nicht ordnungsgemäß gekennzeichnete oder nicht ordnungsgemäß verschlossene oder nicht rechtzeitig oder nicht bei der vorgenannten Vergabestelle eingegangene Teilnaheanträge werden ausgeschlossen. Die Teilnahmeanträge können per Post bzw. durch einen privaten Zustelldienst, aber auch unmittelbar durch Einwurf in den Hausbriefkasten oder Abgabe am Haupteingang des Dienstgebäudes der Vergabestelle abgegeben werden. Eine elektronische Antragstellung (auch per Telefax) ist nicht zugelassen. Für die Bearbeitung der Verdingungsunterlagen und die Erstellung des Teilnahmeantrags wird keine Entschädigung gewährt. f) Der verfahrensgegenständliche Rahmenvertrag soll grundsätzlich ab dem 1.1.2014 beginnen. Falls es in dem vorliegenden Vergabeverfahren zu Verzögerungen kommt, kommt auch ein Vertragsbeginn ab dem 1.4.2014 (mit einer entsprechenden Erstreckung des Vertragsendes) in Betracht. g) Weiterer Hinweis: Insoweit eine Vergabekammer für die Überprüfung des Vergabeverfahrens der hier in Rede stehenden Aufträge zuständig sein könnte, wird darauf hingewiesen, dass Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften grundsätzlich im Sinne von § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu rügen haben. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, — soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 23
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 000 000 💰
3 000 000 💰
Kurze Beschreibung:
Der Flughafen Frankfurt-Hahn ist ein internationaler Verkehrsflughafen in dem Bundesland Rheinland-Pfalz. Dem Auftraggeber obliegt die Durchführung von Sicherungsmaßnahmen nach §§ 8,9 LuftSiG.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen nach §§ 8,9 LuftSiG am Flughafen Frankfurt-Hahn.
Dienstleistungen nach § 8 LuftSiG als auch sonstige Sicherheitsdienstleistungen (z. B. nach § 9 LuftSiG).
a) Zugangs- und Zufahrtskontrolle - Tor 15/Gebäude 800
Aufgaben
— Durchführung der Zugangskontrolle gem. VO(EU) Nr. 185/2010 Kap. 1.2,
— Überprüfung von Fahrzeugen gem. VO(EU) Nr. 185/2010 Kap. 1.4,
— Kontrolle von Warenanlieferungen gem. VO(EU) Nr. 185/2010 Kap. 8 und 9,
— Übernahme von Sonderaufgaben im Rahmen des Emergency Plans der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH,
— Übernahme der Telefonzentrale außerhalb deren Besetzungszeiten.
Einsatzzeiten und –dauer
— 1 Mitarbeiter/in 24 Stunden pro Tag, 7 Tage pro Woche
Qualifikationen und Anforderungen an das eingesetzte Personal u.a.:
— mindestens Schulung zur LSKK-PWK inkl. Fahrzeugkontrollen gem. LuftSiSchulV,
— Sicherer Umgang mit Kommunikationsmitteln (Funkgerät, Handy),
— Wechselschichtdiensttauglichkeit,
— Hohes Sicherheitsbewusstsein.
b) Sicherheitszentrale - Tor 15/Gebäude 800
— Überwachung gem. VO(EU) Nr. 185/2010 Kap. 1.5 (z.B. Kameraaufschaltungen, Türalarm usw.),
— Ausgabe und Dokumentation von temporären Zugangs- und Zufahrtsberechtigungen gemäß aktueller Ausweisordnung des Flughafen Frankfurt-Hahn,
— Ausgabe und Dokumentation von Schlüsseln zu Gebäuden im Flughafensicherheitsbereich,
— Übernahme von Sonderaufgaben im Rahmen des Emergency Plans der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH.
— 1 Mitarbeiter/in 24 Stunden pro Tag, 7 Tage pro Woche.
— Mindestens Schulung zum SiPe gem. LuftSiSchulV,
— Sicherer Umgang mit Kommunikationsmitteln (Funkgerät, Handy, Telefon-anlage, Faxgerät),
c) Telefonzentrale - Tor 15/Gebäude 800
— Betreuung der Telefonzentrale des Flughafens Frankfurt-Hahn,
— Telefonate entgegennehmen und bei Bedarf weiterleiten,
— Kundenanfragen soweit möglich beantworten,
— 1 Mitarbeiter/in 10 Stunden pro Tag in der Zeit von 07:30 Uhr bis 17:30 Uhr an Werktagen und in der Zeit von 12:30 Uhr bis 17:30 Uhr an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen,
— Der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin Telefonzentrale unterstützt so weit möglich und bei entsprechender Qualifikation den/die Mitarbeiter/in Sicherheits-zentrale bzw. Zugangs- und Zufahrtskontrolle.
— Deutsch und Englisch fließend sprechen,
— Gute Umgangsformen am Telefon,
— Sicherer Umgang mit Kommunikationsmitteln (Funkgerät, Handy, Telefonanlage, Faxgerät),
— Gutes Fachwissen über den Flughafen Frankfurt-Hahn.
d) Zugangs- und Zufahrtskontrolle - Tor 16
— 1 Mitarbeiter/in auf Abruf, innerhalb von 15 Minuten,
— 2012: 3 Einsätze pro Tag, Einsatzdauer 4 Stunden pro Einsatz.
— Mindestens Schulung zur LSKK-PWK inkl. Fahrzeugkontrollen gem. LuftSiSchulV,
— Vorfeldfahrerlaubnis,
— Hohes Sicherheitsbewusstsein,
— Sicherer Umgang mit Kommunikationsmitteln (Funkgerät, Handy).
e) Zugangs- und Zufahrtskontrolle – Gebäude 850
— 2013 erwartet: 3 Einsätze pro Tag; Einsatzdauer: 4 Stunde pro Einsatz.
Qualifikation und Anforderungen an das eingesetzte Personal u.a.:
— Bereitschaft zur Tätigkeit im Freien.
f) Flugzeugbewachung - Flugzeugpositionen
— Bewachung von Flugzeugen bestimmter Fluggesellschaften während der Ent- und Beladung bzw. während der gesamten Bodenzeit gem. Airline-Regularien,
— 1 Mitarbeiter/in, auf Abruf, innerhalb 15 Minuten, gem. Flugplan (Flugplan in der aktuellen Fassung ist über die Internetpräsenz www.hahn-airport.de des Auftraggebers abrufbar),
— Die Einsatzdauer richtet sich nach der Bodenzeit des Flugzeuges; diese liegt in der Regel bei 4 Stunden pro Flug,
— In 2012 wurden 1.400 Stunden in diesem Bereich erbracht.
— Bereitschaft zur Tätigkeit im Freien,
— Vorfeldfahrerlaubnis.
g) Flugzeugsicherheitskontrolle - Flugzeugpositionen
— Durchführung einer Sicherheitsdurchsuchung an und in Flugzeugen inkl. Cockpit, Waschräume, Küche, Kabine, Frachtraum, Triebwerke und Landevorrichtungen bei Flugzeugen einer Luftverkehrsgesellschaft,
— 1 Mitarbeiter/in auf Abruf, innerhalb 15 Minuten, gem. Flugplan (Flugplan in der aktuellen Fassung ist über die Internetpräsenz www.hahn-airport.de des Auftraggebers abrufbar),
— Eine Kontrolle dauert ca. 30 Minuten,
— In 2012 fanden 500 Einsätze statt.
h) Physische Frachtkontrolle - Frachthallen
— Die physische Kontrolle von Frachtsendungen, bei denen der schlüssige Verdacht besteht, es könnten verbotene Gegenstände gem. VO(EG) Nr. 300/2008 und FolgeVO beigepackt sein und die aufgrund ihrer Größe nicht durch die Röntgenanlage passen,
— 1 Mitarbeiter/in, auf Abruf, innerhalb 15 Minuten,
— Abruf nach Bedarf; in 2012 ca. 700 Stunden ohne feste Zeiteinteilung (24 Stunden pro Tag, 7 Tage pro Woche).
— Mindestens Schulung zur LSKK für Fracht- und Postsendungen mit Zulassung vom LBA,
— Wechselschichtdiensttauglich,
— Bereitschaft zur Tätigkeit mit wechselndem Einsatzort.
i) PWK - Terminal Halle A
— Kontrolle von anderen Personen als Fluggästen und mitgeführter Gegenstände gem. VO(EU) Nr. 185/2010 Kap. 1.3,
— 2 Mitarbeiter/innen (1 x männlich, 1 x weiblich), 24 Stunden pro Tag, 7 Tage pro Woche.
j) Bordkartenkontrolle - Terminal
— Durchführung der Zugangskontrolle gem. VO(EU) Nr. 185/2010 Kap. 1.2 (Kontrolle der Bordkarten auf Zugangsberechtigung, insbesondere bzgl. Datum, Abflugbereich usw.),
— Pro geöffneter Kontrollstelle (Halle A bzw. Halle B): 1 Mitarbeiter/in, gem. Flugplan (Flugplan in der aktuellen Fassung ist über die Internetpräsenz www.hahn-airport.de des Auftraggebers abrufbar), mit 2 Stunden Vorlauf.
— Deutsch und Englisch sprechen,
— Wechselschichtdiensttauglichkeit.
k) Überwachung und Streifengänge - Terminal
— Überwachung und Streifengänge gem. VO(EU) Nr. 185/2010 Kap. 1.5,
— 1 Mitarbeiter/in, 24 Stunden pro Tag, 7 Tage pro Woche.
— Sicherer Umgang mit Kommunikationsmitteln (Handy, Funkgerät).
l) Überwachung - Critical Part
— Überwachung gem. VO(EU) Nr. 185/2010 Kap. 1.5,
— 2 Mitarbeiter/innen, 24 Stunden pro Tag, 7 Tage pro Woche,
— Die Überwachungstätigkeit erfolgt von Fahrzeugen aus, die an den Eckpunkten des CP platziert sind.
— Versierter Umgang mit Kommunikationsmitteln,
— Bereitschaft zu Tätigkeit mit Fahrzeugeinsatz.
m) PWK – Critical Part
— Durchführung der Zugangskontrolle gem. VO(EU) Nr. 185/2010 Kapitel 1.2,
— Überprüfung von Fahrzeugen gem. VO(EU) Nr. 185/2010 Kapitel 1.4,
— Kontrolle von anderen Personen als Fluggästen und mitgeführten Gegenständen gem. VO(EU) Nr. 185/2010 Kapitel 1.3,
— Kontrolle von Warenanlieferungen gem. VO(EU) Nr. 185/2010 Kapitel 8 und 9,
— 3 Mitarbeiter/innen (mind. 1 x männlich, mind. 1 x weiblich), 24 Stunden pro Tag, 7 Tage pro Woche.
— Mindestens Schulung zur LSK-PWK inkl. Fahrzeugkontrollen gem. LuftSiSchulV,
n) Zugangs- und Zufahrtskontrolle - Tor 12
— Kontrolle der Warenlieferungen gem. VO(EU) Nr. 185/2010 Kap. 8 und 9,
— Ausgabe und Dokumentation von temporären Zugangs- und Zufahrts-berechtigungen gem. aktueller Ausweisordnung des Flughafens Frankfurt-Hahn,
— Mindestens Schulung zur LSKK-PWK gem. LuftSiSchulV,
— Versierter Umgang mit gängigen Kommunikationsmitteln.
o) Überwachung - Sicherheitsbereich
— Überwachung und Streifengänge gem. VO(EU) Nr. 185/2010 Kap. 1.5 im gesamten Flughafensicherheitsbereich (inkl. Zaunaußenbestreifung und Außenanlagen),
— Bereitschaft im freien zu Arbeiten.
Hinweis
— In der Überwachung eingesetztes Personal kann bei entsprechender Qualifikation im Bedarfsfall in Personalunion Zugangskontrollen, Überprüfungen von Fahrzeugen und Kontrolle von Warenlieferungen im gesamten Flughafensicherheitsbereich übernehmen.
p) Zugangs- und Zufahrtskontrolle und Überwachung - Sonstige Einsatzorte im Sicherheitsbereich
— Kontrolle von Warenlieferungen gem. VO(EU) Nr. 185/2010 Kap. 8 und 9,
— Bei Bedarf, auf Abruf, innerhalb 15 Minuten,
— Bedarf in 2012: 550 Stunden.
— Mindestens Schulung zum SiPe gem. LuftSiSchulV bzw. mindestens Schulung zur LSKK-PWK inkl. Fahrzeugkontrollen gem. LuftSiSchulV,
— Vorfeldführerschein,
— Bereitschaft im freien zu arbeiten,
— Versierter Umgang mit Kommunikationsmitteln.
Menge oder Umfang:
Die Rahmenvereinbarung beginnt am 1.1.2014 und hat eine Laufzeit von 24 Monaten, wobei der Auftraggeberin zwei einseitige Optionen für die Verlängerung des Vertrages von jeweils einem Jahr zustehen. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von längstens 48 Monaten. Insoweit es in dem vorliegenden Vergabeverfahren zu Verzögerungen kommt, kommt auch ein Vertragsbeginn ab dem 1.4.2014 mit einem entsprechend erstreckten Vertragsende in Betracht.
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Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeberin stehen zwei einseitige Optionen für eine Vertragsverlängerung von jeweils einem Jahr zu. Die Optionen sind unter Berücksichtigung einer Frist von sechs Monaten schriftlich auszuüben.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Frankfurt- Hahn.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges (nicht älter als drei Monate) oder eines vergleichbaren Registerauszuges oder Gewerbeanmeldung,
b) Vollständig ausgefülltes Formular mit der Erklärung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Landestariftreuegesetz Rheinland- Pfalz (LTTG), Anlage 2,
c) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate),
d) Vorlage einer Eigenerklärung, dass eine Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung (GewO) besteht, Anlage 3,
e) Vorlage Eigenerklärung des Nichtbestehens von Ausschlussgründen nach § 21 Abs. 1 der Sektorenverordnung (SektVO), Anlage 3 .
f) Unbedenklichkeitsbescheinigungen über die Erteilung eines öffentlichen Auftrages des Finanzamtes und der für den Auftragnehmer wichtigen Sozialversicherungsträger aus dem laufenden Geschäftsjahr (im Original), dass keine Rückstände von Abgaben, Beiträgen und Steuern bestehen,
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g) Vorlage einer Eigenerklärung, dass der Auftragnehmer nur zuverlässige Personen mit der Auftragsdurchführung beauftragen wird, denn gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) erfolgt eine Zuverlässigkeitsüberprüfung zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs durch die Luftsicherheitsbehörde bei den Personen, denen zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit nicht nur gelegentlich Zugang zu nicht allgemein zugänglichen Bereichen des Flugplatzgeländes eines Verkehrsflughafens im Sinne des § 8 LuftSiG gewährt werden soll, Anlage 4.
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Hinweis: Bieter, die ihren Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, legen entsprechende Nachweise und Registerauszüge vor. Im Übrigen ist die Vorlage von fotokopierten Nachweisen (außer Eigenerklärungen) ausreichend, es sei denn, hinsichtlich einzelner Eignungsnachweise ist etwas anderes ausdrücklich verlangt.
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Im Übrigen wird auf die Verdingungsunterlagen verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Benennung des Gesamtumsatzes (exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, für jedes abgeschlossene Geschäftsjahr gesondert, Anlage 5,
b) Benennung des Umsatzes (exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer) der letzten drei Geschäftsjahre, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Vergleichbar sind lediglich Umsätze, die wenigsten 1/2 der jährlichen ausgeschriebenen Umsätze (1,48 Mio. EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer Umsatz p.a.) umfassen, Anlage 5. Bieter, die entsprechende Umsätze nicht nachweisen können, werden mangels Eignung im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt,
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c) Eigenerklärung des Bieters, dass über sein Vermögen kein Insolvenz- oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder beantragt oder ein entsprechender Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, Anlage 3,
d) Eigenerklärung des Bieters, dass er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet, Anlage 3,
e) Nachweis einer abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 10 Mio. EUR für Personen- und Sach- sowie Vermögensschäden eines in der Europäischen Union zugelassenen Versicherungsunternehmens im vom Auftraggeber geforderten Umfang oder Vorlage einer Eigenerklärung, dass eine solche Versicherung im Zuschlagsfalle abgeschlossen wird, Anlage 6.
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Hinweis: Bieter, die ihren Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, legen entsprechende Nachweise und Registerauszüge vor. Im Übrigen ist die Vorlage von fotokopierten Nachweisen (außer Eigenerklärungen) ausreichend, es sei denn, hinsichtlich einzelner Eignungsnachweise ist etwas anderes ausdrücklich verlangt.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Darlegung der technischen Leistungsfähigkeit sind folgende Angaben, Erklärungen und Formalitäten erforderlich:
a) Zum Nachweis der erforderlichen Leistungsfähigkeit ist eine Referenzliste mit mindestens zwei vergleichbaren Referenzen vorzulegen. Die Referenzliste darf vollständig abgeschlossene Leistungen oder gegenwärtig noch laufende Leistungen enthalten. Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein, das heißt, die Referenzleistungen müssen gegenwärtig noch durchgeführt werden oder dürfen frühestens im Kalenderjahr 2012 beendet worden sein. Eine von zwei Referenzen darf auch Leistungen nach § 5 LuftSiG beinhalten, Anlage 7,
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b) Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer, gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Voll- und Teilzeitkräften und befristet und unbefristet Beschäftigten, Anlage 8,
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c) Eigenerklärung jährliche Fluktuationsquote der letzten drei Jahre in der ausgeschriebenen Sparte bei festangestellten Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten ohne Zeitverträge, Anlage 8,
d) Eigenerklärung Angabe der durchschnitttlichen Abwesenheitsquote des Personals der letzten drei Jahre, Anlage 8,
e) Eigenerklärung des Bieters, dass er über das in der Leistungsbeschreibung geforderte Personal verfügt bzw. sicherstellen wird, dass die Beauftragung mit dem in der Leistungsbeschreibung geforderten Personal durchgeführt wird, Anlage 4,
f) Eigenerklärung Nachweis der sicherheitsrelevanten Ausbildung der einzusetzenden Mitarbeiter, Anlage 4,
g) Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz, Erklärung, ob und inwieweit Leistungen durch Nachunternehmen erbracht werden sollen, Anlage 9,
h) Angabe der Geschäftsbereiche und ggf. der Niederlassungen des Unternehmens inklusive der Vorlage eines Organigramms nebst dazugehörigen Stellenbeschreibungen, unter die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen, Darstellung auf bis zu vier DIN/A 4 Seiten.
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Hinweis: Bieter, die ihren Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, legen entsprechende Nachweise und Registerauszüge vor. Im Übrigen ist die Vorlage von fotokopierten Nachweisen (außer Eigenerklärungen) ausreichend, es sei denn, hinsichtlich einzelner Eignungsnachweise ist etwas anderes ausdrücklich verlangt.
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Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften haben in den Teilnahmeanträgen jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen, vgl. Anlage, Formular Bewerbergemeinschaft, Anlage 1.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Vor Zuschlagserteilung muss der ausgewählte Auftragnehmer für seine eingesetzten Mitarbeiter eine gültige Zuverlässigkeitsprüfung gem. § 7 LuftSiG beibringen. Für dieses Verfahren ist eine Frist von etwa sechs Wochen zu berücksichtigen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) erfolgt eine Zuverlässigkeitsüberprüfung zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs durch die Luftsicherheitsbehörde bei den Personen, denen zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit nicht nur gelegentlich Zugang zu nicht allgemein zugänglichen Bereichen des Flugplatzgeländes eines Verkehrsflughafens im Sinne des § 8 LuftSiG gewährt werden soll. Zudem ist für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen eine Erlaubnis nach § 34 a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) erforderlich.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Waseem Bhatti

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2015-12-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern Rheinland- Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftstrasse 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234 📞
Fax: +49 6131162113 📠
Quelle: OJS 2013/S 141-246338 (2013-07-18)
Ergänzende Angaben (2013-08-02)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 152-265657
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 141-246338
ABl. S-Ausgabe: 152
Quelle: OJS 2013/S 152-265657 (2013-08-02)
Ergänzende Angaben (2013-08-14)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 159-278504
ABl. S-Ausgabe: 159
Quelle: OJS 2013/S 159-278504 (2013-08-14)