Ausgangslage: Sportstätten und demografischer Wandel sind nicht nur für die relevanten Fachkreise von großer Bedeutung. Die Politik braucht Entscheidungsgrundlagen zur Bewertung der bestehenden Sportstätten und deren Neuausrichtung, um sachgerechte (Investitions-) Entscheidungen treffen zu können. Es wird jedoch nirgends der Bedarf quantifiziert und/oder konkret gesagt, was zu tun ist. Ebenso können bisher weder Kosten oder konkrete weitere Anforderungen an die Leistungs- und Kostenträger (u. a. Kommunen und private Anbieter), in einer Mittelfristbetrachtung in Erfahrung gebracht werden. Bisherige Publikationen beschränken sich auf die Aussagen „Es muss eine bessere Angebotsstruktur geschaffen werden“, „Sporthallen verlieren an Bedeutung“, „Wandelbare Sportstätten im Mittelpunkt der Planung“. Der bisherige Umgang mit dem Thema besitzt die Schwerpunkte: „Trends und Veränderung im Sportverhalten älterer Personen“ und geht von der Aussage hin zu „verstärkte multifunktionale Ausrichtung“. Dies ist zweifelsohne ein wertvoller Einstieg in das Thema. Ebenso die allgemeine Entwicklung hin zu Generationen übergreifenden Sportartenangeboten wie z. B. Wandern, Walking, Radfahren, Golf, Wintersport. Besonders hervorzuheben ist hier, dass trotz der Flut an Trendsportarten seit den achtziger Jahren zu beobachten ist, dass aus der einen oder anderen ehemaligen Trendsportart auch eine Generationen übergreifende Sportart entsteht (z. B. Golf, Fitness, Inliner). Unklar ist jedoch, inwiefern sich das bestehende Sportstättenangebot konkret verändern muss und welche Investitionen einerseits und mögliche Einsparungen andererseits zu erwarten sind. Ein Nebenergebnis wäre, dass durch ein altersgerechtes Sportstättenangebot und dessen Nutzung eine Stärkung der Gesundheit älterer Menschen erreicht würde. Aufgaben/Ziele: Bei dem Forschungsvorhaben ist von der Definition des Sports, wie sie allen bisherigen Untersuchungen des BMWi und des BISp zugrunde gelegt wird (Definition der Universität Mainz mit 71 Sportarten) und der im Auftrag des BMWi ermittelten Sportstätten auszugehen. Auf dieser Grundlage soll ein wissenschaftlich fundiertes Mengen- und Wertegerüst entwickelt werden, welches auf „Nutzer-“ Mengen und auf Ebene der Sportstätten den Wert und die Menge abbildet. Damit soll erstmalig eine deutschlandweite Planungsbasis für die Sportstätteninfrastruktur bis 2030 ermöglicht werden. Forschungsziele im Detail: — Erstellung eines Mengengerüsts auf Basis von Daten zum Sportverhalten der Bevölkerung sowie zur bestehenden Sportinfrastruktur und Fortschreibung anhand der Daten der öffentlichen Statistik zur Bevölkerungsentwicklung. — Ableitungen des Mengengerüsts auf Investitionen und Kosteneinsparungen sowie weitere volkswirtschaftliche Folgeaktivitäten. — Gewünschter Exkurs der Studie im folgenden Themenfeld (maximal 10 Seiten): Sportinfrastruktur im Zusammenhang mit dem ansteigenden Grad der Pflegebedürftigkeit der Bevölkerung und der damit verbundenen Auswirkungen. Hierbei ist explizit gewünscht, dass nicht nur die 71 Sportarten berücksichtigt werden, sondern auch Gesundheitssport und sportnahe Reha-Maßnahmen erörtert und quantifiziert werden. — Welche Möglichkeiten haben Kommunen, Vereine und private Sportstättenbetreiber, sich auf die veränderten Wünsche und Bedürfnisse immer älter werdender Sportlerinnen und Sportler einzustellen. — Welche alternativen Finanzierungsmöglichkeiten bestehen zu den heute üblichen (gewünscht als Exkurs, Umfang im Forschungsbericht ca. 5 Seiten). (Weiter siehe Abschnitt VI.3)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-10-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-10-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), Referat I C 4
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmwi.de🌏
E-Mail: hans-georg.richter@bmwi.bund.de📧
Telefon: +49 30186152109📞
Fax: +49 30186152698 📠
(Weiter von Abschnitt II.1.5)
Sonstiges:
— Bieter müssen Kenntnisse im Sportumfeld, im Bereich Bevölkerungsprognose und Marktforschung nachweisen.
— Bei der Durchführen des Vorhabens soll ein begleitendes Gremium (Beirat) eingesetzt werden, dem neben dem Auftraggeber (BMWi), dem BISp, dem Statistischen Bundesamt auch Vertreter der Kommunen und der Sportverbände angehören. Die Arbeitsweise des Beirats und dessen Zusammensetzung ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.
— Primärerhebungen sind auf ein Minimum zu reduzieren, jedoch sind aufgrund der unvollständigen Datenlagen Primärmarktforschungen im Rahmen von Expertengesprächen und quantitativen Befragungen (telefonisch und ggf. online) notwendig. Hierbei ist im quantitativen Teil darauf zu achten, dass die relevante Stichprobe möglichst repräsentativ zur relevanten Grundgesamtheit ist.
— 5 Monate nach Auftragsvergabe ist ein Zwischenbericht vorzulegen.
— Vom Schlussbericht ist eine separate Kurzversion zu verfassen.
— Nach dem erfolgreichen Abschluss der Studie sind die Ergebnisse in einer für den Auftraggeber kostenfreien Präsentation vorzustellen. Räumlichkeiten dafür stehen im BMWi zur Verfügung.
Ihr Angebot soll einer Reihe von Formvorschriften entsprechen, die in den „Leitlinien für Angebote zu Forschungsaufträgen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi)“ formuliert sind. Die „Leitlinien“ und die „ZVB“ (siehe Abschnitt III 1.2) können auch unter der in Abschnitt I 1 angegebenen Telefon- oder Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse angefordert werden. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. Ihr Angebot zu dem im Abschnitt II 1.1 genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); das Angebot muss - komplett mit allen Bestandteilen - spätestens am 23.10.2013 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV 3.4) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - jederzeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen erhalten Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 30186101234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder E-Mail: „support@bescha.bund.de“.
Sie können Ihr Angebot auch per Post oder direkter Zustellung (in dreifacher Ausfertigung) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen. Angebot zu Projekt I C 4 - 51/13.“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 08:00 Uhr - 16:30 Uhr, Fr. 07:30 Uhr - 15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihr Angebot rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Angebots so frühzeitig ein, dass es spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Angebote gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt. Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe Abschnitt IV 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
— Bieter müssen Kenntnisse im Sportumfeld, im Bereich Bevölkerungsprognose und Marktforschung nachweisen.
— Bei der Durchführen des Vorhabens soll ein begleitendes Gremium (Beirat) eingesetzt werden, dem neben dem Auftraggeber (BMWi), dem BISp, dem Statistischen Bundesamt auch Vertreter der Kommunen und der Sportverbände angehören. Die Arbeitsweise des Beirats und dessen Zusammensetzung ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.
— Primärerhebungen sind auf ein Minimum zu reduzieren, jedoch sind aufgrund der unvollständigen Datenlagen Primärmarktforschungen im Rahmen von Expertengesprächen und quantitativen Befragungen (telefonisch und ggf. online) notwendig. Hierbei ist im quantitativen Teil darauf zu achten, dass die relevante Stichprobe möglichst repräsentativ zur relevanten Grundgesamtheit ist.
— 5 Monate nach Auftragsvergabe ist ein Zwischenbericht vorzulegen.
— Vom Schlussbericht ist eine separate Kurzversion zu verfassen.
— Nach dem erfolgreichen Abschluss der Studie sind die Ergebnisse in einer für den Auftraggeber kostenfreien Präsentation vorzustellen. Räumlichkeiten dafür stehen im BMWi zur Verfügung.
Ihr Angebot soll einer Reihe von Formvorschriften entsprechen, die in den „Leitlinien für Angebote zu Forschungsaufträgen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi)“ formuliert sind. Die „Leitlinien“ und die „ZVB“ (siehe Abschnitt III 1.2) können auch unter der in Abschnitt I 1 angegebenen Telefon- oder Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse angefordert werden. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. Ihr Angebot zu dem im Abschnitt II 1.1 genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); das Angebot muss - komplett mit allen Bestandteilen - spätestens am 23.10.2013 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV 3.4) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - jederzeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen erhalten Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 30186101234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder E-Mail: „support@bescha.bund.de“.
Sie können Ihr Angebot auch per Post oder direkter Zustellung (in dreifacher Ausfertigung) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen. Angebot zu Projekt I C 4 - 51/13.“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 08:00 Uhr - 16:30 Uhr, Fr. 07:30 Uhr - 15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihr Angebot rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Angebots so frühzeitig ein, dass es spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Angebote gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt. Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe Abschnitt IV 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausgangslage:
Sportstätten und demografischer Wandel sind nicht nur für die relevanten Fachkreise von großer Bedeutung. Die Politik braucht Entscheidungsgrundlagen zur Bewertung der bestehenden Sportstätten und deren Neuausrichtung, um sachgerechte (Investitions-) Entscheidungen treffen zu können.
Sportstätten und demografischer Wandel sind nicht nur für die relevanten Fachkreise von großer Bedeutung. Die Politik braucht Entscheidungsgrundlagen zur Bewertung der bestehenden Sportstätten und deren Neuausrichtung, um sachgerechte (Investitions-) Entscheidungen treffen zu können.
Es wird jedoch nirgends der Bedarf quantifiziert und/oder konkret gesagt, was zu tun ist. Ebenso können bisher weder Kosten oder konkrete weitere Anforderungen an die Leistungs- und Kostenträger (u. a. Kommunen und private Anbieter), in einer Mittelfristbetrachtung in Erfahrung gebracht werden.
Es wird jedoch nirgends der Bedarf quantifiziert und/oder konkret gesagt, was zu tun ist. Ebenso können bisher weder Kosten oder konkrete weitere Anforderungen an die Leistungs- und Kostenträger (u. a. Kommunen und private Anbieter), in einer Mittelfristbetrachtung in Erfahrung gebracht werden.
Bisherige Publikationen beschränken sich auf die Aussagen „Es muss eine bessere Angebotsstruktur geschaffen werden“, „Sporthallen verlieren an Bedeutung“, „Wandelbare Sportstätten im Mittelpunkt der Planung“.
Der bisherige Umgang mit dem Thema besitzt die Schwerpunkte: „Trends und Veränderung im Sportverhalten älterer Personen“ und geht von der Aussage hin zu „verstärkte multifunktionale Ausrichtung“. Dies ist zweifelsohne ein wertvoller Einstieg in das Thema. Ebenso die allgemeine Entwicklung hin zu Generationen übergreifenden Sportartenangeboten wie z. B. Wandern, Walking, Radfahren, Golf, Wintersport. Besonders hervorzuheben ist hier, dass trotz der Flut an Trendsportarten seit den achtziger Jahren zu beobachten ist, dass aus der einen oder anderen ehemaligen Trendsportart auch eine Generationen übergreifende Sportart entsteht (z. B. Golf, Fitness, Inliner).
Der bisherige Umgang mit dem Thema besitzt die Schwerpunkte: „Trends und Veränderung im Sportverhalten älterer Personen“ und geht von der Aussage hin zu „verstärkte multifunktionale Ausrichtung“. Dies ist zweifelsohne ein wertvoller Einstieg in das Thema. Ebenso die allgemeine Entwicklung hin zu Generationen übergreifenden Sportartenangeboten wie z. B. Wandern, Walking, Radfahren, Golf, Wintersport. Besonders hervorzuheben ist hier, dass trotz der Flut an Trendsportarten seit den achtziger Jahren zu beobachten ist, dass aus der einen oder anderen ehemaligen Trendsportart auch eine Generationen übergreifende Sportart entsteht (z. B. Golf, Fitness, Inliner).
Unklar ist jedoch, inwiefern sich das bestehende Sportstättenangebot konkret verändern muss und welche Investitionen einerseits und mögliche Einsparungen andererseits zu erwarten sind. Ein Nebenergebnis wäre, dass durch ein altersgerechtes Sportstättenangebot und dessen Nutzung eine Stärkung der Gesundheit älterer Menschen erreicht würde.
Unklar ist jedoch, inwiefern sich das bestehende Sportstättenangebot konkret verändern muss und welche Investitionen einerseits und mögliche Einsparungen andererseits zu erwarten sind. Ein Nebenergebnis wäre, dass durch ein altersgerechtes Sportstättenangebot und dessen Nutzung eine Stärkung der Gesundheit älterer Menschen erreicht würde.
Aufgaben/Ziele:
Bei dem Forschungsvorhaben ist von der Definition des Sports, wie sie allen bisherigen Untersuchungen des BMWi und des BISp zugrunde gelegt wird (Definition der Universität Mainz mit 71 Sportarten) und der im Auftrag des BMWi ermittelten Sportstätten auszugehen. Auf dieser Grundlage soll ein wissenschaftlich fundiertes Mengen- und Wertegerüst entwickelt werden, welches auf „Nutzer-“ Mengen und auf Ebene der Sportstätten den Wert und die Menge abbildet. Damit soll erstmalig eine deutschlandweite Planungsbasis für die Sportstätteninfrastruktur bis 2030 ermöglicht werden.
Bei dem Forschungsvorhaben ist von der Definition des Sports, wie sie allen bisherigen Untersuchungen des BMWi und des BISp zugrunde gelegt wird (Definition der Universität Mainz mit 71 Sportarten) und der im Auftrag des BMWi ermittelten Sportstätten auszugehen. Auf dieser Grundlage soll ein wissenschaftlich fundiertes Mengen- und Wertegerüst entwickelt werden, welches auf „Nutzer-“ Mengen und auf Ebene der Sportstätten den Wert und die Menge abbildet. Damit soll erstmalig eine deutschlandweite Planungsbasis für die Sportstätteninfrastruktur bis 2030 ermöglicht werden.
Forschungsziele im Detail:
— Erstellung eines Mengengerüsts auf Basis von Daten zum Sportverhalten der Bevölkerung sowie zur bestehenden Sportinfrastruktur und Fortschreibung anhand der Daten der öffentlichen Statistik zur Bevölkerungsentwicklung.
— Ableitungen des Mengengerüsts auf Investitionen und Kosteneinsparungen sowie weitere volkswirtschaftliche Folgeaktivitäten.
— Gewünschter Exkurs der Studie im folgenden Themenfeld (maximal 10 Seiten):
Sportinfrastruktur im Zusammenhang mit dem ansteigenden Grad der Pflegebedürftigkeit der Bevölkerung und der damit verbundenen Auswirkungen. Hierbei ist explizit gewünscht, dass nicht nur die 71 Sportarten berücksichtigt werden, sondern auch Gesundheitssport und sportnahe Reha-Maßnahmen erörtert und quantifiziert werden.
Sportinfrastruktur im Zusammenhang mit dem ansteigenden Grad der Pflegebedürftigkeit der Bevölkerung und der damit verbundenen Auswirkungen. Hierbei ist explizit gewünscht, dass nicht nur die 71 Sportarten berücksichtigt werden, sondern auch Gesundheitssport und sportnahe Reha-Maßnahmen erörtert und quantifiziert werden.
— Welche Möglichkeiten haben Kommunen, Vereine und private Sportstättenbetreiber, sich auf die veränderten Wünsche und Bedürfnisse immer älter werdender Sportlerinnen und Sportler einzustellen.
— Welche alternativen Finanzierungsmöglichkeiten bestehen zu den heute üblichen (gewünscht als Exkurs, Umfang im Forschungsbericht ca. 5 Seiten).
(Weiter siehe Abschnitt VI.3)
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Dauer: 9 Monate
Referenznummer: I C 4 - 02 08 15 - 51/13
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin/Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Genauer Name, eindeutige Adresse und die Rechtsform (GmbH, GbR etc.) des Antragstellers;
b) Angabe einer für das Projekt zuständigen Kontaktperson einschließlich Telefon- und Telefax-Nummer(n) und sonstiger Kommunikationsanschlüsse und -adressen.
Die Angaben zu den folgenden Punkten bitte auf das unbedingt notwendige Maß beschränken:
c) Beschreibung der institutionellen Struktur des Antragstellers;
d) Qualifikationen und Erfahrungen des Personals sowie ggf. für das Projekt relevante Vorarbeiten und Veröffentlichungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eine formfreie Eigenerklärung - bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied -, dass die in §§ 6 EG Abs. 4 und 6, 19 EG Abs. 3 Buchstabe f VOL/A aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Das Fehlen dieser Erklärung kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eine formfreie Eigenerklärung - bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied -, dass die in §§ 6 EG Abs. 4 und 6, 19 EG Abs. 3 Buchstabe f VOL/A aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Das Fehlen dieser Erklärung kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine[n] Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzliche[n] Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungsaufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi)“. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine[n] Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzliche[n] Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungsaufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi)“. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: keine besondere Rechtsform (aber siehe Abschnitt III 3.2)
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-01-23 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität und Kompetenz (40)
2. Zweckmäßigkeit der Leistung (40)
3. Preis (20)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: I C 4 - 02 08 15 - 51/13
Zusätzliche Informationen
(Weiter von Abschnitt II.1.5)
Sonstiges:
— Bieter müssen Kenntnisse im Sportumfeld, im Bereich Bevölkerungsprognose und Marktforschung nachweisen.
— Bei der Durchführen des Vorhabens soll ein begleitendes Gremium (Beirat) eingesetzt werden, dem neben dem Auftraggeber (BMWi), dem BISp, dem Statistischen Bundesamt auch Vertreter der Kommunen und der Sportverbände angehören. Die Arbeitsweise des Beirats und dessen Zusammensetzung ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.
— Bei der Durchführen des Vorhabens soll ein begleitendes Gremium (Beirat) eingesetzt werden, dem neben dem Auftraggeber (BMWi), dem BISp, dem Statistischen Bundesamt auch Vertreter der Kommunen und der Sportverbände angehören. Die Arbeitsweise des Beirats und dessen Zusammensetzung ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.
— Primärerhebungen sind auf ein Minimum zu reduzieren, jedoch sind aufgrund der unvollständigen Datenlagen Primärmarktforschungen im Rahmen von Expertengesprächen und quantitativen Befragungen (telefonisch und ggf. online) notwendig. Hierbei ist im quantitativen Teil darauf zu achten, dass die relevante Stichprobe möglichst repräsentativ zur relevanten Grundgesamtheit ist.
— Primärerhebungen sind auf ein Minimum zu reduzieren, jedoch sind aufgrund der unvollständigen Datenlagen Primärmarktforschungen im Rahmen von Expertengesprächen und quantitativen Befragungen (telefonisch und ggf. online) notwendig. Hierbei ist im quantitativen Teil darauf zu achten, dass die relevante Stichprobe möglichst repräsentativ zur relevanten Grundgesamtheit ist.
— 5 Monate nach Auftragsvergabe ist ein Zwischenbericht vorzulegen.
— Vom Schlussbericht ist eine separate Kurzversion zu verfassen.
— Nach dem erfolgreichen Abschluss der Studie sind die Ergebnisse in einer für den Auftraggeber kostenfreien Präsentation vorzustellen. Räumlichkeiten dafür stehen im BMWi zur Verfügung.
Ihr Angebot soll einer Reihe von Formvorschriften entsprechen, die in den „Leitlinien für Angebote zu Forschungsaufträgen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi)“ formuliert sind. Die „Leitlinien“ und die „ZVB“ (siehe Abschnitt III 1.2) können auch unter der in Abschnitt I 1 angegebenen Telefon- oder Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse angefordert werden. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. Ihr Angebot zu dem im Abschnitt II 1.1 genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); das Angebot muss - komplett mit allen Bestandteilen - spätestens am 23.10.2013 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV 3.4) eingestellt worden sein.
Ihr Angebot soll einer Reihe von Formvorschriften entsprechen, die in den „Leitlinien für Angebote zu Forschungsaufträgen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi)“ formuliert sind. Die „Leitlinien“ und die „ZVB“ (siehe Abschnitt III 1.2) können auch unter der in Abschnitt I 1 angegebenen Telefon- oder Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse angefordert werden. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. Ihr Angebot zu dem im Abschnitt II 1.1 genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); das Angebot muss - komplett mit allen Bestandteilen - spätestens am 23.10.2013 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV 3.4) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - jederzeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen erhalten Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 30186101234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder E-Mail: „support@bescha.bund.de“.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - jederzeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen erhalten Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 30186101234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder E-Mail: „support@bescha.bund.de“.
Sie können Ihr Angebot auch per Post oder direkter Zustellung (in dreifacher Ausfertigung) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen. Angebot zu Projekt I C 4 - 51/13.“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 08:00 Uhr - 16:30 Uhr, Fr. 07:30 Uhr - 15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihr Angebot rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Angebots so frühzeitig ein, dass es spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Angebote gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt. Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Sie können Ihr Angebot auch per Post oder direkter Zustellung (in dreifacher Ausfertigung) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen. Angebot zu Projekt I C 4 - 51/13.“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 08:00 Uhr - 16:30 Uhr, Fr. 07:30 Uhr - 15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihr Angebot rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Angebots so frühzeitig ein, dass es spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Angebote gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt. Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe Abschnitt IV 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe Abschnitt IV 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern: Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Name: Vergabeprüfstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Referat I B 6
Internetadresse: www.bmwi.de🌏
Fax: +49 30186155473 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
14 Kalendertage, beginnend am Tag nach der Absendung der Information über die vorgesehene Nichtberücksichtigung Ihres Angebots (§ 101a GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10119
Telefon: +49 30186150📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Postanschrift: Referat I B 6
Postleitzahl: 11019
Quelle: OJS 2013/S 194-334610 (2013-10-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-11-27) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
(Weiter von Abschnitt II.1.5)
Sonstiges:
— Bieter müssen Kenntnisse im Sportumfeld, im Bereich Bevölkerungsprognose und Marktforschung nachweisen.
— Bei der Durchführen des Vorhabens soll ein begleitendes Gremium (Beirat) eingesetzt werden, dem neben dem Auftraggeber (BMWi), dem BISp, dem Statistischen Bundesamt auch Vertreter der Kommunen und der Sportverbände angehören. Die Arbeitsweise des Beirats und dessen Zusammensetzung ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.
— Primärerhebungen sind auf ein Minimum zu reduzieren, jedoch sind aufgrund der unvollständigen Datenlagen Primärmarktforschungen im Rahmen von Expertengesprächen und quantitativen Befragungen (telefonisch und ggf. online) notwendig. Hierbei ist im quantitativen Teil darauf zu achten, dass die relevante Stichprobe möglichst repräsentativ zur relevanten Grundgesamtheit ist.
— 5 Monate nach Auftragsvergabe ist ein Zwischenbericht vorzulegen.
— Vom Schlussbericht ist eine separate Kurzversion zu verfassen.
— Nach dem erfolgreichen Abschluss der Studie sind die Ergebnisse in einer für den Auftraggeber kostenfreien Präsentation vorzustellen. Räumlichkeiten dafür stehen im BMWi zur Verfügung.
Ihr Angebot soll einer Reihe von Formvorschriften entsprechen, die in den „Leitlinien für Angebote zu Forschungsaufträgen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi)“ formuliert sind. Die „Leitlinien“ und die „ZVB“ (siehe Abschnitt III 1.2)) können auch unter der in Abschnitt I.1) angegebenen Telefon- oder Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse angefordert werden. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Ihr Angebot zu dem im Abschnitt II.1.1) genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); das Angebot muss - komplett mit allen Bestandteilen - spätestens am 23.10.2013 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV 3.4) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - jederzeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen erhalten Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 30186101234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder E-Mail: „support@bescha.bund.de“.
Sie können Ihr Angebot auch per Post oder direkter Zustellung (in dreifacher Ausfertigung) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen. Angebot zu Projekt I C 4 - 51/13.“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 08:00 Uhr - 16:30 Uhr, Fr. 07:30 Uhr - 15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihr Angebot rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Angebots so frühzeitig ein, dass es spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Angebote gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe Abschnitt IV 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
— Bieter müssen Kenntnisse im Sportumfeld, im Bereich Bevölkerungsprognose und Marktforschung nachweisen.
— Bei der Durchführen des Vorhabens soll ein begleitendes Gremium (Beirat) eingesetzt werden, dem neben dem Auftraggeber (BMWi), dem BISp, dem Statistischen Bundesamt auch Vertreter der Kommunen und der Sportverbände angehören. Die Arbeitsweise des Beirats und dessen Zusammensetzung ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.
— Primärerhebungen sind auf ein Minimum zu reduzieren, jedoch sind aufgrund der unvollständigen Datenlagen Primärmarktforschungen im Rahmen von Expertengesprächen und quantitativen Befragungen (telefonisch und ggf. online) notwendig. Hierbei ist im quantitativen Teil darauf zu achten, dass die relevante Stichprobe möglichst repräsentativ zur relevanten Grundgesamtheit ist.
— 5 Monate nach Auftragsvergabe ist ein Zwischenbericht vorzulegen.
— Vom Schlussbericht ist eine separate Kurzversion zu verfassen.
— Nach dem erfolgreichen Abschluss der Studie sind die Ergebnisse in einer für den Auftraggeber kostenfreien Präsentation vorzustellen. Räumlichkeiten dafür stehen im BMWi zur Verfügung.
Ihr Angebot soll einer Reihe von Formvorschriften entsprechen, die in den „Leitlinien für Angebote zu Forschungsaufträgen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi)“ formuliert sind. Die „Leitlinien“ und die „ZVB“ (siehe Abschnitt III 1.2)) können auch unter der in Abschnitt I.1) angegebenen Telefon- oder Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse angefordert werden. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Ihr Angebot zu dem im Abschnitt II.1.1) genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); das Angebot muss - komplett mit allen Bestandteilen - spätestens am 23.10.2013 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV 3.4) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - jederzeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen erhalten Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 30186101234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder E-Mail: „support@bescha.bund.de“.
Sie können Ihr Angebot auch per Post oder direkter Zustellung (in dreifacher Ausfertigung) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen. Angebot zu Projekt I C 4 - 51/13.“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 08:00 Uhr - 16:30 Uhr, Fr. 07:30 Uhr - 15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihr Angebot rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Angebots so frühzeitig ein, dass es spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Angebote gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe Abschnitt IV 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 126 774,79 💰
192 480 💰
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-11-14 📅
Name: 2hm & Associates GmbH
Postanschrift: Breidenbacherstraße 8-10
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@2hm.com📧
Internetadresse: www.2hm.com🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2013/S 231-401479 (2013-11-27)