Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen
1. Hintergrund des Auftrags
Die Allgemeinheit der Wahl ist eine der zentralen Grundsätze des deutschen Wahlrechts, denn das Recht zu wählen und gewählt zu werden ist das grundlegendste politische Mitwirkungsrecht in einer Demokratie. Nach diesem Grundsatz steht selbstverständlich auch Menschen mit Behinderungen das aktive und passive Wahlrecht bei Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen zu (Art. 38 Abs. 1 Satz 1 und Art. 28 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes). Vom Wahlrecht ausgeschlossen und damit auch nicht wählbar sind Personen, für die durch richterliche Entscheidung im Einzelfall zur Besorgung aller Angelegenheiten ein Betreuer bestellt werden musste (§ 13 Nr. 2 in Verbindung mit § 15 Abs. 2 Nr. 1 BWG), und Personen, die sich auf Grund einer Anordnung nach § 63 i.V.m. § 20 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden (§ 13 Nr. 3 BWG).
Im Rahmen der aktuellen politischen Diskussion wurden insbesondere vor dem Hintergrund des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (im Weiteren UN-Behindertenrechtskonvention / UN-BRK) von den Verbänden behinderter Menschen und dem Deutschen Institut für Menschenrechte gefordert, die bestehenden Wahlrechtsausschlüsse zu streichen. Diese Diskussion hat allerdings aufgezeigt, dass es über den genannten Personenkreis viele Vermutungen und wenige belastbare Fakten gibt.
Die Bundesregierung hatte sich deshalb bereits im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vom 15. Juni 2011 dazu entschlossen, in einer Studie die tatsächliche Situation behinderter Menschen bei der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts zu untersuchen und Handlungsempfehlungen für die verbesserte Partizipation von Menschen mit Behinderungen zu entwickeln.
2. Ziele des Forschungsvorhabens
Mit der wissenschaftlichen Studie sollen insbesondere Erkenntnisse zu folgenden Fragestellungen gewonnen werden.
2.1. Welche Personenkreise sind von den Wahlrechtsausschlüssen in § 13 Nummer 2 und 3 BWG betroffen und in welchem Ausmaß?
2.2. Ist die Anknüpfung von Wahlrechtsausschlüssen an die richterliche Entscheidung über eine dauerhafte Anordnung der Betreuung in allen Angelegenheiten in praktischer und rechtlicher Hinsicht erforderlich und gerechtfertigt?
Dabei sollen die Ergebnisse der Studie auch in einen internationalen Vergleich gesetzt werden und gegebenenfalls Handlungsempfehlungen für konzeptionelle Alternativen und rechtliche Änderungen erarbeitet werden.
Als übergeordneter Forschungsansatz ist zu beachten, dass - soweit möglich - alle Verfahren und Ergebnisse differenziert nach dem Geschlecht zu evaluieren sind. Die Ergebnisse sind entsprechend darzustellen. In Forschungsvorhaben der Bundesregierung sind zudem die Prinzipien des Gender Mainstreamings durchgehend zu berücksichtigen.
3. Forschungsleitende Fragen
Im Rahmen des Forschungsvorhabens sollen die unten stehenden forschungsleitenden Fragen beantwortet werden. Hierbei handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung. Die Bieter sind ausdrücklich aufgefordert, weitere Leitfragen im Sinne der Ziele des Forschungsvorhabens im Rahmen der Angebotserstellung zu formulieren. Die Leitfragen sind insbesondere daraufhin zu prüfen, ob sie im Hinblick auf den zur Verfügung stehenden Zeitrahmen für die Studie geeignet und beantwortbar sind. Dabei sollen zielführende, dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechende Forschungsmethoden diskutiert und vorgeschlagen werden.
Die wissenschaftliche Studie soll insbesondere folgenden Fragestellungen folgen:
Datenerhebung
3.1. Wie viele Personen, insbesondere Menschen mit Behinderungen sind nach § 13 Nr. 2 und 3 des Bundeswahlgesetzes vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen?
3.2. Welche typischen Sachverhalte liegen den Wahlrechtsausschlüssen nach § 13 BWG zugrunde? Welche Gruppen von Menschen mit Behinderungen werden von diesen Wahlrechtsausschlüssen erfasst?
Begutachtung
3.3. Wie sind die einzelnen Fallgruppen der von einem Wahlrechtsausschluss betroffenen Personen in Bezug auf die Teilnahme am Prozess der politischen Willensbildung, die Ausübung von Staatsgewalt in der Wahl und die vom Bundesverfassungsgericht in den jüngsten Entscheidungen betonte Kommunikationsfunktion der Wahl zu beurteilen? Ist bei allen betroffenen Personengruppen die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit in Bezug auf den politischen Willensbildungsprozess ausgeschlossen?
3.4. Gibt es für den betroffenen Personenkreis Unterstützungsmechanismen, um am politischen Willensbildungsprozess teilzuhaben und wie sehen diese Mechanismen aus?
Juristische Fragestellungen
3.5. Wie sind die einzelnen Fallgruppen der von einem Wahlrechtsausschluss betroffenen Personen in Bezug auf die UN-Behindertenrechtskonvention zu beurteilen? Sind die nach Art. 25 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte von 1966 allgemein als zulässig angesehenen objektiven und angemessenen Wahlrechtsausschlüsse für Fälle geistiger oder psychischer Behinderungen aufgrund der Regelungen in Artikel 29 UN-BRK und der völkerrechtlichen Entwicklungen zu diesem Thema gerechtfertigt und zulässig?
3.6. Ist die rechtliche Anknüpfung des Wahlrechtsschlusses in § 13 Nr. 2 BWG an die dauerhafte Bestellung einer Betreuung in allen Angelegenheiten nach den §§ 1896 ff. BGB aufgrund richterlicher Einzelfallentscheidung sachlich und rechtssystematisch gerechtfertigt und vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention gerechtfertigt und zulässig?
Auswertung und Analyse
3.7. Welche Auswirkungen auf die Wahl hinsichtlich Wahlverhalten und Wahlbeteiligung wären zu erwarten, wenn die Wahlrechtsausschlüsse aufgehoben oder andere Kriterien gewählt würden? In welchen Fallkonstellationen könnten Risiken einer missbräuchlicher Einflussnahme oder Ausübung des Wahlrechts durch Dritte entstehen und wie könnte diesen rechtlich begegnet werden? Wie sind diese Risiken vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtslage zu beurteilen?
Die Studie soll dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung als wissenschaftliche Grundlage für die Frage dienen, ob es vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention bzgl. der Gewährleistung der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts von Menschen mit Behinderungen Handlungsbedarf gibt, der ggf. auch rechtliche Änderungen erfordert.
4. Zusammenarbeit
Bei der Studie sind die Ressorts BMI und BMJ sowie der beim BMAS angesiedelte NAP-Ausschuss einzubeziehen. Um zu gewährleisten, dass die Perspektive von Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-BRK in die Studie einfließt und dass eine barrierefreie Durchführung der Studie, insbesondere von Befragungen, sichergestellt wird, sind außerdem, Interessensvertretungen der Menschen mit (kognitiven) Behinderungen und psychischen Beeinträchtigungen einzubeziehen. Auch die Erkenntnisse und Empfehlungen der Monitoring-Stelle (Deutsche Institut für Menschenrechte) sollen bei der Studie berücksichtigt werden.
5. Zeitplan der Evaluation
Für die Studie ist eine Bearbeitungszeit von ca. 18 Monaten zu veranschlagen. Sie soll im dritten Quartal 2013 beginnen. Die Studie beginnt mit einer Auftaktbesprechung mit BMAS, BMI und BMJ.
Am Ende des Jahres 2013 soll ein Zwischenbericht vorgelegt und im BMAS in Berlin präsentiert und diskutiert werden.
Der Abschlussbericht mit der Dokumentation und Präsentation der Ergebnisse und den Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Wahlrechts ist 18 Monate nach Vertragsschluss vorzulegen.
Die Ergebnisse sind einem Fachpublikum, insbesondere Menschen mit Behinderungen und ihren Verbänden im BMAS in Berlin zu präsentieren.
6. Anforderungen an das Angebot
Die Studie soll die o.g. und ggfs. weitere Leitfragen beantworten und dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung als Entscheidungsgrundlage für die Frage dienen, ob und in welchem Umfang die Wahlrechtsausschlüsse nach § 13 Nr. 2 und 3 BWG vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen und demokratietheoretischen Bedeutung der Wahl in der demokratischen Ordnung des Grundgesetzes und den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention gerechtfertigt und erforderlich sind. Die Angebote müssen daher die notwendigen Fragestellungen, Methoden und Arbeitspakete möglichst konkret und in Hinblick auf die beteiligten wissenschaftlichen Disziplinen beschreiben.
6.1 Beschreibung des Bearbeitungskonzepts für die Studie
Das Bearbeitungskonzept ist unter Berücksichtigung der Leistungsbeschreibung vom Bieter eigenständig zu entwickeln und im Angebot detailliert zu beschreiben. In seinem Angebot kann der Bieter darüber hinaus zusätzliche Leitfragen vorschlagen, die dann Gegenstand der Verhandlungen sein werden.
Das Angebot soll eine intensive Auseinandersetzung mit der verfassungsrechtlichen und demokratietheoretischen Bedeutung der Wahl in der demokratischen Ordnung des Grundgesetzes und dem Thema „Wahlrechtsausschlüsse“ unter Bezugnahme auf die UN-BRK erkennen lassen.
Weiter ist darauf einzugehen, welche Rahmenbedingungen (z. B. Datenverfügbarkeit) bei der Erstellung eines Studiendesigns beachtet werden müssen und welche methodischen Ansätze grundsätzlich in Betracht kommen.
6.2 Zeitplan und Berichtslegung
Dem Angebot ist ein in Monate untergliederter Zeitplan beizufügen, in dem - unter Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung gesetzten Termine - angegeben wird, wann welche Arbeitsschritte des Bearbeitungskonzeptes geplant sind.
6.3 Kostenkalkulation
Das BMAS erwartet im Rahmen des Angebotes eine vollständige Darstellung der kalkulierten Kosten, gegliedert nach Personal-, Sach-, und Reisekosten. Die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen.
Bei Bietergemeinschaften oder Unteraufträgen sind diese Kosten zusätzlich auf die einzelnen Mitglieder des Konsortiums bzw. die Unterauftragnehmer aufzuteilen. Aus dem Kostenvoranschlag muss der Angebotsendpreis ersichtlich sein.
7. Leistungsort:
Ort der Leistungserbringung (Ablieferung der Berichte, evtl. erforderliche Besprechungen mit dem Auftraggeber etc.) ist Berlin.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-04-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-03-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2013-03-20
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Auftragsbekanntmachung
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2013-12-16
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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