Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

1. Hintergrund des Auftrags
Die Allgemeinheit der Wahl ist eine der zentralen Grundsätze des deutschen Wahlrechts, denn das Recht zu wählen und gewählt zu werden ist das grundlegendste politische Mitwirkungsrecht in einer Demokratie. Nach diesem Grundsatz steht selbstverständlich auch Menschen mit Behinderungen das aktive und passive Wahlrecht bei Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen zu (Art. 38 Abs. 1 Satz 1 und Art. 28 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes). Vom Wahlrecht ausgeschlossen und damit auch nicht wählbar sind Personen, für die durch richterliche Entscheidung im Einzelfall zur Besorgung aller Angelegenheiten ein Betreuer bestellt werden musste (§ 13 Nr. 2 in Verbindung mit § 15 Abs. 2 Nr. 1 BWG), und Personen, die sich auf Grund einer Anordnung nach § 63 i.V.m. § 20 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden (§ 13 Nr. 3 BWG).
Im Rahmen der aktuellen politischen Diskussion wurden insbesondere vor dem Hintergrund des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (im Weiteren UN-Behindertenrechtskonvention / UN-BRK) von den Verbänden behinderter Menschen und dem Deutschen Institut für Menschenrechte gefordert, die bestehenden Wahlrechtsausschlüsse zu streichen. Diese Diskussion hat allerdings aufgezeigt, dass es über den genannten Personenkreis viele Vermutungen und wenige belastbare Fakten gibt.
Die Bundesregierung hatte sich deshalb bereits im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vom 15. Juni 2011 dazu entschlossen, in einer Studie die tatsächliche Situation behinderter Menschen bei der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts zu untersuchen und Handlungsempfehlungen für die verbesserte Partizipation von Menschen mit Behinderungen zu entwickeln.
2. Ziele des Forschungsvorhabens
Mit der wissenschaftlichen Studie sollen insbesondere Erkenntnisse zu folgenden Fragestellungen gewonnen werden.
2.1. Welche Personenkreise sind von den Wahlrechtsausschlüssen in § 13 Nummer 2 und 3 BWG betroffen und in welchem Ausmaß?
2.2. Ist die Anknüpfung von Wahlrechtsausschlüssen an die richterliche Entscheidung über eine dauerhafte Anordnung der Betreuung in allen Angelegenheiten in praktischer und rechtlicher Hinsicht erforderlich und gerechtfertigt?
Dabei sollen die Ergebnisse der Studie auch in einen internationalen Vergleich gesetzt werden und gegebenenfalls Handlungsempfehlungen für konzeptionelle Alternativen und rechtliche Änderungen erarbeitet werden.
Als übergeordneter Forschungsansatz ist zu beachten, dass - soweit möglich - alle Verfahren und Ergebnisse differenziert nach dem Geschlecht zu evaluieren sind. Die Ergebnisse sind entsprechend darzustellen. In Forschungsvorhaben der Bundesregierung sind zudem die Prinzipien des Gender Mainstreamings durchgehend zu berücksichtigen.
3. Forschungsleitende Fragen
Im Rahmen des Forschungsvorhabens sollen die unten stehenden forschungsleitenden Fragen beantwortet werden. Hierbei handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung. Die Bieter sind ausdrücklich aufgefordert, weitere Leitfragen im Sinne der Ziele des Forschungsvorhabens im Rahmen der Angebotserstellung zu formulieren. Die Leitfragen sind insbesondere daraufhin zu prüfen, ob sie im Hinblick auf den zur Verfügung stehenden Zeitrahmen für die Studie geeignet und beantwortbar sind. Dabei sollen zielführende, dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechende Forschungsmethoden diskutiert und vorgeschlagen werden.
Die wissenschaftliche Studie soll insbesondere folgenden Fragestellungen folgen:
Datenerhebung
3.1. Wie viele Personen, insbesondere Menschen mit Behinderungen sind nach § 13 Nr. 2 und 3 des Bundeswahlgesetzes vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen?
3.2. Welche typischen Sachverhalte liegen den Wahlrechtsausschlüssen nach § 13 BWG zugrunde? Welche Gruppen von Menschen mit Behinderungen werden von diesen Wahlrechtsausschlüssen erfasst?
Begutachtung
3.3. Wie sind die einzelnen Fallgruppen der von einem Wahlrechtsausschluss betroffenen Personen in Bezug auf die Teilnahme am Prozess der politischen Willensbildung, die Ausübung von Staatsgewalt in der Wahl und die vom Bundesverfassungsgericht in den jüngsten Entscheidungen betonte Kommunikationsfunktion der Wahl zu beurteilen? Ist bei allen betroffenen Personengruppen die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit in Bezug auf den politischen Willensbildungsprozess ausgeschlossen?
3.4. Gibt es für den betroffenen Personenkreis Unterstützungsmechanismen, um am politischen Willensbildungsprozess teilzuhaben und wie sehen diese Mechanismen aus?
Juristische Fragestellungen
3.5. Wie sind die einzelnen Fallgruppen der von einem Wahlrechtsausschluss betroffenen Personen in Bezug auf die UN-Behindertenrechtskonvention zu beurteilen? Sind die nach Art. 25 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte von 1966 allgemein als zulässig angesehenen objektiven und angemessenen Wahlrechtsausschlüsse für Fälle geistiger oder psychischer Behinderungen aufgrund der Regelungen in Artikel 29 UN-BRK und der völkerrechtlichen Entwicklungen zu diesem Thema gerechtfertigt und zulässig?
3.6. Ist die rechtliche Anknüpfung des Wahlrechtsschlusses in § 13 Nr. 2 BWG an die dauerhafte Bestellung einer Betreuung in allen Angelegenheiten nach den §§ 1896 ff. BGB aufgrund richterlicher Einzelfallentscheidung sachlich und rechtssystematisch gerechtfertigt und vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention gerechtfertigt und zulässig?
Auswertung und Analyse
3.7. Welche Auswirkungen auf die Wahl hinsichtlich Wahlverhalten und Wahlbeteiligung wären zu erwarten, wenn die Wahlrechtsausschlüsse aufgehoben oder andere Kriterien gewählt würden? In welchen Fallkonstellationen könnten Risiken einer missbräuchlicher Einflussnahme oder Ausübung des Wahlrechts durch Dritte entstehen und wie könnte diesen rechtlich begegnet werden? Wie sind diese Risiken vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtslage zu beurteilen?
Die Studie soll dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung als wissenschaftliche Grundlage für die Frage dienen, ob es vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention bzgl. der Gewährleistung der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts von Menschen mit Behinderungen Handlungsbedarf gibt, der ggf. auch rechtliche Änderungen erfordert.
4. Zusammenarbeit
Bei der Studie sind die Ressorts BMI und BMJ sowie der beim BMAS angesiedelte NAP-Ausschuss einzubeziehen. Um zu gewährleisten, dass die Perspektive von Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-BRK in die Studie einfließt und dass eine barrierefreie Durchführung der Studie, insbesondere von Befragungen, sichergestellt wird, sind außerdem, Interessensvertretungen der Menschen mit (kognitiven) Behinderungen und psychischen Beeinträchtigungen einzubeziehen. Auch die Erkenntnisse und Empfehlungen der Monitoring-Stelle (Deutsche Institut für Menschenrechte) sollen bei der Studie berücksichtigt werden.
5. Zeitplan der Evaluation
Für die Studie ist eine Bearbeitungszeit von ca. 18 Monaten zu veranschlagen. Sie soll im dritten Quartal 2013 beginnen. Die Studie beginnt mit einer Auftaktbesprechung mit BMAS, BMI und BMJ.
Am Ende des Jahres 2013 soll ein Zwischenbericht vorgelegt und im BMAS in Berlin präsentiert und diskutiert werden.
Der Abschlussbericht mit der Dokumentation und Präsentation der Ergebnisse und den Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Wahlrechts ist 18 Monate nach Vertragsschluss vorzulegen.
Die Ergebnisse sind einem Fachpublikum, insbesondere Menschen mit Behinderungen und ihren Verbänden im BMAS in Berlin zu präsentieren.
6. Anforderungen an das Angebot
Die Studie soll die o.g. und ggfs. weitere Leitfragen beantworten und dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung als Entscheidungsgrundlage für die Frage dienen, ob und in welchem Umfang die Wahlrechtsausschlüsse nach § 13 Nr. 2 und 3 BWG vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen und demokratietheoretischen Bedeutung der Wahl in der demokratischen Ordnung des Grundgesetzes und den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention gerechtfertigt und erforderlich sind. Die Angebote müssen daher die notwendigen Fragestellungen, Methoden und Arbeitspakete möglichst konkret und in Hinblick auf die beteiligten wissenschaftlichen Disziplinen beschreiben.
6.1 Beschreibung des Bearbeitungskonzepts für die Studie
Das Bearbeitungskonzept ist unter Berücksichtigung der Leistungsbeschreibung vom Bieter eigenständig zu entwickeln und im Angebot detailliert zu beschreiben. In seinem Angebot kann der Bieter darüber hinaus zusätzliche Leitfragen vorschlagen, die dann Gegenstand der Verhandlungen sein werden.
Das Angebot soll eine intensive Auseinandersetzung mit der verfassungsrechtlichen und demokratietheoretischen Bedeutung der Wahl in der demokratischen Ordnung des Grundgesetzes und dem Thema „Wahlrechtsausschlüsse“ unter Bezugnahme auf die UN-BRK erkennen lassen.
Weiter ist darauf einzugehen, welche Rahmenbedingungen (z. B. Datenverfügbarkeit) bei der Erstellung eines Studiendesigns beachtet werden müssen und welche methodischen Ansätze grundsätzlich in Betracht kommen.
6.2 Zeitplan und Berichtslegung
Dem Angebot ist ein in Monate untergliederter Zeitplan beizufügen, in dem - unter Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung gesetzten Termine - angegeben wird, wann welche Arbeitsschritte des Bearbeitungskonzeptes geplant sind.
6.3 Kostenkalkulation
Das BMAS erwartet im Rahmen des Angebotes eine vollständige Darstellung der kalkulierten Kosten, gegliedert nach Personal-, Sach-, und Reisekosten. Die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen.
Bei Bietergemeinschaften oder Unteraufträgen sind diese Kosten zusätzlich auf die einzelnen Mitglieder des Konsortiums bzw. die Unterauftragnehmer aufzuteilen. Aus dem Kostenvoranschlag muss der Angebotsendpreis ersichtlich sein.
7. Leistungsort:
Ort der Leistungserbringung (Ablieferung der Berichte, evtl. erforderliche Besprechungen mit dem Auftraggeber etc.) ist Berlin.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-04-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-03-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-03-20 Auftragsbekanntmachung
2013-12-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-03-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Postanschrift: Rochusstraße 1
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.BMAS.bund.de 🌏
E-Mail: zentrale-vergabestelle@bmas.bund.de 📧
Telefon: +49 228995271604 📞
Fax: +49 228995272253 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-03-20 📅
Einreichungsfrist: 2013-04-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-03-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 059-097747
ABl. S-Ausgabe: 59
Zusätzliche Informationen
1) Information zum Versand von Unterlagen: Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes keine Vergabeunterlagen oder sonstigen Dokumente versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung. 2) Information zur Bildung von Arbeitsgemeinschaften: Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften in Form von Bietergemeinschaften oder der Einsatz von Subunternehmern ist ausdrücklich erwünscht. Zu Bietergemeinschaften und Subunternehmern sind die nachfolgenden Informationen unter Nr. 3) und Nr. 4) zu beachten. 3)Information zur Bietergemeinschaften: Für den Fall eines gemeinschaftlichen Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist eine Erklärung nach folgendem Muster abzugeben: Wir, [namentliche Nennung aller einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft], erklären für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages [namentliche Nennung des aus vorstehender Auflistung ausgewählten Mitgliedes] als bevollmächtigten Vertreter. Wir haften im Rahmen dieses Vergabeverfahrens und im Falle der Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Wir sichern die Erbringung der Leistung (§ 1 Werkvertrag) und insbesondere auch die Eignung für den Fall zu, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft die von ihm zu erbringende Leistung nicht bewirken kann. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichtet. 4) Information zum Einsatz von Subunternehmern : Ein Bewerber kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen (Subunternehmen). Für jedes Subunternehmen muss mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde für die betroffene Teilleistung erbracht werden. Außerdem ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Subunternehmen eine original unterschriebene formlose Verpflichtungserklärung mit folgendem Inhalt abzugeben: „Hiermit verpflichte ich mich (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Subunternehmers), dass ich im Falle der Auftragserteilung als Unterauftragnehmer der/des (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Auftragnehmers im Falle des Zuschlags) für den Teil (konkrete Benennung der genauen Teilleistung entsprechend der Leistungsbeschreibung) die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stelle.“ (Der Begriff "Subunternehmer" ist beim Nachweis der geforderten Eignung im funktionalen Sinne zu verstehen. Daher muss für jeden Dritten, der durch andere als arbeitsvertragliche Regelungen gebunden werden soll, die geforderte Erklärung vorgelegt werden. Das gilt auch für Einzelpersonen. 5) Information zur Form des Teilnahmeantrages: Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen soll der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton zugestellt und mit folgender Aufschrift versehen werden: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Referat Zb 1 – Zentrale Vergabestelle Rochusstraße 1 53123 Bonn Nicht öffnen! – Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren Zb 1 - 04812-5/13 Die Übermittlung des Teilnahmeantrages als FAX oder elektronisch als E-Mail reicht nicht aus; auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Wenn möglich fügen Sie dem Antrag bitte eine kopierfähige Zweitschrift (ungebunden und ungeheftet) bei. Maßgeblich zur Einhaltung der Teilnahme- / Angebotsfrist ist alleine der Eingang im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. 6) Information zum Zuschlagsvorbehalt: Die Erteilung des Zuschlags steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der benötigten Haushaltsmittel.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1. Hintergrund des Auftrags
Die Allgemeinheit der Wahl ist eine der zentralen Grundsätze des deutschen Wahlrechts, denn das Recht zu wählen und gewählt zu werden ist das grundlegendste politische Mitwirkungsrecht in einer Demokratie. Nach diesem Grundsatz steht selbstverständlich auch Menschen mit Behinderungen das aktive und passive Wahlrecht bei Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen zu (Art. 38 Abs. 1 Satz 1 und Art. 28 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes). Vom Wahlrecht ausgeschlossen und damit auch nicht wählbar sind Personen, für die durch richterliche Entscheidung im Einzelfall zur Besorgung aller Angelegenheiten ein Betreuer bestellt werden musste (§ 13 Nr. 2 in Verbindung mit § 15 Abs. 2 Nr. 1 BWG), und Personen, die sich auf Grund einer Anordnung nach § 63 i.V.m. § 20 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden (§ 13 Nr. 3 BWG).
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Im Rahmen der aktuellen politischen Diskussion wurden insbesondere vor dem Hintergrund des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (im Weiteren UN-Behindertenrechtskonvention / UN-BRK) von den Verbänden behinderter Menschen und dem Deutschen Institut für Menschenrechte gefordert, die bestehenden Wahlrechtsausschlüsse zu streichen. Diese Diskussion hat allerdings aufgezeigt, dass es über den genannten Personenkreis viele Vermutungen und wenige belastbare Fakten gibt.
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Die Bundesregierung hatte sich deshalb bereits im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vom 15. Juni 2011 dazu entschlossen, in einer Studie die tatsächliche Situation behinderter Menschen bei der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts zu untersuchen und Handlungsempfehlungen für die verbesserte Partizipation von Menschen mit Behinderungen zu entwickeln.
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2. Ziele des Forschungsvorhabens
Mit der wissenschaftlichen Studie sollen insbesondere Erkenntnisse zu folgenden Fragestellungen gewonnen werden.
2.1. Welche Personenkreise sind von den Wahlrechtsausschlüssen in § 13 Nummer 2 und 3 BWG betroffen und in welchem Ausmaß?
2.2. Ist die Anknüpfung von Wahlrechtsausschlüssen an die richterliche Entscheidung über eine dauerhafte Anordnung der Betreuung in allen Angelegenheiten in praktischer und rechtlicher Hinsicht erforderlich und gerechtfertigt?
Dabei sollen die Ergebnisse der Studie auch in einen internationalen Vergleich gesetzt werden und gegebenenfalls Handlungsempfehlungen für konzeptionelle Alternativen und rechtliche Änderungen erarbeitet werden.
Als übergeordneter Forschungsansatz ist zu beachten, dass - soweit möglich - alle Verfahren und Ergebnisse differenziert nach dem Geschlecht zu evaluieren sind. Die Ergebnisse sind entsprechend darzustellen. In Forschungsvorhaben der Bundesregierung sind zudem die Prinzipien des Gender Mainstreamings durchgehend zu berücksichtigen.
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3. Forschungsleitende Fragen
Im Rahmen des Forschungsvorhabens sollen die unten stehenden forschungsleitenden Fragen beantwortet werden. Hierbei handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung. Die Bieter sind ausdrücklich aufgefordert, weitere Leitfragen im Sinne der Ziele des Forschungsvorhabens im Rahmen der Angebotserstellung zu formulieren. Die Leitfragen sind insbesondere daraufhin zu prüfen, ob sie im Hinblick auf den zur Verfügung stehenden Zeitrahmen für die Studie geeignet und beantwortbar sind. Dabei sollen zielführende, dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechende Forschungsmethoden diskutiert und vorgeschlagen werden.
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Die wissenschaftliche Studie soll insbesondere folgenden Fragestellungen folgen:
Datenerhebung
3.1. Wie viele Personen, insbesondere Menschen mit Behinderungen sind nach § 13 Nr. 2 und 3 des Bundeswahlgesetzes vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen?
3.2. Welche typischen Sachverhalte liegen den Wahlrechtsausschlüssen nach § 13 BWG zugrunde? Welche Gruppen von Menschen mit Behinderungen werden von diesen Wahlrechtsausschlüssen erfasst?
Begutachtung
3.3. Wie sind die einzelnen Fallgruppen der von einem Wahlrechtsausschluss betroffenen Personen in Bezug auf die Teilnahme am Prozess der politischen Willensbildung, die Ausübung von Staatsgewalt in der Wahl und die vom Bundesverfassungsgericht in den jüngsten Entscheidungen betonte Kommunikationsfunktion der Wahl zu beurteilen? Ist bei allen betroffenen Personengruppen die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit in Bezug auf den politischen Willensbildungsprozess ausgeschlossen?
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3.4. Gibt es für den betroffenen Personenkreis Unterstützungsmechanismen, um am politischen Willensbildungsprozess teilzuhaben und wie sehen diese Mechanismen aus?
Juristische Fragestellungen
3.5. Wie sind die einzelnen Fallgruppen der von einem Wahlrechtsausschluss betroffenen Personen in Bezug auf die UN-Behindertenrechtskonvention zu beurteilen? Sind die nach Art. 25 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte von 1966 allgemein als zulässig angesehenen objektiven und angemessenen Wahlrechtsausschlüsse für Fälle geistiger oder psychischer Behinderungen aufgrund der Regelungen in Artikel 29 UN-BRK und der völkerrechtlichen Entwicklungen zu diesem Thema gerechtfertigt und zulässig?
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3.6. Ist die rechtliche Anknüpfung des Wahlrechtsschlusses in § 13 Nr. 2 BWG an die dauerhafte Bestellung einer Betreuung in allen Angelegenheiten nach den §§ 1896 ff. BGB aufgrund richterlicher Einzelfallentscheidung sachlich und rechtssystematisch gerechtfertigt und vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention gerechtfertigt und zulässig?
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Auswertung und Analyse
3.7. Welche Auswirkungen auf die Wahl hinsichtlich Wahlverhalten und Wahlbeteiligung wären zu erwarten, wenn die Wahlrechtsausschlüsse aufgehoben oder andere Kriterien gewählt würden? In welchen Fallkonstellationen könnten Risiken einer missbräuchlicher Einflussnahme oder Ausübung des Wahlrechts durch Dritte entstehen und wie könnte diesen rechtlich begegnet werden? Wie sind diese Risiken vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtslage zu beurteilen?
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Die Studie soll dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung als wissenschaftliche Grundlage für die Frage dienen, ob es vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention bzgl. der Gewährleistung der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts von Menschen mit Behinderungen Handlungsbedarf gibt, der ggf. auch rechtliche Änderungen erfordert.
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4. Zusammenarbeit
Bei der Studie sind die Ressorts BMI und BMJ sowie der beim BMAS angesiedelte NAP-Ausschuss einzubeziehen. Um zu gewährleisten, dass die Perspektive von Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-BRK in die Studie einfließt und dass eine barrierefreie Durchführung der Studie, insbesondere von Befragungen, sichergestellt wird, sind außerdem, Interessensvertretungen der Menschen mit (kognitiven) Behinderungen und psychischen Beeinträchtigungen einzubeziehen. Auch die Erkenntnisse und Empfehlungen der Monitoring-Stelle (Deutsche Institut für Menschenrechte) sollen bei der Studie berücksichtigt werden.
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5. Zeitplan der Evaluation
Für die Studie ist eine Bearbeitungszeit von ca. 18 Monaten zu veranschlagen. Sie soll im dritten Quartal 2013 beginnen. Die Studie beginnt mit einer Auftaktbesprechung mit BMAS, BMI und BMJ.
Am Ende des Jahres 2013 soll ein Zwischenbericht vorgelegt und im BMAS in Berlin präsentiert und diskutiert werden.
Der Abschlussbericht mit der Dokumentation und Präsentation der Ergebnisse und den Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Wahlrechts ist 18 Monate nach Vertragsschluss vorzulegen.
Die Ergebnisse sind einem Fachpublikum, insbesondere Menschen mit Behinderungen und ihren Verbänden im BMAS in Berlin zu präsentieren.
6. Anforderungen an das Angebot
Die Studie soll die o.g. und ggfs. weitere Leitfragen beantworten und dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung als Entscheidungsgrundlage für die Frage dienen, ob und in welchem Umfang die Wahlrechtsausschlüsse nach § 13 Nr. 2 und 3 BWG vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen und demokratietheoretischen Bedeutung der Wahl in der demokratischen Ordnung des Grundgesetzes und den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention gerechtfertigt und erforderlich sind. Die Angebote müssen daher die notwendigen Fragestellungen, Methoden und Arbeitspakete möglichst konkret und in Hinblick auf die beteiligten wissenschaftlichen Disziplinen beschreiben.
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6.1 Beschreibung des Bearbeitungskonzepts für die Studie
Das Bearbeitungskonzept ist unter Berücksichtigung der Leistungsbeschreibung vom Bieter eigenständig zu entwickeln und im Angebot detailliert zu beschreiben. In seinem Angebot kann der Bieter darüber hinaus zusätzliche Leitfragen vorschlagen, die dann Gegenstand der Verhandlungen sein werden.
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Das Angebot soll eine intensive Auseinandersetzung mit der verfassungsrechtlichen und demokratietheoretischen Bedeutung der Wahl in der demokratischen Ordnung des Grundgesetzes und dem Thema „Wahlrechtsausschlüsse“ unter Bezugnahme auf die UN-BRK erkennen lassen.
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Weiter ist darauf einzugehen, welche Rahmenbedingungen (z. B. Datenverfügbarkeit) bei der Erstellung eines Studiendesigns beachtet werden müssen und welche methodischen Ansätze grundsätzlich in Betracht kommen.
6.2 Zeitplan und Berichtslegung
Dem Angebot ist ein in Monate untergliederter Zeitplan beizufügen, in dem - unter Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung gesetzten Termine - angegeben wird, wann welche Arbeitsschritte des Bearbeitungskonzeptes geplant sind.
6.3 Kostenkalkulation
Das BMAS erwartet im Rahmen des Angebotes eine vollständige Darstellung der kalkulierten Kosten, gegliedert nach Personal-, Sach-, und Reisekosten. Die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen.
Bei Bietergemeinschaften oder Unteraufträgen sind diese Kosten zusätzlich auf die einzelnen Mitglieder des Konsortiums bzw. die Unterauftragnehmer aufzuteilen. Aus dem Kostenvoranschlag muss der Angebotsendpreis ersichtlich sein.
7. Leistungsort:
Ort der Leistungserbringung (Ablieferung der Berichte, evtl. erforderliche Besprechungen mit dem Auftraggeber etc.) ist Berlin.
Referenznummer: Zb 1 - 04812 - 5/13
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin, Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Name, Adresse und Hauptsitz des Unternehmens;
2) Angabe einer Kontaktperson mit Adresse, Fax-Nummer, Telefon-Festnetznummer, E-Mail-Adresse und evtl. weiteren Kontaktdaten;
3) kurze Unternehmensdarstellung, insbesondere Geschäftstätigkeit, Mitarbeiterzahl und -struktur, Gesellschafterstruktur, ggf. Standorte;
4) Darüber hinaus ist von den Bewerber/inne/n eine Erklärung mit folgendem Inhalt abzugeben (bei Bietergemeinschaften ist von jedem Mitglied eine eigene derartige Erklärung abzugeben):
Hiermit erkläre/n ich/wir (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift), dass
4.a) über mein/unser Vermögen weder das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet noch die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
4.b) ich mich/wir uns nicht in Liquidation befinde/n;
4.c) keine Person, deren Verhalten mir /uns als Bieter zuzurechnen ist, wegen der in § 6 EG Abs. 4 Buchstabe a) bis g) VOL/A genannten Verstöße oder wegen gleichgesetzten Verstößen anderer Staaten rechtskräftig verurteilt ist (unter "Personen, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist"; ist das Handeln von Führungspersonal, vertretungsberechtigten Personen, Mitgliedern der Kontroll- und Aufsichtsorgane und anderen, diesen vergleichbaren Personen zu verstehen);
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4.d) ich meine/wir unsere Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt habe/n;
4.e) ich/wir allen evtl. bestehenden Pflichten gegenüber Berufsgenossenschaft, Handwerkskammer, IHK oder anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts nachkomme/n.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Von der Teilnehmerin/dem Teilnehmer werden zum Nachweis der Eignung/Befähigung (nicht als Zuschlagskriterium) folgende Angaben und Unterlagen gefordert:
1. Nachweis von Kompetenz und Erfahrung
1.1. im Bereich der Politik für Menschen mit Behinderungen,
1.2.in der empirischen Sozialforschung und wenn möglich in der Befragung von Menschen mit Behinderungen
1.3. im Völker- und Verfassungsrecht, wenn möglich im Wahlrecht,
1.4. im Betreuungsrecht,
1.5. in der Begutachtung von Menschen mit Behinderungen,
1.6. in Gender- und Disability-Mainstreaming.
Erfahrungen in den vorstehend aufgeführten Bereichen sind durch eine Liste der in den letzten drei Jahren durchgeführten vergleichbaren Forschungsvorhaben und Publikationen nachzuweisen.
2. Angaben zu Qualifikationen (Ausbildung) und Erfahrungen (berufliche Tätigkeiten) sowie über entsprechende Vorarbeiten bezüglich des Forschungsthemas der mit der Projektbearbeitung betrauten Personen hinsichtlich der unter 1. genannten Kompetenzen (max. 5 Seiten).
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3. Benennung der für die Leitung verantwortlichen Personen (Projektleitung, stellvertretende Projektleitung) und ggf. der sonstigen Projektverantwortlichen.
Für diese zu 3. zu benennenden Personen sind jeweils sowohl ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Sozial-, Volks- oder Rechtswissenschaften als auch Erfahrung in der Durchführung vergleichbarer Studien nachzuweisen.
Die zu 1. - 3. geforderten Nachweise sind durch Eigenerklärungen zu erbringen. Gegebenenfalls sind auf Verlangen des Auftraggebers entsprechende Bescheinigungen vorzulegen (z.B. Kopien von Studiennachweisen und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung).
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Zusätzlich zu den vorstehend genannten Eignungsnachweisen sind die Teilnehmer aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (max. 3 DIN A 4 Seiten) zu der unter Abschnitt II.1.5. beschriebenen Leistung vorzulegen (s. auch Hinweis bei IV.1.2).
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Es wird schon jetzt ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser kurzen Projektskizze eine Nachfrist analog zu § 19 EG Abs. 2 VOL/A nicht eingeräumt wird, ohne dass hierzu eine weitere Prüfung erfolgt. Das Fehlen dieser Projektskizze führt in jedem Fall zum Ausschluss des Teilnehmers vom weiteren Verfahren.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) – siehe VI.3) lfd. Nr. 3.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (max. 3 DIN A 4 Seiten) zu der unter Abschnitt II.1.5. umrissenen Leistung vorzulegen (s. auch Hinweis bei III.2.3, letzte Absatz). Anhand dieser Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbern diejenigen ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und die Problemorientierung der Projektskizze sein. // Es wird schon jetzt ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser angeforderten kurzen Projektskizze eine Nachfrist analog zu § 19 EG Abs. 2 VOL/A nicht eingeräumt wird, ohne dass hierzu eine weitere Prüfung erfolgt. Das Fehlen dieser Projektskizze führt in jedem Fall zum Ausschluss des Teilnehmers vom weiteren Verfahren.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.BMAS.bund.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Zb 1 - 04812 - 5/13
Zusätzliche Informationen
1) Information zum Versand von Unterlagen:
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes keine Vergabeunterlagen oder sonstigen Dokumente versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung.
2) Information zur Bildung von Arbeitsgemeinschaften:
Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften in Form von Bietergemeinschaften oder der Einsatz von Subunternehmern ist ausdrücklich erwünscht. Zu Bietergemeinschaften und Subunternehmern sind die nachfolgenden Informationen unter Nr. 3) und Nr. 4) zu beachten.
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3)Information zur Bietergemeinschaften:
Für den Fall eines gemeinschaftlichen Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist eine Erklärung nach folgendem Muster abzugeben:
Wir, [namentliche Nennung aller einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft], erklären für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages [namentliche Nennung des aus vorstehender Auflistung ausgewählten Mitgliedes] als bevollmächtigten Vertreter. Wir haften im Rahmen dieses Vergabeverfahrens und im Falle der Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Wir sichern die Erbringung der Leistung (§ 1 Werkvertrag) und insbesondere auch die Eignung für den Fall zu, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft die von ihm zu erbringende Leistung nicht bewirken kann. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichtet.
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4) Information zum Einsatz von Subunternehmern :
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen (Subunternehmen). Für jedes Subunternehmen muss mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde für die betroffene Teilleistung erbracht werden. Außerdem ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Subunternehmen eine original unterschriebene formlose Verpflichtungserklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
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„Hiermit verpflichte ich mich (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Subunternehmers), dass ich im Falle der Auftragserteilung als Unterauftragnehmer der/des (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Auftragnehmers im Falle des Zuschlags) für den Teil (konkrete Benennung der genauen Teilleistung entsprechend der Leistungsbeschreibung) die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stelle.“
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(Der Begriff "Subunternehmer" ist beim Nachweis der geforderten Eignung im funktionalen Sinne zu verstehen. Daher muss für jeden Dritten, der durch andere als arbeitsvertragliche Regelungen gebunden werden soll, die geforderte Erklärung vorgelegt werden. Das gilt auch für Einzelpersonen.
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5) Information zur Form des Teilnahmeantrages:
Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen soll der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton zugestellt und mit folgender Aufschrift versehen werden:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Referat Zb 1 – Zentrale Vergabestelle
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Nicht öffnen! – Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren Zb 1 - 04812-5/13
Die Übermittlung des Teilnahmeantrages als FAX oder elektronisch als E-Mail reicht nicht aus; auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Wenn möglich fügen Sie dem Antrag bitte eine kopierfähige Zweitschrift (ungebunden und ungeheftet) bei.
Maßgeblich zur Einhaltung der Teilnahme- / Angebotsfrist ist alleine der Eingang im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
6) Information zum Zuschlagsvorbehalt:
Die Erteilung des Zuschlags steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der benötigten Haushaltsmittel.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für Nachprüfungsverfahren gelten die Fristen gemäß §§ 101 a und 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung.
Quelle: OJS 2013/S 059-097747 (2013-03-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-12-16)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmas.bund.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-12-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-12-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 244-425289
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 59-097747
ABl. S-Ausgabe: 244

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: Zb1-04812-5/13
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. inhaltl. und methodische Qualität (55)
2. Zweckmäßigkeite d. Konzepts (15)
3. Preis (30)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-12-16 📅
Name: Bietergemeinschaft der Professores Dr. Heinrich Lang Ernst-Moritz-Arndt Universität Greisfwald u. a.
Postort: Greifswald
Postleitzahl: 17487
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Quelle: OJS 2013/S 244-425289 (2013-12-16)