Gegenstand ist die Bereitstellung von qualifiziertem Personal durch den Auftragnehmer zur Erbringung von unterstützenden PMO-Leistungen für Nicht-IT-Projekte im Rahmen des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung.Die Bezeichnung dient zur Abgrenzung zur bereits geschlossenen Rahmenvereinbarung PMO-Unterstützungsleistungen für IT-Projekte aus der EU-Ausschreibung VSt. 15/12.Die vorliegende Ausschreibung dient zur Unterstützung von Großprojekten, die nicht von der IT-Abteilung der KfW durchgeführt werden.Zu den Aufgaben der Mitarbeiter des AN zählen ua: Projektplanung mit laufender Aktualisierung, Projekt-u. Kostencontrolling inkl Reporting, Budgetplanung, Kostenüberwachung, Soll-Ist-Vergleiche, Ressourcenplanung u. Zeitplanung,formale Durchführung von Prozessen wie QS-Management, Informationsmanagement,Berichtswesen,Risikoanalysen, Dokumentation u. Dokumenteverwaltung,Planung u. Organisation von Projektsitzungen, Lenkungsausschuss etc, Durchführung einer kontinuierlichen Qualitätssicherung,Qualifikation u. Coaching interner Projektmitarbeiter in PMO-relevanten Themen, Onbording u. Offboarding von Ressourcen, Aufbereitung von Präsentationen, Managementgerechte, Vorbereitung u. Nachbereitung von Projektbesprechungen inkl Protokollierung, in begrenztem Umfang Erstellung u.ggf Einführung od. Modifizierung von Methoden u. Werkzeugen für die oa Aufgaben. Angaben zu den drei verschiedenen Beraterkategorien, siehe Abschnitt II., Ziffer 2.1 (Gesamtmenge bzw. -umfang).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-07-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Menge oder Umfang:
Die KfW benötigt Berater/innen in 3 verschiedenen Kategorien:Kategorie 1:Projektmanagement-Officer Standard;Kategorie 2:Projektmanagement-Officer Senior;Kategorie 3:Projektmanagement-Officer Expert;Das absehbare Auftragsvolumen beläuft sich auf ca. 2.000 Beratertage p.a. (unverbindliche Schätzung des Volumens) , kann aber auch deutlich darüber hinausgehen oder das Volumen unterschreiten.Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt zwei (2) Jahre. Die Rahmenvereinbarung kommt zustande mit dem Zugang des Schreibens der KfW über die Zuschlagserteilung beim Auftragnehmer. Die KfW ist berechtigt, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zweimal (2) um jeweils zwölf (12) Monate zu verlängern. Die Erklärung muss dem Auftragnehmer spätestens zwei Monate vor dem Ende der Laufzeit der Rahmenvereinbarung zugehen.
Die KfW benötigt Berater/innen in 3 verschiedenen Kategorien:Kategorie 1:Projektmanagement-Officer Standard;Kategorie 2:Projektmanagement-Officer Senior;Kategorie 3:Projektmanagement-Officer Expert;Das absehbare Auftragsvolumen beläuft sich auf ca. 2.000 Beratertage p.a. (unverbindliche Schätzung des Volumens) , kann aber auch deutlich darüber hinausgehen oder das Volumen unterschreiten.Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt zwei (2) Jahre. Die Rahmenvereinbarung kommt zustande mit dem Zugang des Schreibens der KfW über die Zuschlagserteilung beim Auftragnehmer. Die KfW ist berechtigt, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zweimal (2) um jeweils zwölf (12) Monate zu verlängern. Die Erklärung muss dem Auftragnehmer spätestens zwei Monate vor dem Ende der Laufzeit der Rahmenvereinbarung zugehen.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KfW
Postanschrift: Palmengartenstraße 5-9
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.kfw.de🌏
E-Mail: vergabestelle@kfw.de📧
Telefon: +49 6974319176📞
Fax: +49 6974312944 📠
Information zur Nutzung der Vergabeplattform:
Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfehlen wir das AI-Bietercockpit (Download über die Vergabeplattform der KfW unter http://vergabe.kfw.de) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der Sie Ihre Ausschreibung verwalten, Fragen an die KfW versenden und Nachrichten empfangen können.
Fragen zur Handhabung des AI Bietercockpits richten Sie bitte an unseren Plattformbetreiber, die Administration Intelligence AG (Hotline +49 9318806144).
Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren sollen über die Vergabeplattform der KfW (http://vergabe.kfw.de) erfolgen. Bitte nutzen Sie hierzu das AI-Bietercockpit. Sofern Sie das AI-Bietercockpit nicht nutzen können, sind Fragen und Hinweise in Textform, vorzugsweise per E-Mail an die unter Abschnitt I.1 genannte Adresse zu richten.
Die KfW wird die Fragen und Antworten aus Gründen der Transparenz und Gleichbehandlung allen interessierten Unternehmen anonymisiert und gleichzeitig über die Vergabeplattform der KfW zur Verfügung stellen. Das auf der Vergabeplattform registrierte interessierte Unternehmen wird mittels einer E-Mail hierüber informiert. Fragen bzw. Antworten, die sachlich nur einen einzelnen interessierten Unternehmen betreffen, werden ausnahmsweise nur diesem interessierten Unternehmen gegenüber beantwortet.
Fragen und Hinweise, die nicht bis zum 19.8.2013 eingegangen sind, werden ggf. nicht vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet bzw. nicht berücksichtigt. Mündliche oder in anderer Form gestellte Fragen werden nicht beantwortet.
Allgemeine Hinweise:
Wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen in seinem Angebot angeben. Die Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll in Teil B Ziffer 3 entsprechend den Bezeichnungen der Angebotspositionen aus der Leistungsbeschreibung (Teil D der Vergabeunterlagen) erfolgen.
Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der KfW anzugeben. Ferner hat der Bieter auf Verlangen der KfW die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, nachzuweisen sowie den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen (zum Beispiel mittels einer Verpflichtungserklärung der Unternehmen, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bieter die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen, siehe Muster aus Teil B Anlage 2). Die KfW wird die Angabe der Namen, den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen sowie dessen, dass diese ihm während der Auftragserfüllung zur Verfügung stehen, erst dann verlangen, wenn der Bieter ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der KfW zu bestimmenden Frist - die ggf. nur wenige Tage beträgt - einzureichen.
Wenn sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte (siehe § 7 EG Abs. 9 VOL/A), hat er bereits in seinem Angebot
— die Namen dieser Unternehmen anzugeben,
— den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen (zum Beispiel mittels einer Verpflichtungserklärung der Unternehmen, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bieter die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen, siehe Vergabeunterlagen Muster aus Teil B Anlage 2) und
— die Eignung dieser Unternehmen nachzuweisen.
Handelt es sich bei den Unternehmen, derer sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, um Nachunternehmen, sind die genannten Informationen und Nachweise abweichend von den vorstehenden Ausführungen bereits mit dem Angebot einzureichen.
Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfehlen wir das AI-Bietercockpit (Download über die Vergabeplattform der KfW unter http://vergabe.kfw.de) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der Sie Ihre Ausschreibung verwalten, Fragen an die KfW versenden und Nachrichten empfangen können.
Fragen zur Handhabung des AI Bietercockpits richten Sie bitte an unseren Plattformbetreiber, die Administration Intelligence AG (Hotline +49 9318806144).
Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren sollen über die Vergabeplattform der KfW (http://vergabe.kfw.de) erfolgen. Bitte nutzen Sie hierzu das AI-Bietercockpit. Sofern Sie das AI-Bietercockpit nicht nutzen können, sind Fragen und Hinweise in Textform, vorzugsweise per E-Mail an die unter Abschnitt I.1 genannte Adresse zu richten.
Die KfW wird die Fragen und Antworten aus Gründen der Transparenz und Gleichbehandlung allen interessierten Unternehmen anonymisiert und gleichzeitig über die Vergabeplattform der KfW zur Verfügung stellen. Das auf der Vergabeplattform registrierte interessierte Unternehmen wird mittels einer E-Mail hierüber informiert. Fragen bzw. Antworten, die sachlich nur einen einzelnen interessierten Unternehmen betreffen, werden ausnahmsweise nur diesem interessierten Unternehmen gegenüber beantwortet.
Fragen und Hinweise, die nicht bis zum 19.8.2013 eingegangen sind, werden ggf. nicht vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet bzw. nicht berücksichtigt. Mündliche oder in anderer Form gestellte Fragen werden nicht beantwortet.
Allgemeine Hinweise:
Wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen in seinem Angebot angeben. Die Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll in Teil B Ziffer 3 entsprechend den Bezeichnungen der Angebotspositionen aus der Leistungsbeschreibung (Teil D der Vergabeunterlagen) erfolgen.
Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der KfW anzugeben. Ferner hat der Bieter auf Verlangen der KfW die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, nachzuweisen sowie den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen (zum Beispiel mittels einer Verpflichtungserklärung der Unternehmen, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bieter die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen, siehe Muster aus Teil B Anlage 2). Die KfW wird die Angabe der Namen, den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen sowie dessen, dass diese ihm während der Auftragserfüllung zur Verfügung stehen, erst dann verlangen, wenn der Bieter ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der KfW zu bestimmenden Frist - die ggf. nur wenige Tage beträgt - einzureichen.
Wenn sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte (siehe § 7 EG Abs. 9 VOL/A), hat er bereits in seinem Angebot
— die Namen dieser Unternehmen anzugeben,
— den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen (zum Beispiel mittels einer Verpflichtungserklärung der Unternehmen, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bieter die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen, siehe Vergabeunterlagen Muster aus Teil B Anlage 2) und
— die Eignung dieser Unternehmen nachzuweisen.
Handelt es sich bei den Unternehmen, derer sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, um Nachunternehmen, sind die genannten Informationen und Nachweise abweichend von den vorstehenden Ausführungen bereits mit dem Angebot einzureichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand ist die Bereitstellung von qualifiziertem Personal durch den Auftragnehmer zur Erbringung von unterstützenden PMO-Leistungen für Nicht-IT-Projekte im Rahmen des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung.Die Bezeichnung dient zur Abgrenzung zur bereits geschlossenen Rahmenvereinbarung PMO-Unterstützungsleistungen für IT-Projekte aus der EU-Ausschreibung VSt. 15/12.Die vorliegende Ausschreibung dient zur Unterstützung von Großprojekten, die nicht von der IT-Abteilung der KfW durchgeführt werden.Zu den Aufgaben der Mitarbeiter des AN zählen ua: Projektplanung mit laufender Aktualisierung, Projekt-u. Kostencontrolling inkl Reporting, Budgetplanung, Kostenüberwachung, Soll-Ist-Vergleiche, Ressourcenplanung u. Zeitplanung,formale Durchführung von Prozessen wie
Gegenstand ist die Bereitstellung von qualifiziertem Personal durch den Auftragnehmer zur Erbringung von unterstützenden PMO-Leistungen für Nicht-IT-Projekte im Rahmen des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung.Die Bezeichnung dient zur Abgrenzung zur bereits geschlossenen Rahmenvereinbarung PMO-Unterstützungsleistungen für IT-Projekte aus der EU-Ausschreibung VSt. 15/12.Die vorliegende Ausschreibung dient zur Unterstützung von Großprojekten, die nicht von der IT-Abteilung der KfW durchgeführt werden.Zu den Aufgaben der Mitarbeiter des AN zählen ua: Projektplanung mit laufender Aktualisierung, Projekt-u. Kostencontrolling inkl Reporting, Budgetplanung, Kostenüberwachung, Soll-Ist-Vergleiche, Ressourcenplanung u. Zeitplanung,formale Durchführung von Prozessen wie
QS-Management, Informationsmanagement,Berichtswesen,Risikoanalysen, Dokumentation u. Dokumenteverwaltung,Planung u. Organisation von Projektsitzungen, Lenkungsausschuss etc, Durchführung einer kontinuierlichen Qualitätssicherung,Qualifikation u. Coaching interner Projektmitarbeiter in PMO-relevanten Themen, Onbording u. Offboarding von Ressourcen, Aufbereitung von Präsentationen, Managementgerechte, Vorbereitung u. Nachbereitung von Projektbesprechungen inkl Protokollierung, in begrenztem Umfang Erstellung u.ggf Einführung od. Modifizierung von Methoden u. Werkzeugen für die oa Aufgaben.
QS-Management, Informationsmanagement,Berichtswesen,Risikoanalysen, Dokumentation u. Dokumenteverwaltung,Planung u. Organisation von Projektsitzungen, Lenkungsausschuss etc, Durchführung einer kontinuierlichen Qualitätssicherung,Qualifikation u. Coaching interner Projektmitarbeiter in PMO-relevanten Themen, Onbording u. Offboarding von Ressourcen, Aufbereitung von Präsentationen, Managementgerechte, Vorbereitung u. Nachbereitung von Projektbesprechungen inkl Protokollierung, in begrenztem Umfang Erstellung u.ggf Einführung od. Modifizierung von Methoden u. Werkzeugen für die oa Aufgaben.
Angaben zu den drei verschiedenen Beraterkategorien, siehe Abschnitt II., Ziffer 2.1 (Gesamtmenge bzw. -umfang).
Menge oder Umfang:
Die KfW benötigt Berater/innen in 3 verschiedenen Kategorien:
Kategorie 1:Projektmanagement-Officer Standard;
Kategorie 2:Projektmanagement-Officer Senior;
Kategorie 3:Projektmanagement-Officer Expert;
Das absehbare Auftragsvolumen beläuft sich auf ca. 2.000 Beratertage p.a. (unverbindliche Schätzung des Volumens) , kann aber auch deutlich darüber hinausgehen oder das Volumen unterschreiten.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt zwei (2) Jahre. Die Rahmenvereinbarung kommt zustande mit dem Zugang des Schreibens der KfW über die Zuschlagserteilung beim Auftragnehmer. Die KfW ist berechtigt, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zweimal (2) um jeweils zwölf (12) Monate zu verlängern. Die Erklärung muss dem Auftragnehmer spätestens zwei Monate vor dem Ende der Laufzeit der Rahmenvereinbarung zugehen.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt zwei (2) Jahre. Die Rahmenvereinbarung kommt zustande mit dem Zugang des Schreibens der KfW über die Zuschlagserteilung beim Auftragnehmer. Die KfW ist berechtigt, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zweimal (2) um jeweils zwölf (12) Monate zu verlängern. Die Erklärung muss dem Auftragnehmer spätestens zwei Monate vor dem Ende der Laufzeit der Rahmenvereinbarung zugehen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: KfW_OC-2013-0001_KP; VSt. 20/13
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: KfW , Palmengartenstraße 5-9 , 60325 Frankfurt am Main , Deutschland
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass-er alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, erfüllt, soweit diese für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich sind,
Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass-er alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, erfüllt, soweit diese für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich sind,
— über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— er sich nicht in Liquidation befindet,
— er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt,
— er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— er nicht im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat,
— ihm keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt,
— er Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
— er bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter und-er den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat:
— er bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter und-er den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat:
§ 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht. und, dass die dort genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen.
§ 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht. und, dass die dort genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (i.d.R. 2010-2012),
— Eigenerklärung zum Nettojahresumsatz für PMO-Leistungen für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (i.d.R. 2010-2012),
— Eigenerklärung zur Anzahl der unter Vertrag stehenden Personen (festangestellte Mitarbeiter) für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (i.d.R. 2010-2012),
— Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen in Teil C (Vertragsbedingungen) abzuschließen und nachzuweisen ist. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, während der Laufzeit eines Einzelauftrages eine Berufshaftpflicht/Vermögensschadenshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie 100.000 EUR für Vermögensschäden zu unterhalten, jeweils je Schadensereignis und jeweils für mindestens zwei Schadensereignisse je Kalenderjahr. Zusätzlich hat der Auftragnehmer während der Laufzeit eines Einzelauftrages eine Betriebshaftpflichtversicherung mit der og. Deckung zu unterhalten. Die Pflicht zur Unterhaltung der beiden Versicherungen beginnt unverzüglich nach dem Zustandekommen eines Einzelauftrages, spätestens jedoch zwei Wochen danach. Der Auftragnehmer hat der KfW unverzüglich nach dem Abschluss der beiden Versicherungen deren Bestehen nachzuweisen. Der Auftragnehmer hat zudem das Bestehen des Versicherungsschutzes auf Verlangen der KfW auch zu einem späteren Zeitpunkt unverzüglich nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen in Teil C (Vertragsbedingungen) abzuschließen und nachzuweisen ist. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, während der Laufzeit eines Einzelauftrages eine Berufshaftpflicht/Vermögensschadenshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie 100.000 EUR für Vermögensschäden zu unterhalten, jeweils je Schadensereignis und jeweils für mindestens zwei Schadensereignisse je Kalenderjahr. Zusätzlich hat der Auftragnehmer während der Laufzeit eines Einzelauftrages eine Betriebshaftpflichtversicherung mit der og. Deckung zu unterhalten. Die Pflicht zur Unterhaltung der beiden Versicherungen beginnt unverzüglich nach dem Zustandekommen eines Einzelauftrages, spätestens jedoch zwei Wochen danach. Der Auftragnehmer hat der KfW unverzüglich nach dem Abschluss der beiden Versicherungen deren Bestehen nachzuweisen. Der Auftragnehmer hat zudem das Bestehen des Versicherungsschutzes auf Verlangen der KfW auch zu einem späteren Zeitpunkt unverzüglich nachzuweisen.
Mindeststandards:
- Mindestens einen Nettojahresumsatz: 5.000.000 EUR für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (i.d.R. 2010-2012)
-Mindestens einen Nettojahresumsatz für PMO-Leistungen: 750.000 EUR für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (i.d.R. 2010-2012)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Darstellung der Anzahl der verfügbaren Fachkräfte für folgende Kategorien:
PMO-Standard, PMO-Senior, PMO-Expert;
— Angabe von Referenzprofilen (Kurzlebensläufen);
— Angabe von vergleichbaren Referenzleistungen.
Mindeststandards:
— Eine Verfügbarkeit/Nachweis der Bekanntheit der Fachkräfte ist gegegeben, wenn ein aktueller CV vorgelegt wird (d.h. letzter Kontakt nicht älter als 6 Monate), und sich dieser in der eigenen Datenbank befindet;
— Es müssen mindestens je 20 Fachkräfte PMO-Standard bzw. Senior und 10 Fachkräfte PMO-Expert vorhanden sein
— Es sind je Kategorie mindestens zwei Referenzprofile anzugeben (Kurzlebensläufe);
Mindestanforderungen für Kategorie PMO-Standard 2 Jahre Berufserfahrung mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung im PMO/Projektassistenzumfeld;
für Kategorie PMO-Senior mindestens 2-4 Jahre praktische Berufserfahrung im Einsatz im PMO/Projektassistenzumfeld bzw. bei der Durchführung von Projekten nachzuweisen durch Projektreferenz;
für Kategorie PMO-Expert mindestens 4 Jahre praktische Berufserfahrung im Einsatz im PMO/Projektassistenzumfeld bzw. bei der Durchführung von Projekten sowie mindestens 2 Jahre Erfahrung im Projektmanagement, im Aufbau und in der Steuerung von PMO-Strukturen, jeweils nachzuweisen durch Projektreferenz
für Kategorie PMO-Expert mindestens 4 Jahre praktische Berufserfahrung im Einsatz im PMO/Projektassistenzumfeld bzw. bei der Durchführung von Projekten sowie mindestens 2 Jahre Erfahrung im Projektmanagement, im Aufbau und in der Steuerung von PMO-Strukturen, jeweils nachzuweisen durch Projektreferenz
— Es sind mindestens drei mit dem Ausschreibungssgegenstand nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbare Referenzleistungen anzugeben;
— Eine Leistung ist im vorgenannten Sinne vergleichbar, wenn sie den Einsatz oder die Vermittlung von PMO-Kräften in einem Umfang von mehr als 150 Tagen zum Gegenstand hat. Der Abschluss darf nicht vor dem Jahr 2010 liegen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: gem. Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen (vgl. § 6 EG Abs. 2 VOL/A).
Bei Bietergemeinschaften sind die vorzulegenden Nachweise bezüglich der Zuverlässigkeit von jedem Mitglied gesondert vorzulegen; hierfür erforderliche Erklärungen sind stellvertretend für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft abzugeben. Die Erklärungen und Nachweise bezüglich der Fachkunde und Leistungsfähigkeit müssen nur dann vollumfänglich von allen Mitgliedern eingereicht werden, wenn dies in Bezug auf den jeweiligen Nachweis explizit gefordert wird; im Übrigen reicht es aus, wenn die Fachkunde und Leistungsfähigkeit für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen ist.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bei Bietergemeinschaften sind die vorzulegenden Nachweise bezüglich der Zuverlässigkeit von jedem Mitglied gesondert vorzulegen; hierfür erforderliche Erklärungen sind stellvertretend für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft abzugeben. Die Erklärungen und Nachweise bezüglich der Fachkunde und Leistungsfähigkeit müssen nur dann vollumfänglich von allen Mitgliedern eingereicht werden, wenn dies in Bezug auf den jeweiligen Nachweis explizit gefordert wird; im Übrigen reicht es aus, wenn die Fachkunde und Leistungsfähigkeit für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen ist.
Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben; hierzu ist das Formblatt "Bietergemeinschaftserklärung" (Vergabeunterlagen: Teil B, Anlage 1) zu benutzen. Diese Erklärung ist von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft im Original zu unterzeichnen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben; hierzu ist das Formblatt "Bietergemeinschaftserklärung" (Vergabeunterlagen: Teil B, Anlage 1) zu benutzen. Diese Erklärung ist von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft im Original zu unterzeichnen.
Die Bietergemeinschaft erklärt,
— dass im Fall der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird;
— aus welchen Mitgliedern sie besteht;
— wer der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft ist;
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch während der Auftragsdurchführung gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Soweit in den Vergabeunterlagen Bietergemeinschaften nicht ausdrücklich als solche genannt werden, sind unter dem allgemeinen Begriff Bieter auch Bietergemeinschaften zu verstehen.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-10-31 📅
Öffnungsort: entfällt
Ort des Eröffnungstermins: entfällt
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Kathrin Pasker
Internetadresse: www.kfw.de🌏
Name: KfW
URL der Dokumente: http://vergabe.kfw.de🌏
Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfehlen wir das AI-Bietercockpit (Download über die Vergabeplattform der KfW unter http://vergabe.kfw.de) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der Sie Ihre Ausschreibung verwalten, Fragen an die KfW versenden und Nachrichten empfangen können.
Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfehlen wir das AI-Bietercockpit (Download über die Vergabeplattform der KfW unter http://vergabe.kfw.de) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der Sie Ihre Ausschreibung verwalten, Fragen an die KfW versenden und Nachrichten empfangen können.
Fragen zur Handhabung des AI Bietercockpits richten Sie bitte an unseren Plattformbetreiber, die Administration Intelligence AG (Hotline +49 9318806144).
Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren sollen über die Vergabeplattform der KfW (http://vergabe.kfw.de) erfolgen. Bitte nutzen Sie hierzu das AI-Bietercockpit. Sofern Sie das AI-Bietercockpit nicht nutzen können, sind Fragen und Hinweise in Textform, vorzugsweise per E-Mail an die unter Abschnitt I.1 genannte Adresse zu richten.
Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren sollen über die Vergabeplattform der KfW (http://vergabe.kfw.de) erfolgen. Bitte nutzen Sie hierzu das AI-Bietercockpit. Sofern Sie das AI-Bietercockpit nicht nutzen können, sind Fragen und Hinweise in Textform, vorzugsweise per E-Mail an die unter Abschnitt I.1 genannte Adresse zu richten.
Die KfW wird die Fragen und Antworten aus Gründen der Transparenz und Gleichbehandlung allen interessierten Unternehmen anonymisiert und gleichzeitig über die Vergabeplattform der KfW zur Verfügung stellen. Das auf der Vergabeplattform registrierte interessierte Unternehmen wird mittels einer E-Mail hierüber informiert. Fragen bzw. Antworten, die sachlich nur einen einzelnen interessierten Unternehmen betreffen, werden ausnahmsweise nur diesem interessierten Unternehmen gegenüber beantwortet.
Die KfW wird die Fragen und Antworten aus Gründen der Transparenz und Gleichbehandlung allen interessierten Unternehmen anonymisiert und gleichzeitig über die Vergabeplattform der KfW zur Verfügung stellen. Das auf der Vergabeplattform registrierte interessierte Unternehmen wird mittels einer E-Mail hierüber informiert. Fragen bzw. Antworten, die sachlich nur einen einzelnen interessierten Unternehmen betreffen, werden ausnahmsweise nur diesem interessierten Unternehmen gegenüber beantwortet.
Fragen und Hinweise, die nicht bis zum 19.8.2013 eingegangen sind, werden ggf. nicht vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet bzw. nicht berücksichtigt. Mündliche oder in anderer Form gestellte Fragen werden nicht beantwortet.
Allgemeine Hinweise:
Wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen in seinem Angebot angeben. Die Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll in Teil B Ziffer 3 entsprechend den Bezeichnungen der Angebotspositionen aus der Leistungsbeschreibung (Teil D der Vergabeunterlagen) erfolgen.
Wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen in seinem Angebot angeben. Die Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll in Teil B Ziffer 3 entsprechend den Bezeichnungen der Angebotspositionen aus der Leistungsbeschreibung (Teil D der Vergabeunterlagen) erfolgen.
Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der KfW anzugeben. Ferner hat der Bieter auf Verlangen der KfW die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, nachzuweisen sowie den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen (zum Beispiel mittels einer Verpflichtungserklärung der Unternehmen, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bieter die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen, siehe Muster aus Teil B Anlage 2). Die KfW wird die Angabe der Namen, den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen sowie dessen, dass diese ihm während der Auftragserfüllung zur Verfügung stehen, erst dann verlangen, wenn der Bieter ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der KfW zu bestimmenden Frist - die ggf. nur wenige Tage beträgt - einzureichen.
Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der KfW anzugeben. Ferner hat der Bieter auf Verlangen der KfW die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, nachzuweisen sowie den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen (zum Beispiel mittels einer Verpflichtungserklärung der Unternehmen, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bieter die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen, siehe Muster aus Teil B Anlage 2). Die KfW wird die Angabe der Namen, den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen sowie dessen, dass diese ihm während der Auftragserfüllung zur Verfügung stehen, erst dann verlangen, wenn der Bieter ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der KfW zu bestimmenden Frist - die ggf. nur wenige Tage beträgt - einzureichen.
Wenn sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte (siehe § 7 EG Abs. 9 VOL/A), hat er bereits in seinem Angebot
— die Namen dieser Unternehmen anzugeben,
— den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen (zum Beispiel mittels einer Verpflichtungserklärung der Unternehmen, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bieter die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen, siehe Vergabeunterlagen Muster aus Teil B Anlage 2) und
— den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen (zum Beispiel mittels einer Verpflichtungserklärung der Unternehmen, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bieter die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen, siehe Vergabeunterlagen Muster aus Teil B Anlage 2) und
— die Eignung dieser Unternehmen nachzuweisen.
Handelt es sich bei den Unternehmen, derer sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, um Nachunternehmen, sind die genannten Informationen und Nachweise abweichend von den vorstehenden Ausführungen bereits mit dem Angebot einzureichen.
Handelt es sich bei den Unternehmen, derer sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, um Nachunternehmen, sind die genannten Informationen und Nachweise abweichend von den vorstehenden Ausführungen bereits mit dem Angebot einzureichen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Bund Villemomblerstraße 76 53123 Bonn Deutschland
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
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Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die folgenden Fristen müssen für die Einlegung eines Rechtsbehelfs beachtet werden: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber und/oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die folgenden Fristen müssen für die Einlegung eines Rechtsbehelfs beachtet werden: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber und/oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
Quelle: OJS 2013/S 140-243983 (2013-07-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-11-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Fax: +49 6974314223 📠
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-10-28 📅
Name: Gulp Consulting Services GmbH
Postanschrift: Ridlerstraße 37
Postort: München
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 16