Das Helmholtz Zentrum München ist das Deutsche Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt. Es erforscht das Entstehen von Volkskrankheiten im Kontext von Umweltfaktoren, Lebensstil und individueller genetischer Disposition und entwickelt neue Ansätze für Prävention, Diagnose und Therapie. Als Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren ist es eine Forschungseinrichtung des Bundes und des Freistaats Bayern. Nationale Kohorte Die Nationale Kohorte e.V. ist ein Netzwerk deutscher Forschungseinrichtungen aus der Helmholtz-Gemeinschaft, den Universitäten, der Leibniz-Gemeinschaft und der Ressortforschung. In einer groß angelegten deutschlandweiten Langzeit-Bevölkerungsstudie, nachfolgend 'Nationale Kohorte' ('NatKo') genannt, sollen die Ursachen von Volkskrankheiten wie z.B. Herz-Kreislauferkrankungen, Krebs, Diabetes, Demenzerkrankungen und Infektionskrankheiten aufgeklärt, Risikofaktoren identifiziert, Wege einer wirksamen Vorbeugung aufgezeigt sowie Möglichkeiten der Früherkennung von Krankheiten identifiziert werden. Weitere Informationen zur Nationalen Kohorte sind hier zu finden: http://www.nationale-kohorte.de/ Die Planung dieser Studie sieht die Rekrutierung und Erstuntersuchung von 200.000 zufällig ausgewählten Probanden im Zeitraum zwischen 2014 und 2019 in deutschlandweit 20 Rekrutierungszentren vor, ihre Zweituntersuchung bis 2024 und die Verfolgung ihres klinischen Verlaufes in den anschließenden 15 bis 20 Jahren. Die Gesamtheit durchgeführter Untersuchungen, erhobener Befunde und gewonnener Daten wird im 'Zentralen Datenmanagement' zusammengeführt, aufbereitet und für die wissenschaftliche Auswertung bereitgestellt. Ein Kernbestandteil der Studie wird die Gewinnung, Verarbeitung, Lagerung und Weitergabe zu wissenschaftlicher Analyse der verschiedenen Biomaterialien sein. Die langfristige Lagerung der Materialien erfolgt verteilt auf mehrere Standorte, und zwar 4/6 zentral am Helmholtz Zentrum München (HMGU) und 2/6 in unterschiedlichen lokalen Lagern einzelner oder zusammengeschlossener Rekrutierungszentren. Ein übergreifendes 'Labor-Informations- und Management-System' (LIMS) wird der Speicherung und Verwaltung aller relevanten Daten zu Gewinnung, Verarbeitung, Transport, Lagerort und Lagerbedingungen sowie Nutzung in angeschlossenen Analysen der unterschiedlichen Bioproben dienen. Die Planung des zentralen Lagers in München sieht die Lagerung kleiner Aliquots besonders wichtiger und werthaltiger Bioproben in der Gasphase von flüssigem Stickstoff (LN2) in einem voll automatisierten Bioprobenlager, nachfolgend 'Biorepository' genannt, vor, welches Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist. Hierbei werden jeweils vier identische Probensätze eingelagert in vier getrennte Sätze von 'Vakuum-superisolierten Behältern zur Lagerung von biologischem Material', nachfolgend LN2-Tanks oder Tanks genannt. Zeitrahmen der 'NatKo'-Studie Die Planung der Studie sieht einen Beginn der Rekrutierung und damit auch der Einlagerung von Bioproben in 05.2014 vor. Da der Neubau eines Großlagergebäudes, welches auch und besonders das genannte Biorepository aufnehmen soll, zu diesem Zeitpunkt nicht verfügbar sein wird, ist eine Interimslösung notwendig. Zentraler Aspekt dieser Interimslösung ist die zwingende Vorgabe, dass eine spätere Umlagerung bereits eingelagerter Proben eine Exposition zu den Klimabedingungen außerhalb der Tanks ausschließt, um Vereisung an den tiefkalten Proben und Erwärmungsartefakte zu vermeiden. Die Erfüllung dieser Vorgabe setzt damit zwingend voraus, dass eine manuelle Einlagerung der Bioproben ab 05.2014 in Tanks erfolgen kann, die bereits die volle technische Innenausstattung aufweisen für das spätere automatisierte Rack-Handling im Biorepository. Eine erste Bereitstellung von vier derartigen Tanks oder Tanksätzen mit einer Aufnahmekapazität von jeweils mindestens 10,000 96-er SBS-Racks der unter II.2.14 genannten Maße muss möglich sein innerhalb von 6 Monaten nach Auftragseingang und bis spätestens 03.2014. Nach Fertigstellung des Großlagergebäudes und der dortigen Installation aller restlichen Komponenten des Biorepository in frühestens 2016 und spätestens 2019 müssen diese manuell befüllten, automatengerecht ausgestatteten Tanks ohne Aus- und Umlagerung ihres Inhalts verschoben werden können in das Biorepository zur dann vollautomatisierten Nutzung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-05-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-04-10.
Auftragsbekanntmachung (2013-04-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung
Menge oder Umfang:
Ausschreibungsgegenstand / Anforderungen an Hersteller bzw. LieferantenGegenstand des Teilnahmewettbewerbs ist ein automatisiertes Bioprobenlager, nachfolgend 'Biorepository' genannt, welches die nachfolgenden Bedingungen Nr.1-15 erfüllen muss. Jeder Anbieter ist aufgefordert, zu den Anforderungen und Fragen Stellung zu beziehen. Die Angaben sollen in deutscher Sprache abgefasst und in schriftlicher sowie elektronischer Ausfertigung zur Verfügung gestellt werden.1. Nachweis von(i) einschlägiger Produkterfahrung in sowohl automatisiertem Proben-'Handling'als auch Tieftemperatur-Lagersystemen (=<-80°C) und/oder(ii) bereits erbrachter (eigener oder OEM-seitiger) Entwicklungsleistung inautomatisierter LN2-Gasphasenlagerung (Prototyp).a. Bereits gebaute und installierte auto-matische Lager mit Lagerungstemperaturvon -80°C:Art:Ort:Kontaktpersonb. Bereits gebaute und installierte auto-matische LN2-Gasphasenlager:Art:Ort:Kontaktpersonc. Prototyp eines automatisierten LN2-Gas-phasenlagers oder seiner Komponenten:Art:Ort einer möglichen Besichtigung:Kontaktperson:2. Die Lagerung erfolgt in der Gasphase von flüssigem Stickstoff (LN2) unter ausschließ-licher Verwendung sog. 'Vakuum-superisolierter Behälter zur Lagerung von bio-logischem Material', nachfolgend Tanks genannt, mit einem maximalen Temperatur-gradienten in unterschiedlichen Lagerungshöhen zwischen -195°C und -175°C.Eine Minimierung des Verbrauchs an Stickstoff stellt bei einer Laufzeit von bis zu 30Jahren ein zentrales Qualitäts- und Entscheidungskriterium dar.a. Vakuum-Superisolation der LN2-Tanks(syn. Vakuumvielschichtisolation,'multi-layer insulation'):Ja/Neinb. Art (Größe, Lokalisation) der Zugangsöffnung:Weithals: ........ Enghals: .........c. Statische (ohne Probenverkehr) Verdamp-fungsrate/Tank:........... L/Tagd. Temperaturgradient innerhalb des Tanks:........ °C unterstes Rack, ........ °C oberstes Racke. Außenmaße des einzelnen Tanks:Durchmesser: ..... mm, Höhe: ..... mmf. Innere Maße:Turmhöhe: ..... m,Zahl Fächer/Turm bei 17,9 mm Rack-Höhe einschl. Tubes : ......,Zahl Türme/Tank: ......3.Die Lagerung erfolgt in den originalen 96-er SBS-Racks des Tube-Herstellers, d.h. inAnbetracht des hohen Probenanfalls bei Einlagerung soll eine zeitraubende und risiko-behaftete Umlagerung der Probengefäße (Tubes) in geräteinterne Probenhalter nichterfolgen.Lagerung in Fremd-Racks möglich: Ja/Nein4. Kapazität: Das Biorepository soll 230,000 (228,000) 96-er SBS-Racks mit einerGesamthöhe (Rack mit Tubes) von jeweils 17,9 mm aufnehmen und verwalten können.Für die Notumlagerung ganzer Türme im Havariefall eines probenbeladenen Tanks mussmindestens ein (beeinflusst von der Gesamtzahl an Tanks im Biorepository) zusätzlicherTank als leerer Reservetank, d.h. ohne Turmeinsätze, vorhanden sein.Als Vergleichsgrundlage sollen sich die Bieterangaben auf die o.g. Rack-Zahl und -Größebeziehen; Änderungen sind in Abhängigkeit von der Tube-Ausschreibung möglich, wobeisich dabei das Gesamt-Lagerungsvolumen nicht verändern würde in einem für denTeilnahmewettbewerb relevanten Umfang (bei Vergrößerung der Tubes Verkleinerungder Tube-Anzahl).a. Maximale Zahl an SBS-Racks von 17,9 mmHöhe/Tankb. Notwendige Gesamtzahl an Tanksfür die Aufnahme von 228,000 SBS-Racks von 17,9 mm Höhe,einschl. eines leeren Tanks für die Notum-lagerung im Havariefall eines Tanks:............. Tanksc. Statische Verdampfungsrate aller Tanks ohneBerücksichtigung der Systemverluste:........ L/Tag x 365 = ........ L/Jahr insgesamtd. Grundriss des voll automatisierten Bioreposi-tory, welches die Anordnung der oben genannten Zahl an Tanks veranschaulicht,ohne Details oder Ansichten andererKomponenten des Biorepository.Bitte schematischen Grundriss (ggf. auch Alternativen) auf separatem Blatt mit Maßangaben.5. Entsprechend der Erläuterungen in II.1.5 sollen in der Interimsphase alle Racks manuell eingelagert werden in Tanks, die bereits die volle technische Innenausstattung aufweisen für das spätere automatisierte Rack-Handling im Biorepository (diese manuelle Beladung in der Interimsphase wird in einer bauseitig stringent klimatisierten Umgebung durchgeführt, so dass der Feuchtigkeitseintrag in die Tanks auf ein Minimum begrenzt wird). Nach Fertigstellung des Großlagergebäudes und der dortigen Installation aller restlichen Komponenten des Biorepository müssen diese manuell befüllten, automatengerecht ausgestatteten Tanks ohne Aus- und Umlagerung ihres Inhalts verschoben werden können in das Biorepository zur dann vollautomatisierten Nutzung.a. Möglichkeit, in automatengerecht vorbereiteteTanks des späteren Biorepository bereitsvor dessen Verfügbarkeit manuell einzulagernund diese später zu verschieben in das fertiggestellte, dann automatisierte Biorepository:.......ja/neinb. Zeitspanne zwischen Auftragseingang undBereitstellung vor Ort von 4 Tanks/Tanksätzenmit einer Kapazität von jeweils mindestens10,000 96-er SBS-Racks mit einer Rackhöheeinschl. Tubes von 17,9 mm: ............Monate6.Das endgültige Biorepository umfasst die vorgenannten Tanks mit automatengerechter technischer Innenausstattung, die Robotik, die wärmedämmendeEinhausung des Robotikbereiches und dessen Klimatisierung sowie einen 'In-Out-Buffer' (IOB) als Übergabebereich/Transfereinrichtung zwischen Umgebung und Inneremdes Biorepository bei Probenein- und -ausfuhr.Das Biorepository soll als Einheit ('Haus im Haus') weitgehend eigenständig funktionierenmit einem Minimum an Schnittstellen zum umgebenden Gebäude: adäquat dimen-sionierte redundante Elektro- und Stickstoffversorgung.7. Das 'Rack-Handling' (Transport ganzer Racks) sowie das 'Tube-Handling' ('Picking'einzelner Tubes aus den Lager-Racks und deren Umlagerung ['Re-arraying'] in andereLager-Racks oder in Ausfuhr-Racks) erfolgen vollautomatisch.Eine Anpassung des 'Tube-Handling' an Tubes unterschiedlicher Hersteller und/oderunterschiedlicher Höhe muss möglich sein.a. Umgebungstemperatur der Robotik/desRobotikraumes: ......... °Cb. Wie erfolgt der Transfer eines Racks vomTankinneren zum Robotikraum:c. Wo und wie erfolgt 'Picking' des Einzeltubesund sein Transfer vom Lager-(Donor-/Mother-)Rack zum Ausfuhr-(Transfer-)Rack (lokal bei Tank oder an zentraler Stelle):8. Die Temperatur von Lager-Racks darf im Rahmen des Rack-Handlings zu keinemZeitpunkt über -150°C ansteigen, so bei Ausfuhr aus einem Tank von Racks zum Zweckder Entnahme ('Picking') einzelner Tubes oder dem Auffüllen leerer Positionen.Wie lange werden zum Picken eines einzigenTubes 'unbeteiligte Tubes' der Umgebungs-temperatur des Robotikraumes aus-gesetzt? ........ min9.Während der Generierung einer 'sublibrary' aus 96 Tubes, die zufällig verteilt über dasgesamte Lager gelagert sind, sind die gepickten und in das Ausfuhr-Rack transferiertenProben über einen längeren und von Probe zu Probe unterschiedlichen Zeitraum derhöheren Umgebungstemperatur des Robotikraumes ausgesetzt. Technische Maß-nahmen sollten den Temperaturanstieg in den Proben der 'sublibrary' möglichst kleinhalten.a. Welche technischen Lösungen werden ange-wandt zur Minimierung des Temperaturan-stieges in den Proben der 'sublibrary'?b. Gibt es Anhaltspunkte oder Messwerte zurHöhe des Temperaturanstiegs im ersten der96 Tubes nach angenommen 60 min derGenerierung einer 96-er 'sublibrary'? ......10.In der Generierung einer 'sublibrary' aus Tubes, die zufällig verteilt über das gesamteLager gelagert sind, werden Tubes nicht allein aus einem Tank, sondern in Anbetrachtdes Probenumfangs aus mehreren/vielen Tanks entnommen, ohne dass es dabei zurelevanter Temperaturerhöhung oder zu Vereisung kommen darf.Die technische Lösung dieser Anforderung einer 'koordinierten Nutzung einer Mehrzahl von Tanks als funktioneller Einheit' muss in ihren Grundprinzipien nachvollziehbar dargelegt werden: ........11. Probeneinlagerung ohne Temperaturartefakte und ohne Feuchtigkeitseintrag: Übereinen sog. 'In-Out-Buffer' ('IOB') als Schnittstelle zwischen 'Außenwelt' und Lager-Innerem werden täglich bis zu 200 SBS-Racks eingelagert, die zuvor auf Trockeneis(-78°C) angeliefert wurden. Demzufolge müssen technische Vorkehrungen getroffenwerden zur Vermeidung von Probenerwärmung in der gesamten Zeitspanne derEinlagerung sowie von Feuchtigkeitseintrag durch Niederschlag von Luftfeuchtigkeitan den tiefkalten Proben.Die technischen Lösungen dieser beiden Anforderungen müssen in ihren Grundprinzipien nachvollziehbar dargelegt werden:12. Im Havariefall (i) eines Tanks oder (ii) der Robotik muss eine Schädigung von Probendurch Temperaturerhöhung über die genannten Grenzwerte abwendbar sein.ad (i): Wie erfolgt Notumlagerung aller Probeneines havarierten Tanks in Reservetank?ad (ii): Ist manueller Probenzugriff möglich?13. Das Lagerverwaltungssystem (LVS) ist integraler Bestandteil des Biorepository, dessenFunktion unabhängig von einem LIMS erfolgt/erfolgen kann, anwenderfreundlich seinund die folgenden Bedingungen erfüllen soll:a. Das LVS soll über Standardschnittstelleneinfach an andere Systeme wie LIMSangebunden werden können und einewebbasierte Eingabe ermöglichen.Ja/Neinb. Das LVS soll offen programmiert sein, so dassAnpassungen und Weiterentwicklungenjederzeit lizenzfrei möglich sind.Ja/Neinc. Die Dokumentation von Ein-, Aus- und Um-lagerungsprozessen sowie von physikalischenParametern der Anlage wie Temperatur oderStörungen etc. muss den betroffenen Probenzuzuordnen sein. Ja/Nein14.Die Qualität des gesamten Biorepository und die Anforderungen an Teileaustauschund Reparaturmaßnahmen sollen einer geplanten Nutzungszeit von bis zu 30 Jahrenentsprechen.15. Vom Anbieter sind die nachfolgenden organisatorischen Rahmenbedingungen zu erfüllen:a. Der Anbieter tritt als Generalunternehmer auf, auch wenn Produkte fremder Her-steller (OEM) eingeschlossen sind.b. Support der Lösung durch den Anbieter.c. Schulung durch den Anbieter.d. Die spätere Administration der Lösung mussmöglich sein.e. Die Projektsprache sowie die Sprache imZusammenhang mit der angebotenenSoftware ist Deutsch.
Ausschreibungsgegenstand / Anforderungen an Hersteller bzw. LieferantenGegenstand des Teilnahmewettbewerbs ist ein automatisiertes Bioprobenlager, nachfolgend 'Biorepository' genannt, welches die nachfolgenden Bedingungen Nr.1-15 erfüllen muss. Jeder Anbieter ist aufgefordert, zu den Anforderungen und Fragen Stellung zu beziehen. Die Angaben sollen in deutscher Sprache abgefasst und in schriftlicher sowie elektronischer Ausfertigung zur Verfügung gestellt werden.1. Nachweis von(i) einschlägiger Produkterfahrung in sowohl automatisiertem Proben-'Handling'als auch Tieftemperatur-Lagersystemen (=<-80°C) und/oder(ii) bereits erbrachter (eigener oder OEM-seitiger) Entwicklungsleistung inautomatisierter LN2-Gasphasenlagerung (Prototyp).a. Bereits gebaute und installierte auto-matische Lager mit Lagerungstemperaturvon -80°C:Art:Ort:Kontaktpersonb. Bereits gebaute und installierte auto-matische LN2-Gasphasenlager:Art:Ort:Kontaktpersonc. Prototyp eines automatisierten LN2-Gas-phasenlagers oder seiner Komponenten:Art:Ort einer möglichen Besichtigung:Kontaktperson:2. Die Lagerung erfolgt in der Gasphase von flüssigem Stickstoff (LN2) unter ausschließ-licher Verwendung sog. 'Vakuum-superisolierter Behälter zur Lagerung von bio-logischem Material', nachfolgend Tanks genannt, mit einem maximalen Temperatur-gradienten in unterschiedlichen Lagerungshöhen zwischen -195°C und -175°C.Eine Minimierung des Verbrauchs an Stickstoff stellt bei einer Laufzeit von bis zu 30Jahren ein zentrales Qualitäts- und Entscheidungskriterium dar.a. Vakuum-Superisolation der LN2-Tanks(syn. Vakuumvielschichtisolation,'multi-layer insulation'):Ja/Neinb. Art (Größe, Lokalisation) der Zugangsöffnung:Weithals: ........ Enghals: .........c. Statische (ohne Probenverkehr) Verdamp-fungsrate/Tank:........... L/Tagd. Temperaturgradient innerhalb des Tanks:........ °C unterstes Rack, ........ °C oberstes Racke. Außenmaße des einzelnen Tanks:Durchmesser: ..... mm, Höhe: ..... mmf. Innere Maße:Turmhöhe: ..... m,Zahl Fächer/Turm bei 17,9 mm Rack-Höhe einschl. Tubes : ......,Zahl Türme/Tank: ......3.Die Lagerung erfolgt in den originalen 96-er SBS-Racks des Tube-Herstellers, d.h. inAnbetracht des hohen Probenanfalls bei Einlagerung soll eine zeitraubende und risiko-behaftete Umlagerung der Probengefäße (Tubes) in geräteinterne Probenhalter nichterfolgen.Lagerung in Fremd-Racks möglich: Ja/Nein4. Kapazität: Das Biorepository soll 230,000 (228,000) 96-er SBS-Racks mit einerGesamthöhe (Rack mit Tubes) von jeweils 17,9 mm aufnehmen und verwalten können.Für die Notumlagerung ganzer Türme im Havariefall eines probenbeladenen Tanks mussmindestens ein (beeinflusst von der Gesamtzahl an Tanks im Biorepository) zusätzlicherTank als leerer Reservetank, d.h. ohne Turmeinsätze, vorhanden sein.Als Vergleichsgrundlage sollen sich die Bieterangaben auf die o.g. Rack-Zahl und -Größebeziehen; Änderungen sind in Abhängigkeit von der Tube-Ausschreibung möglich, wobeisich dabei das Gesamt-Lagerungsvolumen nicht verändern würde in einem für denTeilnahmewettbewerb relevanten Umfang (bei Vergrößerung der Tubes Verkleinerungder Tube-Anzahl).a. Maximale Zahl an SBS-Racks von 17,9 mmHöhe/Tankb. Notwendige Gesamtzahl an Tanksfür die Aufnahme von 228,000 SBS-Racks von 17,9 mm Höhe,einschl. eines leeren Tanks für die Notum-lagerung im Havariefall eines Tanks:............. Tanksc. Statische Verdampfungsrate aller Tanks ohneBerücksichtigung der Systemverluste:........ L/Tag x 365 = ........ L/Jahr insgesamtd. Grundriss des voll automatisierten Bioreposi-tory, welches die Anordnung der oben genannten Zahl an Tanks veranschaulicht,ohne Details oder Ansichten andererKomponenten des Biorepository.Bitte schematischen Grundriss (ggf. auch Alternativen) auf separatem Blatt mit Maßangaben.5. Entsprechend der Erläuterungen in II.1.5 sollen in der Interimsphase alle Racks manuell eingelagert werden in Tanks, die bereits die volle technische Innenausstattung aufweisen für das spätere automatisierte Rack-Handling im Biorepository (diese manuelle Beladung in der Interimsphase wird in einer bauseitig stringent klimatisierten Umgebung durchgeführt, so dass der Feuchtigkeitseintrag in die Tanks auf ein Minimum begrenzt wird). Nach Fertigstellung des Großlagergebäudes und der dortigen Installation aller restlichen Komponenten des Biorepository müssen diese manuell befüllten, automatengerecht ausgestatteten Tanks ohne Aus- und Umlagerung ihres Inhalts verschoben werden können in das Biorepository zur dann vollautomatisierten Nutzung.a. Möglichkeit, in automatengerecht vorbereiteteTanks des späteren Biorepository bereitsvor dessen Verfügbarkeit manuell einzulagernund diese später zu verschieben in das fertiggestellte, dann automatisierte Biorepository:.......ja/neinb. Zeitspanne zwischen Auftragseingang undBereitstellung vor Ort von 4 Tanks/Tanksätzenmit einer Kapazität von jeweils mindestens10,000 96-er SBS-Racks mit einer Rackhöheeinschl. Tubes von 17,9 mm: ............Monate6.Das endgültige Biorepository umfasst die vorgenannten Tanks mit automatengerechter technischer Innenausstattung, die Robotik, die wärmedämmendeEinhausung des Robotikbereiches und dessen Klimatisierung sowie einen 'In-Out-Buffer' (IOB) als Übergabebereich/Transfereinrichtung zwischen Umgebung und Inneremdes Biorepository bei Probenein- und -ausfuhr.Das Biorepository soll als Einheit ('Haus im Haus') weitgehend eigenständig funktionierenmit einem Minimum an Schnittstellen zum umgebenden Gebäude: adäquat dimen-sionierte redundante Elektro- und Stickstoffversorgung.7. Das 'Rack-Handling' (Transport ganzer Racks) sowie das 'Tube-Handling' ('Picking'einzelner Tubes aus den Lager-Racks und deren Umlagerung ['Re-arraying'] in andereLager-Racks oder in Ausfuhr-Racks) erfolgen vollautomatisch.Eine Anpassung des 'Tube-Handling' an Tubes unterschiedlicher Hersteller und/oderunterschiedlicher Höhe muss möglich sein.a. Umgebungstemperatur der Robotik/desRobotikraumes: ......... °Cb. Wie erfolgt der Transfer eines Racks vomTankinneren zum Robotikraum:c. Wo und wie erfolgt 'Picking' des Einzeltubesund sein Transfer vom Lager-(Donor-/Mother-)Rack zum Ausfuhr-(Transfer-)Rack (lokal bei Tank oder an zentraler Stelle):8. Die Temperatur von Lager-Racks darf im Rahmen des Rack-Handlings zu keinemZeitpunkt über -150°C ansteigen, so bei Ausfuhr aus einem Tank von Racks zum Zweckder Entnahme ('Picking') einzelner Tubes oder dem Auffüllen leerer Positionen.Wie lange werden zum Picken eines einzigenTubes 'unbeteiligte Tubes' der Umgebungs-temperatur des Robotikraumes aus-gesetzt? ........ min9.Während der Generierung einer 'sublibrary' aus 96 Tubes, die zufällig verteilt über dasgesamte Lager gelagert sind, sind die gepickten und in das Ausfuhr-Rack transferiertenProben über einen längeren und von Probe zu Probe unterschiedlichen Zeitraum derhöheren Umgebungstemperatur des Robotikraumes ausgesetzt. Technische Maß-nahmen sollten den Temperaturanstieg in den Proben der 'sublibrary' möglichst kleinhalten.a. Welche technischen Lösungen werden ange-wandt zur Minimierung des Temperaturan-stieges in den Proben der 'sublibrary'?b. Gibt es Anhaltspunkte oder Messwerte zurHöhe des Temperaturanstiegs im ersten der96 Tubes nach angenommen 60 min derGenerierung einer 96-er 'sublibrary'? ......10.In der Generierung einer 'sublibrary' aus Tubes, die zufällig verteilt über das gesamteLager gelagert sind, werden Tubes nicht allein aus einem Tank, sondern in Anbetrachtdes Probenumfangs aus mehreren/vielen Tanks entnommen, ohne dass es dabei zurelevanter Temperaturerhöhung oder zu Vereisung kommen darf.Die technische Lösung dieser Anforderung einer 'koordinierten Nutzung einer Mehrzahl von Tanks als funktioneller Einheit' muss in ihren Grundprinzipien nachvollziehbar dargelegt werden: ........11. Probeneinlagerung ohne Temperaturartefakte und ohne Feuchtigkeitseintrag: Übereinen sog. 'In-Out-Buffer' ('IOB') als Schnittstelle zwischen 'Außenwelt' und Lager-Innerem werden täglich bis zu 200 SBS-Racks eingelagert, die zuvor auf Trockeneis(-78°C) angeliefert wurden. Demzufolge müssen technische Vorkehrungen getroffenwerden zur Vermeidung von Probenerwärmung in der gesamten Zeitspanne derEinlagerung sowie von Feuchtigkeitseintrag durch Niederschlag von Luftfeuchtigkeitan den tiefkalten Proben.Die technischen Lösungen dieser beiden Anforderungen müssen in ihren Grundprinzipien nachvollziehbar dargelegt werden:12. Im Havariefall (i) eines Tanks oder (ii) der Robotik muss eine Schädigung von Probendurch Temperaturerhöhung über die genannten Grenzwerte abwendbar sein.ad (i): Wie erfolgt Notumlagerung aller Probeneines havarierten Tanks in Reservetank?ad (ii): Ist manueller Probenzugriff möglich?13. Das Lagerverwaltungssystem (LVS) ist integraler Bestandteil des Biorepository, dessenFunktion unabhängig von einem LIMS erfolgt/erfolgen kann, anwenderfreundlich seinund die folgenden Bedingungen erfüllen soll:a. Das LVS soll über Standardschnittstelleneinfach an andere Systeme wie LIMSangebunden werden können und einewebbasierte Eingabe ermöglichen.Ja/Neinb. Das LVS soll offen programmiert sein, so dassAnpassungen und Weiterentwicklungenjederzeit lizenzfrei möglich sind.Ja/Neinc. Die Dokumentation von Ein-, Aus- und Um-lagerungsprozessen sowie von physikalischenParametern der Anlage wie Temperatur oderStörungen etc. muss den betroffenen Probenzuzuordnen sein. Ja/Nein14.Die Qualität des gesamten Biorepository und die Anforderungen an Teileaustauschund Reparaturmaßnahmen sollen einer geplanten Nutzungszeit von bis zu 30 Jahrenentsprechen.15. Vom Anbieter sind die nachfolgenden organisatorischen Rahmenbedingungen zu erfüllen:a. Der Anbieter tritt als Generalunternehmer auf, auch wenn Produkte fremder Her-steller (OEM) eingeschlossen sind.b. Support der Lösung durch den Anbieter.c. Schulung durch den Anbieter.d. Die spätere Administration der Lösung mussmöglich sein.e. Die Projektsprache sowie die Sprache imZusammenhang mit der angebotenenSoftware ist Deutsch.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Helmholtz Zentrum München Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt
Postanschrift: Ingolstädter Landstrasse 1
Postleitzahl: 85764
Postort: Neuherberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.helmholtz-muenchen.de🌏
E-Mail: gunther.jaeckel@helmholtz-muenchen.de📧
Telefon: +49 8931872262📞
Fax: +49 893187172262 📠
1. Der Auftraggeber hat eine Informationsbroschüre zusammengestellt. Diese enthält allgemeine Angaben zum Auftraggeber, der Nationalen Kohorte, zum Ausschreibungsgegenstand und die Funktionalen Anforderungen sowie weitere Hinweise zum formalisierten Vergabeverfahren.
Die Informationsbroschüre und die formalisierten Teilnahmeunterlagen, bestehend aus einem Bewerbungsformblatt mit vorformulierten Erklärungen, dem Formblatt Referenzen sowie der Erklärung ARGE, sind unter folgender E-Mail-Adresse erhältlich:gunther.jaeckel@helmholtz-muenchen.de
2. Die Formblätter Bewerbungsformblatt, Formblatt Referenzen und ggf. Erklärungen der ARGE sind von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, der Auftraggeber wertet also diese Angaben kumulativ.
3. Der Teilnahmeantrag ist von dem Bewerber zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag (als Teilnahmeantrag für das konkrete Verfahren gekennzeichnet) bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen.
Der Teilnahmeantrag muss einen Datenträger mit den eingereichten Unterlagen als fortlaufende, ungeschützte PDF-Datei enthalten. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Bewerbungen, die dieser Form nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt.
4. Die angegebenen Höchstzahlen von Seiten dürfen auch bei Bewerbergemeinschaften und der Einbeziehung von Nachunternehmern nicht überschritten werden. Sollten doch mehr Unterlagen eingereicht werden, werden die über das geforderte Maß hinausgehenden Unterlagen (in der Reihenfolge ihrer Einreichung) nicht berücksichtigt.
5. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Teilnahmeanträgen, die nicht der vorgegebenen Struktur entsprechen, auszuschließen oder - nach seiner Wahl - negativ zu bewerten.
6. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmenbedingungen unter III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1 und III.2.2 aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen - ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen -, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. Ferner sind - auf Verlangen der Vergabestelle - bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
7. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 30.04.2013, 12:00 Uhr (beim Auftraggeber eingehend), darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.
1. Der Auftraggeber hat eine Informationsbroschüre zusammengestellt. Diese enthält allgemeine Angaben zum Auftraggeber, der Nationalen Kohorte, zum Ausschreibungsgegenstand und die Funktionalen Anforderungen sowie weitere Hinweise zum formalisierten Vergabeverfahren.
Die Informationsbroschüre und die formalisierten Teilnahmeunterlagen, bestehend aus einem Bewerbungsformblatt mit vorformulierten Erklärungen, dem Formblatt Referenzen sowie der Erklärung ARGE, sind unter folgender E-Mail-Adresse erhältlich:gunther.jaeckel@helmholtz-muenchen.de
2. Die Formblätter Bewerbungsformblatt, Formblatt Referenzen und ggf. Erklärungen der ARGE sind von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, der Auftraggeber wertet also diese Angaben kumulativ.
3. Der Teilnahmeantrag ist von dem Bewerber zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag (als Teilnahmeantrag für das konkrete Verfahren gekennzeichnet) bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen.
Der Teilnahmeantrag muss einen Datenträger mit den eingereichten Unterlagen als fortlaufende, ungeschützte PDF-Datei enthalten. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Bewerbungen, die dieser Form nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt.
4. Die angegebenen Höchstzahlen von Seiten dürfen auch bei Bewerbergemeinschaften und der Einbeziehung von Nachunternehmern nicht überschritten werden. Sollten doch mehr Unterlagen eingereicht werden, werden die über das geforderte Maß hinausgehenden Unterlagen (in der Reihenfolge ihrer Einreichung) nicht berücksichtigt.
5. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Teilnahmeanträgen, die nicht der vorgegebenen Struktur entsprechen, auszuschließen oder - nach seiner Wahl - negativ zu bewerten.
6. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmenbedingungen unter III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1 und III.2.2 aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen - ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen -, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. Ferner sind - auf Verlangen der Vergabestelle - bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
7. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 30.04.2013, 12:00 Uhr (beim Auftraggeber eingehend), darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Helmholtz Zentrum München ist das Deutsche Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt. Es erforscht das Entstehen von Volkskrankheiten im Kontext von Umweltfaktoren, Lebensstil und individueller genetischer Disposition und entwickelt neue Ansätze für Prävention, Diagnose und Therapie.
Das Helmholtz Zentrum München ist das Deutsche Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt. Es erforscht das Entstehen von Volkskrankheiten im Kontext von Umweltfaktoren, Lebensstil und individueller genetischer Disposition und entwickelt neue Ansätze für Prävention, Diagnose und Therapie.
Als Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren ist es eine Forschungseinrichtung des Bundes und des Freistaats Bayern.
Nationale Kohorte
Die Nationale Kohorte e.V. ist ein Netzwerk deutscher Forschungseinrichtungen aus der Helmholtz-Gemeinschaft, den Universitäten, der Leibniz-Gemeinschaft und der Ressortforschung. In einer groß angelegten deutschlandweiten Langzeit-Bevölkerungsstudie, nachfolgend 'Nationale Kohorte' ('NatKo') genannt, sollen die Ursachen von Volkskrankheiten wie z.B. Herz-Kreislauferkrankungen, Krebs, Diabetes, Demenzerkrankungen und Infektionskrankheiten aufgeklärt, Risikofaktoren identifiziert, Wege einer wirksamen Vorbeugung aufgezeigt sowie Möglichkeiten der Früherkennung von Krankheiten identifiziert werden.
Die Nationale Kohorte e.V. ist ein Netzwerk deutscher Forschungseinrichtungen aus der Helmholtz-Gemeinschaft, den Universitäten, der Leibniz-Gemeinschaft und der Ressortforschung. In einer groß angelegten deutschlandweiten Langzeit-Bevölkerungsstudie, nachfolgend 'Nationale Kohorte' ('NatKo') genannt, sollen die Ursachen von Volkskrankheiten wie z.B. Herz-Kreislauferkrankungen, Krebs, Diabetes, Demenzerkrankungen und Infektionskrankheiten aufgeklärt, Risikofaktoren identifiziert, Wege einer wirksamen Vorbeugung aufgezeigt sowie Möglichkeiten der Früherkennung von Krankheiten identifiziert werden.
Weitere Informationen zur Nationalen Kohorte sind hier zu finden:
Die Planung dieser Studie sieht die Rekrutierung und Erstuntersuchung von 200.000 zufällig ausgewählten Probanden im Zeitraum zwischen 2014 und 2019 in deutschlandweit 20 Rekrutierungszentren vor, ihre Zweituntersuchung bis 2024 und die Verfolgung ihres klinischen Verlaufes in den anschließenden 15 bis 20 Jahren. Die Gesamtheit durchgeführter Untersuchungen, erhobener Befunde und gewonnener Daten wird im 'Zentralen Datenmanagement' zusammengeführt, aufbereitet und für die wissenschaftliche Auswertung bereitgestellt.
Die Planung dieser Studie sieht die Rekrutierung und Erstuntersuchung von 200.000 zufällig ausgewählten Probanden im Zeitraum zwischen 2014 und 2019 in deutschlandweit 20 Rekrutierungszentren vor, ihre Zweituntersuchung bis 2024 und die Verfolgung ihres klinischen Verlaufes in den anschließenden 15 bis 20 Jahren. Die Gesamtheit durchgeführter Untersuchungen, erhobener Befunde und gewonnener Daten wird im 'Zentralen Datenmanagement' zusammengeführt, aufbereitet und für die wissenschaftliche Auswertung bereitgestellt.
Ein Kernbestandteil der Studie wird die Gewinnung, Verarbeitung, Lagerung und Weitergabe zu wissenschaftlicher Analyse der verschiedenen Biomaterialien sein. Die langfristige Lagerung der Materialien erfolgt verteilt auf mehrere Standorte, und zwar 4/6 zentral am Helmholtz Zentrum München (HMGU) und 2/6 in unterschiedlichen lokalen Lagern einzelner oder zusammengeschlossener Rekrutierungszentren. Ein übergreifendes 'Labor-Informations- und Management-System' (LIMS) wird der Speicherung und Verwaltung aller relevanten Daten zu Gewinnung, Verarbeitung, Transport, Lagerort und Lagerbedingungen sowie Nutzung in angeschlossenen Analysen der unterschiedlichen Bioproben dienen.
Ein Kernbestandteil der Studie wird die Gewinnung, Verarbeitung, Lagerung und Weitergabe zu wissenschaftlicher Analyse der verschiedenen Biomaterialien sein. Die langfristige Lagerung der Materialien erfolgt verteilt auf mehrere Standorte, und zwar 4/6 zentral am Helmholtz Zentrum München (HMGU) und 2/6 in unterschiedlichen lokalen Lagern einzelner oder zusammengeschlossener Rekrutierungszentren. Ein übergreifendes 'Labor-Informations- und Management-System' (LIMS) wird der Speicherung und Verwaltung aller relevanten Daten zu Gewinnung, Verarbeitung, Transport, Lagerort und Lagerbedingungen sowie Nutzung in angeschlossenen Analysen der unterschiedlichen Bioproben dienen.
Die Planung des zentralen Lagers in München sieht die Lagerung kleiner Aliquots besonders wichtiger und werthaltiger Bioproben in der Gasphase von flüssigem Stickstoff (LN2) in einem voll automatisierten Bioprobenlager, nachfolgend 'Biorepository' genannt, vor, welches Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist. Hierbei werden jeweils vier identische Probensätze eingelagert in vier getrennte Sätze von 'Vakuum-superisolierten Behältern zur Lagerung von biologischem Material', nachfolgend LN2-Tanks oder Tanks genannt.
Die Planung des zentralen Lagers in München sieht die Lagerung kleiner Aliquots besonders wichtiger und werthaltiger Bioproben in der Gasphase von flüssigem Stickstoff (LN2) in einem voll automatisierten Bioprobenlager, nachfolgend 'Biorepository' genannt, vor, welches Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist. Hierbei werden jeweils vier identische Probensätze eingelagert in vier getrennte Sätze von 'Vakuum-superisolierten Behältern zur Lagerung von biologischem Material', nachfolgend LN2-Tanks oder Tanks genannt.
Zeitrahmen der 'NatKo'-Studie
Die Planung der Studie sieht einen Beginn der Rekrutierung und damit auch der Einlagerung von Bioproben in 05.2014 vor. Da der Neubau eines Großlagergebäudes, welches auch und besonders das genannte Biorepository aufnehmen soll, zu diesem Zeitpunkt nicht verfügbar sein wird, ist eine Interimslösung notwendig. Zentraler Aspekt dieser Interimslösung ist die zwingende Vorgabe, dass eine spätere Umlagerung bereits eingelagerter Proben eine Exposition zu den Klimabedingungen außerhalb der Tanks ausschließt, um Vereisung an den tiefkalten Proben und Erwärmungsartefakte zu vermeiden. Die Erfüllung dieser Vorgabe setzt damit zwingend voraus, dass eine manuelle Einlagerung der Bioproben ab 05.2014 in Tanks erfolgen kann, die bereits die volle technische Innenausstattung aufweisen für das spätere automatisierte Rack-Handling im Biorepository. Eine erste Bereitstellung von vier derartigen Tanks oder Tanksätzen mit einer Aufnahmekapazität von jeweils mindestens 10,000 96-er SBS-Racks der unter II.2.14 genannten Maße muss möglich sein innerhalb von 6 Monaten nach Auftragseingang und bis spätestens 03.2014. Nach Fertigstellung des Großlagergebäudes und der dortigen Installation aller restlichen Komponenten des Biorepository in frühestens 2016 und spätestens 2019 müssen diese manuell befüllten, automatengerecht ausgestatteten Tanks ohne Aus- und Umlagerung ihres Inhalts verschoben werden können in das Biorepository zur dann vollautomatisierten Nutzung.
Die Planung der Studie sieht einen Beginn der Rekrutierung und damit auch der Einlagerung von Bioproben in 05.2014 vor. Da der Neubau eines Großlagergebäudes, welches auch und besonders das genannte Biorepository aufnehmen soll, zu diesem Zeitpunkt nicht verfügbar sein wird, ist eine Interimslösung notwendig. Zentraler Aspekt dieser Interimslösung ist die zwingende Vorgabe, dass eine spätere Umlagerung bereits eingelagerter Proben eine Exposition zu den Klimabedingungen außerhalb der Tanks ausschließt, um Vereisung an den tiefkalten Proben und Erwärmungsartefakte zu vermeiden. Die Erfüllung dieser Vorgabe setzt damit zwingend voraus, dass eine manuelle Einlagerung der Bioproben ab 05.2014 in Tanks erfolgen kann, die bereits die volle technische Innenausstattung aufweisen für das spätere automatisierte Rack-Handling im Biorepository. Eine erste Bereitstellung von vier derartigen Tanks oder Tanksätzen mit einer Aufnahmekapazität von jeweils mindestens 10,000 96-er SBS-Racks der unter II.2.14 genannten Maße muss möglich sein innerhalb von 6 Monaten nach Auftragseingang und bis spätestens 03.2014. Nach Fertigstellung des Großlagergebäudes und der dortigen Installation aller restlichen Komponenten des Biorepository in frühestens 2016 und spätestens 2019 müssen diese manuell befüllten, automatengerecht ausgestatteten Tanks ohne Aus- und Umlagerung ihres Inhalts verschoben werden können in das Biorepository zur dann vollautomatisierten Nutzung.
Menge oder Umfang:
Ausschreibungsgegenstand / Anforderungen an Hersteller bzw. Lieferanten
Gegenstand des Teilnahmewettbewerbs ist ein automatisiertes Bioprobenlager, nachfolgend 'Biorepository' genannt, welches die nachfolgenden Bedingungen Nr.1-15 erfüllen muss. Jeder Anbieter ist aufgefordert, zu den Anforderungen und Fragen Stellung zu beziehen. Die Angaben sollen in deutscher Sprache abgefasst und in schriftlicher sowie elektronischer Ausfertigung zur Verfügung gestellt werden.
Gegenstand des Teilnahmewettbewerbs ist ein automatisiertes Bioprobenlager, nachfolgend 'Biorepository' genannt, welches die nachfolgenden Bedingungen Nr.1-15 erfüllen muss. Jeder Anbieter ist aufgefordert, zu den Anforderungen und Fragen Stellung zu beziehen. Die Angaben sollen in deutscher Sprache abgefasst und in schriftlicher sowie elektronischer Ausfertigung zur Verfügung gestellt werden.
1. Nachweis von
(i) einschlägiger Produkterfahrung in sowohl automatisiertem Proben-'Handling'
als auch Tieftemperatur-Lagersystemen (=<-80°C) und/oder
(ii) bereits erbrachter (eigener oder OEM-seitiger) Entwicklungsleistung in
automatisierter LN2-Gasphasenlagerung (Prototyp).
a. Bereits gebaute und installierte auto-
matische Lager mit Lagerungstemperatur
von -80°C:
Art:
Ort:
Kontaktperson
b. Bereits gebaute und installierte auto-
matische LN2-Gasphasenlager:
c. Prototyp eines automatisierten LN2-Gas-
phasenlagers oder seiner Komponenten:
Ort einer möglichen Besichtigung:
Kontaktperson:
2. Die Lagerung erfolgt in der Gasphase von flüssigem Stickstoff (LN2) unter ausschließ-
licher Verwendung sog. 'Vakuum-superisolierter Behälter zur Lagerung von bio-
logischem Material', nachfolgend Tanks genannt, mit einem maximalen Temperatur-
gradienten in unterschiedlichen Lagerungshöhen zwischen -195°C und -175°C.
Eine Minimierung des Verbrauchs an Stickstoff stellt bei einer Laufzeit von bis zu 30
Jahren ein zentrales Qualitäts- und Entscheidungskriterium dar.
a. Vakuum-Superisolation der LN2-Tanks
(syn. Vakuumvielschichtisolation,
'multi-layer insulation'):Ja/Nein
b. Art (Größe, Lokalisation) der Zugangsöffnung:Weithals: ........ Enghals: .........
c. Statische (ohne Probenverkehr) Verdamp-
fungsrate/Tank:........... L/Tag
d. Temperaturgradient innerhalb des Tanks:........ °C unterstes Rack, ........ °C oberstes Rack
e. Außenmaße des einzelnen Tanks:Durchmesser: ..... mm, Höhe: ..... mm
f. Innere Maße:Turmhöhe: ..... m,
Zahl Fächer/Turm bei 17,9 mm Rack-Höhe einschl. Tubes : ......,
Zahl Türme/Tank: ......
3.Die Lagerung erfolgt in den originalen 96-er SBS-Racks des Tube-Herstellers, d.h. in
Anbetracht des hohen Probenanfalls bei Einlagerung soll eine zeitraubende und risiko-
behaftete Umlagerung der Probengefäße (Tubes) in geräteinterne Probenhalter nicht
erfolgen.
Lagerung in Fremd-Racks möglich: Ja/Nein
4. Kapazität: Das Biorepository soll 230,000 (228,000) 96-er SBS-Racks mit einer
Gesamthöhe (Rack mit Tubes) von jeweils 17,9 mm aufnehmen und verwalten können.
Für die Notumlagerung ganzer Türme im Havariefall eines probenbeladenen Tanks muss
mindestens ein (beeinflusst von der Gesamtzahl an Tanks im Biorepository) zusätzlicher
Tank als leerer Reservetank, d.h. ohne Turmeinsätze, vorhanden sein.
Als Vergleichsgrundlage sollen sich die Bieterangaben auf die o.g. Rack-Zahl und -Größe
beziehen; Änderungen sind in Abhängigkeit von der Tube-Ausschreibung möglich, wobei
sich dabei das Gesamt-Lagerungsvolumen nicht verändern würde in einem für den
Teilnahmewettbewerb relevanten Umfang (bei Vergrößerung der Tubes Verkleinerung
der Tube-Anzahl).
a. Maximale Zahl an SBS-Racks von 17,9 mm
Höhe/Tank
b. Notwendige Gesamtzahl an Tanks
für die Aufnahme von 228,000 SBS-Racks von 17,9 mm Höhe,
einschl. eines leeren Tanks für die Notum-
lagerung im Havariefall eines Tanks:............. Tanks
c. Statische Verdampfungsrate aller Tanks ohne
Berücksichtigung der Systemverluste:........ L/Tag x 365 = ........ L/Jahr insgesamt
d. Grundriss des voll automatisierten Bioreposi-
tory, welches die Anordnung der oben genannten Zahl an Tanks veranschaulicht,
ohne Details oder Ansichten anderer
Komponenten des Biorepository.
Bitte schematischen Grundriss (ggf. auch Alternativen) auf separatem Blatt mit Maßangaben.
5. Entsprechend der Erläuterungen in II.1.5 sollen in der Interimsphase alle Racks manuell eingelagert werden in Tanks, die bereits die volle technische Innenausstattung aufweisen für das spätere automatisierte Rack-Handling im Biorepository (diese manuelle Beladung in der Interimsphase wird in einer bauseitig stringent klimatisierten Umgebung durchgeführt, so dass der Feuchtigkeitseintrag in die Tanks auf ein Minimum begrenzt wird). Nach Fertigstellung des Großlagergebäudes und der dortigen Installation aller restlichen Komponenten des Biorepository müssen diese manuell befüllten, automatengerecht ausgestatteten Tanks ohne Aus- und Umlagerung ihres Inhalts verschoben werden können in das Biorepository zur dann vollautomatisierten Nutzung.
5. Entsprechend der Erläuterungen in II.1.5 sollen in der Interimsphase alle Racks manuell eingelagert werden in Tanks, die bereits die volle technische Innenausstattung aufweisen für das spätere automatisierte Rack-Handling im Biorepository (diese manuelle Beladung in der Interimsphase wird in einer bauseitig stringent klimatisierten Umgebung durchgeführt, so dass der Feuchtigkeitseintrag in die Tanks auf ein Minimum begrenzt wird). Nach Fertigstellung des Großlagergebäudes und der dortigen Installation aller restlichen Komponenten des Biorepository müssen diese manuell befüllten, automatengerecht ausgestatteten Tanks ohne Aus- und Umlagerung ihres Inhalts verschoben werden können in das Biorepository zur dann vollautomatisierten Nutzung.
a. Möglichkeit, in automatengerecht vorbereitete
Tanks des späteren Biorepository bereits
vor dessen Verfügbarkeit manuell einzulagern
und diese später zu verschieben in das fertig
gestellte, dann automatisierte Biorepository:.......ja/nein
b. Zeitspanne zwischen Auftragseingang und
Bereitstellung vor Ort von 4 Tanks/Tanksätzen
mit einer Kapazität von jeweils mindestens
10,000 96-er SBS-Racks mit einer Rackhöhe
einschl. Tubes von 17,9 mm: ............Monate
6.Das endgültige Biorepository umfasst die vorgenannten Tanks mit automatengerechter technischer Innenausstattung, die Robotik, die wärmedämmende
Einhausung des Robotikbereiches und dessen Klimatisierung sowie einen 'In-Out-
Buffer' (IOB) als Übergabebereich/Transfereinrichtung zwischen Umgebung und Innerem
des Biorepository bei Probenein- und -ausfuhr.
Das Biorepository soll als Einheit ('Haus im Haus') weitgehend eigenständig funktionieren
mit einem Minimum an Schnittstellen zum umgebenden Gebäude: adäquat dimen-
sionierte redundante Elektro- und Stickstoffversorgung.
7. Das 'Rack-Handling' (Transport ganzer Racks) sowie das 'Tube-Handling' ('Picking'
einzelner Tubes aus den Lager-Racks und deren Umlagerung ['Re-arraying'] in andere
Lager-Racks oder in Ausfuhr-Racks) erfolgen vollautomatisch.
Eine Anpassung des 'Tube-Handling' an Tubes unterschiedlicher Hersteller und/oder
unterschiedlicher Höhe muss möglich sein.
a. Umgebungstemperatur der Robotik/des
Robotikraumes: ......... °C
b. Wie erfolgt der Transfer eines Racks vom
Tankinneren zum Robotikraum:
c. Wo und wie erfolgt 'Picking' des Einzeltubes
und sein Transfer vom Lager-(Donor-/
Mother-)Rack zum Ausfuhr-(Transfer-)
Rack (lokal bei Tank oder an zentraler Stelle):
8. Die Temperatur von Lager-Racks darf im Rahmen des Rack-Handlings zu keinem
Zeitpunkt über -150°C ansteigen, so bei Ausfuhr aus einem Tank von Racks zum Zweck
der Entnahme ('Picking') einzelner Tubes oder dem Auffüllen leerer Positionen.
Wie lange werden zum Picken eines einzigen
Tubes 'unbeteiligte Tubes' der Umgebungs-
temperatur des Robotikraumes aus-
gesetzt? ........ min
9.Während der Generierung einer 'sublibrary' aus 96 Tubes, die zufällig verteilt über das
gesamte Lager gelagert sind, sind die gepickten und in das Ausfuhr-Rack transferierten
Proben über einen längeren und von Probe zu Probe unterschiedlichen Zeitraum der
höheren Umgebungstemperatur des Robotikraumes ausgesetzt. Technische Maß-
nahmen sollten den Temperaturanstieg in den Proben der 'sublibrary' möglichst klein
halten.
a. Welche technischen Lösungen werden ange-
wandt zur Minimierung des Temperaturan-
stieges in den Proben der 'sublibrary'?
b. Gibt es Anhaltspunkte oder Messwerte zur
Höhe des Temperaturanstiegs im ersten der
96 Tubes nach angenommen 60 min der
Generierung einer 96-er 'sublibrary'? ......
10.In der Generierung einer 'sublibrary' aus Tubes, die zufällig verteilt über das gesamte
Lager gelagert sind, werden Tubes nicht allein aus einem Tank, sondern in Anbetracht
des Probenumfangs aus mehreren/vielen Tanks entnommen, ohne dass es dabei zu
relevanter Temperaturerhöhung oder zu Vereisung kommen darf.
Die technische Lösung dieser Anforderung einer 'koordinierten Nutzung einer Mehrzahl von Tanks als funktioneller Einheit' muss in ihren Grundprinzipien nachvollziehbar dargelegt werden: ........
11. Probeneinlagerung ohne Temperaturartefakte und ohne Feuchtigkeitseintrag: Über
einen sog. 'In-Out-Buffer' ('IOB') als Schnittstelle zwischen 'Außenwelt' und Lager-
Innerem werden täglich bis zu 200 SBS-Racks eingelagert, die zuvor auf Trockeneis
(-78°C) angeliefert wurden. Demzufolge müssen technische Vorkehrungen getroffen
werden zur Vermeidung von Probenerwärmung in der gesamten Zeitspanne der
Einlagerung sowie von Feuchtigkeitseintrag durch Niederschlag von Luftfeuchtigkeit
an den tiefkalten Proben.
Die technischen Lösungen dieser beiden Anforderungen müssen in ihren Grundprinzipien nachvollziehbar dargelegt werden:
12. Im Havariefall (i) eines Tanks oder (ii) der Robotik muss eine Schädigung von Proben
durch Temperaturerhöhung über die genannten Grenzwerte abwendbar sein.
ad (i): Wie erfolgt Notumlagerung aller Proben
eines havarierten Tanks in Reservetank?
ad (ii): Ist manueller Probenzugriff möglich?
13. Das Lagerverwaltungssystem (LVS) ist integraler Bestandteil des Biorepository, dessen
Funktion unabhängig von einem LIMS erfolgt/erfolgen kann, anwenderfreundlich sein
und die folgenden Bedingungen erfüllen soll:
a. Das LVS soll über Standardschnittstellen
einfach an andere Systeme wie LIMS
angebunden werden können und eine
webbasierte Eingabe ermöglichen.
Ja/Nein
b. Das LVS soll offen programmiert sein, so dass
Anpassungen und Weiterentwicklungen
jederzeit lizenzfrei möglich sind.
c. Die Dokumentation von Ein-, Aus- und Um-
lagerungsprozessen sowie von physikalischen
Parametern der Anlage wie Temperatur oder
Störungen etc. muss den betroffenen Proben
zuzuordnen sein. Ja/Nein
14.Die Qualität des gesamten Biorepository und die Anforderungen an Teileaustausch
und Reparaturmaßnahmen sollen einer geplanten Nutzungszeit von bis zu 30 Jahren
entsprechen.
15. Vom Anbieter sind die nachfolgenden organisatorischen Rahmenbedingungen zu erfüllen:
a. Der Anbieter tritt als Generalunternehmer auf, auch wenn Produkte fremder Her-
steller (OEM) eingeschlossen sind.
b. Support der Lösung durch den Anbieter.
c. Schulung durch den Anbieter.
d. Die spätere Administration der Lösung muss
möglich sein.
e. Die Projektsprache sowie die Sprache im
Zusammenhang mit der angebotenen
Software ist Deutsch.
Mindestzahl der möglichen Verlängerungen: 1
Höchstzahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: 010/2013
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: BA25
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Helmholtz Zentrum München GMBH
Ingolstädter Landstraße 1
85764 Neuherberg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Nachweis über aktuelle Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als sechs Monate). Ausländische Bieter können entsprechende Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen vorlegen.
Nachweis über aktuelle Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als sechs Monate). Ausländische Bieter können entsprechende Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen vorlegen.
Erklärung, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der in § 6 EG Abs. 4 lit. a-g VOL/A genannten Bestimmungen verurteilt worden ist (siehe Bewerbungsformblatt).
Erklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder es sich in Liquidation befindet (siehe Bewerbungsformblatt).
Erklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder es sich in Liquidation befindet (siehe Bewerbungsformblatt).
Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (siehe Bewerbungsformblatt).
Erklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (siehe Bewerbungsformblatt).
Dem Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigen Vertreter der Bewerber-/ Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe eines Teilnahmeantrages, eines Angebotes sowie hinsichtlich der Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. Die vorgeschriebene Erklärung ist rechtsverbindlich von vertretungsbefugten Personen jedes Mitglieds der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und für die Bewerber-/Bietergemeinschaft einfach im Original mit dem Teilnahmeantrag einzureichen; mit dem Teilnahmean-trag einer Bewerber- /Bietergemeinschaft ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Be-werber-/Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften (Erklärung der ARGE).
Dem Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigen Vertreter der Bewerber-/ Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe eines Teilnahmeantrages, eines Angebotes sowie hinsichtlich der Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. Die vorgeschriebene Erklärung ist rechtsverbindlich von vertretungsbefugten Personen jedes Mitglieds der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und für die Bewerber-/Bietergemeinschaft einfach im Original mit dem Teilnahmeantrag einzureichen; mit dem Teilnahmean-trag einer Bewerber- /Bietergemeinschaft ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Be-werber-/Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften (Erklärung der ARGE).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Bewerbungsformblatt)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Darstellung des Unternehmens und des Leistungsportfolios (maximal 2 Seiten). Dabei soll insbesondere auf wesentliche unternehmensbezogene Informationen wie z.B. Niederlassungen in Deutschland, Hauptsitz, Gründungsjahr, Mitarbeiterzahl eingegangen werden.
1. Darstellung des Unternehmens und des Leistungsportfolios (maximal 2 Seiten). Dabei soll insbesondere auf wesentliche unternehmensbezogene Informationen wie z.B. Niederlassungen in Deutschland, Hauptsitz, Gründungsjahr, Mitarbeiterzahl eingegangen werden.
2. Angabe der Gesamtzahl der fest angestellten Mitarbeiter des Unternehmens jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Bewerbungsformblatt).
3. Einreichung eines Grobkonzeptes für die Errichtung eines voll automatisierten Liquid-Bio-Repository für die standardisierte Langzeit-Einlagerung und Auslagerung von Proben. Das Grobkonzept soll insbesondere die im LV dargestellten funktionalen Anforderungen umsetzten.
3. Einreichung eines Grobkonzeptes für die Errichtung eines voll automatisierten Liquid-Bio-Repository für die standardisierte Langzeit-Einlagerung und Auslagerung von Proben. Das Grobkonzept soll insbesondere die im LV dargestellten funktionalen Anforderungen umsetzten.
4. Nachweis von Referenzen hinsichtlich der unter Ziffer II.1.5) dieses Bekanntmachungstextes dargelegten und nach Art und Umfang vergleichbaren Leistungen (d.h. Errichtung eines voll automatisierten Bio-Repository mit kalten und tiefkalten Bereichen für eine langfristige Lagerung von liquiden biologischen Proben zu wissenschaftlichen Forschungszwecken, das das Einlagern und Heraussuchen einzelner Proben ermöglicht und das bei Bedarf den kurzfristigen Zugriff auf die Proben sicher stellt). Die Darstellung der Referenzen hat in Tabellenform zu erfolgen und muss folgende Angaben beinhalten:
4. Nachweis von Referenzen hinsichtlich der unter Ziffer II.1.5) dieses Bekanntmachungstextes dargelegten und nach Art und Umfang vergleichbaren Leistungen (d.h. Errichtung eines voll automatisierten Bio-Repository mit kalten und tiefkalten Bereichen für eine langfristige Lagerung von liquiden biologischen Proben zu wissenschaftlichen Forschungszwecken, das das Einlagern und Heraussuchen einzelner Proben ermöglicht und das bei Bedarf den kurzfristigen Zugriff auf die Proben sicher stellt). Die Darstellung der Referenzen hat in Tabellenform zu erfolgen und muss folgende Angaben beinhalten:
- Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer,
- Art und Umfang des Auftragsgegenstandes (Beschreibung des errichteten automatisierten Bio-Repository mit kalten und tiefkalten Bereichen, Beschreibung des Zwecks der Errichtung, Angabe der vorgesehenen Lagerdauer von liquiden biologischen Proben, Beschreibung des Einlagern und Heraussuchen einzelner Proben sowie des kurzfristigen Zugriffs auf eingelagerte Proben und Angabe der Dauer des Ein- bzw. Auslagervorgangs),
- Art und Umfang des Auftragsgegenstandes (Beschreibung des errichteten automatisierten Bio-Repository mit kalten und tiefkalten Bereichen, Beschreibung des Zwecks der Errichtung, Angabe der vorgesehenen Lagerdauer von liquiden biologischen Proben, Beschreibung des Einlagern und Heraussuchen einzelner Proben sowie des kurzfristigen Zugriffs auf eingelagerte Proben und Angabe der Dauer des Ein- bzw. Auslagervorgangs),
- Auftragswert der erbrachten Leistung,
- Zeitraum der Leistungserbringung (Formblatt Referenzen).
5. Nennung des für die Leistung vorgesehenen Projektleiters (siehe Bewerbungsformblatt) mit Darstellung seiner beruflichen Qualifikation als Kurzprofil (Angaben zur Ausbildung, Dauer der Firmenzugehörigkeit, Berufserfahrung, Kenntnissen, vergleichbarer Projekterfahrung).
5. Nennung des für die Leistung vorgesehenen Projektleiters (siehe Bewerbungsformblatt) mit Darstellung seiner beruflichen Qualifikation als Kurzprofil (Angaben zur Ausbildung, Dauer der Firmenzugehörigkeit, Berufserfahrung, Kenntnissen, vergleichbarer Projekterfahrung).
6. Erklärung, dass die gesamte Kommunikation mit dem Auftraggeber in deutscher Sprache erfolgt (siehe Bewerbungsformblatt).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Bei Vertragschluß die Übergabe einer selbstschuldnerischen auf erster Anforderung ausgestellte Vertragserfüllungsbürgschaft ! Die Höhe hängt von der Auftragsumme ab und beträgt im Regelfall 10%.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Einkaufsbedinungen der HMGU
Sonstige besondere Bedingungen:
Darlegung der besonderen Bedingungen: Die Funktionalität des voll automatisierten Liquid-Bio-Repository muss über einen Zeitraum von mindestens 30 Jahren gewährleistet werden.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Auswahlkriterien:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Der Auftraggeber prüft die Teilnahmeanträge in einem dreistufigen Verfahren:a) Prüfung auf vollständiges Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen;b) Vorliegen von vergaberechtlichen Ausschlussgründen und Feststellung der Geeignetheit;c) Nach Auswertung der Bewerbungsbögen werden die Bewerber mit den höchsten ermittelten Punktzahlen zur Verfeinerung ihrer Grobkonzepte und späteren Angebotsabgabe aufgefordert. Hierzu werden mindestens 3, aber höchstens 6 Bewerber nach Reihenfolge der erreichten Punktzahlen ausgewählt.Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Grobkonzepte mit 100 % hinsichtlich der Umsetzung der funktionalen Anforderungen bewerten.Der Auftraggeber wird dabei folgende Punktevergabe anwenden: 0 Punkte: Ungenügende Darstellung / Leistungserwartung, 2 Punkte: Mangelbehaftete Darstellung / Leistungserwartung, 4 Punkte: Mittelmäßige Darstellung / Leistungserwartung, 6 Punkte: Gute Darstellung / Leistungserwartung, 8 Punkte: Sehr gute Darstellung / Leistungserwartung, 10 Punkte: Hervorragende Darstellung / Leistungserwartung. Erreicht ein Bewerber bei der Bewertung eine Punktzahl von 2 oder schlechter, behält sich der Auftraggeber den Ausschluss dieses Bewerbers vor.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Der Auftraggeber prüft die Teilnahmeanträge in einem dreistufigen Verfahren:a) Prüfung auf vollständiges Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen;b) Vorliegen von vergaberechtlichen Ausschlussgründen und Feststellung der Geeignetheit;c) Nach Auswertung der Bewerbungsbögen werden die Bewerber mit den höchsten ermittelten Punktzahlen zur Verfeinerung ihrer Grobkonzepte und späteren Angebotsabgabe aufgefordert. Hierzu werden mindestens 3, aber höchstens 6 Bewerber nach Reihenfolge der erreichten Punktzahlen ausgewählt.Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Grobkonzepte mit 100 % hinsichtlich der Umsetzung der funktionalen Anforderungen bewerten.Der Auftraggeber wird dabei folgende Punktevergabe anwenden: 0 Punkte: Ungenügende Darstellung / Leistungserwartung, 2 Punkte: Mangelbehaftete Darstellung / Leistungserwartung, 4 Punkte: Mittelmäßige Darstellung / Leistungserwartung, 6 Punkte: Gute Darstellung / Leistungserwartung, 8 Punkte: Sehr gute Darstellung / Leistungserwartung, 10 Punkte: Hervorragende Darstellung / Leistungserwartung. Erreicht ein Bewerber bei der Bewertung eine Punktzahl von 2 oder schlechter, behält sich der Auftraggeber den Ausschluss dieses Bewerbers vor.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Dipl.Ing. Gunther Jaeckel
Internetadresse: www.helmholtz-muenchen.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-10-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 010/2013
Zusätzliche Informationen
1. Der Auftraggeber hat eine Informationsbroschüre zusammengestellt. Diese enthält allgemeine Angaben zum Auftraggeber, der Nationalen Kohorte, zum Ausschreibungsgegenstand und die Funktionalen Anforderungen sowie weitere Hinweise zum formalisierten Vergabeverfahren.
1. Der Auftraggeber hat eine Informationsbroschüre zusammengestellt. Diese enthält allgemeine Angaben zum Auftraggeber, der Nationalen Kohorte, zum Ausschreibungsgegenstand und die Funktionalen Anforderungen sowie weitere Hinweise zum formalisierten Vergabeverfahren.
Die Informationsbroschüre und die formalisierten Teilnahmeunterlagen, bestehend aus einem Bewerbungsformblatt mit vorformulierten Erklärungen, dem Formblatt Referenzen sowie der Erklärung ARGE, sind unter folgender E-Mail-Adresse erhältlich:gunther.jaeckel@helmholtz-muenchen.de
Die Informationsbroschüre und die formalisierten Teilnahmeunterlagen, bestehend aus einem Bewerbungsformblatt mit vorformulierten Erklärungen, dem Formblatt Referenzen sowie der Erklärung ARGE, sind unter folgender E-Mail-Adresse erhältlich:gunther.jaeckel@helmholtz-muenchen.de
2. Die Formblätter Bewerbungsformblatt, Formblatt Referenzen und ggf. Erklärungen der ARGE sind von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, der Auftraggeber wertet also diese Angaben kumulativ.
2. Die Formblätter Bewerbungsformblatt, Formblatt Referenzen und ggf. Erklärungen der ARGE sind von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, der Auftraggeber wertet also diese Angaben kumulativ.
3. Der Teilnahmeantrag ist von dem Bewerber zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag (als Teilnahmeantrag für das konkrete Verfahren gekennzeichnet) bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen.
3. Der Teilnahmeantrag ist von dem Bewerber zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag (als Teilnahmeantrag für das konkrete Verfahren gekennzeichnet) bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen.
Der Teilnahmeantrag muss einen Datenträger mit den eingereichten Unterlagen als fortlaufende, ungeschützte PDF-Datei enthalten. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Bewerbungen, die dieser Form nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt.
Der Teilnahmeantrag muss einen Datenträger mit den eingereichten Unterlagen als fortlaufende, ungeschützte PDF-Datei enthalten. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Bewerbungen, die dieser Form nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt.
4. Die angegebenen Höchstzahlen von Seiten dürfen auch bei Bewerbergemeinschaften und der Einbeziehung von Nachunternehmern nicht überschritten werden. Sollten doch mehr Unterlagen eingereicht werden, werden die über das geforderte Maß hinausgehenden Unterlagen (in der Reihenfolge ihrer Einreichung) nicht berücksichtigt.
4. Die angegebenen Höchstzahlen von Seiten dürfen auch bei Bewerbergemeinschaften und der Einbeziehung von Nachunternehmern nicht überschritten werden. Sollten doch mehr Unterlagen eingereicht werden, werden die über das geforderte Maß hinausgehenden Unterlagen (in der Reihenfolge ihrer Einreichung) nicht berücksichtigt.
5. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Teilnahmeanträgen, die nicht der vorgegebenen Struktur entsprechen, auszuschließen oder - nach seiner Wahl - negativ zu bewerten.
6. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmenbedingungen unter III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1 und III.2.2 aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen - ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen -, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. Ferner sind - auf Verlangen der Vergabestelle - bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
6. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmenbedingungen unter III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1 und III.2.2 aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen - ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen -, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. Ferner sind - auf Verlangen der Vergabestelle - bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
7. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 30.04.2013, 12:00 Uhr (beim Auftraggeber eingehend), darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.
7. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 30.04.2013, 12:00 Uhr (beim Auftraggeber eingehend), darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergaben, des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstrasse 79
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Name: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Referat Z 3
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
"Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind".
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB).
Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postleitzahl: 53175
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Rechtsabteilung des Helmholtz Zentrum München
Postanschrift: Ingolstädter Landstraße 1
Postort: Neuherberg
Postleitzahl: 85764
Telefon: +49 8931870📞
Quelle: OJS 2013/S 073-121741 (2013-04-10)