Auftragsgegenstand ist die Erbringung von Wirtschaftsprüferleistungen im Zusammenhang mit verschiedenen von der KfW durchgeführten Kreditprogrammen oder -finanzierungen und sonstigen Aufgaben der KfW sowie zur Prüfung des Geschäftsberichtes der EdW. Es soll ein Rahmenvertrag mit einem Unternehmen geschlossen werden. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung (Teil D der Vergabeunterlagen) definiert. Für die in den Vergabeunterlagen aufgeführten 16 Prüfungen sind jeweils Berichtsentwürfe zur Abstimmung mit den betroffenen Bereichen der KfW (i.d.R. mindestens Kreditabteilung und Rechnungswesen/Darlehensverwaltung) sowie endgültige Berichtsexemplare für die Bereiche der KfW und die zuständigen Ministerien zu erstellen. Die Berichte sind in deutscher Sprache von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu erstellen. Hinsichtlich der Anzahl der Exemplare und Vorlagetermine der Endberichte wird auf die Anlage „Übersicht Prüfungszeiträume und Berichtsexemplare“ zum Vertrag in den Vergabeunterlagen verwiesen. In welchem Umfang die Auftraggeber die bezeichneten Leistungen jeweils abrufen und im Wege von Einzelaufträgen beauftragen werden, kann lediglich geschätzt werden. Insgesamt rechnet die KfW für 2 Jahre mit ca. 5 470 Prüfungsstunden. Die vorstehenden Annahmen können sich ändern, sind unverbindlich und werden nicht vertraglich vereinbart.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-11-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-10-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-10-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KfW
Postanschrift: Palmengartenstraße 5-9
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://vergabe.kfw.de🌏
E-Mail: vergabestelle@kfw.de📧
Telefon: +49 6974311833📞
Fax: +49 6974312944 📠
Information zur Nutzung der Vergabeplattform:
Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfehlen wir das AI-Bietercockpit (Download über die Vergabeplattform der KfW unter http://vergabe.kfw.de) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der Sie Ihre Ausschreibung verwalten, Fragen an die KfW versenden und Nachrichten empfangen können.
Fragen zur Handhabung des AI Bietercockpits richten Sie bitte an unseren Plattformbetreiber, die Administration Intelligence AG (Hotline +49 9318806144).
Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren sollen über die Vergabeplattform der KfW (http://vergabe.kfw.de) erfolgen. Bitte nutzen Sie hierzu das AI-Bietercockpit (vgl. Ziffer 4). Sofern Sie das AI-Bietercockpit nicht nutzen können, sind Fragen und Hinweise in Textform, vorzugsweise per E-Mail an die unter Abschnitt I.1) genannte Adresse zu richten.
Die KfW wird die Fragen und Antworten aus Gründen der Transparenz und Gleichbehandlung allen interessierten Unternehmen anonymisiert und gleichzeitig über die Vergabeplattform der KfW zur Verfügung stellen. Das auf der Vergabeplattform registrierte interessierte Unternehmen wird mittels einer E-Mail hierüber informiert.
Fragen und Hinweise, die nicht bis zum 16.11.2013 eingegangen sind, werden ggf. nicht vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet bzw. nicht berücksichtigt. Mündliche oder in anderer Form gestellte Fragen werden nicht beantwortet.
Wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen in seinem Angebot angeben. Die Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll in den Vergabeunterlagen in Teil B Ziffer 3 erfolgen.
Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der KfW anzugeben. Ferner hat der Bieter auf Verlangen der KfW die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, nachzuweisen. Die KfW wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen erst dann verlangen, wenn der Bieter ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der KfW zu bestimmenden Frist - die ggf. nur wenige Tage beträgt - einzureichen.
Wenn sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte (siehe § 7 EG Abs. 9 VOL/A), hat er bereits in seinem Angebot
die Namen dieser Unternehmen anzugeben und den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen; dies gilt auch in Bezug auf solche Unternehmen, die mit dem Bieter in einem Konzern verbunden sind. Hierzu ist das Formblatt „Verpflichtungserklärung“ (Vergabeunterlagen: Teil B Anlage 3) zu benutzen und vom Unternehmen zu unterzeichnen sowie die Eignung dieser Unternehmen nachzuweisen. Hierzu ist das Formblatt „Eigenerklärung von Unternehmen, auf deren Ressourcen der Bieter zum Nachweis seiner Eignung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A verweist“ (Vergabeunterlagen: Teil B Anlage 4) zu benutzen und vom Unternehmen zu unterzeichnen. Jedes dieser Unternehmen hat die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise bezüglich der Zuverlässigkeit vorzulegen. Die Erklärungen und Nachweise bezüglich der Fachkunde und Leistungsfähigkeit müssen nicht zwingend vollständig von allen Unternehmen eingereicht werden; es reicht aus, wenn die Fachkunde und Leistungsfähigkeit vom Bieter und den Unternehmen zusammen nachgewiesen ist.
Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfehlen wir das AI-Bietercockpit (Download über die Vergabeplattform der KfW unter http://vergabe.kfw.de) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der Sie Ihre Ausschreibung verwalten, Fragen an die KfW versenden und Nachrichten empfangen können.
Fragen zur Handhabung des AI Bietercockpits richten Sie bitte an unseren Plattformbetreiber, die Administration Intelligence AG (Hotline +49 9318806144).
Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren sollen über die Vergabeplattform der KfW (http://vergabe.kfw.de) erfolgen. Bitte nutzen Sie hierzu das AI-Bietercockpit (vgl. Ziffer 4). Sofern Sie das AI-Bietercockpit nicht nutzen können, sind Fragen und Hinweise in Textform, vorzugsweise per E-Mail an die unter Abschnitt I.1) genannte Adresse zu richten.
Die KfW wird die Fragen und Antworten aus Gründen der Transparenz und Gleichbehandlung allen interessierten Unternehmen anonymisiert und gleichzeitig über die Vergabeplattform der KfW zur Verfügung stellen. Das auf der Vergabeplattform registrierte interessierte Unternehmen wird mittels einer E-Mail hierüber informiert.
Fragen und Hinweise, die nicht bis zum 16.11.2013 eingegangen sind, werden ggf. nicht vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet bzw. nicht berücksichtigt. Mündliche oder in anderer Form gestellte Fragen werden nicht beantwortet.
Wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen in seinem Angebot angeben. Die Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll in den Vergabeunterlagen in Teil B Ziffer 3 erfolgen.
Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der KfW anzugeben. Ferner hat der Bieter auf Verlangen der KfW die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, nachzuweisen. Die KfW wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen erst dann verlangen, wenn der Bieter ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der KfW zu bestimmenden Frist - die ggf. nur wenige Tage beträgt - einzureichen.
Wenn sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte (siehe § 7 EG Abs. 9 VOL/A), hat er bereits in seinem Angebot
die Namen dieser Unternehmen anzugeben und den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen; dies gilt auch in Bezug auf solche Unternehmen, die mit dem Bieter in einem Konzern verbunden sind. Hierzu ist das Formblatt „Verpflichtungserklärung“ (Vergabeunterlagen: Teil B Anlage 3) zu benutzen und vom Unternehmen zu unterzeichnen sowie die Eignung dieser Unternehmen nachzuweisen. Hierzu ist das Formblatt „Eigenerklärung von Unternehmen, auf deren Ressourcen der Bieter zum Nachweis seiner Eignung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A verweist“ (Vergabeunterlagen: Teil B Anlage 4) zu benutzen und vom Unternehmen zu unterzeichnen. Jedes dieser Unternehmen hat die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise bezüglich der Zuverlässigkeit vorzulegen. Die Erklärungen und Nachweise bezüglich der Fachkunde und Leistungsfähigkeit müssen nicht zwingend vollständig von allen Unternehmen eingereicht werden; es reicht aus, wenn die Fachkunde und Leistungsfähigkeit vom Bieter und den Unternehmen zusammen nachgewiesen ist.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Erbringung von Wirtschaftsprüferleistungen im Zusammenhang mit verschiedenen von der KfW durchgeführten Kreditprogrammen oder -finanzierungen und sonstigen Aufgaben der KfW sowie zur Prüfung des Geschäftsberichtes der EdW.
Es soll ein Rahmenvertrag mit einem Unternehmen geschlossen werden.
Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung (Teil D der Vergabeunterlagen) definiert.
Für die in den Vergabeunterlagen aufgeführten 16 Prüfungen sind jeweils Berichtsentwürfe zur Abstimmung mit den betroffenen Bereichen der KfW (i.d.R. mindestens Kreditabteilung und Rechnungswesen/Darlehensverwaltung) sowie endgültige Berichtsexemplare für die Bereiche der KfW und die zuständigen Ministerien zu erstellen. Die Berichte sind in deutscher Sprache von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu erstellen. Hinsichtlich der Anzahl der Exemplare und Vorlagetermine der Endberichte wird auf die Anlage „Übersicht Prüfungszeiträume und Berichtsexemplare“ zum Vertrag in den Vergabeunterlagen verwiesen.
Für die in den Vergabeunterlagen aufgeführten 16 Prüfungen sind jeweils Berichtsentwürfe zur Abstimmung mit den betroffenen Bereichen der KfW (i.d.R. mindestens Kreditabteilung und Rechnungswesen/Darlehensverwaltung) sowie endgültige Berichtsexemplare für die Bereiche der KfW und die zuständigen Ministerien zu erstellen. Die Berichte sind in deutscher Sprache von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu erstellen. Hinsichtlich der Anzahl der Exemplare und Vorlagetermine der Endberichte wird auf die Anlage „Übersicht Prüfungszeiträume und Berichtsexemplare“ zum Vertrag in den Vergabeunterlagen verwiesen.
In welchem Umfang die Auftraggeber die bezeichneten Leistungen jeweils abrufen und im Wege von Einzelaufträgen beauftragen werden, kann lediglich geschätzt werden. Insgesamt rechnet die KfW für 2 Jahre mit ca. 5 470 Prüfungsstunden. Die vorstehenden Annahmen können sich ändern, sind unverbindlich und werden nicht vertraglich vereinbart.
In welchem Umfang die Auftraggeber die bezeichneten Leistungen jeweils abrufen und im Wege von Einzelaufträgen beauftragen werden, kann lediglich geschätzt werden. Insgesamt rechnet die KfW für 2 Jahre mit ca. 5 470 Prüfungsstunden. Die vorstehenden Annahmen können sich ändern, sind unverbindlich und werden nicht vertraglich vereinbart.
Beschreibung der Optionen: Siehe Vertragsverlängerung zu II.2.3.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: KfW_IR-2013-0001_NSE; VSt. 26/13
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: KfW, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenereklärung des Bieters, dass
— er alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, erfüllt, soweit dies für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich ist,
— über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— er sich nicht in Liquidation befindet,
— er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt,
— er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— er nicht im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat,
— ihm keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt,
— er Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
— er bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter und
— er bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter und
— er den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat:
§ 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
und, dass die dort den genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen.
— er in seinem Einflussbereich und soweit die nachfolgenden Vorgaben in dem jeweiligen Staat in nationales Recht umgesetzt wurden
a) den Schutz der international anerkannten Menschenrechte,
b) die Standards der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (ILO-Übereinkommen 138, 182) und
c) die Übereinkommen der ILO zum Verbot der Zwangsarbeit (ILO-Übereinkommen 29, 105) unterstützt und achtet.
2. Der Bieter hat auf gesonderte Anforderung der KfW einen aktuellen Auszug (ggf. in Kopie) aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Register seines Heimatlandes vorzulegen, sofern er eintragungspflichtig ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz für jedes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (i.d.R. 2010-2012),
2. Eigenerklärung zum Nettojahresumsatz für vergleichbare Leistungen für jedes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (i.d.R. 2010-2012),
3. Darstellung der Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer, die im Unternehmen für die geforderten Prüfungsaufgaben qualifiziert sind (gemäß den in Teil D geforderten Qualifikationsanforderungen), für jedes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (i.d.R. 2010-2012) und
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Darstellung der Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer, die im Unternehmen für die geforderten Prüfungsaufgaben qualifiziert sind (gemäß den in Teil D geforderten Qualifikationsanforderungen), für jedes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (i.d.R. 2010-2012) und
4. Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen in Teil C (Vertragsbedingungen) der Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Kurzdarstellung des Unternehmens mit Angabe von Leistungsspektrum und Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit (insbesondere Beschreibung der Aktivitäten als Wirtschaftsprüfer) sowie Beschreibung der Unternehmensorganisation (z.B. Standorte, Struktur, hierarchischer Aufbau),
1. Kurzdarstellung des Unternehmens mit Angabe von Leistungsspektrum und Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit (insbesondere Beschreibung der Aktivitäten als Wirtschaftsprüfer) sowie Beschreibung der Unternehmensorganisation (z.B. Standorte, Struktur, hierarchischer Aufbau),
2. Angaben zur Anzahl der für die Leistung vorgesehenen Personen,
3. Nachweis des Bewerbers über Erfahrung mit der Prüfung von Mittelverwendungen und Abrechnungen, insbesondere bei Förderkreditprogrammen in den letzten 3 Jahren unter Angabe von mindestens drei Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und die der Bieter jeweils als verantwortliches Unternehmen erbracht hat und deren Abschluss nicht vor dem Jahr 2010 liegt.
3. Nachweis des Bewerbers über Erfahrung mit der Prüfung von Mittelverwendungen und Abrechnungen, insbesondere bei Förderkreditprogrammen in den letzten 3 Jahren unter Angabe von mindestens drei Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und die der Bieter jeweils als verantwortliches Unternehmen erbracht hat und deren Abschluss nicht vor dem Jahr 2010 liegt.
4. Kurzlebensläufe der für die Leistungen eingesetzten Personen:
a. Kurzlebensläufe der Prüfer, die für die ausgeschriebenen Prüfungsleistungen mit Leitungsfunktionen betraut werden sollen, gemäß den in der Leistungsbeschreibung, Teil D der Vergabeunterlagen, geforderten Qualifikationsanforderungen. Davon mindestens ein Mitarbeiter mit Wirtschaftsprüfer-Examen, der bereits Leitungsfunktionen bei der Prüfung von Förderkreditgeschäft ausgeübt hat; soweit Personen namentlich nicht benannt werden dürfen, ist dies zu begründen.
a. Kurzlebensläufe der Prüfer, die für die ausgeschriebenen Prüfungsleistungen mit Leitungsfunktionen betraut werden sollen, gemäß den in der Leistungsbeschreibung, Teil D der Vergabeunterlagen, geforderten Qualifikationsanforderungen. Davon mindestens ein Mitarbeiter mit Wirtschaftsprüfer-Examen, der bereits Leitungsfunktionen bei der Prüfung von Förderkreditgeschäft ausgeübt hat; soweit Personen namentlich nicht benannt werden dürfen, ist dies zu begründen.
b. Kurzlebensläufe der Prüfer gemäß den in der Leistungsbeschreibung,Teil D der Vergabeunterlagen, geforderten Qualifikationsanforderungen, die für die ausgeschriebenen Prüfungsleistungen eingesetzt werden sollen. Es sind mindestens 3 Mitarbeiterprofile einzureichen, soweit Personen namentlich nicht benannt werden dürfen, ist dies zu begründen.
b. Kurzlebensläufe der Prüfer gemäß den in der Leistungsbeschreibung,Teil D der Vergabeunterlagen, geforderten Qualifikationsanforderungen, die für die ausgeschriebenen Prüfungsleistungen eingesetzt werden sollen. Es sind mindestens 3 Mitarbeiterprofile einzureichen, soweit Personen namentlich nicht benannt werden dürfen, ist dies zu begründen.
5. Nachweis der Zulassung als Wirtschaftsprüfer in der Bundesrepublik Deutschland.
Mindeststandards:
Zu 3.) Es sind mindestens drei vergleichbare Leistungen anzugeben.
Zu 4.a) Die Prüfer mit Leitungsfunktion müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
(I) Ausbildung: Abgeschlossenes Hochschulstudium in der Fachrichtung BWL, VWL, Mathematik, Wirtschaftsinformatik oder vergleichbare Ausbildung (z.B. BA, VWA), Wirtschaftsprüfer-Examen (bei mindestens einem Mitarbeiter mit Leitungsfunktion).
(II) Berufserfahrung: Mindestens fünfjährige Prüfungserfahrung als Mitarbeiter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Prüfungsteams bei der Prüfung von Förderkreditgeschäften und Jahresabschlüssen. Es muss mindestens einer der vorgesehenen Prüfer mit Leitungsfunktion über ein Wirtschaftsprüfer-Examen verfügen.
(II) Berufserfahrung: Mindestens fünfjährige Prüfungserfahrung als Mitarbeiter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Prüfungsteams bei der Prüfung von Förderkreditgeschäften und Jahresabschlüssen. Es muss mindestens einer der vorgesehenen Prüfer mit Leitungsfunktion über ein Wirtschaftsprüfer-Examen verfügen.
(III) Managementkompetenz: Mindestens 2 Jahre Erfahrung in einer Leitungsfunktion bei der Prüfung von Förderkreditgeschäften
Es ist mindestens ein Kurzlebenslauf einzureichen.
Zu 4b.) Die zur Prüfung vorgesehenen Mitarbeiter müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
(I) Ausbildung: Abgeschlossenes Hochschulstudium in der Fachrichtung BWL, VWL, Mathematik, Wirtschaftsinformatik oder vergleichbare Ausbildung (z.B. BA, VWA).
(II) Berfufserfahrung: Mindestens zweijährige Prüfungserfahrung bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Es sind mindestens 3 Kurzlebensläufe einzureichen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß den Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen (vgl. § 6 EG Abs. 2 VOL/A).
Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben. Hierzu ist das Formblatt „Bietergemeinschaftserklärung“ (Teil B Anlage 1 der Vergabeunterlagen) zu benutzen und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft im Original zu unterzeichnen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben. Hierzu ist das Formblatt „Bietergemeinschaftserklärung“ (Teil B Anlage 1 der Vergabeunterlagen) zu benutzen und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft im Original zu unterzeichnen.
Der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft hat den Teil B Bietererklärung der Vergabeunterlagen vollständig auszufüllen und die betreffenden Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Des Weiteren hat jedes weitere Mitglied der Bietergemeinschaft die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise bezüglich der Zuverlässigkeit gesondert vorzulegen. Hierzu ist das Formblatt „Erklärungen und Nachweise über die Eignung der Mitglieder der Bietergemeinschaft“ (Teil B Anlage 2 der Vergabeunterlagen) zu benutzen und vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft im Original zu unterzeichnen. Die Erklärungen und Nachweise bezüglich der Fachkunde und Leistungsfähigkeit müssen nicht zwingend vollständig von allen Mitgliedern eingereicht werden; es reicht aus, wenn die Fachkunde und Leistungsfähigkeit für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen ist.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft hat den Teil B Bietererklärung der Vergabeunterlagen vollständig auszufüllen und die betreffenden Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Des Weiteren hat jedes weitere Mitglied der Bietergemeinschaft die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise bezüglich der Zuverlässigkeit gesondert vorzulegen. Hierzu ist das Formblatt „Erklärungen und Nachweise über die Eignung der Mitglieder der Bietergemeinschaft“ (Teil B Anlage 2 der Vergabeunterlagen) zu benutzen und vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft im Original zu unterzeichnen. Die Erklärungen und Nachweise bezüglich der Fachkunde und Leistungsfähigkeit müssen nicht zwingend vollständig von allen Mitgliedern eingereicht werden; es reicht aus, wenn die Fachkunde und Leistungsfähigkeit für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen ist.
Die Bietergemeinschaft erklärt,
— dass im Fall der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird;
— aus welchen Mitgliedern sie besteht;
— wer der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft ist;
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch während der Auftragsdurchführung gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Gesetz über eine Berufsordung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-01-31 📅
Öffnungsort: Entfällt.
Ort des Eröffnungstermins: Entfällt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frank Weber
Internetadresse: vergabe.kfw.de 🌏
Name: KfW
Telefon: +49 6974310📞
URL der Dokumente: vergabe.kfw.de 🌏
Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfehlen wir das AI-Bietercockpit (Download über die Vergabeplattform der KfW unter http://vergabe.kfw.de) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der Sie Ihre Ausschreibung verwalten, Fragen an die KfW versenden und Nachrichten empfangen können.
Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfehlen wir das AI-Bietercockpit (Download über die Vergabeplattform der KfW unter http://vergabe.kfw.de) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der Sie Ihre Ausschreibung verwalten, Fragen an die KfW versenden und Nachrichten empfangen können.
Fragen zur Handhabung des AI Bietercockpits richten Sie bitte an unseren Plattformbetreiber, die Administration Intelligence AG (Hotline +49 9318806144).
Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren sollen über die Vergabeplattform der KfW (http://vergabe.kfw.de) erfolgen. Bitte nutzen Sie hierzu das AI-Bietercockpit (vgl. Ziffer 4). Sofern Sie das AI-Bietercockpit nicht nutzen können, sind Fragen und Hinweise in Textform, vorzugsweise per E-Mail an die unter Abschnitt I.1) genannte Adresse zu richten.
Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren sollen über die Vergabeplattform der KfW (http://vergabe.kfw.de) erfolgen. Bitte nutzen Sie hierzu das AI-Bietercockpit (vgl. Ziffer 4). Sofern Sie das AI-Bietercockpit nicht nutzen können, sind Fragen und Hinweise in Textform, vorzugsweise per E-Mail an die unter Abschnitt I.1) genannte Adresse zu richten.
Die KfW wird die Fragen und Antworten aus Gründen der Transparenz und Gleichbehandlung allen interessierten Unternehmen anonymisiert und gleichzeitig über die Vergabeplattform der KfW zur Verfügung stellen. Das auf der Vergabeplattform registrierte interessierte Unternehmen wird mittels einer E-Mail hierüber informiert.
Die KfW wird die Fragen und Antworten aus Gründen der Transparenz und Gleichbehandlung allen interessierten Unternehmen anonymisiert und gleichzeitig über die Vergabeplattform der KfW zur Verfügung stellen. Das auf der Vergabeplattform registrierte interessierte Unternehmen wird mittels einer E-Mail hierüber informiert.
Fragen und Hinweise, die nicht bis zum 16.11.2013 eingegangen sind, werden ggf. nicht vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet bzw. nicht berücksichtigt. Mündliche oder in anderer Form gestellte Fragen werden nicht beantwortet.
Wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen in seinem Angebot angeben. Die Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll in den Vergabeunterlagen in Teil B Ziffer 3 erfolgen.
Wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen in seinem Angebot angeben. Die Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll in den Vergabeunterlagen in Teil B Ziffer 3 erfolgen.
Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der KfW anzugeben. Ferner hat der Bieter auf Verlangen der KfW die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, nachzuweisen. Die KfW wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen erst dann verlangen, wenn der Bieter ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der KfW zu bestimmenden Frist - die ggf. nur wenige Tage beträgt - einzureichen.
Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der KfW anzugeben. Ferner hat der Bieter auf Verlangen der KfW die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, nachzuweisen. Die KfW wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen erst dann verlangen, wenn der Bieter ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der KfW zu bestimmenden Frist - die ggf. nur wenige Tage beträgt - einzureichen.
Wenn sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte (siehe § 7 EG Abs. 9 VOL/A), hat er bereits in seinem Angebot
die Namen dieser Unternehmen anzugeben und den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen; dies gilt auch in Bezug auf solche Unternehmen, die mit dem Bieter in einem Konzern verbunden sind. Hierzu ist das Formblatt „Verpflichtungserklärung“ (Vergabeunterlagen: Teil B Anlage 3) zu benutzen und vom Unternehmen zu unterzeichnen sowie die Eignung dieser Unternehmen nachzuweisen. Hierzu ist das Formblatt „Eigenerklärung von Unternehmen, auf deren Ressourcen der Bieter zum Nachweis seiner Eignung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A verweist“ (Vergabeunterlagen: Teil B Anlage 4) zu benutzen und vom Unternehmen zu unterzeichnen. Jedes dieser Unternehmen hat die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise bezüglich der Zuverlässigkeit vorzulegen. Die Erklärungen und Nachweise bezüglich der Fachkunde und Leistungsfähigkeit müssen nicht zwingend vollständig von allen Unternehmen eingereicht werden; es reicht aus, wenn die Fachkunde und Leistungsfähigkeit vom Bieter und den Unternehmen zusammen nachgewiesen ist.
die Namen dieser Unternehmen anzugeben und den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen; dies gilt auch in Bezug auf solche Unternehmen, die mit dem Bieter in einem Konzern verbunden sind. Hierzu ist das Formblatt „Verpflichtungserklärung“ (Vergabeunterlagen: Teil B Anlage 3) zu benutzen und vom Unternehmen zu unterzeichnen sowie die Eignung dieser Unternehmen nachzuweisen. Hierzu ist das Formblatt „Eigenerklärung von Unternehmen, auf deren Ressourcen der Bieter zum Nachweis seiner Eignung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A verweist“ (Vergabeunterlagen: Teil B Anlage 4) zu benutzen und vom Unternehmen zu unterzeichnen. Jedes dieser Unternehmen hat die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise bezüglich der Zuverlässigkeit vorzulegen. Die Erklärungen und Nachweise bezüglich der Fachkunde und Leistungsfähigkeit müssen nicht zwingend vollständig von allen Unternehmen eingereicht werden; es reicht aus, wenn die Fachkunde und Leistungsfähigkeit vom Bieter und den Unternehmen zusammen nachgewiesen ist.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die folgenden Fristen müssen für die Einlegung eines Rechtsbehelfs beachtet werden: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber und/oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die folgenden Fristen müssen für die Einlegung eines Rechtsbehelfs beachtet werden: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber und/oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
Quelle: OJS 2013/S 202-350085 (2013-10-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-01-06) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Fax: +49 6974314223 📠
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-12-30 📅
Name: PricewaterhouseCoopers AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Anlage 35-37
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Quelle: OJS 2014/S 005-005390 (2014-01-06)