Wissenschaftliche Begleitung und Ergebnistransfer zum Technologieprogramm „Autonomik für Industrie 4.0 – Produktion, Produkte, Dienste im multidimensionalen Internet der Zukunft”
Projekt-Nr. 29/13 Thema: Wissenschaftliche Begleitung und Ergebnistransfer zum Technologieprogramm „Autonomik für Industrie 4.0 – Produktion, Produkte, Dienste im multidimensionalen Internet der Zukunft” A) Ausgangslage Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) beabsichtigt die Beauftragung einer begleitenden Forschungsmaßnahme zu den beim Technologieprogramm „Autonomik für Industrie 4.0” für eine öffentliche Förderung ausgewählten Projekte. Zu den Zielsetzungen dieses Programms wird auf die gleichnamige Förderrichtlinie verwiesen, die unter www.autonomik40.de zur Verfügung steht. Mit der begleitenden Forschungsmaßnahme soll sichergestellt werden, dass die geförderten Projekte die bestmögliche Unterstützung zur erfolgreichen und effizienten Umsetzung der angestrebten Entwicklungen erhalten, Synergieeffekte erzielt und gewonnene Ergebnisse im Sinne nachhaltiger Verwertung verbreitet und für betroffene Zielgruppen aufbereitet werden. Ein wichtiges Ziel besteht im Transfer erzielter (wissenschaftlicher) Ergebnisse in die industrielle Nutzung und Anwendung. Außerdem soll die Begleitforschung zur Identifizierung und Lösung von Querschnittsaufgaben beitragen und die dazu notwendige Zusammenarbeit zwischen den Projektnehmern und darüber hinaus mit Kompetenzträgern aus Wissenschaft, Industrie und Verbänden organisieren. Gegenstand der Begleitforschung ist außerdem die Beobachtung des wissenschaftlichen Umfelds sowie der Entwicklungen in den relevanten Zielmärkten zwecks Bewertung des Projektfortschritts und der Projektergebnisse im nationalen und internationalen Vergleich (Benchmarking). Weiter unter Punkt VI.3).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-06-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-05-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-05-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmwi.de🌏
E-Mail: johann.apostel@bmwi.bund.de📧
Telefon: +49 30186154893📞
Fax: +49 30186152698 📠
Fortsetzung von Punkt II.1.5)
B) Gegenstand und Ziele der Begleitforschung
Die wissenschaftliche Begleitung soll zur Qualitätssicherung und Erreichung der mit „Autonomik für Industrie 4.0” verbundenen übergeordneten innovationspolitischen Ziele beitragen. Diese orientieren sich insbesondere an dem von der Bundesregierung beschlossenen Zukunftsprojekt Industrie 4.0 im Rahmen des Aktionsplans zur Umsetzung der Hightech-Strategie 2020 sowie dem Aktionsprogramm „Digitale Wirtschaft” des BMWi.
Zu den Aufgaben der Begleitforschung gehört die kontinuierliche Überprüfung des Verlaufs und der Ausrichtung der geförderten Projekte im Hinblick auf die international fortschreitende Technologieentwicklung sowie sich verändernder Marktbedingungen. Darauf aufbauend sollen Erkenntnisse und Empfehlungen für erforderliche Korrekturen abgeleitet und an die Fördernehmer herangetragen werden. Zu den Kernaufgaben gehört darüber hinaus die Unterstützung der Projekte bei der nachhaltigen Verwertung von Projektergebnissen und deren Überführung in tragfähige Geschäftsmodelle. Des weiteren sind u.a. folgende Aufgabenstellungen zu berücksichtigen:
— Initiierung von geeigneten Netzwerken zur Stimulierung des Wissenstransfers und von projekt- und programmübergreifenden Kooperationen zwecks Herbeiführung von Synergieeffekten. Dies bezieht sich insbesondere auf die Identifizierung von Berührungspunkten zu anderen – auch abgeschlossenen - öffentlich geförderten Projekten und Programmen auf nationaler und europäischer Ebene sowie die Initiierung und Koordinierung eines geeigneten Austauschs. Vorhandene Ergebnisse sollen berücksichtigt, Doppelarbeit soll vermieden werden,
— Identifikation und Aufbereitung von relevanten projektübergreifenden Fragestellungen und Herausforderungen bei Querschnittsthemen wie Recht, Sicherheit (u.a. sichere Informationstechnologien in der M2M-Kommunikation, Datenschutz, betrieblicher Sicherheit), Normierung und Standardisierung etc. Dazu gehört die Einrichtung entsprechender Arbeitsgruppen unter Einbindung von Kompetenzträgern aus den geförderten Projekten, der sonstigen Wirtschaft, Wissenschaft und ggf. Politik sowie die Aufbereitung von Ergebnisse in veröffentlichungsfähiger Form,
— Ableitung von verallgemeinerungsfähigem Wissen sowie zielgruppengerechte Aufbereitung und Verbreitung (Leitfäden, Good Practice-Broschüren etc.). Koordinierung, Zusammenführung und Unterstützung öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen der geförderten Technologieprojekte im Sinne eines einheitlichen Auftretens und der Wiedererkennung des Gesamtprogramms. Veranstaltung von Workshops und Konferenzen zur Ergebnisverbreitung. Unterstützung der Messebeteiligung geförderter Projekte. Fachliche Betreuung und Redaktion einer Internet-Plattform (Grundlegender Aufbau und Hosting erfolgen durch den Projektträger des BMWi beim DLR),
— Enge Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und dem für die Administration der Fördervorhaben und die Erfolgskontrolle nach § 7 BHO im Auftrag des BMWi zuständigen Projektträger „Konvergente IKT” beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt.
Ihren Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II 1.1) genannten Thema können Sie nur über die elektronische Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de) einreichen; er muss - komplett mit allen Bestandteilen - spätestens am 10.6.2013 bis 16:30 Uhr eingegangen sein. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - jederzeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit, Wartungsarbeiten usw.) und zu seinen Vorteilen erhalten Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info” oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 30186101234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder E-Mail: „support@bescha.bund.de”.
Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Informationen zum weiteren Vergabeverfahren bzw. für die spätere Auftragsvergabe:
Wenn bis zum 21.6.2013 keine Aufforderung zur Angebotsabgabe an Sie erfolgte, wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht.
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag erfolgt auf der Grundlage der unter IV.2.1) genannten Zuschlagskriterien. Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A). (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.
Die wissenschaftliche Begleitung soll zur Qualitätssicherung und Erreichung der mit „Autonomik für Industrie 4.0” verbundenen übergeordneten innovationspolitischen Ziele beitragen. Diese orientieren sich insbesondere an dem von der Bundesregierung beschlossenen Zukunftsprojekt Industrie 4.0 im Rahmen des Aktionsplans zur Umsetzung der Hightech-Strategie 2020 sowie dem Aktionsprogramm „Digitale Wirtschaft” des BMWi.
Zu den Aufgaben der Begleitforschung gehört die kontinuierliche Überprüfung des Verlaufs und der Ausrichtung der geförderten Projekte im Hinblick auf die international fortschreitende Technologieentwicklung sowie sich verändernder Marktbedingungen. Darauf aufbauend sollen Erkenntnisse und Empfehlungen für erforderliche Korrekturen abgeleitet und an die Fördernehmer herangetragen werden. Zu den Kernaufgaben gehört darüber hinaus die Unterstützung der Projekte bei der nachhaltigen Verwertung von Projektergebnissen und deren Überführung in tragfähige Geschäftsmodelle. Des weiteren sind u.a. folgende Aufgabenstellungen zu berücksichtigen:
— Initiierung von geeigneten Netzwerken zur Stimulierung des Wissenstransfers und von projekt- und programmübergreifenden Kooperationen zwecks Herbeiführung von Synergieeffekten. Dies bezieht sich insbesondere auf die Identifizierung von Berührungspunkten zu anderen – auch abgeschlossenen - öffentlich geförderten Projekten und Programmen auf nationaler und europäischer Ebene sowie die Initiierung und Koordinierung eines geeigneten Austauschs. Vorhandene Ergebnisse sollen berücksichtigt, Doppelarbeit soll vermieden werden,
— Identifikation und Aufbereitung von relevanten projektübergreifenden Fragestellungen und Herausforderungen bei Querschnittsthemen wie Recht, Sicherheit (u.a. sichere Informationstechnologien in der M2M-Kommunikation, Datenschutz, betrieblicher Sicherheit), Normierung und Standardisierung etc. Dazu gehört die Einrichtung entsprechender Arbeitsgruppen unter Einbindung von Kompetenzträgern aus den geförderten Projekten, der sonstigen Wirtschaft, Wissenschaft und ggf. Politik sowie die Aufbereitung von Ergebnisse in veröffentlichungsfähiger Form,
— Ableitung von verallgemeinerungsfähigem Wissen sowie zielgruppengerechte Aufbereitung und Verbreitung (Leitfäden, Good Practice-Broschüren etc.). Koordinierung, Zusammenführung und Unterstützung öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen der geförderten Technologieprojekte im Sinne eines einheitlichen Auftretens und der Wiedererkennung des Gesamtprogramms. Veranstaltung von Workshops und Konferenzen zur Ergebnisverbreitung. Unterstützung der Messebeteiligung geförderter Projekte. Fachliche Betreuung und Redaktion einer Internet-Plattform (Grundlegender Aufbau und Hosting erfolgen durch den Projektträger des BMWi beim DLR),
— Enge Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und dem für die Administration der Fördervorhaben und die Erfolgskontrolle nach § 7 BHO im Auftrag des BMWi zuständigen Projektträger „Konvergente IKT” beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt.
Ihren Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II 1.1) genannten Thema können Sie nur über die elektronische Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de) einreichen; er muss - komplett mit allen Bestandteilen - spätestens am 10.6.2013 bis 16:30 Uhr eingegangen sein. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - jederzeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit, Wartungsarbeiten usw.) und zu seinen Vorteilen erhalten Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info” oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 30186101234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder E-Mail: „support@bescha.bund.de”.
Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Informationen zum weiteren Vergabeverfahren bzw. für die spätere Auftragsvergabe:
Wenn bis zum 21.6.2013 keine Aufforderung zur Angebotsabgabe an Sie erfolgte, wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht.
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag erfolgt auf der Grundlage der unter IV.2.1) genannten Zuschlagskriterien. Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A). (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Projekt-Nr. 29/13
Thema:
Wissenschaftliche Begleitung und Ergebnistransfer zum Technologieprogramm „Autonomik für Industrie 4.0 – Produktion, Produkte, Dienste im multidimensionalen Internet der Zukunft”
A) Ausgangslage
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) beabsichtigt die Beauftragung einer begleitenden Forschungsmaßnahme zu den beim Technologieprogramm „Autonomik für Industrie 4.0” für eine öffentliche Förderung ausgewählten Projekte. Zu den Zielsetzungen dieses Programms wird auf die gleichnamige Förderrichtlinie verwiesen, die unter www.autonomik40.de zur Verfügung steht. Mit der begleitenden Forschungsmaßnahme soll sichergestellt werden, dass die geförderten Projekte die bestmögliche Unterstützung zur erfolgreichen und effizienten Umsetzung der angestrebten Entwicklungen erhalten, Synergieeffekte erzielt und gewonnene Ergebnisse im Sinne nachhaltiger Verwertung verbreitet und für betroffene Zielgruppen aufbereitet werden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) beabsichtigt die Beauftragung einer begleitenden Forschungsmaßnahme zu den beim Technologieprogramm „Autonomik für Industrie 4.0” für eine öffentliche Förderung ausgewählten Projekte. Zu den Zielsetzungen dieses Programms wird auf die gleichnamige Förderrichtlinie verwiesen, die unter www.autonomik40.de zur Verfügung steht. Mit der begleitenden Forschungsmaßnahme soll sichergestellt werden, dass die geförderten Projekte die bestmögliche Unterstützung zur erfolgreichen und effizienten Umsetzung der angestrebten Entwicklungen erhalten, Synergieeffekte erzielt und gewonnene Ergebnisse im Sinne nachhaltiger Verwertung verbreitet und für betroffene Zielgruppen aufbereitet werden.
Ein wichtiges Ziel besteht im Transfer erzielter (wissenschaftlicher) Ergebnisse in die industrielle Nutzung und Anwendung. Außerdem soll die Begleitforschung zur Identifizierung und Lösung von Querschnittsaufgaben beitragen und die dazu notwendige Zusammenarbeit zwischen den Projektnehmern und darüber hinaus mit Kompetenzträgern aus Wissenschaft, Industrie und Verbänden organisieren. Gegenstand der Begleitforschung ist außerdem die Beobachtung des wissenschaftlichen Umfelds sowie der Entwicklungen in den relevanten Zielmärkten zwecks Bewertung des Projektfortschritts und der Projektergebnisse im nationalen und internationalen Vergleich (Benchmarking).
Ein wichtiges Ziel besteht im Transfer erzielter (wissenschaftlicher) Ergebnisse in die industrielle Nutzung und Anwendung. Außerdem soll die Begleitforschung zur Identifizierung und Lösung von Querschnittsaufgaben beitragen und die dazu notwendige Zusammenarbeit zwischen den Projektnehmern und darüber hinaus mit Kompetenzträgern aus Wissenschaft, Industrie und Verbänden organisieren. Gegenstand der Begleitforschung ist außerdem die Beobachtung des wissenschaftlichen Umfelds sowie der Entwicklungen in den relevanten Zielmärkten zwecks Bewertung des Projektfortschritts und der Projektergebnisse im nationalen und internationalen Vergleich (Benchmarking).
Weiter unter Punkt VI.3).
Referenznummer: I C 4 - 02 08 15 - 29/13
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin / Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Der Bewerber muss nachweislich in der Lage sein, die geforderten Aufgaben kompetent, fristgerecht und mit der erforderlichen Flexibilität sowie weitgehend eigenständig durchzuführen. Für den Fall, dass Teile des Leistungsspektrums nicht vom Bieter selbst erbracht werden können, ist die Bildung eines Bieterkonsortiums möglich. In diesem Fall hat die Teilnahme unter Federführung eines projektverantwortlichen Konsortialführers zu erfolgen. Bei einer späteren Auftragserteilung übernimmt der Konsortialführer die Rolle des Generalauftragnehmers, die übrigen Bieter ordnen sich als Unterauftragnehmer ein.
A) Der Bewerber muss nachweislich in der Lage sein, die geforderten Aufgaben kompetent, fristgerecht und mit der erforderlichen Flexibilität sowie weitgehend eigenständig durchzuführen. Für den Fall, dass Teile des Leistungsspektrums nicht vom Bieter selbst erbracht werden können, ist die Bildung eines Bieterkonsortiums möglich. In diesem Fall hat die Teilnahme unter Federführung eines projektverantwortlichen Konsortialführers zu erfolgen. Bei einer späteren Auftragserteilung übernimmt der Konsortialführer die Rolle des Generalauftragnehmers, die übrigen Bieter ordnen sich als Unterauftragnehmer ein.
Im Teilnahmeantrag sind insbesondere Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Bieters bzw. Bieterkonsortiums darzulegen. Die Bewertung der Eignung erfolgt nach folgenden Kriterien:
a) Fachkunde
Zum Nachweis der Fachkunde hat der Bewerber eine abstrakt-funktionale Beschreibung der zu erbringenden Leistung zu dem genannten Thema vorzulegen. Ausgeprägte Kompetenzen werden in allen betreffenden Bereichen erwartet:
— Nachweis erforderlicher Qualifikationen und Erfahrungen der am Projekt beteiligten Personen sowie ggf. entsprechender Vorarbeiten und Veröffentlichungen. Dazu bedarf es u.a. fundierter Kenntnisse und praktischer Erfahrungen in der wissenschaftlichen Begleitung, Analyse, Kommunikation, Dokumentation und weitergehenden Unterstützung von komplexen Innovations- und Entwicklungsprozessen, die hinsichtlich ihrer Größenordnung mit den bei Autonomik für Industrie 4.0 angestrebten anwendungsorientierten Technologievorhaben vergleichbar sind (u.a. Referenzen der letzten 3 Jahre mit Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber),
— Nachweis erforderlicher Qualifikationen und Erfahrungen der am Projekt beteiligten Personen sowie ggf. entsprechender Vorarbeiten und Veröffentlichungen. Dazu bedarf es u.a. fundierter Kenntnisse und praktischer Erfahrungen in der wissenschaftlichen Begleitung, Analyse, Kommunikation, Dokumentation und weitergehenden Unterstützung von komplexen Innovations- und Entwicklungsprozessen, die hinsichtlich ihrer Größenordnung mit den bei Autonomik für Industrie 4.0 angestrebten anwendungsorientierten Technologievorhaben vergleichbar sind (u.a. Referenzen der letzten 3 Jahre mit Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber),
— Vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der zugrunde liegenden Technologien (einschließlich relevanter Sicherheitstechnologien) und damit in Zusammenhang stehender organisatorischer, ökonomischer und rechtlicher Aspekte,
— Hinreichende Kenntnisse der adressierten Anwendungsfelder, über potenzielle Nutzerkreise, Branchen und Märkte sowie Kontakte zu relevanten Zielgruppen und Akteuren, die in den genannten Themenfeldern aktiv sind bzw. führende Rollen einnehmen.
b) Leistungsfähigkeit
— Nachweis ausreichender Personalressourcen und geeigneter Organisationsstrukturen der beteiligten Partner (Beschreibung des Bieters und seiner institutionellen Struktur; u.a. Organigramm, Angaben zur Anzahl der Beschäftigten),
— Nachweis entsprechender Kompetenzen und Erfahrungen in der Steuerung von Projekten (u.a. Methodik),
— Vorlage der beiden letzten durch einen sachverständigen Buch- oder Wirtschaftsprüfer (evtl. Steuerberater oder –bevollmächtigten) bestätigten Jahresabschlüsse einschließlich Geschäftsberichte (soweit vorhanden),
— Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister (soweit eingetragen).
c) Zuverlässigkeit
— Nachweis durch Eigenerklärungen (Ausschluss des Vorliegens von Tatsachen gemäß § 6 Abs. 4 bzw. Abs. 6 VOL/A-EG),
— Nachweis in Form einer Eigenerklärung über die Herstellerneutralität und Neutralität im Hinblick auf die zu begleitenden Projekte.
Sofern es sich um ein Bieterkonsortium handelt, hat der Nachweis der Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit durch alle beteiligten Partner zu erfolgen. Nachweise zur Fachkunde sind mindestens von dem Teil des Bieterkonsortiums zu erbringen, der mit der Erbringung der fachbezogenen (Teil-) Leistung betraut ist. Eine Darlegung der Zuständigkeiten der vorgesehenen Mitarbeiter ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Sofern es sich um ein Bieterkonsortium handelt, hat der Nachweis der Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit durch alle beteiligten Partner zu erfolgen. Nachweise zur Fachkunde sind mindestens von dem Teil des Bieterkonsortiums zu erbringen, der mit der Erbringung der fachbezogenen (Teil-) Leistung betraut ist. Eine Darlegung der Zuständigkeiten der vorgesehenen Mitarbeiter ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
B) voller Name und Adresse;
C) Angabe einer Kontaktperson (mit Telefon- und Telefaxnummer und sonstigen Kommunikationsanschlüssen und -adressen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eine Eigenerklärung - bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied -, dass die in §§ 6 EG Abs. 4 und 6, 19 EG Abs. 3 Buchstabe f VOL/A aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Das Fehlen dieser Erklärung kann (§ 6 EG Abs. 6) bzw. muss (§§ 6 EG Abs. 4, 19) zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen!
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eine Eigenerklärung - bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied -, dass die in §§ 6 EG Abs. 4 und 6, 19 EG Abs. 3 Buchstabe f VOL/A aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Das Fehlen dieser Erklärung kann (§ 6 EG Abs. 6) bzw. muss (§§ 6 EG Abs. 4, 19) zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen!
Für den Fall, dass Teile des Leistungsspektrums nicht vom Bieter selbst erbracht werden können, ist die Bildung eines Bieterkonsortiums möglich. In diesem Fall hat die Teilnahme unter Federführung eines projektverantwortlichen Konsortialführers zu erfolgen. Der Bieter - oder auch das Bieterkonsortium - soll nachweisbar in der Lage sein, die verlangten Aufgaben fachgerecht, fristgemäß sowie mit der erforderlichen Flexibilität durchzuführen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Für den Fall, dass Teile des Leistungsspektrums nicht vom Bieter selbst erbracht werden können, ist die Bildung eines Bieterkonsortiums möglich. In diesem Fall hat die Teilnahme unter Federführung eines projektverantwortlichen Konsortialführers zu erfolgen. Der Bieter - oder auch das Bieterkonsortium - soll nachweisbar in der Lage sein, die verlangten Aufgaben fachgerecht, fristgemäß sowie mit der erforderlichen Flexibilität durchzuführen.
Die beschriebenen Leistungen sind im Rahmen eines Selbstkostenerstattungspreises gemäß der „Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen“ zu erbringen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die beschriebenen Leistungen sind im Rahmen eines Selbstkostenerstattungspreises gemäß § 7 VO PR Nr. 30/53 bei öffentlichen Aufträgen in Verbindung mit den Leitsätzen für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP) zu erbringen, dessen Größenordnung zu benennen ist. Die Formblätter und Nebenbestimmungen des BMBF (AAK bzw. AAA inkl. Anlagen und Hinweisblätter; BEBF 98 und BEBF-AN 98) sind zum Bestandteil der Verdingungsunterlagen zu machen. Die Formblätter sowie das BMBF-Regelwerk finden Sie unter:
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die beschriebenen Leistungen sind im Rahmen eines Selbstkostenerstattungspreises gemäß § 7 VO PR Nr. 30/53 bei öffentlichen Aufträgen in Verbindung mit den Leitsätzen für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP) zu erbringen, dessen Größenordnung zu benennen ist. Die Formblätter und Nebenbestimmungen des BMBF (AAK bzw. AAA inkl. Anlagen und Hinweisblätter; BEBF 98 und BEBF-AN 98) sind zum Bestandteil der Verdingungsunterlagen zu machen. Die Formblätter sowie das BMBF-Regelwerk finden Sie unter:
Erwartet werden konzeptionelle Vorschläge zur inhaltlichen Gestaltung der oben genannten Aufgaben und zur methodischen Vorgehensweise (inkl. Zeit- und Kostenrahmen für die Einzelaktivitäten).
Ein Vertragsmuster wird mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zur Verfügung gestellt.
Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Keine besondere Rechtsform (aber siehe Abschnitt III 3.2).
Sonstige besondere Bedingungen:
Das Teilnahmeverfahren besteht aus 2 Schritten. Im ersten Schritt, dem öffentlichen Teilnahmewettbewerb, ist die Eignung anhand der nachfolgend genannten Kriterien (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) nachzuweisen. Auf Grundlage dieses Nachweises wird eine Rangfolge gebildet, anhand der bis zu 6 (mindestens 3) der als geeignet angesehenen Bieter bzw. Bieterkonsortien zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Zwecks Angebotserstellung wird den einbezogenen Bietern ein detaillierter Katalog der zu erbringenden Leistungen zur Verfügung gestellt.
Das Teilnahmeverfahren besteht aus 2 Schritten. Im ersten Schritt, dem öffentlichen Teilnahmewettbewerb, ist die Eignung anhand der nachfolgend genannten Kriterien (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) nachzuweisen. Auf Grundlage dieses Nachweises wird eine Rangfolge gebildet, anhand der bis zu 6 (mindestens 3) der als geeignet angesehenen Bieter bzw. Bieterkonsortien zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Zwecks Angebotserstellung wird den einbezogenen Bietern ein detaillierter Katalog der zu erbringenden Leistungen zur Verfügung gestellt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2013-06-20 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität und Vollständigkeit des Angebots (35)
2. Zweckmäßigkeit der Leistung und Zielorientiertheit der Vorgehensweise (35)
3. Preis (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: BMWi, Referat IC4
Herrn Apostel
Internetadresse: www.bmwi.de🌏
Adresse des Käuferprofils: www.bmwi.de🌏
E-Mail: buero-ib6@bmwi.bund.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-12-01 📅
Datum des Endes: 2017-05-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: I C 4 - 02 08 15 - 29/13
Zusätzliche Informationen
Fortsetzung von Punkt II.1.5)
B) Gegenstand und Ziele der Begleitforschung
Die wissenschaftliche Begleitung soll zur Qualitätssicherung und Erreichung der mit „Autonomik für Industrie 4.0” verbundenen übergeordneten innovationspolitischen Ziele beitragen. Diese orientieren sich insbesondere an dem von der Bundesregierung beschlossenen Zukunftsprojekt Industrie 4.0 im Rahmen des Aktionsplans zur Umsetzung der Hightech-Strategie 2020 sowie dem Aktionsprogramm „Digitale Wirtschaft” des BMWi.
Die wissenschaftliche Begleitung soll zur Qualitätssicherung und Erreichung der mit „Autonomik für Industrie 4.0” verbundenen übergeordneten innovationspolitischen Ziele beitragen. Diese orientieren sich insbesondere an dem von der Bundesregierung beschlossenen Zukunftsprojekt Industrie 4.0 im Rahmen des Aktionsplans zur Umsetzung der Hightech-Strategie 2020 sowie dem Aktionsprogramm „Digitale Wirtschaft” des BMWi.
Zu den Aufgaben der Begleitforschung gehört die kontinuierliche Überprüfung des Verlaufs und der Ausrichtung der geförderten Projekte im Hinblick auf die international fortschreitende Technologieentwicklung sowie sich verändernder Marktbedingungen. Darauf aufbauend sollen Erkenntnisse und Empfehlungen für erforderliche Korrekturen abgeleitet und an die Fördernehmer herangetragen werden. Zu den Kernaufgaben gehört darüber hinaus die Unterstützung der Projekte bei der nachhaltigen Verwertung von Projektergebnissen und deren Überführung in tragfähige Geschäftsmodelle. Des weiteren sind u.a. folgende Aufgabenstellungen zu berücksichtigen:
Zu den Aufgaben der Begleitforschung gehört die kontinuierliche Überprüfung des Verlaufs und der Ausrichtung der geförderten Projekte im Hinblick auf die international fortschreitende Technologieentwicklung sowie sich verändernder Marktbedingungen. Darauf aufbauend sollen Erkenntnisse und Empfehlungen für erforderliche Korrekturen abgeleitet und an die Fördernehmer herangetragen werden. Zu den Kernaufgaben gehört darüber hinaus die Unterstützung der Projekte bei der nachhaltigen Verwertung von Projektergebnissen und deren Überführung in tragfähige Geschäftsmodelle. Des weiteren sind u.a. folgende Aufgabenstellungen zu berücksichtigen:
— Initiierung von geeigneten Netzwerken zur Stimulierung des Wissenstransfers und von projekt- und programmübergreifenden Kooperationen zwecks Herbeiführung von Synergieeffekten. Dies bezieht sich insbesondere auf die Identifizierung von Berührungspunkten zu anderen – auch abgeschlossenen - öffentlich geförderten Projekten und Programmen auf nationaler und europäischer Ebene sowie die Initiierung und Koordinierung eines geeigneten Austauschs. Vorhandene Ergebnisse sollen berücksichtigt, Doppelarbeit soll vermieden werden,
— Initiierung von geeigneten Netzwerken zur Stimulierung des Wissenstransfers und von projekt- und programmübergreifenden Kooperationen zwecks Herbeiführung von Synergieeffekten. Dies bezieht sich insbesondere auf die Identifizierung von Berührungspunkten zu anderen – auch abgeschlossenen - öffentlich geförderten Projekten und Programmen auf nationaler und europäischer Ebene sowie die Initiierung und Koordinierung eines geeigneten Austauschs. Vorhandene Ergebnisse sollen berücksichtigt, Doppelarbeit soll vermieden werden,
— Identifikation und Aufbereitung von relevanten projektübergreifenden Fragestellungen und Herausforderungen bei Querschnittsthemen wie Recht, Sicherheit (u.a. sichere Informationstechnologien in der M2M-Kommunikation, Datenschutz, betrieblicher Sicherheit), Normierung und Standardisierung etc. Dazu gehört die Einrichtung entsprechender Arbeitsgruppen unter Einbindung von Kompetenzträgern aus den geförderten Projekten, der sonstigen Wirtschaft, Wissenschaft und ggf. Politik sowie die Aufbereitung von Ergebnisse in veröffentlichungsfähiger Form,
— Identifikation und Aufbereitung von relevanten projektübergreifenden Fragestellungen und Herausforderungen bei Querschnittsthemen wie Recht, Sicherheit (u.a. sichere Informationstechnologien in der M2M-Kommunikation, Datenschutz, betrieblicher Sicherheit), Normierung und Standardisierung etc. Dazu gehört die Einrichtung entsprechender Arbeitsgruppen unter Einbindung von Kompetenzträgern aus den geförderten Projekten, der sonstigen Wirtschaft, Wissenschaft und ggf. Politik sowie die Aufbereitung von Ergebnisse in veröffentlichungsfähiger Form,
— Ableitung von verallgemeinerungsfähigem Wissen sowie zielgruppengerechte Aufbereitung und Verbreitung (Leitfäden, Good Practice-Broschüren etc.). Koordinierung, Zusammenführung und Unterstützung öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen der geförderten Technologieprojekte im Sinne eines einheitlichen Auftretens und der Wiedererkennung des Gesamtprogramms. Veranstaltung von Workshops und Konferenzen zur Ergebnisverbreitung. Unterstützung der Messebeteiligung geförderter Projekte. Fachliche Betreuung und Redaktion einer Internet-Plattform (Grundlegender Aufbau und Hosting erfolgen durch den Projektträger des BMWi beim DLR),
— Ableitung von verallgemeinerungsfähigem Wissen sowie zielgruppengerechte Aufbereitung und Verbreitung (Leitfäden, Good Practice-Broschüren etc.). Koordinierung, Zusammenführung und Unterstützung öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen der geförderten Technologieprojekte im Sinne eines einheitlichen Auftretens und der Wiedererkennung des Gesamtprogramms. Veranstaltung von Workshops und Konferenzen zur Ergebnisverbreitung. Unterstützung der Messebeteiligung geförderter Projekte. Fachliche Betreuung und Redaktion einer Internet-Plattform (Grundlegender Aufbau und Hosting erfolgen durch den Projektträger des BMWi beim DLR),
— Enge Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und dem für die Administration der Fördervorhaben und die Erfolgskontrolle nach § 7 BHO im Auftrag des BMWi zuständigen Projektträger „Konvergente IKT” beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt.
Ihren Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II 1.1) genannten Thema können Sie nur über die elektronische Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de) einreichen; er muss - komplett mit allen Bestandteilen - spätestens am 10.6.2013 bis 16:30 Uhr eingegangen sein. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Ihren Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II 1.1) genannten Thema können Sie nur über die elektronische Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de) einreichen; er muss - komplett mit allen Bestandteilen - spätestens am 10.6.2013 bis 16:30 Uhr eingegangen sein. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - jederzeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit, Wartungsarbeiten usw.) und zu seinen Vorteilen erhalten Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info” oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 30186101234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder E-Mail: „support@bescha.bund.de”.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - jederzeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit, Wartungsarbeiten usw.) und zu seinen Vorteilen erhalten Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info” oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 30186101234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder E-Mail: „support@bescha.bund.de”.
Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Informationen zum weiteren Vergabeverfahren bzw. für die spätere Auftragsvergabe:
Wenn bis zum 21.6.2013 keine Aufforderung zur Angebotsabgabe an Sie erfolgte, wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht.
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag erfolgt auf der Grundlage der unter IV.2.1) genannten Zuschlagskriterien. Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A). (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag erfolgt auf der Grundlage der unter IV.2.1) genannten Zuschlagskriterien. Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A). (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern: Bundeskartellamt,
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 22894999163 📠
Name: Vergabeprüfstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Referat I B 6
Internetadresse: www.bmwi.de🌏
Fax: +49 30186155473 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
14 Kalendertage, beginnend am Tag nach der Absendung der Information über die vorgesehene Nichtberücksichtigung Ihres Angebots (§ 101a GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postort: Berlin
Postleitzahl: 11019
Telefon: +49 30186150📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Referat I B 6
Quelle: OJS 2013/S 088-149941 (2013-05-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-12-02) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Fortsetzung von Punkt II.1.5)
B) Gegenstand und Ziele der Begleitforschung
Die wissenschaftliche Begleitung soll zur Qualitätssicherung und Erreichung der mit „Autonomik für Industrie 4.0“ verbundenen übergeordneten innovationspolitischen Ziele beitragen. Diese orientieren sich insbesondere an dem von der Bundesregierung beschlossenen Zukunftsprojekt Industrie 4.0 im Rahmen des Aktionsplans zur Umsetzung der Hightech-Strategie 2020 sowie dem Aktionsprogramm „Digitale Wirtschaft“ des BMWi.
Zu den Aufgaben der Begleitforschung gehört die kontinuierliche Überprüfung des Verlaufs und der Ausrichtung der geförderten Projekte im Hinblick auf die international fortschreitende Technologieentwicklung sowie sich verändernder Marktbedingungen. Darauf aufbauend sollen Erkenntnisse und Empfehlungen für erforderliche Korrekturen abgeleitet und an die Fördernehmer herangetragen werden. Zu den Kernaufgaben gehört darüber hinaus die Unterstützung der Projekte bei der nachhaltigen Verwertung von Projektergebnissen und deren Überführung in tragfähige Geschäftsmodelle. Des weiteren sind u. a. folgende Aufgabenstellungen zu berücksichtigen:
— Initiierung von geeigneten Netzwerken zur Stimulierung des Wissenstransfers und von projekt- und programmübergreifenden Kooperationen zwecks Herbeiführung von Synergieeffekten. Dies bezieht sich insbesondere auf die Identifizierung von Berührungspunkten zu anderen – auch abgeschlossenen - öffentlich geförderten Projekten und Programmen auf nationaler und europäischer Ebene sowie die Initiierung und Koordinierung eines geeigneten Austauschs. Vorhandene Ergebnisse sollen berücksichtigt, Doppelarbeit soll vermieden werden.
— Identifikation und Aufbereitung von relevanten projektübergreifenden Fragestellungen und Herausforderungen bei Querschnittsthemen wie Recht, Sicherheit (u.a. sichere Informationstechnologien in der M2M-Kommunikation, Datenschutz, betrieblicher Sicherheit), Normierung und Standardisierung etc.. Dazu gehört die Einrichtung entsprechender Arbeitsgruppen unter Einbindung von Kompetenzträgern aus den geförderten Projekten, der sonstigen Wirtschaft, Wissenschaft und ggf. Politik sowie die Aufbereitung von Ergebnisse in veröffentlichungsfähiger Form.
— Ableitung von verallgemeinerungsfähigem Wissen sowie zielgruppengerechte Aufbereitung und Verbreitung (Leitfäden, Good Practice-Broschüren etc.). Koordinierung, Zusammenführung und Unterstützung öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen der geförderten Technologieprojekte im Sinne eines einheitlichen Auftretens und der Wiedererkennung des Gesamtprogramms. Veranstaltung von Workshops und Konferenzen zur Ergebnisverbreitung. Unterstützung der Messebeteiligung geförderter Projekte. Fachliche Betreuung und Redaktion einer Internet-Plattform (Grundlegender Aufbau und Hosting erfolgen durch den Projektträger des BMWi beim DLR).
— Enge Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und dem für die Administration der Fördervorhaben und die Erfolgskontrolle nach § 7 BHO im Auftrag des BMWi zuständigen Projektträger „Konvergente IKT“ beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt.
Ihren Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II 1.1) genannten Thema können Sie nur über die elektronische Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de) einreichen; er muss - komplett mit allen Bestandteilen - spätestens am 10.6.2013 bis 16:30 Uhr eingegangen sein. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - jederzeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit, Wartungsarbeiten usw.) und zu seinen Vorteilen erhalten Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 30186101234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder E-Mail: „support@bescha.bund.de“.
Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Informationen zum weiteren Vergabeverfahren bzw. für die spätere Auftragsvergabe:
Wenn bis zum 21.6.2013 keine Aufforderung zur Angebotsabgabe an Sie erfolgte, wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht.
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag erfolgt auf der Grundlage der unter IV.2.1) genannten Zuschlagskriterien. Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A). (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.
Die wissenschaftliche Begleitung soll zur Qualitätssicherung und Erreichung der mit „Autonomik für Industrie 4.0“ verbundenen übergeordneten innovationspolitischen Ziele beitragen. Diese orientieren sich insbesondere an dem von der Bundesregierung beschlossenen Zukunftsprojekt Industrie 4.0 im Rahmen des Aktionsplans zur Umsetzung der Hightech-Strategie 2020 sowie dem Aktionsprogramm „Digitale Wirtschaft“ des BMWi.
Zu den Aufgaben der Begleitforschung gehört die kontinuierliche Überprüfung des Verlaufs und der Ausrichtung der geförderten Projekte im Hinblick auf die international fortschreitende Technologieentwicklung sowie sich verändernder Marktbedingungen. Darauf aufbauend sollen Erkenntnisse und Empfehlungen für erforderliche Korrekturen abgeleitet und an die Fördernehmer herangetragen werden. Zu den Kernaufgaben gehört darüber hinaus die Unterstützung der Projekte bei der nachhaltigen Verwertung von Projektergebnissen und deren Überführung in tragfähige Geschäftsmodelle. Des weiteren sind u. a. folgende Aufgabenstellungen zu berücksichtigen:
— Initiierung von geeigneten Netzwerken zur Stimulierung des Wissenstransfers und von projekt- und programmübergreifenden Kooperationen zwecks Herbeiführung von Synergieeffekten. Dies bezieht sich insbesondere auf die Identifizierung von Berührungspunkten zu anderen – auch abgeschlossenen - öffentlich geförderten Projekten und Programmen auf nationaler und europäischer Ebene sowie die Initiierung und Koordinierung eines geeigneten Austauschs. Vorhandene Ergebnisse sollen berücksichtigt, Doppelarbeit soll vermieden werden.
— Identifikation und Aufbereitung von relevanten projektübergreifenden Fragestellungen und Herausforderungen bei Querschnittsthemen wie Recht, Sicherheit (u.a. sichere Informationstechnologien in der M2M-Kommunikation, Datenschutz, betrieblicher Sicherheit), Normierung und Standardisierung etc.. Dazu gehört die Einrichtung entsprechender Arbeitsgruppen unter Einbindung von Kompetenzträgern aus den geförderten Projekten, der sonstigen Wirtschaft, Wissenschaft und ggf. Politik sowie die Aufbereitung von Ergebnisse in veröffentlichungsfähiger Form.
— Ableitung von verallgemeinerungsfähigem Wissen sowie zielgruppengerechte Aufbereitung und Verbreitung (Leitfäden, Good Practice-Broschüren etc.). Koordinierung, Zusammenführung und Unterstützung öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen der geförderten Technologieprojekte im Sinne eines einheitlichen Auftretens und der Wiedererkennung des Gesamtprogramms. Veranstaltung von Workshops und Konferenzen zur Ergebnisverbreitung. Unterstützung der Messebeteiligung geförderter Projekte. Fachliche Betreuung und Redaktion einer Internet-Plattform (Grundlegender Aufbau und Hosting erfolgen durch den Projektträger des BMWi beim DLR).
— Enge Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und dem für die Administration der Fördervorhaben und die Erfolgskontrolle nach § 7 BHO im Auftrag des BMWi zuständigen Projektträger „Konvergente IKT“ beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt.
Ihren Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II 1.1) genannten Thema können Sie nur über die elektronische Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de) einreichen; er muss - komplett mit allen Bestandteilen - spätestens am 10.6.2013 bis 16:30 Uhr eingegangen sein. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - jederzeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit, Wartungsarbeiten usw.) und zu seinen Vorteilen erhalten Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 30186101234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder E-Mail: „support@bescha.bund.de“.
Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Informationen zum weiteren Vergabeverfahren bzw. für die spätere Auftragsvergabe:
Wenn bis zum 21.6.2013 keine Aufforderung zur Angebotsabgabe an Sie erfolgte, wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht.
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag erfolgt auf der Grundlage der unter IV.2.1) genannten Zuschlagskriterien. Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A). (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 701 962,62 💰
2 857 852,34 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin/Deutschland.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-11-29 📅
Name: VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Postanschrift: Steinplatz 1
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vdivde-it@vdivde-it.de📧
Internetadresse: www.vdivde-it.de🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3