Wissenschaftliche Untersuchung "Nachfrage nach innerstädtischen Wohnstandorten in Hamburg" Die Untersuchung soll fundierte Informationen zu der in Hamburg festzustellenden Konzentration der Wohnungsnachfrage auf innerstädtische Wohnstandorte bereitstellen. Sie soll auf dieser Grundlage Aussagen über mögliche Ansätze der Stadtentwicklung machen, mit denen diese Ausweichprozesse durch Attraktivierung der entsprechenden Teilräume unterstützt werden können Die Untersuchung umfasst – neben der Auswertung vorliegender themenrelevanter Materialien und Studien – die Durchführung und Auswertung der auf der Basis des Angebots konkretisierten Analysen. Die Untersuchungsergebnisse, einschließlich von Empfehlungen zur Wohnungspolitik bzw. fachpolitischen Diskussion, sind in einem schriftlichen Bericht darzustellen. Der Bericht soll kompakt und für eine breitere Fachöffentlichkeit verständlich sein, differenzierte Daten in Anhängen ausweisen, und eine Kurzfassung enthalten. Das Analysekonzept ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. Der Auftragnehmer steht für eine Präsentation und Diskussion der Untersuchungsergebnisse gegenüber behörderninternen oder –externen Zielgruppen an bis zu 3 Terminen zur Verfügung
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-04-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-03-06.
Auftragsbekanntmachung (2013-03-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung
Menge oder Umfang: 50 00055 000
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie und Hansestadt Hamburg; Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt; Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung
Postanschrift: Stadthausbrücke 9
Postleitzahl: 20355
Postort: Hamburg
Kontakt
E-Mail: johannes.mezler@bsu.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428402310📞
Fax: +49 40427940466 📠
Der Auftrag ist eine von 4 gleichzeitig ausgeschriebenen Untersuchungen zum Hamburger Wohnungsmarkt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Wissenschaftliche Untersuchung "Nachfrage nach innerstädtischen Wohnstandorten in Hamburg"
Die Untersuchung soll fundierte Informationen zu der in Hamburg festzustellenden Konzentration der Wohnungsnachfrage auf innerstädtische Wohnstandorte bereitstellen. Sie soll auf dieser Grundlage Aussagen über mögliche Ansätze der Stadtentwicklung machen, mit denen diese Ausweichprozesse durch Attraktivierung der entsprechenden Teilräume unterstützt werden können
Die Untersuchung soll fundierte Informationen zu der in Hamburg festzustellenden Konzentration der Wohnungsnachfrage auf innerstädtische Wohnstandorte bereitstellen. Sie soll auf dieser Grundlage Aussagen über mögliche Ansätze der Stadtentwicklung machen, mit denen diese Ausweichprozesse durch Attraktivierung der entsprechenden Teilräume unterstützt werden können
Die Untersuchung umfasst – neben der Auswertung vorliegender themenrelevanter Materialien und Studien – die Durchführung und Auswertung der auf der Basis des Angebots konkretisierten Analysen.
Die Untersuchungsergebnisse, einschließlich von Empfehlungen zur Wohnungspolitik bzw. fachpolitischen Diskussion, sind in einem schriftlichen Bericht darzustellen. Der Bericht soll kompakt und für eine breitere Fachöffentlichkeit verständlich sein, differenzierte Daten in Anhängen ausweisen, und eine Kurzfassung enthalten.
Die Untersuchungsergebnisse, einschließlich von Empfehlungen zur Wohnungspolitik bzw. fachpolitischen Diskussion, sind in einem schriftlichen Bericht darzustellen. Der Bericht soll kompakt und für eine breitere Fachöffentlichkeit verständlich sein, differenzierte Daten in Anhängen ausweisen, und eine Kurzfassung enthalten.
Das Analysekonzept ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Der Auftragnehmer steht für eine Präsentation und Diskussion der Untersuchungsergebnisse gegenüber behörderninternen oder –externen Zielgruppen an bis zu 3 Terminen zur Verfügung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 50 000 💰
55 000 💰
Dauer: 6 Monate
Referenznummer: ÖT-WSB1-125/13
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Anträge auf Teilnahme am Vergabeverfahren sind in einem verschlossenen Umschlag, gekennzeichnet mit der Auftragsbezeichnung des Auftraggebers ÖT-WSB1-125/13 einzureichen.
Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (z.B. durch Unteraufträge), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, folgende in Ziff. III.2.1 bis III.2.3 geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (z.B. durch Unteraufträge), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, folgende in Ziff. III.2.1 bis III.2.3 geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
Folgende in Ziff. III.2.1 bis III.2.3 geforderten Erklärungen und Nachweise gem. VOF sind in der aufgeführten Reihenfolge geheftet vorzulegen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen eine Übersetzung in die deutsche Sprache.
Folgende in Ziff. III.2.1 bis III.2.3 geforderten Erklärungen und Nachweise gem. VOF sind in der aufgeführten Reihenfolge geheftet vorzulegen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen eine Übersetzung in die deutsche Sprache.
- Angaben, ob und auf welche Art die Bewerberin bzw. der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist, oder ob und auf welche Art sie oder er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet, sofern dem nicht berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen.
- Angaben, ob und auf welche Art die Bewerberin bzw. der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist, oder ob und auf welche Art sie oder er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet, sofern dem nicht berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen.
-Formlose Erklärung, dass kein Ausschluss der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg von der Teilnahme am Wettbewerb nach § 4 Abs. 9 Buchstabe b) und c) VOF besteht, und dass keine Ausschlussgründe gemäß § 4 VOF vorliegen.
- Von allen Bietern ist eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit abzugeben. Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) überprüft; von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
- Von allen Bietern ist eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit abzugeben. Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) überprüft; von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
- Namen / berufliche Qualifikation der Personen, die die Leistungen im Auftragsfall tatsächlich erbringen sollen.
- Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate, beizubringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung
Mindeststandards: vgl. III.1.1
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eine Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der erbrachten Dienstleistungen.
Der Auftraggeber behält sich die Anforderung folgender Nachweise vor:
- bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber durch eine von der zuständigen Behörde ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung,
- bei Leistungen für private Auftraggeber durch eine vom Auftraggeber ausgestellte Bescheinigung; ist eine derartige Bescheinigung nicht erhältlich, so ist eine einfache Erklärung des Bewerbers zulässig.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Haftpflichtversicherung:
Personenschäden: 1.500.000 EUR
Sonstige Schäden: 500.000 EUR
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 4
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2013-04-22 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Fachlicher Wert (20)
2. Zweckmäßigkeit (30)
3. Qualität (40)
4. Preis (10)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Johannes Mezler
Name: Freie und Hansestadt Hamburg; Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt; Zentrale Vergabeaufsicht, Zimmer E 231
Postanschrift: Stadthausbrücke 8
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ÖT-WSB1-125/13
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Freie und Hansestadt Hamburg; Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.