Abrechnung privat- und wahlärztlicher Leistungen
Die Universitätsmedizin Göttingen beabsichtigt, die Abrechnung der Leistungen aus der ambulanten und stationären Privatbehandlung von Ärzten an eine externe Abrechnungsfirma zu vergeben. Die Universitätsmedizin Göttingen behält sich die Entscheidung vor, welche Ärzte mit welchen Leistungen in das Auftragsvolumen einbezogen werden. Durch strukturelle Änderungen im Klinikum und Neuberufungen kann sich die Zahl der Ärzte verändern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-01.
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2014-12-01
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Auftragsbekanntmachung
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