Ausschreibung eines externen Dienstleisters für die Durchführung von Fußverkehrs-Checks

NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH

Der Gegenstand der Ausschreibung ist ein externer Dienstleister. Gemeinsam mit dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg (MVI) möchte die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) interessierten Kommunen des Landes die Teilnahme an einem professionell durchgeführten Fußverkehrs-Check ermöglichen.
Gegenstand und Ziel der Ausschreibung:
Das Land Baden-Württemberg möchte im Rahmen seiner systematischen Fußverkehrsförderung eine erste landesweite Maßnahme durchführen. Mindestens 10 Kommunen des Bundeslandes sollen die Gelegenheit erhalten, an einem professionell durchgeführten Fußverkehrs-Check teilzunehmen. Unter einem Fußverkehrs-Check wird hier ein dialogorientiertes, partizipatives Veranstaltungsformat verstanden, bei dem idealerweise die Bürger einer Stadt, die Verwaltung und die Politik in mehreren Terminen gemeinsam die Situation des Fußverkehrs in der Kommune erörtern. Im Mittelpunkt des Fußverkehrs-Checks stehen bis zu 3 geführte Begehungen pro Kommune, bei der – ggf. themenspezifisch – die Stärken und Schwächen im Fußwegenetz erfasst und analysiert werden. Basierend auf den Erkenntnissen wird schließlich ein Maßnahmenplan zur Behebung der Mängel entwickelt.
Die Durchführung der Fußverkehrs-Checks als landesweite Maßnahme zielt darauf ab, den Fußverkehr und seine spezifischen Ansprüche in Baden-Württemberg und insbesondere in den teilnehmenden Kommunen stärker in das Bewusstsein der Verwaltung und der Politik sowie der Bürger zu rücken. Die Fußverkehrsförderung in den Kommunen soll nachhaltig gestärkt werden, indem konkrete Inhalte und Ergebnisse zum lokalen Fußverkehr erarbeitet werden (z. B. Status quo im Fußverkehr, Stärken-Schwächen-Analyse, Maßnahmenplan mit Prioritäts- und Kostenvermerk). Darüber hinaus soll die Institutionalisierung der Fußverkehrsförderung in den Kommunen unterstützt werden. Die landesweite Aktion soll Interesse an weiteren Maßnahmen der Fußverkehrsförderung wecken und den interkommunalen Erfahrungsaustausch zum Thema stimulieren. Gleichzeitig soll sie das partizipative Element in der kommunalen Arbeit fördern. Aus den Fußverkehrs-Checks können sich Schwerpunkte für die künftige systematische Fußverkehrsförderung des Landes ergeben.
Für die Abwicklung der Maßnahme auf kommunaler Ebene schlägt der AG ein standardisiertes Projektdesign vor, das hinsichtlich Struktur, Zeit- und Kostenrahmen für alle teilnehmenden Kommunen identisch und bindend ist. Dieses Grundgerüst kann von den Kommunen in Abstimmung mit dem AN entsprechend der lokalen Erfordernisse inhaltlich unterschiedlich gefüllt werden. Wichtig ist dabei, dass die Fußverkehrsförderung im Fokus steht und die Vorgaben des AG nicht verletzt werden. Darüber hinaus sollen die Kommunen angeregt werden, in Eigenregie und auf eigene Kosten weitere Elemente umzusetzen. Der Auftragnehmer darf, solange dadurch der Zeit-, Kosten- und Strukturplan des Grundgerüsts nicht gestört wird, auf Anfrage hierzu den Kommunen entsprechende Angebote unterbreiten.
Für Kommunen, denen Erfahrungen in der Fußverkehrsförderung und der Partizipation bislang noch fehlen, ist der Fußverkehrs-Check ein geeignetes Instrument zum Einstieg. Kommunen, die bereits eigene Erfahrungen gesammelt haben, können mit Hilfe dieses Angebots ihre Erfahrungen erweitern bzw. eine spezielle Fragestellung vertiefen.
Aufgaben des Dienstleisters:
Dem zu beauftragenden Dienstleister kommen die folgenden Aufgaben zu:
(1) Vom Datum der Auftragserteilung bis zum Abschluss der Maßnahme begleitet der AN in enger Abstimmung mit MVI und NVBW die landesweite Maßnahme in vorbereitender, ausführender und nachbereitender Funktion und als Berater.
(2) In den ausgewählten Kommunen nimmt der AN in enger und einvernehmlicher Abstimmung mit den kommunalen Akteuren die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Maßnahme vor. Hier sind insbesondere beratende, moderierende, koordinierende und dokumentierende Aufgaben zu erfüllen.
Es ist geplant, die Begehungen im Sommer und Herbst 2015 zu absolvieren und die komplette Maßnahme im ersten Quartal 2016 abzuschließen.
Für die umfassende Abwicklung dieser Maßnahme wird ein externer Dienstleister gesucht.
Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-01.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-12-01 Auftragsbekanntmachung