Bestandsaufnahme und Entwicklungsmöglichkeiten niedrigschwelliger Betreuungsangebote im Rahmen der Pflegeversicherung

Bundesministerium für Gesundheit

Der Auftrag umfasst folgende Leistungen:
1. Bestandsaufnahme zu bestehenden niedrigschwelligen Betreuungsangeboten.
Im Rahmen der Bestandsaufnahme sind folgende Fragen zu adressieren:
a) Welche Regelungen gelten in den einzelnen Bundesländern hinsichtlich der Anerkennung der niedrigschwelligen Betreuungsangebote und welche Vorgaben zur Qualitätssicherung müssen erfüllt werden? Wie werden diese Regelungen an potentielle Antragsteller kommuniziert? Liegen Informationsmaterialien vor, die den Antragstellenden zur Verfügung gestellt werden (z. B. Leitfaden für die Antragstellung, Broschüren, Flyer)? Gibt es länderspezifische Unterschiede hinsichtlich der Antragsverfahren (z. B. Dauer)? Inwiefern werden nach der erstmaligen Anerkennung der Angebote später Qualitätsprüfungen, aber auch weitere Überprüfungen durchgeführt, z. B. hinsichtlich des Fortbestands des Angebots?
b) Wie hoch ist in den einzelnen Bundesländern jeweils der Anteil der Kommunen, die die vorhandenen Fördermittel nutzen? Inwiefern erfolgt hierbei eine Unterstützung der Kommunen durch das jeweilige Bundesland? Inwiefern werden die Kommunen über die bestehenden Fördermöglichkeiten informiert?
c) Welcher Angebotsbestand lässt sich in den einzelnen Bundesländern nach den Angaben der Bundesländer feststellen?
d) Decken sich die Angaben der Länder zu c) mit dem tatsächlich feststellbaren Angebotsbestand?
e) Welche Auswirkungen haben die länderspezifischen Regelungen und Vorgaben auf das Angebotsspektrum in den einzelnen Bundesländern?
f) Es gibt Unterschiede zwischen den Bundesländern bei der Ausschöpfung der Fördermittel. Wie wirkt sich die unterschiedliche Ausschöpfung der Fördermittel auf die in dem jeweiligen Land vorhandene Angebotsstruktur und die Zahl der Angebote aus? Wie wirkt sich ggf. die unterschiedliche Beteiligung der Kommunen an der Förderung auf die vorhandene Angebotsstruktur und die Zahl der Angebote aus?
g) In welchem Umfang sind die niedrigschwelligen Angebote in den Bundesländern durch ehrenamtliche Strukturen geprägt und in welchem Umfang werden eher gewerblich ausgerichtete Anbieter tätig? Welche Kosten werden für diese Leistungen jeweils in Rechnung gestellt?
h) Gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern bei der Inanspruchnahme der Angebote durch die Betroffenen? Wenn ja, wie lassen sich diese begründen?
Die Rechtsvorschriften der Länder werden vom Auftraggeber, falls erforderlich, zur Verfügung gestellt. Etwaige Veränderungen der Rechtslage in den Ländern im Laufe der Untersuchung sind vom Auftragnehmer eigenständig einzubeziehen.
2. Weiterentwicklung der niedrigschwelligen Betreuungsangebote bei ihrer Ausweitung auf die Zielgruppe auch der rein körperlich beeinträchtigten Pflegebedürftigen.
Auf Basis der in der Bestandsaufnahme gewonnenen Erkenntnisse sind Vorschläge für die Weiterentwicklung der niedrigschwelligen Betreuungsangebote zu formulieren: Sind die bestehenden Angebote auch für pflegebedürftige Menschen ohne eingeschränkte Alltagskompetenz geeignet bzw. welche speziellen Angebote müssen für die neue Zielgruppe auch der rein körperlich beeinträchtigten Pflegebedürftigen entwickelt werden?
3. Weiterentwicklung des Versorgungssegments bei Erweiterung des niedrigschwelligen Leistungsspektrums um zusätzliche Entlastungsangebote.
Neben den bestehenden in § 45c SGB XI definierten und finanziell geförderten niedrigschwelligen Betreuungsangeboten existieren zahlreiche weitere Angebote, die bislang nicht über sozialrechtliche Leistungen finanziert werden. Soweit diese Angebote gerade auch zur Entlastung im Pflegealltag beitragen können, kommen sie grundsätzlich als potentielle niedrigschwellige Entlastungsangebote in Betracht. Im Rahmen des Auftrags ist zu ermitteln, welche Kategorien entsprechender Angebote bereits bestehen. Auf dieser Grundlage sind Vorschläge zu erarbeiten, auf welche Sparten das entsprechende Versorgungssegment, das leistungsrechtlich unterlegt werden soll, noch ausgeweitet werden könnte.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-09-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-21.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-07-21 Auftragsbekanntmachung
2014-12-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge