Ein Strommarkt für die Energiewende – Analyse eines effizienten Marktdesigns für die Stromversorgung mit steigenden Anteilen erneuerbarer Energien (EE) bei unsicheren Rahmenbedingungen
Die Bundesregierung hat mit dem Energiekonzept vom September 2010 beschlossen, dass die Energieversorgung Deutschlands bis zum Jahr 2050 überwiegend auf erneuerbaren Energien basieren soll. Im Stromsektor ist ein Anteil von 40 %-45 % erneuerbarer Energien bis 2025, von 55 %-60 % bis 2035 und mindestens 80 % bis 2050 gesetzlich verankert. Die Integration dieser Anteile erneuerbarer Energien in die Strommärkte erfordert einen langfristigen Transformationsprozess, der kostengünstig und sicher organisiert werden muss. Vor diesem Hintergrund werden zurzeit verschiedene Konzepte für die Weiterentwicklung der regulatorischen Rahmenbedingungen des Marktes diskutiert. Gleichzeitig steigen mit dem Fortschritt der Energiewende die Unsicherheiten über die Entwicklung verschiedener Rahmenbedingungen. Insbesondere die zukünftige Entwicklung der Energiemenge aus erneuerbaren Energien und die Entwicklung der Nachfrage sind schwer zu prognostizieren. In der aktuellen Diskussion zum zukünftigen Marktdesign sind die Effekte dieser Unsicherheiten bisher kaum beleuchtet worden. Für die Robustheit eines Marktdesigns mit steigenden Anteilen erneuerbarer Energien in Bezug auf die Kriterien Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit ist seine Leistungsfähigkeit unter Unsicherheit jedoch von großer Bedeutung. Das Marktdesign hat einen entscheidenden Einfluss darauf, wie flexibel das Stromsystem mit steigenden Anteilen erneuerbarer Energien bei sich ändernde Rahmenbedingungen reagieren kann. Es bestimmt deshalb maßgeblich, ob die Integration der erneuerbaren Energien sicher und kostengünstig umgesetzt werden kann. Das Ziel des Vorhabens ist es, Erkenntnisse über die Robustheit des Strommarktdesigns für steigende Anteile erneuerbarer Energien bei unsicheren Rahmenbedingungen zu gewinnen und in diesem Kontext die Eignung verschiedener Marktdesigns zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit und zur Integration erneuerbarer Energien zu beurteilen. Das Vorhaben soll die Auswirkungen von Unsicherheit auf die Versorgungssicherheit, die Integrationsfähigkeit erneuerbarer Energien und die Kosten der Stromversorgung unter verschiedenen Marktdesigns bewerten, und somit auch die Fähigkeit der Marktdesignoptionen beurteilen, die Umstellung der Stromversorgung auf erneuerbare Energien erfolgreich umzusetzen. Der Schwerpunkt des Vorhabens liegt auf der quantitativen Analyse ihrer Leistungsfähigkeit unter Unsicherheit. Auf Basis der Ergebnisse und unter Berücksichtigung aktueller Erkenntnisse sollen Handlungsempfehlungen zur Entwicklung eines effizienten Marktdesigns für steigende Anteile erneuerbarer Energien entwickelt werden. (Weiter siehe unter Abschnitt VI „Weitere Angaben“ Nr. 3 „Zusätzliche Angaben“).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-12-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Referat I C 4
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmwi.de🌏
E-Mail: hans-georg.richter@bmwi.bund.de📧
Telefon: +49 30186152109📞
Fax: +49 30186152698 📠
(Weiter von Abschnitt II Nr. 1.5).
Die zu erbringenden Leistungen sind in den nachfolgenden Arbeitspaketen beschrieben, deren Inhalte jeweils aufbereitet und zusammenfassend bewertet werden müssen.
Arbeitspaket 1 (AP 1): Feinkonzept, Projekttreffen und Workshops.
Innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung ist ein Feinkonzept für die Projektdurchführung vorzulegen. Das Feinkonzept dient der detaillierten Erklärung der Vorgehensweise und der Methodik. Gleichzeitig unterstützt und konkretisiert das Feinkonzept die Projektplanung.
Zu diesem Zweck ist ein Kick-Off-Meeting mit dem BMWi durchzuführen, in dem das Feinkonzept abgestimmt wird.
Außerdem sollen 3 Projekttreffen mit je 10 bis 15 Teilnehmern (einschließlich der Vertreter des Auftragnehmers) stattfinden, die der Besprechung der beiden Zwischenberichte und des Entwurfs des Schlussberichts dienen.
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Studie sind die Ergebnisse in einer Präsentation (mit 30 bis 40 Teilnehmern, einschließlich der Vertreter des Auftragnehmers) vorzustellen.
Alle Treffen finden halbtägig (4 Zeitstunden) in Räumen des BMWi in Berlin statt. Die Treffen werden vom Auftragnehmer organisatorisch und inhaltlich vorbereitet, durchgeführt und nachbereitet. Die Räume werden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Catering ist nicht vorzusehen.
Arbeitspaket 2 (AP 2): Erklärung des theoretischen Hintergrunds.
Im zweiten AP soll erläutert werden, welche fundamentalen und regulatorischen Unsicherheiten für das Stromversorgungssystem bestehen, und welche Herausforderungen unsichere Rahmenbedingungen an die langfristige Entwicklung des Stromsektors stellen. Im Bereich der fundamentalen Faktoren sollen insbesondere die Unsicherheiten diskutiert werden, die mit dem EE-Zubau, den Wetterbedingungen und der Stromnachfrage assoziiert sind. Außerdem sollen relevante regulatorische Unsicherheiten identifiziert werden. In diesem Zuge sind die Unterschiede zwischen wettbewerblichen und zentral geplanten Konzepten zur Organisation des Stromversorgungssystems darzulegen. Aufbauend auf diesen Analysen sollen relevante Anforderungen an die Ausgestaltung eines Marktdesigns für die Energiewende identifiziert werden. Dabei sind relevante Erkenntnisse aus aktuellen Veröffentlichungen sowie aus Vorhaben der Auftraggeberin zu berücksichtigen.
Arbeitspaket 3 (AP 3): Untersuchung grundlegender Wirkmechanismen im Strommarkt unter Unsicherheit.
Im dritten Arbeitspaket soll anhand von vereinfachten Modell gestützten Analysen veranschaulicht werden, wie unsichere Rahmenbedingungen unter verschiedenen Marktdesignoptionen auf das Stromsystem wirken. Ziel ist es, die Relevanz von Unsicherheit für die Ausgestaltung des zukünftigen Marktdesigns darzulegen. Dazu sollen die grundlegenden Wirkmechanismen zunächst theoretisch erläutert werden. Im Rahmen der quantitativen Analyse sind dann insbesondere die Unsicherheiten über die Entwicklung der Stromnachfrage und der zu integrierenden Energiemenge aus erneuerbaren Energien zu untersuchen. Die zu analysierenden Marktdesignoptionen sollen auf Grundlage aktueller Erkenntnisse aus Veröffentlichungen sowie aus Vorhaben der Auftraggeberin spezifiziert werden. Dabei sind die für die Analyse relevanten Designelemente ausführlich zu diskutieren. Bestandteil der quantitativen Untersuchung sollen sowohl der Energy-Only-Markt auch mit einer Reserve als auch verschiedene Ausgestaltungsformen eines Marktes mit expliziter Kapazitätsnachfrage unter Berücksichtigung regulatorischer Unsicherheiten sein. Als Vorbereitung für die weiteren Analysen ist außerdem die Bedeutung der Integration des europäischen Binnenmarktes für die Entwicklung des Strommarktes unter Unsicherheit zu diskutieren. Die Abstimmung der Vorgehensweise und der zu untersuchenden Optionen erfolgt in enger Zusammenarbeit von Auftraggeberin und Auftragnehmer.
Arbeitspaket 4 (AP 4): Quantitative Analyse der Leistungsfähigkeit verschiedener Marktdesignoptionen unter Unsicherheit.
Aufbauend auf den Ergebnissen aus AP 3 sollen Szenarien entwickelt werden, anhand derer die Wirkung von Unsicherheit auf die Leistungsfähigkeit der Marktdesignoptionen (Energy-Only-Markt und Kapazitätmechanismen) untersucht werden kann. Die Leistungsfähigkeit der in AP 3 spezifizierten Optionen ist dabei auf Basis der systemanalytischen Kosten des Stromsystems (Kosten für Investitionen und Dispatch), der Versorgungssicherheit sowie der Fähigkeit zur Integration großer Mengen erneuerbarer Energien zu bewerten. Im Zuge der Analyse soll außerdem die Bedeutung einer europäisch abgestimmten Entwicklung des Strommarktdesigns untersucht werden.
Zur Quantifizierung soll ein Strommarktmodell eingesetzt werden, das die langfristige Entwicklung des Kraftwerksparks unter Minimierung der systemanalytischen Kosten für wesentliche Regionen Europas ermitteln kann. Das Modell soll die relevanten fundamentalen und regulatorischen Unsicherheiten in geeigneter Form berücksichtigen und die relevanten Kriterien zur Bewertung der Marktdesigns abbilden. Die verwendeten Methoden, Daten und Annahmen sind mit dem BMWi abzustimmen und sollen insbesondere der Abbildung der Funktionsweise des Strommarktes mit hohen Anteilen erneuerbarer Energien dienen. Ein zentrales Kriterium für die Eignung des Strommarktmodells ist deshalb eine stündliche Auflösung des Dispatches.
Arbeitspaket 5 (AP 5): Weitere Szenarien.
Es ist davon auszugehen, dass sich aus den Ergebnissen der in AP 4 durchgeführten Analysen weitere Fragestellungen ergeben. Diese Fragestellungen sollen über zusätzliche Szenarien bearbeitet und analog zum Vorgehen in AP 4 quantitativ analysiert werden. Die Eigenschaften der Szenarien werden im Projektverlauf in enger Abstimmung zwischen dem BMWi und dem Auftragnehmer konkretisiert.
Arbeitspaket 6 (AP 6): Ergebnisdiskussion.
Das sechste Arbeitspaket dient der Diskussion und qualitativen Interpretation der Modellergebnisse aus den Arbeitspaketen 4 und 5. Die Marktdesignoptionen sind anhand der in AP 4 charakterisierten Leistungsfähigkeit sowie anhand der in AP 2 entwickelten Energiewende relevanten Anforderungen zu bewerten. Die Ergebnisse sollen dabei auch in Relation zu den bestehenden Erkenntnissen zum Marktdesign gesetzt werden. Auf Basis der Analysen sind schließlich Handlungsempfehlungen für die langfristige Weiterentwicklung des Marktdesigns abzuleiten.
Arbeitspaket 7 (AP 7): Ad-hoc-Zuarbeiten.
Die Auftraggeberin ist daran interessiert, Zwischenergebnisse dieses Projektes ggf. zeitnah in die politische Diskussion einzubringen. Zu diesem Zweck werden im laufenden Projekt bei Bedarf bis zu 2 Kurzstudien (je maximal 20 Seiten) angefertigt, die den politischen Entscheidungsprozess unterstützen sollen.
Seitens des Auftragnehmers sind ein/e Projektleiter/in sowie ein/e Vertreter/in als Ansprechpartner/in für das BMWi zu benennen. Der Auftragnehmer informiert das BMWi über den Projektverlauf und unterrichtet sie unverzüglich über sich abzeichnende Verzögerungen. Über den Stand der Arbeiten und Zwischenergebnisse ist im Rahmen der Projekttreffen zu berichten.
Die einzelnen Aufgaben sind in enger Abstimmung mit dem BMWi zu präzisieren und zu bearbeiten. Die Festlegung der Annahmen und Eingangsdaten für die Modellierung des Strommarktes sowie der Vorgehensweise erfolgt ebenfalls in Abstimmung mit dem BMWi.
Die wissenschaftliche Unterstützung des BMWi erfolgt durch folgende Leistungen:
— Spätestens 2 Wochen nach Auftragserteilung ist ein Feinkonzept für die Projektdurchführung vorzulegen (vgl. AP 1), welches im Rahmen des Kick-off-Meetings mit dem BMWi abgestimmt wird (= Vorhabenbeginn).
— 4 Wochen nach Vorhabenbeginn ist ein erster Zwischenbericht mit dem Protokoll des Auftakttreffens und den Ergebnissen der Arbeitspakete 2 und 3 vorzulegen.
— 4 Monate nach Vorhabenbeginn ist ein zweiter Zwischenbericht zu den Ergebnissen des Arbeitspakets 4 vorzulegen.
— 9 Monate nach Vorhabenbeginn ist ein veröffentlichungsfähiger, lektorierter (vorläufiger) Schlussbericht zu den Ergebnissen der Arbeitspakete 2 bis 6 zur Abstimmung einzureichen; die abgestimmte Version soll einen Monat später vorgelegt werden.
— Bis zu 2 Ad-hoc-Kurzstudien mit je etwa 20 Seiten.
— Ergebnispräsentation als Grundlage für das Abschlusstreffen.
Die Vorgehensweise, die verwendeten Modelle, Annahmen und Eingangsdaten bzw. deren Ermittlung aus vorhergehenden Recherchen oder Berechnungen sind in den Berichten ausführlich, vollständig und verständlich unter Angabe der verwendeten Quellen darzustellen.
Der Schlussbericht mit einer Gesamtdokumentation über die erbrachten Leistungen ist dem Entwurf einen Monat vor Ende des Vorhabens vorzulegen.
Ihr Angebot soll einer Reihe von Formvorschriften entsprechen, die in den „Leitlinien für Angebote zu Forschungsaufträgen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“ formuliert sind. Die „Leitlinien“ und die „ZVB“ (siehe Abschnitt III Nr. 1.2) können auch unter der in Abschnitt I Nr. 1 angegebenen Telefon- oder Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse angefordert werden. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Ihr Angebot zu dem im Abschnitt II Nr. 1.1 genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); das Angebot muss - komplett mit allen Bestandteilen – spätestens am 20.1.2015 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 30186101234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
Sie können Ihr Angebot auch per Post oder direkter Zustellung (in dreifacher Ausfertigung) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Angebot zu Projekt I C 4 - 02/15!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8:00 Uhr-16:30 Uhr, Fr. 7:30 Uhr-15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihr Angebot rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Angebots so frühzeitig ein, dass es spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Angebote gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen – auch internationale – sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Die zu erbringenden Leistungen sind in den nachfolgenden Arbeitspaketen beschrieben, deren Inhalte jeweils aufbereitet und zusammenfassend bewertet werden müssen.
Arbeitspaket 1 (AP 1): Feinkonzept, Projekttreffen und Workshops.
Innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung ist ein Feinkonzept für die Projektdurchführung vorzulegen. Das Feinkonzept dient der detaillierten Erklärung der Vorgehensweise und der Methodik. Gleichzeitig unterstützt und konkretisiert das Feinkonzept die Projektplanung.
Zu diesem Zweck ist ein Kick-Off-Meeting mit dem BMWi durchzuführen, in dem das Feinkonzept abgestimmt wird.
Außerdem sollen 3 Projekttreffen mit je 10 bis 15 Teilnehmern (einschließlich der Vertreter des Auftragnehmers) stattfinden, die der Besprechung der beiden Zwischenberichte und des Entwurfs des Schlussberichts dienen.
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Studie sind die Ergebnisse in einer Präsentation (mit 30 bis 40 Teilnehmern, einschließlich der Vertreter des Auftragnehmers) vorzustellen.
Alle Treffen finden halbtägig (4 Zeitstunden) in Räumen des BMWi in Berlin statt. Die Treffen werden vom Auftragnehmer organisatorisch und inhaltlich vorbereitet, durchgeführt und nachbereitet. Die Räume werden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Catering ist nicht vorzusehen.
Arbeitspaket 2 (AP 2): Erklärung des theoretischen Hintergrunds.
Im zweiten AP soll erläutert werden, welche fundamentalen und regulatorischen Unsicherheiten für das Stromversorgungssystem bestehen, und welche Herausforderungen unsichere Rahmenbedingungen an die langfristige Entwicklung des Stromsektors stellen. Im Bereich der fundamentalen Faktoren sollen insbesondere die Unsicherheiten diskutiert werden, die mit dem EE-Zubau, den Wetterbedingungen und der Stromnachfrage assoziiert sind. Außerdem sollen relevante regulatorische Unsicherheiten identifiziert werden. In diesem Zuge sind die Unterschiede zwischen wettbewerblichen und zentral geplanten Konzepten zur Organisation des Stromversorgungssystems darzulegen. Aufbauend auf diesen Analysen sollen relevante Anforderungen an die Ausgestaltung eines Marktdesigns für die Energiewende identifiziert werden. Dabei sind relevante Erkenntnisse aus aktuellen Veröffentlichungen sowie aus Vorhaben der Auftraggeberin zu berücksichtigen.
Arbeitspaket 3 (AP 3): Untersuchung grundlegender Wirkmechanismen im Strommarkt unter Unsicherheit.
Im dritten Arbeitspaket soll anhand von vereinfachten Modell gestützten Analysen veranschaulicht werden, wie unsichere Rahmenbedingungen unter verschiedenen Marktdesignoptionen auf das Stromsystem wirken. Ziel ist es, die Relevanz von Unsicherheit für die Ausgestaltung des zukünftigen Marktdesigns darzulegen. Dazu sollen die grundlegenden Wirkmechanismen zunächst theoretisch erläutert werden. Im Rahmen der quantitativen Analyse sind dann insbesondere die Unsicherheiten über die Entwicklung der Stromnachfrage und der zu integrierenden Energiemenge aus erneuerbaren Energien zu untersuchen. Die zu analysierenden Marktdesignoptionen sollen auf Grundlage aktueller Erkenntnisse aus Veröffentlichungen sowie aus Vorhaben der Auftraggeberin spezifiziert werden. Dabei sind die für die Analyse relevanten Designelemente ausführlich zu diskutieren. Bestandteil der quantitativen Untersuchung sollen sowohl der Energy-Only-Markt auch mit einer Reserve als auch verschiedene Ausgestaltungsformen eines Marktes mit expliziter Kapazitätsnachfrage unter Berücksichtigung regulatorischer Unsicherheiten sein. Als Vorbereitung für die weiteren Analysen ist außerdem die Bedeutung der Integration des europäischen Binnenmarktes für die Entwicklung des Strommarktes unter Unsicherheit zu diskutieren. Die Abstimmung der Vorgehensweise und der zu untersuchenden Optionen erfolgt in enger Zusammenarbeit von Auftraggeberin und Auftragnehmer.
Arbeitspaket 4 (AP 4): Quantitative Analyse der Leistungsfähigkeit verschiedener Marktdesignoptionen unter Unsicherheit.
Aufbauend auf den Ergebnissen aus AP 3 sollen Szenarien entwickelt werden, anhand derer die Wirkung von Unsicherheit auf die Leistungsfähigkeit der Marktdesignoptionen (Energy-Only-Markt und Kapazitätmechanismen) untersucht werden kann. Die Leistungsfähigkeit der in AP 3 spezifizierten Optionen ist dabei auf Basis der systemanalytischen Kosten des Stromsystems (Kosten für Investitionen und Dispatch), der Versorgungssicherheit sowie der Fähigkeit zur Integration großer Mengen erneuerbarer Energien zu bewerten. Im Zuge der Analyse soll außerdem die Bedeutung einer europäisch abgestimmten Entwicklung des Strommarktdesigns untersucht werden.
Zur Quantifizierung soll ein Strommarktmodell eingesetzt werden, das die langfristige Entwicklung des Kraftwerksparks unter Minimierung der systemanalytischen Kosten für wesentliche Regionen Europas ermitteln kann. Das Modell soll die relevanten fundamentalen und regulatorischen Unsicherheiten in geeigneter Form berücksichtigen und die relevanten Kriterien zur Bewertung der Marktdesigns abbilden. Die verwendeten Methoden, Daten und Annahmen sind mit dem BMWi abzustimmen und sollen insbesondere der Abbildung der Funktionsweise des Strommarktes mit hohen Anteilen erneuerbarer Energien dienen. Ein zentrales Kriterium für die Eignung des Strommarktmodells ist deshalb eine stündliche Auflösung des Dispatches.
Arbeitspaket 5 (AP 5): Weitere Szenarien.
Es ist davon auszugehen, dass sich aus den Ergebnissen der in AP 4 durchgeführten Analysen weitere Fragestellungen ergeben. Diese Fragestellungen sollen über zusätzliche Szenarien bearbeitet und analog zum Vorgehen in AP 4 quantitativ analysiert werden. Die Eigenschaften der Szenarien werden im Projektverlauf in enger Abstimmung zwischen dem BMWi und dem Auftragnehmer konkretisiert.
Arbeitspaket 6 (AP 6): Ergebnisdiskussion.
Das sechste Arbeitspaket dient der Diskussion und qualitativen Interpretation der Modellergebnisse aus den Arbeitspaketen 4 und 5. Die Marktdesignoptionen sind anhand der in AP 4 charakterisierten Leistungsfähigkeit sowie anhand der in AP 2 entwickelten Energiewende relevanten Anforderungen zu bewerten. Die Ergebnisse sollen dabei auch in Relation zu den bestehenden Erkenntnissen zum Marktdesign gesetzt werden. Auf Basis der Analysen sind schließlich Handlungsempfehlungen für die langfristige Weiterentwicklung des Marktdesigns abzuleiten.
Arbeitspaket 7 (AP 7): Ad-hoc-Zuarbeiten.
Die Auftraggeberin ist daran interessiert, Zwischenergebnisse dieses Projektes ggf. zeitnah in die politische Diskussion einzubringen. Zu diesem Zweck werden im laufenden Projekt bei Bedarf bis zu 2 Kurzstudien (je maximal 20 Seiten) angefertigt, die den politischen Entscheidungsprozess unterstützen sollen.
Seitens des Auftragnehmers sind ein/e Projektleiter/in sowie ein/e Vertreter/in als Ansprechpartner/in für das BMWi zu benennen. Der Auftragnehmer informiert das BMWi über den Projektverlauf und unterrichtet sie unverzüglich über sich abzeichnende Verzögerungen. Über den Stand der Arbeiten und Zwischenergebnisse ist im Rahmen der Projekttreffen zu berichten.
Die einzelnen Aufgaben sind in enger Abstimmung mit dem BMWi zu präzisieren und zu bearbeiten. Die Festlegung der Annahmen und Eingangsdaten für die Modellierung des Strommarktes sowie der Vorgehensweise erfolgt ebenfalls in Abstimmung mit dem BMWi.
Die wissenschaftliche Unterstützung des BMWi erfolgt durch folgende Leistungen:
— Spätestens 2 Wochen nach Auftragserteilung ist ein Feinkonzept für die Projektdurchführung vorzulegen (vgl. AP 1), welches im Rahmen des Kick-off-Meetings mit dem BMWi abgestimmt wird (= Vorhabenbeginn).
— 4 Wochen nach Vorhabenbeginn ist ein erster Zwischenbericht mit dem Protokoll des Auftakttreffens und den Ergebnissen der Arbeitspakete 2 und 3 vorzulegen.
— 4 Monate nach Vorhabenbeginn ist ein zweiter Zwischenbericht zu den Ergebnissen des Arbeitspakets 4 vorzulegen.
— 9 Monate nach Vorhabenbeginn ist ein veröffentlichungsfähiger, lektorierter (vorläufiger) Schlussbericht zu den Ergebnissen der Arbeitspakete 2 bis 6 zur Abstimmung einzureichen; die abgestimmte Version soll einen Monat später vorgelegt werden.
— Bis zu 2 Ad-hoc-Kurzstudien mit je etwa 20 Seiten.
— Ergebnispräsentation als Grundlage für das Abschlusstreffen.
Die Vorgehensweise, die verwendeten Modelle, Annahmen und Eingangsdaten bzw. deren Ermittlung aus vorhergehenden Recherchen oder Berechnungen sind in den Berichten ausführlich, vollständig und verständlich unter Angabe der verwendeten Quellen darzustellen.
Der Schlussbericht mit einer Gesamtdokumentation über die erbrachten Leistungen ist dem Entwurf einen Monat vor Ende des Vorhabens vorzulegen.
Ihr Angebot soll einer Reihe von Formvorschriften entsprechen, die in den „Leitlinien für Angebote zu Forschungsaufträgen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“ formuliert sind. Die „Leitlinien“ und die „ZVB“ (siehe Abschnitt III Nr. 1.2) können auch unter der in Abschnitt I Nr. 1 angegebenen Telefon- oder Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse angefordert werden. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Ihr Angebot zu dem im Abschnitt II Nr. 1.1 genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); das Angebot muss - komplett mit allen Bestandteilen – spätestens am 20.1.2015 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 30186101234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
Sie können Ihr Angebot auch per Post oder direkter Zustellung (in dreifacher Ausfertigung) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Angebot zu Projekt I C 4 - 02/15!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8:00 Uhr-16:30 Uhr, Fr. 7:30 Uhr-15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihr Angebot rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Angebots so frühzeitig ein, dass es spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Angebote gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen – auch internationale – sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bundesregierung hat mit dem Energiekonzept vom September 2010 beschlossen, dass die Energieversorgung Deutschlands bis zum Jahr 2050 überwiegend auf erneuerbaren Energien basieren soll. Im Stromsektor ist ein Anteil von 40 %-45 % erneuerbarer Energien bis 2025, von 55 %-60 % bis 2035 und mindestens 80 % bis 2050 gesetzlich verankert. Die Integration dieser Anteile erneuerbarer Energien in die Strommärkte erfordert einen langfristigen Transformationsprozess, der kostengünstig und sicher organisiert werden muss. Vor diesem Hintergrund werden zurzeit verschiedene Konzepte für die Weiterentwicklung der regulatorischen Rahmenbedingungen des Marktes diskutiert. Gleichzeitig steigen mit dem Fortschritt der Energiewende die Unsicherheiten über die Entwicklung verschiedener Rahmenbedingungen. Insbesondere die zukünftige Entwicklung der Energiemenge aus erneuerbaren Energien und die Entwicklung der Nachfrage sind schwer zu prognostizieren. In der aktuellen Diskussion zum zukünftigen Marktdesign sind die Effekte dieser Unsicherheiten bisher kaum beleuchtet worden. Für die Robustheit eines Marktdesigns mit steigenden Anteilen erneuerbarer Energien in Bezug auf die Kriterien Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit ist seine Leistungsfähigkeit unter Unsicherheit jedoch von großer Bedeutung. Das Marktdesign hat einen entscheidenden Einfluss darauf, wie flexibel das Stromsystem mit steigenden Anteilen erneuerbarer Energien bei sich ändernde Rahmenbedingungen reagieren kann. Es bestimmt deshalb maßgeblich, ob die Integration der erneuerbaren Energien sicher und kostengünstig umgesetzt werden kann.
Die Bundesregierung hat mit dem Energiekonzept vom September 2010 beschlossen, dass die Energieversorgung Deutschlands bis zum Jahr 2050 überwiegend auf erneuerbaren Energien basieren soll. Im Stromsektor ist ein Anteil von 40 %-45 % erneuerbarer Energien bis 2025, von 55 %-60 % bis 2035 und mindestens 80 % bis 2050 gesetzlich verankert. Die Integration dieser Anteile erneuerbarer Energien in die Strommärkte erfordert einen langfristigen Transformationsprozess, der kostengünstig und sicher organisiert werden muss. Vor diesem Hintergrund werden zurzeit verschiedene Konzepte für die Weiterentwicklung der regulatorischen Rahmenbedingungen des Marktes diskutiert. Gleichzeitig steigen mit dem Fortschritt der Energiewende die Unsicherheiten über die Entwicklung verschiedener Rahmenbedingungen. Insbesondere die zukünftige Entwicklung der Energiemenge aus erneuerbaren Energien und die Entwicklung der Nachfrage sind schwer zu prognostizieren. In der aktuellen Diskussion zum zukünftigen Marktdesign sind die Effekte dieser Unsicherheiten bisher kaum beleuchtet worden. Für die Robustheit eines Marktdesigns mit steigenden Anteilen erneuerbarer Energien in Bezug auf die Kriterien Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit ist seine Leistungsfähigkeit unter Unsicherheit jedoch von großer Bedeutung. Das Marktdesign hat einen entscheidenden Einfluss darauf, wie flexibel das Stromsystem mit steigenden Anteilen erneuerbarer Energien bei sich ändernde Rahmenbedingungen reagieren kann. Es bestimmt deshalb maßgeblich, ob die Integration der erneuerbaren Energien sicher und kostengünstig umgesetzt werden kann.
Das Ziel des Vorhabens ist es, Erkenntnisse über die Robustheit des Strommarktdesigns für steigende Anteile erneuerbarer Energien bei unsicheren Rahmenbedingungen zu gewinnen und in diesem Kontext die Eignung verschiedener Marktdesigns zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit und zur Integration erneuerbarer Energien zu beurteilen. Das Vorhaben soll die Auswirkungen von Unsicherheit auf die Versorgungssicherheit, die Integrationsfähigkeit erneuerbarer Energien und die Kosten der Stromversorgung unter verschiedenen Marktdesigns bewerten, und somit auch die Fähigkeit der Marktdesignoptionen beurteilen, die Umstellung der Stromversorgung auf erneuerbare Energien erfolgreich umzusetzen. Der Schwerpunkt des Vorhabens liegt auf der quantitativen Analyse ihrer Leistungsfähigkeit unter Unsicherheit. Auf Basis der Ergebnisse und unter Berücksichtigung aktueller Erkenntnisse sollen Handlungsempfehlungen zur Entwicklung eines effizienten Marktdesigns für steigende Anteile erneuerbarer Energien entwickelt werden.
Das Ziel des Vorhabens ist es, Erkenntnisse über die Robustheit des Strommarktdesigns für steigende Anteile erneuerbarer Energien bei unsicheren Rahmenbedingungen zu gewinnen und in diesem Kontext die Eignung verschiedener Marktdesigns zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit und zur Integration erneuerbarer Energien zu beurteilen. Das Vorhaben soll die Auswirkungen von Unsicherheit auf die Versorgungssicherheit, die Integrationsfähigkeit erneuerbarer Energien und die Kosten der Stromversorgung unter verschiedenen Marktdesigns bewerten, und somit auch die Fähigkeit der Marktdesignoptionen beurteilen, die Umstellung der Stromversorgung auf erneuerbare Energien erfolgreich umzusetzen. Der Schwerpunkt des Vorhabens liegt auf der quantitativen Analyse ihrer Leistungsfähigkeit unter Unsicherheit. Auf Basis der Ergebnisse und unter Berücksichtigung aktueller Erkenntnisse sollen Handlungsempfehlungen zur Entwicklung eines effizienten Marktdesigns für steigende Anteile erneuerbarer Energien entwickelt werden.
(Weiter siehe unter Abschnitt VI „Weitere Angaben“ Nr. 3 „Zusätzliche Angaben“).
Dauer: 18 Monate
Referenznummer: I C 4 - 80 14 36/2; Projekt-Nr. 02/15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Ausführung der Leistung ist nicht ortsgebunden; ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin/Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Genauer Name, eindeutige Adresse und die Rechtsform (GmbH, GbR etc.) des Antragstellers;
b) Angabe einer für das Projekt zuständigen Kontaktperson einschließlich Telefon- und Telefax-Nummer(n) und sonstiger Kommunikationsanschlüsse und -adressen.
c) Beschreibung der institutionellen Struktur des Antragstellers;
d) Der/ die Projektleiter/in und seine/ihre Qualifikationen und Erfahrungen sowie entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen sind zu benennen. Es ist darzustellen, wer welche Aufgaben wahrnehmen soll und wer die Projektleitung und -koordinierung übernimmt. Die vollständige und termingerechte Bearbeitung des gesamten Aufgabenumfangs ist bei gleichbleibend hoher wissenschaftlicher Qualität sicherzustellen.
d) Der/ die Projektleiter/in und seine/ihre Qualifikationen und Erfahrungen sowie entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen sind zu benennen. Es ist darzustellen, wer welche Aufgaben wahrnehmen soll und wer die Projektleitung und -koordinierung übernimmt. Die vollständige und termingerechte Bearbeitung des gesamten Aufgabenumfangs ist bei gleichbleibend hoher wissenschaftlicher Qualität sicherzustellen.
e) Erfahrungen und Kompetenzen in den für das Projekt relevanten Bereichen Energiewirtschaft, Strommarktdesign und Strommarktmodellierung durch Tätigkeit in Wissenschaft und/oder Beratung, insbesondere der Fachkunde in der ökonomischen Theorie und den Besonderheiten des Strommarkts.
e) Erfahrungen und Kompetenzen in den für das Projekt relevanten Bereichen Energiewirtschaft, Strommarktdesign und Strommarktmodellierung durch Tätigkeit in Wissenschaft und/oder Beratung, insbesondere der Fachkunde in der ökonomischen Theorie und den Besonderheiten des Strommarkts.
Insgesamt müssen durch die Referenzen und das Projektteam folgende Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
— Eigenerklärung, dass die Projektmitarbeiter über sehr gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verfügen,
— Vertieftes politisches Verständnis, Kenntnisse der politischen Kommunikation sowie die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte schnell, verständlich und sachlich richtig schriftlich darzustellen.
f) Verfügbarkeit eines geeigneten Modells zur volkswirtschaftlich optimierten Modellierung des Strommarktes unter Unsicherheit.
g) Verfügbarkeit eines zur Erfüllung aller genannten Anforderungen geeigneten Modells zur Minimierung der systemanalytischen Kosten des Strommarktes für wesentliche Regionen Europas unter Unsicherheit. Das Modell muss zur Simulation von Investitionen und Dispatch geeignet sein und die fundamentalen und regulatorischen Unsicherheiten geeignet berücksichtigen. Das Modell muss über eine stündliche Auflösung verfügen. Der Nachweis erfolgt durch die Beschreibung der Funktionsweise des Modells sowie der erforderlichen Datenbanken.
g) Verfügbarkeit eines zur Erfüllung aller genannten Anforderungen geeigneten Modells zur Minimierung der systemanalytischen Kosten des Strommarktes für wesentliche Regionen Europas unter Unsicherheit. Das Modell muss zur Simulation von Investitionen und Dispatch geeignet sein und die fundamentalen und regulatorischen Unsicherheiten geeignet berücksichtigen. Das Modell muss über eine stündliche Auflösung verfügen. Der Nachweis erfolgt durch die Beschreibung der Funktionsweise des Modells sowie der erforderlichen Datenbanken.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eine formfreie Eigenerklärung – bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied – dass die in §§ 6 EG Abs. 4 und 6, 19 EG Abs. 3 Buchstabe f VOL/A aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Das Fehlen dieser Erklärung kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eine formfreie Eigenerklärung – bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied – dass die in §§ 6 EG Abs. 4 und 6, 19 EG Abs. 3 Buchstabe f VOL/A aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Das Fehlen dieser Erklärung kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Ausführliche Darstellung von Referenzen (Aufträge, Publikationen, Fachartikel), die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 3 Jahre sind. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Auftragsinhalts sowie eine Angabe des Auftraggebers sowie des zeitlichen Auftragsumfangs enthalten.
Ausführliche Darstellung von Referenzen (Aufträge, Publikationen, Fachartikel), die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 3 Jahre sind. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Auftragsinhalts sowie eine Angabe des Auftraggebers sowie des zeitlichen Auftragsumfangs enthalten.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine(n) Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzliche(n) Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungsaufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“, die unter der folgenden URL: „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ausschreibungen/zuverbed-forschungsauftraege,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf“ abgerufen werden können. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine(n) Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzliche(n) Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungsaufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“, die unter der folgenden URL: „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ausschreibungen/zuverbed-forschungsauftraege,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf“ abgerufen werden können. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Keine besondere Rechtsform (aber siehe Abschnitt III Nr. 3.2).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-04-20 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität der inhaltlichen Umsetzung der Leistungsbeschreibung (10)
2. Gewählte Arbeitsmethoden, Vorschläge und Fragestellungen zur fachlichen Umsetzung der Aufgaben, insb. zu AP 2, 3 und 4 (20)
3. Beschreibung und Konkretisierungsgrad erster Ansätze für den notwendigen Anpassungsprozess und die zu entwickelnde Strategie (20)
4. Beschreibung, in welcher Weise auf bereits vorhandene Vorarbeiten oder Arbeiten Dritter aufgebaut werden kann bzw. diese bei der Bearbeitung berücksichtigt werden (10)
5. Konsistenz und Nachvollziehbarkeit der Zeitplanung, Bewertung der organisatorischen Anforderungen (Berichte, fachliche Zuarbeiten) (10)
6. Preis (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: I C 4 - 80 14 36/2; Projekt-Nr. 02/15
Zusätzliche Informationen
(Weiter von Abschnitt II Nr. 1.5).
Die zu erbringenden Leistungen sind in den nachfolgenden Arbeitspaketen beschrieben, deren Inhalte jeweils aufbereitet und zusammenfassend bewertet werden müssen.
Arbeitspaket 1 (AP 1): Feinkonzept, Projekttreffen und Workshops.
Innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung ist ein Feinkonzept für die Projektdurchführung vorzulegen. Das Feinkonzept dient der detaillierten Erklärung der Vorgehensweise und der Methodik. Gleichzeitig unterstützt und konkretisiert das Feinkonzept die Projektplanung.
Innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung ist ein Feinkonzept für die Projektdurchführung vorzulegen. Das Feinkonzept dient der detaillierten Erklärung der Vorgehensweise und der Methodik. Gleichzeitig unterstützt und konkretisiert das Feinkonzept die Projektplanung.
Zu diesem Zweck ist ein Kick-Off-Meeting mit dem BMWi durchzuführen, in dem das Feinkonzept abgestimmt wird.
Außerdem sollen 3 Projekttreffen mit je 10 bis 15 Teilnehmern (einschließlich der Vertreter des Auftragnehmers) stattfinden, die der Besprechung der beiden Zwischenberichte und des Entwurfs des Schlussberichts dienen.
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Studie sind die Ergebnisse in einer Präsentation (mit 30 bis 40 Teilnehmern, einschließlich der Vertreter des Auftragnehmers) vorzustellen.
Alle Treffen finden halbtägig (4 Zeitstunden) in Räumen des BMWi in Berlin statt. Die Treffen werden vom Auftragnehmer organisatorisch und inhaltlich vorbereitet, durchgeführt und nachbereitet. Die Räume werden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Catering ist nicht vorzusehen.
Alle Treffen finden halbtägig (4 Zeitstunden) in Räumen des BMWi in Berlin statt. Die Treffen werden vom Auftragnehmer organisatorisch und inhaltlich vorbereitet, durchgeführt und nachbereitet. Die Räume werden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Catering ist nicht vorzusehen.
Arbeitspaket 2 (AP 2): Erklärung des theoretischen Hintergrunds.
Im zweiten AP soll erläutert werden, welche fundamentalen und regulatorischen Unsicherheiten für das Stromversorgungssystem bestehen, und welche Herausforderungen unsichere Rahmenbedingungen an die langfristige Entwicklung des Stromsektors stellen. Im Bereich der fundamentalen Faktoren sollen insbesondere die Unsicherheiten diskutiert werden, die mit dem EE-Zubau, den Wetterbedingungen und der Stromnachfrage assoziiert sind. Außerdem sollen relevante regulatorische Unsicherheiten identifiziert werden. In diesem Zuge sind die Unterschiede zwischen wettbewerblichen und zentral geplanten Konzepten zur Organisation des Stromversorgungssystems darzulegen. Aufbauend auf diesen Analysen sollen relevante Anforderungen an die Ausgestaltung eines Marktdesigns für die Energiewende identifiziert werden. Dabei sind relevante Erkenntnisse aus aktuellen Veröffentlichungen sowie aus Vorhaben der Auftraggeberin zu berücksichtigen.
Im zweiten AP soll erläutert werden, welche fundamentalen und regulatorischen Unsicherheiten für das Stromversorgungssystem bestehen, und welche Herausforderungen unsichere Rahmenbedingungen an die langfristige Entwicklung des Stromsektors stellen. Im Bereich der fundamentalen Faktoren sollen insbesondere die Unsicherheiten diskutiert werden, die mit dem EE-Zubau, den Wetterbedingungen und der Stromnachfrage assoziiert sind. Außerdem sollen relevante regulatorische Unsicherheiten identifiziert werden. In diesem Zuge sind die Unterschiede zwischen wettbewerblichen und zentral geplanten Konzepten zur Organisation des Stromversorgungssystems darzulegen. Aufbauend auf diesen Analysen sollen relevante Anforderungen an die Ausgestaltung eines Marktdesigns für die Energiewende identifiziert werden. Dabei sind relevante Erkenntnisse aus aktuellen Veröffentlichungen sowie aus Vorhaben der Auftraggeberin zu berücksichtigen.
Arbeitspaket 3 (AP 3): Untersuchung grundlegender Wirkmechanismen im Strommarkt unter Unsicherheit.
Im dritten Arbeitspaket soll anhand von vereinfachten Modell gestützten Analysen veranschaulicht werden, wie unsichere Rahmenbedingungen unter verschiedenen Marktdesignoptionen auf das Stromsystem wirken. Ziel ist es, die Relevanz von Unsicherheit für die Ausgestaltung des zukünftigen Marktdesigns darzulegen. Dazu sollen die grundlegenden Wirkmechanismen zunächst theoretisch erläutert werden. Im Rahmen der quantitativen Analyse sind dann insbesondere die Unsicherheiten über die Entwicklung der Stromnachfrage und der zu integrierenden Energiemenge aus erneuerbaren Energien zu untersuchen. Die zu analysierenden Marktdesignoptionen sollen auf Grundlage aktueller Erkenntnisse aus Veröffentlichungen sowie aus Vorhaben der Auftraggeberin spezifiziert werden. Dabei sind die für die Analyse relevanten Designelemente ausführlich zu diskutieren. Bestandteil der quantitativen Untersuchung sollen sowohl der Energy-Only-Markt auch mit einer Reserve als auch verschiedene Ausgestaltungsformen eines Marktes mit expliziter Kapazitätsnachfrage unter Berücksichtigung regulatorischer Unsicherheiten sein. Als Vorbereitung für die weiteren Analysen ist außerdem die Bedeutung der Integration des europäischen Binnenmarktes für die Entwicklung des Strommarktes unter Unsicherheit zu diskutieren. Die Abstimmung der Vorgehensweise und der zu untersuchenden Optionen erfolgt in enger Zusammenarbeit von Auftraggeberin und Auftragnehmer.
Im dritten Arbeitspaket soll anhand von vereinfachten Modell gestützten Analysen veranschaulicht werden, wie unsichere Rahmenbedingungen unter verschiedenen Marktdesignoptionen auf das Stromsystem wirken. Ziel ist es, die Relevanz von Unsicherheit für die Ausgestaltung des zukünftigen Marktdesigns darzulegen. Dazu sollen die grundlegenden Wirkmechanismen zunächst theoretisch erläutert werden. Im Rahmen der quantitativen Analyse sind dann insbesondere die Unsicherheiten über die Entwicklung der Stromnachfrage und der zu integrierenden Energiemenge aus erneuerbaren Energien zu untersuchen. Die zu analysierenden Marktdesignoptionen sollen auf Grundlage aktueller Erkenntnisse aus Veröffentlichungen sowie aus Vorhaben der Auftraggeberin spezifiziert werden. Dabei sind die für die Analyse relevanten Designelemente ausführlich zu diskutieren. Bestandteil der quantitativen Untersuchung sollen sowohl der Energy-Only-Markt auch mit einer Reserve als auch verschiedene Ausgestaltungsformen eines Marktes mit expliziter Kapazitätsnachfrage unter Berücksichtigung regulatorischer Unsicherheiten sein. Als Vorbereitung für die weiteren Analysen ist außerdem die Bedeutung der Integration des europäischen Binnenmarktes für die Entwicklung des Strommarktes unter Unsicherheit zu diskutieren. Die Abstimmung der Vorgehensweise und der zu untersuchenden Optionen erfolgt in enger Zusammenarbeit von Auftraggeberin und Auftragnehmer.
Arbeitspaket 4 (AP 4): Quantitative Analyse der Leistungsfähigkeit verschiedener Marktdesignoptionen unter Unsicherheit.
Aufbauend auf den Ergebnissen aus AP 3 sollen Szenarien entwickelt werden, anhand derer die Wirkung von Unsicherheit auf die Leistungsfähigkeit der Marktdesignoptionen (Energy-Only-Markt und Kapazitätmechanismen) untersucht werden kann. Die Leistungsfähigkeit der in AP 3 spezifizierten Optionen ist dabei auf Basis der systemanalytischen Kosten des Stromsystems (Kosten für Investitionen und Dispatch), der Versorgungssicherheit sowie der Fähigkeit zur Integration großer Mengen erneuerbarer Energien zu bewerten. Im Zuge der Analyse soll außerdem die Bedeutung einer europäisch abgestimmten Entwicklung des Strommarktdesigns untersucht werden.
Aufbauend auf den Ergebnissen aus AP 3 sollen Szenarien entwickelt werden, anhand derer die Wirkung von Unsicherheit auf die Leistungsfähigkeit der Marktdesignoptionen (Energy-Only-Markt und Kapazitätmechanismen) untersucht werden kann. Die Leistungsfähigkeit der in AP 3 spezifizierten Optionen ist dabei auf Basis der systemanalytischen Kosten des Stromsystems (Kosten für Investitionen und Dispatch), der Versorgungssicherheit sowie der Fähigkeit zur Integration großer Mengen erneuerbarer Energien zu bewerten. Im Zuge der Analyse soll außerdem die Bedeutung einer europäisch abgestimmten Entwicklung des Strommarktdesigns untersucht werden.
Zur Quantifizierung soll ein Strommarktmodell eingesetzt werden, das die langfristige Entwicklung des Kraftwerksparks unter Minimierung der systemanalytischen Kosten für wesentliche Regionen Europas ermitteln kann. Das Modell soll die relevanten fundamentalen und regulatorischen Unsicherheiten in geeigneter Form berücksichtigen und die relevanten Kriterien zur Bewertung der Marktdesigns abbilden. Die verwendeten Methoden, Daten und Annahmen sind mit dem BMWi abzustimmen und sollen insbesondere der Abbildung der Funktionsweise des Strommarktes mit hohen Anteilen erneuerbarer Energien dienen. Ein zentrales Kriterium für die Eignung des Strommarktmodells ist deshalb eine stündliche Auflösung des Dispatches.
Zur Quantifizierung soll ein Strommarktmodell eingesetzt werden, das die langfristige Entwicklung des Kraftwerksparks unter Minimierung der systemanalytischen Kosten für wesentliche Regionen Europas ermitteln kann. Das Modell soll die relevanten fundamentalen und regulatorischen Unsicherheiten in geeigneter Form berücksichtigen und die relevanten Kriterien zur Bewertung der Marktdesigns abbilden. Die verwendeten Methoden, Daten und Annahmen sind mit dem BMWi abzustimmen und sollen insbesondere der Abbildung der Funktionsweise des Strommarktes mit hohen Anteilen erneuerbarer Energien dienen. Ein zentrales Kriterium für die Eignung des Strommarktmodells ist deshalb eine stündliche Auflösung des Dispatches.
Arbeitspaket 5 (AP 5): Weitere Szenarien.
Es ist davon auszugehen, dass sich aus den Ergebnissen der in AP 4 durchgeführten Analysen weitere Fragestellungen ergeben. Diese Fragestellungen sollen über zusätzliche Szenarien bearbeitet und analog zum Vorgehen in AP 4 quantitativ analysiert werden. Die Eigenschaften der Szenarien werden im Projektverlauf in enger Abstimmung zwischen dem BMWi und dem Auftragnehmer konkretisiert.
Es ist davon auszugehen, dass sich aus den Ergebnissen der in AP 4 durchgeführten Analysen weitere Fragestellungen ergeben. Diese Fragestellungen sollen über zusätzliche Szenarien bearbeitet und analog zum Vorgehen in AP 4 quantitativ analysiert werden. Die Eigenschaften der Szenarien werden im Projektverlauf in enger Abstimmung zwischen dem BMWi und dem Auftragnehmer konkretisiert.
Arbeitspaket 6 (AP 6): Ergebnisdiskussion.
Das sechste Arbeitspaket dient der Diskussion und qualitativen Interpretation der Modellergebnisse aus den Arbeitspaketen 4 und 5. Die Marktdesignoptionen sind anhand der in AP 4 charakterisierten Leistungsfähigkeit sowie anhand der in AP 2 entwickelten Energiewende relevanten Anforderungen zu bewerten. Die Ergebnisse sollen dabei auch in Relation zu den bestehenden Erkenntnissen zum Marktdesign gesetzt werden. Auf Basis der Analysen sind schließlich Handlungsempfehlungen für die langfristige Weiterentwicklung des Marktdesigns abzuleiten.
Das sechste Arbeitspaket dient der Diskussion und qualitativen Interpretation der Modellergebnisse aus den Arbeitspaketen 4 und 5. Die Marktdesignoptionen sind anhand der in AP 4 charakterisierten Leistungsfähigkeit sowie anhand der in AP 2 entwickelten Energiewende relevanten Anforderungen zu bewerten. Die Ergebnisse sollen dabei auch in Relation zu den bestehenden Erkenntnissen zum Marktdesign gesetzt werden. Auf Basis der Analysen sind schließlich Handlungsempfehlungen für die langfristige Weiterentwicklung des Marktdesigns abzuleiten.
Arbeitspaket 7 (AP 7): Ad-hoc-Zuarbeiten.
Die Auftraggeberin ist daran interessiert, Zwischenergebnisse dieses Projektes ggf. zeitnah in die politische Diskussion einzubringen. Zu diesem Zweck werden im laufenden Projekt bei Bedarf bis zu 2 Kurzstudien (je maximal 20 Seiten) angefertigt, die den politischen Entscheidungsprozess unterstützen sollen.
Die Auftraggeberin ist daran interessiert, Zwischenergebnisse dieses Projektes ggf. zeitnah in die politische Diskussion einzubringen. Zu diesem Zweck werden im laufenden Projekt bei Bedarf bis zu 2 Kurzstudien (je maximal 20 Seiten) angefertigt, die den politischen Entscheidungsprozess unterstützen sollen.
Seitens des Auftragnehmers sind ein/e Projektleiter/in sowie ein/e Vertreter/in als Ansprechpartner/in für das BMWi zu benennen. Der Auftragnehmer informiert das BMWi über den Projektverlauf und unterrichtet sie unverzüglich über sich abzeichnende Verzögerungen. Über den Stand der Arbeiten und Zwischenergebnisse ist im Rahmen der Projekttreffen zu berichten.
Seitens des Auftragnehmers sind ein/e Projektleiter/in sowie ein/e Vertreter/in als Ansprechpartner/in für das BMWi zu benennen. Der Auftragnehmer informiert das BMWi über den Projektverlauf und unterrichtet sie unverzüglich über sich abzeichnende Verzögerungen. Über den Stand der Arbeiten und Zwischenergebnisse ist im Rahmen der Projekttreffen zu berichten.
Die einzelnen Aufgaben sind in enger Abstimmung mit dem BMWi zu präzisieren und zu bearbeiten. Die Festlegung der Annahmen und Eingangsdaten für die Modellierung des Strommarktes sowie der Vorgehensweise erfolgt ebenfalls in Abstimmung mit dem BMWi.
Die wissenschaftliche Unterstützung des BMWi erfolgt durch folgende Leistungen:
— Spätestens 2 Wochen nach Auftragserteilung ist ein Feinkonzept für die Projektdurchführung vorzulegen (vgl. AP 1), welches im Rahmen des Kick-off-Meetings mit dem BMWi abgestimmt wird (= Vorhabenbeginn).
— 4 Wochen nach Vorhabenbeginn ist ein erster Zwischenbericht mit dem Protokoll des Auftakttreffens und den Ergebnissen der Arbeitspakete 2 und 3 vorzulegen.
— 4 Monate nach Vorhabenbeginn ist ein zweiter Zwischenbericht zu den Ergebnissen des Arbeitspakets 4 vorzulegen.
— 9 Monate nach Vorhabenbeginn ist ein veröffentlichungsfähiger, lektorierter (vorläufiger) Schlussbericht zu den Ergebnissen der Arbeitspakete 2 bis 6 zur Abstimmung einzureichen; die abgestimmte Version soll einen Monat später vorgelegt werden.
— Bis zu 2 Ad-hoc-Kurzstudien mit je etwa 20 Seiten.
— Ergebnispräsentation als Grundlage für das Abschlusstreffen.
Die Vorgehensweise, die verwendeten Modelle, Annahmen und Eingangsdaten bzw. deren Ermittlung aus vorhergehenden Recherchen oder Berechnungen sind in den Berichten ausführlich, vollständig und verständlich unter Angabe der verwendeten Quellen darzustellen.
Die Vorgehensweise, die verwendeten Modelle, Annahmen und Eingangsdaten bzw. deren Ermittlung aus vorhergehenden Recherchen oder Berechnungen sind in den Berichten ausführlich, vollständig und verständlich unter Angabe der verwendeten Quellen darzustellen.
Der Schlussbericht mit einer Gesamtdokumentation über die erbrachten Leistungen ist dem Entwurf einen Monat vor Ende des Vorhabens vorzulegen.
Ihr Angebot soll einer Reihe von Formvorschriften entsprechen, die in den „Leitlinien für Angebote zu Forschungsaufträgen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“ formuliert sind. Die „Leitlinien“ und die „ZVB“ (siehe Abschnitt III Nr. 1.2) können auch unter der in Abschnitt I Nr. 1 angegebenen Telefon- oder Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse angefordert werden. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Ihr Angebot soll einer Reihe von Formvorschriften entsprechen, die in den „Leitlinien für Angebote zu Forschungsaufträgen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“ formuliert sind. Die „Leitlinien“ und die „ZVB“ (siehe Abschnitt III Nr. 1.2) können auch unter der in Abschnitt I Nr. 1 angegebenen Telefon- oder Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse angefordert werden. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Ihr Angebot zu dem im Abschnitt II Nr. 1.1 genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); das Angebot muss - komplett mit allen Bestandteilen – spätestens am 20.1.2015 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt worden sein.
Ihr Angebot zu dem im Abschnitt II Nr. 1.1 genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); das Angebot muss - komplett mit allen Bestandteilen – spätestens am 20.1.2015 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 30186101234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 30186101234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
Sie können Ihr Angebot auch per Post oder direkter Zustellung (in dreifacher Ausfertigung) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Angebot zu Projekt I C 4 - 02/15!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8:00 Uhr-16:30 Uhr, Fr. 7:30 Uhr-15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihr Angebot rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Angebots so frühzeitig ein, dass es spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Angebote gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Sie können Ihr Angebot auch per Post oder direkter Zustellung (in dreifacher Ausfertigung) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Angebot zu Projekt I C 4 - 02/15!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8:00 Uhr-16:30 Uhr, Fr. 7:30 Uhr-15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihr Angebot rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Angebots so frühzeitig ein, dass es spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Angebote gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen – auch internationale – sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228894990📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 22889499163 📠
Name: Vergabeprüfstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat I B 6
Internetadresse: www.bmwi.de🌏
Fax: +49 30186155473 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BMWi zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWi geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BMWi dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BMWi zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWi geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BMWi dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWi geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWi.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWi geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWi.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postort: Berlin
Postleitzahl: 11019
Telefon: +49 30186150📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Referat I B 6
Quelle: OJS 2014/S 248-439122 (2014-12-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-03-02) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
(Weiter von Abschnitt II Nr. 1.5)
Die zu erbringenden Leistungen sind in den nachfolgenden Arbeitspaketen beschrieben, deren Inhalte jeweils aufbereitet und zusammenfassend bewertet werden müssen.
Arbeitspaket 1 (AP 1): Feinkonzept, Projekttreffen und Workshops.
Innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung ist ein Feinkonzept für die Projektdurchführung vorzulegen. Das Feinkonzept dient der detaillierten Erklärung der Vorgehensweise und der Methodik. Gleichzeitig unterstützt und konkretisiert das Feinkonzept die Projektplanung.
Zu diesem Zweck ist ein Kick-Off-Meeting mit dem BMWi durchzuführen, in dem das Feinkonzept abgestimmt wird.
Außerdem sollen drei Projekttreffen mit je 10 bis 15 Teilnehmern (einschließlich der Vertreter des Auftragnehmers) stattfinden, die der Besprechung der beiden Zwischenberichte und des Entwurfs des Schlussberichts dienen.
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Studie sind die Ergebnisse in einer Präsentation (mit 30 bis 40 Teilnehmern, einschließlich der Vertreter des Auftragnehmers) vorzustellen.
Alle Treffen finden halbtägig (4 Zeitstunden) in Räumen des BMWi in Berlin statt. Die Treffen werden vom Auftragnehmer organisatorisch und inhaltlich vorbereitet, durchgeführt und nachbereitet. Die Räume werden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Catering ist nicht vorzusehen.
Arbeitspaket 2 (AP 2): Erklärung des theoretischen Hintergrunds.
Im zweiten AP soll erläutert werden, welche fundamentalen und regulatorischen Unsicherheiten für das Stromversorgungssystem bestehen, und welche Herausforderungen unsichere Rahmenbedingungen an die langfristige Entwicklung des Stromsektors stellen. Im Bereich der fundamentalen Faktoren sollen insbesondere die Unsicherheiten diskutiert werden, die mit dem EE-Zubau, den Wetterbedingungen und der Stromnachfrage assoziiert sind. Außerdem sollen relevante regulatorische Unsicherheiten identifiziert werden. In diesem Zuge sind die Unterschiede zwischen wettbewerblichen und zentral geplanten Konzepten zur Organisation des Stromversorgungssystems darzulegen. Aufbauend auf diesen Analysen sollen relevante Anforderungen an die Ausgestaltung eines Marktdesigns für die Energiewende identifiziert werden. Dabei sind relevante Erkenntnisse aus aktuellen Veröffentlichungen sowie aus Vorhaben der Auftraggeberin zu berücksichtigen.
Arbeitspaket 3 (AP 3): Untersuchung grundlegender Wirkmechanismen im Strommarkt unter Unsicherheit.
Im dritten Arbeitspaket soll anhand von vereinfachten Modell gestützten Analysen veranschaulicht werden, wie unsichere Rahmenbedingungen unter verschiedenen Marktdesignoptionen auf das Stromsystem wirken. Ziel ist es, die Relevanz von Unsicherheit für die Ausgestaltung des zukünftigen Marktdesigns darzulegen. Dazu sollen die grundlegenden Wirkmechanismen zunächst theoretisch erläutert werden. Im Rahmen der quantitativen Analyse sind dann insbesondere die Unsicherheiten über die Entwicklung der Stromnachfrage und der zu integrierenden Energiemenge aus erneuerbaren Energien zu untersuchen. Die zu analysierenden Marktdesignoptionen sollen auf Grundlage aktueller Erkenntnisse aus Veröffentlichungen sowie aus Vorhaben der Auftraggeberin spezifiziert werden. Dabei sind die für die Analyse relevanten Designelemente ausführlich zu diskutieren. Bestandteil der quantitativen Untersuchung sollen sowohl der Energy-Only-Markt auch mit einer Reserve als auch verschiedene Ausgestaltungsformen eines Marktes mit expliziter Kapazitätsnachfrage unter Berücksichtigung regulatorischer Unsicherheiten sein. Als Vorbereitung für die weiteren Analysen ist außerdem die Bedeutung der Integration des europäischen Binnenmarktes für die Entwicklung des Strommarktes unter Unsicherheit zu diskutieren. Die Abstimmung der Vorgehensweise und der zu untersuchenden Optionen erfolgt in enger Zusammenarbeit von Auftraggeberin und Auftragnehmer.
Arbeitspaket 4 (AP 4): Quantitative Analyse der Leistungsfähigkeit verschiedener Marktdesignoptionen unter Unsicherheit.
Aufbauend auf den Ergebnissen aus AP 3 sollen Szenarien entwickelt werden, anhand derer die Wirkung von Unsicherheit auf die Leistungsfähigkeit der Marktdesignoptionen (Energy-Only-Markt und Kapazitätmechanismen) untersucht werden kann. Die Leistungsfähigkeit der in AP 3 spezifizierten Optionen ist dabei auf Basis der systemanalytischen Kosten des Stromsystems (Kosten für Investitionen und Dispatch), der Versorgungssicherheit sowie der Fähigkeit zur Integration großer Mengen erneuerbarer Energien zu bewerten. Im Zuge der Analyse soll außerdem die Bedeutung einer europäisch abgestimmten Entwicklung des Strommarktdesigns untersucht werden.
Zur Quantifizierung soll ein Strommarktmodell eingesetzt werden, das die langfristige Entwicklung des Kraftwerksparks unter Minimierung der systemanalytischen Kosten für wesentliche Regionen Europas ermitteln kann. Das Modell soll die relevanten fundamentalen und regulatorischen Unsicherheiten in geeigneter Form berücksichtigen und die relevanten Kriterien zur Bewertung der Marktdesigns abbilden. Die verwendeten Methoden, Daten und Annahmen sind mit dem BMWi abzustimmen und sollen insbesondere der Abbildung der Funktionsweise des Strommarktes mit hohen Anteilen erneuerbarer Energien dienen. Ein zentrales Kriterium für die Eignung des Strommarktmodells ist deshalb eine stündliche Auflösung des Dispatches.
Arbeitspaket 5 (AP 5): Weitere Szenarien.
Es ist davon auszugehen, dass sich aus den Ergebnissen der in AP 4 durchgeführten Analysen weitere Fragestellungen ergeben. Diese Fragestellungen sollen über zusätzliche Szenarien bearbeitet und analog zum Vorgehen in AP 4 quantitativ analysiert werden. Die Eigenschaften der Szenarien werden im Projektverlauf in enger Abstimmung zwischen dem BMWi und dem Auftragnehmer konkretisiert.
Arbeitspaket 6 (AP 6): Ergebnisdiskussion.
Das sechste Arbeitspaket dient der Diskussion und qualitativen Interpretation der Modellergebnisse aus den Arbeitspaketen 4 und 5. Die Marktdesignoptionen sind anhand der in AP 4 charakterisierten Leistungsfähigkeit sowie anhand der in AP 2 entwickelten Energiewende relevanten Anforderungen zu bewerten. Die Ergebnisse sollen dabei auch in Relation zu den bestehenden Erkenntnissen zum Marktdesign gesetzt werden. Auf Basis der Analysen sind schließlich Handlungsempfehlungen für die langfristige Weiterentwicklung des Marktdesigns abzuleiten.
Arbeitspaket 7 (AP 7): Ad-hoc-Zuarbeiten.
Die Auftraggeberin ist daran interessiert, Zwischenergebnisse dieses Projektes ggf. zeitnah in die politische Diskussion einzubringen. Zu diesem Zweck werden im laufenden Projekt bei Bedarf bis zu zwei Kurzstudien (je maximal 20 Seiten) angefertigt, die den politischen Entscheidungsprozess unterstützen sollen.
Seitens des Auftragnehmers sind ein/e Projektleiter/in sowie ein/e Vertreter/in als Ansprechpartner/in für das BMWi zu benennen. Der Auftragnehmer informiert das BMWi über den Projektverlauf und unterrichtet sie unverzüglich über sich abzeichnende Verzögerungen. Über den Stand der Arbeiten und Zwischenergebnisse ist im Rahmen der Projekttreffen zu berichten.
Die einzelnen Aufgaben sind in enger Abstimmung mit dem BMWi zu präzisieren und zu bearbeiten. Die Festlegung der Annahmen und Eingangsdaten für die Modellierung des Strommarktes sowie der Vorgehensweise erfolgt ebenfalls in Abstimmung mit dem BMWi.
Die wissenschaftliche Unterstützung des BMWi erfolgt durch folgende Leistungen:
— Spätestens 2 Wochen nach Auftragserteilung ist ein Feinkonzept für die Projektdurchführung vorzulegen (vgl. AP 1), welches im Rahmen des Kick-off-Meetings mit dem BMWi abgestimmt wird (= Vorhabenbeginn).
— 4 Wochen nach Vorhabenbeginn ist ein erster Zwischenbericht mit dem Protokoll des Auftakttreffens und den Ergebnissen der Arbeitspakete 2 und 3 vorzulegen.
— 4 Monate nach Vorhabenbeginn ist ein zweiter Zwischenbericht zu den Ergebnissen des Arbeitspakets 4 vorzulegen.
— 9 Monate nach Vorhabenbeginn ist ein veröffentlichungsfähiger, lektorierter (vorläufiger) Schlussbericht zu den Ergebnissen der Arbeitspakete 2 bis 6 zur Abstimmung einzureichen; die abgestimmte Version soll einen Monat später vorgelegt werden.
— Bis zu 2 Ad-hoc-Kurzstudien mit je etwa 20 Seiten.
—- Ergebnispräsentation als Grundlage für das Abschlusstreffen.
Die Vorgehensweise, die verwendeten Modelle, Annahmen und Eingangsdaten bzw. deren Ermittlung aus vorhergehenden Recherchen oder Berechnungen sind in den Berichten ausführlich, vollständig und verständlich unter Angabe der verwendeten Quellen darzustellen.
Der Schlussbericht mit einer Gesamtdokumentation über die erbrachten Leistungen ist dem Entwurf einen Monat vor Ende des Vorhabens vorzulegen.
Ihr Angebot soll einer Reihe von Formvorschriften entsprechen, die in den „Leitlinien für Angebote zu Forschungsaufträgen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“ formuliert sind. Die „Leitlinien“ und die „ZVB“ (siehe Abschnitt III Nr. 1.2) können auch unter der in Abschnitt I Nr. 1 angegebenen Telefon- oder Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse angefordert werden. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Ihr Angebot zu dem im Abschnitt II Nr. 1.1 genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); das Angebot muss – komplett mit allen Bestandteilen – spätestens am 20.1.2015 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 30186101234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
Sie können Ihr Angebot auch per Post oder direkter Zustellung (in dreifacher Ausfertigung) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Angebot zu Projekt I C 4 – 02/15!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8:00 Uhr-16:30 Uhr, Fr. 7:30 Uhr-15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihr Angebot rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Angebots so frühzeitig ein, dass es spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Angebote gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen – auch internationale – sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Die zu erbringenden Leistungen sind in den nachfolgenden Arbeitspaketen beschrieben, deren Inhalte jeweils aufbereitet und zusammenfassend bewertet werden müssen.
Arbeitspaket 1 (AP 1): Feinkonzept, Projekttreffen und Workshops.
Innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung ist ein Feinkonzept für die Projektdurchführung vorzulegen. Das Feinkonzept dient der detaillierten Erklärung der Vorgehensweise und der Methodik. Gleichzeitig unterstützt und konkretisiert das Feinkonzept die Projektplanung.
Zu diesem Zweck ist ein Kick-Off-Meeting mit dem BMWi durchzuführen, in dem das Feinkonzept abgestimmt wird.
Außerdem sollen drei Projekttreffen mit je 10 bis 15 Teilnehmern (einschließlich der Vertreter des Auftragnehmers) stattfinden, die der Besprechung der beiden Zwischenberichte und des Entwurfs des Schlussberichts dienen.
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Studie sind die Ergebnisse in einer Präsentation (mit 30 bis 40 Teilnehmern, einschließlich der Vertreter des Auftragnehmers) vorzustellen.
Alle Treffen finden halbtägig (4 Zeitstunden) in Räumen des BMWi in Berlin statt. Die Treffen werden vom Auftragnehmer organisatorisch und inhaltlich vorbereitet, durchgeführt und nachbereitet. Die Räume werden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Catering ist nicht vorzusehen.
Arbeitspaket 2 (AP 2): Erklärung des theoretischen Hintergrunds.
Im zweiten AP soll erläutert werden, welche fundamentalen und regulatorischen Unsicherheiten für das Stromversorgungssystem bestehen, und welche Herausforderungen unsichere Rahmenbedingungen an die langfristige Entwicklung des Stromsektors stellen. Im Bereich der fundamentalen Faktoren sollen insbesondere die Unsicherheiten diskutiert werden, die mit dem EE-Zubau, den Wetterbedingungen und der Stromnachfrage assoziiert sind. Außerdem sollen relevante regulatorische Unsicherheiten identifiziert werden. In diesem Zuge sind die Unterschiede zwischen wettbewerblichen und zentral geplanten Konzepten zur Organisation des Stromversorgungssystems darzulegen. Aufbauend auf diesen Analysen sollen relevante Anforderungen an die Ausgestaltung eines Marktdesigns für die Energiewende identifiziert werden. Dabei sind relevante Erkenntnisse aus aktuellen Veröffentlichungen sowie aus Vorhaben der Auftraggeberin zu berücksichtigen.
Arbeitspaket 3 (AP 3): Untersuchung grundlegender Wirkmechanismen im Strommarkt unter Unsicherheit.
Im dritten Arbeitspaket soll anhand von vereinfachten Modell gestützten Analysen veranschaulicht werden, wie unsichere Rahmenbedingungen unter verschiedenen Marktdesignoptionen auf das Stromsystem wirken. Ziel ist es, die Relevanz von Unsicherheit für die Ausgestaltung des zukünftigen Marktdesigns darzulegen. Dazu sollen die grundlegenden Wirkmechanismen zunächst theoretisch erläutert werden. Im Rahmen der quantitativen Analyse sind dann insbesondere die Unsicherheiten über die Entwicklung der Stromnachfrage und der zu integrierenden Energiemenge aus erneuerbaren Energien zu untersuchen. Die zu analysierenden Marktdesignoptionen sollen auf Grundlage aktueller Erkenntnisse aus Veröffentlichungen sowie aus Vorhaben der Auftraggeberin spezifiziert werden. Dabei sind die für die Analyse relevanten Designelemente ausführlich zu diskutieren. Bestandteil der quantitativen Untersuchung sollen sowohl der Energy-Only-Markt auch mit einer Reserve als auch verschiedene Ausgestaltungsformen eines Marktes mit expliziter Kapazitätsnachfrage unter Berücksichtigung regulatorischer Unsicherheiten sein. Als Vorbereitung für die weiteren Analysen ist außerdem die Bedeutung der Integration des europäischen Binnenmarktes für die Entwicklung des Strommarktes unter Unsicherheit zu diskutieren. Die Abstimmung der Vorgehensweise und der zu untersuchenden Optionen erfolgt in enger Zusammenarbeit von Auftraggeberin und Auftragnehmer.
Arbeitspaket 4 (AP 4): Quantitative Analyse der Leistungsfähigkeit verschiedener Marktdesignoptionen unter Unsicherheit.
Aufbauend auf den Ergebnissen aus AP 3 sollen Szenarien entwickelt werden, anhand derer die Wirkung von Unsicherheit auf die Leistungsfähigkeit der Marktdesignoptionen (Energy-Only-Markt und Kapazitätmechanismen) untersucht werden kann. Die Leistungsfähigkeit der in AP 3 spezifizierten Optionen ist dabei auf Basis der systemanalytischen Kosten des Stromsystems (Kosten für Investitionen und Dispatch), der Versorgungssicherheit sowie der Fähigkeit zur Integration großer Mengen erneuerbarer Energien zu bewerten. Im Zuge der Analyse soll außerdem die Bedeutung einer europäisch abgestimmten Entwicklung des Strommarktdesigns untersucht werden.
Zur Quantifizierung soll ein Strommarktmodell eingesetzt werden, das die langfristige Entwicklung des Kraftwerksparks unter Minimierung der systemanalytischen Kosten für wesentliche Regionen Europas ermitteln kann. Das Modell soll die relevanten fundamentalen und regulatorischen Unsicherheiten in geeigneter Form berücksichtigen und die relevanten Kriterien zur Bewertung der Marktdesigns abbilden. Die verwendeten Methoden, Daten und Annahmen sind mit dem BMWi abzustimmen und sollen insbesondere der Abbildung der Funktionsweise des Strommarktes mit hohen Anteilen erneuerbarer Energien dienen. Ein zentrales Kriterium für die Eignung des Strommarktmodells ist deshalb eine stündliche Auflösung des Dispatches.
Arbeitspaket 5 (AP 5): Weitere Szenarien.
Es ist davon auszugehen, dass sich aus den Ergebnissen der in AP 4 durchgeführten Analysen weitere Fragestellungen ergeben. Diese Fragestellungen sollen über zusätzliche Szenarien bearbeitet und analog zum Vorgehen in AP 4 quantitativ analysiert werden. Die Eigenschaften der Szenarien werden im Projektverlauf in enger Abstimmung zwischen dem BMWi und dem Auftragnehmer konkretisiert.
Arbeitspaket 6 (AP 6): Ergebnisdiskussion.
Das sechste Arbeitspaket dient der Diskussion und qualitativen Interpretation der Modellergebnisse aus den Arbeitspaketen 4 und 5. Die Marktdesignoptionen sind anhand der in AP 4 charakterisierten Leistungsfähigkeit sowie anhand der in AP 2 entwickelten Energiewende relevanten Anforderungen zu bewerten. Die Ergebnisse sollen dabei auch in Relation zu den bestehenden Erkenntnissen zum Marktdesign gesetzt werden. Auf Basis der Analysen sind schließlich Handlungsempfehlungen für die langfristige Weiterentwicklung des Marktdesigns abzuleiten.
Arbeitspaket 7 (AP 7): Ad-hoc-Zuarbeiten.
Die Auftraggeberin ist daran interessiert, Zwischenergebnisse dieses Projektes ggf. zeitnah in die politische Diskussion einzubringen. Zu diesem Zweck werden im laufenden Projekt bei Bedarf bis zu zwei Kurzstudien (je maximal 20 Seiten) angefertigt, die den politischen Entscheidungsprozess unterstützen sollen.
Seitens des Auftragnehmers sind ein/e Projektleiter/in sowie ein/e Vertreter/in als Ansprechpartner/in für das BMWi zu benennen. Der Auftragnehmer informiert das BMWi über den Projektverlauf und unterrichtet sie unverzüglich über sich abzeichnende Verzögerungen. Über den Stand der Arbeiten und Zwischenergebnisse ist im Rahmen der Projekttreffen zu berichten.
Die einzelnen Aufgaben sind in enger Abstimmung mit dem BMWi zu präzisieren und zu bearbeiten. Die Festlegung der Annahmen und Eingangsdaten für die Modellierung des Strommarktes sowie der Vorgehensweise erfolgt ebenfalls in Abstimmung mit dem BMWi.
Die wissenschaftliche Unterstützung des BMWi erfolgt durch folgende Leistungen:
— Spätestens 2 Wochen nach Auftragserteilung ist ein Feinkonzept für die Projektdurchführung vorzulegen (vgl. AP 1), welches im Rahmen des Kick-off-Meetings mit dem BMWi abgestimmt wird (= Vorhabenbeginn).
— 4 Wochen nach Vorhabenbeginn ist ein erster Zwischenbericht mit dem Protokoll des Auftakttreffens und den Ergebnissen der Arbeitspakete 2 und 3 vorzulegen.
— 4 Monate nach Vorhabenbeginn ist ein zweiter Zwischenbericht zu den Ergebnissen des Arbeitspakets 4 vorzulegen.
— 9 Monate nach Vorhabenbeginn ist ein veröffentlichungsfähiger, lektorierter (vorläufiger) Schlussbericht zu den Ergebnissen der Arbeitspakete 2 bis 6 zur Abstimmung einzureichen; die abgestimmte Version soll einen Monat später vorgelegt werden.
— Bis zu 2 Ad-hoc-Kurzstudien mit je etwa 20 Seiten.
—- Ergebnispräsentation als Grundlage für das Abschlusstreffen.
Die Vorgehensweise, die verwendeten Modelle, Annahmen und Eingangsdaten bzw. deren Ermittlung aus vorhergehenden Recherchen oder Berechnungen sind in den Berichten ausführlich, vollständig und verständlich unter Angabe der verwendeten Quellen darzustellen.
Der Schlussbericht mit einer Gesamtdokumentation über die erbrachten Leistungen ist dem Entwurf einen Monat vor Ende des Vorhabens vorzulegen.
Ihr Angebot soll einer Reihe von Formvorschriften entsprechen, die in den „Leitlinien für Angebote zu Forschungsaufträgen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“ formuliert sind. Die „Leitlinien“ und die „ZVB“ (siehe Abschnitt III Nr. 1.2) können auch unter der in Abschnitt I Nr. 1 angegebenen Telefon- oder Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse angefordert werden. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Ihr Angebot zu dem im Abschnitt II Nr. 1.1 genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); das Angebot muss – komplett mit allen Bestandteilen – spätestens am 20.1.2015 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 30186101234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
Sie können Ihr Angebot auch per Post oder direkter Zustellung (in dreifacher Ausfertigung) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Angebot zu Projekt I C 4 – 02/15!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8:00 Uhr-16:30 Uhr, Fr. 7:30 Uhr-15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihr Angebot rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Angebots so frühzeitig ein, dass es spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Angebote gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen – auch internationale – sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 190 650 💰
460 800 💰
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-02-25 📅
Name: Connect Energy Economics GmbH
Postanschrift: Gabriele-Tergit-Promenade 15
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10963
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: kontakt@connect-ee.com📧
Internetadresse: www.connect-ee.com🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Quelle: OJS 2015/S 047-082012 (2015-03-02)