Einrichtung und Betrieb der ASV-Servicestelle

GKV-Spitzenverband K.d.Ö.R, Kassenärztliche Bundesvereinigung K.d.Ö.R, Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.

Im Rahmen der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung nach § 116b SGB V (ASV) ist der Aufbau einer bundesweiten Servicestelle inklusive einer Datenbank erforderlich. Diese Servicestelle hat die Aufgabe, ASV-Teams die Registrierung und Pflege ihrer Daten zu ermöglichen, ASV-Teamnummern zu vergeben sowie mit Dritten (u. a. an Kassenärztliche Vereinigungen, Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen, Landeskrankenhausgesellschaften sowie erweiterte Landesausschüsse) und ASV-Teams zu kooperieren und sich auszutauschen. Die Abrechnung selber zählt nicht zur Aufgabenstellung. Es werden ausschließlich formale Prüfungen von der Servicestelle erwartet. Die Aufgabe der ASV-Servicestelle erfordert u. a. eine unmittelbare Kommunikation mit Leistungserbringern über eine zu entwickelnde Webanwendung und ggf. telefonischen/schriftlichen Austausch. Die Webanwendung soll auch der Information der Öffentlichkeit über die Angebote zur ASV dienen. Die zu verwaltenden Daten enthalten personenbezogene Daten und evtl. auch Sozialdaten, daher ist die komplette Dienstleistung innerhalb des Geltungsbereichs der Europäischen Union oder des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zu erbringen.
Die ASV-Servicestelle soll ihre Tätigkeit nach Möglichkeit im 1. Quartal 2015 aufnehmen. Weitere Details des Auftrages sind der dreiseitigen ASV-Abrechnungsvereinbarung und hier insbesondere der Anlage 1 zu entnehmen, die bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle anzufordern sind.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-05-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-04-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-04-04 Auftragsbekanntmachung
2015-01-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-04-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Administrative Dienste im Gesundheitswesen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Administrative Dienste im Gesundheitswesen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: GKV-Spitzenverband K.d.Ö.R, Kassenärztliche Bundesvereinigung K.d.Ö.R, Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.
Postanschrift: Reinhardtstr. 28
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@gkv-spitzenverband.de 📧
Fax: +49 302062888989 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-04-04 📅
Einreichungsfrist: 2014-05-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-04-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 070-121002
ABl. S-Ausgabe: 70
Zusätzliche Informationen
Auftraggeber sind GKV-Spitzenverband K.d.Ö.R, Kassenärztliche Bundesvereinigung K.d.Ö.R und DKG e. V. 1. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V. Ihm gehören alle gesetzlichen Krankenkassen an. Er vertritt die Belange der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf Bundesebene und gestaltet die Rahmenbedingungen für einen intensiven Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland. Die vom GKV-SV abgeschlossenen Verträge und seine sonstigen Entscheidungen gelten gemäß § 217 SGB V für alle Krankenkassen, deren Landesverbände und damit praktisch für alle 70 Millionen gesetzlich Versicherten. Der GKV-SV unterstützt die Krankenkassen und ihre Landesverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und bei der Wahrnehmung ihrer Interessen. Postanschrift: GKV-Spitzenverband, Reinhardtstraße 28, 10117 Berlin. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen und vertritt auf Bundesebene die Rechte der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten gegenüber den Krankenkassen. Die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen sind Einrichtungen der ärztlichen Selbstverwaltung. Sie stellen sicher, dass jeder Bürger in Deutschland einen Arzt oder Psychotherapeuten findet, der ihn wohnortnah und bei Bedarf rund um die Uhr qualitativ hochwertig versorgt. Postanschrift: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft ist der Zusammenschluss der folgenden 12 Spitzen- und 16 Landesverbänden der Krankenhausträger: Arbeiterwohlfahrt Bundesverband, Bundesverband Deutscher Privatkliniken, Deutscher Caritasverband, Deutscher Landkreistag, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Städtetag, Deutsches Rotes Kreuz, Deutsche Rentenversicherung Bund, Diakonie Deutschland, Verband der Universitätsklinika Deutschlands, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland sowie 16 Landeskrankenhausgesellschaften. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft ist Teil der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Zusammen mit den anderen Partnern der Selbstverwaltung entscheidet sie über alle wichtigen krankenhausrelevanten Themen und vertritt die deutschen Krankenhäuser zusätzlich in der International Hospital Federation (IHF) und im Europäischen Krankenhausverband (European Hospital and Healthcare Federation/HOPE). Postanschrift: Die Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V, Wegelystraße 3, 10623 Berlin. 2. Der Zuschlag wird vom GKV-Spitzenverband namens und in Vollmacht der anderen beiden Auftraggeber erteilt. Der GKV-Spitzenverband nimmt die Funktion der Vergabestelle wahr und erteilt Auskünfte. Fragen der Bewerber zum Vergabeverfahren oder zur Bekanntmachung sind ausschließlich schriftlich – auch per Telefax – an GKV-Spitzenverband Vergabestelle Frau Angelika Greb Reinhardtstraße 28 10117 Berlin Telefax: +49 302062888989 E-Mail: vergabestelle@gkv-spitzenverband.de zu richten. 3. Die hier ausgeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren nach § 101 Abs. 5 GWB i.V.m. § 3 Abs. 3 VOL/A EG vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält alle Bedingungen zur Teilnahme am Verfahren. Für die Erstellung des Teilnahmeantrages sind zwingend Formblätter zu verwenden sowie eine Beschreibung der zu erbringenden Leistungen, Anlage 1, zu beachten, die unter vergabestelle@gkv-spitzenverband.de abzurufen sind. Im Rahmen des hier gewählten Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb haben interessierte Unternehmen auf Grundlage und unter Beachtung der Vergabebekanntmachung einen schriftlichen Teilnahmeantrag zu erarbeiten und bei der oben genannten Kontaktstelle einzureichen. Im Ergebnis der Eignungsprüfung, die die Auftraggeber nach Ablauf der Teilnahmefrist unter Beachtung des unter Ziffer IV.1.2) beschriebenen Verfahrens durchführen, werden aus dem Kreis der Teilnehmer 3-5 Bewerber ausgewählt, die die Auftraggeber anschließend zur Abgabe eines Angebots auffordern. 4. Der Teilnahmeantrag muss mit allen geforderten Angaben und Nachweisen — in einer Originalfassung (gelocht, im Ordner oder Hefter, kopierfähig, auf keinen Fall geleimt, gebunden o. ä.) sowie — in einer einfachen Kopie und zudem, — als kopierbare Datei (in einem gängigen und marktüblichen Dateiformat, z. B. MS-Word (.doc.x) oder Adobe Acrobat (.pdf) auf einem Datenträger (CD-ROM oder USB-Stick) eingereicht werden. Bei erkannten Widersprüchen zwischen dem Original und der Kopie oder der eingereichten Datei gilt der Inhalt des Originals. Der vollständige Teilnahmeantrag (Originalexemplar, einfache Kopie und Datenträger) ist in einem Umschlag zu verpacken, sicher und fest zu verschließen (keine Adhäsionsverschlüsse o. ä.!) und ausschließlich mit folgender Aufschrift zu versehen: „Teilnahmeantrag im Vergabeverfahren Einrichtung und Betrieb der ASV-Servicestelle“. Dieser fest verschlossene Umschlag ist in einen weiteren Umschlag aufzunehmen und unter Angabe des Absenders (Name (Firma) und Anschrift des Bewerbers an die oben genannte Kontaktstelle zu richten. 5. Teilnahmeanträge, die nicht alle der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten, können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die Auftraggeber behalten sich vor, nach dem Ende der Teilnahmefrist fehlende Bescheinigungen, Angaben oder Erklärungen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber hierauf besteht nicht. 6. Etwaige Rückfragen oder der Wunsch nach zusätzlichen Auskünften sind schriftlich in deutscher Sprache ebenfalls an die unter Punkt genannte Kontaktstelle zu richten. Spätester Zeitpunkt für den Eingang dieser Rückfragen oder dem Verlangen nach weiteren Auskünften ist 30.4.2014. 7. Die Bewerber sind verpflichtet sicherzustellen, dass Informationen der Auftraggeber zur Kenntnisgenommen und bei der Erstellung des Teilnahmeantrages berücksichtigt werden. Insbesondere ist sicherzustellen, dass während des Verfahrens die durch den Auftraggeber versandten E-Mails erhalten und berücksichtigt werden können. Es erfolgt kein zweiter Versand der E-Mails bei Abwesenheitsmitteilungen. I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Postanschrift: die Postanschrift der das Vergabeverfahren durchführenden Stelle ist: Reinhardtstr. 28
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung nach § 116b SGB V (ASV) ist der Aufbau einer bundesweiten Servicestelle inklusive einer Datenbank erforderlich. Diese Servicestelle hat die Aufgabe, ASV-Teams die Registrierung und Pflege ihrer Daten zu ermöglichen, ASV-Teamnummern zu vergeben sowie mit Dritten (u. a. an Kassenärztliche Vereinigungen, Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen, Landeskrankenhausgesellschaften sowie erweiterte Landesausschüsse) und ASV-Teams zu kooperieren und sich auszutauschen. Die Abrechnung selber zählt nicht zur Aufgabenstellung. Es werden ausschließlich formale Prüfungen von der Servicestelle erwartet. Die Aufgabe der ASV-Servicestelle erfordert u. a. eine unmittelbare Kommunikation mit Leistungserbringern über eine zu entwickelnde Webanwendung und ggf. telefonischen/schriftlichen Austausch. Die Webanwendung soll auch der Information der Öffentlichkeit über die Angebote zur ASV dienen. Die zu verwaltenden Daten enthalten personenbezogene Daten und evtl. auch Sozialdaten, daher ist die komplette Dienstleistung innerhalb des Geltungsbereichs der Europäischen Union oder des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zu erbringen.
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Die ASV-Servicestelle soll ihre Tätigkeit nach Möglichkeit im 1. Quartal 2015 aufnehmen. Weitere Details des Auftrages sind der dreiseitigen ASV-Abrechnungsvereinbarung und hier insbesondere der Anlage 1 zu entnehmen, die bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle anzufordern sind.
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Beschreibung der Optionen: Der Vertrag kann einmalig um 24 Monate verlängert werden.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: SV 14-9008

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister des Herkunftslandes oder eines vergleichbaren Nachweises, der nichtälter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein darf;
Sofern der Bewerber, das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte nicht im Handelsregister verzeichnet sind, genügt eine Eigenerklärung über die Haftungs- und Eigentumsverhältnisse,
2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 6 Abs. 4 und 6 VOL/A EG genannten Tatbestände,
3. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er von den Auftraggebern, Leistungserbringern, Krankenkassen und deren Verbänden räumlich, organisatorisch, personell und wirtschaftlich unabhängig ist.
Hinweis: Die unter 1. und 2. aufgeführten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzelnzu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz sowie über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist,
2. Darstellung des Gesamtumsatzes nach Auftraggeberbranchen gestaffelt,
3. Darstellung über Zustand und Entwicklung des Unternehmens sowie einzelner Geschäftsfelder.
Hinweis: Die Erklärung ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Darstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) und der Unternehmensorganisation (Rechtsform, Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur/Aufbau) sowie – falls zutreffend –ausführliche Darstellung der (Konzern-) Verbundenheit mit anderen Unternehmen,
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2. Angaben zur Anzahl der Mitarbeiter, die in den vergangenen 3 Jahren vor Ende der Teilnahmefrist beim Bewerber beschäftigt waren: es ist die Gesamtanzahl der Mitarbeiter sowie die Anzahl der Mitarbeiter in den folgenden Geschäftsbereichen anzugeben:
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Servicestelle wie z. B. Call-Center, Helpdesk, Aufbau und Betrieb einer Website, Hosting von Sozialdaten,
3. Vergleichbare Referenzen aus den letzten 3 Jahren vor Ende der Teilnahmeantragsfrist einschließlich folgender Angaben: Projektbeschreibung, Zeitraum, Auftraggeber, finanzielles Volumen. Aus den Referenzen muss hervorgehen, dass der Bewerber über Erfahrung mit Projekten verfügt, die nach Art, Schwierigkeit und Umfang mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Als vergleichbar gilt eine Leistung dann, wenn der Bewerber Erfahrungen
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— im Aufbau und Betrieb einer Servicestelle, - im Aufbau und Betrieb einer Webseite,
— im Hosting von Sozialdaten nachweisen kann.
Bei den ersten beiden Voraussetzungen handelt es sich um Mindestvoraussetzungen. Diese sind zwingend zu erfüllen und können je Referenzprojekt vorliegen, d. h. sie müssen nicht kumulativ vorliegen. Wird die Erfahrung mit der dritten Voraussetzung – Hosting von Sozialdaten - nicht nachgewiesen, so erfolgt kein Ausschluss. Erfolgt hingegen der Nachweis, so bewerten die Auftraggeber diesen Punkt mit zusätzlichen Punkten.
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Kann der Bewerber eine Referenz nachweisen aus der hervorgeht, dass alle drei Voraussetzungen kumulativ in einem Projekt erbracht wurden, wird dies ebenfalls mit zusätzlichen Punkten bewertet.
4. Namen und berufliche Qualifikation der für die Erbringung der hier ausgeschriebenen Leistung vorgesehenen verantwortlichen Personen. Es sind Angaben zur beruflichen Qualifikation in Form einer Kurzvita und zu persönlichen Projektreferenzen zu machen.
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Mindestanforderung (gilt für das IT-Personal): Nachweis eines Projektes, in dem der einzusetzende Mitarbeiter personenbezogene Daten/Sozialdaten oder vergleichbar im Auftrag erhoben, verarbeitet oder genutzt hat.
Mindestanforderung: Unterschriebene schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass alle von ihm für die Erbringung der hier zu vergebenden Leistungen vorgesehenen Mitarbeiter fähig sind, schriftlich und mündlich in deutscher Sprache zu kommunizieren.
5. Darstellung der Datenschutz- und Datensicherheitsmaßnahmen entsprechend § 78a SGB X analog der vorgeschriebenen technischen Anlage zu Verträgen der Datenverarbeitung im Auftrag aus der hervorgeht, dass alle in der Anlage 1 zu § 78a SGB X aufgeführten Maßnahmen beim Bewerber umgesetzt sind. Mindestanforderung: kann der Bewerber nicht nachvollziehbar und widerspruchsfrei darlegen, dass bei ihm die Maßnahmen 1-8 der Anlage 1 zu § 78a SGB X umgesetzt sind, wird sein Teilnahmeantrag aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen. Existieren beim Bewerber weitere Maßnahmen, die über die in der Anlage 1 zu § 78a SGB aufgeführt sind hinausgehen, so bewerten die Auftraggeber dies mit zusätzlichen Punkten.
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6. Soweit vorhanden, ist der Nachweis einer Zertifizierung gemäß ISO 27001, BSI oder nach Common Criteria BSI oder International Technology Security Evaluation Criteria als gleichwertig anerkannte Zertifizierungen eines Informationssicherheits-Managementsystems beizufügen. Die Vorlage eines derartigen Zertifikats wird bei der Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber positiv bewertet. Bewerber, die ein solches Zertifikat nicht vorlegen, werden nicht vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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7. Nachweis, dass der Bewerber über einen Datenschutzbeauftragten verfügt. Der Nachweis über einen Datenschutzbeauftragten ist eine Mindestanforderung.
8. Kurzkonzept des Bewerbers auf Grundlage der Aufgabenbeschreibung, in dem insbesondere auf folgende Punkte eingegangen wird: Umgang mit der Skalierungsproblematik, Umgang mit der Datensicherung/-recovery, Desaster Recovery/Fail-Over.
Die Darstellung sollte je Themenkomplex 11 000 Zeichen nicht überschreiten (etwa 3 DIN A4 Seiten).
Hinweis: Bewerbergemeinschaften können alle unter Ziff. III.2.3) geforderten Nachweise und Erklärungen gemeinsam erbringen.
Beabsichtigt der Bewerber oder das Mitglied der Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten eines Dritten (Unterauftragnehmers) zu bedienen, so muss dieser Dritte seine finanzielle, wirtschaftliche und technische (fachliche) Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der Bekanntmachung und unter Verwendung der bei der Kontaktstelle anzufordernden Formblätter in dem Umfang nachweisen, in dem sich der Bewerber darauf beruft. Unabhängig davon muss der Dritte seine persönliche Lage (Ziff. III.2.1)) individuell und vollständig nachweisen.
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Mit der Abgabe des Teilnahmeantrages hat der Bewerber den Anteil am Auftrag anzugeben, welchen er ggf. an Unterauftragnehmer vergeben will sowie die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Die von jedem Unterauftragnehmer abzugebende Verpflichtungserklärung ist mit Angebotsabgabe, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
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Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Teilnahme am Vergabeverfahren als Bewerbergemeinschaft oder in anderer gemeinschaftlicher Form(im Weiteren einheitlich als Bewerbergemeinschaft bezeichnet) ist zulässig. Der Koordinierungsaufwand darf allerdings nicht bei den Auftraggebern liegen. Ist eine Teilnahme als Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, so hat die Bewerbergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, wonach im Auftragsfall eine gesamtschuldnerische Haftung zugesichert wird. Zusätzlich ist eine Erklärung abzugeben, dass die Bewerbergemeinschaft nicht wettbewerbsbeschränkend im Sinne des § 1 GWB ist. Die Gründe für den Zusammenschluss der Bewerbergemeinschaft sind in einer formlosen Erklärung darzulegen. Darüber hinaus ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen, der den Teilnahmeantrag unterschreibt und im weiteren Verfahren Ansprechpartner der Bewerbergemeinschaft für die Auftraggeber ist.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Auftraggeber wählen nach Ablauf der Teilnahmefrist anhand der von den Bewerbern vorgelegten Unterlagen unter denjenigen Bewerbern, die den Anforderungen an die Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit entsprechen, drei bis fünf besonders geeignete Bewerber aus. Diese Eignungsprüfung erfolgt in einem dreistufigen Verfahren: In einem ersten Schritt prüfen die Auftraggeber die Einhaltung der formalen Anforderungen an den Teilnahmeantrag. In einem zweiten Schritt prüfen die Auftraggeber die grundsätzliche Eignung der Bewerber mit Blick auf den Auftragsgegenstand. Sie prüfen mithindie Zuverlässigkeit der Bewerber auf der Grundlage der Voraussetzungen von § 6 Abs. 4 und 6 VOL/A EG und der von den Bewerbern vorzulegenden Nachweise und Erklärungen, die Unabhängigkeit sowie die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen. Ein Bewerber, der nach dem Ergebnis dieser Prüfung als unzuverlässig gilt oder dieMindestanforderungen an die Eignung nicht erfüllt, ist nicht weiter teilnahmeberechtigt und wird ausgeschlossen. In einem anschließenden dritten Schritt werten die Auftraggeber die verbliebenen Teilnahmeanträge bezüglich der über die Mindestanforderungen hinausgehenden Leistungsfähigkeit und Fachkunde im Wege einer vergleichenden gesamthaften Bewertung der hierzu eingereichten Nachweise und Angaben aus. Hierbei gehen folgende Kriterien mit folgender Gewichtung in die Bewertung ein:
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1. Fachkompetenz, belegt durch Erfahrung des Bewerbers aufgrund von Aufträgen oder Projekten, die hinsichtlich der Inhalte Aufbau und Betrieb einer Servicestelle, Aufbau und Betrieb einer Webseite und ggf. Hosting von Sozialdaten vergleichbar sind. Die Fachkompetenz wird insgesamt mit 50 % gewichtet. Davon entfallen 60 % auf die beiden ersten Voraussetzungen Aufbau und Betrieb einer Servicestelle wie z. B. Call-Center, Helpdesk und Aufbau und Betrieb einer Website; 30 % für die dritte Voraussetzung Hosting von Sozialdaten; 10 % für den Nachweis einer Referenz, aus der hervorgeht, dass alle 3 Voraussetzungen in einem Projekt/Auftrag erbracht wurden.
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2. Qualifikation der für die Ausführung der Leistung verantwortlichen Person(en)belegt anhand der vorgelegten Angaben, Erklärungen und Nachweise 20 %.
3. Ausführungen im Kurzkonzept 20 %.
4. Datenschutz und Datensicherheitsmaßnahmen: Vorhaltung eines Informationssicherheitssystems, z. B. belegt durch Zertifikate und weitere Maßnahmen, die über die in der Anlage 1 zu § 78a SGB X aufgeführten hinausgehen, 10 %. Dabei gehen die Auftraggeber bei der Bewertung wie folgt vor: Die Punktevergabe hinsichtlich aller Kriterien erfolgt im Rahmen folgender Bewertung: Sehr gut (entspricht den Anforderungen der zu vergebenden Leistung in besonderem Maße): 7-9 Punkte, Gut (entspricht voll den Anforderungen der zu vergebenden Leistung): 4-6 Punkte, Ausreichend (entspricht im Allgemeinen den Anforderungen der zu vergebenden Leistung): 1-3 Punkte, Nicht ausreichend (entspricht nicht den Anforderungen der zu vergebenden Leistung): 0 Punkte. Beim Kriterium „Fachkompetenz“ erfolgt die Bewertung der eingereichten Projekt- bzw. Auftragsreferenzen anhand einer Gesamtschau bzgl. der Vergleichbarkeit der Referenzen mit der zu vergebenden Leistung gemäß nachstehender Kriterien:
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— Aufbau und Betrieb einer Servicestelle,
— Aufbau und Betrieb einer Webseite und ggf. - Hosting von Sozialdaten Die vorgelegten Referenzen werden in ihrer Gesamtheit bewertet. Eine gesonderte Benotung einzelner Referenzen findet nicht statt. Auf die Anzahl der über die Mindestanforderungen hinausgehenden Referenzen kommt es nicht an. Hinsichtlich der Anforderung „Hosting von Sozialdaten“ erhält der Bewerber bei Nachweis entsprechender Erfahrung zusätzlich 9 Punkte, andernfalls 0 Punkte. Wird mindestens eine Referenz erbracht aus der hervorgeht, dass alle 3 Anforderungen kumulativ in einem Projekt erbracht wurden, erhält der Bewerber zusätzlich 9 Punkte (einmalig, unabhängig von der Anzahl der Referenzen die diese Anforderung erfüllen). Kann eine solche Referenz nicht nachgewiesen werden, werden 0 Punkte vergeben. Die Bewertung des Kriteriums „Qualifikation der für die Ausführung der Leistung verantwortlichen Person(en)“ erfolgt anhand der bestmöglichen Vergleichbarkeit der diesbezüglichen Angaben des Bewerbers mit den Anforderungen der hier zu vergebenden Leistung. Die Bewertung des Kurzkonzeptes erfolgt im Rahmen des oben dargestellten Punktesystems. Die Bewertung der Ausführungen zu den Datenschutz- und Datensicherheitsmaßnahmen erfolgt wie folgt: Bei Nachweis eines zertifizierten Informationssicherheits-Managementsystems sowohl für das Rechenzentrum als auch für den Umgang mit Daten/Datenverarbeitung erhält der Bewerber 9 Punkte. Kann nur eine Teilzertifizierung nachgewiesen werden, also entweder für das Rechenzentrum oder den Umgang mit Daten/Datenverarbeitung, werden nur 4,5 Punkte vergeben. Weitere Maßnahmen im zertifizierten Bereich (Rechenzentrum oder Umgang mit Daten/Datenverarbeitung) werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt; für den jeweils anderen Bereich besteht jedoch die Möglichkeit maximal 4 Punkte durch den Nachweis von Maßnahmen, die über die in der Anlage 1 zu § 78a SGB X aufgeführten Kriterien hinausgehen, zu erhalten. Jede Maßnahme, die über die in der Anlage 1 zu § 78a SGB X aufgeführten Kriterien hinausgeht, wird mit einem Punkt bewertet. Je Bereich des Rechenzentrums oder bei dem Umgang mit Daten/Datenverarbeitung können maximal 4 Punkte durch Maßnahmen erreicht werden. Durch den Nachweis von Maßnahmen in den beiden Bereichen und ohne Zertifizierung kann der Bewerber also maximal 8 Punkte erhalten. Beispiele:
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1. Rechenzentrum zertifiziert 4, 5 Punkte/Umgang mit Daten/Datenverarbeitung zertifiziert 4, 5 Punkte: gesamt 9 Punkte.
2. Rechenzentrum zertifiziert 4,5 Punkte/Umgang mit Daten/Datenverarbeitung nicht zertifiziert 4 (oder mehr) Maßnahmen 4 Punkte: gesamt 8,5 Punkte.
3. Rechenzentrum nicht zertifiziert 4 (oder mehr) Maßnahmen 4 Punkte/Umgang mit Daten/Datenverarbeitung nicht zertifiziert 4 (oder mehr) Maßnahmen 4 Punkte: gesamt 8 Punkte.
4. Rechenzentrum nicht zertifiziert 2 Maßnahmen 2 Punkte/Umgang mit Daten/Datenverarbeitung nicht zertifiziert 3 Maßnahmen 3 Punkte: gesamt 5 Punkte. Zur besseren Nachvollziehbarkeit des Vorgehens bei der Bewertung der Teilnahmeanträge stellt die unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle eine entsprechende Übersicht zur Verfügung.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: GKV-Spitzenverband
Frau Angelika Greb

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: SV 14-9008
Zusätzliche Informationen
Auftraggeber sind GKV-Spitzenverband K.d.Ö.R, Kassenärztliche Bundesvereinigung K.d.Ö.R und DKG e. V.
1. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V. Ihm gehören alle gesetzlichen Krankenkassen an. Er vertritt die Belange der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf Bundesebene und gestaltet die Rahmenbedingungen für einen intensiven Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland. Die vom GKV-SV abgeschlossenen Verträge und seine sonstigen Entscheidungen gelten gemäß § 217 SGB V für alle Krankenkassen, deren Landesverbände und damit praktisch für alle 70 Millionen gesetzlich Versicherten. Der GKV-SV unterstützt die Krankenkassen und ihre Landesverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und bei der Wahrnehmung ihrer Interessen.
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Postanschrift:
GKV-Spitzenverband, Reinhardtstraße 28,
10117 Berlin.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen und vertritt auf Bundesebene die Rechte der Vertragsärzte und
Vertragspsychotherapeuten gegenüber den Krankenkassen. Die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen sind Einrichtungen der ärztlichen Selbstverwaltung. Sie stellen sicher, dass jeder Bürger in Deutschland einen Arzt oder Psychotherapeuten findet, der ihn wohnortnah und bei Bedarf rund um die Uhr qualitativ hochwertig versorgt.
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Kassenärztliche Bundesvereinigung,
Herbert-Lewin-Platz 2,
10623 Berlin.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft ist der Zusammenschluss der folgenden 12 Spitzen- und 16 Landesverbänden der Krankenhausträger: Arbeiterwohlfahrt Bundesverband, Bundesverband Deutscher Privatkliniken, Deutscher Caritasverband, Deutscher Landkreistag, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Städtetag, Deutsches Rotes Kreuz, Deutsche Rentenversicherung Bund, Diakonie Deutschland, Verband der Universitätsklinika Deutschlands, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland sowie 16
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Landeskrankenhausgesellschaften. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft ist Teil der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Zusammen mit den anderen Partnern der Selbstverwaltung entscheidet sie über alle wichtigen krankenhausrelevanten Themen und vertritt die deutschen Krankenhäuser zusätzlich in der International Hospital Federation (IHF) und im Europäischen Krankenhausverband (European Hospital and Healthcare Federation/HOPE).
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Die Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V, Wegelystraße 3,
2. Der Zuschlag wird vom GKV-Spitzenverband namens und in Vollmacht der anderen beiden Auftraggeber erteilt.
Der GKV-Spitzenverband nimmt die Funktion der Vergabestelle wahr und erteilt Auskünfte. Fragen der Bewerber zum Vergabeverfahren oder zur Bekanntmachung sind ausschließlich schriftlich – auch per Telefax – an
GKV-Spitzenverband
Vergabestelle
Frau Angelika Greb
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin
Telefax: +49 302062888989
zu richten.
3. Die hier ausgeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren nach
§ 101 Abs. 5 GWB i.V.m.
§ 3 Abs. 3 VOL/A EG vergeben.
Die Vergabebekanntmachung enthält alle Bedingungen zur Teilnahme am Verfahren. Für die Erstellung des Teilnahmeantrages sind zwingend Formblätter zu verwenden sowie eine Beschreibung der zu erbringenden Leistungen, Anlage 1, zu beachten, die unter vergabestelle@gkv-spitzenverband.de abzurufen sind. Im Rahmen des hier gewählten Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb haben interessierte Unternehmen auf Grundlage und unter Beachtung der Vergabebekanntmachung einen schriftlichen Teilnahmeantrag zu erarbeiten und bei der oben genannten Kontaktstelle einzureichen. Im Ergebnis der Eignungsprüfung, die die Auftraggeber nach Ablauf der Teilnahmefrist unter Beachtung des unter Ziffer IV.1.2) beschriebenen Verfahrens durchführen, werden aus dem Kreis der Teilnehmer 3-5 Bewerber ausgewählt, die die Auftraggeber anschließend zur Abgabe eines Angebots auffordern.
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4. Der Teilnahmeantrag muss mit allen geforderten Angaben und Nachweisen
— in einer Originalfassung (gelocht, im Ordner oder Hefter, kopierfähig, auf keinen Fall geleimt, gebunden o. ä.) sowie
— in einer einfachen Kopie und zudem,
— als kopierbare Datei (in einem gängigen und marktüblichen Dateiformat,
z. B. MS-Word (.doc.x) oder Adobe Acrobat (.pdf) auf einem Datenträger (CD-ROM oder USB-Stick) eingereicht werden. Bei erkannten Widersprüchen zwischen dem Original und der Kopie oder der eingereichten Datei gilt der Inhalt des Originals.
Der vollständige Teilnahmeantrag (Originalexemplar, einfache Kopie und Datenträger) ist in einem Umschlag zu verpacken, sicher und fest zu verschließen (keine Adhäsionsverschlüsse o. ä.!) und ausschließlich mit folgender Aufschrift zu versehen: „Teilnahmeantrag im Vergabeverfahren Einrichtung und Betrieb der ASV-Servicestelle“.
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Dieser fest verschlossene Umschlag ist in einen weiteren Umschlag aufzunehmen und unter Angabe des Absenders (Name (Firma) und Anschrift des Bewerbers an die oben genannte Kontaktstelle zu richten.
5. Teilnahmeanträge, die nicht alle der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten, können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die Auftraggeber behalten sich vor, nach dem Ende der Teilnahmefrist fehlende Bescheinigungen, Angaben oder Erklärungen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber hierauf besteht nicht.
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6. Etwaige Rückfragen oder der Wunsch nach zusätzlichen Auskünften sind schriftlich in deutscher Sprache ebenfalls an die unter Punkt genannte Kontaktstelle zu richten. Spätester Zeitpunkt für den Eingang dieser Rückfragen oder dem Verlangen nach weiteren Auskünften ist 30.4.2014.
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7. Die Bewerber sind verpflichtet sicherzustellen, dass Informationen der Auftraggeber zur Kenntnisgenommen und bei der Erstellung des Teilnahmeantrages berücksichtigt werden. Insbesondere ist sicherzustellen, dass während des Verfahrens die durch den Auftraggeber versandten E-Mails erhalten und berücksichtigt werden können. Es erfolgt kein zweiter Versand der E-Mails bei Abwesenheitsmitteilungen.
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I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n):
Postanschrift: die Postanschrift der das Vergabeverfahren durchführenden Stelle ist: Reinhardtstr. 28

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Name: Nicht vorhanden
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„§ 101 a GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b GWB Unwirksamkeit:
Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101 a verstoßen hat.
§ 107 GWB Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zu Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“...
Es wird noch der folgende Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 7 Kalendertage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung nicht mehr unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Quelle: OJS 2014/S 070-121002 (2014-04-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-01-21)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: GKV-Spitzenverband
Kontakt
Internetadresse: http://www.gkv-spitzenverband.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-01-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-01-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 017-027543
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 70-121002
ABl. S-Ausgabe: 17
Zusätzliche Informationen
Auftraggeber sind GKV-Spitzenverband K.d.Ö.R, Kassenärztliche Bundesvereinigung K.d.Ö.R und DKG e. V. 1. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V. Ihm gehören alle gesetzlichen Krankenkassen an. Er vertritt die Belange der gesetzlichen Krankenversicherung(GKV) auf Bundesebene und gestaltet die Rahmenbedingungen für einen intensiven Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland. Die vom GKV-SV abgeschlossenen Verträge und seine sonstigen Entscheidungen gelten gemäß § 217 SGB V für alle Krankenkassen, deren Landesverbände und damit praktisch für alle 70 Millionen gesetzlich Versicherten. Der GKV-SV unterstützt die Krankenkassen und ihre Landesverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und bei der Wahrnehmung ihrer Interessen. Postanschrift: GKV-Spitzenverband, Reinhardtstraße 28, 10117 Berlin. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen und vertritt auf Bundesebene die Rechte der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten gegenüber den Krankenkassen. Die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen sind Einrichtungen der ärztlichen Selbstverwaltung. Sie stellen sicher, dass jeder Bürger in Deutschland einen Arzt oder Psychotherapeuten findet, der ihn wohnortnah und bei Bedarf rund um die Uhr qualitativ hochwertig versorgt. Postanschrift: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft ist der Zusammenschluss der folgenden 12 Spitzen- und 16 Landesverbänden der Krankenhausträger: Arbeiterwohlfahrt Bundesverband, Bundesverband Deutscher Privatkliniken, Deutscher Caritasverband, Deutscher Landkreistag, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Städtetag, Deutsches Rotes Kreuz, Deutsche Rentenversicherung Bund, Diakonie Deutschland, Verband der Universitätsklinika Deutschlands, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland sowie 16 Landeskrankenhausgesellschaften. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft ist Teil der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Zusammen mit den anderen Partnern der Selbstverwaltung entscheidet sie über alle wichtigen krankenhausrelevanten Themen und vertritt die deutschen Krankenhäuser zusätzlich in der International Hospital Federation (IHF) und im Europäischen Krankenhausverband (European Hospital and Healthcare Federation/HOPE). Postanschrift: Die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., Wegelystraße 3, 10623 Berlin. 2. Der Zuschlag wird vom GKV-Spitzenverband namens und in Vollmacht der anderen beiden Auftraggeber erteilt. Der GKV-Spitzenverband nimmt die Funktion der Vergabestelle wahr und erteilt Auskünfte. Fragen der Bewerber zum Vergabeverfahren oder zur Bekanntmachung sind ausschließlich schriftlich – auch per Telefax – an: GKV-Spitzenverband, Vergabestelle, Frau Angelika Greb, Reinhardtstraße 28, 10117 Berlin, Telefax: +49 302062888989, E-Mail: vergabestelle@gkv-spitzenverband.de zu richten. 3. Die hier ausgeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren nach § 101 Abs. 5 GWB i. V. m. § 3 Abs. 3 VOL/A EG vergeben.
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Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (50)
2. Qualität (50)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-11-20 📅
Name: Swiss Post Solutions GmbH
Postanschrift: Systemformstraße 5
Postort: Prien
Postleitzahl: 83209
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Jana Frohberg

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: „§ 101 a GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zu Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Quelle: OJS 2015/S 017-027543 (2015-01-21)