Erstellung und Durchführung eines multidirektionalen Feedbacks (MDF) für die Führungskräfte der AOK PLUS

AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Referat Zentrale Vergabestelle

Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung zur Erstellung und Durchführung eines multidirektionalen Feedbacks (MDF) für die Führungskräfte der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen im Rahmen der Führungskräftequalifizierung.
Der Auftrag umfasst die Erstellung eines Konzeptes zur Entwicklung und Etablierung eines Multidirektionalen Feedback-Instrumentes. Damit verbinden sich folgende Aufgaben:
— Entwicklung eines Fragebogens anhand der Führungsaufgaben der AOK PLUS unter Berücksichtigung des Leitbildes und der Markenwerte,
— Entwicklung einer Methode zur Bewertung eines Einzelergebnisses und dessen Einordnung in einen Gesamtkontext,
— Vorbereitung, Organisation und Durchführung des Feedbacks, inklusive Auswertung der Ergebnisse anhand der Führungsaufgaben mit schriftlicher Darstellung,
— Bewertung des Einzelergebnisses einer Führungskraft und Rückmeldegespräche mit den Feedbacknehmern und ggf. deren Führungskräften,
— die Möglichkeit, regelmäßige (mindestens halbjährlich) anonymisierte Auswertungen der Ergebnisse des MDF auf Anforderung zu erstellen, um regionale, organisationseinheitsspezifische und gesamtunternehmerische Entwicklungsbedarfe zu identifizieren.
Verbindliche Umsatzvolumen können nicht garantiert werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-09-10 Auftragsbekanntmachung
2014-09-17 Ergänzende Angaben
2015-03-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-09-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in Verbindung mit der Personalentwicklung
Menge oder Umfang:
Die Auftraggeberin beabsichtigt, im Jahr 2015 multidirektionale Feedbacks für ca. 30 Führungskräfte (Vorstand sowie Führungsebene 1 und einzelne Führungskräfte der Führungsebene 2-4) durchführen zu lassen. Danach wird die Auftraggeberin entscheiden, ob für weitere Führungskräfte MDFs durchgeführt werden sollen.Für diesen Fall ist geplant, in den Jahren 2016 bis 2018 bedarfsabhängig MDFs für weitere Führungskräfte (bis zu max. 710 Führungskräfte) durchführen zu lassen.Ein über das für das Jahr 2015 beschriebene Auftragsvolumen (multidirektionales Feedback für ca. 30 Führungskräfte) wird nicht garantiert.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in Verbindung mit der Personalentwicklung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Plus – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Referat Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Postleitzahl: 99084
Postort: Erfurt
Kontakt
Internetadresse: http://www.aokplus-online.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-09-10 📅
Einreichungsfrist: 2014-10-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-09-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 176-311259
ABl. S-Ausgabe: 176
Zusätzliche Informationen
Der Auftrag wird nach den Regeln des GWB und der VOL/A-EG vergeben. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Auftragnehmer im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 3 Abs. 4 (g) VOL/A-EG mit weiteren, gleichartigen Leistungen zu beauftragen. Die Auftraggeberin stellt für die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs Unterlagen zur Verfügung, welche zur Erstellung des Teilnahmeantrages verwendet werden sollen. Die Unterlagen sind auf der Internetseite. http://www.aok.de/portale/aokplus/ausschreibung/html/fuehrungsfeedback_teilnahmewettbewerb unter Verwendung des Passwortes 705belR8 abrufbar. Soweit es Änderungen oder Ergänzungen zum Inhalt dieser Bekanntmachung geben sollte, werden diese ebenfalls auf dieser Internetseite bekannt gemacht. Die Bewerber sind selbst verpflichtet, diese Information in regelmäßigen Abständen einzuholen. Die zur Durchführung des Teilnahmewettbewerbs zur Verfügung gestellten Formblätter sind in der dort vorgegebenen Reihenfolge zu verwenden. Soweit ergänzende Ausführungen gemacht werden sollen, ist dies deutlich zu kennzeichnen und ggf. als Anlagen beizufügen. Die Teilnahmeanträge sind in 4-facher Ausfertigung, jedes Exemplar als getrenntes Leseexemplar geheftet, bei der Auftraggeberin einzureichen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung zur Erstellung und Durchführung eines multidirektionalen Feedbacks (MDF) für die Führungskräfte der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen im Rahmen der Führungskräftequalifizierung.
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Der Auftrag umfasst die Erstellung eines Konzeptes zur Entwicklung und Etablierung eines Multidirektionalen Feedback-Instrumentes. Damit verbinden sich folgende Aufgaben:
— Entwicklung eines Fragebogens anhand der Führungsaufgaben der AOK PLUS unter Berücksichtigung des Leitbildes und der Markenwerte,
— Entwicklung einer Methode zur Bewertung eines Einzelergebnisses und dessen Einordnung in einen Gesamtkontext,
— Vorbereitung, Organisation und Durchführung des Feedbacks, inklusive Auswertung der Ergebnisse anhand der Führungsaufgaben mit schriftlicher Darstellung,
— Bewertung des Einzelergebnisses einer Führungskraft und Rückmeldegespräche mit den Feedbacknehmern und ggf. deren Führungskräften,
— die Möglichkeit, regelmäßige (mindestens halbjährlich) anonymisierte Auswertungen der Ergebnisse des MDF auf Anforderung zu erstellen, um regionale, organisationseinheitsspezifische und gesamtunternehmerische Entwicklungsbedarfe zu identifizieren.
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Verbindliche Umsatzvolumen können nicht garantiert werden.
Menge oder Umfang:
Die Auftraggeberin beabsichtigt, im Jahr 2015 multidirektionale Feedbacks für ca. 30 Führungskräfte (Vorstand sowie Führungsebene 1 und einzelne Führungskräfte der Führungsebene 2-4) durchführen zu lassen. Danach wird die Auftraggeberin entscheiden, ob für weitere Führungskräfte MDFs durchgeführt werden sollen.
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Für diesen Fall ist geplant, in den Jahren 2016 bis 2018 bedarfsabhängig MDFs für weitere Führungskräfte (bis zu max. 710 Führungskräfte) durchführen zu lassen.
Ein über das für das Jahr 2015 beschriebene Auftragsvolumen (multidirektionales Feedback für ca. 30 Führungskräfte) wird nicht garantiert.
Referenznummer: 28/2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesrepublik Deutschland Freistaaten Sachsen und Thüringen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachfolgend geforderte Eigenerklärung ist zwingend bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung des Teilnahmeantrags einzureichen. Die nicht rechtzeitige oder unvollständige Vorlage dieser Erklärung führt zum zwingenden Ausschluss des Teilnahmeantrages. Soweit der Teilnahmeantrag von einer Bietergemeinschaft eingereicht wird, hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit einzureichen.
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1) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Anlage 1 der von der Auftraggeberin zum Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellten Unterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachfolgend geforderten Angaben, Erklärungen oder Nachweise sind zwingend bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung des Teilnahmeantrages vorzulegen. Die nicht rechtzeitige und/oder unvollständige Vorlage dieser Anforderungen führt zum zwingenden Ausschluss des Teilnahmeantrags.
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1) Darstellung des Gesamtumsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre (Anlage 2 der von der Auftraggeberin zum Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellten Unterlagen).
Mindeststandards:
Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bewerber als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre einen Mindestumsatz von 650 000 EUR pro Geschäftsjahr nachweisen können.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachfolgend geforderten Angaben, Erklärungen oder Nachweise sind zwingend bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung des Teilnahmeantrages vorzulegen. Die nicht rechtzeitige und/oder unvollständige Vorlage dieser Anforderungen führt zum zwingenden Ausschluss des Teilnahmeantrags.
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1) Detaillierte Darstellung von Erfahrungen in der Entwicklung und Anwendung von Standortbestimmungsverfahren innerhalb der letzten fünf Jahre (Anlage 3 der von der Auftraggeberin zum Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellten Unterlagen) unter Angabe von:
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— Auftraggeber (abstrakte Beschreibung ausreichend),
— Ansprechpartner (freiwillig; auf Nachfrage aber zu benennen),
— detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstandes (einschließlich der Sicherung der Nachhaltigkeit der angewandten Standortbestimmung) unter Berücksichtigung der unter Ziffer IV.1.2) angegebenen Bewertungskriterien. Die Bewerber sollen hinreichende Angaben zu den dort aufgeführten näheren Kriterien machen, um diese einer Bewertung zuzuführen,
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— Umfang (Rechnungswert exkl. MwSt. oder Anzahl der Mitarbeiter/-innen, bei denen eine Standortbestimmung durchgeführt wurde),
— Bearbeitungszeitraum.
Es sind Referenzprojekte zu benennen, die bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrages abgeschlossen sind oder bei denen die die Referenz betreffende Phase entsprechend abgeschlossen ist, um ggf. die Referenz überprüfen zu können.
2) Angabe der beruflichen Befähigung und Darstellung von Referenzen des Personals, welches für die Erfüllung des Auftrages vorgesehen ist (Anlage 4 der von der Auftraggeberin zum Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellten Unterlagen), unter Angabe von
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— Berufsabschluss und Qualifikation,
— Beruflichem Werdegang einschließlich Berufserfahrung in Bezug auf die Personalentwicklung,
— Darstellung von Erfahrungen in der Begleitung von Personalentwicklungsprojekten einschließlich der Verantwortlichkeiten und
— Darstellung von Erfahrungen in der konzeptionellen Erstellung und Anwendung von Standortbestimmungsverfahren
unter Berücksichtigung der unter Punkt IV.1.2) angegebenen Bewertungskriterien. Die Bewerber sollen hinreichende Angaben zu den dort aufgeführten näheren Kriterien machen, um diese einer Bewertung zuzuführen.
3) Darstellung der Entwicklung der Mitarbeiterzahl in den letzten 3 Jahren, gegliedert nach festangestellten und freien Mitarbeitern/-innen, unter Angabe der Anzahl der Mitarbeiter/-innen mit staatlich anerkanntem Abschluss als Psychologe/-in und davon mit Erfahrungen in der konzeptionellen Erstellung und Anwendung von Standortbestimmungsverfahren und unter Angabe der Anzahl der weiteren Mitarbeiter/-innen mit Erfahrungen in der konzeptionellen Erstellung und Anwendung von Standortbestimmungsverfahren (Anlage 5 der von der Auftraggeberin zum Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellten Unterlagen).
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Mindeststandards:
Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bewerber als geeignet, welche
mindestens zwei relevante Projekte zu 1) aus dem Dienstleistungssektor nachweisen können, wovon mindestens ein Referenzprojekt ein Volumen von mindestens 200 000 EUR exkl. MwSt. umfasst. Sofern der Rechnungswert nicht angegeben werden kann bzw. darf, ist für die Referenz ausdrücklich zu versichern, dass der Rechnungswert das geforderte Mindestvolumen (mindestens 200 000 EUR exkl. MwSt.) umfasst. Die Referenzprojekte oder die die Referenz betreffende Phase müssen innerhalb der letzten 5 Jahre umgesetzt worden sein.
wenigstens Personal mit folgenden Qualifizierungen nachweisen können:
— mindestens einen Mitarbeiter/-in mit staatlich anerkanntem Abschluss als Psychologen/-in und
— mindestens 2 Mitarbeitern/-innen mit Erfahrungen in der konzeptionellen Erstellung und Anwendung von Standortbestimmungsverfahren.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Rechtsform mit gesamtschuldnerische Haftung. Soweit sich Bietergemeinschaften an dem Teilnahmewettbewerb beteiligen, ist dies deutlich zu kennzeichnen. Bietergemeinschaften haben die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 6 der von der Auftraggeberin zum Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellten Unterlagen) einzureichen, in welcher diese zu erklären haben, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Soweit die Bietergemeinschaftserklärung nicht bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung des Teilnahmeantrags vorliegt, wird der Teilnahmeantrag zwingend vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 48
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
1. Referenzprojekte zur Entwicklung und Anwendung von Standortbestimmungsverfahren (8 Punkte gewichtet mit Faktor 1) mit folgenden Unterkriterien:
a) Lösungen berücksichtigen die Unternehmensspezifika des jeweiligen Auftraggebers,
b) Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit des Umsetzungsprozesses,
c) wirtschaftlicher Ressourceneinsatz in Bezug auf das beim Auftragnehmer und dem jeweiligen Auftraggeber einbezogene Personal,
d) Sicherung der Nachhaltigkeit der Standortbestimmung: Umgang mit den Ergebnissen (Kriterien werden jeweils mit maximal 1 Punkt gewertet). Es werden lediglich die Referenzen aus dem Dienstleistungssektor bewertet. Jede Referenz wird einzeln bewertet. Die beiden Referenzen (mindestens 1 Referenz mit einem Volumen von mindestens 200 000 EUR exkl. MwSt.) mit der jeweils höchsten Punktzahl fließen in die Wertung ein.
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2. Qualifikation des für die Durchführung des Auftrages vorgesehenen Personals (4 Punkte gewichtet mit Faktor 2):
a) einschlägige Berufsabschlüsse und Qualifikationen auf dem Gebiet der Personalentwicklung, insbesondere der Führungskräfteentwicklung,
b) Berufserfahrung des Personals in Bezug auf die Personalentwicklung im Durchschnitt: im Durchschnitt > 10 Jahre (= 1 Punkt), im Durchschnitt > 5 Jahre (= 0,5 Punkte), im Durchschnitt <= 5 Jahre (= 0 Punkte),
c) nachgewiesene Erfahrungen in der Begleitung von Personalentwicklungsprojekten mit entsprechenden Verantwortlichkeiten,
d) nachgewiesene Erfahrungen in der Anwendung von Standortbestimmungsverfahren (Kriterien gleich gewertet).
3. Unternehmensbewertung: Anzahl der Mitarbeiter/-innen mit staatlich anerkanntem Abschluss als Psychologe/-in und mit Erfahrungen in der konzeptionellen Erstellung und Anwendung von Standortbestimmungsverfahren (1 Punkt gewichtet mit Faktor 1): > 6 Mitarbeiter/-innen (= 1 Punkt), > 4 Mitarbeiter/-innen (= 0,5 Punkte), <= 3 Mitarbeiter/-innen (= 0 Punkte). Soweit im Vorfeld nicht anderweitig definiert, werden die Punkte wie folgt vergeben: 1 Punkt = vollständig bis überwiegend nachvollziehbar gegeben, 0,5 Punkte = teilweise nachvollziehbar gegeben, 0 Punkte = kaum bis nicht nachvollziehbar gegeben. Bei Punktgleichheit erhält der Bewerber den Vorzug, der die meisten Referenzprojekte zur Entwicklung und Anwendung von Standortbestimmungsverfahren beigebracht hat. Im Weiteren entscheidet das Los.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: AOK Plus – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Referat Zentrale Vergabestelle
Frau Justitiarin Nadja Reinbold
Internetadresse: www.aokplus-online.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 28/2014
Zusätzliche Informationen
Der Auftrag wird nach den Regeln des GWB und der VOL/A-EG vergeben.
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Auftragnehmer im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 3 Abs. 4 (g) VOL/A-EG mit weiteren, gleichartigen Leistungen zu beauftragen.
Die Auftraggeberin stellt für die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs Unterlagen zur Verfügung, welche zur Erstellung des Teilnahmeantrages verwendet werden sollen. Die Unterlagen sind auf der Internetseite. http://www.aok.de/portale/aokplus/ausschreibung/html/fuehrungsfeedback_teilnahmewettbewerb unter Verwendung des Passwortes 705belR8 abrufbar. Soweit es Änderungen oder Ergänzungen zum Inhalt dieser Bekanntmachung geben sollte, werden diese ebenfalls auf dieser Internetseite bekannt gemacht. Die Bewerber sind selbst verpflichtet, diese Information in regelmäßigen Abständen einzuholen. Die zur Durchführung des Teilnahmewettbewerbs zur Verfügung gestellten Formblätter sind in der dort vorgegebenen Reihenfolge zu verwenden. Soweit ergänzende Ausführungen gemacht werden sollen, ist dies deutlich zu kennzeichnen und ggf. als Anlagen beizufügen. Die Teilnahmeanträge sind in 4-facher Ausfertigung, jedes Exemplar als getrenntes Leseexemplar geheftet, bei der Auftraggeberin einzureichen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3419771402 📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 101a Informations- und Wartepflicht. (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 101b Unwirksamkeit. (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat... § 107 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.... § 114 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...." Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i.S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Quelle: OJS 2014/S 176-311259 (2014-09-10)
Ergänzende Angaben (2014-09-17)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-09-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-09-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 180-317603
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 176-311259
ABl. S-Ausgabe: 180
Quelle: OJS 2014/S 180-317603 (2014-09-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-03-06)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-03-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 049-085964
ABl. S-Ausgabe: 49
Zusätzliche Informationen
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Auftragnehmer im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 3 Abs. 4 (e) VOF mit weiteren, gleichartigen Leistungen zu beauftragen.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Konzeptionelle Ansätze (30)
2. Implementierungsfähigkeit und Nachhaltigkeit (25)
3. Organisation (15)
4. Preis (30)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-03-03 📅
Name: Kienbaum Management Consultants GmbH
Postanschrift: Speditionstraße 21
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Rechtsanwalt Sören Rabe

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind....
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden....“.
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Quelle: OJS 2015/S 049-085964 (2015-03-06)