Evaluation zu den Wechselwirkungen zwischen der Leistungserbringung in der (teil-)stationären Pflege und der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung nach § 87b SGB XI
In teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen verbessern die gesonderten Angebote der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Tages- und Nachtpflegegäste mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung nach § 87b SGB XI das Versorgungsangebot der Pflegeeinrichtungen. Die Regelung wurde mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz verbessert und auf die teilstationäre Pflege erweitert.
Im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten für den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und der Prüfung einer möglichen Weiterentwicklung des § 87b SGB XI sind nähere Erkenntnisse zu den Wechselwirkungen zwischen der Leistungserbringung, insbesondere der sozialen Betreuung, und den oben genannten zusätzlichen Betreuungs- und Aktivierungsangeboten in der (teil-)stationären Pflege wichtig.
Daher plant das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Vergabe eines Auftrags mit dem Ziel, die Wechselwirkungen zwischen der Leistungserbringung der sozialen Betreuung in der (teil-) stationären Pflege und den Angeboten einer zusätzlichen Betreuung und Aktivierung nach § 87b SGB XI zu untersuchen. Die Erkenntnisse sollen der Weiterentwicklung des zusätzlichen Betreuungsangebots in der stationären und teilstationären Pflege dienen und tragen somit zur kontinuierlichen Verbesserung der Pflege- und Betreuungssituation im stationären und teilstationären Bereich bei.
Gegenstand des Auftrags ist die Darstellung der Ist-Situation im Kontext des § 87b SGB XI und die Evaluierung der Wechselwirkung insbesondere zwischen der sozialen Betreuung im Rahmen der (teil)stationären Leistungserbringung und der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung. Dabei soll u. a. aufgezeigt werden, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Angebote zusätzlicher Betreuung und Aktivierung nach § 87b SGB XI in den (teil-)stationären Pflegealltag integriert werden können, ohne dass dies zu einer Reduzierung bei der von den Pflegeeinrichtungen zu leistenden sozialen Betreuung führt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2014-06-05
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Auftragsbekanntmachung
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2014-12-09
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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