Evaluierung der Initiative Inklusion zu den Handlungsfeldern 2 und 3
Evaluierung der Initiative Inklusion zu Handlungsfeld 2 (Schaffung von 1 300 neuen Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte junge Menschen in Betrieben und Dienststellen des allgemeinen Arbeitsmarktes) und Handlungsfeld 3 (Schaffung von 4 000 neuen Arbeitsplätzen für über 50-jährige schwerbehinderte Menschen)
1. Auftragshintergrund:
Mit der Initiative Inklusion werden insgesamt 140 000 000 EUR, finanziert aus Mitteln des Ausgleichsfonds, für die Inklusion schwerbehinderter Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt. Die Initiative Inklusion wird in enger Kooperation des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit den zuständigen Ministerien der Länder in den Jahren 2011 bis 2018 umgesetzt. Von den insgesamt vier Handlungsfeldern sollen die Handlungsfelder 2 (Schaffung von 1 300 neuen Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte junge Menschen in Betrieben und Dienststellen des allgemeinen Arbeitsmarktes) und 3 (Schaffung von 4 000 neuen Arbeitsplätzen für über 50-jährige schwerbehinderte Menschen) evaluiert werden.
2. Leistungsbeschreibung:
Gegenstand des vorliegenden Forschungsvorhabens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ist die Durchführung einer Evaluation der Initiative Inklusion zu den Handlungsfeldern 2 und 3. Ziel des Forschungsvorhabens ist die Feststellung der Wirksamkeit und Nachhaltigkeit des Programms. Allen aufgeführten Fragestellungen ist in beiden Handlungsfeldern nachzugehen.
Auf Grundlage der Richtlinie Initiative Inklusion vom 9.9.2011
(
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Meldungen/richtlinie-initiative-inklu-sion.pdf?__blob=publicationFile)
haben die Länder in Abstimmung mit den zuständigen Trägern der Arbeitsverwaltung dem BMAS zu festgelegten Stichtagen über den Stand der Umsetzung zu berichten. Im Rahmen der Evaluierung soll in einem ersten Schritt die Auswertung dieser Berichtsdaten mit dem Ziel erfolgen, den quantitativen Erfolg der Initiative Inklusion abzubilden. Die dem BMAS vorliegenden Länderberichte werden dem Bieter zur Verfügung gestellt. Als Indikatoren kommen die Anzahl der geschaffenen Ausbildungs- und Arbeitsplätze sowie Übernahme- und Abbruchquoten in Betracht. Auffälligkeiten in der Berichterstattung sollen identifiziert und erklärt werden. Hierzu soll ein Bewertungsraster entwickelt werden, das einen Vergleich auf einer einheitlichen Grundlage ermöglicht.
Die Ergebnisse der Umsetzung sollen u. a. im Hinblick auf den Grad der Beteiligung schwerbehinderter Frauen untersucht werden. Genderbezogene Auffälligkeiten, wie z. B. vergleichsweise höhere Erfolgs- oder Abbruchquoten, sollen hinterfragt und erklärt werden. Die Ergebnisse der Umsetzung sollen darüber hinaus u.a. auch im Hinblick auf die Nutzung der Möglichkeiten der §§ 64 ff Berufsbildungsgesetz und des § 42 m Handwerksordnung untersucht werden. Des weiteren soll die besondere Berücksichtigung arbeitsloser schwerbehinderter Frauen und schwerbehinderter Empfänger/innen von Leistungen der Grundsicherung untersucht werden.
Weiterhin ist zu prüfen, welche qualitative Methoden zum Einsatz kommen können. Nach Abschluss der Erhebungsphase und Auswertung der quantitativen und qualitativen Daten sollen praxisrelevante Empfehlungen entwickelt werden.
Im Ergebnis soll die Zielerreichung sowohl insgesamt als auch länderspezifisch darstellbar gemacht werden. Neben der detaillierten Darstellung der Zielerreichung in den einzelnen Bundesländern sollen Empfehlungen für die zielgenaue Steuerung zukünftiger beschäftigungsfördernder Programme und Initiativen für schwerbehinderte Menschen erarbeitet werden.
2.1. Leitfragen:
Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin soll ein eigenständiges Konzept zur Durchführung der Studie entwickeln. Die Leitfragen sind auch im Hinblick darauf zu prüfen, ob sie im zur Verfügung stehenden Zeitrahmen für das Evaluierungskonzept geeignet und realistisch zu beantworten sind.
Dabei ist grundsätzlich von vier Fragenkomplexen auszugehen:
— Ergebnisorientierte Fragestellungen quantitativer Art:
Die Beantwortung dieser Fragen kann auf der Basis der standardisierten Länderberichte erfolgen.
— Ergebnisorientierte Fragestellungen qualitativer Art:
Qualitative Aussagen setzen voraus, dass auf Referenzgruppen Bezug genommen wird, die 1. sinnvoll hinsichtlich der Zielfrage sind und zu denen 2. eine ausreichend verwertbare Datenbasis vorliegt. Sie sind im Rahmen der Evaluierung zu identifizieren und entsprechende programmexterne Datenquellen zu erschließen und auszuwerten.
— Erfolgsbezogene Fragestellungen (u. a. Nachhaltigkeit):
Aussagen zur Nachhaltigkeit der Maßnahmen können aus der Länderberichterstattung nicht gewonnen werden. Der Auftragnehmer soll prüfen, inwieweit zur Beantwortung solcher Fragen vorhandene personenbezogene Daten genutzt werden können oder zusätzlich erhoben werden müssen.
— Prozessbezogene Fragestellungen:
Im Rahmen ihrer eigenen Verantwortlichkeit haben die Bundesländer in der Durchführung und konkreten Ausgestaltung der Förderungen Handlungsspielräume genutzt. Die Evaluierung soll insbesondere Strukturen und Netzwerke auf regionaler Ebene darstellen, die eine Ausbildung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen begünstigen und ihre Dauerhaftigkeit unterstützen.
2.2. Prozessanalyse:
Die Betrachtung beschäftigungsfördernder Strukturen und Netzwerke vor Ort, die eine Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung begünstigen und unterstützen, ist Bestandteil der Evaluierung. Die Handlungsspielräume der Länder erstrecken sich z. B. auf:
— die Festlegung von Förderschwerpunkten,
— die Art und Weise der Umsetzung oder
— die Kombination mit Arbeitsmarktprogrammen der Länder.
In den Bundesländern, in denen die Maßnahmen der Initiative Inklusion besonders erfolgreich bzw. weniger erfolgreich umgesetzt werden, sollen Strukturen und Prozesse identifiziert und die Ursachen-Wirkungs-Zusammenhänge analysiert werden.
Bei der Prozessanalyse und der Erarbeitung von Empfehlungen sollen auch gezielte Aktivitäten zur Förderung schwerbehinderter Frauen und Handlungsmöglichkeiten für die Zukunft identifiziert werden.
2.3. Datenlage und Datenschutz:
Das BMAS wird dem evaluierenden Institut die ihm vorliegenden Daten für das Forschungsvorhaben zur Verfügung stellen. Hierbei handelt es sich in erster Linie um die in der Richtlinie vorgesehenen Berichtsbögen der Bundesländer.
Von dem Auftragnehmer wird erwartet, dass er darüber hinausgehende Daten selbst erhebt und auswertet. Dabei finden die Vorschriften des § 11 Bundesdatenschutzgesetz Anwendung.
3. Zeitplan:
Für die Evaluation ist eine Bearbeitungszeit von 36 Monaten zu veranschlagen. Sie soll spätestens im 3. Quartal 2015 beginnen.
Die Ergebnisse sind einem Fachpublikum, insbesondere Menschen mit Behinderung und ihren Verbänden im BMAS zu präsentieren.
4. Anforderungen an das Angebot:
Das Bearbeitungskonzept ist auf Grundlage der Leistungsbeschreibung vom Bieter eigenständig zu entwickeln und im Angebot detailliert zu beschreiben. Die Handlungsfelder 2 und 3 sind grundsätzlich getrennt voneinander zu untersuchen; die Ergebnisse nach Abschluss der Evaluation in zwei Berichten oder zwei voneinander getrennten Berichtsteilen darzustellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-11-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2014-11-27
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Auftragsbekanntmachung
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2015-06-17
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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