Evaluierung der Initiative Inklusion zu Handlungsfeld 2 (Schaffung von 1 300 neuen Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte junge Menschen in Betrieben und Dienststellen des allgemeinen Arbeitsmarktes) und Handlungsfeld 3 (Schaffung von 4 000 neuen Arbeitsplätzen für über 50-jährige schwerbehinderte Menschen) 1. Auftragshintergrund: Mit der Initiative Inklusion werden insgesamt 140 000 000 EUR, finanziert aus Mitteln des Ausgleichsfonds, für die Inklusion schwerbehinderter Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt. Die Initiative Inklusion wird in enger Kooperation des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit den zuständigen Ministerien der Länder in den Jahren 2011 bis 2018 umgesetzt. Von den insgesamt vier Handlungsfeldern sollen die Handlungsfelder 2 (Schaffung von 1 300 neuen Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte junge Menschen in Betrieben und Dienststellen des allgemeinen Arbeitsmarktes) und 3 (Schaffung von 4 000 neuen Arbeitsplätzen für über 50-jährige schwerbehinderte Menschen) evaluiert werden. 2. Leistungsbeschreibung: Gegenstand des vorliegenden Forschungsvorhabens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ist die Durchführung einer Evaluation der Initiative Inklusion zu den Handlungsfeldern 2 und 3. Ziel des Forschungsvorhabens ist die Feststellung der Wirksamkeit und Nachhaltigkeit des Programms. Allen aufgeführten Fragestellungen ist in beiden Handlungsfeldern nachzugehen. Auf Grundlage der Richtlinie Initiative Inklusion vom 9.9.2011 (http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Meldungen/richtlinie-initiative-inklu-sion.pdf?__blob=publicationFile) haben die Länder in Abstimmung mit den zuständigen Trägern der Arbeitsverwaltung dem BMAS zu festgelegten Stichtagen über den Stand der Umsetzung zu berichten. Im Rahmen der Evaluierung soll in einem ersten Schritt die Auswertung dieser Berichtsdaten mit dem Ziel erfolgen, den quantitativen Erfolg der Initiative Inklusion abzubilden. Die dem BMAS vorliegenden Länderberichte werden dem Bieter zur Verfügung gestellt. Als Indikatoren kommen die Anzahl der geschaffenen Ausbildungs- und Arbeitsplätze sowie Übernahme- und Abbruchquoten in Betracht. Auffälligkeiten in der Berichterstattung sollen identifiziert und erklärt werden. Hierzu soll ein Bewertungsraster entwickelt werden, das einen Vergleich auf einer einheitlichen Grundlage ermöglicht. Die Ergebnisse der Umsetzung sollen u. a. im Hinblick auf den Grad der Beteiligung schwerbehinderter Frauen untersucht werden. Genderbezogene Auffälligkeiten, wie z. B. vergleichsweise höhere Erfolgs- oder Abbruchquoten, sollen hinterfragt und erklärt werden. Die Ergebnisse der Umsetzung sollen darüber hinaus u.a. auch im Hinblick auf die Nutzung der Möglichkeiten der §§ 64 ff Berufsbildungsgesetz und des § 42 m Handwerksordnung untersucht werden. Des weiteren soll die besondere Berücksichtigung arbeitsloser schwerbehinderter Frauen und schwerbehinderter Empfänger/innen von Leistungen der Grundsicherung untersucht werden. Weiterhin ist zu prüfen, welche qualitative Methoden zum Einsatz kommen können. Nach Abschluss der Erhebungsphase und Auswertung der quantitativen und qualitativen Daten sollen praxisrelevante Empfehlungen entwickelt werden. Im Ergebnis soll die Zielerreichung sowohl insgesamt als auch länderspezifisch darstellbar gemacht werden. Neben der detaillierten Darstellung der Zielerreichung in den einzelnen Bundesländern sollen Empfehlungen für die zielgenaue Steuerung zukünftiger beschäftigungsfördernder Programme und Initiativen für schwerbehinderte Menschen erarbeitet werden. 2.1. Leitfragen: Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin soll ein eigenständiges Konzept zur Durchführung der Studie entwickeln. Die Leitfragen sind auch im Hinblick darauf zu prüfen, ob sie im zur Verfügung stehenden Zeitrahmen für das Evaluierungskonzept geeignet und realistisch zu beantworten sind. Dabei ist grundsätzlich von vier Fragenkomplexen auszugehen: — Ergebnisorientierte Fragestellungen quantitativer Art: Die Beantwortung dieser Fragen kann auf der Basis der standardisierten Länderberichte erfolgen. — Ergebnisorientierte Fragestellungen qualitativer Art: Qualitative Aussagen setzen voraus, dass auf Referenzgruppen Bezug genommen wird, die 1. sinnvoll hinsichtlich der Zielfrage sind und zu denen 2. eine ausreichend verwertbare Datenbasis vorliegt. Sie sind im Rahmen der Evaluierung zu identifizieren und entsprechende programmexterne Datenquellen zu erschließen und auszuwerten. — Erfolgsbezogene Fragestellungen (u. a. Nachhaltigkeit): Aussagen zur Nachhaltigkeit der Maßnahmen können aus der Länderberichterstattung nicht gewonnen werden. Der Auftragnehmer soll prüfen, inwieweit zur Beantwortung solcher Fragen vorhandene personenbezogene Daten genutzt werden können oder zusätzlich erhoben werden müssen. — Prozessbezogene Fragestellungen: Im Rahmen ihrer eigenen Verantwortlichkeit haben die Bundesländer in der Durchführung und konkreten Ausgestaltung der Förderungen Handlungsspielräume genutzt. Die Evaluierung soll insbesondere Strukturen und Netzwerke auf regionaler Ebene darstellen, die eine Ausbildung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen begünstigen und ihre Dauerhaftigkeit unterstützen. 2.2. Prozessanalyse: Die Betrachtung beschäftigungsfördernder Strukturen und Netzwerke vor Ort, die eine Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung begünstigen und unterstützen, ist Bestandteil der Evaluierung. Die Handlungsspielräume der Länder erstrecken sich z. B. auf: — die Festlegung von Förderschwerpunkten, — die Art und Weise der Umsetzung oder — die Kombination mit Arbeitsmarktprogrammen der Länder. In den Bundesländern, in denen die Maßnahmen der Initiative Inklusion besonders erfolgreich bzw. weniger erfolgreich umgesetzt werden, sollen Strukturen und Prozesse identifiziert und die Ursachen-Wirkungs-Zusammenhänge analysiert werden. Bei der Prozessanalyse und der Erarbeitung von Empfehlungen sollen auch gezielte Aktivitäten zur Förderung schwerbehinderter Frauen und Handlungsmöglichkeiten für die Zukunft identifiziert werden. 2.3. Datenlage und Datenschutz: Das BMAS wird dem evaluierenden Institut die ihm vorliegenden Daten für das Forschungsvorhaben zur Verfügung stellen. Hierbei handelt es sich in erster Linie um die in der Richtlinie vorgesehenen Berichtsbögen der Bundesländer. Von dem Auftragnehmer wird erwartet, dass er darüber hinausgehende Daten selbst erhebt und auswertet. Dabei finden die Vorschriften des § 11 Bundesdatenschutzgesetz Anwendung. 3. Zeitplan: Für die Evaluation ist eine Bearbeitungszeit von 36 Monaten zu veranschlagen. Sie soll spätestens im 3. Quartal 2015 beginnen. Die Ergebnisse sind einem Fachpublikum, insbesondere Menschen mit Behinderung und ihren Verbänden im BMAS zu präsentieren. 4. Anforderungen an das Angebot: Das Bearbeitungskonzept ist auf Grundlage der Leistungsbeschreibung vom Bieter eigenständig zu entwickeln und im Angebot detailliert zu beschreiben. Die Handlungsfelder 2 und 3 sind grundsätzlich getrennt voneinander zu untersuchen; die Ergebnisse nach Abschluss der Evaluation in zwei Berichten oder zwei voneinander getrennten Berichtsteilen darzustellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-11-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-11-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Postanschrift: Rochusstraße 1
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.BMAS.bund.de🌏
E-Mail: zentrale-vergabestelle@bmas.bund.de📧
Telefon: +49 228995271604📞
Fax: +49 228995272253 📠
Auf die Möglichkeit zur Bildung von Arbeitsgemeinschaften in Form von Bietergemeinschaften oder durch Einsatz von Subunternehmern wird hingewiesen.
Die nachfolgenden Informationen hierzu sind zu beachten.
Information zur Bildung einer Bietergemeinschaft:
Für den Fall eines gemeinschaftlichen Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist eine Erklärung nach folgendem Muster abzugeben:
„Wir, (namentliche Nennung aller einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft), erklären sowohl für die Durchführung des Vergabeverfahrens als auch für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages (namentliche Nennung des aus vorstehender Auflistung ausgewählten Mitgliedes) als bevollmächtigten Vertreter. Wir haften im Rahmen dieses Vergabeverfahrens und im Falle der Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Wir sichern die Erbringung der Leistung (§ 1 Werkvertrag) und insbesondere auch die Eignung für den Fall zu, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft die von ihm zu erbringende Leistung nicht bewirken kann. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichtet.
Information zum Einsatz von Subunternehmern:
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen (Subunternehmen). Für jedes Subunternehmen muss mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde für die betroffene Teilleistung erbracht werden. Außerdem ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Subunternehmen eine original unterschriebene formlose Verpflichtungserklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
„Hiermit verpflichte ich mich (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Subunternehmers), dass ich im Falle der Auftragserteilung als Unterauftragnehmer der/des (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Auftragnehmers im Falle des Zuschlags) für den Teil (konkrete Benennung der genauen Teilleistung entsprechend der Leistungsbeschreibung) die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stelle“.
(Der Begriff „Subunternehmer“ ist beim Nachweis der geforderten Eignung im funktionalen Sinne zu verstehen. Daher muss für jeden Dritten, der durch andere als arbeitsvertragliche Regelungen gebunden werden soll, die geforderte Erklärung vorgelegt werden. Das gilt auch für Einzelpersonen).
Information zur Form des Teilnahmeantrages:
Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen soll der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton zugestellt und mit folgender Aufschrift versehen werden:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
Referat Zb 1 – Zentrale Vergabestelle,
Rochusstraße 1,
53123 Bonn,
Nicht öffnen! – Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren Zb1-04812-5/16 (Evaluation Initiative Inklusion).
Die Übermittlung des Teilnahmeantrages als FAX oder elektronisch als E-Mail reicht nicht aus; auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Wenn möglich fügen Sie dem Antrag bitte eine kopierfähige Zweitschrift (ungebunden und ungeheftet) bei.
Maßgeblich zur Einhaltung der Teilnahmefrist ist alleine der Eingang im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Information zum Versand von Unterlagen.
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes keine Vergabeunterlagen versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung.
Information zum Zuschlagsvorbehalt.
Die Erteilung des Zuschlags steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der benötigten Haushaltsmittel.
Information zur Sprache, in der Teilnahmeanträge und Angebote abgegeben werden müssen:
Teilnahmeanträge oder Angebote müssen in Deutscher Sprache abgegeben werden. Sie können darüber hinaus in einer Zweitausfertigung auch in englischer Sprache abgegeben werden. Maßgeblich für den Inhalt der Angebote ist alleine die Deutsche Fassung des Angebots.
Auf die Möglichkeit zur Bildung von Arbeitsgemeinschaften in Form von Bietergemeinschaften oder durch Einsatz von Subunternehmern wird hingewiesen.
Die nachfolgenden Informationen hierzu sind zu beachten.
Information zur Bildung einer Bietergemeinschaft:
Für den Fall eines gemeinschaftlichen Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist eine Erklärung nach folgendem Muster abzugeben:
„Wir, (namentliche Nennung aller einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft), erklären sowohl für die Durchführung des Vergabeverfahrens als auch für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages (namentliche Nennung des aus vorstehender Auflistung ausgewählten Mitgliedes) als bevollmächtigten Vertreter. Wir haften im Rahmen dieses Vergabeverfahrens und im Falle der Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Wir sichern die Erbringung der Leistung (§ 1 Werkvertrag) und insbesondere auch die Eignung für den Fall zu, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft die von ihm zu erbringende Leistung nicht bewirken kann. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichtet.
Information zum Einsatz von Subunternehmern:
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen (Subunternehmen). Für jedes Subunternehmen muss mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde für die betroffene Teilleistung erbracht werden. Außerdem ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Subunternehmen eine original unterschriebene formlose Verpflichtungserklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
„Hiermit verpflichte ich mich (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Subunternehmers), dass ich im Falle der Auftragserteilung als Unterauftragnehmer der/des (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Auftragnehmers im Falle des Zuschlags) für den Teil (konkrete Benennung der genauen Teilleistung entsprechend der Leistungsbeschreibung) die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stelle“.
(Der Begriff „Subunternehmer“ ist beim Nachweis der geforderten Eignung im funktionalen Sinne zu verstehen. Daher muss für jeden Dritten, der durch andere als arbeitsvertragliche Regelungen gebunden werden soll, die geforderte Erklärung vorgelegt werden. Das gilt auch für Einzelpersonen).
Information zur Form des Teilnahmeantrages:
Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen soll der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton zugestellt und mit folgender Aufschrift versehen werden:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
Referat Zb 1 – Zentrale Vergabestelle,
Rochusstraße 1,
53123 Bonn,
Nicht öffnen! – Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren Zb1-04812-5/16 (Evaluation Initiative Inklusion).
Die Übermittlung des Teilnahmeantrages als FAX oder elektronisch als E-Mail reicht nicht aus; auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Wenn möglich fügen Sie dem Antrag bitte eine kopierfähige Zweitschrift (ungebunden und ungeheftet) bei.
Maßgeblich zur Einhaltung der Teilnahmefrist ist alleine der Eingang im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Information zum Versand von Unterlagen.
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes keine Vergabeunterlagen versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung.
Information zum Zuschlagsvorbehalt.
Die Erteilung des Zuschlags steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der benötigten Haushaltsmittel.
Information zur Sprache, in der Teilnahmeanträge und Angebote abgegeben werden müssen:
Teilnahmeanträge oder Angebote müssen in Deutscher Sprache abgegeben werden. Sie können darüber hinaus in einer Zweitausfertigung auch in englischer Sprache abgegeben werden. Maßgeblich für den Inhalt der Angebote ist alleine die Deutsche Fassung des Angebots.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Evaluierung der Initiative Inklusion zu Handlungsfeld 2 (Schaffung von 1 300 neuen Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte junge Menschen in Betrieben und Dienststellen des allgemeinen Arbeitsmarktes) und Handlungsfeld 3 (Schaffung von 4 000 neuen Arbeitsplätzen für über 50-jährige schwerbehinderte Menschen)
Evaluierung der Initiative Inklusion zu Handlungsfeld 2 (Schaffung von 1 300 neuen Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte junge Menschen in Betrieben und Dienststellen des allgemeinen Arbeitsmarktes) und Handlungsfeld 3 (Schaffung von 4 000 neuen Arbeitsplätzen für über 50-jährige schwerbehinderte Menschen)
1. Auftragshintergrund:
Mit der Initiative Inklusion werden insgesamt 140 000 000 EUR, finanziert aus Mitteln des Ausgleichsfonds, für die Inklusion schwerbehinderter Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt. Die Initiative Inklusion wird in enger Kooperation des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit den zuständigen Ministerien der Länder in den Jahren 2011 bis 2018 umgesetzt. Von den insgesamt vier Handlungsfeldern sollen die Handlungsfelder 2 (Schaffung von 1 300 neuen Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte junge Menschen in Betrieben und Dienststellen des allgemeinen Arbeitsmarktes) und 3 (Schaffung von 4 000 neuen Arbeitsplätzen für über 50-jährige schwerbehinderte Menschen) evaluiert werden.
Mit der Initiative Inklusion werden insgesamt 140 000 000 EUR, finanziert aus Mitteln des Ausgleichsfonds, für die Inklusion schwerbehinderter Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt. Die Initiative Inklusion wird in enger Kooperation des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit den zuständigen Ministerien der Länder in den Jahren 2011 bis 2018 umgesetzt. Von den insgesamt vier Handlungsfeldern sollen die Handlungsfelder 2 (Schaffung von 1 300 neuen Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte junge Menschen in Betrieben und Dienststellen des allgemeinen Arbeitsmarktes) und 3 (Schaffung von 4 000 neuen Arbeitsplätzen für über 50-jährige schwerbehinderte Menschen) evaluiert werden.
2. Leistungsbeschreibung:
Gegenstand des vorliegenden Forschungsvorhabens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ist die Durchführung einer Evaluation der Initiative Inklusion zu den Handlungsfeldern 2 und 3. Ziel des Forschungsvorhabens ist die Feststellung der Wirksamkeit und Nachhaltigkeit des Programms. Allen aufgeführten Fragestellungen ist in beiden Handlungsfeldern nachzugehen.
Gegenstand des vorliegenden Forschungsvorhabens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ist die Durchführung einer Evaluation der Initiative Inklusion zu den Handlungsfeldern 2 und 3. Ziel des Forschungsvorhabens ist die Feststellung der Wirksamkeit und Nachhaltigkeit des Programms. Allen aufgeführten Fragestellungen ist in beiden Handlungsfeldern nachzugehen.
Auf Grundlage der Richtlinie Initiative Inklusion vom 9.9.2011
haben die Länder in Abstimmung mit den zuständigen Trägern der Arbeitsverwaltung dem BMAS zu festgelegten Stichtagen über den Stand der Umsetzung zu berichten. Im Rahmen der Evaluierung soll in einem ersten Schritt die Auswertung dieser Berichtsdaten mit dem Ziel erfolgen, den quantitativen Erfolg der Initiative Inklusion abzubilden. Die dem BMAS vorliegenden Länderberichte werden dem Bieter zur Verfügung gestellt. Als Indikatoren kommen die Anzahl der geschaffenen Ausbildungs- und Arbeitsplätze sowie Übernahme- und Abbruchquoten in Betracht. Auffälligkeiten in der Berichterstattung sollen identifiziert und erklärt werden. Hierzu soll ein Bewertungsraster entwickelt werden, das einen Vergleich auf einer einheitlichen Grundlage ermöglicht.
haben die Länder in Abstimmung mit den zuständigen Trägern der Arbeitsverwaltung dem BMAS zu festgelegten Stichtagen über den Stand der Umsetzung zu berichten. Im Rahmen der Evaluierung soll in einem ersten Schritt die Auswertung dieser Berichtsdaten mit dem Ziel erfolgen, den quantitativen Erfolg der Initiative Inklusion abzubilden. Die dem BMAS vorliegenden Länderberichte werden dem Bieter zur Verfügung gestellt. Als Indikatoren kommen die Anzahl der geschaffenen Ausbildungs- und Arbeitsplätze sowie Übernahme- und Abbruchquoten in Betracht. Auffälligkeiten in der Berichterstattung sollen identifiziert und erklärt werden. Hierzu soll ein Bewertungsraster entwickelt werden, das einen Vergleich auf einer einheitlichen Grundlage ermöglicht.
Die Ergebnisse der Umsetzung sollen u. a. im Hinblick auf den Grad der Beteiligung schwerbehinderter Frauen untersucht werden. Genderbezogene Auffälligkeiten, wie z. B. vergleichsweise höhere Erfolgs- oder Abbruchquoten, sollen hinterfragt und erklärt werden. Die Ergebnisse der Umsetzung sollen darüber hinaus u.a. auch im Hinblick auf die Nutzung der Möglichkeiten der §§ 64 ff Berufsbildungsgesetz und des § 42 m Handwerksordnung untersucht werden. Des weiteren soll die besondere Berücksichtigung arbeitsloser schwerbehinderter Frauen und schwerbehinderter Empfänger/innen von Leistungen der Grundsicherung untersucht werden.
Die Ergebnisse der Umsetzung sollen u. a. im Hinblick auf den Grad der Beteiligung schwerbehinderter Frauen untersucht werden. Genderbezogene Auffälligkeiten, wie z. B. vergleichsweise höhere Erfolgs- oder Abbruchquoten, sollen hinterfragt und erklärt werden. Die Ergebnisse der Umsetzung sollen darüber hinaus u.a. auch im Hinblick auf die Nutzung der Möglichkeiten der §§ 64 ff Berufsbildungsgesetz und des § 42 m Handwerksordnung untersucht werden. Des weiteren soll die besondere Berücksichtigung arbeitsloser schwerbehinderter Frauen und schwerbehinderter Empfänger/innen von Leistungen der Grundsicherung untersucht werden.
Weiterhin ist zu prüfen, welche qualitative Methoden zum Einsatz kommen können. Nach Abschluss der Erhebungsphase und Auswertung der quantitativen und qualitativen Daten sollen praxisrelevante Empfehlungen entwickelt werden.
Im Ergebnis soll die Zielerreichung sowohl insgesamt als auch länderspezifisch darstellbar gemacht werden. Neben der detaillierten Darstellung der Zielerreichung in den einzelnen Bundesländern sollen Empfehlungen für die zielgenaue Steuerung zukünftiger beschäftigungsfördernder Programme und Initiativen für schwerbehinderte Menschen erarbeitet werden.
Im Ergebnis soll die Zielerreichung sowohl insgesamt als auch länderspezifisch darstellbar gemacht werden. Neben der detaillierten Darstellung der Zielerreichung in den einzelnen Bundesländern sollen Empfehlungen für die zielgenaue Steuerung zukünftiger beschäftigungsfördernder Programme und Initiativen für schwerbehinderte Menschen erarbeitet werden.
2.1. Leitfragen:
Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin soll ein eigenständiges Konzept zur Durchführung der Studie entwickeln. Die Leitfragen sind auch im Hinblick darauf zu prüfen, ob sie im zur Verfügung stehenden Zeitrahmen für das Evaluierungskonzept geeignet und realistisch zu beantworten sind.
Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin soll ein eigenständiges Konzept zur Durchführung der Studie entwickeln. Die Leitfragen sind auch im Hinblick darauf zu prüfen, ob sie im zur Verfügung stehenden Zeitrahmen für das Evaluierungskonzept geeignet und realistisch zu beantworten sind.
Dabei ist grundsätzlich von vier Fragenkomplexen auszugehen:
Qualitative Aussagen setzen voraus, dass auf Referenzgruppen Bezug genommen wird, die 1. sinnvoll hinsichtlich der Zielfrage sind und zu denen 2. eine ausreichend verwertbare Datenbasis vorliegt. Sie sind im Rahmen der Evaluierung zu identifizieren und entsprechende programmexterne Datenquellen zu erschließen und auszuwerten.
Qualitative Aussagen setzen voraus, dass auf Referenzgruppen Bezug genommen wird, die 1. sinnvoll hinsichtlich der Zielfrage sind und zu denen 2. eine ausreichend verwertbare Datenbasis vorliegt. Sie sind im Rahmen der Evaluierung zu identifizieren und entsprechende programmexterne Datenquellen zu erschließen und auszuwerten.
— Erfolgsbezogene Fragestellungen (u. a. Nachhaltigkeit):
Aussagen zur Nachhaltigkeit der Maßnahmen können aus der Länderberichterstattung nicht gewonnen werden. Der Auftragnehmer soll prüfen, inwieweit zur Beantwortung solcher Fragen vorhandene personenbezogene Daten genutzt werden können oder zusätzlich erhoben werden müssen.
Aussagen zur Nachhaltigkeit der Maßnahmen können aus der Länderberichterstattung nicht gewonnen werden. Der Auftragnehmer soll prüfen, inwieweit zur Beantwortung solcher Fragen vorhandene personenbezogene Daten genutzt werden können oder zusätzlich erhoben werden müssen.
— Prozessbezogene Fragestellungen:
Im Rahmen ihrer eigenen Verantwortlichkeit haben die Bundesländer in der Durchführung und konkreten Ausgestaltung der Förderungen Handlungsspielräume genutzt. Die Evaluierung soll insbesondere Strukturen und Netzwerke auf regionaler Ebene darstellen, die eine Ausbildung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen begünstigen und ihre Dauerhaftigkeit unterstützen.
Im Rahmen ihrer eigenen Verantwortlichkeit haben die Bundesländer in der Durchführung und konkreten Ausgestaltung der Förderungen Handlungsspielräume genutzt. Die Evaluierung soll insbesondere Strukturen und Netzwerke auf regionaler Ebene darstellen, die eine Ausbildung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen begünstigen und ihre Dauerhaftigkeit unterstützen.
2.2. Prozessanalyse:
Die Betrachtung beschäftigungsfördernder Strukturen und Netzwerke vor Ort, die eine Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung begünstigen und unterstützen, ist Bestandteil der Evaluierung. Die Handlungsspielräume der Länder erstrecken sich z. B. auf:
Die Betrachtung beschäftigungsfördernder Strukturen und Netzwerke vor Ort, die eine Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung begünstigen und unterstützen, ist Bestandteil der Evaluierung. Die Handlungsspielräume der Länder erstrecken sich z. B. auf:
— die Festlegung von Förderschwerpunkten,
— die Art und Weise der Umsetzung oder
— die Kombination mit Arbeitsmarktprogrammen der Länder.
In den Bundesländern, in denen die Maßnahmen der Initiative Inklusion besonders erfolgreich bzw. weniger erfolgreich umgesetzt werden, sollen Strukturen und Prozesse identifiziert und die Ursachen-Wirkungs-Zusammenhänge analysiert werden.
Bei der Prozessanalyse und der Erarbeitung von Empfehlungen sollen auch gezielte Aktivitäten zur Förderung schwerbehinderter Frauen und Handlungsmöglichkeiten für die Zukunft identifiziert werden.
2.3. Datenlage und Datenschutz:
Das BMAS wird dem evaluierenden Institut die ihm vorliegenden Daten für das Forschungsvorhaben zur Verfügung stellen. Hierbei handelt es sich in erster Linie um die in der Richtlinie vorgesehenen Berichtsbögen der Bundesländer.
Von dem Auftragnehmer wird erwartet, dass er darüber hinausgehende Daten selbst erhebt und auswertet. Dabei finden die Vorschriften des § 11 Bundesdatenschutzgesetz Anwendung.
3. Zeitplan:
Für die Evaluation ist eine Bearbeitungszeit von 36 Monaten zu veranschlagen. Sie soll spätestens im 3. Quartal 2015 beginnen.
Die Ergebnisse sind einem Fachpublikum, insbesondere Menschen mit Behinderung und ihren Verbänden im BMAS zu präsentieren.
4. Anforderungen an das Angebot:
Das Bearbeitungskonzept ist auf Grundlage der Leistungsbeschreibung vom Bieter eigenständig zu entwickeln und im Angebot detailliert zu beschreiben. Die Handlungsfelder 2 und 3 sind grundsätzlich getrennt voneinander zu untersuchen; die Ergebnisse nach Abschluss der Evaluation in zwei Berichten oder zwei voneinander getrennten Berichtsteilen darzustellen.
Das Bearbeitungskonzept ist auf Grundlage der Leistungsbeschreibung vom Bieter eigenständig zu entwickeln und im Angebot detailliert zu beschreiben. Die Handlungsfelder 2 und 3 sind grundsätzlich getrennt voneinander zu untersuchen; die Ergebnisse nach Abschluss der Evaluation in zwei Berichten oder zwei voneinander getrennten Berichtsteilen darzustellen.
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: Zb1-04812-5/16
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Name, Adresse und Hauptsitz des Unternehmens;
2) Angabe einer Kontaktperson, mit Telefonnummer und sonstigen Kommunikationsadressen;
3) Kurze Unternehmensdarstellung, insbesondere Geschäftstätigkeit, Mitarbeiterzahl und -struktur (incl. Honorarkräfte u. ä.), Gesellschafterstruktur, ggf. Standorte;
4) aktuelles Organigramm (soweit vorhanden);
5) Dem Teilnahmeantrag ist folgende vom Bewerber unterschriebene Erklärung beizufügen (bei Bietergemeinschaft ist diese Erklärung von jedem Teil der Bietergemeinschaft gesondert zu erbringen):
„Hiermit erkläre/n ich/wir (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift), dass:
a) über mein/unser Vermögen weder das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet noch die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
b) ich mich/wir uns nicht in Liquidation befinde/n;
c) keine Person, deren Verhalten mir /uns als Bieter zuzurechnen ist, wegen der in § 6 EG Abs. 4 Buchstabe a) bis g) VOL/A genannten Verstöße oder wegen gleichgesetzten Verstößen anderer Staaten rechtskräftig verurteilt ist (unter „Personen, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist“; ist das Handeln von Führungspersonal, vertretungsberechtigten Personen, Mitgliedern der Kontroll- und Aufsichtsorgane und anderen, diesen vergleichbaren Personen zu verstehen);
c) keine Person, deren Verhalten mir /uns als Bieter zuzurechnen ist, wegen der in § 6 EG Abs. 4 Buchstabe a) bis g) VOL/A genannten Verstöße oder wegen gleichgesetzten Verstößen anderer Staaten rechtskräftig verurteilt ist (unter „Personen, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist“; ist das Handeln von Führungspersonal, vertretungsberechtigten Personen, Mitgliedern der Kontroll- und Aufsichtsorgane und anderen, diesen vergleichbaren Personen zu verstehen);
d) ich meine/wir unsere Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt habe/n;
e) ich/wir allen evtl. bestehenden Pflichten gegenüber Berufsgenossenschaft, Handwerkskammer, IHK oder anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts nachkomme/n.
Mir/uns ist bewusst, dass eine Änderung des Textes der vorstehenden Erklärung zu Punkt 5) sowie jede wahrheitswidrige Angabe bei Bekanntwerden meinen/unseren Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren bzw. zur Folge hat bzw. im Falle der Auftragserteilung wahrheitswidrige Angaben zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen können“.
Mir/uns ist bewusst, dass eine Änderung des Textes der vorstehenden Erklärung zu Punkt 5) sowie jede wahrheitswidrige Angabe bei Bekanntwerden meinen/unseren Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren bzw. zur Folge hat bzw. im Falle der Auftragserteilung wahrheitswidrige Angaben zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen können“.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Teilnahme von interdisziplinär arbeitenden Bieter- oder Arbeitsgemeinschaften zur Angebotsabgabe wird begrüßt. Vom Teilnehmer werden folgende Angaben und Unterlagen gefordert:
1. Nachweis der Kompetenz und Erfahrung des Bieters
— in der qualitativen und quantitativen Sozialforschung;
— im Bereich der Teilhabeförderung für Menschen mit Behinderungen;
— in der Zusammenarbeit mit Bundesbehörden oder vergleichbaren Behörden;
— in Fragen der Geschlechtergleichstellung und Gleichstellung von Behinderten.
Der Nachweis über die Kompetenz und Erfahrung des Bieters in den zuvor aufgeführten Punkten ist durch eine Liste der in den letzten 3 Jahren durchgeführten vergleichbaren Forschungsvorhaben und Publikationen zu erbringen. In diesem Zusammenhang sollte das Thema des Vorhabens, der Durchführungszeitraum und ggf. das Auftragsvolumen (bei Auftragsforschungen) aufgeführt werden.
Der Nachweis über die Kompetenz und Erfahrung des Bieters in den zuvor aufgeführten Punkten ist durch eine Liste der in den letzten 3 Jahren durchgeführten vergleichbaren Forschungsvorhaben und Publikationen zu erbringen. In diesem Zusammenhang sollte das Thema des Vorhabens, der Durchführungszeitraum und ggf. das Auftragsvolumen (bei Auftragsforschungen) aufgeführt werden.
Bei Bieter- oder Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied der Gemeinschaft fachspezifisch jeweils für den zu übernehmenden Teil der insgesamt ausgeschriebenen Leistungen zu erbringen.
2. Benennung der für die Leitung des Vorhabens verantwortlichen Personen.
Die mit der Projektleitung sowie der Stellvertretung betrauten Personen sowie die mit wissenschaftlichen Arbeiten beauftragten Projetmitarbeiter/innen müssen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften bzw. Volkswirtschaftslehre sowie über mehrjährige praktische Erfahrungen in den unter Punkt 1. beschriebenen Bereichen verfügen.
Die mit der Projektleitung sowie der Stellvertretung betrauten Personen sowie die mit wissenschaftlichen Arbeiten beauftragten Projetmitarbeiter/innen müssen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften bzw. Volkswirtschaftslehre sowie über mehrjährige praktische Erfahrungen in den unter Punkt 1. beschriebenen Bereichen verfügen.
Die Nachweise zu 1. und 2. sind durch Eigenerklärungen zu erbringen; ggf. müssen auf Verlangen entsprechende Bescheinigungen vorgelegt werden.
3. Erklärung zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG):
Dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zur Einhaltung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) mit folgendem Wortlaut beizufügen (bei Bietergemeinschaften ist diese Erklärung von jedem Teil der Bietergemeinschaft jeweils einzeln und getrennt zu erbringen/beim Einsatz von Subunternehmern ist diese Erklärung von jedem Subunternehmer jeweils einzeln und getrennt zu erbringen):
Dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zur Einhaltung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) mit folgendem Wortlaut beizufügen (bei Bietergemeinschaften ist diese Erklärung von jedem Teil der Bietergemeinschaft jeweils einzeln und getrennt zu erbringen/beim Einsatz von Subunternehmern ist diese Erklärung von jedem Subunternehmer jeweils einzeln und getrennt zu erbringen):
„Alle Mitarbeiter/-innen, die im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten erhalten, werden mit Zuschlagserteilung nach § 5 BDSG zur Datengeheimhaltung verpflichtet“.
4. Der Bewerber muss mit dem Teilnahmeantrag außerdem folgende Eigenerklärung zur Verschwiegenheitspflicht abgeben (bei Bietergemeinschaft ist diese Erklärung von jedem Teil der Bietergemeinschaft einzeln und getrennt zu erbringen/beim Einsatz von Subunternehmern ist diese Erklärung von jedem Subunternehmer jeweils einzeln und getrennt zu erbringen):
4. Der Bewerber muss mit dem Teilnahmeantrag außerdem folgende Eigenerklärung zur Verschwiegenheitspflicht abgeben (bei Bietergemeinschaft ist diese Erklärung von jedem Teil der Bietergemeinschaft einzeln und getrennt zu erbringen/beim Einsatz von Subunternehmern ist diese Erklärung von jedem Subunternehmer jeweils einzeln und getrennt zu erbringen):
„Hiermit erkläre/n ich/wir (Name des Unternehmens/des Teils der Bietergemeinschaft/des Subunternehmers), dass ich mich/wir uns im Falle der Auftragserteilung zur Verschwiegenheit über alle Zwischen- und Endergebnisse des Forschungsvorhabens verpflichte/n. Ich /wir treffe/n alle erforderlichen Vorkehrungen, damit diese nicht an Dritte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht direkt an der Ausführung der Leistung beteiligt sind, sowie nicht an aufsichtführende oder beratende Gremien der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers weitergegeben werden.
„Hiermit erkläre/n ich/wir (Name des Unternehmens/des Teils der Bietergemeinschaft/des Subunternehmers), dass ich mich/wir uns im Falle der Auftragserteilung zur Verschwiegenheit über alle Zwischen- und Endergebnisse des Forschungsvorhabens verpflichte/n. Ich /wir treffe/n alle erforderlichen Vorkehrungen, damit diese nicht an Dritte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht direkt an der Ausführung der Leistung beteiligt sind, sowie nicht an aufsichtführende oder beratende Gremien der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers weitergegeben werden.
Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit erstreckt sich auf alle meine/unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die direkt an der Ausführung der Leistung beteiligt sind“.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (ca. 3 DIN A 4 Seiten) zu der unter Abschnitt II.1.5) umrissenen Leistung vorzulegen. Anhand dieser Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbern diejenigen ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und die Problemorientierung der Projektskizze sein. Es wird schon jetzt ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser kurzen Projektskizze eine Nachfrist analog zu § 16/§ 19 EG Abs. 2 VOL/A nicht eingeräumt werden kann. Das Fehlen dieser Projektskizze führt in jedem Fall zum Ausschluss des Teilnehmers vom weiteren Verfahren, um bezgl. der Frist für die Erstellung der Skizze für alle Teilnehmer die gleichen wettbewerblichen Bedingungen zu gewährleisten.
Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (ca. 3 DIN A 4 Seiten) zu der unter Abschnitt II.1.5) umrissenen Leistung vorzulegen. Anhand dieser Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbern diejenigen ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und die Problemorientierung der Projektskizze sein. Es wird schon jetzt ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser kurzen Projektskizze eine Nachfrist analog zu § 16/§ 19 EG Abs. 2 VOL/A nicht eingeräumt werden kann. Das Fehlen dieser Projektskizze führt in jedem Fall zum Ausschluss des Teilnehmers vom weiteren Verfahren, um bezgl. der Frist für die Erstellung der Skizze für alle Teilnehmer die gleichen wettbewerblichen Bedingungen zu gewährleisten.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Internetadresse: www.BMAS.bund.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Zb1-04812-5/16
Zusätzliche Informationen
Auf die Möglichkeit zur Bildung von Arbeitsgemeinschaften in Form von Bietergemeinschaften oder durch Einsatz von Subunternehmern wird hingewiesen.
Die nachfolgenden Informationen hierzu sind zu beachten.
Information zur Bildung einer Bietergemeinschaft:
Für den Fall eines gemeinschaftlichen Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist eine Erklärung nach folgendem Muster abzugeben:
„Wir, (namentliche Nennung aller einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft), erklären sowohl für die Durchführung des Vergabeverfahrens als auch für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages (namentliche Nennung des aus vorstehender Auflistung ausgewählten Mitgliedes) als bevollmächtigten Vertreter. Wir haften im Rahmen dieses Vergabeverfahrens und im Falle der Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Wir sichern die Erbringung der Leistung (§ 1 Werkvertrag) und insbesondere auch die Eignung für den Fall zu, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft die von ihm zu erbringende Leistung nicht bewirken kann. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichtet.
„Wir, (namentliche Nennung aller einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft), erklären sowohl für die Durchführung des Vergabeverfahrens als auch für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages (namentliche Nennung des aus vorstehender Auflistung ausgewählten Mitgliedes) als bevollmächtigten Vertreter. Wir haften im Rahmen dieses Vergabeverfahrens und im Falle der Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Wir sichern die Erbringung der Leistung (§ 1 Werkvertrag) und insbesondere auch die Eignung für den Fall zu, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft die von ihm zu erbringende Leistung nicht bewirken kann. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichtet.
Information zum Einsatz von Subunternehmern:
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen (Subunternehmen). Für jedes Subunternehmen muss mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde für die betroffene Teilleistung erbracht werden. Außerdem ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Subunternehmen eine original unterschriebene formlose Verpflichtungserklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen (Subunternehmen). Für jedes Subunternehmen muss mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde für die betroffene Teilleistung erbracht werden. Außerdem ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Subunternehmen eine original unterschriebene formlose Verpflichtungserklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
„Hiermit verpflichte ich mich (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Subunternehmers), dass ich im Falle der Auftragserteilung als Unterauftragnehmer der/des (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Auftragnehmers im Falle des Zuschlags) für den Teil (konkrete Benennung der genauen Teilleistung entsprechend der Leistungsbeschreibung) die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stelle“.
„Hiermit verpflichte ich mich (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Subunternehmers), dass ich im Falle der Auftragserteilung als Unterauftragnehmer der/des (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Auftragnehmers im Falle des Zuschlags) für den Teil (konkrete Benennung der genauen Teilleistung entsprechend der Leistungsbeschreibung) die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stelle“.
(Der Begriff „Subunternehmer“ ist beim Nachweis der geforderten Eignung im funktionalen Sinne zu verstehen. Daher muss für jeden Dritten, der durch andere als arbeitsvertragliche Regelungen gebunden werden soll, die geforderte Erklärung vorgelegt werden. Das gilt auch für Einzelpersonen).
(Der Begriff „Subunternehmer“ ist beim Nachweis der geforderten Eignung im funktionalen Sinne zu verstehen. Daher muss für jeden Dritten, der durch andere als arbeitsvertragliche Regelungen gebunden werden soll, die geforderte Erklärung vorgelegt werden. Das gilt auch für Einzelpersonen).
Information zur Form des Teilnahmeantrages:
Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen soll der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton zugestellt und mit folgender Aufschrift versehen werden:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
Referat Zb 1 – Zentrale Vergabestelle,
Rochusstraße 1,
53123 Bonn,
Nicht öffnen! – Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren Zb1-04812-5/16 (Evaluation Initiative Inklusion).
Die Übermittlung des Teilnahmeantrages als FAX oder elektronisch als E-Mail reicht nicht aus; auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Wenn möglich fügen Sie dem Antrag bitte eine kopierfähige Zweitschrift (ungebunden und ungeheftet) bei.
Maßgeblich zur Einhaltung der Teilnahmefrist ist alleine der Eingang im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Information zum Versand von Unterlagen.
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes keine Vergabeunterlagen versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung.
Information zum Zuschlagsvorbehalt.
Die Erteilung des Zuschlags steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der benötigten Haushaltsmittel.
Information zur Sprache, in der Teilnahmeanträge und Angebote abgegeben werden müssen:
Teilnahmeanträge oder Angebote müssen in Deutscher Sprache abgegeben werden. Sie können darüber hinaus in einer Zweitausfertigung auch in englischer Sprache abgegeben werden. Maßgeblich für den Inhalt der Angebote ist alleine die Deutsche Fassung des Angebots.
Teilnahmeanträge oder Angebote müssen in Deutscher Sprache abgegeben werden. Sie können darüber hinaus in einer Zweitausfertigung auch in englischer Sprache abgegeben werden. Maßgeblich für den Inhalt der Angebote ist alleine die Deutsche Fassung des Angebots.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für Nachprüfungsverfahren gelten die Fristen gemäß §§ 101 a und 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung.
Quelle: OJS 2014/S 232-409314 (2014-11-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-06-17) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Verfahrensart: V: Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung
Angebotsart: Entfällt
Auf die Möglichkeit zur Bildung von Arbeitsgemeinschaften in Form von Bietergemeinschaften oder durch Einsatz von Subunternehmern wird hingewiesen.
Die nachfolgenden Informationen hierzu sind zu beachten.
Information zur Bildung einer Bietergemeinschaft:
Für den Fall eines gemeinschaftlichen Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist eine Erklärung nach folgendem Muster abzugeben:
„Wir, (namentliche Nennung aller einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft), erklären sowohl für die Durchführung des Vergabeverfahrens als auch für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages (namentliche Nennung des aus vorstehender Auflistung ausgewählten Mitgliedes) als bevollmächtigten Vertreter. Wir haften im Rahmen dieses Vergabeverfahrens und im Falle der Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Wir sichern die Erbringung der Leistung (§ 1 Werkvertrag) und insbesondere auch die Eignung für den Fall zu, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft die von ihm zu erbringende Leistung nicht bewirken kann. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichtet.
Information zum Einsatz von Subunternehmern:
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen (Subunternehmen). Für jedes Subunternehmen muss mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde für die betroffene Teilleistung erbracht werden. Außerdem ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Subunternehmen eine original unterschriebene formlose Verpflichtungserklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
„Hiermit verpflichte ich mich (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Subunternehmers), dass ich im Falle der Auftragserteilung als Unterauftragnehmer der/des (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Auftragnehmers im Falle des Zuschlags) für den Teil (konkrete Benennung der genauen Teilleistung entsprechend der Leistungsbeschreibung) die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stelle“.
(Der Begriff „Subunternehmer“ ist beim Nachweis der geforderten Eignung im funktionalen Sinne zu verstehen. Daher muss für jeden Dritten, der durch andere als arbeitsvertragliche Regelungen gebunden werden soll, die geforderte Erklärung vorgelegt werden. Das gilt auch für Einzelpersonen).
Information zur Form des Teilnahmeantrages:
Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen soll der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton zugestellt und mit folgender Aufschrift versehen werden:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Referat Zb 1 – Zentrale Vergabestelle, Rochusstraße 1, 53123 Bonn.
Nicht öffnen! – Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren Zb1-04812-5/16 (Evaluation Initiative Inklusion).
Die Übermittlung des Teilnahmeantrages als FAX oder elektronisch als E-Mail reicht nicht aus; auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Wenn möglich fügen Sie dem Antrag bitte eine kopierfähige Zweitschrift (ungebunden und ungeheftet) bei.
Maßgeblich zur Einhaltung der Teilnahmefrist ist alleine der Eingang im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Information zum Versand von Unterlagen.
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes keine Vergabeunterlagen versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung.
Information zum Zuschlagsvorbehalt.
Die Erteilung des Zuschlags steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der benötigten Haushaltsmittel.
Information zur Sprache, in der Teilnahmeanträge und Angebote abgegeben werden müssen:
Teilnahmeanträge oder Angebote müssen in Deutscher Sprache abgegeben werden. Sie können darüber hinaus in einer Zweitausfertigung auch in englischer Sprache abgegeben werden. Maßgeblich für den Inhalt der Angebote ist alleine die Deutsche Fassung des Angebots.
Auf die Möglichkeit zur Bildung von Arbeitsgemeinschaften in Form von Bietergemeinschaften oder durch Einsatz von Subunternehmern wird hingewiesen.
Die nachfolgenden Informationen hierzu sind zu beachten.
Information zur Bildung einer Bietergemeinschaft:
Für den Fall eines gemeinschaftlichen Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist eine Erklärung nach folgendem Muster abzugeben:
„Wir, (namentliche Nennung aller einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft), erklären sowohl für die Durchführung des Vergabeverfahrens als auch für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages (namentliche Nennung des aus vorstehender Auflistung ausgewählten Mitgliedes) als bevollmächtigten Vertreter. Wir haften im Rahmen dieses Vergabeverfahrens und im Falle der Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Wir sichern die Erbringung der Leistung (§ 1 Werkvertrag) und insbesondere auch die Eignung für den Fall zu, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft die von ihm zu erbringende Leistung nicht bewirken kann. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichtet.
Information zum Einsatz von Subunternehmern:
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen (Subunternehmen). Für jedes Subunternehmen muss mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde für die betroffene Teilleistung erbracht werden. Außerdem ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Subunternehmen eine original unterschriebene formlose Verpflichtungserklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
„Hiermit verpflichte ich mich (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Subunternehmers), dass ich im Falle der Auftragserteilung als Unterauftragnehmer der/des (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Auftragnehmers im Falle des Zuschlags) für den Teil (konkrete Benennung der genauen Teilleistung entsprechend der Leistungsbeschreibung) die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stelle“.
(Der Begriff „Subunternehmer“ ist beim Nachweis der geforderten Eignung im funktionalen Sinne zu verstehen. Daher muss für jeden Dritten, der durch andere als arbeitsvertragliche Regelungen gebunden werden soll, die geforderte Erklärung vorgelegt werden. Das gilt auch für Einzelpersonen).
Information zur Form des Teilnahmeantrages:
Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen soll der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton zugestellt und mit folgender Aufschrift versehen werden:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Referat Zb 1 – Zentrale Vergabestelle, Rochusstraße 1, 53123 Bonn.
Nicht öffnen! – Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren Zb1-04812-5/16 (Evaluation Initiative Inklusion).
Die Übermittlung des Teilnahmeantrages als FAX oder elektronisch als E-Mail reicht nicht aus; auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Wenn möglich fügen Sie dem Antrag bitte eine kopierfähige Zweitschrift (ungebunden und ungeheftet) bei.
Maßgeblich zur Einhaltung der Teilnahmefrist ist alleine der Eingang im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Information zum Versand von Unterlagen.
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes keine Vergabeunterlagen versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung.
Information zum Zuschlagsvorbehalt.
Die Erteilung des Zuschlags steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der benötigten Haushaltsmittel.
Information zur Sprache, in der Teilnahmeanträge und Angebote abgegeben werden müssen:
Teilnahmeanträge oder Angebote müssen in Deutscher Sprache abgegeben werden. Sie können darüber hinaus in einer Zweitausfertigung auch in englischer Sprache abgegeben werden. Maßgeblich für den Inhalt der Angebote ist alleine die Deutsche Fassung des Angebots.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Inhaltliche und methodische Qualität (40)
2. Zweckmäßigkeit des Konzeptes zur Erreichung des Berichtsauftrages (30)
3. Preis (30)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-06-15 📅
Name: Bietergemeinschaft Institut für technologie und Arbeit e. V. und SÖSTRA GmbH
Postanschrift: Trippstadter Straße 110
Postort: Kaiserslautern
Postleitzahl: 67663
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Quelle: OJS 2015/S 117-211934 (2015-06-17)