fe 2/14 Steuerrecht und demographische Entwicklung in DL (I A 3 – Vw 3170/13/10067)

Bundesministerium der Finanzen

fe 2/14 Herausforderungen für das Steuerrecht durch die demografische Entwicklung in Deutschland – Problemanalyse und Lösungsansätze.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-21.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-07-21 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-07-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Menge oder Umfang:
1 Forschungsauftrag Ausgangslage: In Deutschland ist für die nächsten Dekaden mit einem ausgeprägten demografischen Wandel zu rechnen, der sich sowohl in einem absoluten Bevölkerungsrückgang wie auch einer Alterung der Gesellschaft zeigen und auf vielfältige Weise auch auf steuerliche Regelungskomplexe einwirken wird. Mit Blick auf eine Absicherung ausreichender Steuereinnahmen insgesamt sowie zur zielgenaueren Anpassung steuerlicher Tatbestände an neue Lebenswirklichkeiten soll daher das bestehende Steuersystem – insbesondere die Einkommensteuer – aus sich heraus unter demografischen Gesichtspunkten untersucht und bewertet werden. Eine solche Untersuchung kann Ansätze aufzeigen, welche Folgerungen aus den anstehenden demografischen Entwicklungen insbesondere für das materielle Steuerrecht zu ziehen sind und welche entscheidenden Maßstäbe für eine gerechte Steuerlastverteilung in einer alternden Gesellschaft definiert werden können. Das Forschungsvorhaben kann die Basis bilden, um die bereits angestoßene Modernisierung des Besteuerungsverfahrens in einer zweiten materiell-rechtlichen Reformstufe zu ergänzen. Leistungsbeschreibung a. Das Forschungsvorhaben sollte auf folgende inhaltliche Zielvorgaben ausgerichtet sein: 1. Erhaltung ausreichender Steuereinnahmen trotz demografischen Wandels Nur mit ausreichenden Steuereinnahmen erhält der Staat seine Handlungsfähigkeit und Gestaltungskraft. Eine systematische Untersuchung der Steuereinnahmen unter dem Eindruck der demografischen Entwicklung (Rückgang und Alterung der Bevölkerung) bedeutet eine wichtige Ergänzung zu dem vom BMF bisher dreimal erstellten Bericht zur Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Der Tragfähigkeitsbericht betrachtet die Auswirkungen der demografischen Veränderungen insbesondere auf der Ausgabenseite der öffentlichen Haushalte. Dabei werden die Tragfähigkeitsanalysen unter Zugrundelegung eines pessimistischen und eines optimistischen Bevölkerungsszenarios durchgeführt. Die bisherige Ausrichtung des Berichts entspricht der Zielsetzung, durch die Quantifizierung möglicher Tragfähigkeitslücken als Frühwarnsystem hinsichtlich der Ausgabenentwicklung zu dienen. Eine eingehende Analyse der Implikationen des demografischen Wandels für das Steueraufkommen wäre eine wichtige Ergänzung zum Tragfähigkeitsbericht. Hier besteht Forschungsbedarf. Beispielhaft sei der gewünschte Ansatz an folgendem Thema aufgezeigt: Wird eine rückläufige Zahl der erwerbsfähigen Bevölkerung zu einer Destabilisierung der Steuereinnahmen führen oder wird die Höhe der Steuereinnahmen gleichwohl stabil bleiben, weil z. B. ein höherer Anteil der erwerbsfähigen Frauen tatsächlich erwerbstätig sein wird oder weil ein höherer Anteil der erwerbtätigen Frauen vollzeitbeschäftigt sein wird? Wird sich das Erwerbsverhalten in einer demografisch anders strukturierten Gesellschaft so verändern, dass die Tatbestände der Einkünfteerzielung verändert werden müssten? Zeichnet sich ein Bedarf ab, dem zahlenmäßigen Rückgang der Bevölkerung durch eine längere Teilnahme älterer Steuerpflichtiger am Erwerbsleben zu begegnen und sollte dies über steuerrechtliche Regelungen unterstützt werden? Auf die unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung fortgeschriebene Gesellschaft des Jahres 2060 sollen möglichst auch die aktuell geltenden Regelungen von Steuerarten außerhalb der Ertragssteuern angewandt werden, um die Entwicklung der Steuereinnahmen auch auf diesen Gebieten zu projizieren und Handlungsbedarf auszumachen. Zu untersuchen wäre z. B., ob die Erhebung von Steuern bei einem zahlenmäßigen Rückgang der erwerbsfähigen Bevölkerung und gleichzeitigem Anstieg von Vermögenswerten (siehe etwa Umfang der aktuell und künftig vererbten Vermögenswerte) stärker an steuerlichen Tatbeständen außerhalb des Ertragssteuerrechts anknüpfen sollte (Besitz- und Verkehrssteuern, Erbschaftsteuer, Steuern auf Produktionsmittel). 2. Gesellschaftliche Herausforderungen Der demografische Wandel führt zu neuen oder verschärften gesellschaftlichen Herausforderungen. Wie können die aus der demografischen Entwicklung erwachsenden Veränderungen der Gesellschaft im Steuerrecht gerecht und praxistauglich abgebildet werden? Beispielhaft seien folgende Themen genannt: — Wie kann eine tragfähige und gut handhabbare steuerliche Ausgestaltung von Beschäftigungsverhältnissen in der häuslichen Pflege aussehen? Hier sind auch die Wechselwirkungen mit den Regeln der Sozialversicherung einzubeziehen.— Wie sollten private Aufwendungen, die in grundrechtsrelevanten Bereichen die subjektive Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen berühren (z. B. Aufwendungen für Krankheit, Behinderung und Pflege im Bereich außergewöhnlicher Belastungen), künftig gerecht und einfach berücksichtigt werden? b. Das Forschungsvorhaben sollte an folgenden methodischen Vorgaben ausgerichtet sein: Der demografische Wandel wird sich insbesondere bei der Lohn- und Einkommensteuer auswirken. Für diesen Bereich soll im Rahmen des Forschungsvorhabens mithilfe eines Mikrosimulationsmodells das aktuell geltende materielle Steuerrecht auf ein unter dem Eindruck der demografischen Entwicklung fortgeschriebenes Gesellschaftsmodell des Jahres 2060 (Bevölkerungszahl, Altersstruktur, Gesundheitszustand, Bildung, Erwerbstätigenquote etc.) angewendet werden. Dabei wären:— wie im Tragfähigkeitsbericht,— ein pessimistisches und ein optimistisches Szenario zur Bevölkerungsentwicklung bis 2060 zu betrachten. Die Festlegung der Szenarien,— auf der Grundlage der koordinierten Bevölkerungsvorausberechnungen des Statistischen Bundesamtes,— sollte in Anlehnung an die Annahmen des Tragfähigkeitsberichts, der 2015 aktualisiert werden wird, erfolgen. Die Auswahl der Szenarien soll in Abstimmung mit dem Auftraggeber in einem forschungsbegleitenden Gespräch erfolgen. Die Verwendung eines dynamischen Mikrosimulationsmodells, das auch Verhaltensänderungen der Bevölkerung für unterschiedliche sozioökonomische Gruppen simulieren kann, ist wünschenswert, aber nicht zwingend. Ziel des beschriebenen methodischen Ansatzes ist es, zunächst isoliert die Effekte der demografischen Entwicklung auf die steuerrechtlichen Tatbestände aufzuzeigen, ohne mögliche Veränderungen in den gesamtwirtschaftlichen Relationen durch den demografischen Wandel, zu berücksichtigen. Wendet man das Steuerrecht der Gegenwart auf die demografisch veränderte Bevölkerung der Zukunft an und untersucht, wie sich dies auf das steuerliche Gesamtaufkommen sowie auf die steuerlichen Einzeltatbestände auswirken würde, zeigt sich, wo sich die praktische Bedeutung von Normen und ihre fiskalischen Wirkungen signifikant ändern würden. Auf diese Weise kann – in einer ceteris paribus Betrachtung – der auf der demografischen Entwicklung beruhende steuerpolitische Anpassungsbedarf ermittelt werden. Bei der Durchführung der Mikrosimulationen auf der Grundlage der aktuellen Einkommensrelationen wird allerdings ausgeklammert, dass der demografische Wandel voraussichtlich erhebliche Rückwirkungen auf die Entstehung, Verwendung und Verteilung des Bruttoinlandsprodukts haben wird. Niveau und Entwicklung der für das Lohn- und Einkommensteueraufkommen relevanten gesamtwirtschaftlichen Bemessungsgrundlagen (Bruttolöhne und -gehälter, Unternehmens- und Vermögenseinkommen) können – je nach Bevölkerungsszenario – erhebliche Veränderungen erfahren. Dabei wird: – neben den voraussichtlich negativen Effekten auf das gesamtwirtschaftliche Aktivitätsniveau – auch zu Buche schlagen, dass sich die Relationen von Faktoreinsatz und -preisen vor dem Hintergrund der rückläufigen Erwerbsbevölkerung wahrscheinlich signifikant verändern werden. Dies kann im Vergleich zur gesamtwirtschaftlichen Ausgangslage zu Veränderungen des Verhältnisses von Arbeitnehmerentgelten einerseits und Unternehmens- und Vermögenseinkommen andererseits führen. Deswegen sollen in einem zweiten Schritt Sensitivitätsanalysen durchgeführt werden, in denen die Auswirkungen von möglichen Verschiebungen in den Einkommensrelationen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels zu analysieren sind. In einem weiteren forschungsbegleitenden Gespräch sind die geforderten Sensitivitätsanalysen in Abstimmung mit dem Auftraggeber genauer zu spezifizieren. Anhand der beschriebenen Projektionen und simulierten Rechtsanwendungen soll in der Auswertung des Forschungsvorhabens abgeleitet werden können, welche Modifikationen bestehender Normen ratsam wären und für welche Sachverhalte durch die veränderte Lebenswirklichkeit sogar eine Neuregelung erforderlich erscheint. Da die Studie aufgrund zu erwartender Veränderungen der gesellschaftlichen und daraus resultierend auch der wirtschaftlichen Realität den bestehenden Rechtzustand mit einem antizipierten, zukünftigen Zustand der Bevölkerung in Form von Analyse, Projektion und Aufzeigen von konkreten Aktivitätsfeldern in Beziehung setzen soll, muss die methodische Herangehensweise nicht rückblickend empirisch, sondern vielmehr grundlegend volkswirtschaftlich projizierend sein, um späteres steuerrechtlich konzeptionelles Arbeiten auf der Studie aufsetzen zu können. Für eine solche Aufgabe dürfte nach hiesiger Einschätzung eher ein wissenschaftliches Institut mit ökonomischer/steuerrechtlicher Ausrichtung als eine Unternehmensberatungsgesellschaft in Betracht kommen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium der Finanzen
Postanschrift: Wilhelmstraße 97
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundesfinanzministerium.de 🌏
E-Mail: ia3@bmf.bund.de 📧
Telefon: +49 30186821602 📞
Fax: +49 30186823004 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-07-21 📅
Einreichungsfrist: 2014-08-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 141-253209
ABl. S-Ausgabe: 141
Zusätzliche Informationen
Vergabekammer: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn. Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist dabei nicht entscheidend (§ 21 EG Absatz 1 VOL/A). Die Entscheidung über den Zuschlag wird an Hand folgender Zuschlagskriterien getroffen: 1. Qualität der Projektskizze (Gewichtung: 65 %). 2. Preis (Gewichtung: 35 %). Die Bewertung des vorstehenden 1. Kriteriums „Qualität der Projetskizze“ erfolgt nach folgendem Schema: Der Bewertungsmaßstab reicht von 0 Punkten (überhaupt nicht erfüllt) bis 100 Punkten (vollständig erfüllt). Bei der Bewertung des vorstehenden 2. Kriteriums „Preis“" wird der kalkulierte Gesamtpreis der Bewertung zugrunde gelegt. Das Angebot mit dem niedrigsten kalkulierten Gesamtpreis erhält 100 Punkte. Die übrigen Angebote werden im Wege des umgekehrten Dreisatzes mit den entsprechenden Punkten versehen, d. h. ein doppelt so hoher Preis erhält 50 Punkte. Die bei den jeweiligen Kriterien erreichten Punkte werden mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert. Anschließend werden die errechneten Ergebnisse sämtlicher Kriterien addiert. Derjenige Bieter mit der höchsten Gesamtsumme erhält den Zuschlag. Wenn Sie 21 Tage nach Ablauf der Frist für den Teilnahmewettbewerb keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erhalten haben, konnte Ihr Antrag nicht berücksichtigt werden; eine Benachrichtigung erfolgt nicht. Richten Sie Ihren Antrag per Telefax oder Postzustellung (mit dem Zusatz „Referat I A 3“) an die unter Abschnitt I Nr. 1 genannte Adresse. Reichen Sie Ihren Antrag einseitig und ungebunden so frühzeitig ein, dass er spätestens zu dem in Abschnitt IV Nummer 3.4 genannten Termin eingehen kann, denn verspätete Anträge können nicht berücksichtigt werden. Post- oder Expresszustellungen kennzeichnen Sie bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zu Projekt Nr. fe 2/14“. Bitte beachten Sie, dass die Poststelle des BMF Ihren Antrag nur werktags und nur zu folgenden Zeiten entgegennehmen kann: Mo.-Do.: 8:00 Uhr-16:30 Uhr, Fr.: 8:00 Uhr-15:00 Uhr. Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen – auch internationale – sind zulässig.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
fe 2/14 Herausforderungen für das Steuerrecht durch die demografische Entwicklung in Deutschland – Problemanalyse und Lösungsansätze.
Menge oder Umfang:
1 Forschungsauftrag Ausgangslage: In Deutschland ist für die nächsten Dekaden mit einem ausgeprägten demografischen Wandel zu rechnen, der sich sowohl in einem absoluten Bevölkerungsrückgang wie auch einer Alterung der Gesellschaft zeigen und auf vielfältige Weise auch auf steuerliche Regelungskomplexe einwirken wird. Mit Blick auf eine Absicherung ausreichender Steuereinnahmen insgesamt sowie zur zielgenaueren Anpassung steuerlicher Tatbestände an neue Lebenswirklichkeiten soll daher das bestehende Steuersystem – insbesondere die Einkommensteuer – aus sich heraus unter demografischen Gesichtspunkten untersucht und bewertet werden. Eine solche Untersuchung kann Ansätze aufzeigen, welche Folgerungen aus den anstehenden demografischen Entwicklungen insbesondere für das materielle Steuerrecht zu ziehen sind und welche entscheidenden Maßstäbe für eine gerechte Steuerlastverteilung in einer alternden Gesellschaft definiert werden können. Das Forschungsvorhaben kann die Basis bilden, um die bereits angestoßene Modernisierung des Besteuerungsverfahrens in einer zweiten materiell-rechtlichen Reformstufe zu ergänzen. Leistungsbeschreibung a. Das Forschungsvorhaben sollte auf folgende inhaltliche Zielvorgaben ausgerichtet sein:
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1. Erhaltung ausreichender Steuereinnahmen trotz demografischen Wandels Nur mit ausreichenden Steuereinnahmen erhält der Staat seine Handlungsfähigkeit und Gestaltungskraft. Eine systematische Untersuchung der Steuereinnahmen unter dem Eindruck der demografischen Entwicklung (Rückgang und Alterung der Bevölkerung) bedeutet eine wichtige Ergänzung zu dem vom BMF bisher dreimal erstellten Bericht zur Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Der Tragfähigkeitsbericht betrachtet die Auswirkungen der demografischen Veränderungen insbesondere auf der Ausgabenseite der öffentlichen Haushalte. Dabei werden die Tragfähigkeitsanalysen unter Zugrundelegung eines pessimistischen und eines optimistischen Bevölkerungsszenarios durchgeführt. Die bisherige Ausrichtung des Berichts entspricht der Zielsetzung, durch die Quantifizierung möglicher Tragfähigkeitslücken als Frühwarnsystem hinsichtlich der Ausgabenentwicklung zu dienen. Eine eingehende Analyse der Implikationen des demografischen Wandels für das Steueraufkommen wäre eine wichtige Ergänzung zum Tragfähigkeitsbericht. Hier besteht Forschungsbedarf. Beispielhaft sei der gewünschte Ansatz an folgendem Thema aufgezeigt:
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Wird eine rückläufige Zahl der erwerbsfähigen Bevölkerung zu einer Destabilisierung der Steuereinnahmen führen oder wird die Höhe der Steuereinnahmen gleichwohl stabil bleiben, weil z. B. ein höherer Anteil der erwerbsfähigen Frauen tatsächlich erwerbstätig sein wird oder weil ein höherer Anteil der erwerbtätigen Frauen vollzeitbeschäftigt sein wird?
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Wird sich das Erwerbsverhalten in einer demografisch anders strukturierten Gesellschaft so verändern, dass die Tatbestände der Einkünfteerzielung verändert werden müssten?
Zeichnet sich ein Bedarf ab, dem zahlenmäßigen Rückgang der Bevölkerung durch eine längere Teilnahme älterer Steuerpflichtiger am Erwerbsleben zu begegnen und sollte dies über steuerrechtliche Regelungen unterstützt werden?
Auf die unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung fortgeschriebene Gesellschaft des Jahres 2060 sollen möglichst auch die aktuell geltenden Regelungen von Steuerarten außerhalb der Ertragssteuern angewandt werden, um die Entwicklung der Steuereinnahmen auch auf diesen Gebieten zu projizieren und Handlungsbedarf auszumachen. Zu untersuchen wäre z. B., ob die Erhebung von Steuern bei einem zahlenmäßigen Rückgang der erwerbsfähigen Bevölkerung und gleichzeitigem Anstieg von Vermögenswerten (siehe etwa Umfang der aktuell und künftig vererbten Vermögenswerte) stärker an steuerlichen Tatbeständen außerhalb des Ertragssteuerrechts anknüpfen sollte (Besitz- und Verkehrssteuern, Erbschaftsteuer, Steuern auf Produktionsmittel).
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2. Gesellschaftliche Herausforderungen Der demografische Wandel führt zu neuen oder verschärften gesellschaftlichen Herausforderungen. Wie können die aus der demografischen Entwicklung erwachsenden Veränderungen der Gesellschaft im Steuerrecht gerecht und praxistauglich abgebildet werden?
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Beispielhaft seien folgende Themen genannt:
— Wie kann eine tragfähige und gut handhabbare steuerliche Ausgestaltung von Beschäftigungsverhältnissen in der häuslichen Pflege aussehen? Hier sind auch die Wechselwirkungen mit den Regeln der Sozialversicherung einzubeziehen.
— Wie sollten private Aufwendungen, die in grundrechtsrelevanten Bereichen die subjektive Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen berühren (z. B. Aufwendungen für Krankheit, Behinderung und Pflege im Bereich außergewöhnlicher Belastungen), künftig gerecht und einfach berücksichtigt werden?
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b. Das Forschungsvorhaben sollte an folgenden methodischen Vorgaben ausgerichtet sein: Der demografische Wandel wird sich insbesondere bei der Lohn- und Einkommensteuer auswirken. Für diesen Bereich soll im Rahmen des Forschungsvorhabens mithilfe eines Mikrosimulationsmodells das aktuell geltende materielle Steuerrecht auf ein unter dem Eindruck der demografischen Entwicklung fortgeschriebenes Gesellschaftsmodell des Jahres 2060 (Bevölkerungszahl, Altersstruktur, Gesundheitszustand, Bildung, Erwerbstätigenquote etc.) angewendet werden.
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Dabei wären:
— wie im Tragfähigkeitsbericht,
— ein pessimistisches und ein optimistisches Szenario zur Bevölkerungsentwicklung bis 2060 zu betrachten.
Die Festlegung der Szenarien,
— auf der Grundlage der koordinierten Bevölkerungsvorausberechnungen des Statistischen Bundesamtes,
— sollte in Anlehnung an die Annahmen des Tragfähigkeitsberichts, der 2015 aktualisiert werden wird, erfolgen.
Die Auswahl der Szenarien soll in Abstimmung mit dem Auftraggeber in einem forschungsbegleitenden Gespräch erfolgen. Die Verwendung eines dynamischen Mikrosimulationsmodells, das auch Verhaltensänderungen der Bevölkerung für unterschiedliche sozioökonomische Gruppen simulieren kann, ist wünschenswert, aber nicht zwingend. Ziel des beschriebenen methodischen Ansatzes ist es, zunächst isoliert die Effekte der demografischen Entwicklung auf die steuerrechtlichen Tatbestände aufzuzeigen, ohne mögliche Veränderungen in den gesamtwirtschaftlichen Relationen durch den demografischen Wandel, zu berücksichtigen. Wendet man das Steuerrecht der Gegenwart auf die demografisch veränderte Bevölkerung der Zukunft an und untersucht, wie sich dies auf das steuerliche Gesamtaufkommen sowie auf die steuerlichen Einzeltatbestände auswirken würde, zeigt sich, wo sich die praktische Bedeutung von Normen und ihre fiskalischen Wirkungen signifikant ändern würden. Auf diese Weise kann – in einer ceteris paribus Betrachtung – der auf der demografischen Entwicklung beruhende steuerpolitische Anpassungsbedarf ermittelt werden. Bei der Durchführung der Mikrosimulationen auf der Grundlage der aktuellen Einkommensrelationen wird allerdings ausgeklammert, dass der demografische Wandel voraussichtlich erhebliche Rückwirkungen auf die Entstehung, Verwendung und Verteilung des Bruttoinlandsprodukts haben wird. Niveau und Entwicklung der für das Lohn- und Einkommensteueraufkommen relevanten gesamtwirtschaftlichen Bemessungsgrundlagen (Bruttolöhne und -gehälter, Unternehmens- und Vermögenseinkommen) können – je nach Bevölkerungsszenario – erhebliche Veränderungen erfahren.
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Dabei wird: – neben den voraussichtlich negativen Effekten auf das gesamtwirtschaftliche Aktivitätsniveau – auch zu Buche schlagen, dass sich die Relationen von Faktoreinsatz und -preisen vor dem Hintergrund der rückläufigen Erwerbsbevölkerung wahrscheinlich signifikant verändern werden. Dies kann im Vergleich zur gesamtwirtschaftlichen Ausgangslage zu Veränderungen des Verhältnisses von Arbeitnehmerentgelten einerseits und Unternehmens- und Vermögenseinkommen andererseits führen. Deswegen sollen in einem zweiten Schritt Sensitivitätsanalysen durchgeführt werden, in denen die Auswirkungen von möglichen Verschiebungen in den Einkommensrelationen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels zu analysieren sind. In einem weiteren forschungsbegleitenden Gespräch sind die geforderten Sensitivitätsanalysen in Abstimmung mit dem Auftraggeber genauer zu spezifizieren. Anhand der beschriebenen Projektionen und simulierten Rechtsanwendungen soll in der Auswertung des Forschungsvorhabens abgeleitet werden können, welche Modifikationen bestehender Normen ratsam wären und für welche Sachverhalte durch die veränderte Lebenswirklichkeit sogar eine Neuregelung erforderlich erscheint. Da die Studie aufgrund zu erwartender Veränderungen der gesellschaftlichen und daraus resultierend auch der wirtschaftlichen Realität den bestehenden Rechtzustand mit einem antizipierten, zukünftigen Zustand der Bevölkerung in Form von Analyse, Projektion und Aufzeigen von konkreten Aktivitätsfeldern in Beziehung setzen soll, muss die methodische Herangehensweise nicht rückblickend empirisch, sondern vielmehr grundlegend volkswirtschaftlich projizierend sein, um späteres steuerrechtlich konzeptionelles Arbeiten auf der Studie aufsetzen zu können. Für eine solche Aufgabe dürfte nach hiesiger Einschätzung eher ein wissenschaftliches Institut mit ökonomischer/steuerrechtlicher Ausrichtung als eine Unternehmensberatungsgesellschaft in Betracht kommen.
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Dauer: 12 Monate
Referenznummer: I A 3 – Vw 3170/13/10067
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesministerium der Finanzen, Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eine formfreie Eigenerklärung -bei Bietergemeinschaften (Konsortien) für jeden Bieter-, dass für Sie die in § 6 Abs. 6 EG VOL/ A aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Das Fehlen dieser Zusicherung kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der Eignung sind folgende Unterlagen und Erklärungen zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen (ggf. auch als Eigenerklärung):
1. Bewerberprofil, das Angaben zum Leistungsspektrum, zur Organisation sowie zur Anzahl der Beschäftigten enthält. Anzugeben sind außerdem der vollständige Name und Adresse des Bewerbers einschl. Angabe einer Kontaktperson und des Projektverantwortlichen (mit Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse und sonstigen Kommunikationsanschlüssen und -adressen) Gewichtung 25 %.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
2. Mitarbeiterprofile derjenigen Mitarbeiter, die zur Ausführung des Auftrags eingesetzt würden (insbesondere Angaben zur Qualifikation sowie der praktischen Erfahrungen auf dem Gebiet des Auftragsgegenstands unter Angabe von entsprechenden Vorarbeiten und Veröffentlichungen Gewichtung 25 % .
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3. Vorlage von Referenzen über die Durchführung vergleichbarer Aufträge mit Auftragsinhalt und Zeitrahmen der Auftragsausführung sowie Projektleitung und eingesetzten Mitarbeitern ggf. unter Angabe von Ansprechpartnern der jeweiligen Auftraggeber Gewichtung 15 %.
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4. Darstellung der fachlichen Eignung (Fachkunde) durch Vorlage einer kurzen Ausarbeitung/Projektskizze (ca. 2-3 DIN -A 4 Seiten) zu dem unter Abschnitt II Nr. 1.5) genannten Thema und keine Kostenkalkulation Gewichtung 35 %.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Bei der Auftragsvergabe werden die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B) als „Allgemeine Vertragsbedingungen“ (gemäß § 11 EG Absatz 1 VOL/A) sowie die „Zusätzlichen Vertragsbedingungen für finanz- und wirtschaftswissenschaftliche Forschungsaufträge“ des BMF Bestandteile des Vertrages. Eigene Vertragsbedingungen der Anbieter werden nicht Bestandteil des Vertrages.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Auswahlkriterien:
Die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern erfolgt wie folgt:
Die eingereichten Unterlagen und abgegebenen Erklärungen zu den Eignungskriterien (1.-4.) unter III.2.2) und III.2.3) werden nach folgendem Schema bewertet: Der Bewertungsmaßstab reicht von 0 Punkten (überhaupt nicht erfüllt) bis 10 Punkten (vollständig erfüllt). Die bei den jeweiligen Kriterien erreichten Punkte werden mit der Gewichtung multipliziert und dann zu Wertungspunkten addiert. Die Gesamtschau der jeweils erreichten Wertungspunkte ergibt die Wertungstabelle der Bewerber. Die Summe der erreichten Wertungspunkte ist Maßstab für die Platzierung. Die maximal 6 bestplazierten Teilnehmer am Teilnahmewettbewerb werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
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Datum der Absendung der Aufforderungen: 2014-09-16 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (35)
2. Qualität der Projektskizze (65)
Sprachen
Sonstige Sprachen: De.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat I A 3
Dr. Müller
Internetadresse: www.bundesfinanzministerium.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: I A 3 – Vw 3170/13/10067
Zusätzliche Informationen
Vergabekammer: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn.
Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist dabei nicht entscheidend (§ 21 EG Absatz 1 VOL/A). Die Entscheidung über den Zuschlag wird an Hand folgender Zuschlagskriterien getroffen:
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1. Qualität der Projektskizze (Gewichtung: 65 %).
2. Preis (Gewichtung: 35 %).
Die Bewertung des vorstehenden 1. Kriteriums „Qualität der Projetskizze“ erfolgt nach folgendem Schema: Der Bewertungsmaßstab reicht von 0 Punkten (überhaupt nicht erfüllt) bis 100 Punkten (vollständig erfüllt).
Bei der Bewertung des vorstehenden 2. Kriteriums „Preis“" wird der kalkulierte Gesamtpreis der Bewertung zugrunde gelegt. Das Angebot mit dem niedrigsten kalkulierten Gesamtpreis erhält 100 Punkte.
Die übrigen Angebote werden im Wege des umgekehrten Dreisatzes mit den entsprechenden Punkten versehen, d. h. ein doppelt so hoher Preis erhält 50 Punkte. Die bei den jeweiligen Kriterien erreichten Punkte werden mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert. Anschließend werden die errechneten Ergebnisse sämtlicher Kriterien addiert. Derjenige Bieter mit der höchsten Gesamtsumme erhält den Zuschlag. Wenn Sie 21 Tage nach Ablauf der Frist für den Teilnahmewettbewerb keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erhalten haben, konnte Ihr Antrag nicht berücksichtigt werden; eine Benachrichtigung erfolgt nicht. Richten Sie Ihren Antrag per Telefax oder Postzustellung (mit dem Zusatz „Referat I A 3“) an die unter Abschnitt I Nr. 1 genannte Adresse. Reichen Sie Ihren Antrag einseitig und ungebunden so frühzeitig ein, dass er spätestens zu dem in Abschnitt IV Nummer 3.4 genannten Termin eingehen kann, denn verspätete Anträge können nicht berücksichtigt werden. Post- oder Expresszustellungen kennzeichnen Sie bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zu Projekt Nr. fe 2/14“.
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Bitte beachten Sie, dass die Poststelle des BMF Ihren Antrag nur werktags und nur zu folgenden Zeiten entgegennehmen kann: Mo.-Do.: 8:00 Uhr-16:30 Uhr, Fr.: 8:00 Uhr-15:00 Uhr. Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen – auch internationale – sind zulässig.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 107 III S. 1 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2014/S 141-253209 (2014-07-21)