Forschungsvorhaben: Verbreitung, Nutzung und mögliche Probleme von Werkverträgen – Qualitative Betriebsfallstudien
1. Auftragsgegenstand und -hintergrund:
Werkverträge sind ein wichtiger und weit verbreiteter Bestandteil der arbeitsteiligen Wirtschaft und werden jeden Tag vielfach eingesetzt. Allerdings hat sich eine Diskussion über die Arbeitsbedingungen der Werkvertragsarbeitnehmer, eine mögliche Verdrängung der Stammbelegschaft und/oder den Einsatz von Scheinwerkverträgen entwickelt. Auf mögliche Problemlagen deuten eine Reihe von Vorfällen hin, die in den Medien und im politischen Raum in den vergangenen Jahren diskutiert wurden. Ob diese Fälle repräsentativ sind, ist unbekannt. Bisher liegen keine belastbaren Erkenntnisse vor, in welchem Umfang, mit welcher Zielsetzung und welchen Auswirkungen auf die Beschäftigten Werkverträge genutzt werden.
Eine Kurzexpertise im Auftrag des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im Rahmen einer Machbarkeitsstudie das Fehlen repräsentativer Daten zur (problematischen) Nutzung von Werkverträgen bestätigt und gleichzeitig erste Möglichkeiten zum Schließen dieser Erkenntnislücken aufgezeigt. Das BMAS beabsichtigt daher im Rahmen eines Forschungsvorhabens die Nutzung von Werkverträgen zu untersuchen und hierüber einen Auftrag zu erteilen.
2. Ziel des Forschungsvorhabens:
Werkverträge sind unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten bislang in Deutschland empirisch kaum untersucht worden. Das vorliegende Forschungsvorhaben betritt somit Neuland und steht vor methodischen Herausforderungen. Deshalb kann die zu erbringende Leistung noch nicht abschließend definiert werden. Es wird hierbei maßgeblich auf die Kreativität des potenziellen Auftragnehmers ankommen. Die Grundzüge werden im Folgenden beschrieben.
Um die vielfältigen Verflechtungen von Werkverträgen transparenter zu machen, sollen qualitative Betriebsfallstudien „vor Ort“ deren Einsatz tiefer gehend analysieren. Untersucht werden sollen Bedeutung und Gegenstand von Werkverträgen, Arbeitsbedingungen von Stammbelegschaften und inländischen bzw. ausländischen Werkvertragsarbeitnehmern sowie eine eventuelle Verdrängung von Stammbelegschaften durch Nutzung von Werkverträgen. Versucht werden soll zudem, „echte“ von rechtlich „problematischen“ Werkverträgen zu unterscheiden. Die Gegenüberstellung von Betrieben, die Werkverträge intensiv nutzen, mit solchen, die dies nicht tun, soll zusätzliche Erkenntnisse bringen. Ebenso sollen auch Unternehmen, die vorrangig Werkvertragsleistungen erbringen, in die Untersuchung einbezogen werden.
Die Betriebsfallstudien sollen in fünf nach bestimmten Kriterien auszuwählenden Branchen erfolgen, die sich in ihren Charakteristika so weit unterscheiden, dass ein möglichst großer Teil des Werkvertragseinsatzes abgedeckt werden kann.
In den Fallstudien selbst soll ein breites Spektrum sozialwissenschaftlicher Erhebungs- und Analysemethoden zur Anwendung kommen. Dieses soll ergänzt werden durch die Analyse von Sekundärdaten, wie etwa zum Wettbewerbsumfeld, zu betrieblichen und überbetrieblichen Produktions- und Innovationsprozessen sowie zu anderen Rahmenbedingungen. Auch wenn Fallstudien nicht geeignet sind, repräsentative Aussagen zu gewinnen, sind (branchen-) typische Erkenntnisse, so weit möglich, hervorzuheben.
Die zentrale Herausforderung des Forschungsvorhabens wird darin liegen, strategisch bedingte Antwortausfälle bzw. ein möglicherweise strategisches Antwortverhalten (und damit die Gefahr verzerrter Ergebnisse) zu erkennen und darauf zu reagieren. Ob und wie dies gelingen kann, soll im Verhandlungsverfahren geklärt werden.
3. Rahmenbedingungen:
Die Laufzeit des Projekts erstreckt sich vom Zeitpunkt der Vergabe (geplant 30.11.2014) bis zum 30.11.2016, wenn auch der Schlussbericht vorzulegen ist.
Das Forschungsvorhaben gliedert sich in 2 Phasen, wobei die Durchführung der zweiten Phase abhängig ist vom Ergebnis der ersten Phase. Phase 1 soll die systematische Erschließung des Problemfeldes und des Feldzugangs sowie die Erarbeitung geeigneter Erhebungsinstrumente und deren Validierung in einem Pretest umfassen. In Phase 2 soll dann die eigentliche Erhebung, strukturierte Auswertung sowie Ergänzung durch zusätzliche verfügbare Informationen erfolgen. Die Ergebnisse der ersten Phase sind von dem/r Forschungsauftragnehmer/in im Rahmen eines Zwischenberichts und eines begleitenden Workshops im BMAS unter Teilnahme eines externen Beraters und eines noch einzuberufenden Forschungsbeirats vorzustellen. Auf Grundlage der Ergebnisse trifft das BMAS in Abstimmung mit den Beratungsgremien eine Entscheidung über die Fortführung des Forschungsprojekts und über den Beginn der zweiten Phase. Vertraglich wird die zweite Phase daher als Option ausgestaltet, deren Abruf u. a. abhängig sein wird von einem entsprechenden befürwortenden Votum nach Auswertung der Phase 1.
Der fachliche Austausch mit dem BMAS und dem/r Auftragnehmer/in eines parallel laufenden quantitativen Forschungsvorhabens (quantitative Unternehmens- und Betriebsrätebefragung) wird im Rahmen von Workshops und gemeinsamen Diskussionsrunden ebenfalls unverzichtbarer Bestandteil des Forschungsvorhabens sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-06-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-05-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2014-05-16
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Auftragsbekanntmachung
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2014-05-19
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Ergänzende Angaben
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2015-01-14
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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