Forschungsvorhaben: Verbreitung, Nutzung und mögliche Probleme von Werkverträgen – Quantitative Unternehmens- und Betriebsrätebefragung sowie wissenschaftliche Begleitforschung
1. Auftragsgegenstand und -hintergrund: Werkverträge sind ein wichtiger und weit verbreiteter Bestandteil der arbeitsteiligen Wirtschaft und werden jeden Tag vielfach eingesetzt. Allerdings hat sich eine Diskussion über die Arbeitsbedingungen der Werkvertragsarbeitnehmer/innen, eine mögliche Verdrängung von Stammarbeitsplätzen und/oder den Einsatz von Scheinwerkverträgen entwickelt. Auf mögliche Problemlagen deuten eine Reihe von Vorfällen hin, die in den Medien und im politischen Raum in den vergangenen Jahren diskutiert wurden. Ob diese Fälle repräsentativ sind, ist unbekannt. Bisher liegen keine belastbaren Erkenntnisse vor, in welchem Umfang, mit welcher Zielsetzung und welchen Auswirkungen auf die Beschäftigten Werkverträge genutzt werden. Eine Kurzexpertise im Auftrag des BMAS hat im Rahmen einer Machbarkeitsstudie das Fehlen repräsentativer Daten zur (problematischen) Nutzung von Werkverträgen bestätigt und gleichzeitig erste Möglichkeiten zum Schließen dieser Erkenntnislücken aufgezeigt. Das BMAS beabsichtigt daher im Rahmen eines Forschungsvorhaben die Nutzung von Werkverträgen zu untersuchen und hierüber einen Auftrag zu erteilen. 2. Ziel des Forschungsvorhabens: Werkverträge sind unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten bislang in Deutschland empirisch kaum untersucht worden. Das vorliegende Forschungsvorhaben betritt somit Neuland und steht vor methodischen Herausforderungen. Deshalb kann die zu erbringende Leistung noch nicht abschließend definiert werden. Es wird hierbei maßgeblich den wissenschaftlichen Input und die Kreativität des/r potenziellen Auftragnehmers/in ankommen. Die Grundzüge des Forschungsvorhabens werden im Folgenden beschrieben. Eine breit angelegte quantitative Befragung von Betrieben und – wenn vorhanden und identifizierbar – deren Betriebsräten soll eine erste empirische Basis für die Nutzung von Werkverträgen legen. Es wird angestrebt, sowohl Werkauftraggeber als auch Werkauftragnehmer zu befragen. Damit sollen die (werk-)vertraglichen Verflechtungen in der Wirtschaft möglichst repräsentativ nachgebildet. Ziel ist es, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten mit Werkverträgen und jener mit Dienstverträgen vergleichen zu können. Bestandteil der Erhebung sollen zunächst Ausmaß und Gegenstand von Werkverträgen sein, wenn möglich differenziert nach Werkverträgen mit inländischen und ausländischen Unternehmen. Welche weiteren Fragestellungen – etwa zu Arbeitsbedingungen der Beschäftigten – sich über eine quantitative Befragung valide bearbeiten oder aus anderen Datenquellen hinzuspielen lassen, wird im Zuge des Verhandlungsverfahrens gemeinsam mit den Bewerbern erarbeitet. Angestrebt wird zudem, Hinweise zur rechtlich problematischen Nutzung von Werkverträgen zu generieren (Scheinselbständigkeit bzw. verdeckte Arbeitnehmerüberlassung). Der Befragung soll eine umfangreiche ökonometrische Auswertung des Datenmaterials folgen. Hierbei wird angestrebt, Ursachen, begünstigende Faktoren und Auswirkungen von Werkverträgen auf die Situation der Unternehmen sowie die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu untersuchen. Inwieweit dies möglich ist, muss im Zuge des Verhandlungsverfahrens geklärt werden. Branchen- und regionalspezifische Auswertungen werden ebenfalls angestrebt. Die quantitativen Befragungen können nur ein einmaliges Schlaglicht auf die Nutzung von Werkverträgen werfen. Interessant sind jedoch gerade auch Entwicklungen im Zeitablauf. Um den Aufwand für ein solches Werkvertrags-Monitoring so weit wie möglich zu minimieren, soll geprüft werden, inwieweit sich vorhandene amtliche Statistiken (z. B. [Kosten-] Strukturerhebungen des Statistischen Bundesamts, Input-Output-Tabellen) anhand der Ergebnisse der Befragungen für eine laufende Quantifizierung von Werkverträgen nutzen oder verbessern lassen. Hier ist die Kreativität der Bewerber besonders gefragt. Außerdem ist die Realisierung einer Verknüpfung der Befragungsdaten mit Daten der Bundesagentur für Arbeit zu prüfen. Dies könnte Hinweise über die Arbeitsbedingungen, Erwerbsbiografien, Veränderungen von Beschäftigtenstrukturen inklusive einer möglichen Verdrängung von Stammbelegschaften liefern. Die zentrale Herausforderung des Forschungsvorhabens wird darin liegen, strategisch bedingte Antwortausfälle bzw. ein möglicherweise strategisches Antwortverhalten (und damit die Gefahr verzerrter Ergebnisse) zu erkennen und darauf zu reagieren. Ob und wie dies gelingen kann, soll im Verhandlungsverfahren geklärt werden. 3. Rahmenbedingungen: Die Laufzeit des Projekts erstreckt sich vom Zeitpunkt der Vergabe (geplant 30. November 2014) bis zum 30. November 2016, wenn auch der Schlussbericht vorzulegen ist. Das Forschungsvorhaben gliedert sich in 2 Phasen, wobei die Durchführung der zweiten Phase abhängig ist vom Ergebnis der ersten Phase. Phase 1 soll die systematische Erschließung des Problemfeldes sowie die Erarbeitung geeigneter Erhebungsinstrumente und deren Validierung in einem umfangreichen Pretest umfassen. Phase 2 soll dann die eigentliche Erhebung, Verknüpfung, Heranziehung anderer Datenquellen sowie die ökonometrische Analyse umfassen. Die Ergebnisse der ersten Phase sind von dem/r Forschungsauftragnehmer/in im Rahmen eines Zwischenberichts und eines begleitenden Workshops im BMAS unter Teilnahme eines externen Beraters und eines noch einzuberufenden Forschungsbeirats vorzustellen. Auf Grundlage der Ergebnisse trifft das BMAS in Abstimmung mit den Beratungsgremien eine Entscheidung über die Fortführung des Forschungsprojekts und über den Beginn der zweiten Phase. Vertraglich wird die zweite Phase daher als Option ausgestaltet, deren Abruf u. a. abhängig sein wird von einem entsprechenden befürwortenden Votum nach Auswertung der Phase 1. Der fachliche Austausch mit dem BMAS und dem/r Auftragnehmer/in eines parallel laufenden qualitativen Forschungsvorhabens zu Motiven und Erscheinungsformen von Werkverträgen (Betriebsfallstudien) wird im Rahmen von Workshops und gemeinsamen Diskussionsrunden ebenfalls unverzichtbarer Bestandteil des Forschungsvorhabens sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-06-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-05-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-05-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Postanschrift: Rochusstraße 1
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.BMAS.bund.de🌏
E-Mail: zentrale-vergabestelle@bmas.bund.de📧
Telefon: +49 228995271604📞
Fax: +49 228995272253 📠
1. Information zu Arbeitsgemeinschaften:
Ist für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung die Bildung von Arbeitsgemeinschaften in Form von Bietergemeinschaften oder der Einsatz von Subunternehmern vorgesehen, sind die nachfolgenden Informationen zu beachten.
1.1 Information zur Bietergemeinschaften:
Für den Fall eines gemeinschaftlichen Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist eine Erklärung nach folgendem Muster abzugeben:
Wir, (namentliche Nennung aller einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft], erklären für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages (namentliche Nennung des aus vorstehender Auflistung ausgewählten Mitgliedes) als bevollmächtigten Vertreter. Wir haften im Rahmen dieses Vergabeverfahrens und im Falle der Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Wir sichern die Erbringung der Leistung (§ 1 Werkvertrag) und insbesondere auch die Eignung für den Fall zu, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft die von ihm zu erbringende Leistung nicht bewirken kann. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichtet.
1.2 Information zum Einsatz von Subunternehmern:
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen (Subunternehmen). Für jedes Subunternehmen muss mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde für die betroffene Teilleistung erbracht werden. Außerdem ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Subunternehmen eine original unterschriebene formlose
Verpflichtungserklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
„Hiermit verpflichte ich mich (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Subunternehmers), dass ich im Falle der Auftragserteilung als Unterauftragnehmer der/des (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Auftragnehmers im Falle des Zuschlags) für den Teil (konkrete Benennung der genauen Teilleistung entsprechend der Leistungsbeschreibung) die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stelle.“ (Der Begriff „Subunternehmer“ ist beim Nachweis der geforderten Eignung im funktionalen Sinne zu verstehen. Daher muss für jeden Dritten, der durch andere als arbeitsvertragliche Regelungen gebunden werden soll, die geforderte Erklärung vorgelegt werden. Das gilt auch für Einzelpersonen).
2. Information zur Form des Teilnahmeantrages:
Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen soll der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton zugestellt und mit folgender Aufschrift versehen werden:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
Referat Zb 1 – Zentrale Vergabestelle,
Rochusstraße 1,
53123 Bonn.
Nicht öffnen – Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren Aktenzeichen Zb 1-04812-3/24.
Die Übermittlung des Teilnahmeantrages als Fax oder elektronisch als E-Mail reicht nicht aus; auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Wenn möglich fügen Sie dem Antrag bitte eine kopierfähige Zweitschrift (ungebunden und ungeheftet) bei.
Maßgeblich zur Einhaltung der Teilnahmefrist ist alleine der Eingang im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
3. Information zum Versand von Unterlagen:
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes keine Vergabeunterlagen versandt werden.
Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung.
4. Information zum Zuschlagsvorbehalt:
Die Erteilung des Zuschlags steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der benötigten Haushaltsmittel.
Ist für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung die Bildung von Arbeitsgemeinschaften in Form von Bietergemeinschaften oder der Einsatz von Subunternehmern vorgesehen, sind die nachfolgenden Informationen zu beachten.
1.1 Information zur Bietergemeinschaften:
Für den Fall eines gemeinschaftlichen Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist eine Erklärung nach folgendem Muster abzugeben:
Wir, (namentliche Nennung aller einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft], erklären für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages (namentliche Nennung des aus vorstehender Auflistung ausgewählten Mitgliedes) als bevollmächtigten Vertreter. Wir haften im Rahmen dieses Vergabeverfahrens und im Falle der Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Wir sichern die Erbringung der Leistung (§ 1 Werkvertrag) und insbesondere auch die Eignung für den Fall zu, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft die von ihm zu erbringende Leistung nicht bewirken kann. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichtet.
1.2 Information zum Einsatz von Subunternehmern:
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen (Subunternehmen). Für jedes Subunternehmen muss mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde für die betroffene Teilleistung erbracht werden. Außerdem ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Subunternehmen eine original unterschriebene formlose
Verpflichtungserklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
„Hiermit verpflichte ich mich (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Subunternehmers), dass ich im Falle der Auftragserteilung als Unterauftragnehmer der/des (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Auftragnehmers im Falle des Zuschlags) für den Teil (konkrete Benennung der genauen Teilleistung entsprechend der Leistungsbeschreibung) die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stelle.“ (Der Begriff „Subunternehmer“ ist beim Nachweis der geforderten Eignung im funktionalen Sinne zu verstehen. Daher muss für jeden Dritten, der durch andere als arbeitsvertragliche Regelungen gebunden werden soll, die geforderte Erklärung vorgelegt werden. Das gilt auch für Einzelpersonen).
2. Information zur Form des Teilnahmeantrages:
Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen soll der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton zugestellt und mit folgender Aufschrift versehen werden:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
Referat Zb 1 – Zentrale Vergabestelle,
Rochusstraße 1,
53123 Bonn.
Nicht öffnen – Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren Aktenzeichen Zb 1-04812-3/24.
Die Übermittlung des Teilnahmeantrages als Fax oder elektronisch als E-Mail reicht nicht aus; auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Wenn möglich fügen Sie dem Antrag bitte eine kopierfähige Zweitschrift (ungebunden und ungeheftet) bei.
Maßgeblich zur Einhaltung der Teilnahmefrist ist alleine der Eingang im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
3. Information zum Versand von Unterlagen:
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes keine Vergabeunterlagen versandt werden.
Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung.
4. Information zum Zuschlagsvorbehalt:
Die Erteilung des Zuschlags steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der benötigten Haushaltsmittel.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1. Auftragsgegenstand und -hintergrund:
Werkverträge sind ein wichtiger und weit verbreiteter Bestandteil der arbeitsteiligen Wirtschaft und werden jeden Tag vielfach eingesetzt. Allerdings hat sich eine Diskussion über die Arbeitsbedingungen der Werkvertragsarbeitnehmer/innen, eine mögliche Verdrängung von Stammarbeitsplätzen und/oder den Einsatz von Scheinwerkverträgen entwickelt. Auf mögliche Problemlagen deuten eine Reihe von Vorfällen hin, die in den Medien und im politischen Raum in den vergangenen Jahren diskutiert wurden. Ob diese Fälle repräsentativ sind, ist unbekannt. Bisher liegen keine belastbaren Erkenntnisse vor, in welchem Umfang, mit welcher Zielsetzung und welchen Auswirkungen auf die Beschäftigten Werkverträge genutzt werden.
Werkverträge sind ein wichtiger und weit verbreiteter Bestandteil der arbeitsteiligen Wirtschaft und werden jeden Tag vielfach eingesetzt. Allerdings hat sich eine Diskussion über die Arbeitsbedingungen der Werkvertragsarbeitnehmer/innen, eine mögliche Verdrängung von Stammarbeitsplätzen und/oder den Einsatz von Scheinwerkverträgen entwickelt. Auf mögliche Problemlagen deuten eine Reihe von Vorfällen hin, die in den Medien und im politischen Raum in den vergangenen Jahren diskutiert wurden. Ob diese Fälle repräsentativ sind, ist unbekannt. Bisher liegen keine belastbaren Erkenntnisse vor, in welchem Umfang, mit welcher Zielsetzung und welchen Auswirkungen auf die Beschäftigten Werkverträge genutzt werden.
Eine Kurzexpertise im Auftrag des BMAS hat im Rahmen einer Machbarkeitsstudie das Fehlen repräsentativer Daten zur (problematischen) Nutzung von Werkverträgen bestätigt und gleichzeitig erste Möglichkeiten zum Schließen dieser Erkenntnislücken aufgezeigt. Das BMAS beabsichtigt daher im Rahmen eines Forschungsvorhaben die Nutzung von Werkverträgen zu untersuchen und hierüber einen Auftrag zu erteilen.
Eine Kurzexpertise im Auftrag des BMAS hat im Rahmen einer Machbarkeitsstudie das Fehlen repräsentativer Daten zur (problematischen) Nutzung von Werkverträgen bestätigt und gleichzeitig erste Möglichkeiten zum Schließen dieser Erkenntnislücken aufgezeigt. Das BMAS beabsichtigt daher im Rahmen eines Forschungsvorhaben die Nutzung von Werkverträgen zu untersuchen und hierüber einen Auftrag zu erteilen.
2. Ziel des Forschungsvorhabens:
Werkverträge sind unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten bislang in Deutschland empirisch kaum untersucht worden. Das vorliegende Forschungsvorhaben betritt somit Neuland und steht vor methodischen Herausforderungen. Deshalb kann die zu erbringende Leistung noch nicht abschließend definiert werden. Es wird hierbei maßgeblich den wissenschaftlichen Input und die Kreativität des/r potenziellen Auftragnehmers/in ankommen. Die Grundzüge des Forschungsvorhabens werden im Folgenden beschrieben.
Werkverträge sind unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten bislang in Deutschland empirisch kaum untersucht worden. Das vorliegende Forschungsvorhaben betritt somit Neuland und steht vor methodischen Herausforderungen. Deshalb kann die zu erbringende Leistung noch nicht abschließend definiert werden. Es wird hierbei maßgeblich den wissenschaftlichen Input und die Kreativität des/r potenziellen Auftragnehmers/in ankommen. Die Grundzüge des Forschungsvorhabens werden im Folgenden beschrieben.
Eine breit angelegte quantitative Befragung von Betrieben und – wenn vorhanden und identifizierbar – deren Betriebsräten soll eine erste empirische Basis für die Nutzung von Werkverträgen legen. Es wird angestrebt, sowohl Werkauftraggeber als auch Werkauftragnehmer zu befragen. Damit sollen die (werk-)vertraglichen Verflechtungen in der Wirtschaft möglichst repräsentativ nachgebildet. Ziel ist es, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten mit Werkverträgen und jener mit Dienstverträgen vergleichen zu können. Bestandteil der Erhebung sollen zunächst Ausmaß und Gegenstand von Werkverträgen sein, wenn möglich differenziert nach Werkverträgen mit inländischen und ausländischen Unternehmen. Welche weiteren Fragestellungen – etwa zu Arbeitsbedingungen der Beschäftigten – sich über eine quantitative Befragung valide bearbeiten oder aus anderen Datenquellen hinzuspielen lassen, wird im Zuge des Verhandlungsverfahrens gemeinsam mit den Bewerbern erarbeitet. Angestrebt wird zudem, Hinweise zur rechtlich problematischen Nutzung von Werkverträgen zu generieren (Scheinselbständigkeit bzw. verdeckte Arbeitnehmerüberlassung).
Eine breit angelegte quantitative Befragung von Betrieben und – wenn vorhanden und identifizierbar – deren Betriebsräten soll eine erste empirische Basis für die Nutzung von Werkverträgen legen. Es wird angestrebt, sowohl Werkauftraggeber als auch Werkauftragnehmer zu befragen. Damit sollen die (werk-)vertraglichen Verflechtungen in der Wirtschaft möglichst repräsentativ nachgebildet. Ziel ist es, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten mit Werkverträgen und jener mit Dienstverträgen vergleichen zu können. Bestandteil der Erhebung sollen zunächst Ausmaß und Gegenstand von Werkverträgen sein, wenn möglich differenziert nach Werkverträgen mit inländischen und ausländischen Unternehmen. Welche weiteren Fragestellungen – etwa zu Arbeitsbedingungen der Beschäftigten – sich über eine quantitative Befragung valide bearbeiten oder aus anderen Datenquellen hinzuspielen lassen, wird im Zuge des Verhandlungsverfahrens gemeinsam mit den Bewerbern erarbeitet. Angestrebt wird zudem, Hinweise zur rechtlich problematischen Nutzung von Werkverträgen zu generieren (Scheinselbständigkeit bzw. verdeckte Arbeitnehmerüberlassung).
Der Befragung soll eine umfangreiche ökonometrische Auswertung des Datenmaterials folgen. Hierbei wird angestrebt, Ursachen, begünstigende Faktoren und Auswirkungen von Werkverträgen auf die Situation der Unternehmen sowie die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu untersuchen. Inwieweit dies möglich ist, muss im Zuge des Verhandlungsverfahrens geklärt werden. Branchen- und regionalspezifische Auswertungen werden ebenfalls angestrebt.
Der Befragung soll eine umfangreiche ökonometrische Auswertung des Datenmaterials folgen. Hierbei wird angestrebt, Ursachen, begünstigende Faktoren und Auswirkungen von Werkverträgen auf die Situation der Unternehmen sowie die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu untersuchen. Inwieweit dies möglich ist, muss im Zuge des Verhandlungsverfahrens geklärt werden. Branchen- und regionalspezifische Auswertungen werden ebenfalls angestrebt.
Die quantitativen Befragungen können nur ein einmaliges Schlaglicht auf die Nutzung von Werkverträgen werfen. Interessant sind jedoch gerade auch Entwicklungen im Zeitablauf. Um den Aufwand für ein solches Werkvertrags-Monitoring so weit wie möglich zu minimieren, soll geprüft werden, inwieweit sich vorhandene amtliche Statistiken (z. B. [Kosten-] Strukturerhebungen des Statistischen Bundesamts, Input-Output-Tabellen) anhand der Ergebnisse der Befragungen für eine laufende Quantifizierung von Werkverträgen nutzen oder verbessern lassen. Hier ist die Kreativität der Bewerber besonders gefragt.
Die quantitativen Befragungen können nur ein einmaliges Schlaglicht auf die Nutzung von Werkverträgen werfen. Interessant sind jedoch gerade auch Entwicklungen im Zeitablauf. Um den Aufwand für ein solches Werkvertrags-Monitoring so weit wie möglich zu minimieren, soll geprüft werden, inwieweit sich vorhandene amtliche Statistiken (z. B. [Kosten-] Strukturerhebungen des Statistischen Bundesamts, Input-Output-Tabellen) anhand der Ergebnisse der Befragungen für eine laufende Quantifizierung von Werkverträgen nutzen oder verbessern lassen. Hier ist die Kreativität der Bewerber besonders gefragt.
Außerdem ist die Realisierung einer Verknüpfung der Befragungsdaten mit Daten der Bundesagentur für Arbeit zu prüfen. Dies könnte Hinweise über die Arbeitsbedingungen, Erwerbsbiografien, Veränderungen von Beschäftigtenstrukturen inklusive einer möglichen Verdrängung von Stammbelegschaften liefern.
Außerdem ist die Realisierung einer Verknüpfung der Befragungsdaten mit Daten der Bundesagentur für Arbeit zu prüfen. Dies könnte Hinweise über die Arbeitsbedingungen, Erwerbsbiografien, Veränderungen von Beschäftigtenstrukturen inklusive einer möglichen Verdrängung von Stammbelegschaften liefern.
Die zentrale Herausforderung des Forschungsvorhabens wird darin liegen, strategisch bedingte Antwortausfälle bzw. ein möglicherweise strategisches Antwortverhalten (und damit die Gefahr verzerrter Ergebnisse) zu erkennen und darauf zu reagieren. Ob und wie dies gelingen kann, soll im Verhandlungsverfahren geklärt werden.
Die zentrale Herausforderung des Forschungsvorhabens wird darin liegen, strategisch bedingte Antwortausfälle bzw. ein möglicherweise strategisches Antwortverhalten (und damit die Gefahr verzerrter Ergebnisse) zu erkennen und darauf zu reagieren. Ob und wie dies gelingen kann, soll im Verhandlungsverfahren geklärt werden.
3. Rahmenbedingungen:
Die Laufzeit des Projekts erstreckt sich vom Zeitpunkt der Vergabe (geplant 30. November 2014) bis zum 30. November 2016, wenn auch der Schlussbericht vorzulegen ist.
Das Forschungsvorhaben gliedert sich in 2 Phasen, wobei die Durchführung der zweiten Phase abhängig ist vom Ergebnis der ersten Phase. Phase 1 soll die systematische Erschließung des Problemfeldes sowie die Erarbeitung geeigneter Erhebungsinstrumente und deren Validierung in einem umfangreichen Pretest umfassen. Phase 2 soll dann die eigentliche Erhebung, Verknüpfung, Heranziehung anderer Datenquellen sowie die ökonometrische Analyse umfassen. Die Ergebnisse der ersten Phase sind von dem/r Forschungsauftragnehmer/in im Rahmen eines Zwischenberichts und eines begleitenden Workshops im BMAS unter Teilnahme eines externen Beraters und eines noch einzuberufenden Forschungsbeirats vorzustellen. Auf Grundlage der Ergebnisse trifft das BMAS in Abstimmung mit den Beratungsgremien eine Entscheidung über die Fortführung des Forschungsprojekts und über den Beginn der zweiten Phase. Vertraglich wird die zweite Phase daher als Option ausgestaltet, deren Abruf u. a. abhängig sein wird von einem entsprechenden befürwortenden Votum nach Auswertung der Phase 1.
Das Forschungsvorhaben gliedert sich in 2 Phasen, wobei die Durchführung der zweiten Phase abhängig ist vom Ergebnis der ersten Phase. Phase 1 soll die systematische Erschließung des Problemfeldes sowie die Erarbeitung geeigneter Erhebungsinstrumente und deren Validierung in einem umfangreichen Pretest umfassen. Phase 2 soll dann die eigentliche Erhebung, Verknüpfung, Heranziehung anderer Datenquellen sowie die ökonometrische Analyse umfassen. Die Ergebnisse der ersten Phase sind von dem/r Forschungsauftragnehmer/in im Rahmen eines Zwischenberichts und eines begleitenden Workshops im BMAS unter Teilnahme eines externen Beraters und eines noch einzuberufenden Forschungsbeirats vorzustellen. Auf Grundlage der Ergebnisse trifft das BMAS in Abstimmung mit den Beratungsgremien eine Entscheidung über die Fortführung des Forschungsprojekts und über den Beginn der zweiten Phase. Vertraglich wird die zweite Phase daher als Option ausgestaltet, deren Abruf u. a. abhängig sein wird von einem entsprechenden befürwortenden Votum nach Auswertung der Phase 1.
Der fachliche Austausch mit dem BMAS und dem/r Auftragnehmer/in eines parallel laufenden qualitativen Forschungsvorhabens zu Motiven und Erscheinungsformen von Werkverträgen (Betriebsfallstudien) wird im Rahmen von Workshops und gemeinsamen Diskussionsrunden ebenfalls unverzichtbarer Bestandteil des Forschungsvorhabens sein.
Der fachliche Austausch mit dem BMAS und dem/r Auftragnehmer/in eines parallel laufenden qualitativen Forschungsvorhabens zu Motiven und Erscheinungsformen von Werkverträgen (Betriebsfallstudien) wird im Rahmen von Workshops und gemeinsamen Diskussionsrunden ebenfalls unverzichtbarer Bestandteil des Forschungsvorhabens sein.
Beschreibung der Optionen:
Wie unter II.1.5) ldf. Nr. 3 beschrieben, wird der Auftrag in 2 Phasen aufgeteilt. Dabei wird die zweite Phase als optionale Leistung ausgestaltet, deren Abruf und Durchführung vom Ergebnis der ersten Phase abhängt.
Referenznummer: Zb1 - 04812 - 3/24
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Name, Adresse und Hauptsitz des Unternehmens bzw. der Unternehmen bei einer der Bietergemeinschaft.
2. Angabe einer Kontaktperson, mit Telefonnummer und sonstigen Kontaktadressen.
3. Kurze Unternehmensdarstellung, insbesondere über die generelle Geschäftstätigkeit, die Mitarbeiterzahl und -Struktur (incl. Honorarkräfte), die Gesellschafterstruktur und die Standorte, bei Bietergemeinschaften für jeden Partner der Bietergemeinschaft.
3. Kurze Unternehmensdarstellung, insbesondere über die generelle Geschäftstätigkeit, die Mitarbeiterzahl und -Struktur (incl. Honorarkräfte), die Gesellschafterstruktur und die Standorte, bei Bietergemeinschaften für jeden Partner der Bietergemeinschaft.
4. Aktuelles Organigramm (soweit vorhanden).
5. Auszug aus dem Handelsregister (oder gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Unternehmens).
6. Unterschriebene Erklärung des Bieters (bei Bietergemeinschaften ist diese Erklärung von jedem Mitglied abzugeben), dass:
6.1 über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet noch die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
6.2 er sich nicht in Liquidation befindet;
6.3 er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat;
6.4 er allen evtl. bestehenden Pflichten gegenüber Berufsgenossenschaft, Handwerkskammer, IHK oder anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts nachkommt;
6.5 keine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, wegen der in § 6 Absatz 4 der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) 2. Abschnitt (VOL/A-EG) genannten Verstöße oder wegen gleichgesetzten Verstößen anderer Staaten rechtskräftig verurteilt wurde (unter „Personen, deren Verhaltendem Bieter zuzurechnen ist“; sind Führungspersonal, vertretungsberechtigte Personen, Mitglieder der Kontroll- und Aufsichtsorgane und andere, diesen vergleichbare Personen zu verstehen).
6.5 keine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, wegen der in § 6 Absatz 4 der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) 2. Abschnitt (VOL/A-EG) genannten Verstöße oder wegen gleichgesetzten Verstößen anderer Staaten rechtskräftig verurteilt wurde (unter „Personen, deren Verhaltendem Bieter zuzurechnen ist“; sind Führungspersonal, vertretungsberechtigte Personen, Mitglieder der Kontroll- und Aufsichtsorgane und andere, diesen vergleichbare Personen zu verstehen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die ausgeschriebenen Leistungen erfordern ein hohes Mass an Engagement, Fachkenntnis, wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, Flexibilität und Zuverlässigkeit des/r Auftragnehmers/in. Auf Grund des engen zeitlichen Rahmens ist unbedingte Termintreue ebenso unabdingbar wie eine enge Kooperation mit dem BMAS als Auftraggeberin. Von den Teilnehmern sind zum Nachweis der fachlichen Leistungsfähigkeit/Eignung daher folgende Angaben und Unterlagen zu erbringen:
Die ausgeschriebenen Leistungen erfordern ein hohes Mass an Engagement, Fachkenntnis, wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, Flexibilität und Zuverlässigkeit des/r Auftragnehmers/in. Auf Grund des engen zeitlichen Rahmens ist unbedingte Termintreue ebenso unabdingbar wie eine enge Kooperation mit dem BMAS als Auftraggeberin. Von den Teilnehmern sind zum Nachweis der fachlichen Leistungsfähigkeit/Eignung daher folgende Angaben und Unterlagen zu erbringen:
1. Nachweis der Kompetenz und Erfahrungen:
— in der empirischen Arbeitsmarkt- oder Sozialforschung,
— in der Anwendung ökonometrischer Verfahren,
— in der Nutzung und Verknüpfung sozio-ökonomischer Datensätze, insbesondere der Bundesagentur für Arbeit sowie des Statistischen Bundesamtes,
— in der Durchführung eigener oder der konzeptionellen Mitarbeit an Erhebungen von Datensätzen zu arbeitsmarkt- oder sozio-ökonomischen Fragestellungen,
— in der Anwendung und Entwicklung von Methoden, um mit hoher Wahrscheinlichkeit auftretendem strategischen Antwortverhalten bzw. strategischen Antwortaus-fällen zu begegnen,
durch eine Referenzliste der in den letzten 3 Jahren durchgeführten mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Arbeiten (unter Benennung der Dauer des Projekts, ggf. Kurzbeschreibung und – soweit möglich – Nennung des Rechnungswerts, des Auftraggebers und der Veröffentlichung).
durch eine Referenzliste der in den letzten 3 Jahren durchgeführten mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Arbeiten (unter Benennung der Dauer des Projekts, ggf. Kurzbeschreibung und – soweit möglich – Nennung des Rechnungswerts, des Auftraggebers und der Veröffentlichung).
2. Benennung der für die Leitung des Vorhabens verantwortlichen Personen:
Die für die Leitung verantwortlichen Personen müssen ausgewiesene wissenschaftliche Kompetenzen in den unter 1. aufgeführten Bereichen nachweisen (z. B. mit einer Referenzliste).
3. Darstellung der Qualifikationen (Ausbildung) und Erfahrung (berufliche Tätigkeit) der mit der Projektbearbeitung betrauten Personen hinsichtlich der unter 1. genannten Kompetenzen.
Unter 1. bis 3. geforderten Nachweise sind durch Eigenerklärungen zu erbringen. Gegebenenfalls müssen auf Verlangen entsprechende Bescheinigungen vorgelegt werden (z. B. Kopien von Studien-nachweisen und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung oder Tätigkeiten).
Unter 1. bis 3. geforderten Nachweise sind durch Eigenerklärungen zu erbringen. Gegebenenfalls müssen auf Verlangen entsprechende Bescheinigungen vorgelegt werden (z. B. Kopien von Studien-nachweisen und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung oder Tätigkeiten).
Zusätzlich zu den vorstehend geforderten Nachweisen sind die Teilnehmer darüberhinaus aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (max. 5 DIN A 4 Seiten) zu der unter II.1.5) beschriebenen Leistung vorzulegen (s. hierzu weitere Ausführungen unter IV.1.2)). Mit der Projektskizze ist keine Kostenkalkulation vorzulegen.
Zusätzlich zu den vorstehend geforderten Nachweisen sind die Teilnehmer darüberhinaus aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (max. 5 DIN A 4 Seiten) zu der unter II.1.5) beschriebenen Leistung vorzulegen (s. hierzu weitere Ausführungen unter IV.1.2)). Mit der Projektskizze ist keine Kostenkalkulation vorzulegen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (max. 5 DIN A 4 Seiten) zu dem beschriebenen Auftragsgegenstand vorzulegen. Anhand dieser Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbern die ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und die Problemorientierung der Projektskizze sein. Es wird bereits an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser kurzen Projektskizze eine Nachfrist analog zu § 16 Abs. 2 VOL/A nicht eingeräumt werden kann. Das Fehlen dieser Projektskizze führt in jedem Fall zum Ausschluss des Teilnehmers vom weiteren Verfahren, um bzgl. der Frist für die Erstellung der Skizze für alle Teilnehmer die gleichen wettbewerblichen Bedingungen zu gewährleisten.
Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (max. 5 DIN A 4 Seiten) zu dem beschriebenen Auftragsgegenstand vorzulegen. Anhand dieser Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbern die ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und die Problemorientierung der Projektskizze sein. Es wird bereits an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser kurzen Projektskizze eine Nachfrist analog zu § 16 Abs. 2 VOL/A nicht eingeräumt werden kann. Das Fehlen dieser Projektskizze führt in jedem Fall zum Ausschluss des Teilnehmers vom weiteren Verfahren, um bzgl. der Frist für die Erstellung der Skizze für alle Teilnehmer die gleichen wettbewerblichen Bedingungen zu gewährleisten.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Internetadresse: www.BMAS.bund.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-12-01 📅
Datum des Endes: 2016-11-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Zb1 - 04812 - 3/24
Zusätzliche Informationen
1. Information zu Arbeitsgemeinschaften:
Ist für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung die Bildung von Arbeitsgemeinschaften in Form von Bietergemeinschaften oder der Einsatz von Subunternehmern vorgesehen, sind die nachfolgenden Informationen zu beachten.
1.1 Information zur Bietergemeinschaften:
Für den Fall eines gemeinschaftlichen Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist eine Erklärung nach folgendem Muster abzugeben:
Wir, (namentliche Nennung aller einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft], erklären für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages (namentliche Nennung des aus vorstehender Auflistung ausgewählten Mitgliedes) als bevollmächtigten Vertreter. Wir haften im Rahmen dieses Vergabeverfahrens und im Falle der Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Wir sichern die Erbringung der Leistung (§ 1 Werkvertrag) und insbesondere auch die Eignung für den Fall zu, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft die von ihm zu erbringende Leistung nicht bewirken kann. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichtet.
Wir, (namentliche Nennung aller einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft], erklären für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages (namentliche Nennung des aus vorstehender Auflistung ausgewählten Mitgliedes) als bevollmächtigten Vertreter. Wir haften im Rahmen dieses Vergabeverfahrens und im Falle der Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Wir sichern die Erbringung der Leistung (§ 1 Werkvertrag) und insbesondere auch die Eignung für den Fall zu, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft die von ihm zu erbringende Leistung nicht bewirken kann. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichtet.
1.2 Information zum Einsatz von Subunternehmern:
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen (Subunternehmen). Für jedes Subunternehmen muss mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde für die betroffene Teilleistung erbracht werden. Außerdem ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Subunternehmen eine original unterschriebene formlose
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen (Subunternehmen). Für jedes Subunternehmen muss mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde für die betroffene Teilleistung erbracht werden. Außerdem ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Subunternehmen eine original unterschriebene formlose
Verpflichtungserklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
„Hiermit verpflichte ich mich (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Subunternehmers), dass ich im Falle der Auftragserteilung als Unterauftragnehmer der/des (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Auftragnehmers im Falle des Zuschlags) für den Teil (konkrete Benennung der genauen Teilleistung entsprechend der Leistungsbeschreibung) die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stelle.“ (Der Begriff „Subunternehmer“ ist beim Nachweis der geforderten Eignung im funktionalen Sinne zu verstehen. Daher muss für jeden Dritten, der durch andere als arbeitsvertragliche Regelungen gebunden werden soll, die geforderte Erklärung vorgelegt werden. Das gilt auch für Einzelpersonen).
„Hiermit verpflichte ich mich (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Subunternehmers), dass ich im Falle der Auftragserteilung als Unterauftragnehmer der/des (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Auftragnehmers im Falle des Zuschlags) für den Teil (konkrete Benennung der genauen Teilleistung entsprechend der Leistungsbeschreibung) die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stelle.“ (Der Begriff „Subunternehmer“ ist beim Nachweis der geforderten Eignung im funktionalen Sinne zu verstehen. Daher muss für jeden Dritten, der durch andere als arbeitsvertragliche Regelungen gebunden werden soll, die geforderte Erklärung vorgelegt werden. Das gilt auch für Einzelpersonen).
2. Information zur Form des Teilnahmeantrages:
Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen soll der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton zugestellt und mit folgender Aufschrift versehen werden:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
Referat Zb 1 – Zentrale Vergabestelle,
Rochusstraße 1,
53123 Bonn.
Nicht öffnen – Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren Aktenzeichen Zb 1-04812-3/24.
Die Übermittlung des Teilnahmeantrages als Fax oder elektronisch als E-Mail reicht nicht aus; auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Wenn möglich fügen Sie dem Antrag bitte eine kopierfähige Zweitschrift (ungebunden und ungeheftet) bei.
Die Übermittlung des Teilnahmeantrages als Fax oder elektronisch als E-Mail reicht nicht aus; auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Wenn möglich fügen Sie dem Antrag bitte eine kopierfähige Zweitschrift (ungebunden und ungeheftet) bei.
Maßgeblich zur Einhaltung der Teilnahmefrist ist alleine der Eingang im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
3. Information zum Versand von Unterlagen:
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes keine Vergabeunterlagen versandt werden.
Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung.
4. Information zum Zuschlagsvorbehalt:
Die Erteilung des Zuschlags steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der benötigten Haushaltsmittel.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für Nachprüfungsverfahren gelten die Fristen gemäß §§ 101 a und 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung.
Quelle: OJS 2014/S 096-167918 (2014-05-16)
Ergänzende Angaben (2014-05-19) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
1. Information zu Arbeitsgemeinschaften
'
Ist für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung die Bildung von Arbeitsgemeinschaften in Form
von Bietergemeinschaften oder der Einsatz von Subunternehmern vorgesehen, sind die nachfolgenden
Informationen zu beachten.
‚
1.1 Information zur Bietergemeinschaften:
Für den Fall eines gemeinschaftlichen Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist eine Erklärung nach
folgendem Muster abzugeben:
Wir, [namentliche Nennung aller einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft], erklären für den Abschluss
und die Durchführung des Vertrages [namentliche Nennung des aus vorstehender Auflistung ausgewählten
Mitgliedes] als bevollmächtigten Vertreter. Wir haften im Rahmen dieses Vergabeverfahrens und im Falle der Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Wir sichern die Erbringung der Leistung (§ 1
Werkvertrag) und insbesondere auch die Eignung für den Fall zu, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft die von ihm zu erbringende Leistung nicht bewirken kann. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichtet.
‚
1.2 Information zum Einsatz von Subunternehmern:
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen (Subunternehmen). Für jedes Subunternehmen muss mit dem Teilnahmeantrag
der Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde für die betroffene Teilleistung erbracht werden.
Außerdem ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Subunternehmen eine original unterschriebene formlose
Verpflichtungserklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
„Hiermit verpflichte ich mich (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Subunternehmers), dass ich
im Falle der Auftragserteilung als Unterauftragnehmer der/des (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift
des Auftragnehmers im Falle des Zuschlags) für den Teil (konkrete Benennung der genauen Teilleistung
entsprechend der Leistungsbeschreibung) die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zur
Verfügung stelle.“
(Der Begriff "Subunternehmer" ist beim Nachweis der geforderten Eignung im funktionalen Sinne zu verstehen.
Daher muss für jeden Dritten, der durch andere als arbeitsvertragliche Regelungen gebunden werden soll, die
geforderte Erklärung vorgelegt werden. Das gilt auch für Einzelpersonen.)
'
2. Information zur Form des Teilnahmeantrages:
Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen soll der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton zugestellt und mit folgender Aufschrift versehen werden:
'
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Referat Zb 1 – Zentrale Vergabestelle
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Nicht öffnen! – Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren Aktenzeichen Zb 1-04812-3/24.
'
Die Übermittlung des Teilnahmeantrages als FAX oder elektronisch als E-Mail reicht nicht aus; auf diesem
Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Wenn möglich fügen Sie dem Antrag bitte eine kopierfähige Zweitschrift (ungebunden und ungeheftet) bei. //
'
Maßgeblich zur Einhaltung der Teilnahmefrist ist alleine der Eingang im Bundesministerium für
Arbeit und Soziales.
‚
3. Information zum Versand von Unterlagen
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes keine Vergabeunterlagen versandt werden.
Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung.
‚
4. Information zum Zuschlagsvorbehalt
Die Erteilung des Zuschlags steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der benötigten Haushaltsmittel.
Ist für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung die Bildung von Arbeitsgemeinschaften in Form
von Bietergemeinschaften oder der Einsatz von Subunternehmern vorgesehen, sind die nachfolgenden
Informationen zu beachten.
‚
1.1 Information zur Bietergemeinschaften:
Für den Fall eines gemeinschaftlichen Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist eine Erklärung nach
folgendem Muster abzugeben:
Wir, [namentliche Nennung aller einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft], erklären für den Abschluss
und die Durchführung des Vertrages [namentliche Nennung des aus vorstehender Auflistung ausgewählten
Mitgliedes] als bevollmächtigten Vertreter. Wir haften im Rahmen dieses Vergabeverfahrens und im Falle der Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Wir sichern die Erbringung der Leistung (§ 1
Werkvertrag) und insbesondere auch die Eignung für den Fall zu, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft die von ihm zu erbringende Leistung nicht bewirken kann. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichtet.
‚
1.2 Information zum Einsatz von Subunternehmern:
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen (Subunternehmen). Für jedes Subunternehmen muss mit dem Teilnahmeantrag
der Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde für die betroffene Teilleistung erbracht werden.
Außerdem ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Subunternehmen eine original unterschriebene formlose
Verpflichtungserklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
„Hiermit verpflichte ich mich (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Subunternehmers), dass ich
im Falle der Auftragserteilung als Unterauftragnehmer der/des (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift
des Auftragnehmers im Falle des Zuschlags) für den Teil (konkrete Benennung der genauen Teilleistung
entsprechend der Leistungsbeschreibung) die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zur
Verfügung stelle.“
(Der Begriff "Subunternehmer" ist beim Nachweis der geforderten Eignung im funktionalen Sinne zu verstehen.
Daher muss für jeden Dritten, der durch andere als arbeitsvertragliche Regelungen gebunden werden soll, die
geforderte Erklärung vorgelegt werden. Das gilt auch für Einzelpersonen.)
'
2. Information zur Form des Teilnahmeantrages:
Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen soll der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton zugestellt und mit folgender Aufschrift versehen werden:
'
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Referat Zb 1 – Zentrale Vergabestelle
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Nicht öffnen! – Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren Aktenzeichen Zb 1-04812-3/24.
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Die Übermittlung des Teilnahmeantrages als FAX oder elektronisch als E-Mail reicht nicht aus; auf diesem
Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Wenn möglich fügen Sie dem Antrag bitte eine kopierfähige Zweitschrift (ungebunden und ungeheftet) bei. //
'
Maßgeblich zur Einhaltung der Teilnahmefrist ist alleine der Eingang im Bundesministerium für
Arbeit und Soziales.
‚
3. Information zum Versand von Unterlagen
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes keine Vergabeunterlagen versandt werden.
Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung.
‚
4. Information zum Zuschlagsvorbehalt
Die Erteilung des Zuschlags steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der benötigten Haushaltsmittel.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Inhaltliche und methodische Qualität (35)
2. Zweckmäßigkeit des Konzepts zur Erreichung des Gutachtenziels (30)
3. Preis (35)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-12-11 📅
Name: Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH
Postanschrift: L 7,1
Postort: 68161
Postleitzahl: Mannheim
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Referenz Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 99-173072
Quelle: OJS 2015/S 012-017503 (2015-01-14)