Fulfillmentdienstleistungen beim Vertrieb von Münzen und Münzprodukten der Verkaufsstelle für Sammlermünzen der Bundesrepublik Deutschland (VfS)

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundeministerium der Finanzen, dieses vertreten durch das Bundesamt für zentrale

Das Bundesministerium der Finanzen („BMF“) hat dem Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen („BADV“, „Auftraggeber“) Aufgaben im Bereich des Münzwesens übertragen. Neben den Aufgaben im hoheitlichen Bereich des Münzwesens ist das BADV für die Verkaufsstelle für Sammlermünzen der Bundesrepublik Deutschland („VfS“) zuständig. Zur Erfüllung ihrer Vertriebsaufgaben, d.h. für den Verkauf und Vertrieb der von den fünf deutschen Münzstätten hergestellten Sammlermünzen an private Sammler und den Münzhandel wird für einen Zeitraum von zehn Jahren beginnend am 1.1.2016 ein Fulfillmentdienstleister gesucht.
Das BADV beabsichtigt die Vergabe der Fulfillment-Dienstleistung für den Verkauf und Vertrieb der Sammlermünzen. Die Vergabe durch das BADV erfolgt mit dem Ziel, einen Dienstleister mit der Gesamtabwicklung des Verkaufs- und Vertriebsprozesses, einschließlich der Warentransporte, der Produktion, der Kundenbetreuung, der Einrichtung einer Zentraleinheit, der Einrichtung eines Internetauftritts mit -shop und der Zustellung zu beauftragen.
Die einheitliche Steuerung der einzelnen Geschäftsprozesse (insb. Materialwirtschaft (Beschaffung, Lagerhaltung, Disposition), Produktion bzw. Produktionsplanung und -steuerung, Bedarfsermittlung, Finanz- und Rechnungswesen, Controlling, Verkauf, (Kunden-)Stammdatenverwaltung, Auftragsdaten (Einzel- und Daueraufträge), Produktdatenmanagement, Dokumentenmanagement) hat dabei in einem Enterprise-Resource-Planning-System („ERP-System“) zu erfolgen.
Den Aufgabenschwerpunkt des Auftragnehmers bildet der Leistungsbereich Produktion, zu dem die Bereiche Warenlagerhaltung, Konfektionierung (Sendungs- und Produktkonfektionierung) sowie Zustellung an den Kunden gehören. Die Zustellung kann durch den Auftragnehmer selbst und externe Zustelldienste erfolgen. Dem Kunden ist die Möglichkeit einzuräumen zwischen mehreren Zustelldiensten zu wählen. Dem Auftragnehmer obliegt dabei die Abstimmung zwischen den Bereichen Warenlagerhaltung und Konfektionierung auf der einen sowie der Zustellung auf der anderen Seite. Die Abstimmarbeiten betreffen insbesondere die Abnahme der Versandverpackung, die Konditionen für den Versand der Valoren der Klasse II und die Versicherungsobergrenzen, die Modalitäten der Sendungsübergabe und die Sendungsverfolgung.
Der Auftragnehmer hat die Transporte von Münzen, die bei den fünf Prägestätten in Deutschland (mit Sitz in Hamburg, Berlin, Karlsruhe, Stuttgart und München) hergestellt werden, zum Produktionsstandort des Auftragnehmers sowie einzelne Fahrten vom Produktionsstandort oder einer der Prägestätten zu Verkaufsmessen etc. zu übernehmen. Liegt der Produktionsstandort im (EU-)Ausland sind die Regelungen für den gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport einzuhalten und zu überwachen.
Die vom Auftragnehmer zu übernehmende Kundenbetreuung umfasst die fernmündliche, elektronische und schriftliche Bearbeitung von Anfragen, Bestellungen, etc. sowie das Beschwerdemanagement. Über den Zugriff auf das ERP-System und ggf. weitere Systeme (z.B. für verfilmtes Schriftgut) müssen die erforderlichen Kunden- und Auftrags- sowie die Materialbestandsdaten in Echtzeit zur Verfügung stehen. Der Auftragnehmer hat hierzu einen Internetauftritt und einen Internetshop zum Vertrieb der Sammlermünzen einzurichten, die Betriebssicherheit zu gewährleisten und laufende Aktualisierungen in technischer und inhaltlicher Sicht vorzunehmen. Inhaltliche Änderungen erfolgen in Abstimmung mit bzw. nach Vorgabe durch den Auftraggeber. Während der Internetauftritt Teil der Außendarstellung der VfS ist, bildet der Internetshop einen wesentlichen Teil der Distribution. Hierfür soll der Auftragnehmer vorsehen, einen oder mehrere lizensierte Zahlungsdiensteanbieter einzubinden. Der Internetauftritt und der Internetshop sind über Schnittstellen mit dem ERP-System zu verbinden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-05.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-06-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-06-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Menge oder Umfang:
Es wird auf Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung verwiesen.Im Jahr 2012 wurden ca. 58 500, im Jahr 2013 ca. 41 500 Bestellungen mit einem Durchschnitt von 5,8 Artikeln und einem durchschnittlichen Auftragswert von ca.400 EUR pro Bestellung bearbeitet. Im Jahr 2012 wurden ca. 106 000 Anrufe und ca. 20 000 E-Mails, im Jahr 2013 ca. 82 000 Anrufe und ca. 12 500 E-Mails entgegen genommen. Mit den vorstehenden Angaben wird weder eine Erwartungshaltung noch ein Mindestauftragsvolumen für die hier ausgeschriebenen Leistungen beschrieben.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundeministerium der Finanzen, dieses vertreten durch das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Postanschrift: Saalburgstraße 155-157
Postleitzahl: 61350
Postort: Bad Homburg vor der Höhe
Kontakt
Internetadresse: http://www.badv.bund.de 🌏
Telefon: +49 301870303015 📞
Fax: +49 301870303495 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-06-05 📅
Einreichungsfrist: 2014-07-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-06-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 109-192392
ABl. S-Ausgabe: 109
Zusätzliche Informationen
1. Für den Bundeshaushalt des Jahres 2014 gilt bis zur Veröffentlichung im Parlament die sogenannte vorläufige Haushaltsführung. Aus Termingründen wird ausnahmsweise diese Ausschreibung bereits zum jetzigen Zeitpunkt begonnen. Die Vergabe steht unter Haushaltsvorbehalt. Der Zuschlag kann erst nach der Verabschiedung des Haushalts 2014 erfolgen. Sollten wider Erwarten die im Haushalt für diese Maßnahme vorgesehenen Haushaltsmittel nicht bewilligt werden, können hieraus von den Bietern keine Forderungen gegen die ausschreibende Stelle geltend gemacht werden. 2. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach VOL/A-EG durchgeführt. Der durch diese Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb ist Teil des Verhandlungsverfahrens und dient der Eignungsprüfung und -bewertung der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften. Erst Ihre erfolgreiche Auswahl nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe. Die Vergabeunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber versandt. 3. Sie werden gebeten, sich unter ausschreibungen-vfs@badv.bund.de unter Angabe Ihrer für dieses Verfahren verbindlichen Kontaktdaten zu registrieren. Nur so kann gewährleistet werden, dass wir ggf. weitere sachdienliche Auskünfte zum Verfahren an Sie erteilen können. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 10 KT vor Ablauf der unter Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung bezeichneten Frist für den Eingang von Teilnahmeanträgen lesbar bei uns eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. 4. Bei der in Ziff. I.1) angegebenen Stelle können Formblätter und Teilnahmeantragsunterlagen angefordert werden, die der Bewerber zur Erstellung seines Teilnahmeantrags verwenden kann. 5. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritte/Nachunternehmer/Konzernunternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft diese Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen in seinem/ihrem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Ziff. III.2.1), III.2.2) bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Die gem. Ziff. III.2.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind für diese Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die technische Leistungsfähigkeit des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens bezieht. Mit dem Teilnahmeantrag ist zudem von jedem dieser Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmen eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber/Bieter bzw. die Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens in dem benannten Umfangvollumfänglich zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). 6. Teilnahmeanträge sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen und unter Beifügung sämtlicher in dieser Bekanntmachung geforderten unterschriebenen Erklärungen und Nachweise rechtzeitig in zwei verschlossenen Umschlägen in kopierfähiger Form (ohne Prospekthüllen, Spiral- oder Klebebindungen o.ä.) und gelocht bei der unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung bezeichneten Stelle einzureichen. Der äußere Umschlag ist wie folgt zu adressieren: – Vertrauliche Teilnahmeunterlagen – Bitte ungeöffnet an: Herrn Dr. Ulrich Stoltenberg, Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV), Projektleitung MW, Teilnahmeantrag für die Ausschreibung „Fulfillmentdienstleistungen VfS“, Saalburgstr. 155-157, 61350 Bad Homburg v. d. Höhe. Der innere Umschlag ist mit dem Hinweis: – Vertrauliche Teilnahmeunterlagen – Ausschreibung „Fulfillmentdienstleistungen VfS“ zu kennzeichnen. Andere Aufschriften können zum Ausschluss vom Verfahren führen. Es dürfen keine Fenster-Briefumschläge verwendet werden. Sofern ein Teilnahmeantrag aus mehreren Paketen besteht, sind diese eindeutig als zusammengehörend zu kennzeichnen. 7. Während des gesamten Verfahrens gilt das Gebot des Geheimwettbewerbs. Es wird darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf Änderungen in der Identität des Bieters (auch bei gesetzlich geregelter Gesamtrechtsnachfolge) im Zeitraum zwischen Angebotsabgabe und Zuschlag zwingend zu einem Angebotsausschluss führen. 8. Der Auftraggeber hat eine voraussichtliche Frist zur Einreichung der indikativen Angebote bis zum 21.8.2014 vorgesehen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium der Finanzen („BMF“) hat dem Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen („BADV“, „Auftraggeber“) Aufgaben im Bereich des Münzwesens übertragen. Neben den Aufgaben im hoheitlichen Bereich des Münzwesens ist das BADV für die Verkaufsstelle für Sammlermünzen der Bundesrepublik Deutschland („VfS“) zuständig. Zur Erfüllung ihrer Vertriebsaufgaben, d.h. für den Verkauf und Vertrieb der von den fünf deutschen Münzstätten hergestellten Sammlermünzen an private Sammler und den Münzhandel wird für einen Zeitraum von zehn Jahren beginnend am 1.1.2016 ein Fulfillmentdienstleister gesucht.
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Das BADV beabsichtigt die Vergabe der Fulfillment-Dienstleistung für den Verkauf und Vertrieb der Sammlermünzen. Die Vergabe durch das BADV erfolgt mit dem Ziel, einen Dienstleister mit der Gesamtabwicklung des Verkaufs- und Vertriebsprozesses, einschließlich der Warentransporte, der Produktion, der Kundenbetreuung, der Einrichtung einer Zentraleinheit, der Einrichtung eines Internetauftritts mit -shop und der Zustellung zu beauftragen.
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Die einheitliche Steuerung der einzelnen Geschäftsprozesse (insb. Materialwirtschaft (Beschaffung, Lagerhaltung, Disposition), Produktion bzw. Produktionsplanung und -steuerung, Bedarfsermittlung, Finanz- und Rechnungswesen, Controlling, Verkauf, (Kunden-)Stammdatenverwaltung, Auftragsdaten (Einzel- und Daueraufträge), Produktdatenmanagement, Dokumentenmanagement) hat dabei in einem Enterprise-Resource-Planning-System („ERP-System“) zu erfolgen.
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Den Aufgabenschwerpunkt des Auftragnehmers bildet der Leistungsbereich Produktion, zu dem die Bereiche Warenlagerhaltung, Konfektionierung (Sendungs- und Produktkonfektionierung) sowie Zustellung an den Kunden gehören. Die Zustellung kann durch den Auftragnehmer selbst und externe Zustelldienste erfolgen. Dem Kunden ist die Möglichkeit einzuräumen zwischen mehreren Zustelldiensten zu wählen. Dem Auftragnehmer obliegt dabei die Abstimmung zwischen den Bereichen Warenlagerhaltung und Konfektionierung auf der einen sowie der Zustellung auf der anderen Seite. Die Abstimmarbeiten betreffen insbesondere die Abnahme der Versandverpackung, die Konditionen für den Versand der Valoren der Klasse II und die Versicherungsobergrenzen, die Modalitäten der Sendungsübergabe und die Sendungsverfolgung.
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Der Auftragnehmer hat die Transporte von Münzen, die bei den fünf Prägestätten in Deutschland (mit Sitz in Hamburg, Berlin, Karlsruhe, Stuttgart und München) hergestellt werden, zum Produktionsstandort des Auftragnehmers sowie einzelne Fahrten vom Produktionsstandort oder einer der Prägestätten zu Verkaufsmessen etc. zu übernehmen. Liegt der Produktionsstandort im (EU-)Ausland sind die Regelungen für den gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport einzuhalten und zu überwachen.
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Die vom Auftragnehmer zu übernehmende Kundenbetreuung umfasst die fernmündliche, elektronische und schriftliche Bearbeitung von Anfragen, Bestellungen, etc. sowie das Beschwerdemanagement. Über den Zugriff auf das ERP-System und ggf. weitere Systeme (z.B. für verfilmtes Schriftgut) müssen die erforderlichen Kunden- und Auftrags- sowie die Materialbestandsdaten in Echtzeit zur Verfügung stehen. Der Auftragnehmer hat hierzu einen Internetauftritt und einen Internetshop zum Vertrieb der Sammlermünzen einzurichten, die Betriebssicherheit zu gewährleisten und laufende Aktualisierungen in technischer und inhaltlicher Sicht vorzunehmen. Inhaltliche Änderungen erfolgen in Abstimmung mit bzw. nach Vorgabe durch den Auftraggeber. Während der Internetauftritt Teil der Außendarstellung der VfS ist, bildet der Internetshop einen wesentlichen Teil der Distribution. Hierfür soll der Auftragnehmer vorsehen, einen oder mehrere lizensierte Zahlungsdiensteanbieter einzubinden. Der Internetauftritt und der Internetshop sind über Schnittstellen mit dem ERP-System zu verbinden.
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Menge oder Umfang:
Es wird auf Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung verwiesen.
Im Jahr 2012 wurden ca. 58 500, im Jahr 2013 ca. 41 500 Bestellungen mit einem Durchschnitt von 5,8 Artikeln und einem durchschnittlichen Auftragswert von ca.400 EUR pro Bestellung bearbeitet. Im Jahr 2012 wurden ca. 106 000 Anrufe und ca. 20 000 E-Mails, im Jahr 2013 ca. 82 000 Anrufe und ca. 12 500 E-Mails entgegen genommen. Mit den vorstehenden Angaben wird weder eine Erwartungshaltung noch ein Mindestauftragsvolumen für die hier ausgeschriebenen Leistungen beschrieben.
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Beschreibung der Optionen:
Erweiterung des Produktportfolios der VfS durch Verkauf und Vertrieb von Anlagemünzen.
Referenznummer: MW 4100-41/2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Ausländische Bewerber haben für die hier geforderten Nachweise vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen. Die Gleichwertigkeit ist mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
— Angabe des Namens bzw. der Firma/Bezeichnung des Bewerbers. Der Bewerber hat einen für das Verfahren zuständigen zentralen Ansprechpartner nebst Stellvertreter mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer anzugeben.
— Sofern Sie als Bewerbergemeinschaft teilnehmen, ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich benannt werden und erklären, dass das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, das schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein, dass das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen entgegenzunehmen und sich die Mitglieder im Fall der Auswahl für die Aufforderung zur Angebotsabgabe zu einer Bietergemeinschaft und im Auftragsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen und als Gesamtschuldner haften.
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— Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag zu erklären, dass die Bildung der Bewerbergemeinschaft rechtlich zulässig ist und insbesondere nicht gegen § 1 GWB und Art. 101 AEUV verstößt, entweder weil die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft hinsichtlich der relevanten Ausschreibungsmärkte schon nicht zueinander in einem potentiellen Wettbewerbsverhältnis stehen oder weil kein Mitglied der Bewerbergemeinschaft aufgrund seiner betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse (mit Blick auf Kapazitäten, technische Einrichtungen und/oder fachliche Kenntnisse) jeweils alleine für sich zu einer Erfolg versprechenden Teilnahme an der Ausschreibung mit einem eigenständigen Angebot hinreichend leistungsfähig ist und erst der Zusammenschluss zu einer Bewerbergemeinschaft die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in die Lage versetzt, ein Erfolg versprechendes Angebot abzugeben und sich die Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft für jedes ihrer Mitglieder als eine im Rahmen wirtschaftlich zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Unternehmensentscheidung darstellt.
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Der Auftraggeber behält sich vor, von der Bewerbergemeinschaft eine Erklärung zur rechtlichen Zulässigkeit der Bildung der Bewerbergemeinschaft zu fordern. Die Bewerbergemeinschaft hat hierin die rechtliche Zulässigkeit ihrer Bildung durch geeignete und nachprüfbare Angaben anhand objektiver Kriterien und ggf. erforderlicher Unterlagen glaubhaft zu machen.
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— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß § 6 EG Abs. 4, 6 VOL/A. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Bewerber/Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um der Auftraggeberin die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 6 EG Abs. 5 VOL/A beziehungsweise eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A zu ermöglichen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er ggf. einen entsprechenden Auszug aus dem Bundes-/Gewerbezentralregister bzw. eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands einholen wird.
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— Eigenerklärung, dass der Bewerber in Bezug auf die Vergabe keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede nach Maßgabe von §§ 1ff. GWB und Art. 101 AEUV getroffen hat.
— Vorlage einer Unternehmensdarstellung mit den folgenden Angaben: Name des Unternehmens, Anschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID-Nummer, organisatorische Gliederung, Niederlassungen, Angaben zu konzernverbundenen Unternehmen, ggf. weitere Angaben.
— Gewerbean- bzw. –ummeldung, Gewerbeerlaubnis (gültige Bescheinigung in Kopie; nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bewerber ansässig ist).
— Nachweis über die Eintragung im Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bewerber ansässig ist (o. ä., wie z. B. Partnerschafts-, Vereinsregister) durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs (im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie oder als elektronischer Auszug; bei Abgabe des Teilnahmeantrags nicht älter als drei Monate).
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— Eigenerklärung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und zur Durchführung des IT-Betriebs nach den Sicherheitsstandards (IT-Grundschutz) des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und zur Überwachung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch einen Datenschutzbeauftragten.
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Alle Angaben müssen über Eigenerklärungen bestätigt oder über die geforderten Nachweise dokumentiert werden. Soweit eine Bewerbergemeinschaft einen Teilnahmeantrag abgibt, müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise erbringen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung zu den Umsatzzahlen des Unternehmens – soweit vorhanden – für die letzten 3 Geschäftsjahre bezogen auf den Leistungsgegenstand und zur Zahl der Beschäftigten in den letzten 3 Geschäftsjahren differenziert zwischen festangestellten und befristeten Arbeitsverhältnissen. Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb muss das Unternehmen über mindestens 50 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt sowie über einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 1 000 000 EUR verfügen.
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— Als Mindeststandard wird die Eigenerklärung verlangt, dass der Bewerber über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von mindestens 25 000 000 EUR verfügt, die die ausgeschriebenen Leistungen, die die ausgeschriebenen Leistungen umfasst, insbesondere die Waren (Münzen und Münzprodukte) für die Zeit von der Übernahme beim Hersteller bis zur Auslieferung bzw. der Ablieferung bei den Münzstätten/einem Verwerter vollumfänglich gegen Verlust, bei der Anlieferung auch gegen Beschädigung (einschließlich Elementarschäden) versichert, bzw. eine solche Versicherung im Auftragsfall unverzüglich beibringen wird.
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Alle Angaben müssen über Eigenerklärungen bestätigt oder zusätzlich über die geforderten Nachweise dokumentiert werden. Soweit eine Bewerbergemeinschaft einen Teilnahmeantrag abgibt, müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise erbringen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Technische Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung über die wesentlichen Referenzprojekte – soweit vorhanden – der letzten fünf Geschäftsjahre, die inhaltlich und umfänglich vergleichbar mit den ausgeschriebenen Fulfillmentdienstleistungen sind (Differenzierungskriterium gemäß Ziff. IV.1.2) dieser Bekanntmachung). Die Erklärung muss folgende Angaben enthalten:
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— Bezeichnung der Leistung,
— Auftraggeber mit Name und Anschrift,
— Rechtliche Beziehung des Bewerbers zum Auftraggeber,
— Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer,
— Vertragliche Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner oder Nachunternehmer),
— Ort der Ausführung (Referenzproduktionsstätte)
— Ausführungszeitraum
— Beschreibung der Leistung mit stichwortartiger Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfangs unter Angabe der ausgeführten Mengen
— Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer
— Auftragswert der beschriebenen Leistungen
Referenzen etc. von z. B. Schwesterunternehmen, die im Zuschlagsfall nicht Auftragnehmer werden, sind nicht zugelassen. Als vergleichbar gelten solche Referenzen, die
— eine Paketversandleistung von ca. 550 000 Sendungen p. a., davon 90 % in vier Kampagnen über einen Zeitraum von maximal drei Wochen je Kampagne, beinhalten;
— eine Abbildung von Dauer- und Einzelaufträgen im ERP-System des Auftragnehmers beinhalten;
— eine Konfektionierflexibilität (Möglichkeit des flexiblen Zusammenfassens mehrerer Bestellungen für den Versand unter Beachtung der Wertgrenze für Valoren der Klasse II) erkennen lassen;
— eine Mandantenfähigkeit des eingesetzten ERP-Systems erfordern;
— ein Anrufvolumen mit einem Servicelevel von bis zu 2 500 eingehenden Anrufen an einzelnen Tagen umfassen;
— eine Einbindung eines elektronischen Archivs für z.B. Bilddateien (.jpg oder .tif) für den nicht-elektronischen Schriftverkehr mit Kunden beinhalten;
— ein Vorkasse-/Lastschriftverfahren erfordern.
Der Auftraggeber behält sich eine Besichtigung der angegebenen Referenzproduktionsstätte zur Verifizierung der Angaben ausdrücklich vor.
— Nachweise über praktizierte Qualitätsmanagementsysteme (z. B. Zulassung nach ISO 9000ff.) und Qualitätssicherungskonzepte sowie Bescheinigungen der zuständigen amtlichen Qualitätskontrollinstitute oder -dienststellen, mit denen bestätigt wird, dass die durch entsprechende Bezugnahmen genau gekennzeichneten Leistungen bestimmten Spezifikationen oder Normen in Bezug auf Qualitätsmanagementsysteme entsprechen.
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— Aussagefähige Darstellung des Leistungsportfolios mit Bezug zum hier ausgeschriebenen Leistungsgegenstand einschließlich Angaben zu ggf. einzubindenden Unterauftragnehmern (Der AG geht davon aus, dass eine Darstellung auf zwei DIN A4 Seiten ausreicht.) (Differenzierungskriterium gem. Ziff. IV.1.2) dieser Bekanntmachung)
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— Beschreibung der technischen Ausrüstung, insbesondere durch Erklärung zur Nutzung eines etablierten ERP-Systems für die Abwicklung von Fulfillmentdienstleistungen inkl. Kurzbeschreibung des vom Auftragnehmer eingesetzten Systems. Dabei hat der Bewerber zu erklären, dass er für Ausfälle eine Backup-Lösung vorhält und die Sicherheitsvorgaben der EU einhält.
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— Darstellung des Innovationspotentials in den ausgeschriebenen Leistungsbereichen mittels Beschreibung (1) der technischen Neuerungen in den vergangenen drei Jahren sowie (2) der anstehenden oder beabsichtigten Verbesserungen im kommenden Geschäftsjahr und (3) der Maßnahmen zum Innovationscontrolling. (Der AG geht davon aus, dass eine Darstellung auf zwei DIN A4 Seiten ausreicht.) (Differenzierungskriterium gem. Ziff. IV.1.2) dieser Bekanntmachung) Die Innovationen sind so konkret wie möglich darzustellen. Sie können sich z.B. auf Softwareupdates, den Einsatz neuer Hardware, aber auch auf die Implementierung neuer Verfahrensabläufe sowie darauf beziehen wie der Bieter sicherstellt, dass sein Unternehmen an den neuen technischen und sonstigen Rahmenbedingungen partizipiert.
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Alle Angaben müssen über Eigenerklärungen bestätigt oder zusätzlich über die geforderten Nachweise dokumentiert werden. Soweit eine Bewerbergemeinschaft einen Teilnahmeantrag abgibt, müssen die geforderten Nachweise für die Bewerbergemeinschaft erbracht werden.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen; VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerber-/Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Sie haben im Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen.
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Sonstige besondere Bedingungen:
— Der Auftragnehmer muss bei Auftragsausführung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 25 000 000 EUR verfügen, die die ausgeschriebenen Leistungen umfasst, insbesondere die Waren (Münzen und Münzprodukte) für die Zeit von der Übernahme beim Hersteller bis zur Auslieferung bzw. der Ablieferung bei den Münzstätten/einem Verwerter vollumfänglich gegen Verlust, bei der Anlieferung auch gegen Beschädigung versichert. Die Versicherung muss auch Elementarschäden einbeziehen.
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— Für Zustellungen im lizensierten Bereich, das heißt Briefsendungen, deren Einzelgewicht nicht mehr als 1 000 g betragen (§ 5 PostG) müssen der Auftragnehmer, soweit er die Zustellung selbst übernimmt, und die als Nachunternehmer oder Dritter zum Einsatz vorgesehenen Postdienstleister über eine gültige Lizenz verfügen. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass die Versendung zu mindestens branchenähnlichen Konditionen durchgeführt wird. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der als Nachunternehmer oder Dritte zum Einsatz vorgesehenen lizensierten Postdienstleister stellen in dem Fall keine Änderungen oder Ergänzungen der Vertrags- bzw. Vergabeunterlagen dar, die zum Ausschluss des Angebotes führen. Insbesondere ist es insoweit unschädlich, wenn nach diesen AGB für die Postdienstleistungen Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem lizensierten Postdienstleister zustande kommen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Einsichtnahme dieser AGB zu verlangen.
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— Der Auftragnehmer hat es zu möglichen, dass das Debitorenkonto unter Einbindung von Zahlungsdiensteanbietern ausgeglichen werden kann. Die eingesetzten Zahlungsdiensteanbieter müssen über eine gültige Lizenz verfügen.
— Die Münztransporte von den Prägestätten zum Auftragnehmer sind ausschließlich von Cash-in-transit-(CIT) Unternehmen durchzuführen. Bei einem gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport zwischen den Mitgliedsstaaten des Euroraums sind die Verordnung (EU) Nr. 1214/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 ggf. unter Berücksichtigung der Verordnung (EU) des Rats Nr. 55/ 2013 vom 17.12.2012 zu beachten. Die ggf. erforderlichen Transportlizenzen sind dem AG nachzuweisen.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 10
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren: Durchführung des Auftrags erfordert anfänglich hohe Investitionen.
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Auswahlkriterien:
Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach folgendem System: 1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien gem. Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung und auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung. 2. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen und Erfüllung der Mindestanforderungen. 3. Prüfung der persönlichen Lage, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung. 4. Sollten danach mehr als vier Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Zur Ermittlung dieser Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird der Auftraggeber die vom Bewerber bzw. von der Bewerbergemeinschaft zu Ziff. III.2.3) dieser Bekanntmachung eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise bewerten und dabei folgende objektive Differenzierungskriterien anwenden: 1. Bewertung der gem. Ziff. III.2.3) angegebenen Referenzprojekte im Hinblick auf die Vergleichbarkeit zum hier ausgeschriebenen Leistungsgegenstand. Der Auftraggeber wird die eingereichten Angaben einer Gesamtbetrachtung im Hinblick auf die Vergleichbarkeit mit den gem. Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung beschriebenen Beschaffungsgegenstand und den gem. Ziff. III.2.3) dieser Bekanntmachung angegebenen Anforderungen an die Vergleichbarkeit unterziehen, wobei insgesamt für dieses Kriterium 50 Punkte (vollumfänglich vergleichbar) erreicht werden können. Sind nur einzelne der eingereichten Referenzprojekte vergleichbar nach Art und Umfang, so kann maximal die halbe Punktzahl erreicht werden. Sind die Referenzprojekte nicht nach Art und Umfang mit den gem. Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung einzeln beschriebenen Leistungen vergleichbar, so werden keine Punkte vergeben. 2. Bewertung des gemäß Ziff. III.2.3) dieser Bekanntmachung eingereichten Leistungsportfolios im Hinblick auf die Beinhaltung des hier ausgeschriebenen Leistungsgegenstands. Der Auftraggeber wird die eingereichten Angaben einer Gesamtbetrachtung im Hinblick auf die Abdeckung der gem. Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung einzeln beschriebenen Leistungen unterziehen, wobei insgesamt für dieses Kriterium 30 Punkte (vollumfänglich abgedeckt) erreicht werden können. Deckt das Leistungsportfolio nur einzelne Leistungen nach Art und Umfang ab, so kann maximal die halbe Punktzahl erreicht werden. Werden keine der unter Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung einzeln beschriebenen Leistungen abgedeckt, so werden keine Punkte vergeben. 3. Bewertung der gemäß Ziff. II.2.3) dieser Bekanntmachung eingereichten Angaben zum Innovationspotential im Hinblick auf die technischen Neuerungen in den vergangenen drei Jahren, die anstehenden oder beabsichtigten Verbesserungen im kommenden Geschäftsjahr sowie die Maßnahmen zum Innovationscontrolling. Der Auftraggeber wird die eingereichten Angaben einer Gesamtbetrachtung im Hinblick auf die Durchführung von Softwareupdates, den Einsatz neuer Hardware und die Implementierung neuer Verfahrensabläufe unterziehen, wobei insgesamt für dieses Kriterium 20 Punkte (vollumfängliche Sicherstellung der Teilhabe an neuen technischen und sonstigen Rahmenbedingungen in Bezug auf das gesamte Leistungsportfolio) erreicht werden können. Wurden in den vergangenen drei Jahren nur in Teilbereichen Innovationen implementiert, so kann maximal die halbe Punktzahl erreicht werden. Wurden keine Innovationen implementiert, so werden keine Punkte vergeben. Die vier Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktegleichheit können auch mehr als vier Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
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Datum der Absendung der Aufforderungen: 2014-07-24 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE248842777
Kontakt
Kontaktperson: Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dr. Ulrich Stoltenberg

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: MW 4100-41/2014
Zusätzliche Informationen
1. Für den Bundeshaushalt des Jahres 2014 gilt bis zur Veröffentlichung im Parlament die sogenannte vorläufige Haushaltsführung. Aus Termingründen wird ausnahmsweise diese Ausschreibung bereits zum jetzigen Zeitpunkt begonnen. Die Vergabe steht unter Haushaltsvorbehalt. Der Zuschlag kann erst nach der Verabschiedung des Haushalts 2014 erfolgen. Sollten wider Erwarten die im Haushalt für diese Maßnahme vorgesehenen Haushaltsmittel nicht bewilligt werden, können hieraus von den Bietern keine Forderungen gegen die ausschreibende Stelle geltend gemacht werden.
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2. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach VOL/A-EG durchgeführt. Der durch diese Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb ist Teil des Verhandlungsverfahrens und dient der Eignungsprüfung und -bewertung der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften. Erst Ihre erfolgreiche Auswahl nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe. Die Vergabeunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber versandt.
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3. Sie werden gebeten, sich unter ausschreibungen-vfs@badv.bund.de unter Angabe Ihrer für dieses Verfahren verbindlichen Kontaktdaten zu registrieren. Nur so kann gewährleistet werden, dass wir ggf. weitere sachdienliche Auskünfte zum Verfahren an Sie erteilen können. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 10 KT vor Ablauf der unter Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung bezeichneten Frist für den Eingang von Teilnahmeanträgen lesbar bei uns eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
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4. Bei der in Ziff. I.1) angegebenen Stelle können Formblätter und Teilnahmeantragsunterlagen angefordert werden, die der Bewerber zur Erstellung seines Teilnahmeantrags verwenden kann.
5. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritte/Nachunternehmer/Konzernunternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft diese Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen in seinem/ihrem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Ziff. III.2.1), III.2.2) bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Die gem. Ziff. III.2.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind für diese Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die technische Leistungsfähigkeit des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens bezieht. Mit dem Teilnahmeantrag ist zudem von jedem dieser Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmen eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber/Bieter bzw. die Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens in dem benannten Umfangvollumfänglich zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
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6. Teilnahmeanträge sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen und unter Beifügung sämtlicher in dieser Bekanntmachung geforderten unterschriebenen Erklärungen und Nachweise rechtzeitig in zwei verschlossenen Umschlägen in kopierfähiger Form (ohne Prospekthüllen, Spiral- oder Klebebindungen o.ä.) und gelocht bei der unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung bezeichneten Stelle einzureichen. Der äußere Umschlag ist wie folgt zu adressieren: – Vertrauliche Teilnahmeunterlagen – Bitte ungeöffnet an: Herrn Dr. Ulrich Stoltenberg, Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV), Projektleitung MW, Teilnahmeantrag für die Ausschreibung „Fulfillmentdienstleistungen VfS“, Saalburgstr. 155-157, 61350 Bad Homburg v. d. Höhe. Der innere Umschlag ist mit dem Hinweis: – Vertrauliche Teilnahmeunterlagen – Ausschreibung „Fulfillmentdienstleistungen VfS“ zu kennzeichnen. Andere Aufschriften können zum Ausschluss vom Verfahren führen. Es dürfen keine Fenster-Briefumschläge verwendet werden. Sofern ein Teilnahmeantrag aus mehreren Paketen besteht, sind diese eindeutig als zusammengehörend zu kennzeichnen.
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7. Während des gesamten Verfahrens gilt das Gebot des Geheimwettbewerbs. Es wird darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf Änderungen in der Identität des Bieters (auch bei gesetzlich geregelter Gesamtrechtsnachfolge) im Zeitraum zwischen Angebotsabgabe und Zuschlag zwingend zu einem Angebotsausschluss führen.
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8. Der Auftraggeber hat eine voraussichtliche Frist zur Einreichung der indikativen Angebote bis zum 21.8.2014 vorgesehen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten unter anderem die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 101a Informations- und Wartepflicht (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wegversendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 101b Unwirksamkeit (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat oder 2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 107 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtunverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1 Nummer 2. § 101a Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2014/S 109-192392 (2014-06-05)