Geldwäsche- und Betrugspräventionsbeauftragter/Wertpapier-Compliance-Beauftragter für die Investitionsbank Schleswig-Holstein
Geldwäscheverhinderung/Betrugsprävention/Wertpapier-Compliance-Beauftragter.
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (im Folgenden IB.SH genannt) ist das zentrale Förderinstitut des Landes Schleswig-Holstein mit ca. 500 Mitarbeitern. Auf der Passivseite betreibt sie keinerlei Retailgeschäft.
Sie beabsichtigt, zum 1.1.2015 die Dienstleistung zur Übernahme der Funktion des Geldwäsche- und Fraud-Präventionsbeauftragten zur Durchführung der Vorschriften zur Bekämpfung und Verhinderung der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen für vier Jahre zu vergeben.
Gegenstand der Leistung ist darüber hinaus auch die Funktion des Wertpapier-Compliance-Beauftragten und die Stellung eines Ombudsmannes im Rahmen eines Hinweisgebersystems. Da es sich aus Sicht der IB.SH um eine wesentliche Auslagerung im Sinne der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) handelt, muss der Anbieter daraus resultierende vertragliche Regelungen akzeptieren.
Der externe Dienstleister hat auf Grundlage des Geldwäschegesetzes, der DK-Hinweise zur Geldwäschebekämpfung, der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Verhinderung sonstiger strafbarer Handlungen zu Lasten der Institute sowie den Vorgaben aus den §§ 25 f-n KWG die daraus resultierenden Leistungen zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2014-09-05
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Auftragsbekanntmachung
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2014-12-23
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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