Geldwäsche- und Betrugspräventionsbeauftragter/Wertpapier-Compliance-Beauftragter für die Investitionsbank Schleswig-Holstein

Investitionsbank Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR

Geldwäscheverhinderung/Betrugsprävention/Wertpapier-Compliance-Beauftragter.
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (im Folgenden IB.SH genannt) ist das zentrale Förderinstitut des Landes Schleswig-Holstein mit ca. 500 Mitarbeitern. Auf der Passivseite betreibt sie keinerlei Retailgeschäft.
Sie beabsichtigt, zum 1.1.2015 die Dienstleistung zur Übernahme der Funktion des Geldwäsche- und Fraud-Präventionsbeauftragten zur Durchführung der Vorschriften zur Bekämpfung und Verhinderung der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen für vier Jahre zu vergeben.
Gegenstand der Leistung ist darüber hinaus auch die Funktion des Wertpapier-Compliance-Beauftragten und die Stellung eines Ombudsmannes im Rahmen eines Hinweisgebersystems. Da es sich aus Sicht der IB.SH um eine wesentliche Auslagerung im Sinne der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) handelt, muss der Anbieter daraus resultierende vertragliche Regelungen akzeptieren.
Der externe Dienstleister hat auf Grundlage des Geldwäschegesetzes, der DK-Hinweise zur Geldwäschebekämpfung, der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Verhinderung sonstiger strafbarer Handlungen zu Lasten der Institute sowie den Vorgaben aus den §§ 25 f-n KWG die daraus resultierenden Leistungen zu erbringen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-09-05 Auftragsbekanntmachung
2014-12-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-09-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verschiedene Dienstleistungen für Unternehmen
Menge oder Umfang:
Es handelt sich im Durchschnitt um 85 Personentage im Jahr, ohne Abnahmeverpflichtung. Hinzu kommt ein einmaliger Aufwand für die Aufgabenübernahme.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verschiedene Dienstleistungen für Unternehmen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Investitionsbank Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Postanschrift: Gartenstraße 6
Postleitzahl: 24103
Postort: Kiel
Kontakt
Internetadresse: http://www.ib-sh.de/ibsh-ihrefoerderbank/ 🌏
E-Mail: jasmin.erich@gmsh.de 📧
Telefon: +49 4315991518 📞
Fax: +49 4315991465 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-09-05 📅
Einreichungsfrist: 2014-10-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-09-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 173-306623
ABl. S-Ausgabe: 173
Zusätzliche Informationen
1. Alle Fragen zum Teilnamewettbewerb sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens MIttwoch, 24. September 2014 zu richten an: E-Mail: jasmin.erich@gmsh.de Fax: +49 4315991465 Eingehende Fragen werden in einem Fragen- und Antwortenkatalog beantwortet und unter http://www.gmsh.de/ausschreibungen/veroeffentlichungen/bewerber-und-bieterfragen/veröffentlicht. 2. Mit dem Angebot zusätzlich zu den in Abschnitt III.2 genannten Nachweisen sind einzureichen: 8) Konzept; 9) Preisblatt; 10) Mustervertrag; 11) Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen; 12) Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Vorlage spätestens vor Zuschlagserteilung auf Verlangen der Vergabestelle); 13) Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten nach dem Tariftreue und Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 31.05.2013 – TTG (GVOBl. Schl.-H.2013 S. 239); 14) Kennzettel für Angebote; 3. Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix versandt. 4. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 25 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärungen im Angebotsschreiben (wird mit den Vergabeunterlagen versandt) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. 5. Das vorliegende Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (Vergabebekanntmachung) auf der Grundlage der VOL/A geführt. Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Nach dem Ablauf der Teilnahmeantragsfrist werden nach Maßgabe der Bedingungen für die Teilnahme, also der Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit der Bewerbungen, der Eignung sowie nötigenfalls einer Auswahl gemäß den unter IV.1.2 genannten Kriterien, die Bewerber bestimmt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Diese erhalten die Vergabeunterlagen; ergänzende Unterlagen im Sinne von IV.3.3 sind zuvor nicht erhältlich. — Informationen im Verfahren werden grundsätzlich per Post oder direkt übermittelt, soweit nicht anders geregelt. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Zwecke der Beschleunigung Informationen per Telefax oder elektronisch zu übermitteln oder zu fordern. Mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen bei der Vergabestelle ist eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten per E-Mail nicht möglich. Per Post oder direkt übermittelte Teilnahmeanträge sind in einer verschlossenen Sendung einzureichen und durch eine entsprechende Aufschrift („Teilnahmeantrag ZB-S0-14-0648000-4122 – Nicht öffnen vor Fristablauf!“) deutlich zu kennzeichnen, um die Wahrung der Vertraulichkeit zu ermöglichen. Alternativ ist auch eine Abgabe des Teilnahmeantrages über das E-Vergabesystem der GMSH möglich. Informationen erhalten Sie unter http://www.e-vergabe.gmsh.de/. Bei der Registrierung auf unserer e-Vergabeplattform fällt einmalig eine Registrierungsgebühr in Höhe von 36 EUR an. Für dieses und alle weiteren Vergabeverfahren entstehen für Sie dann keine weiteren Kosten mehr. — Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen einschließlich der Vergabeunterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb zu wahren. Die Vergabestelle ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden und vertraulich behandeln. Bewerber sollten in ihren Anträgen und ggf. Angeboten eigene und fremde Geheimnisse substantiiert kennzeichnen, ansonsten kann im Rahmen des § 111 GWB von einer Zustimmung zur Einsichtnahme in einem etwaigen Nachprüfungsverfahren ausgegangen werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Geldwäscheverhinderung/Betrugsprävention/Wertpapier-Compliance-Beauftragter.
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (im Folgenden IB.SH genannt) ist das zentrale Förderinstitut des Landes Schleswig-Holstein mit ca. 500 Mitarbeitern. Auf der Passivseite betreibt sie keinerlei Retailgeschäft.
Sie beabsichtigt, zum 1.1.2015 die Dienstleistung zur Übernahme der Funktion des Geldwäsche- und Fraud-Präventionsbeauftragten zur Durchführung der Vorschriften zur Bekämpfung und Verhinderung der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen für vier Jahre zu vergeben.
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Gegenstand der Leistung ist darüber hinaus auch die Funktion des Wertpapier-Compliance-Beauftragten und die Stellung eines Ombudsmannes im Rahmen eines Hinweisgebersystems. Da es sich aus Sicht der IB.SH um eine wesentliche Auslagerung im Sinne der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) handelt, muss der Anbieter daraus resultierende vertragliche Regelungen akzeptieren.
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Der externe Dienstleister hat auf Grundlage des Geldwäschegesetzes, der DK-Hinweise zur Geldwäschebekämpfung, der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Verhinderung sonstiger strafbarer Handlungen zu Lasten der Institute sowie den Vorgaben aus den §§ 25 f-n KWG die daraus resultierenden Leistungen zu erbringen.
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Referenznummer: ZB-S0-14-0648000-4122

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der gesamte Teilnahmeantrag ist vollständig in Papierform abzugeben, wenn dieser nicht über das E-Vergabesystem der GMSH eingereicht wird. Wird der Teilnahmeantrag in Papierform abgegeben, dann ist dieser ZUSÄTZLICH digitalisiert auf einer CD einzureichen.
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Grundsätzlich sind als Nachweise Eigenerklärungen abzugeben. Die nachfolgend aufgezählten Nachweise und Erklärungen sind bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden etc.) und noch gültig sein.
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Die geforderten Unterlagen sind bei Bewerbergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll; die Aufteilung der Mitglieder der Bewerbergemeinschaften zu den Leistungsbestandteilen ist anzugeben.
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Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die von dem jeweiligen Nachunternehmer zu erbringenden Leistungen nach Art und Umfang zu benennen sowie die entsprechenden Erklärungen bzw. Nachweise auch für den jeweiligen Nachunternehmer einzureichen. Darüber hinaus hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gegenüber der Vergabestelle bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachzuweisen, dass ihm/ihr die für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel (personelle und technische Ressourcen) des jeweiligen Nachunternehmers zur Verfügung stehen werden. Dieser Nachweis kann insbesondere durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers geführt werden. Hierzu erfolgt eine Aufforderung durch den Auftraggeber.
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Ausländische Bewerber können an Stelle der nachfolgenden Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollten die geforderten Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, kann der Bewerber nicht darauf vertrauen, dass der Auftraggeber Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt; das Recht hierzu behält sich der Auftraggeber aber vor. Das Format der Unterlagen darf DIN A4 nicht überschreiten. Die einzureichenden Unterlagen sind deutlich sichtbar mit Ziffern und Buchstaben in der geforderten Reihenfolge zu kennzeichnen. Die Bewerbung und zugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
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Hinweise:
— Weitergehende Unterlagen/Informationen als diese, welche in dieser Bekanntmachung enthalten sind, werden im ersten Verfahrensschritt (Teilnahmewettbewerb) nicht versendet.
1) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung; hierzu zählen u. a. Name, Anschrift, Rechtsform, organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße je Segment, ggf. Beschreibung des Unternehmenszweiges, der die ausgeschriebene Dienstleistung erbringen wird, Gründungsdatum für diesen Unternehmenszweig, Niederlassungen in Deutschland, insbesondere Norddeutschland, (Betreuungsstandort für die ausgeschriebene Dienstleistung sowie Lage des Rechenzentrums), Kunden in Deutschland insbesondere Banken etc.
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2) Vorlage eines vollständigen und aktuellen Berufs- und Handelsregisterauszugs, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist;
3) Eigenerklärung, dass:
— Sie Ihren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind;
— keine Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 5 lit. a bis lit. e VOL/A bzw. § 6 EG Abs. 4 lit. a bis lit. g und Abs. 6 lit. a bis lit. e VOL/A vorliegen;
— Sie in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes mit einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden sind.
4) Eigenerklärung, dass der Bewerber im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Er-klärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
5) Vorlage der jeweils letzten drei geprüften Jahresabschlüsse des Unternehmens und ggf. der konsolidierten Jahresabschlüsse von Unternehmensgruppen (bei Konzernzugehörigkeit).
Der aktuellste Jahresabschluss sollte zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 12 Monate sein. Anderenfalls sind entsprechende qualifizierte und aussagefähige
vorläufige Abschlusszahlen vorzulegen.
6) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, für die letzten drei Geschäftsajahre (2011-2013) die Gegenstand der Vergabe ist (hier: Geldwäscheverhinderung/Betrugsprävention/Wertpapier-Compliance-Beauftragter).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
6) Qualifizierung/Know How des Unternehmens:
a) Beschreibung der Geschäftsfelder, in denen das Unternehmen tätig ist (Leistungsspektrum);
b) Nennung von maximal fünf Partnern inklusive des eigenen Status;
c) Erklärung und Nachweis über die Art und Umsetzung des Qualitätsmanagement;
d) Erklärung und Nachweis über den Einsatz von gängigen Standards;
e) Beschreibung und Nachweis der fachlichen Qualifikation und Berufserfahrung der Mitarbeiter, die an der Kundenschnittstelle zur Investitionsbank verantwortlich für die Leistungserbringung sind;
f) Nachweis der Eignung bezüglich der Übernahme der zentralen Stelle (z. B. durch grundsätzliche Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) zur Übernahme von Auslagerungen der zentralen Stelle von Kreditinstituten)
7) Eignung als Outsourcing Partner:
a) Eigenerklärung, seit wann das Unternehmen als Dienstleister für Auslagerungen tätig ist und welche Leistungen erbracht wurden.
b) Eigenerklärung, welche der ausgeschriebenen Leistungen wird das Unternehmen selbst erbringen, welche sollen durch Partner oder Subunternehmen erbracht werden.
c) Im Falle der Weiterverlagerung, die Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung sind, sind die entsprechenden Regularien gem. AT 9 Ziffer 9 einzuhalten, um sicherzustellen, dass die IB.SH weiterhin die bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen einhalten kann (AT 9 Ziffer 6). Bitte positionieren sie sich hierzu und beschreiben Sie die Möglichkeiten und Modalitäten einer solchen Weiterverlagerung.
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d) Positionieren Sie sich ggf. zur Übernahme der Aufgaben der Internen Revision (nur auf den Ausschreibungsgegenstand bezogen) (AT 4.4.3 und BT 2) und Bereitstellung des erzeugten Prüfberichts (Eigene interne Revision oder Wirtschaftsprüfer) zur Prüfung durch die Interne Revision der IB.SH.
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e) Eigenerklärung, ob die Gestaltung und Wirksamkeit ihres internen Kontrollsystems für den ausgeschriebenen Leistungsumfang z. B. gem. IDW PS 951 bzw. ISAE 34 02 von unabhängigen Wirtschaftsprüfern überprüft wird.
f) Bitte stellen Sie jeweils das Inhaltsverzeichnis ihres aktuellen Risikoberichtes und des letzten Prüfberichtes der internen Revision oder eines Wirtschaftsprüfers zur
Verfügung;
g) Eigenerklärung, welche Compliance- und Fraud-Präventions-Maßnahmen bestehen für Ihr Unternehmen;
h) Eigenerklärung, welche Vorkehrungen zur Absicherung von operationellen Risiken durch Versicherungen getroffen werden unter Angabe der Höhe der entsprechenden Versicherungssumme.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die unter III.2) genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen. Hierbei sind Hauptauftragnehmer und Unterauftragnehmer mit den jeweiligen Teilaufträgen zu benennen.
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Bietergemeinschaften haben gesondert zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften.
Um Verstöße gegen den Wettbewerbsgrundsatz nach § 97 GWB zu verhindern, ist von Bietergemeinschaften, die sich am Ausschreibungsverfahren beteiligen, mit Angebotsabgabe eine Eigenerklärung vorzulegen, die die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Bietergemeinschaft begründet. Hierin ist darzulegen, dass die beteiligten
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Unternehmen objektiv aufgrund ihrer betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse (z. B. Kapazitäten, technische Einrichtungen, und/oder fachliche Kenntnisse) kein eigenständiges Angebot abgeben können und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie hierzu in die Lage versetzt.
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Außerdem ist darzustellen, dass die Zusammenarbeit in der Bietergemeinschaft eine Unternehmensentscheidung ist, die im Rahmen wirtschaftlich zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegt.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Die Auswahlmatrix ist im Anhang der Bekanntmachung unter http://www.gmsh.de/ausschreibungen/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ veröffentlicht. Die Auswahl erfolgt nach einem Punktesystem.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2014-10-17 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (30)
2. Qualität des Konzeptes (50)
3. Präsentation (20)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Postanschrift: Fleethörn 29-31
Kontakt
Kontaktperson: Frau Jasmin Erich
Adresse des Käuferprofils: http://www.gmsh.de 🌏
E-Mail: gabriele.von.steinaecker@gmsh.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ZB-S0-14-0648000-4122
Zusätzliche Informationen
1. Alle Fragen zum Teilnamewettbewerb sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens MIttwoch, 24. September 2014 zu richten an:
Fax: +49 4315991465
Eingehende Fragen werden in einem Fragen- und Antwortenkatalog beantwortet und unter http://www.gmsh.de/ausschreibungen/veroeffentlichungen/bewerber-und-bieterfragen/veröffentlicht.
2. Mit dem Angebot zusätzlich zu den in Abschnitt III.2 genannten Nachweisen sind einzureichen:
8) Konzept;
9) Preisblatt;
10) Mustervertrag;
11) Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen;
12) Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Vorlage spätestens vor Zuschlagserteilung auf Verlangen
der Vergabestelle);
13) Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten nach dem Tariftreue und Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 31.05.2013 – TTG (GVOBl. Schl.-H.2013 S. 239);
14) Kennzettel für Angebote;
3. Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix versandt.
4. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 25 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärungen im Angebotsschreiben (wird mit den Vergabeunterlagen versandt) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.
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5. Das vorliegende Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (Vergabebekanntmachung) auf der Grundlage der VOL/A geführt.
Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Nach dem Ablauf der Teilnahmeantragsfrist werden nach Maßgabe der Bedingungen für die Teilnahme, also der Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit der Bewerbungen, der Eignung sowie nötigenfalls einer Auswahl gemäß den unter IV.1.2 genannten Kriterien, die Bewerber bestimmt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Diese erhalten die Vergabeunterlagen; ergänzende Unterlagen im Sinne von IV.3.3 sind zuvor nicht erhältlich.
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— Informationen im Verfahren werden grundsätzlich per Post oder direkt übermittelt, soweit nicht anders geregelt.
Die Vergabestelle behält sich vor, zum Zwecke der Beschleunigung Informationen per Telefax oder elektronisch zu übermitteln oder zu fordern. Mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen bei der Vergabestelle ist eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten per E-Mail nicht möglich.
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Per Post oder direkt übermittelte Teilnahmeanträge sind in einer verschlossenen Sendung einzureichen und durch eine entsprechende Aufschrift („Teilnahmeantrag ZB-S0-14-0648000-4122 – Nicht öffnen vor Fristablauf!“) deutlich zu kennzeichnen, um die Wahrung der Vertraulichkeit zu ermöglichen.
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Alternativ ist auch eine Abgabe des Teilnahmeantrages über das E-Vergabesystem der GMSH möglich.
Informationen erhalten Sie unter http://www.e-vergabe.gmsh.de/. Bei der Registrierung auf unserer e-Vergabeplattform fällt einmalig eine Registrierungsgebühr in Höhe von 36 EUR an. Für dieses und alle weiteren Vergabeverfahren entstehen für Sie dann keine weiteren Kosten mehr.
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— Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen einschließlich der Vergabeunterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb zu wahren.
Die Vergabestelle ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden und vertraulich behandeln. Bewerber sollten in ihren Anträgen und ggf. Angeboten eigene und fremde Geheimnisse substantiiert kennzeichnen, ansonsten kann im Rahmen des § 111 GWB von einer Zustimmung zur Einsichtnahme in einem etwaigen Nachprüfungsverfahren ausgegangen werden.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Telefon: +49 4319884640 📞
Internetadresse: http://www.schleswig-holstein.de/MWAVT/DE/Wirtschaft/OeffentlichesAuftragswesen 🌏
Fax: +49 4319884702 📠
Name: Vergabeprüfstelle bei der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR – Fachbereich 812
Internetadresse: http://www.gmsh.de 🌏
Fax: +49 4315991119 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB informiert.
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 102 ff. GWB). Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten.
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Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung.
genannten Frist zur Angebotsabgabe (vgl. oben unter VI.3) oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht für einen Antrag auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrags nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Gartenstraße 6
Postleitzahl: 24103
Telefon: +49 4315991112 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Telefon: +49 4315991518 📞
Fax: +49 4315991465 📠
Quelle: OJS 2014/S 173-306623 (2014-09-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-12-23)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-12-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 249-443143
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 173-306623
ABl. S-Ausgabe: 249

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-12-22 📅
Name: SIZ GmbH
Postanschrift: Simrockstraße 4
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 102 ff. GWB).
Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe (vgl. oben unter VI.3)) oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht für einen Antrag auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrags nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB.
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Quelle: OJS 2014/S 249-443143 (2014-12-23)