Index der Digitalisierung und intelligenten Vernetzung

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

Projekt-Nr. 16/14.
Thema:
Index der Digitalisierung und intelligenten Vernetzung.
A) Ausgangslage:
Ein wesentliches Element der Digitalen Agenda der Bundesregierung ist die Strategie „Intelligente Vernetzung“, zu der das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im März 2014 Eckpunkte vorgelegt hat. Zwei grundlegende Ziele der Strategie „Intelligente Vernetzung“ sind:
1. Die Beschleunigung der Marktentwicklung zur digitalen Vernetzung Deutschlands;
2. Das Erkennen und Beseitigen von Hindernissen auf diesem Weg.
Ein wichtiger Aspekt der Strategieentwicklung ist eine umfangreiche, dynamische Lagebeschreibung. Ein „Index der Digitalisierung und intelligenten Vernetzung“ (Arbeitstitel, alternative Namensvorschläge erwünscht) soll aufzeigen, in welchem Umfang und in welcher Weise IKT-Potenziale in den Basissektoren Bildung, Energie, Gesundheit, Verkehr und Verwaltung bereits genutzt werden. Zu diesem Zweck soll ein Index erarbeitet werden, der die digitale Vernetzung in den genannten Bereichen sichtbar macht. Es soll sowohl ein Gesamtindex als auch Einzelindizes entwickelt werden.
Weiter unter Punkt VI.3).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-09-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-08-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-08-18 Auftragsbekanntmachung
2014-10-01 Ergänzende Angaben
2015-03-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-08-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmwi.de 🌏
E-Mail: johann.apostel@bmwi.bund.de 📧
Telefon: +49 30186154893 📞
Fax: +49 30186152698 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-08-18 📅
Einreichungsfrist: 2014-09-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-08-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 158-284646
ABl. S-Ausgabe: 158
Zusätzliche Informationen
Fortsetzung von Pukt II.1.5). Anders als bereits vorhandene Indizes wird hier nicht in erster Linie die private Nutzerseite (also z. B. die Bevölkerung), sondern es werden vor allem die professionellen Anwender in den Basissektoren (z. B. Krankenhäuser, Ärzte, Bildungseinrichtungen, Lehrer, Behörden etc.) untersucht. Mit Hilfe des Indexes soll ferner untersucht werden, ob z. B. die benötigten Bandbreiten für umfangreiche digitale Anwendungen (z. B. eHealth-Anwendungen) vorliegen, welche Möglichkeiten/Anwendungen der IKT genutzt bzw. angeboten werden, ob hinreichende Kompetenz seitens der professionellen Anwender vorhanden ist und wie sich die regionale Verteilung darstellt. Darüber hinaus sollen unterschiedliche Entwicklungsstände zwischen den oben erwähnten Basissektoren dargestellt werden. Der Index soll sowohl als Analyseinstrument als auch als Entscheidungsinstrument für Politik und Wirtschaft fungieren. Auch (Hinderungs-)Gründe für die Einführung bzw. Weiterentwicklung digitaler Angebote sollen regelmäßig evaluiert werden. Anhand der Ergebnisse soll ein etwaiger Handlungsbedarf (wie z. B. verstärkter Breitbandausbau, Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen, Einführung von Kooperationsmodellen, Standardisierungsfragen, Ermittlung von Frequenzbedarfen etc.) abgeleitet werden können. Es soll zudem die Öffentlichkeit für die Thematik sensibilisiert und eine höhere Akzeptanz erreicht werden. Ferner soll eine Informationsbasis geschaffen werden, auf der sich die professionellen Anwender über bereits erfolgreiche Angebote und Geschäftsmodelle informieren können. Durch die Steigerung von Synergieeffekten soll die intelligente Vernetzung vorangetrieben werden. Darüber hinaus können sich Unternehmen bzgl. ihrer digitalen Vernetzung mit Wettbewerbern vergleichen. Hierdurch wird ein Anreiz zum Ausbau der eigenen digitalen Vernetzung gesetzt. Auch eine Verknüpfung des Indexes mit Projekt- und Förderdatenbanken ist denkbar. Der Nutzen des Indexes besteht somit in einer umfassenden Lageanalyse, in der Ableitung konkreter Handlungsempfehlungen, in der Schaffung von Synergieeffekten sowie als Informations- und Kommunikationsmittel. Der Index soll als internetbasiertes Werkzeug zur Erfassung, Fortschreibung, Visualisierung und Analyse von Daten, Trends und Praxisbeispielen einen neue Grundlage für den fachlichen Dialog von Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft bilden. B) Leistungsbeschreibung: Ziele des Vorhabens: — Ausarbeitung theoretischer und konzeptioneller Grundlagen für einen Digitalisierungsindex in den genannten Basissektoren unter Berücksichtigung vorhandener Ansätze. — Entwicklung eines aussagekräftigen Instrumentariums zur Darstellung der Nutzung digitaler Infrastrukturen und digitaler Anwendungen seitens der Anbieter in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Energie, Verkehr und Verwaltung. — Entwicklung und Nutzung geodatenbasierter Systeme zur geographischen Darstellung bzgl. der Verfügbarkeit und Nutzung digitaler Anwendungen. — Konzepterstellung für den Aufbau einer Datenbank, auf deren Grundlage sich potenzielle Anbieter aber auch Nutzer über bereits bestehende Geschäftsmodelle informieren können. Ausgangsbasis sind die im Rahmen der Indexerstellung gesammelten Daten. Der Index soll eine Informations- und Austauschplattform sein, er soll als Kommunikationsinstrument den Dialog fördern und er soll als nutzerfreundliches und Kontext orientiertes Arbeitsinstrument für unterschiedliche Stakeholder dienen. Der Index ist so zu entwickeln, dass ein Anreiz bzw. ein Mehrwert besteht, sich aktiv am Aufbau des Indexes und der Datenbank zu beteiligen. Der Index soll zunächst für zwei Jahre vergeben werden. Der Index ist so aufzubauen, dass die Datenbasis in möglichst kurzen Zeitabständen fortgeschrieben werden kann und eine Darstellung der Entwicklung im Zeitablauf möglich wird. Potenzielle Auftragnehmer sind aufgefordert, eigene Ideen und Konzepte in die Entwicklung eines Digitalisierungsindexes einzubringen. Gegebenenfalls bereits vorliegende ausländische Erfahrungen und Vorgehensweisen sind ebenfalls zu analysieren. Der Digitalisierungsindex ist so zu konzipieren, dass er sektorenübergreifend zum Einsatz kommen und ggf. auf weitere Sektoren und Bereiche ausgeweitet werden kann. Ihren formfreien Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II.1.1) genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) oder per Post ein; der Antrag muss – komplett mit allen Bestandteilen – spätestens am 16.9.2014 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV.3.4) eingereicht worden sein. Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist – jederzeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen erhalten Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 30186101234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder E-Mail: „support@bescha.bund.de“. Sie können Ihren Antrag auch per Post oder direkter Zustellung (in zweifacher Ausfertigung) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I.1)) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zu Projekt I C 4 – 16/14!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8:00 Uhr-16:30 Uhr, Fr. 7:30 Uhr – 15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihren Antrag rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Antrags so frühzeitig ein, dass er spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt. Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen – auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi. Informationen zum weiteren Vergabeverfahren bzw. für die spätere Auftragsvergabe: Wenn bis zum 30.9.2014 keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte, wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht (auf entsprechenden Antrag können Sie gem. § 22 EG Abs. 1 VOL/A Auskunft über die Gründe der Nichtberücksichtigung erhalten). Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Zuschlagskriterien (vgl. IV.2.1)) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe auch Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A). Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine[n] Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzliche(n) Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungsaufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“,die unter der folgenden URL „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ausschreibungen/zuverbed-forschungsauftraege,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf“ abgerufen werden können. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen. Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht. Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. Ein Verzicht auf eine Auftragserteilung bleibt vorbehalten. Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine(n) Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzliche(n) Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungsaufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“,die unter der folgenden URL „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ausschreibungen/zuverbed-forschungsauftraege,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf“ abgerufen werden können. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Projekt-Nr. 16/14.
Thema:
Index der Digitalisierung und intelligenten Vernetzung.
A) Ausgangslage:
Ein wesentliches Element der Digitalen Agenda der Bundesregierung ist die Strategie „Intelligente Vernetzung“, zu der das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im März 2014 Eckpunkte vorgelegt hat. Zwei grundlegende Ziele der Strategie „Intelligente Vernetzung“ sind:
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1. Die Beschleunigung der Marktentwicklung zur digitalen Vernetzung Deutschlands;
2. Das Erkennen und Beseitigen von Hindernissen auf diesem Weg.
Ein wichtiger Aspekt der Strategieentwicklung ist eine umfangreiche, dynamische Lagebeschreibung. Ein „Index der Digitalisierung und intelligenten Vernetzung“ (Arbeitstitel, alternative Namensvorschläge erwünscht) soll aufzeigen, in welchem Umfang und in welcher Weise IKT-Potenziale in den Basissektoren Bildung, Energie, Gesundheit, Verkehr und Verwaltung bereits genutzt werden. Zu diesem Zweck soll ein Index erarbeitet werden, der die digitale Vernetzung in den genannten Bereichen sichtbar macht. Es soll sowohl ein Gesamtindex als auch Einzelindizes entwickelt werden.
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Weiter unter Punkt VI.3).
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: I C 4-801435/16
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin, Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Genauer Name, eindeutige Adresse und die Rechtsform (GmbH, GbR etc.) des Antragstellers;
b) Angabe einer für das Projekt zuständigen Kontaktperson einschließlich Telefon- und Telefax-Nummer(n) und sonstiger Kommunikationsanschlüsse und -adressen.
c) Für die Beurteilung der Eignung des Antragstellers (nicht als Zuschlagskriterium) ein kurzer Problemaufriss (keine ausgearbeitete Projektskizze (daher maximal 2 DIN A 4 Seiten) und keine Kostenkalkulation) zu dem unter Abschnitt II.1.1) genannten Thema.
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Die Angaben zu den folgenden Punkten bitte auf das unbedingt notwendige Maß beschränken:
d) Beschreibung der institutionellen Struktur des Antragstellers;
e) Qualifikationen und Erfahrungen des Personals sowie ggf. für das Projekt relevante Vorarbeiten und Veröffentlichungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eine formfreie Eigenerklärung – bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied – dass die in §§ 6 EG Abs. 4 und 6, 19 EG Abs. 3 Buchstabe f VOL/A aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Das Fehlen dieser Erklärung kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.
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Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Keine besondere Rechtsform (aber siehe Abschnitt III.3.2)).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2014-09-30 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität (30)
2. Zweckmäßigkeit (20)
3. Preis (50)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: BMWi, Referat IC4
Herrn Apostel
Internetadresse: www.bmwi.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.bmwi.de 🌏
E-Mail: buero-ib6@bmwi.bund.de 📧

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: I C 4-801435/16
Zusätzliche Informationen
Fortsetzung von Pukt II.1.5).
Anders als bereits vorhandene Indizes wird hier nicht in erster Linie die private Nutzerseite (also z. B. die Bevölkerung), sondern es werden vor allem die professionellen Anwender in den Basissektoren (z. B. Krankenhäuser, Ärzte, Bildungseinrichtungen, Lehrer, Behörden etc.) untersucht.
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Mit Hilfe des Indexes soll ferner untersucht werden, ob z. B. die benötigten Bandbreiten für umfangreiche digitale Anwendungen (z. B. eHealth-Anwendungen) vorliegen, welche Möglichkeiten/Anwendungen der IKT genutzt bzw. angeboten werden, ob hinreichende Kompetenz seitens der professionellen Anwender vorhanden ist und wie sich die regionale Verteilung darstellt. Darüber hinaus sollen unterschiedliche Entwicklungsstände zwischen den oben erwähnten Basissektoren dargestellt werden. Der Index soll sowohl als Analyseinstrument als auch als Entscheidungsinstrument für Politik und Wirtschaft fungieren.
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Auch (Hinderungs-)Gründe für die Einführung bzw. Weiterentwicklung digitaler Angebote sollen regelmäßig evaluiert werden. Anhand der Ergebnisse soll ein etwaiger Handlungsbedarf (wie z. B. verstärkter Breitbandausbau, Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen, Einführung von Kooperationsmodellen, Standardisierungsfragen, Ermittlung von Frequenzbedarfen etc.) abgeleitet werden können.
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Es soll zudem die Öffentlichkeit für die Thematik sensibilisiert und eine höhere Akzeptanz erreicht werden. Ferner soll eine Informationsbasis geschaffen werden, auf der sich die professionellen Anwender über bereits erfolgreiche Angebote und Geschäftsmodelle informieren können. Durch die Steigerung von Synergieeffekten soll die intelligente Vernetzung vorangetrieben werden. Darüber hinaus können sich Unternehmen bzgl. ihrer digitalen Vernetzung mit Wettbewerbern vergleichen. Hierdurch wird ein Anreiz zum Ausbau der eigenen digitalen Vernetzung gesetzt. Auch eine Verknüpfung des Indexes mit Projekt- und Förderdatenbanken ist denkbar.
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Der Nutzen des Indexes besteht somit in einer umfassenden Lageanalyse, in der Ableitung konkreter Handlungsempfehlungen, in der Schaffung von Synergieeffekten sowie als Informations- und Kommunikationsmittel. Der Index soll als internetbasiertes Werkzeug zur Erfassung, Fortschreibung, Visualisierung und Analyse von Daten, Trends und Praxisbeispielen einen neue Grundlage für den fachlichen Dialog von Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft bilden.
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B) Leistungsbeschreibung:
Ziele des Vorhabens:
— Ausarbeitung theoretischer und konzeptioneller Grundlagen für einen Digitalisierungsindex in den genannten Basissektoren unter Berücksichtigung vorhandener Ansätze.
— Entwicklung eines aussagekräftigen Instrumentariums zur Darstellung der Nutzung digitaler Infrastrukturen und digitaler Anwendungen seitens der Anbieter in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Energie, Verkehr und Verwaltung.
— Entwicklung und Nutzung geodatenbasierter Systeme zur geographischen Darstellung bzgl. der Verfügbarkeit und Nutzung digitaler Anwendungen.
— Konzepterstellung für den Aufbau einer Datenbank, auf deren Grundlage sich potenzielle Anbieter aber auch Nutzer über bereits bestehende Geschäftsmodelle informieren können. Ausgangsbasis sind die im Rahmen der Indexerstellung gesammelten Daten.
Der Index soll eine Informations- und Austauschplattform sein, er soll als Kommunikationsinstrument den Dialog fördern und er soll als nutzerfreundliches und Kontext orientiertes Arbeitsinstrument für unterschiedliche Stakeholder dienen.
Der Index ist so zu entwickeln, dass ein Anreiz bzw. ein Mehrwert besteht, sich aktiv am Aufbau des Indexes und der Datenbank zu beteiligen. Der Index soll zunächst für zwei Jahre vergeben werden. Der Index ist so aufzubauen, dass die Datenbasis in möglichst kurzen Zeitabständen fortgeschrieben werden kann und eine Darstellung der Entwicklung im Zeitablauf möglich wird. Potenzielle Auftragnehmer sind aufgefordert, eigene Ideen und Konzepte in die Entwicklung eines Digitalisierungsindexes einzubringen. Gegebenenfalls bereits vorliegende ausländische Erfahrungen und Vorgehensweisen sind ebenfalls zu analysieren.
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Der Digitalisierungsindex ist so zu konzipieren, dass er sektorenübergreifend zum Einsatz kommen und ggf. auf weitere Sektoren und Bereiche ausgeweitet werden kann.
Ihren formfreien Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II.1.1) genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) oder per Post ein; der Antrag muss – komplett mit allen Bestandteilen – spätestens am 16.9.2014 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV.3.4) eingereicht worden sein.
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Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist – jederzeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen erhalten Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 30186101234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder E-Mail: „support@bescha.bund.de“.
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Sie können Ihren Antrag auch per Post oder direkter Zustellung (in zweifacher Ausfertigung) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I.1)) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zu Projekt I C 4 – 16/14!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8:00 Uhr-16:30 Uhr, Fr. 7:30 Uhr – 15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihren Antrag rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Antrags so frühzeitig ein, dass er spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
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Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen – auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Informationen zum weiteren Vergabeverfahren bzw. für die spätere Auftragsvergabe:
Wenn bis zum 30.9.2014 keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte, wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht (auf entsprechenden Antrag können Sie gem. § 22 EG Abs. 1 VOL/A Auskunft über die Gründe der Nichtberücksichtigung erhalten).
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Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Zuschlagskriterien (vgl. IV.2.1)) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe auch Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
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Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine[n] Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzliche(n) Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungsaufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“,die unter der folgenden URL „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ausschreibungen/zuverbed-forschungsauftraege,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf“ abgerufen werden können. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.
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Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. Ein Verzicht auf eine Auftragserteilung bleibt vorbehalten.
Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine(n) Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzliche(n) Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungsaufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“,die unter der folgenden URL „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ausschreibungen/zuverbed-forschungsauftraege,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf“ abgerufen werden können. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 22894999163 📠
Name: Vergabeprüfstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat I B 6
Internetadresse: www.bmwi.de 🌏
Fax: +49 30186155473 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
14 Kalendertage, beginnend am Tag nach der Absendung der Information über die vorgesehene Nichtberücksichtigung Ihres Angebots (§ 101a GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postort: Berlin
Postleitzahl: 11019
Telefon: +49 30186150 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat I B 6
Quelle: OJS 2014/S 158-284646 (2014-08-18)
Ergänzende Angaben (2014-10-01)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-10-01 📅
Einreichungsfrist: 2014-10-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-10-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 190-335252
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 158-284646
ABl. S-Ausgabe: 190
Quelle: OJS 2014/S 190-335252 (2014-10-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-03-04)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-03-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 047-082159
ABl. S-Ausgabe: 47
Zusätzliche Informationen
Fortsetzung von Pukt II.1.5) Anders als bereits vorhandene Indizes wird hier nicht in erster Linie die private Nutzerseite (also z. B. die Bevölkerung), sondern es werden vor allem die professionellen Anwender in den Basissektoren (z. B. Krankenhäuser, Ärzte, Bildungseinrichtungen, Lehrer, Behörden etc.) untersucht. Mit Hilfe des Indexes soll ferner untersucht werden, ob z. B. die benötigten Bandbreiten für umfangreiche digitale Anwendungen (z. B. eHealth-Anwendungen) vorliegen, welche Möglichkeiten / Anwendungen der IKT genutzt bzw. angeboten werden, ob hinreichende Kompetenz seitens der professionellen Anwender vorhanden ist und wie sich die regionale Verteilung darstellt. Darüber hinaus sollen unterschiedliche Entwicklungsstände zwischen den oben erwähnten Basissektoren dargestellt werden. Der Index soll sowohl als Analyseinstrument als auch als Entscheidungsinstrument für Politik und Wirtschaft fungieren. Auch (Hinderungs-)Gründe für die Einführung bzw. Weiterentwicklung digitaler Angebote sollen regelmäßig evaluiert werden. Anhand der Ergebnisse soll ein etwaiger Handlungsbedarf (wie z. B. verstärkter Breitbandausbau, Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen, Einführung von Kooperationsmodellen, Standardisierungsfragen, Ermittlung von Frequenzbedarfen etc.) abgeleitet werden können. Es soll zudem die Öffentlichkeit für die Thematik sensibilisiert und eine höhere Akzeptanz erreicht werden. Ferner soll eine Informationsbasis geschaffen werden, auf der sich die professionellen Anwender über bereits erfolgreiche Angebote und Geschäftsmodelle informieren können. Durch die Steigerung von Synergieeffekten soll die intelligente Vernetzung vorangetrieben werden. Darüber hinaus können sich Unternehmen bzgl. ihrer digitalen Vernetzung mit Wettbewerbern vergleichen. Hierdurch wird ein Anreiz zum Ausbau der eigenen digitalen Vernetzung gesetzt. Auch eine Verknüpfung des Indexes mit Projekt- und Förderdatenbanken ist denkbar. Der Nutzen des Indexes besteht somit in einer umfassenden Lageanalyse, in der Ableitung konkreter Handlungsempfehlungen, in der Schaffung von Synergieeffekten sowie als Informations- und Kommunikationsmittel. Der Index soll als internetbasiertes Werkzeug zur Erfassung, Fortschreibung, Visualisierung und Analyse von Daten, Trends und Praxisbeispielen einen neue Grundlage für den fachlichen Dialog von Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft bilden. B) Leistungsbeschreibung: Ziele des Vorhabens: — Ausarbeitung theoretischer und konzeptioneller Grundlagen für einen Digitalisierungsindex in den genannten Basissektoren unter Berücksichtigung vorhandener Ansätze. — Entwicklung eines aussagekräftigen Instrumentariums zur Darstellung der Nutzung digitaler Infrastrukturen und digitaler Anwendungen seitens der Anbieter in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Energie, Verkehr und Verwaltung. — Entwicklung und Nutzung geodatenbasierter Systeme zur geographischen Darstellung bzgl. der Verfügbarkeit und Nutzung digitaler Anwendungen. — Konzepterstellung für den Aufbau einer Datenbank, auf deren Grundlage sich potenzielle Anbieter aber auch Nutzer über bereits bestehende Geschäftsmodelle informieren können. Ausgangsbasis sind die im Rahmen der Indexerstellung gesammelten Daten. Der Index soll eine Informations- und Austauschplattform sein, er soll als Kommunikationsinstrument den Dialog fördern und er soll als nutzerfreundliches und Kontext orientiertes Arbeitsinstrument für unterschiedliche Stakeholder dienen. Der Index ist so zu entwickeln, dass ein Anreiz bzw. ein Mehrwert besteht, sich aktiv am Aufbau des Indexes und der Datenbank zu beteiligen. Der Index soll zunächst für zwei Jahre vergeben werden. Der Index ist so aufzubauen, dass die Datenbasis in möglichst kurzen Zeitabständen fortgeschrieben werden kann und eine Darstellung der Entwicklung im Zeitablauf möglich wird. Potenzielle Auftragnehmer sind aufgefordert, eigene Ideen und Konzepte in die Entwicklung eines Digitalisierungsindexes einzubringen. Gegebenenfalls bereits vorliegende ausländische Erfahrungen und Vorgehensweisen sind ebenfalls zu analysieren. Der Digitalisierungsindex ist so zu konzipieren, dass er sektorenübergreifend zum Einsatz kommen und ggf. auf weitere Sektoren und Bereiche ausgeweitet werden kann. Ihren formfreien Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II 1.1) genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) oder per Post ein; der Antrag muss - komplett mit allen Bestandteilen - spätestens am 16.09.2014 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV 3.4) eingereicht worden sein. Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - jederzeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen erhalten Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 30186101234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder E-Mail: „support@bescha.bund.de“. Sie können Ihren Antrag auch per Post oder direkter Zustellung (in zweifacher Ausfertigung) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zu Projekt I C 4 - 16/14!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 08:00 Uhr - 16:30 Uhr, Fr. 07:30 Uhr - 15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihren Antrag rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Antrags so frühzeitig ein, dass er spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt. Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi. Informationen zum weiteren Vergabeverfahren bzw. für die spätere Auftragsvergabe: Wenn bis zum 30.09.2014 keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte, wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht (auf entsprechenden Antrag können Sie gem. § 22 EG Abs. 1 VOL/A Auskunft über die Gründe der Nichtberücksichtigung erhalten). Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Zuschlagskriterien (vgl. IV.2.1)) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe auch Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A). Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine[n] Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzliche[n] Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungsaufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“,die unter der folgenden URL „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ausschreibungen/zuverbed-forschungsauftraege,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf“ abgerufen werden können. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen. Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht. Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. Ein Verzicht auf eine Auftragserteilung bleibt vorbehalten. Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine[n] Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzliche[n] Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungsaufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“,die unter der folgenden URL „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ausschreibungen/zuverbed-forschungsauftraege,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf“ abgerufen werden können. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: I C 4 - 801435/16
Geschätzter Wert ohne MwSt: 347 447 💰
798 100 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin/Deutschland.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität: (30)
2. Zweckmäßigkeit: (20)
3. Preis: (50)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-02-26 📅
Name: WIK-Consult
Postanschrift: Rhöndorfer Str. 68
Postort: Bad Honnef
Postleitzahl: 53604
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: r.arnold@wik-consult.com 📧
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Quelle: OJS 2015/S 047-082159 (2015-03-04)