Lieferung von elektrischer Energie und Gas für die Stadt Oebisfelde-Weferlingen

Stadt Oebisfelde-Weferlingen

Lieferung von elektrischer Energie und Gas.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-11-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-09-04 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-09-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stromversorgung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Unbestimmt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stromversorgung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Oebisfelde-Weferlingen
Postanschrift: Lange Straße 12
Postleitzahl: 39646
Postort: Oebisfelde-Weferlingen
Kontakt
E-Mail: u.dietz@stadt-oebisfelde-weferlingen.de 📧
Telefon: +49 39002831156 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-09-04 📅
Einreichungsfrist: 2014-11-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-09-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 177-313123
ABl. S-Ausgabe: 177
Zusätzliche Informationen
Gemäß den Vorgaben der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde wird das Verfahren nach Abschnitt.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung von elektrischer Energie und Gas.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1-Lieferung von Strom zur allgemeinen Versorgung (SLP)
Kurze Beschreibung: Lieferung von Strom zur allgemeinen Versorgung (SLP).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2-Lieferung von Strom für die Straßenbeleuchtung
Kurze Beschreibung: Lieferung von Strom für die Straßenbeleuchtung.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los 3-Lieferung von Wärmestrom (SLP NT)
Kurze Beschreibung: Lieferung von Wärmestrom (SLP NT).
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Los 4-Lieferung von Gas zu Heizzwecken
Kurze Beschreibung: Lieferung von Gas zu Heizzwecken.
Referenznummer: L-016/2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Oebisfelde-Weferlingen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweise gemäß § 7 Abs. 3 EG-VOL/A 2009, Einzelheiten siehe Verdingungsunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweise gemäß § 7 Abs. 2 EG-VOL/A 2009, Einzelheiten siehe Verdingungsunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Gemäß III.2.1); Einzelheiten siehe Verdingungsunterlagen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Verdingungsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen: Überweisung an die Stadt Oebisfelde-Weferlingen.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-12-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-11-02 📅
Öffnungsort: Sitzungsraum Rathaus Oebisfelde, Lange Straße 12, 39646 Oebisfelde-Weferlingen.
Ort des Eröffnungstermins: Sitzungsraum Rathaus Oebisfelde, Lange Straße 12, 39646 Oebisfelde-Weferlingen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Dietz
Name: EBH Consult GmbH
Postanschrift: Finkenweg 21
Postort: Stendal
Postleitzahl: 39576
Kontaktperson: Willfried Horstmann
Telefon: +49 393158961 📞
E-Mail: ebh-consult@arcor.de 📧
Fax: +49 393158962 📠

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2015-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: L-016/2014

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Telefon: +49 3455141536 📞
Fax: +49 3455141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Mehr anzeigen
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
§ 107 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Oebisfelde-Weferlingen
Postanschrift: Lange Straße 12
Postort: Oebisfelde-Weferlingen
Postleitzahl: 39646
Quelle: OJS 2014/S 177-313123 (2014-09-04)
Neue Beschaffungen in verwandten Kategorien 🆕