Modellhafte Pilotierung von Indikatoren in der stationären Pflege

GKV-Spitzenverband

Das Pflege-Neuausrichtungsgesetz sieht vor, dass durch die Vertragspartner nach § 113 SGB XI in den Maßstäben und Grundsätzen für die stationäre Pflege Anforderungen an ein indikatorengestütztes Verfahren zur vergleichenden Messung und Darstellung von Ergebnisqualität im stationären Bereich zu regeln sind, das auf Grundlage einer strukturierten Datenerhebung im Rahmen des internen Qualitätsmanagements eine Qualitätsberichterstattung und die externe Qualitäts-prüfung ermöglicht. Die Vertragspartner hatten sich darauf verständigt, auf Grundlage der im Abschlussbericht „Entwicklung und Erprobung von Instrumenten zur Ergebnisqualität in der stationären Pflege“ von Wingenfeld und Engels (2011) zur Anwendung empfohlenen 15 gesundheitsbezogenen Indikatoren modellhaft zu pilotieren.
Zentrales Ziel der modellhaften Pilotierung ist es, das von Wingenfeld et al. entwickelte Vorgehen hinsichtlich seiner Praktikabilität/Durchführbarkeit in Bezug auf die regelhafte Einführung und die gesetzlichen Anforderungen hin zu untersuchen und zu bewerten. Es sollen belastbare Erkenntnisse zu Voraussetzungen für die Übernahme des indikatorengestützten Verfahrens in den Regelbetrieb gewonnen werden. Konkret soll die Pilotierung aufzeigen,
— welche Voraussetzungen in den Pflegeeinrichtungen zur Übernahme des neuen Systems vorhanden sein müssen,
— welche Erkenntnisse sich für die Maßstäbe und Grundsätze ergeben,
— wie eine Datenvalidierung/Plausibilitätskontrolle ausgestaltet werden kann,
— ob im Rahmen der externen Qualitätsprüfung nach §114 ff SGB XI auch die Ergebnisse der Erhebungen der Indikatoren überprüft werden können,
— ob auf der Grundlage der Ergebnisse aus einrichtungsinternen Erhebungen im Rahmen des vereinbarten indikatorengestützten Verfahrens eine Bescheiderteilung nach § 115 Abs. 2 SGB XI möglich ist,
— wie eine verbraucherfreundliche (verständliche, übersichtliche, vergleichbare) Darstellung der Ergebnisse ausgestaltet sein sollte.
Ergeben sich im Rahmen der Pilotierung Weiterentwicklungsbedarfe an den Indikatoren, sollen Empfehlungen ausgesprochen werden. Dies erfolgt unabhängig von der heutigen Regelung des § 115 Abs. 1a Satz 2 ff SGB XI und notwendigen gesetzlichen Anpassungen, um vergleichende Qualitätsberichterstattung auch auf der Basis von Indikatoren und Ergebnissen aus Qualitätsprüfungen zu ermöglichen.
Von der modellhaften Pilotierung nicht umfasst sind die im Abschlussbericht von Wingenfeld et al. vorgeschlagenen Indikatoren zur Messung von Aspekten der Lebensqualität.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-11-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-16.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-10-16 Auftragsbekanntmachung
2015-12-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge