Das Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz (BwZKrhs) ist das größte spezialisierte Krankenhaus der Bundeswehr. Vom Ausbau der hier geplanten Baumaßnahme sind 16 Gebäude des Krankenhauses betroffen. Es werden ca. 5 000 Anschlüsse für PC, Drucker und sonstige Geräte bereit zu stellen sein. Der Gebäudebestand der Liegenschaft wurde seit den 50iger Jahren ständig erweitert und saniert. Dokumentationen wie Installationsplane, Stromlaufpläne, Netzpläne und auch Messprotokolle liegen nur sehr begrenzt vor. Drei Gebäude, sowie der gesamte Primärbereich des Krankenhauses, wurden im Rahmen einer bereits abgeschlossenen Baumaßnahme ausgebaut. Die Verlegung der LWL-Kabel erfolgte mit einem Microrohrsystem. Diese LWL-Kabel sind in Spleißboxen der entsprechenden Gebäude abgelegt. Dort werden sie, in dieser Baumaßnahme, abgegriffen und über Kabeltrassen in die einzelnen IT-Verteiler gebracht. Die Neuinstallation der RJ-45 Doppeldosen erfolgt in Brüstungskanälen und oder Installationssäulen in Anlehnung an die vorhandenen Bettenschienen und Verlegesysteme. Neue EDV-Unterverteilungen sind in den neu zu schaffenden IT-Räumen und in technologisch bedingten Abständen geplant. Teilweise wird die aktive Netzwerktechnik in den Netzwerkschränken mit USV-Anlagen 3-5kW abgesichert. Um den Anforderungen bei der Montage hinsichtlich der Hygiene (Staubschutz) gerecht zu werden, sind erhöhte Staubschutzmaßnahmen eingeplant. Zum Beispiel Schleusensysteme, Filteranlagen, Versiegelungen einzelner Räume etc. Nach Abschluss der Installationsarbeiten ist eine vorgegebene Beschriftung herzustellen. Die gesamte neu hergestellte Tertiärverkabelung ist messtechnisch zu erfassen und zu dokumentieren. Auf die Dokumentation wird im Krankenhausbereich besonders Wert gelegt. Es gelten für die Bauausführung im Bereich Brandschutz/ Strahlenschutz folgende Verordnungen: — Landesbauordnung Rheinland Pfalz (LBORPF), — Hygieneverordnung Krankenhäuser, — Sonderbauverordnung, — Krankenhausbauverordnung, — Brandschutzleitfaden für Gebäude des Bundes, — Musterleitungsanlagenrichtlinie, — Musterlüftungsanlagenrichtlinie, — Richtlinie für Krankenhäuser, Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen für Personen, — Richtlinien für den Brandschutz VDS 2226:2008-01 (04).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-03-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-01-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-01-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Fernmeldeanlagen
Menge oder Umfang:
Anzahl Gebäude in der Liegenschaft: 23Davon Herkules relevant: 23Davon Gebäude mit Maßnahmen: 16Anzahl bereitzustellender Anschlüsse/ Ports (APC + Drucker + Sonstige): 5542.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Fernmeldeanlagen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: BWI Informationstechnik GmbH
Postanschrift: Gebäude 17, 4.OG, Raum 413, Balanstraße 73
Postleitzahl: 81541
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.bwi-it.de🌏
E-Mail: bwi.fp.einkauf-ausschreibung@bwi-it.de📧
Fax: +49 22259883502 📠
Fragen zu dieser Ausschreibung können per E-Mail bis spätestens zum 21.2.2014 um 15:00 Uhr (im elektronischen Postfach der Vergabestelle eingehend) ausschließlich an folgende E-Mail-Adresse geschickt werden: E-Mail: bwi.fp.Einkauf-Ausschreibung@bwi-it.de
Fragen und Antworten werden von der BWI IT gesammelt, anonymisiert und allen Bietern auf der Ausschreibungsseite der BWI IT zur Einsichtnahme spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt. Hier der direkte Link zu der Liste:
https://www.bwi-it.de/fileadmin/Ausschreibungen/HNR_Koblenz_1083_Montage/Stand_140116_Liste_Fragen_und_Antworten_Montageausschreibung_HNR1083-2.pdf
Den an einer Angebotsabgabe interessierten Bietern werden seitens der BWI IT zwei Besichtigungstermine auf der Liegenschaft an zwei aufeinander folgenden Tagen angeboten. An beiden Tagen wird das Gleiche vorgestellt, so dass das Erscheinen an einem Termin der beiden Tage für die Erstellung des Angebotes genügt.
Besichtigungstermine:
1) 5.2.2014 in Rübenacher Straße 170, 56072 Koblenz (Treffpunkt an der Pforte),
2) 6.2.2014 in Rübenacher Straße 170, 56072 Koblenz (Treffpunkt an der Pforte).
Wir bitten Sie um Ihre Anmeldung zum gewünschten Besichtigungstermin per E-Mail an unser Funktionspostfach: bwi.fp.Einkauf-Ausschreibung@bwi-it.de bis zum 3.2.2014. Bitte nennen Sie uns zudem den Namen Ihres Ansprechpartners.
Wir weisen darauf hin, dass es sich bei den Terminen um Einzeltermine handeln wird (Die Dauer eines Termins beträgt ca. 1,5 Stunden).
Der Zeitpunkt (Datum/Uhrzeit) wird Ihnen in unserer Terminbestätigung mitgeteilt. Die Termine finden im Zeitraum vom 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr statt.
Für den Einsatz von Nachunternehmern gilt folgendes:
Beabsichtigt der Auftragnehmer Teile der Leistungen von Nachunternehmern ausführen zu lassen, hat er in seinem Angebot nach jetzigem Kenntnisstand anzugeben, für welche Teile der Leistung und in welchem Umfang der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
Für die Meldung ist das Formular „Nachunternehmerbogen“ aus den Vergabeunterlagen zu verwenden. In diesem kennzeichnen Sie durch ein „x“, welche Leistung Ihre Firma ausführt und welche Leistungen Ihre Firma durch Nachunternehmer ausführen lässt. Bitte geben den prozentuellen Anteil der Nachunternehmerleistung an der Gesamtleistung an. Zudem ist anzugeben, ob der Nachunternehmer in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen ist.
Derjenige Bieter, dessen Angebot in die engere Wahl kommt, hat auf Verlangen der BWI IT den Firmennamen des geplanten Nachunternehmers zu nennen. Für diese Benennung ist die grau hinterlegte Spalte im Nachunternehmerbogen vorgesehen. Wir empfehlen, dass der Bieter den ausgefüllten Bogen abspeichert, so dass im Falle der Benennung des Nachunternehmers die Daten in dem gespeicherten Bogen eingetragen und erneut eingereicht werden können.
Für den Fall, dass der/die Nachunternehmer nicht präqualifiziert sind, hat nur derjenige Bieter, dessen Angebot in die engere Wahl kommt, auf Verlangen der BWI IT das vom Nachunternehmer ausgefüllte und unterschriebene Formblatt 124 und eine entsprechende Verpflichtungserklärung einzureichen.
Dasselbe gilt im Fall einer Bietergemeinschaft für die angegebenen weiteren Mitglieder.
Fragen zu dieser Ausschreibung können per E-Mail bis spätestens zum 21.2.2014 um 15:00 Uhr (im elektronischen Postfach der Vergabestelle eingehend) ausschließlich an folgende E-Mail-Adresse geschickt werden: E-Mail: bwi.fp.Einkauf-Ausschreibung@bwi-it.de
Fragen und Antworten werden von der BWI IT gesammelt, anonymisiert und allen Bietern auf der Ausschreibungsseite der BWI IT zur Einsichtnahme spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt. Hier der direkte Link zu der Liste:
Den an einer Angebotsabgabe interessierten Bietern werden seitens der BWI IT zwei Besichtigungstermine auf der Liegenschaft an zwei aufeinander folgenden Tagen angeboten. An beiden Tagen wird das Gleiche vorgestellt, so dass das Erscheinen an einem Termin der beiden Tage für die Erstellung des Angebotes genügt.
Besichtigungstermine:
1) 5.2.2014 in Rübenacher Straße 170, 56072 Koblenz (Treffpunkt an der Pforte),
2) 6.2.2014 in Rübenacher Straße 170, 56072 Koblenz (Treffpunkt an der Pforte).
Wir bitten Sie um Ihre Anmeldung zum gewünschten Besichtigungstermin per E-Mail an unser Funktionspostfach: bwi.fp.Einkauf-Ausschreibung@bwi-it.de bis zum 3.2.2014. Bitte nennen Sie uns zudem den Namen Ihres Ansprechpartners.
Wir weisen darauf hin, dass es sich bei den Terminen um Einzeltermine handeln wird (Die Dauer eines Termins beträgt ca. 1,5 Stunden).
Der Zeitpunkt (Datum/Uhrzeit) wird Ihnen in unserer Terminbestätigung mitgeteilt. Die Termine finden im Zeitraum vom 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr statt.
Für den Einsatz von Nachunternehmern gilt folgendes:
Beabsichtigt der Auftragnehmer Teile der Leistungen von Nachunternehmern ausführen zu lassen, hat er in seinem Angebot nach jetzigem Kenntnisstand anzugeben, für welche Teile der Leistung und in welchem Umfang der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
Für die Meldung ist das Formular „Nachunternehmerbogen“ aus den Vergabeunterlagen zu verwenden. In diesem kennzeichnen Sie durch ein „x“, welche Leistung Ihre Firma ausführt und welche Leistungen Ihre Firma durch Nachunternehmer ausführen lässt. Bitte geben den prozentuellen Anteil der Nachunternehmerleistung an der Gesamtleistung an. Zudem ist anzugeben, ob der Nachunternehmer in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen ist.
Derjenige Bieter, dessen Angebot in die engere Wahl kommt, hat auf Verlangen der BWI IT den Firmennamen des geplanten Nachunternehmers zu nennen. Für diese Benennung ist die grau hinterlegte Spalte im Nachunternehmerbogen vorgesehen. Wir empfehlen, dass der Bieter den ausgefüllten Bogen abspeichert, so dass im Falle der Benennung des Nachunternehmers die Daten in dem gespeicherten Bogen eingetragen und erneut eingereicht werden können.
Für den Fall, dass der/die Nachunternehmer nicht präqualifiziert sind, hat nur derjenige Bieter, dessen Angebot in die engere Wahl kommt, auf Verlangen der BWI IT das vom Nachunternehmer ausgefüllte und unterschriebene Formblatt 124 und eine entsprechende Verpflichtungserklärung einzureichen.
Dasselbe gilt im Fall einer Bietergemeinschaft für die angegebenen weiteren Mitglieder.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz (BwZKrhs) ist das größte spezialisierte Krankenhaus der Bundeswehr.
Vom Ausbau der hier geplanten Baumaßnahme sind 16 Gebäude des Krankenhauses betroffen. Es werden ca. 5 000 Anschlüsse für PC, Drucker und sonstige Geräte bereit
zu stellen sein.
Der Gebäudebestand der Liegenschaft wurde seit den 50iger Jahren ständig erweitert und saniert. Dokumentationen wie Installationsplane, Stromlaufpläne, Netzpläne und auch Messprotokolle liegen nur sehr begrenzt vor.
Drei Gebäude, sowie der gesamte Primärbereich des Krankenhauses, wurden im Rahmen einer bereits abgeschlossenen Baumaßnahme ausgebaut. Die Verlegung der LWL-Kabel erfolgte mit einem Microrohrsystem. Diese LWL-Kabel sind in Spleißboxen der entsprechenden Gebäude abgelegt. Dort werden sie, in dieser Baumaßnahme, abgegriffen und über Kabeltrassen in die einzelnen IT-Verteiler gebracht.
Drei Gebäude, sowie der gesamte Primärbereich des Krankenhauses, wurden im Rahmen einer bereits abgeschlossenen Baumaßnahme ausgebaut. Die Verlegung der LWL-Kabel erfolgte mit einem Microrohrsystem. Diese LWL-Kabel sind in Spleißboxen der entsprechenden Gebäude abgelegt. Dort werden sie, in dieser Baumaßnahme, abgegriffen und über Kabeltrassen in die einzelnen IT-Verteiler gebracht.
Die Neuinstallation der RJ-45 Doppeldosen erfolgt in Brüstungskanälen und oder Installationssäulen in Anlehnung an die vorhandenen Bettenschienen und Verlegesysteme.
Neue EDV-Unterverteilungen sind in den neu zu schaffenden IT-Räumen und in technologisch bedingten Abständen geplant. Teilweise wird die aktive Netzwerktechnik in den Netzwerkschränken mit USV-Anlagen 3-5kW abgesichert.
Um den Anforderungen bei der Montage hinsichtlich der Hygiene (Staubschutz) gerecht zu werden, sind erhöhte Staubschutzmaßnahmen eingeplant.
Zum Beispiel Schleusensysteme, Filteranlagen, Versiegelungen einzelner Räume etc.
Nach Abschluss der Installationsarbeiten ist eine vorgegebene Beschriftung herzustellen. Die gesamte neu hergestellte Tertiärverkabelung ist messtechnisch zu erfassen und zu dokumentieren. Auf die Dokumentation wird im Krankenhausbereich besonders Wert gelegt.
Nach Abschluss der Installationsarbeiten ist eine vorgegebene Beschriftung herzustellen. Die gesamte neu hergestellte Tertiärverkabelung ist messtechnisch zu erfassen und zu dokumentieren. Auf die Dokumentation wird im Krankenhausbereich besonders Wert gelegt.
Es gelten für die Bauausführung im Bereich Brandschutz/ Strahlenschutz folgende Verordnungen:
— Landesbauordnung Rheinland Pfalz (LBORPF),
— Hygieneverordnung Krankenhäuser,
— Sonderbauverordnung,
— Krankenhausbauverordnung,
— Brandschutzleitfaden für Gebäude des Bundes,
— Musterleitungsanlagenrichtlinie,
— Musterlüftungsanlagenrichtlinie,
— Richtlinie für Krankenhäuser, Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen für Personen,
— Richtlinien für den Brandschutz VDS 2226:2008-01 (04).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Liegenschaft in 56072, Koblenz, Rübenacher Straße 170.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die imFormblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Mindeststandards:
— Neben der Bieterangabe zum Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Erklärung im Formblatt 124) hat der Bieter einen durchschnittlichen Mindestumsatz in Höhe von 5.Mio EUR bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2011, 2012, 2013) nachzuweisen,
— Neben der Bieterangabe zum Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Erklärung im Formblatt 124) hat der Bieter einen durchschnittlichen Mindestumsatz in Höhe von 5.Mio EUR bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2011, 2012, 2013) nachzuweisen,
— Neben der Angabe im Formblatt 124 erklärt der Bieter, dass er ausreichend für die Leistungserbringung beruflich befähigte Personalressourcen vorhält.
Es wird davon ausgegangen, dass für die Ausführung der Leistung durchschnittlich mindestens 30 Arbeitskräfte erforderlich sind.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Mindeststandards:
Für alle erforderlichen Brand- u. Rauchschottungen ist der Bieter selbst nach der Richtline für den Brandschutz VDS 2226:2008-01 (04) zertifiziert. Ist dies nicht der Fall, so hat er ein zertifiziertes Fachunternehmen für diese Arbeiten als Unterauftragnehmer zu beauftragen.
Für alle erforderlichen Brand- u. Rauchschottungen ist der Bieter selbst nach der Richtline für den Brandschutz VDS 2226:2008-01 (04) zertifiziert. Ist dies nicht der Fall, so hat er ein zertifiziertes Fachunternehmen für diese Arbeiten als Unterauftragnehmer zu beauftragen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Die Regelung dazu in § 12 des in den Vergabebunterlagen beiliegenden Bauvertrages lautet:
§ 12 Sicherheiten
12.1 Zur Sicherung aller sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen des Auftragnehmers, insbesondere solche auf vertragsgemäße Ausführung der Vertragsleistung, die Zahlung von Schadensersatz oder einer Vertragsstrafe, die Erstattung von Überzahlungen, die Rückzahlung von Vorauszahlungen, und zwar jeweils einschließlich Zinsen übergibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf dessen Verlangen innerhalb von zwei Wochen eine unbefristete selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von zehn Prozent der vertraglich vereinbarten Bruttovergütung nach dem Muster des Auftraggebers (Anlage 10). Bis zur Übergabe der verlangten Vertragserfüllungsbürgschaft ist der Auftraggeber berechtigt, fällige Abschlagszahlungen bis zur Höhe des Bürgschaftsbetrages zurückzuhalten.
12.1 Zur Sicherung aller sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen des Auftragnehmers, insbesondere solche auf vertragsgemäße Ausführung der Vertragsleistung, die Zahlung von Schadensersatz oder einer Vertragsstrafe, die Erstattung von Überzahlungen, die Rückzahlung von Vorauszahlungen, und zwar jeweils einschließlich Zinsen übergibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf dessen Verlangen innerhalb von zwei Wochen eine unbefristete selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von zehn Prozent der vertraglich vereinbarten Bruttovergütung nach dem Muster des Auftraggebers (Anlage 10). Bis zur Übergabe der verlangten Vertragserfüllungsbürgschaft ist der Auftraggeber berechtigt, fällige Abschlagszahlungen bis zur Höhe des Bürgschaftsbetrages zurückzuhalten.
Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist nach erfolgter Abnahme (§ 9) und Beseitigung der festgestellten Mängel bzw. Ausführung der festgestellten Restleistungen zurück zu geben.
12.2 Zur Sicherung der Mängelansprüche, insbesondere der Rechte des Auftraggebers bei Mängeln, jedweder Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, der Ansprüche des Auftraggebers auf Erstattung von Überzahlungen und auf Rückzahlung von Vorauszahlungen, und zwar jeweils einschließlich Zinsen behält der Auftraggeber fünf Prozent der geprüften Bruttoschlussrechnungssumme ein. Dieser Einbehalt kann frühestens mit der Fälligkeit der Schlusszahlung Zug um Zug gegen Übergabe einer unbefristeten selbstschuldnerischen Mängelbürgschaft nach dem Muster des Auftraggebers (Anlage 9) in selber Höhe abgelöst werden. Die Einzahlung des Einbehalts auf ein Sperrkonto ist ausgeschlossen.
12.2 Zur Sicherung der Mängelansprüche, insbesondere der Rechte des Auftraggebers bei Mängeln, jedweder Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, der Ansprüche des Auftraggebers auf Erstattung von Überzahlungen und auf Rückzahlung von Vorauszahlungen, und zwar jeweils einschließlich Zinsen behält der Auftraggeber fünf Prozent der geprüften Bruttoschlussrechnungssumme ein. Dieser Einbehalt kann frühestens mit der Fälligkeit der Schlusszahlung Zug um Zug gegen Übergabe einer unbefristeten selbstschuldnerischen Mängelbürgschaft nach dem Muster des Auftraggebers (Anlage 9) in selber Höhe abgelöst werden. Die Einzahlung des Einbehalts auf ein Sperrkonto ist ausgeschlossen.
Der Auftraggeber hat eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche nach Ablauf der Verjährungsfrist für die Mängelansprüche herauszugeben.
Im Übrigen gilt § 17 Abs. 8 Nr. 2 Satz 2 VOB/B.
12.3 Zur Sicherung eventueller Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen des Verlusts des vom Auftragnehmer gemäß § 3 Ziff. 3 entgegen zu nehmenden Materials übergibt dieser dem Auftraggeber 2 Wochen nachdem ihm der Auftraggeber die auf der Grundlage der Planung des Ingenieurbüros (§ 1 Ziff. 1) ermittelten Materialkosten mitgeteilt hat, eine unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe von 25 % der mitgeteilten Materialkosten nach dem Muster des Auf-traggebers (Anlage 12). Bis zur Übergabe dieser Bürgschaft ist der Auftraggeber berechtigt, fällige Abschlagszahlungen bis zur Höhe dieses Wertes zurückzuhalten.
12.3 Zur Sicherung eventueller Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen des Verlusts des vom Auftragnehmer gemäß § 3 Ziff. 3 entgegen zu nehmenden Materials übergibt dieser dem Auftraggeber 2 Wochen nachdem ihm der Auftraggeber die auf der Grundlage der Planung des Ingenieurbüros (§ 1 Ziff. 1) ermittelten Materialkosten mitgeteilt hat, eine unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe von 25 % der mitgeteilten Materialkosten nach dem Muster des Auf-traggebers (Anlage 12). Bis zur Übergabe dieser Bürgschaft ist der Auftraggeber berechtigt, fällige Abschlagszahlungen bis zur Höhe dieses Wertes zurückzuhalten.
Der Auftraggeber wird diese Bürgschaft an den Auftragnehmer zurückgeben, sobald durch Aufmaß festgestellt ist, dass 90 % des benötigten Materials verbaut sind.
12.4 Im Übrigen gilt § 17 VOB/B.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Regelung dazu in § 8 des in den Vergabebunterlagen beiliegenden Bauvertrages lautet:
§ 8 Abrechnung und Zahlung
8.1 Abschlagszahlungen erfolgen gemäß vom Auftragnehmer durch Aufmaß nachge-wiesenem Baufortschritt bis zur Höhe von insgesamt 95 % der vertraglichen Gesamtvergütung; zu 100 %, wenn der Auftraggeber eine Sicherheit nach § 12 Ziff.1 verlangt. Abschlagszahlungen werden nach Eingang der prüffähigen Abschlagsrechnung mit von der Bauleitung bestätigtem Aufmaß beim Auftraggeber fällig.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
8.1 Abschlagszahlungen erfolgen gemäß vom Auftragnehmer durch Aufmaß nachge-wiesenem Baufortschritt bis zur Höhe von insgesamt 95 % der vertraglichen Gesamtvergütung; zu 100 %, wenn der Auftraggeber eine Sicherheit nach § 12 Ziff.1 verlangt. Abschlagszahlungen werden nach Eingang der prüffähigen Abschlagsrechnung mit von der Bauleitung bestätigtem Aufmaß beim Auftraggeber fällig.
8.2 Die Schlussrechnung setzt die Fertigstellung des Bauvorhabens sowie die Abnahme und die Beseitigung sämtlicher bei der Abnahme festgestellter wesentlicher oder die Nutzung beeinträchtigender Mängel voraus. Die Schlussrechnung ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach Fertigstellung und Schlussabnahme mit allen notwendigen Unterlagen in prüffähiger Form mit von der Bauleitung bestätigtem Aufmaß beim Auftraggeber einzureichen und als Schlussrechnung zu bezeichnen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
8.2 Die Schlussrechnung setzt die Fertigstellung des Bauvorhabens sowie die Abnahme und die Beseitigung sämtlicher bei der Abnahme festgestellter wesentlicher oder die Nutzung beeinträchtigender Mängel voraus. Die Schlussrechnung ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach Fertigstellung und Schlussabnahme mit allen notwendigen Unterlagen in prüffähiger Form mit von der Bauleitung bestätigtem Aufmaß beim Auftraggeber einzureichen und als Schlussrechnung zu bezeichnen.
8.3 Für den Fall einer Umsatzsteueränderung verpflichtet sich der Auftragnehmer, auf Wunsch des Auftraggebers wirtschaftlich abgrenzbare Teile der von ihm geschuldeten Leistungen abzurechnen und hierfür jeweils Rechnung mit gesondert ausgewiesener Mehrwertsteuer zu legen. Die Abrechnung und Vergütung der Mehrwertsteuer hat jedoch vorrangig und in jedem Fall nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfolgen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
8.3 Für den Fall einer Umsatzsteueränderung verpflichtet sich der Auftragnehmer, auf Wunsch des Auftraggebers wirtschaftlich abgrenzbare Teile der von ihm geschuldeten Leistungen abzurechnen und hierfür jeweils Rechnung mit gesondert ausgewiesener Mehrwertsteuer zu legen. Die Abrechnung und Vergütung der Mehrwertsteuer hat jedoch vorrangig und in jedem Fall nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfolgen.
8.4. Der Auftragnehmer hat im Hinblick auf das Gesetz zur Eindämmung illegaler Be-schäftigung im Baugewerbe (Bauabzugssteuer) eine gültige Freistellungserklärung gemäß § 48 b Einkommensteuergesetz (EStG) im Original oder als beglaubigte Kopie vorzulegen. Liegt eine gültige Freistellungserklärung gemäß § 48 b EStG bei Fälligkeit von Forderungen aus Abschlagsrechnungen oder der Schlussrechnung nicht vor, hat der Auftraggeber 15 Prozent der jeweils fälligen Zahlung gemäß §§ 48 ff. EStG als Steuerabzug vorzunehmen. Diesen Steuerabzug muss der Auftragnehmer als auf den Werklohn geleistet gegen sich gelten lassen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
8.4. Der Auftragnehmer hat im Hinblick auf das Gesetz zur Eindämmung illegaler Be-schäftigung im Baugewerbe (Bauabzugssteuer) eine gültige Freistellungserklärung gemäß § 48 b Einkommensteuergesetz (EStG) im Original oder als beglaubigte Kopie vorzulegen. Liegt eine gültige Freistellungserklärung gemäß § 48 b EStG bei Fälligkeit von Forderungen aus Abschlagsrechnungen oder der Schlussrechnung nicht vor, hat der Auftraggeber 15 Prozent der jeweils fälligen Zahlung gemäß §§ 48 ff. EStG als Steuerabzug vorzunehmen. Diesen Steuerabzug muss der Auftragnehmer als auf den Werklohn geleistet gegen sich gelten lassen.
8.5 Der Auftraggeber kommt mit Zahlungen auf Abschlagsrechnungen nicht vor Ablauf von 30 Kalendertagen und mit der Zahlung auf die Schlussrechnung nicht vor Ablauf von 60 Kalendertagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung in Verzug. Fälligkeitszinsen fallen nicht an.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
8.5 Der Auftraggeber kommt mit Zahlungen auf Abschlagsrechnungen nicht vor Ablauf von 30 Kalendertagen und mit der Zahlung auf die Schlussrechnung nicht vor Ablauf von 60 Kalendertagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung in Verzug. Fälligkeitszinsen fallen nicht an.
8.6 Rechnungen sind in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Der Auftragnehmer hat in seine Rechnungen die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Rechnungsinformationen (z.B. Rechnungsanschrift, Bestellnummer) aufzunehmen. Anderenfalls kann ein Ausgleich der Rechnung nicht erfolgen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
8.6 Rechnungen sind in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Der Auftragnehmer hat in seine Rechnungen die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Rechnungsinformationen (z.B. Rechnungsanschrift, Bestellnummer) aufzunehmen. Anderenfalls kann ein Ausgleich der Rechnung nicht erfolgen.
8.7 Eine Abtretung von Zahlungs- oder sonstigen Ansprüchen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers wirksam.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer GbR im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der BWI IT rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-03-03 📅
Öffnungsort: Balanstraße 73 in 81541 München, Gebäude 17, 4. OG, Raum 415a.
Ort des Eröffnungstermins: Balanstraße 73 in 81541 München, Gebäude 17, 4. OG, Raum 415a.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und ihre Bevollmächtigten.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-04-02 📅
Datum des Endes: 2015-12-08 📅
Zusätzliche Informationen
Fragen zu dieser Ausschreibung können per E-Mail bis spätestens zum 21.2.2014 um 15:00 Uhr (im elektronischen Postfach der Vergabestelle eingehend) ausschließlich an folgende E-Mail-Adresse geschickt werden: E-Mail: bwi.fp.Einkauf-Ausschreibung@bwi-it.de
Fragen zu dieser Ausschreibung können per E-Mail bis spätestens zum 21.2.2014 um 15:00 Uhr (im elektronischen Postfach der Vergabestelle eingehend) ausschließlich an folgende E-Mail-Adresse geschickt werden: E-Mail: bwi.fp.Einkauf-Ausschreibung@bwi-it.de
Fragen und Antworten werden von der BWI IT gesammelt, anonymisiert und allen Bietern auf der Ausschreibungsseite der BWI IT zur Einsichtnahme spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt. Hier der direkte Link zu der Liste:
Fragen und Antworten werden von der BWI IT gesammelt, anonymisiert und allen Bietern auf der Ausschreibungsseite der BWI IT zur Einsichtnahme spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt. Hier der direkte Link zu der Liste:
Den an einer Angebotsabgabe interessierten Bietern werden seitens der BWI IT zwei Besichtigungstermine auf der Liegenschaft an zwei aufeinander folgenden Tagen angeboten. An beiden Tagen wird das Gleiche vorgestellt, so dass das Erscheinen an einem Termin der beiden Tage für die Erstellung des Angebotes genügt.
Den an einer Angebotsabgabe interessierten Bietern werden seitens der BWI IT zwei Besichtigungstermine auf der Liegenschaft an zwei aufeinander folgenden Tagen angeboten. An beiden Tagen wird das Gleiche vorgestellt, so dass das Erscheinen an einem Termin der beiden Tage für die Erstellung des Angebotes genügt.
Besichtigungstermine:
1) 5.2.2014 in Rübenacher Straße 170, 56072 Koblenz (Treffpunkt an der Pforte),
2) 6.2.2014 in Rübenacher Straße 170, 56072 Koblenz (Treffpunkt an der Pforte).
Wir bitten Sie um Ihre Anmeldung zum gewünschten Besichtigungstermin per E-Mail an unser Funktionspostfach: bwi.fp.Einkauf-Ausschreibung@bwi-it.de bis zum 3.2.2014. Bitte nennen Sie uns zudem den Namen Ihres Ansprechpartners.
Wir weisen darauf hin, dass es sich bei den Terminen um Einzeltermine handeln wird (Die Dauer eines Termins beträgt ca. 1,5 Stunden).
Der Zeitpunkt (Datum/Uhrzeit) wird Ihnen in unserer Terminbestätigung mitgeteilt. Die Termine finden im Zeitraum vom 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr statt.
Für den Einsatz von Nachunternehmern gilt folgendes:
Beabsichtigt der Auftragnehmer Teile der Leistungen von Nachunternehmern ausführen zu lassen, hat er in seinem Angebot nach jetzigem Kenntnisstand anzugeben, für welche Teile der Leistung und in welchem Umfang der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
Beabsichtigt der Auftragnehmer Teile der Leistungen von Nachunternehmern ausführen zu lassen, hat er in seinem Angebot nach jetzigem Kenntnisstand anzugeben, für welche Teile der Leistung und in welchem Umfang der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
Für die Meldung ist das Formular „Nachunternehmerbogen“ aus den Vergabeunterlagen zu verwenden. In diesem kennzeichnen Sie durch ein „x“, welche Leistung Ihre Firma ausführt und welche Leistungen Ihre Firma durch Nachunternehmer ausführen lässt. Bitte geben den prozentuellen Anteil der Nachunternehmerleistung an der Gesamtleistung an. Zudem ist anzugeben, ob der Nachunternehmer in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen ist.
Für die Meldung ist das Formular „Nachunternehmerbogen“ aus den Vergabeunterlagen zu verwenden. In diesem kennzeichnen Sie durch ein „x“, welche Leistung Ihre Firma ausführt und welche Leistungen Ihre Firma durch Nachunternehmer ausführen lässt. Bitte geben den prozentuellen Anteil der Nachunternehmerleistung an der Gesamtleistung an. Zudem ist anzugeben, ob der Nachunternehmer in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen ist.
Derjenige Bieter, dessen Angebot in die engere Wahl kommt, hat auf Verlangen der BWI IT den Firmennamen des geplanten Nachunternehmers zu nennen. Für diese Benennung ist die grau hinterlegte Spalte im Nachunternehmerbogen vorgesehen. Wir empfehlen, dass der Bieter den ausgefüllten Bogen abspeichert, so dass im Falle der Benennung des Nachunternehmers die Daten in dem gespeicherten Bogen eingetragen und erneut eingereicht werden können.
Derjenige Bieter, dessen Angebot in die engere Wahl kommt, hat auf Verlangen der BWI IT den Firmennamen des geplanten Nachunternehmers zu nennen. Für diese Benennung ist die grau hinterlegte Spalte im Nachunternehmerbogen vorgesehen. Wir empfehlen, dass der Bieter den ausgefüllten Bogen abspeichert, so dass im Falle der Benennung des Nachunternehmers die Daten in dem gespeicherten Bogen eingetragen und erneut eingereicht werden können.
Für den Fall, dass der/die Nachunternehmer nicht präqualifiziert sind, hat nur derjenige Bieter, dessen Angebot in die engere Wahl kommt, auf Verlangen der BWI IT das vom Nachunternehmer ausgefüllte und unterschriebene Formblatt 124 und eine entsprechende Verpflichtungserklärung einzureichen.
Für den Fall, dass der/die Nachunternehmer nicht präqualifiziert sind, hat nur derjenige Bieter, dessen Angebot in die engere Wahl kommt, auf Verlangen der BWI IT das vom Nachunternehmer ausgefüllte und unterschriebene Formblatt 124 und eine entsprechende Verpflichtungserklärung einzureichen.
Dasselbe gilt im Fall einer Bietergemeinschaft für die angegebenen weiteren Mitglieder.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die unter Nr. VI 4.1. genannte E-Mail-Adresse kann nicht für rechtsverbindliche Erklärungen - insbesondere nicht zur Wahrung von gesetzlichen Fristen - genutzt werden.
Wir weisen darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalenderzage nach Absendung der Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung per Post (§ 101a GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalenderzage nach Absendung der Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung per Post (§ 101a GWB).
Quelle: OJS 2014/S 013-017973 (2014-01-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-06-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 929 481,82 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postanschrift: Gebäude 17 4.OG Raum 413 Balanstraße 73
Kontakt
Telefon: +49 22259886746📞