Das Bundeskriminalamt (BKA) benötigt ein Quadrupol – Time of Flight – Massenspektrometer Komplettsystem bestehend aus Quadrupol-ToF-Massenspektrometer, Gaschromatograph, HPLC-Flüssigchromatographieanlage, GC-APCI, APCI und ESI-Ionenquelle, Autosampler, Steuer- und Auswerterechner inklusive der benötigten Steuer- und Auswerte-Software. Alle Mess-Modi des Quadrupol-ToF-Massenspektrometers müssen sowohl in Kombination mit der HPLC-Flüssigchromatographieanlage als auch in Kombination mit dem GC-System möglich sein. Das Gerät soll in der zentralen Analytik zur Identifizierung und für den Nachweis organischer, chemischer Substanzen verschiedenster Herkunft eingesetzt werden (z. B. Betäubungsmittel, Dopingmittel, Proteine, Arzneistoffe, Explosivstoffe, allgemeine Chemikalien, Giftstoffe, technische Produkte, thermolabile Substanzen). Das Gerät muss es ermöglichen die erhaltenen Chromatogramme und Spektren einfach und schnell in MS-Office Formate zu exportieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung/Vergabeunterlagen verwiesen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-02-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-02-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personalschulung
Menge oder Umfang:
Ein Quadrupol – Time of Flight – Massenspektrometer inkl. Gaschromatograph und HPLC-Flüssigchromatographieanlage (Komplettsystem), inkl. Schulung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personalschulung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Beschaffungsamt des BMI
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.beschaffungsamt.de🌏
E-Mail: tim.haeckel@bescha.bund.de📧
Telefon: +49 228996102714📞
Fax: +49 22899106102714 📠
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote § 22 EG VOL/A.
Es gilt deutsches Recht.
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt.
Voraussetzung für Ihre Beteiligung ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de
Die zugelassenen Signaturen finden Sie unter http://www.evergabe-online.info/signaturen. Sie erhalten ausschließlich elektronische Vergabeunterlagen unter unter http://www.evergabe-online.de und können das Angebot und die geforderten Nachweise auch nur dort elektronisch abgeben.
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote § 22 EG VOL/A.
Es gilt deutsches Recht.
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt.
Voraussetzung für Ihre Beteiligung ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de
Das Bundeskriminalamt (BKA) benötigt ein Quadrupol – Time of Flight – Massenspektrometer Komplettsystem bestehend aus Quadrupol-ToF-Massenspektrometer, Gaschromatograph, HPLC-Flüssigchromatographieanlage, GC-APCI, APCI und ESI-Ionenquelle, Autosampler, Steuer- und Auswerterechner inklusive der benötigten Steuer- und Auswerte-Software.
Das Bundeskriminalamt (BKA) benötigt ein Quadrupol – Time of Flight – Massenspektrometer Komplettsystem bestehend aus Quadrupol-ToF-Massenspektrometer, Gaschromatograph, HPLC-Flüssigchromatographieanlage, GC-APCI, APCI und ESI-Ionenquelle, Autosampler, Steuer- und Auswerterechner inklusive der benötigten Steuer- und Auswerte-Software.
Alle Mess-Modi des Quadrupol-ToF-Massenspektrometers müssen sowohl in Kombination mit der HPLC-Flüssigchromatographieanlage als auch in Kombination mit dem GC-System möglich sein.
Das Gerät soll in der zentralen Analytik zur Identifizierung und für den Nachweis organischer, chemischer Substanzen verschiedenster Herkunft eingesetzt werden (z. B. Betäubungsmittel, Dopingmittel, Proteine, Arzneistoffe, Explosivstoffe, allgemeine Chemikalien, Giftstoffe, technische Produkte, thermolabile Substanzen).
Das Gerät soll in der zentralen Analytik zur Identifizierung und für den Nachweis organischer, chemischer Substanzen verschiedenster Herkunft eingesetzt werden (z. B. Betäubungsmittel, Dopingmittel, Proteine, Arzneistoffe, Explosivstoffe, allgemeine Chemikalien, Giftstoffe, technische Produkte, thermolabile Substanzen).
Das Gerät muss es ermöglichen die erhaltenen Chromatogramme und Spektren einfach und schnell in MS-Office Formate zu exportieren.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung/Vergabeunterlagen verwiesen.
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: B 19.11 – 1953/13/VV: 1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wiesbaden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Formblatt „Eigenerklärung Zuverlässigkeit“.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Formblatt „Angaben zur Unternehmensgröße und Umsatz“.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern in der jeweils gültigen Fassung.
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-08-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: ReferatB 19
Tim Häckel
Internetadresse: www.beschaffungsamt.de🌏
Name: e-Vergabe-Plattform des Bundes, www.evergabe-online.de (Dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt)
e-Vergabe-Plattform des Bundes, www.evergabe-online.de Dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt)
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: B 19.11 – 1953/13/VV: 1
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote § 22 EG VOL/A.
Es gilt deutsches Recht.
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt.
Voraussetzung für Ihre Beteiligung ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt,
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland vertreten das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland vertreten das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BeschA zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem BeschA geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BeschA zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem BeschA geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis:
Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Quelle: OJS 2014/S 040-065975 (2014-02-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-07-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 273 448,13 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind (100)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-07-15 📅
Name: Bruker Daltonik GmbH
Postanschrift: Fahrenheitstr. 4
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28359
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 101b GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 101b GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.