Rahmenvertrag für wissenschaftliche (Kurz)-Expertisen zu Grundsatzfragen des Sozialstaats sowie zur Zukunft der Arbeit

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

I. Hintergrund.
Zur konzeptionellen Vorbereitung politischer Entscheidungen und zur Umsetzung von Handlungsschwerpunkten ist das BMAS auf wissenschaftliche Expertise angewiesen. Einerseits stützt sich das BMAS hierbei auf umfassende Studien und langfristig angelegte Forschungsprojekte, um politikrelevante Forschungsthemen und Fragestellungen grundlegend und systematisch aufzuarbeiten. Andererseits besteht aber auch der Bedarf an kurzfristig zur Verfügung stehender wissenschaftlicher Expertise zu Grundsatzfragen des Sozialstaats sowie zur Zukunft der Arbeit, um flexibel und evidenzbasiert in aktuellen gesellschaftspolitischen Debatten agieren zu können.
II. Aufgaben und Ziele des Forschungsprojekts.
Mit der Ausschreibung soll ein Rahmenvertrag für wissenschaftliche Kurzexpertisen zu Grundsatzfragen des Sozialstaats sowie zur Zukunft der Arbeit vergeben werden. Ziel des Forschungsprojektes ist die Unterstützung des BMAS durch die (kurzfristige) Erstellung von wissenschaftlichen Kurzstudien und Analysen, die Gestaltung eines wissenschaftlichen Diskurses zu aktuellen Gestaltungsfragen und Debatten in den o. g. Themenfeldern. Im Kontext des Themenfelds der Zukunft der Arbeit ist geplant, insbesondere die Veränderung der Arbeitswelt, u. a. durch technischen Wandel und Digitalisierung, in den Fokus zu stellen. Daneben stehen die Themen Ausschöpfung des Erwerbspersonenpotenzials (vor allem von Frauen, Älteren und Zugewanderten), Vereinbarkeit von Beruf und Familie, alters- und alternsgerechtes Arbeiten und Lebensqualität mit guter Arbeit.
Je nach Erkenntnisinteresse können dabei unterschiedliche fachliche Aspekte (ökonomische, sozial-, politik- und verwaltungswissenschaftliche, juristische oder demoskopische) im Vordergrund stehen.
Um dieser Vielfalt an unterschiedlichen Aufgabenstellungen gerecht zu werden, ist es erforderlich, dass die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer interdisziplinär aufgestellt ist und auf ein fachlich heterogenes Team zurückgreifen kann. Alternativ – oder zusätzlich – kann die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer fachliche Expertise durch verbindliche Kooperationsarrangements mit externen Expertinnen/Experten gewährleisten. Da zur Bearbeitung einzelner Expertisen auch die Auswertung vorhandener repräsentativer Datenquellen notwendig sein wird, muss die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer den Datenzugang zu üblichen, für die Wissenschaft bereit stehenden Datenquellen (Scientific Use File des Mikrozensus, Sozio-oekonomisches Panel, IAB-Betriebspanel, etc.) besitzen oder in kurzer Frist sicherstellen können.
Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer soll bei Bedarf kurzfristig ihre/seine wissenschaftliche Expertise zur Verfügung stellen; im Regelfall wird pro Einzelvorhaben mit einer Bearbeitungszeit von rund 2 bis maximal 6 Wochen zu rechnen sein. Hierbei kann es sich z. B. um die Erstellung von ad-hoc Analysen, Recherchen oder Kurzstudien sowie um die inhaltliche Vorbereitung und Durchführung von Workshops handeln. Weiterhin soll die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer im Regelfall monatlich an Koordinierungsrunden im BMAS in Berlin teilnehmen.
III. Laufzeit und Umfang des Forschungsprojekts.
Das Forschungsprojekt soll in einer ersten Phase zunächst 18 Monate lang laufen und voraussichtlich im zweiten Quartals 2015 starten. Sofern über diesen Zeitraum hinaus weiterer Bedarf besteht, kann der Rahmenvertrag durch das BMAS einseitig zu den gleichen Konditionen um weitere 18 Monate verlängert werden, so dass die Gesamtlaufzeit bis zu 3 Jahre betragen kann.
Der Gesamtumfang der Aufträge kann im Voraus nicht exakt spezifiziert werden, wird sich aber in der ersten Phase im Rahmen von 2 000 bis 3 000 Arbeitsstunden bei einer Dauer von 18 Monaten bewegen. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat hierfür entsprechende Kapazitäten vorzuhalten. Entsprechendes gilt im Falle einer Verlängerung auch für die zweite Phase von 18 Monaten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-11-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-11-26 Auftragsbekanntmachung
2015-04-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-11-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Postanschrift: Rochusstraße 1
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.BMAS.bund.de 🌏
E-Mail: zentrale-vergabestelle@bmas.bund.de 📧
Telefon: +49 228995271604 📞
Fax: +49 228995272253 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-11-26 📅
Einreichungsfrist: 2015-01-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-11-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 230-406233
ABl. S-Ausgabe: 230
Zusätzliche Informationen
Information zu Arbeitsgemeinschaften. Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften in Form von Bietergemeinschaften oder durch Einsatz von Subunternehmern ist ausdrücklich erwünscht. Zu Bietergemeinschaften und Subunternehmern sind nachfolgende Informationen zu beachten: Information zur Bildung einer Bietergemeinschaft: Für den Fall eines gemeinschaftlichen Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist eine Erklärung nach folgendem Muster abzugeben: „Wir, (namentliche Nennung aller einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft), erklären sowohl für die Durchführung des Vergabeverfahrens als auch für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages (namentliche Nennung des aus vorstehender Auflistung ausgewählten Mitgliedes) als bevollmächtigten Vertreter. Wir haften im Rahmen dieses Vergabeverfahrens und im Falle der Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Wir sichern die Erbringung der Leistung (§ 1 Werkvertrag) und insbesondere auch die Eignung für den Fall zu, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft die von ihm zu erbringende Leistung nicht bewirken kann. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichtet. Information zum Einsatz von Subunternehmern: Ein Bewerber kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen (Subunternehmen). Für jedes Subunternehmen muss mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde für die betroffene Teilleistung erbracht werden. Außerdem ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Subunternehmen eine original unterschriebene formlose Verpflichtungserklärung mit folgendem Inhalt abzugeben: „Hiermit verpflichte ich mich (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Subunternehmers), dass ich im Falle der Auftragserteilung als Unterauftragnehmer der/des (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Auftragnehmers im Falle des Zuschlags) für den Teil (konkrete Benennung der genauen Teilleistung entsprechend der Leistungsbeschreibung) die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stelle“. (Der Begriff „Subunternehmer“ ist beim Nachweis der geforderten Eignung im funktionalen Sinne zu verstehen. Daher muss für jeden Dritten, der durch andere als arbeitsvertragliche Regelungen gebunden werden soll, die geforderte Erklärung vorgelegt werden. Das gilt auch für Einzelpersonen). Information zur Form des Teilnahmeantrages: Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen soll der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton zugestellt und mit folgender Aufschrift versehen werden: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Referat Zb 1 – Zentrale Vergabestelle, Rochusstraße 1, 53123 Bonn. Nicht öffnen – Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren Aktenzeichen Zb1-04812-1/41. Die Übermittlung des Teilnahmeantrages als FAX oder elektronisch als E-Mail reicht nicht aus; auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Wenn möglich fügen Sie dem Antrag bitte eine kopierfähige Zweitschrift (ungebunden und ungeheftet) bei. Maßgeblich zur Einhaltung der Teilnahmefrist ist alleine der Eingang im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Information zum Versand von Unterlagen. Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes keine Vergabeunterlagen versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung. Information zum Zuschlagsvorbehalt. Die Erteilung des Zuschlags steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der benötigten Haushaltsmittel. Information zur Sprache, in der Teilnahmeanträge und Angebote abgegeben werden müssen: Teilnahmeanträge müssen in Deutscher Sprache abgegeben werden. Sie können darüber hinaus in einer Zweitausfertigung auch in englischer Sprache abgegeben werden. Maßgeblich für den Inhalt der Angebote ist alleine die Deutsche Fassung des Angebots.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
I. Hintergrund.
Zur konzeptionellen Vorbereitung politischer Entscheidungen und zur Umsetzung von Handlungsschwerpunkten ist das BMAS auf wissenschaftliche Expertise angewiesen. Einerseits stützt sich das BMAS hierbei auf umfassende Studien und langfristig angelegte Forschungsprojekte, um politikrelevante Forschungsthemen und Fragestellungen grundlegend und systematisch aufzuarbeiten. Andererseits besteht aber auch der Bedarf an kurzfristig zur Verfügung stehender wissenschaftlicher Expertise zu Grundsatzfragen des Sozialstaats sowie zur Zukunft der Arbeit, um flexibel und evidenzbasiert in aktuellen gesellschaftspolitischen Debatten agieren zu können.
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II. Aufgaben und Ziele des Forschungsprojekts.
Mit der Ausschreibung soll ein Rahmenvertrag für wissenschaftliche Kurzexpertisen zu Grundsatzfragen des Sozialstaats sowie zur Zukunft der Arbeit vergeben werden. Ziel des Forschungsprojektes ist die Unterstützung des BMAS durch die (kurzfristige) Erstellung von wissenschaftlichen Kurzstudien und Analysen, die Gestaltung eines wissenschaftlichen Diskurses zu aktuellen Gestaltungsfragen und Debatten in den o. g. Themenfeldern. Im Kontext des Themenfelds der Zukunft der Arbeit ist geplant, insbesondere die Veränderung der Arbeitswelt, u. a. durch technischen Wandel und Digitalisierung, in den Fokus zu stellen. Daneben stehen die Themen Ausschöpfung des Erwerbspersonenpotenzials (vor allem von Frauen, Älteren und Zugewanderten), Vereinbarkeit von Beruf und Familie, alters- und alternsgerechtes Arbeiten und Lebensqualität mit guter Arbeit.
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Je nach Erkenntnisinteresse können dabei unterschiedliche fachliche Aspekte (ökonomische, sozial-, politik- und verwaltungswissenschaftliche, juristische oder demoskopische) im Vordergrund stehen.
Um dieser Vielfalt an unterschiedlichen Aufgabenstellungen gerecht zu werden, ist es erforderlich, dass die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer interdisziplinär aufgestellt ist und auf ein fachlich heterogenes Team zurückgreifen kann. Alternativ – oder zusätzlich – kann die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer fachliche Expertise durch verbindliche Kooperationsarrangements mit externen Expertinnen/Experten gewährleisten. Da zur Bearbeitung einzelner Expertisen auch die Auswertung vorhandener repräsentativer Datenquellen notwendig sein wird, muss die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer den Datenzugang zu üblichen, für die Wissenschaft bereit stehenden Datenquellen (Scientific Use File des Mikrozensus, Sozio-oekonomisches Panel, IAB-Betriebspanel, etc.) besitzen oder in kurzer Frist sicherstellen können.
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Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer soll bei Bedarf kurzfristig ihre/seine wissenschaftliche Expertise zur Verfügung stellen; im Regelfall wird pro Einzelvorhaben mit einer Bearbeitungszeit von rund 2 bis maximal 6 Wochen zu rechnen sein. Hierbei kann es sich z. B. um die Erstellung von ad-hoc Analysen, Recherchen oder Kurzstudien sowie um die inhaltliche Vorbereitung und Durchführung von Workshops handeln. Weiterhin soll die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer im Regelfall monatlich an Koordinierungsrunden im BMAS in Berlin teilnehmen.
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III. Laufzeit und Umfang des Forschungsprojekts.
Das Forschungsprojekt soll in einer ersten Phase zunächst 18 Monate lang laufen und voraussichtlich im zweiten Quartals 2015 starten. Sofern über diesen Zeitraum hinaus weiterer Bedarf besteht, kann der Rahmenvertrag durch das BMAS einseitig zu den gleichen Konditionen um weitere 18 Monate verlängert werden, so dass die Gesamtlaufzeit bis zu 3 Jahre betragen kann.
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Der Gesamtumfang der Aufträge kann im Voraus nicht exakt spezifiziert werden, wird sich aber in der ersten Phase im Rahmen von 2 000 bis 3 000 Arbeitsstunden bei einer Dauer von 18 Monaten bewegen. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat hierfür entsprechende Kapazitäten vorzuhalten. Entsprechendes gilt im Falle einer Verlängerung auch für die zweite Phase von 18 Monaten.
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Beschreibung der Optionen: Verlängerung der Laufzeit um weitere 18 Monate.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: Zb 1-04812-1/41

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Name, Adresse und Hauptsitz des/der Bewerbers/Bewerberin.
2. Angabe einer Kontaktperson, mit Telefonnummer und sonstigen üblichen Kontaktdaten.
3. Beschreibung des/der Bewerbers/Bewerberin, seiner/ihrer institutionellen Struktur, unter besonderer Berücksichtigung seiner/ihrer Erfahrungen auf dem Gebiet der Gesellschafts- und Sozialpolitik.
4. Darstellung der Personalstruktur.
5. aktuelles Organigramm (soweit vorhanden).
6. unterschriebene Erklärung des Bieters (bei Bietergemeinschaften ist diese Erklärung von jedem Mitglied abzugeben), dass:
6.1. über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet noch die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
6.2. er sich nicht in Liquidation befindet,
6.3. keine Person, deren Verhalten mir/uns zuzurechnen ist, wegen der in § 6 EG Abs. 4 Buchstabe a) bis g) VOL/A genannten Verstöße oder wegen gleichgesetzten Verstößen anderer Staaten rechtskräftig verurteilt ist (unter „Personen, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist“; ist das Handeln von Führungspersonal, vertretungsberechtigten Personen, Mitgliedern der Kontroll- und Aufsichtsorgane und anderen, diesen vergleichbaren Personen zu verstehen),
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6.4. er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
6.5. er allen evtl. bestehenden Pflichten gegenüber Berufsgenossenschaft, Handwerkskammer, IHK oder anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts nachkommt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vom Bewerber/Bewerberin werden zum Nachweis der Eignung/Befähigung (nicht als Zuschlagkriterium) folgende Angaben und Unterlagen gefordert:
1. Nachweis der Kompetenz und Erfahrung,
1.1. bei der Erstellung von Expertisen zur Gesellschafts- und Sozialpolitik,
1.2. bei der Auswertung vorhandener Datenquellen zur Gesellschafts-, Wirtschafts- und Sozialpolitik,
1.3. in qualitativen und quantitativen Methoden der empirischen Sozial- und Wirtschaftsforschung,
1.4. bei der Bearbeitung ökonomischer, sozial-, politik- und verwaltungswissenschaftlicher, juristischer oder demoskopischer Fragestellungen, durch eine Liste der in den letzten 3 Jahren durchgeführten Forschungsvorhaben (Angabe des Auftraggebers, der Dauer und kurze Inhaltsangabe des Projekts und soweit möglich den Rechnungswert) und Publikationen,
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2. Nachweis von Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern sowie Erfahrungen in der wissenschaftlichen Politikberatung und projektbezogener Kooperation als Dienstleister,
3. Nachweis von Erfahrungen und Kompetenz im Bereich der Durchführung von Expertenworkshops und ähnlicher Veranstaltungen durch Referenzprojekte,
4. Benennung der für die Leitung verantwortlichen Personen (Projektleitung, stellvertretende Projektleitung) sowie weiterer Projektmitarbeiter,
5. Nachweis der Qualifikationen (Ausbildung) und Erfahrungen (berufliche Tätigkeiten) sowie über die entsprechenden Vorarbeiten bezüglich des Forschungsthemas der mit der Projektbearbeitung betrauten Personen hinsichtlich der vorstehend unter Nr. 1.1. bis 1.4. genannten Kompetenzen,
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6. Dem Teilnahmeantrag ist eine Verschwiegenheitserklärung mit folgendem Wortlaut beizufügen (bei Bietergemeinschaften ist diese Erklärung von jedem Teil der Bietergemeinschaft gesondert abzugeben): „Hiermit erkläre ich/erklären wir (Name des Unternehmens), dass ich mich/wir uns im Falle der Auftragserteilung zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen des Forschungsvorhabens gewonnenen Erkenntnisse verpflichte/n. Ich treffe/wir treffen alle erforderlichen Vorkehrungen, damit diese ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Auftraggeberin nicht an Dritte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht direkt an der Ausführung der Leistung beteiligt sind, sowie nicht an aufsichtführende oder beratende Gremien weitergegeben werden.
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Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit erstreckt sich auf alle meine/unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die direkt an der Ausführung der Leistung beteiligt sind.
Ich erkläre weiter und stelle sicher, dass die vorstehenden Regelungen auch im Falle der Beauftragung einer Unterauftragnehmerin/eines Unterauftragnehmers durch mich/uns Anwendung finden werden und insbesondere bei einer Weitergabe der Erkenntnisse durch die Unterauftragnehmerin/den Unterauftragnehmer die vorherige schriftliche Zustimmung der Auftraggeberin (BMAS) eingeholt wird“.
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Die Nachweise sind durch Eigenerklärungen zu erbringen.
Gegebenenfalls müssen auf Verlangen entsprechende Bescheinigungen vorgelegt werden (z. B. Kopien von Studiennachweisen und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) – siehe VI.3)
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 18
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (max. 3 DIN A 4 Seiten) zu der unter Abschnitt II.1.5) umrissenen Leistung vorzulegen (s. III.2.3)). Anhand dieser Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbern die ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und die Problemorientierung der Projektskizze sein.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.BMAS.bund.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Zb 1-04812-1/41
Zusätzliche Informationen
Information zu Arbeitsgemeinschaften.
Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften in Form von Bietergemeinschaften oder durch Einsatz von Subunternehmern ist ausdrücklich erwünscht.
Zu Bietergemeinschaften und Subunternehmern sind nachfolgende Informationen zu beachten:
Information zur Bildung einer Bietergemeinschaft:
Für den Fall eines gemeinschaftlichen Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist eine Erklärung nach folgendem Muster abzugeben:
„Wir, (namentliche Nennung aller einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft), erklären sowohl für die Durchführung des Vergabeverfahrens als auch für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages (namentliche Nennung des aus vorstehender Auflistung ausgewählten Mitgliedes) als bevollmächtigten Vertreter. Wir haften im Rahmen dieses Vergabeverfahrens und im Falle der Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Wir sichern die Erbringung der Leistung (§ 1 Werkvertrag) und insbesondere auch die Eignung für den Fall zu, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft die von ihm zu erbringende Leistung nicht bewirken kann. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichtet.
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Information zum Einsatz von Subunternehmern:
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen (Subunternehmen). Für jedes Subunternehmen muss mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde für die betroffene Teilleistung erbracht werden. Außerdem ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Subunternehmen eine original unterschriebene formlose Verpflichtungserklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
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„Hiermit verpflichte ich mich (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Subunternehmers), dass ich im Falle der Auftragserteilung als Unterauftragnehmer der/des (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Auftragnehmers im Falle des Zuschlags) für den Teil (konkrete Benennung der genauen Teilleistung entsprechend der Leistungsbeschreibung) die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stelle“.
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(Der Begriff „Subunternehmer“ ist beim Nachweis der geforderten Eignung im funktionalen Sinne zu verstehen. Daher muss für jeden Dritten, der durch andere als arbeitsvertragliche Regelungen gebunden werden soll, die geforderte Erklärung vorgelegt werden. Das gilt auch für Einzelpersonen).
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Information zur Form des Teilnahmeantrages:
Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen soll der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton zugestellt und mit folgender Aufschrift versehen werden:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
Referat Zb 1 – Zentrale Vergabestelle,
Rochusstraße 1,
53123 Bonn.
Nicht öffnen – Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren Aktenzeichen Zb1-04812-1/41.
Die Übermittlung des Teilnahmeantrages als FAX oder elektronisch als E-Mail reicht nicht aus; auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Wenn möglich fügen Sie dem Antrag bitte eine kopierfähige Zweitschrift (ungebunden und ungeheftet) bei.
Maßgeblich zur Einhaltung der Teilnahmefrist ist alleine der Eingang im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Information zum Versand von Unterlagen.
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes keine Vergabeunterlagen versandt werden.
Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung.
Information zum Zuschlagsvorbehalt.
Die Erteilung des Zuschlags steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der benötigten Haushaltsmittel.
Information zur Sprache, in der Teilnahmeanträge und Angebote abgegeben werden müssen:
Teilnahmeanträge müssen in Deutscher Sprache abgegeben werden. Sie können darüber hinaus in einer Zweitausfertigung auch in englischer Sprache abgegeben werden. Maßgeblich für den Inhalt der Angebote ist alleine die Deutsche Fassung des Angebots.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für Nachprüfungsverfahren gelten die Fristen gem. §§ 101 a und 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung.
Quelle: OJS 2014/S 230-406233 (2014-11-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-04-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Verfahrensart: V: Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-04-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 081-144289
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 230-406233
ABl. S-Ausgabe: 81
Zusätzliche Informationen
1. Information zu Arbeitsgemeinschaften: Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften in Form von Bietergemeinschaften oder durch Einsatz von Subunternehmern ist ausdrücklich erwünscht. Zu Bietergemeinschaften und Subunternehmern sind nachfolgende Informationen zu beachten. 2. Information zur Bildung einer Bietergemeinschaft: Für den Fall eines gemeinschaftlichen Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist eine Erklärung nach folgendem Muster abzugeben: „Wir, [namentliche Nennung aller einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft], erklären sowohl für die Durchführung des Vergabeverfahrens als auch für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages [namentliche Nennung des aus vorstehender Auflistung ausgewählten Mitgliedes] als bevollmächtigten Vertreter. Wir haften im Rahmen dieses Vergabeverfahrens und im Falle der Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Wir sichern die Erbringung der Leistung (§ 1 Werkvertrag) und insbesondere auch die Eignung für den Fall zu, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft die von ihm zu erbringende Leistung nicht bewirken kann. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichtet.“ 3. Information zum Einsatz von Subunternehmern: Ein Bewerber kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen (Subunternehmen). Für jedes Subunternehmen muss mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde für die betroffene Teilleistung erbracht werden. Außerdem ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Subunternehmen eine original unterschriebene formlose Verpflichtungserklärung mit folgendem Inhalt abzugeben: „Hiermit verpflichte ich mich [Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Subunternehmers], dass ich im Falle der Auftragserteilung als Unterauftragnehmer der/des [Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Auftragnehmers im Falle des Zuschlags] für den Teil [konkrete Benennung der genauen Teilleistung entsprechend der Leistungsbeschreibung] die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stelle.“ Der Begriff „Subunternehmer“ ist beim Nachweis der geforderten Eignung im funktionalen Sinne zu verstehen. Daher muss für jeden Dritten, der durch andere als arbeitsvertragliche Regelungen gebunden werden soll, die geforderte Erklärung vorgelegt werden. Das gilt auch für Einzelpersonen. 4. Information zur Form des Teilnahmeantrages: Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen soll der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton zugestellt und mit folgender Aufschrift versehen werden: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Referat Zb 1 – Zentrale Vergabestelle, Rochusstraße 1, 53123 Bonn. Nicht öffnen – Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren Aktenzeichen Zb1-04812-1/41. Die Übermittlung des Teilnahmeantrages als Fax oder elektronisch als E-Mail reicht nicht aus; auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Wenn möglich fügen Sie dem Antrag bitte eine kopierfähige Zweitschrift (ungebunden und ungeheftet) bei. Maßgeblich zur Einhaltung der Teilnahmefrist ist alleine der Eingang im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. 5. Information zum Versand von Unterlagen: Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes keine Vergabeunterlagen versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung. 6. Information zum Zuschlagsvorbehalt: Die Erteilung des Zuschlags steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der benötigten Haushaltsmittel. Information zur Sprache, in der Teilnahmeanträge und Angebote abgegeben werden müssen: Teilnahmeanträge müssen in Deutscher Sprache abgegeben werden. Sie können darüber hinaus in einer Zweitausfertigung auch in englischer Sprache abgegeben werden. Maßgeblich für den Inhalt der Angebote ist alleine die Deutsche Fassung des Angebots.
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Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität (60)
2. Preis (30)
3. Präsentation (10)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-04-15 📅
Name: Bietergemeinschaft DIW Econ und DIW Berlin
Postanschrift: Mohrenstraße 58
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für Nachprüfungsverfahren gelten die Fristen gem. §§ 101a und 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung.
Quelle: OJS 2015/S 081-144289 (2015-04-21)