Für die Erbringung der Leistungen soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden, der die im Folgenden aufgeführten Dienstleistungen sowohl in zeitlicher als auch in mengenmäßiger Hinsicht abdeckt. Hierbei stellen die dargestellten Mengen und Zeitabläufe die heutigen Schätzungen dar. Die Mengen können höher oder geringer sein; aus ihnen können keine Ansprüche hergeleitet werden. Zu leisten ist der gesamte sich ergebende Bedarf. Für die Bewertung geht der Auftraggeber von den genannten Mengen aus. Zu schulen sind die Module VORM (Betreuung), VSIMM, Straf, Familie, VSINS, Nachlass des Fachverfahrens für die ordentliche Gerichtsbarkeit forumSTAR. Nicht zum Vergabegegenstand gehören hingegen Schulungen für die Module Zivil und VSMOB, die bereits in einem zuvor durchgeführten Verfahren vergeben wurden. Die in diesem Verfahren zu vergebenden Schulungen beginnen in der 2. Jahreshälfte 2014. Die Schulungen sollen in der Regel von zwei Dozenten durchgeführt werden, einem Fachdozenten aus der Justiz und einem Dozenten des Bieters. Bei einzelnen Modulen und im Falle von Nachrückern und Dezernatswechslern kommt auch eine Schulung allein durch den Bieter für Basisinhalte in Frage. Schulungsdauer und Inhalt unterscheiden sich je nach Dienstgruppe (Richter 2 Tage, Rechtspfleger 3 Tage, Serviceeinheiten 5 Tage). Zu schulen sind nach derzeitigem Stand 1 800 Anwender in Gruppen zu 10 Personen (im Einzelfall auch mehr Personen) an bis zu 300 Schulungstagen p. a. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-03-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-02-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-02-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personalschulung
Menge oder Umfang: Siehe II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personalschulung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Dataport, Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Altenholzer Straße 10-14
Postleitzahl: 24161
Postort: Altenholz
Kontakt
E-Mail: dataportvergabe2483@dataport.de📧
Bei der Abforderung der Vergabeunterlagen unter der angegebenen Kontaktadresse sind unbedingt der Name des Unternehmens, die entsprechende Anschrift sowie eine Telefonnummer anzugeben.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Fehler/Unklarheiten/Widersprüche oder Ähnliches, so hat der Bieter unverzüglich darauf hinzuweisen. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Angebot auf Grundlage unvollständiger Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bieters. Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind bis zu dem in den Vergabeunterlagen genannten Zeitpunkt (Schluss des Frageforums) an die unter I.1 genannten E-Mail-Adresse zu richten. Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bietern, die die Vergabeunterlagen angefordert haben,unaufgefordert an dem in den Vergabeunterlagen genannten Zeitpunkt zur Kenntnis gegeben. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Termin versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 EG Abs. 8 VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet. Die Entscheidungen trifft der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen.
Bei der Abforderung der Vergabeunterlagen unter der angegebenen Kontaktadresse sind unbedingt der Name des Unternehmens, die entsprechende Anschrift sowie eine Telefonnummer anzugeben.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Fehler/Unklarheiten/Widersprüche oder Ähnliches, so hat der Bieter unverzüglich darauf hinzuweisen. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Angebot auf Grundlage unvollständiger Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bieters. Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind bis zu dem in den Vergabeunterlagen genannten Zeitpunkt (Schluss des Frageforums) an die unter I.1 genannten E-Mail-Adresse zu richten. Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bietern, die die Vergabeunterlagen angefordert haben,unaufgefordert an dem in den Vergabeunterlagen genannten Zeitpunkt zur Kenntnis gegeben. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Termin versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 EG Abs. 8 VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet. Die Entscheidungen trifft der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Erbringung der Leistungen soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden, der die im Folgenden aufgeführten Dienstleistungen sowohl in zeitlicher als auch in mengenmäßiger Hinsicht abdeckt. Hierbei stellen die dargestellten Mengen und Zeitabläufe die heutigen Schätzungen dar. Die Mengen können höher oder geringer sein; aus ihnen können keine Ansprüche hergeleitet werden. Zu leisten ist der gesamte sich ergebende Bedarf. Für die Bewertung geht der Auftraggeber von den genannten Mengen aus.
Für die Erbringung der Leistungen soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden, der die im Folgenden aufgeführten Dienstleistungen sowohl in zeitlicher als auch in mengenmäßiger Hinsicht abdeckt. Hierbei stellen die dargestellten Mengen und Zeitabläufe die heutigen Schätzungen dar. Die Mengen können höher oder geringer sein; aus ihnen können keine Ansprüche hergeleitet werden. Zu leisten ist der gesamte sich ergebende Bedarf. Für die Bewertung geht der Auftraggeber von den genannten Mengen aus.
Zu schulen sind die Module VORM (Betreuung), VSIMM, Straf, Familie, VSINS, Nachlass des Fachverfahrens für die ordentliche Gerichtsbarkeit forumSTAR.
Nicht zum Vergabegegenstand gehören hingegen Schulungen für die Module Zivil und VSMOB, die bereits in einem zuvor durchgeführten Verfahren vergeben wurden.
Die in diesem Verfahren zu vergebenden Schulungen beginnen in der 2. Jahreshälfte 2014.
Die Schulungen sollen in der Regel von zwei Dozenten durchgeführt werden, einem Fachdozenten aus der Justiz und einem Dozenten des Bieters. Bei einzelnen Modulen und im Falle von Nachrückern und Dezernatswechslern kommt auch eine Schulung allein durch den Bieter für Basisinhalte in Frage.
Die Schulungen sollen in der Regel von zwei Dozenten durchgeführt werden, einem Fachdozenten aus der Justiz und einem Dozenten des Bieters. Bei einzelnen Modulen und im Falle von Nachrückern und Dezernatswechslern kommt auch eine Schulung allein durch den Bieter für Basisinhalte in Frage.
Schulungsdauer und Inhalt unterscheiden sich je nach Dienstgruppe (Richter 2 Tage, Rechtspfleger 3 Tage, Serviceeinheiten 5 Tage).
Zu schulen sind nach derzeitigem Stand 1 800 Anwender in Gruppen zu 10 Personen (im Einzelfall auch mehr Personen) an bis zu 300 Schulungstagen p. a.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption 2 mal 1 Jahr.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: OV RE2/2483/14
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schleswig-Holstein.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— ProjektspracheDeutsch,
— Scientology-Erklärung,
— Eigenerklärung über Nichtausschluss von öffentlichen Aufträgen,
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen,
— Unternehmensbeschreibung,
—Personalkennzahlen,
— ggf. Liste privilegierter Nachunternehmer,
— ggf. Nachunternehmererklärung,
— ggf. Erklärung Bietergemeinschaft,
— Erklärungen zum TTG.
Details siehe Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzliste,
— Nachweis der Qualifikation der Dozenten,
— Nachweis der von den Dozenten durchgeführten Projekten (bis zu 3),
— Nachweis der von den Dozenten durchgeführten öffentlichen Aufträge, vorzugsweise aus der Justiz.
Details siehe Vergabeunterlagen.
Unternehmen, die geforderte Nachweise noch nicht oder nicht vollständig erbringen können (z. B.neugegründete Unternehmen), haben darauf hinzuweisen und entsprechende andere Unterlagen (z. B.Konzepte, Unternehmensplanungen, Ausbildungsnachweise) vorzulegen, die eine Beurteilung in fachlicher und technischer Hinsicht zulassen.
Unternehmen, die geforderte Nachweise noch nicht oder nicht vollständig erbringen können (z. B.neugegründete Unternehmen), haben darauf hinzuweisen und entsprechende andere Unterlagen (z. B.Konzepte, Unternehmensplanungen, Ausbildungsnachweise) vorzulegen, die eine Beurteilung in fachlicher und technischer Hinsicht zulassen.
Mindeststandards:
Als Mindestkriterium für die Leistungsfähigkeit hat der Auftraggeber die Gewähr eines Bieters festgelegt, im Kontakt zum Auftraggeber bei der Leistungserbringung nur Personal einzusetzen, das in ausreichendem Maße über Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügt.
Als Mindestkriterium für die Leistungsfähigkeit hat der Auftraggeber die Gewähr eines Bieters festgelegt, im Kontakt zum Auftraggeber bei der Leistungserbringung nur Personal einzusetzen, das in ausreichendem Maße über Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügt.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitgliedereiner Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitgliedereiner Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-03-25 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (70)
2. Qualität (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Name: Dataport, Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Billstraße 82
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20539
Kontaktperson: Geschäftszimmer 310, Submissionsstelle
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: OV RE2/2483/14
Zusätzliche Informationen
Bei der Abforderung der Vergabeunterlagen unter der angegebenen Kontaktadresse sind unbedingt der Name des Unternehmens, die entsprechende Anschrift sowie eine Telefonnummer anzugeben.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Fehler/Unklarheiten/Widersprüche oder Ähnliches, so hat der Bieter unverzüglich darauf hinzuweisen. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Angebot auf Grundlage unvollständiger Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bieters. Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind bis zu dem in den Vergabeunterlagen genannten Zeitpunkt (Schluss des Frageforums) an die unter I.1 genannten E-Mail-Adresse zu richten. Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bietern, die die Vergabeunterlagen angefordert haben,unaufgefordert an dem in den Vergabeunterlagen genannten Zeitpunkt zur Kenntnis gegeben. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Termin versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 EG Abs. 8 VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet. Die Entscheidungen trifft der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Fehler/Unklarheiten/Widersprüche oder Ähnliches, so hat der Bieter unverzüglich darauf hinzuweisen. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Angebot auf Grundlage unvollständiger Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bieters. Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind bis zu dem in den Vergabeunterlagen genannten Zeitpunkt (Schluss des Frageforums) an die unter I.1 genannten E-Mail-Adresse zu richten. Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bietern, die die Vergabeunterlagen angefordert haben,unaufgefordert an dem in den Vergabeunterlagen genannten Zeitpunkt zur Kenntnis gegeben. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Termin versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 EG Abs. 8 VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet. Die Entscheidungen trifft der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung oder dieser Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme (spätestens 14 Tage nach Erhalt der Unterlagen) und im Falle des Nichterkennens aber Erkennen können spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber per E-Mail bei der in I.1) benannten Stelle zu rügen. Ebenso sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von Bietern ab Kenntnisnahme unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber per E-Mail bei der in I.1) benannten Stelle zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung oder dieser Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme (spätestens 14 Tage nach Erhalt der Unterlagen) und im Falle des Nichterkennens aber Erkennen können spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber per E-Mail bei der in I.1) benannten Stelle zu rügen. Ebenso sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von Bietern ab Kenntnisnahme unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber per E-Mail bei der in I.1) benannten Stelle zu rügen.
Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass Rügen abweichend von der vom Auftraggeber bevorzugten Erhebung per E-Mail nach den gesetzlichen Regelungen auch auf anderem Wege erhoben werden dürfen; in jedem Fall liegt es im Interesse eines Bieters, die Rüge in Schriftform anzubringen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass Rügen abweichend von der vom Auftraggeber bevorzugten Erhebung per E-Mail nach den gesetzlichen Regelungen auch auf anderem Wege erhoben werden dürfen; in jedem Fall liegt es im Interesse eines Bieters, die Rüge in Schriftform anzubringen.
Hilft der Auftraggeber dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, darf der Bieter einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens nur innerhalb von 15 Tagen seit Erhalt der Benachrichtigung über die Nichtabhilfe stellen. Eine spätere Anrufung der Vergabekammer aufgrund des gerügten Verstoßes gegen Vergabevorschriften ist gemäß § 107 GWB ausgeschlossen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hilft der Auftraggeber dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, darf der Bieter einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens nur innerhalb von 15 Tagen seit Erhalt der Benachrichtigung über die Nichtabhilfe stellen. Eine spätere Anrufung der Vergabekammer aufgrund des gerügten Verstoßes gegen Vergabevorschriften ist gemäß § 107 GWB ausgeschlossen.
Quelle: OJS 2014/S 028-044976 (2014-02-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-01-09) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-05-18 📅
Name: Reese IT System & Service GmbH
Postanschrift: Preetzer Chaussee 55
Postort: Schwentinental
Postleitzahl: 24222
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung oder dieser Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme (spätestens 14 Tage nach Erhalt der Unterlagen) und im Falle des Nichterkennens aber Erkennenkönnens spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber per E-Mail bei der in I.1) benannten Stelle zu rügen. Ebenso sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von Bietern ab Kenntnisnahme unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber per E-Mail bei der in I.1) benannten Stelle zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung oder dieser Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme (spätestens 14 Tage nach Erhalt der Unterlagen) und im Falle des Nichterkennens aber Erkennenkönnens spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber per E-Mail bei der in I.1) benannten Stelle zu rügen. Ebenso sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von Bietern ab Kenntnisnahme unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber per E-Mail bei der in I.1) benannten Stelle zu rügen.