Unterauftrag Evaluation im Rahmen der "Begleit- und Wirkungsforschung des Schaufensterprogramms Elektromobilität"
(1.) Kontext und Rahmenbedingungen der Ausschreibung:
Im Rahmen des im Mai 2011 verabschiedeten Regierungsprogramms Elektromobilität wurde der Aufbau aussagekräftiger, regionaler Schaufenster Elektromobilität vereinbart. Deren Ziel ist es, Elektromobilitätstechnologien und deren Anwendungen in Deutschland in einer branchenintegrierenden Weise zu demonstrieren. Die Schaufenster sollen als Erprobungsräume und Versuchslabore dienen, um offene Fragestellungen (z.B. zu Kundenerwartungen, Infrastrukturanforderungen) zu beantworten und technische Lösungen auf ihre Zweckmäßigkeit, Nutzerakzeptanz und Umweltwirkung zu testen. Das Schaufensterprogramm soll dabei helfen, wichtige Erkenntnisse über die Nutzung von Elektrofahrzeugen in der Praxis zu gewinnen. In den Projekten wird die Elektromobilität für potenzielle Nutzer wie auch für die breite nationale und internationale Öffentlichkeit konkret erfahrbar.
Für das Gesamtprogramm stellt der Bund – vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (nachfolgend "BMWi"), das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (nachfolgend "BMVI"), das Bundesministerium für Bildung und Forschung (nachfolgend "BMBF") und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (nachfolgend "BMUB") – Fördermittel in Höhe von ca. 180 Mio. EUR bereit. Die Projekte des Schaufensterprogramms werden zu einem Großteil von den teilnehmenden Unternehmen kofinanziert. Zudem werden assoziierte Projekte durch Bundesmittel sowie weitere assoziierte Projekte durch Landesmittel gefördert. Zusätzlich engagiert sich die Industrie mit eigenen Mitteln. Mit dem Einsatz der öffentlichen Fördermittel ist daher eine entsprechende Hebelwirkung beabsichtigt.
(1.1) Schaufensterübergreifende Begleit- und Wirkungsforschung:
Die oben genannten vier zuständigen Bundesministerien haben eine schaufenster-übergreifende Begleit- und Wirkungsforschung in Auftrag gegeben, um den Erfahrungs- und Wissensaustausch zwischen den einzelnen Schaufenstern und ihren Projekten zu gewährleisten und ihre Erkenntnisse übergreifend nutzbar zu machen (nachfolgend "Begleit- und Wirkungsforschung"). Der Systemcharakter und die effiziente Zusammenarbeit der Schaufenster sollen gefördert werden. Gegenstand der beauftragten Begleit- und Wirkungsforschung ist zudem, auch länderfinanzierte Projekte mit in ihre Arbeit aufzunehmen.
Der Auftragnehmer der Begleit- und Wirkungsforschung ist ein Konsortium, das sich aus den Unternehmen Deutsches Dialog Institut GmbH, bridging IT GmbH und dem VDE - Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (nachfolgend "BuW-Konsortium") zusammensetzt. Die Gesamtprojektleitung liegt bei dem Unternehmen Deutsches Dialog Institut GmbH (nachfolgend auch als das "DDI" abgekürzt oder im Kontext der vorliegend bekannt gegebenen Ausschreibung als die "Auftraggeberin" bezeichnet). Die Laufzeit der Begleit- und Wirkungsforschung ist von 1.1.2014 bis 31.12.2016 geplant.
(1.2) Projekt "Netzwerk Qualifizierung Elektromobilität":
Das Thema der Aus- und Weiterbildung für die Elektromobilität wird vom BMBF-Projekt "Netzwerk Qualifizierung Elektromobilität" (nachfolgend "NQuE") begleitet.
Die Projekte NQuE und schaufensterübergreifende Begleit- und Wirkungsforschung ergänzen sich und kooperieren.
Ziel des Projektes NQuE ist eine Bestandsaufnahme der auf die Elektromobilität bezogenen Bildungsinitiativen in der akademischen und der beruflichen Aus- und Weiterbildung – insbesondere in den Schaufenstern Elektromobilität, aber auch darüber hinaus. Anhand von Kriterien sind Best-Practice-Beispiele zu identifizieren und hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit im Bildungssystem zu bewerten. Themenbezogene Workshops werden die Vernetzung und den Austausch der relevanten Bildungsakteure im Feld fördern. Auf einer Informationsplattform werden die gewonnene Ergebnisse und Erkenntnisse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Das NQuE Projekt wird von einem Konsortium aus Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB, Federführung), Technische Hochschule Ingolstadt und Institut für Kraftfahrzeuge, RWTH Aachen University durchgeführt.
(1.3) Projekt "Zentrales Datenmonitoring und Datenerhebungskonzept für regionale Demonstrationsvorhaben Elektromobilität des Bundes":
Ergänzend zur Begleit- und Wirkungsforschung des "Schaufensterprogramms Elektromobilität" hat das BMVI das Projekt "Zentrales Datenmonitoring und Datenerhebungskonzept für regionale Demonstrationsvorhaben Elektromobilität des Bundes" (nachfolgend "ZDM") beauftragt (vgl. dazu Auftragsbekanntmachung veröffentlicht im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union unter der Nr. 2013/S 112-191454).
Im Rahmen dieses Projekts werden die in den Schaufensterprojekten anfallenden Daten erhoben und ein harmonisierter Grunddatensatz entwickelt, an dessen Entwicklung auch der Auftragnehmer der vorliegend ausgeschriebenen Evaluation – insbesondere durch die Formulierung von Anforderungen – mitwirkt.
Auftragnehmer des Projektes ZDM ist die IVV GmbH & Co. KG mit Sitz in Aachen.
(1.4) Geförderte sowie assoziierte Vorhaben und Projekte:
Die aus Bundesmitteln geförderten Projekte im Schaufensterprogramm umfassen ca. 90 Verbund- und etwa 334 Teilvorhaben. Diese werden um assoziierte Vorhaben und Projekte des Bundes (ca. 100 Vorhaben) zum Thema Elektromobilität ergänzt.
Die Verbund- und Teilvorhaben des Schaufensterprogramms werden im Auftrag der vier genannten Bundesministerien vom Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH geführt.
(2.) Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung / Zielsetzung der Evaluation:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist ein Dienstleistungsauftrag zur Evaluation der vom Bund finanzierten Projekte des Schaufensterprogramms im Hinblick auf die Zielerreichung und Wirksamkeit des Gesamtprogramms, seiner Vollzugs- und Maßnahmenwirtschaftlichkeit sowie seiner volkswirtschaftlichen Hebelwirkung (§ 7 Abs. 2 BHO). Schaufensterprojekte zur Aus- und Weiterbildung in der Elektromobilität sind in die Evaluierung einzubeziehen.
Die Ausschreibung umfasst dabei folgende drei Arbeitspakete:
— Arbeitspaket E1: Erarbeitung eines Evaluierungskonzeptes mit Indikatoren und Kriterien zur Erfolgsmessung (Ex-ante Evaluation);
— Arbeitspaket E2: Zusammenarbeit mit Begleit- und Wirkungsforschung, ZDM, Projektträger und der Begleitforschung des BiBB (insbesondere Priorisierung von Themen und Anpassung Datenerhebungskonzept);
— Arbeitspaket E3: Durchführung einer Ex-post-Evaluierung und Berichterstattung.
Nicht Gegenstände der Evaluation sind:
— die Einzelprojekt interne Erfolgskontrolle anhand der selbst definierten Ziele des jeweiligen Einzelprojektes. Diese erfolgt durch den bzw. die Projektträger;
— die Arbeit der Projektträger;
— die länderfinanzierten Projekte zur Elektromobilität;
— die assoziierten Projekte.
Allerdings sollen inhaltliche (Wirkungs-)Zusammenhänge zwischen bundes- und länderfinanzierten Projekten im Rahmen der Evaluation aufgezeigt werden.
Der hier gegenständliche Dienstleistungsauftrag wird von dem DDI im Auftrag des BMWi als Unterauftrag der Begleit- und Wirkungsforschung vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt dabei ausschließlich zwischen dem Unterauftragnehmer der Evaluation (nachfolgend "UAN-E") und dem DDI zustande. Der UAN-E ist, wie das ZDM-Projekt, in seiner Ergebniserarbeitung unabhängig von der Begleit- und Wirkungsforschung. Daher berichtet der UAN-E eigenständig an die zuständigen Bundesministerien. Das DDI übernimmt die organisatorische Koordination der Zusammenarbeit des UAN-E mit dem BuW-Konsortium sowie den Beteiligten des ZDM-Projektes. Außerdem gewährleistet das BuW-Konsortium den Zugang zu den relevanten Informationen der zuständigen Projektträger für das Schaufensterprogramm, zur Datenerhebung des ZDM-Projekts sowie zu den auf Text-Mining basierten eigenen qualitativen Daten und Informationen. Der UAN-E unterstützt zudem die Arbeit im Rahmen der Begleit- und Wirkungsforschung durch eine koordinierte Aufarbeitung von Teilergebnissen zu den mit dem DDI abgestimmten Zeitpunkten.
Im Rahmen der Begleit- und Wirkungsforschung werden im Zusammenwirken mit dem UAN-E die Schnittstellen zwischen den Arbeiten in Bezug auf die länderfinanzierten Projekte und deren (Wirkungs-)Zusammenhänge zu den Bundesprojekten definiert.
(3.) Leitfragen für die Evaluation
Bei Erstellung eines Evaluierungssystems und der anschließenden Ex-post-Evaluation ist vor allem gezielt auf folgende Fragestellungen einzugehen:
a) Wurden die angestrebten Ziele des Förderprogramms erreicht? Und wie wurden sie erreicht? Zum Beispiel durch:
— Einsatz innovativer Technologien,
— Adressierung offener Fragestellungen (zu Kundenerwartungen, Nutzerperspektive, innovative Mobilitätskonzepte, Infrastrukturanforderungen),
— (Weiter-)Entwicklung von Geschäfts- und Mobilitätsmodellen,
— Erkenntnisrückfluss in Industrie und Wissenschaft,
— Berücksichtigung neuer Anforderungen an und Auswirkungen auf Ausbildung und Qualifizierung,
— Anwendung einheitlicher Normen und Standards sowie deren Fortentwicklung,
— Berücksichtigung verkehrs- und stadtplanerischer Aspekte,
— Erkenntnisse zum Klima- und Umweltschutzpotenzial,
— Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung,
— Verwertung der Ergebnisse,
— Einfluss auf das Innovationsverhalten der Unternehmen,
— Beitrag zu den Zielen des Nationalen Entwicklungsplans Elektromobilität und dem Regierungsprogramm Elektromobilität,
— Beitrag zur Innovations- und Leistungsfähigkeit der deutschen Industrie,
— Veränderungen in der Wertschöpfung.
b) Waren die Maßnahmen für die Zielerreichung geeignet und ursächlich? Welche beabsichtigten und unbeabsichtigten Auswirkungen gab es?
c) Verfolgen die Schaufenster in ausreichendem Maße den geforderten systemischen Ansatz (Energiesystem, Elektrofahrzeug und Verkehrssystem)?
d) Wurden die Schaufenster in einer kritischen Größe gestaltet, die Rückschlüsse auf Massen- und Alltagstauglichkeit der Elektromobilität zulässt?
e) Wurde eine bessere Vernetzung zwischen Industrie, Wissenschaft und Forschung erreicht (Kooperationen, Allianzen)?
f) Bildet jedes Schaufenster ein in sich geschlossenes System? Ist jedes Schaufenster demnach in Hinblick auf seine Arbeitsfähigkeit vollständig?
g) Wie hoch ist der Bekanntheitsgrad und Akzeptanz des Förderprogramms Schaufenster Elektromobilität in der jeweiligen Zielgruppe (Industrie, KMU, Wissenschaft, Öffentlichkeit – auch international)?
h) Ist die Bundesregierung in der (Fach-)Öffentlichkeit als Fördergeber sichtbar?
i) Welcher Bedarf wird von den Zielgruppen für Korrekturen an Förderzielen, Konditionen und Prozessen gesehen?
j) Wie beurteilt der Evaluator die Ausgestaltung der Förderkonditionen aus Sicht der Vollzugswirtschaftlichkeit?
k) War der Vollzug der Maßnahmen im Hinblick auf den Ressourcenverbrauch wirtschaftlich (Vollzugswirtschaftlichkeit)?
l) Waren die Maßnahmen im Hinblick auf die Hauptziele insgesamt wirtschaftlich? (Für die Prüfung der Maßnahmenwirtschaftlichkeit empfiehlt sich, das Verhältnis aller positiven und negativen Auswirkungen in Verbindung mit den Kosten zu betrachten.)
(4.) Aufgaben der Evaluation:
Kernaufgabe des hier ausgeschriebenen Unterauftrages Evaluation ist die Ex-ante Entwicklung eines indikatoren- und kriteriengestützen Evaluierungssystems und die hierauf basierende abschließende (Ex-post-)Erfolgskontrolle der Bundesprojekte des Förderprogramms "Schaufenster Elektromobilität" nach § 7 Abs. 2 BHO. Die begleitende Erfolgskontrolle obliegt dem Projektträger.
Die von der Evaluation zu erbringenden Einzelleistungen gliedern sich auf in die bereits genannten drei Arbeitspakete E1 bis E3.
Um die Qualität der Evaluation sicher zu stellen, sind die von der Deutschen Gesellschaft für Evaluation (DeGEval) aufgestellten "Standards für Evaluation" richtungsweisend, die wissenschaftlich fundiert sind und breite Anwendung finden. Die Evaluation hat die Einhaltung der besonderen datenschutzrechtlichen Anforderungen der Ergebnisse des ZDM-Projekts zu gewährleisten. Sie unterliegt zudem der besonderen Vertraulichkeit in Bezug auf alle relevanten Daten und Ergebnisse, die zunächst ausschließlich im Rahmen der Begleit- und Wirkungsforschung sowie den eingangs genannten Bundesministerien zugänglich zu machen sind.
(5.) Entwicklung der Grundstruktur der Evaluation bis zum 1.10.2014
Der UAN-E soll in den ersten Monaten die Grundstruktur der Evaluation (Strategie, Konzept) entwickeln und nach derzeitigem Planungsstand voraussichtlich zum 1.10.2014 sein Ex-ante-Konzept vorlegen.
(6.) Vertrag:
Der vorliegend ausgeschriebene Vertrag tritt mit Zuschlag in Kraft und unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Vertragsverhältnis kommt dabei ausschließlich zwischen dem letztlich erfolgreichen Bieter und dem DDI zustande.
Die Durchführung der Evaluation ist für den Zeitraum von Juli 2014 bis voraussichtlich Juni 2017 geplant.
Auf den Vertrag findet die Verordnung PR Nr. 35/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen Anwendung.
Dem abzuschließenden Vertrag liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) zugrunde. Die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen des erfolgreichen Bieters werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Die Vertragslaufzeit endet nach Beendigung der Ex-post-Evaluation.
(7.) Weitere Einzelheiten:
Weitere Einzelheiten zum Auftrag sowie den Vertragsbedingungen werden den aus dem Teilnahmewettbewerb erfolgreich hervorgegangenen Teilnehmern zusammen mit der Aufforderung der Angebotsabgabe in den Vergabeunterlagen bekannt gegeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-03-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2014-03-19
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Auftragsbekanntmachung
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2014-04-14
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Ergänzende Angaben
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2014-09-05
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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