Z30/SeV/288.3/1404/LA14: Weiterentwicklung und Fortschreibung der Standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr
Gemäß Artikel 104a Abs. 4 (alte Fassung) GG in Verbindung mit Artikel 125c GG gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden. Die Einzelheiten sind im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) geregelt.
Das hierzu als Finanzierunggrundlage vorliegende „Bundesprogramm“ umfasst jährlich rd. 332 000 000 EUR. Aus dem Bundesprogramm können Investitionen in ÖPNV-Schienenverkehrswege in Verdichtungsräumen und den zugehörigen Randgebieten mit zuwendungsfähigen Kosten ab 50 000 000 EUR gefördert werden. Der Fördersatz beträgt im Rahmen des GVFG-Bundesprogramms bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Gemäß § 3 GVFG ist eine unabdingbare Fördervoraussetzung, dass das Vorhaben in volkswirtschaftlicher Hinsicht sinnfällig ist. Dieser Nachweis wird mit dem Verfahren der „Standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des öffentlichen Personennahverkehrs“ erbracht. Dieses Verfahren ist gemeinsam von Bund und Ländern für den verlangten Wirtschaftlichkeitsnachweis für die Förderung von Investitionen aus dem Bundesprogramm gemäß § 6 (1) GVFG eingeführt. Darüber hinaus kann und wird dieses Verfahren auch von den Ländern für eigene Investitionen im schienengebundenen ÖPNV angewendet. Dieses Verfahren ist zuletzt 2006 aktualisiert worden. Bedingt durch die zwischenzeitlich eingetretenen Entwicklungen ist eine Überarbeitung und Aktualisierung des Verfahrens erforderlich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2014-06-24
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Auftragsbekanntmachung
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2014-11-03
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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2016-09-13
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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