Z30/SeV/288.3/1404/LA14: Weiterentwicklung und Fortschreibung der Standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr
Gemäß Artikel 104a Abs. 4 (alte Fassung) GG in Verbindung mit Artikel 125c GG gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden. Die Einzelheiten sind im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) geregelt. Das hierzu als Finanzierunggrundlage vorliegende „Bundesprogramm“ umfasst jährlich rd. 332 000 000 EUR. Aus dem Bundesprogramm können Investitionen in ÖPNV-Schienenverkehrswege in Verdichtungsräumen und den zugehörigen Randgebieten mit zuwendungsfähigen Kosten ab 50 000 000 EUR gefördert werden. Der Fördersatz beträgt im Rahmen des GVFG-Bundesprogramms bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Kosten. Gemäß § 3 GVFG ist eine unabdingbare Fördervoraussetzung, dass das Vorhaben in volkswirtschaftlicher Hinsicht sinnfällig ist. Dieser Nachweis wird mit dem Verfahren der „Standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des öffentlichen Personennahverkehrs“ erbracht. Dieses Verfahren ist gemeinsam von Bund und Ländern für den verlangten Wirtschaftlichkeitsnachweis für die Förderung von Investitionen aus dem Bundesprogramm gemäß § 6 (1) GVFG eingeführt. Darüber hinaus kann und wird dieses Verfahren auch von den Ländern für eigene Investitionen im schienengebundenen ÖPNV angewendet. Dieses Verfahren ist zuletzt 2006 aktualisiert worden. Bedingt durch die zwischenzeitlich eingetretenen Entwicklungen ist eine Überarbeitung und Aktualisierung des Verfahrens erforderlich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-06-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Menge oder Umfang:
Der Auftragnehmer (AN) soll die grundlegenden Ansätze des vorliegenden Standardisierten Bewertungsverfahrens (Version 2006) prüfen, evaluieren und auf den aktuellen Stand bringen. Die zu erbringenden Leistungen umfassen sowohl die methodischen Überprüfungen (Bewertungsverfahren, Nachfrageermittlung und Folgekostenrechnung) als auch die Anpassung der Datenvorgaben, Kosten- und Wertansätze an den aktuellen Stand.Dabei sind auch die Vorgehensweise bei den aktuellen Bewertungsverfahren der Bundesverkehrswegeplanung und neue wissenschaftliche Erkenntnisse in der Ermittlung der Nutzen (z. B. Nachfragemodellierung) und Kosten zu berücksichtigen.Die Ergebnisse sind in einer Verfahrensanleitung in einer für die Verbreitung im Fachpublikum geeigneten Form zu dokumentieren. Dabei soll sich der Aufbau an der bestehenden Verfahrensanleitung (Version 2006 inklusive Anhänge) orientieren. Die Arbeiten sind regelmäßig mit einem projektbegleitenden Arbeitskreis abzustimmen. Für das Forschungsprojekt stehen maximal 297 500 EUR/brutto zur Verfügung.Die Leistung gliedert sich in folgende Arbeitspakete (AP):AP 1: Evaluierung des bestehenden Verfahrens zur Standardisierten Bewertung.AP 2: Anpassung der Datenvorgaben, Kosten- und Wertansätze.AP 3: Überprüfung der Nachfragemodellierung.AP 4: Prüfung der Anwendbarkeit von Bewertungsansätzen aus dem neuen BVWP-Bewertungsverfahren in der Standardisierten Bewertung.AP 5: Berücksichtigung weiterer Nutzenkomponenten.AP 6: Reinvestitionen.AP 7: Überprüfung und Überarbeitung der Folgekostenrechnung.(Näheres s. Teilnahmeunterlagen (Entwurf der Leistungsbeschreibung)).250 000
Der Auftragnehmer (AN) soll die grundlegenden Ansätze des vorliegenden Standardisierten Bewertungsverfahrens (Version 2006) prüfen, evaluieren und auf den aktuellen Stand bringen. Die zu erbringenden Leistungen umfassen sowohl die methodischen Überprüfungen (Bewertungsverfahren, Nachfrageermittlung und Folgekostenrechnung) als auch die Anpassung der Datenvorgaben, Kosten- und Wertansätze an den aktuellen Stand.Dabei sind auch die Vorgehensweise bei den aktuellen Bewertungsverfahren der Bundesverkehrswegeplanung und neue wissenschaftliche Erkenntnisse in der Ermittlung der Nutzen (z. B. Nachfragemodellierung) und Kosten zu berücksichtigen.Die Ergebnisse sind in einer Verfahrensanleitung in einer für die Verbreitung im Fachpublikum geeigneten Form zu dokumentieren. Dabei soll sich der Aufbau an der bestehenden Verfahrensanleitung (Version 2006 inklusive Anhänge) orientieren. Die Arbeiten sind regelmäßig mit einem projektbegleitenden Arbeitskreis abzustimmen. Für das Forschungsprojekt stehen maximal 297 500 EUR/brutto zur Verfügung.Die Leistung gliedert sich in folgende Arbeitspakete (AP):AP 1: Evaluierung des bestehenden Verfahrens zur Standardisierten Bewertung.AP 2: Anpassung der Datenvorgaben, Kosten- und Wertansätze.AP 3: Überprüfung der Nachfragemodellierung.AP 4: Prüfung der Anwendbarkeit von Bewertungsansätzen aus dem neuen BVWP-Bewertungsverfahren in der Standardisierten Bewertung.AP 5: Berücksichtigung weiterer Nutzenkomponenten.AP 6: Reinvestitionen.AP 7: Überprüfung und Überarbeitung der Folgekostenrechnung.(Näheres s. Teilnahmeunterlagen (Entwurf der Leistungsbeschreibung)).250 000
Gesamtwert des Auftrags: 250 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Postanschrift: Robert-Schuman-Platz 1
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmvi.de🌏
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de📧
Telefon: +49 2283003771📞
Fax: +49 2283008073779 📠
Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß VOF. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zunächst zur Abgabe eines Teilnahmeantrages aufgefordert. Teilnahmeunterlagen sind bei der unter Ziffer I.1) angegebenen E-Mail-Adresse unter Angabe des Aktenzeichens Z30/SeV/288.3/1404/LA14 im Betreff anzufordern. Die Unterlagen werden grundsätzlich per E-Mail zur Verfügung gestellt. Der E-Mail-Eingang ist umgehend zu bestätigen. Die aufgrund der Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß Ziffer IV.1.2) ausgewählten Bewerber werden anschließend zur mündlichen Verhandlung in Einzelgesprächen eingeladen. Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in der 37. KW statt (Angabe ohne Gewähr).
Fragen zur Vergabe werden ausschließlich schriftlich per E-Mail (Adresse siehe Ziffer I.1)) entgegengenommen und beantwortet. Es erfolgt keine Beantwortung von inhaltlichen Fragen zur Leistungsbeschreibung, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit den Eignungsanforderungen stehen.
Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß VOF. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zunächst zur Abgabe eines Teilnahmeantrages aufgefordert. Teilnahmeunterlagen sind bei der unter Ziffer I.1) angegebenen E-Mail-Adresse unter Angabe des Aktenzeichens Z30/SeV/288.3/1404/LA14 im Betreff anzufordern. Die Unterlagen werden grundsätzlich per E-Mail zur Verfügung gestellt. Der E-Mail-Eingang ist umgehend zu bestätigen. Die aufgrund der Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß Ziffer IV.1.2) ausgewählten Bewerber werden anschließend zur mündlichen Verhandlung in Einzelgesprächen eingeladen. Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in der 37. KW statt (Angabe ohne Gewähr).
Fragen zur Vergabe werden ausschließlich schriftlich per E-Mail (Adresse siehe Ziffer I.1)) entgegengenommen und beantwortet. Es erfolgt keine Beantwortung von inhaltlichen Fragen zur Leistungsbeschreibung, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit den Eignungsanforderungen stehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gemäß Artikel 104a Abs. 4 (alte Fassung) GG in Verbindung mit Artikel 125c GG gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden. Die Einzelheiten sind im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) geregelt.
Gemäß Artikel 104a Abs. 4 (alte Fassung) GG in Verbindung mit Artikel 125c GG gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden. Die Einzelheiten sind im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) geregelt.
Das hierzu als Finanzierunggrundlage vorliegende „Bundesprogramm“ umfasst jährlich rd. 332 000 000 EUR. Aus dem Bundesprogramm können Investitionen in ÖPNV-Schienenverkehrswege in Verdichtungsräumen und den zugehörigen Randgebieten mit zuwendungsfähigen Kosten ab 50 000 000 EUR gefördert werden. Der Fördersatz beträgt im Rahmen des GVFG-Bundesprogramms bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Das hierzu als Finanzierunggrundlage vorliegende „Bundesprogramm“ umfasst jährlich rd. 332 000 000 EUR. Aus dem Bundesprogramm können Investitionen in ÖPNV-Schienenverkehrswege in Verdichtungsräumen und den zugehörigen Randgebieten mit zuwendungsfähigen Kosten ab 50 000 000 EUR gefördert werden. Der Fördersatz beträgt im Rahmen des GVFG-Bundesprogramms bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Gemäß § 3 GVFG ist eine unabdingbare Fördervoraussetzung, dass das Vorhaben in volkswirtschaftlicher Hinsicht sinnfällig ist. Dieser Nachweis wird mit dem Verfahren der „Standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des öffentlichen Personennahverkehrs“ erbracht. Dieses Verfahren ist gemeinsam von Bund und Ländern für den verlangten Wirtschaftlichkeitsnachweis für die Förderung von Investitionen aus dem Bundesprogramm gemäß § 6 (1) GVFG eingeführt. Darüber hinaus kann und wird dieses Verfahren auch von den Ländern für eigene Investitionen im schienengebundenen ÖPNV angewendet. Dieses Verfahren ist zuletzt 2006 aktualisiert worden. Bedingt durch die zwischenzeitlich eingetretenen Entwicklungen ist eine Überarbeitung und Aktualisierung des Verfahrens erforderlich.
Gemäß § 3 GVFG ist eine unabdingbare Fördervoraussetzung, dass das Vorhaben in volkswirtschaftlicher Hinsicht sinnfällig ist. Dieser Nachweis wird mit dem Verfahren der „Standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des öffentlichen Personennahverkehrs“ erbracht. Dieses Verfahren ist gemeinsam von Bund und Ländern für den verlangten Wirtschaftlichkeitsnachweis für die Förderung von Investitionen aus dem Bundesprogramm gemäß § 6 (1) GVFG eingeführt. Darüber hinaus kann und wird dieses Verfahren auch von den Ländern für eigene Investitionen im schienengebundenen ÖPNV angewendet. Dieses Verfahren ist zuletzt 2006 aktualisiert worden. Bedingt durch die zwischenzeitlich eingetretenen Entwicklungen ist eine Überarbeitung und Aktualisierung des Verfahrens erforderlich.
Menge oder Umfang:
Der Auftragnehmer (AN) soll die grundlegenden Ansätze des vorliegenden Standardisierten Bewertungsverfahrens (Version 2006) prüfen, evaluieren und auf den aktuellen Stand bringen. Die zu erbringenden Leistungen umfassen sowohl die methodischen Überprüfungen (Bewertungsverfahren, Nachfrageermittlung und Folgekostenrechnung) als auch die Anpassung der Datenvorgaben, Kosten- und Wertansätze an den aktuellen Stand.
Der Auftragnehmer (AN) soll die grundlegenden Ansätze des vorliegenden Standardisierten Bewertungsverfahrens (Version 2006) prüfen, evaluieren und auf den aktuellen Stand bringen. Die zu erbringenden Leistungen umfassen sowohl die methodischen Überprüfungen (Bewertungsverfahren, Nachfrageermittlung und Folgekostenrechnung) als auch die Anpassung der Datenvorgaben, Kosten- und Wertansätze an den aktuellen Stand.
Dabei sind auch die Vorgehensweise bei den aktuellen Bewertungsverfahren der Bundesverkehrswegeplanung und neue wissenschaftliche Erkenntnisse in der Ermittlung der Nutzen (z. B. Nachfragemodellierung) und Kosten zu berücksichtigen.
Die Ergebnisse sind in einer Verfahrensanleitung in einer für die Verbreitung im Fachpublikum geeigneten Form zu dokumentieren. Dabei soll sich der Aufbau an der bestehenden Verfahrensanleitung (Version 2006 inklusive Anhänge) orientieren. Die Arbeiten sind regelmäßig mit einem projektbegleitenden Arbeitskreis abzustimmen. Für das Forschungsprojekt stehen maximal 297 500 EUR/brutto zur Verfügung.
Die Ergebnisse sind in einer Verfahrensanleitung in einer für die Verbreitung im Fachpublikum geeigneten Form zu dokumentieren. Dabei soll sich der Aufbau an der bestehenden Verfahrensanleitung (Version 2006 inklusive Anhänge) orientieren. Die Arbeiten sind regelmäßig mit einem projektbegleitenden Arbeitskreis abzustimmen. Für das Forschungsprojekt stehen maximal 297 500 EUR/brutto zur Verfügung.
Die Leistung gliedert sich in folgende Arbeitspakete (AP):
AP 1: Evaluierung des bestehenden Verfahrens zur Standardisierten Bewertung.
AP 2: Anpassung der Datenvorgaben, Kosten- und Wertansätze.
AP 3: Überprüfung der Nachfragemodellierung.
AP 4: Prüfung der Anwendbarkeit von Bewertungsansätzen aus dem neuen BVWP-Bewertungsverfahren in der Standardisierten Bewertung.
AP 5: Berücksichtigung weiterer Nutzenkomponenten.
AP 6: Reinvestitionen.
AP 7: Überprüfung und Überarbeitung der Folgekostenrechnung.
(Näheres s. Teilnahmeunterlagen (Entwurf der Leistungsbeschreibung)).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: 1. Eigenerklärung gem. § 4 Abs. 6 und 9 VOF (s. Teilnahmeunterlagen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
2: Fachliche Eignung des Bieters (Unternehmen):
2.1: Vorhandensein der personellen und technischen Ausstattung, um die in der LB geforderten Berechnungen (Eichungen) von verschiedenen Modellenkurzfristig in vertretbarer Zeit durchführen zu können, damit der Zeitrahmen des Forschungsprojektes (8 Monate) gewährleistet werden kann.
2.1: Vorhandensein der personellen und technischen Ausstattung, um die in der LB geforderten Berechnungen (Eichungen) von verschiedenen Modellenkurzfristig in vertretbarer Zeit durchführen zu können, damit der Zeitrahmen des Forschungsprojektes (8 Monate) gewährleistet werden kann.
2.2: Vorhandensein von eigenen Datenbanken oder Möglichkeit des Rückgriffs auf externe Datenbanken, um Modellansätze zu bewerten.
2.3: Erfahrung in der Erstellung eigener Nutzen-Kosten-Untersuchungen nach dem Verfahren der Standardisierten Bewertung (Version 2006).
3: Benennung der zur Leistungserbringung hauptverantwortlich eingesetzten Personen (Kernteam) und Nachweis deren Fachkunde.
3.1 Erfahrungen mit der Anwendung der Standardisierten Bewertung.
3.2 Kenntnis der Vorgeschichte und Entwicklung sowie der verschiedenen Versionen und Varianten der Standardisierten Bewertung.
3.3: Kenntnisse zum aktuellen Stand der Wissenschaft bei volkswirtschaftlichen Bewertungen von Verkehrsinvestitionen.
3.4: Kenntnisse zum aktuellen Stand der Wissenschaft von Verkehrsuntersuchungen.
3.5: Erfahrungen/ Kenntnisse von Wertansätzen für volkswirtschaftliche Untersuchungen.
3.6: Erfahrungen/ Kenntnisse in der Anwendung von Verkehrsmodellen.
3.7: Erfahrung zur Entwicklung von neuen Modellansätzen bei Verkehrsmodellen.
(Einzelheiten s. Teilnahmeunterlagen).
Mindeststandards:
Die Kriterien Nr. 2.1, 2.2, und 2.3 müssen erfüllt sein.
Bei den Kriterien Nr. 3.1 bis 3.7 (Wertungskriterien) muss jeweils mindestens 1 Bewertungspunkt erzielt werden.
(Einzelheiten s. Teilnahmeunterlagen).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Entfällt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: S. Vertragsentwurf (nur für ausgewählte Bewerber).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt zweistufig.
1) Prüfung der Eigenerklärungen und Nachweise gemäß Ziffer III.2.1) und III.2.3) Nr. 2.1 bis 2.3.
2) Bewertung der Angaben zu den Eignungskriterien gemäß Ziffer III.2.3) Nr. 3.1 bis 3.7.
Die Eignungskriterien sind wie folgt gewichtet: 3.1 (20 %), 3.2 (20 %), 3.3 (15 %), 3.4 (15 %), 3.5 (10 %), 3.6 (10 %) und 3.7 (10 %) = 100 GewichtungspunkteJe Kriterium können 0-4 Bewertungspunkte erzielt werden, die nach folgendem Maßstab vergeben werden: Die Fachkunde des eingesetzten Personals (Kernteam) erfolgt hinsichtlich dem Erfahrungsspektrum und der Erfahrungstiefe bezogen auf die zu erbringende Leistung in der Gesamtschau (keine Einzelwertung pro Person). Anschließend wird das Produkt aus den Gewichtungspunkten und den jeweiligen Bewertungspunkten pro Kriterium gebildet. Die so ermittelten Summen je Kriterium werden summiert. Als Gesamtpunktzahl können maximal 400 Punkte erreicht werden. (Einzelheiten s. Teilnahmeunterlagen).
Die Eignungskriterien sind wie folgt gewichtet: 3.1 (20 %), 3.2 (20 %), 3.3 (15 %), 3.4 (15 %), 3.5 (10 %), 3.6 (10 %) und 3.7 (10 %) = 100 GewichtungspunkteJe Kriterium können 0-4 Bewertungspunkte erzielt werden, die nach folgendem Maßstab vergeben werden: Die Fachkunde des eingesetzten Personals (Kernteam) erfolgt hinsichtlich dem Erfahrungsspektrum und der Erfahrungstiefe bezogen auf die zu erbringende Leistung in der Gesamtschau (keine Einzelwertung pro Person). Anschließend wird das Produkt aus den Gewichtungspunkten und den jeweiligen Bewertungspunkten pro Kriterium gebildet. Die so ermittelten Summen je Kriterium werden summiert. Als Gesamtpunktzahl können maximal 400 Punkte erreicht werden. (Einzelheiten s. Teilnahmeunterlagen).
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Z 30/Servicestelle Vergabe
Internetadresse: www.bmvi.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Z30/SeV/288.3/1404/LA14
Zusätzliche Informationen
Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß VOF. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zunächst zur Abgabe eines Teilnahmeantrages aufgefordert. Teilnahmeunterlagen sind bei der unter Ziffer I.1) angegebenen E-Mail-Adresse unter Angabe des Aktenzeichens Z30/SeV/288.3/1404/LA14 im Betreff anzufordern. Die Unterlagen werden grundsätzlich per E-Mail zur Verfügung gestellt. Der E-Mail-Eingang ist umgehend zu bestätigen. Die aufgrund der Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß Ziffer IV.1.2) ausgewählten Bewerber werden anschließend zur mündlichen Verhandlung in Einzelgesprächen eingeladen. Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in der 37. KW statt (Angabe ohne Gewähr).
Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß VOF. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zunächst zur Abgabe eines Teilnahmeantrages aufgefordert. Teilnahmeunterlagen sind bei der unter Ziffer I.1) angegebenen E-Mail-Adresse unter Angabe des Aktenzeichens Z30/SeV/288.3/1404/LA14 im Betreff anzufordern. Die Unterlagen werden grundsätzlich per E-Mail zur Verfügung gestellt. Der E-Mail-Eingang ist umgehend zu bestätigen. Die aufgrund der Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß Ziffer IV.1.2) ausgewählten Bewerber werden anschließend zur mündlichen Verhandlung in Einzelgesprächen eingeladen. Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in der 37. KW statt (Angabe ohne Gewähr).
Fragen zur Vergabe werden ausschließlich schriftlich per E-Mail (Adresse siehe Ziffer I.1)) entgegengenommen und beantwortet. Es erfolgt keine Beantwortung von inhaltlichen Fragen zur Leistungsbeschreibung, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit den Eignungsanforderungen stehen.
Fragen zur Vergabe werden ausschließlich schriftlich per E-Mail (Adresse siehe Ziffer I.1)) entgegengenommen und beantwortet. Es erfolgt keine Beantwortung von inhaltlichen Fragen zur Leistungsbeschreibung, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit den Eignungsanforderungen stehen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499561📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder den Teilnahme-/Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Quelle: OJS 2014/S 122-217679 (2014-06-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-11-03) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz Daten
Absendedatum: 2014-11-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-11-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 213-377793
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 122-217679
ABl. S-Ausgabe: 213
Zusätzliche Informationen
Unterauftragnehmer bereits mit Angebotsabgabe festgelegt.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Evaluierung des bestehenden Verfahrens zur Standardisierten Bewertung (Version 2006) (15)
2. Anpassung der Datenvorgaben, Kosten- und Wertansätze (10)
3. Überprüfung der Nachfragemodellierung (10)
4. Prüfung der Anwendbarkeit von Bewertungsansätzen aus dem neuen BVWP-Bewertungsverfahren in der Standardisierten Bewertung (10)
5. Berücksichtigung weiterer Nutzenkomponenten (15)
6. Reinvestitionen (5)
7. Überprüfung und Überarbeitung der Folgekostenrechnung (5)
8. Konkretisierung der Verfahrensanleitung (5)
9. Angebotspreis (25)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-10-28 📅
Name: Intraplan Consult GmbH
Postanschrift: Orleansplatz 5a
Postort: München
Postleitzahl: 80667
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-09-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsänderung zur Weiterentwicklung und Fortschreibung der Standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV-Schiene)
im Zusammenhang mit der Überprüfung der Nachfragemodellierung und der Konkretisierung der Verfahrensanleitung (während der Vertragslaufzeit).
Auftragsänderung zur Weiterentwicklung und Fortschreibung der Standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV-Schiene)
im Zusammenhang mit der Überprüfung der Nachfragemodellierung und der Konkretisierung der Verfahrensanleitung (während der Vertragslaufzeit).
Gesamtwert des Auftrags: 10 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Beratungsdienste von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: V: Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 228-300-3777📞
Fax: +49 228-300-807-3779 📠
Auftragsänderung zur Weiterentwicklung und Fortschreibung der Standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV-Schiene)
im Zusammenhang mit der Überprüfung der Nachfragemodellierung und der Konkretisierung der Verfahrensanleitung (während der Vertragslaufzeit).