Für die Vorbereitung und Umsetzung von Entscheidungen in Politik und Wirtschaft stellen aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse eine wesentliche Hilfe dar. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) für den Bereich seiner Ressortzuständigkeit ein Forschungs-Informations-System (FIS) als internetbasierte Wissensplattform eingerichtet. Als Instrument der Politikberatung soll es den Wissenstransfer aus der Wissenschaft und Forschung in die Politik und Planung herstellen. Das FIS verfolgt folgende Ziele: — Integration, Vernetzung und Verdichtung von Wissen; — dauerhafte Abbildung der Komplexität von vorhandenen Informationen auf eine regelhafte, einfache und systematische Struktur; — Förderung des Wissenstransfers von der Forschung in die Politik und Planungspraxis; — Beitrag zur Lösung verkehrspolitischer Frage- und Problemstellungen; — Bereitstellung von Forschungsergebnissen durch Downloadmöglichkeit. Das FIS besteht aus den Teilbereichen der „Weiterentwicklung und technische Betreuung der internetbasierten Wissensplattform FIS“, der „Leitung und inhaltliche Koordinierung des FIS“ und der „FIS-Fachgebiete“. Die Aufgaben der FIS-Fachgebiete umfassen die Bearbeitung und Pflege der FIS-Inhalte in einem festgelegten fachlicher Teilbereich (Fachgebiet). Im Vordergrund stehen hier die Aktualisierung und Pflege der in den vorangegangenen Projektphasen erstellten Themenbereiche. Forschungswissen existiert in vielen Fällen wesentlich in bestimmten wissenschaftsorientierten Kontexten. Da aber das Wissen im FIS in übergeordnete politikorientierte und damit umsetzungsorientierte Problemstellungen eingeordnet werden muss und damit zur Lösung konkreter verkehrspolitischer Fragestellungen beitragen soll, muss daraufhin gewirkt werden, dass alle FIS Fachgebiete diese Transformationsleistungen in ihren Auswertungen in geeigneter Weise leisten. Weiterhin sind in diesem Sinne die FIS Fachgebiete miteinander zu vernetzen um für Fragestellungen ganzheitliche und übergreifende Antworten geben zu können. Die Aufgaben des AN für die Leitung des FIS gliedert sich in folgende Arbeitspakete: AP 1: Organisation und Steuerung AP 2: Redaktion und Koordination AP 3: Marketing und Politikberatung Nähere Informationen siehe Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-04-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Postanschrift: Robert-Schuman-Platz 1
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmvi.de🌏
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de📧
Telefon: +49 2283003774📞
Fax: +49 2283008073779 📠
Die Vergabeunterlagen sind bei der unter Ziffer I.1 angegebenen E-Mail-Adresse unter Angabe des Aktenzeichens Z30/SeV/288.3/1525/G11 anzufordern. Die Unterlagen werden grundsätzlich per E-Mail zur Verfügung gestellt. Der E-Mail-Eingang ist umgehend zu bestätigen, auch wenn keine Angebotsabgabe beabsichtigt ist. Eine Zustellung per Post erfolgt nur auf ausdrückliche Anforderung.
Fragen zur Vergabe werden ausschließlich schriftlich per E-Mail (Adresse siehe Ziffer I.1) bis spätestens 18.5.2015 entgegengenommen und spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Die Vergabeunterlagen sind bei der unter Ziffer I.1 angegebenen E-Mail-Adresse unter Angabe des Aktenzeichens Z30/SeV/288.3/1525/G11 anzufordern. Die Unterlagen werden grundsätzlich per E-Mail zur Verfügung gestellt. Der E-Mail-Eingang ist umgehend zu bestätigen, auch wenn keine Angebotsabgabe beabsichtigt ist. Eine Zustellung per Post erfolgt nur auf ausdrückliche Anforderung.
Fragen zur Vergabe werden ausschließlich schriftlich per E-Mail (Adresse siehe Ziffer I.1) bis spätestens 18.5.2015 entgegengenommen und spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Vorbereitung und Umsetzung von Entscheidungen in Politik und Wirtschaft stellen aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse eine wesentliche Hilfe dar. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) für den Bereich seiner Ressortzuständigkeit ein Forschungs-Informations-System (FIS) als internetbasierte Wissensplattform eingerichtet. Als Instrument der Politikberatung soll es den Wissenstransfer aus der Wissenschaft und Forschung in die Politik und Planung herstellen. Das FIS verfolgt folgende Ziele:
Für die Vorbereitung und Umsetzung von Entscheidungen in Politik und Wirtschaft stellen aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse eine wesentliche Hilfe dar. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) für den Bereich seiner Ressortzuständigkeit ein Forschungs-Informations-System (FIS) als internetbasierte Wissensplattform eingerichtet. Als Instrument der Politikberatung soll es den Wissenstransfer aus der Wissenschaft und Forschung in die Politik und Planung herstellen. Das FIS verfolgt folgende Ziele:
— Integration, Vernetzung und Verdichtung von Wissen;
— dauerhafte Abbildung der Komplexität von vorhandenen Informationen auf eine regelhafte, einfache und systematische Struktur;
— Förderung des Wissenstransfers von der Forschung in die Politik und Planungspraxis;
— Beitrag zur Lösung verkehrspolitischer Frage- und Problemstellungen;
— Bereitstellung von Forschungsergebnissen durch Downloadmöglichkeit.
Das FIS besteht aus den Teilbereichen der „Weiterentwicklung und technische Betreuung der internetbasierten Wissensplattform FIS“, der „Leitung und inhaltliche Koordinierung des FIS“ und der „FIS-Fachgebiete“.
Die Aufgaben der FIS-Fachgebiete umfassen die Bearbeitung und Pflege der FIS-Inhalte in einem festgelegten fachlicher Teilbereich (Fachgebiet). Im Vordergrund stehen hier die Aktualisierung und Pflege der in den vorangegangenen Projektphasen erstellten Themenbereiche.
Die Aufgaben der FIS-Fachgebiete umfassen die Bearbeitung und Pflege der FIS-Inhalte in einem festgelegten fachlicher Teilbereich (Fachgebiet). Im Vordergrund stehen hier die Aktualisierung und Pflege der in den vorangegangenen Projektphasen erstellten Themenbereiche.
Forschungswissen existiert in vielen Fällen wesentlich in bestimmten wissenschaftsorientierten Kontexten. Da aber das Wissen im FIS in übergeordnete politikorientierte und damit umsetzungsorientierte Problemstellungen eingeordnet werden muss und damit zur Lösung konkreter verkehrspolitischer Fragestellungen beitragen soll, muss daraufhin gewirkt werden, dass alle FIS Fachgebiete diese Transformationsleistungen in ihren Auswertungen in geeigneter Weise leisten. Weiterhin sind in diesem Sinne die FIS Fachgebiete miteinander zu vernetzen um für Fragestellungen ganzheitliche und übergreifende Antworten geben zu können. Die Aufgaben des AN für die Leitung des FIS gliedert sich in folgende Arbeitspakete:
Forschungswissen existiert in vielen Fällen wesentlich in bestimmten wissenschaftsorientierten Kontexten. Da aber das Wissen im FIS in übergeordnete politikorientierte und damit umsetzungsorientierte Problemstellungen eingeordnet werden muss und damit zur Lösung konkreter verkehrspolitischer Fragestellungen beitragen soll, muss daraufhin gewirkt werden, dass alle FIS Fachgebiete diese Transformationsleistungen in ihren Auswertungen in geeigneter Weise leisten. Weiterhin sind in diesem Sinne die FIS Fachgebiete miteinander zu vernetzen um für Fragestellungen ganzheitliche und übergreifende Antworten geben zu können. Die Aufgaben des AN für die Leitung des FIS gliedert sich in folgende Arbeitspakete:
AP 1: Organisation und Steuerung
AP 2: Redaktion und Koordination
AP 3: Marketing und Politikberatung
Nähere Informationen siehe Vergabeunterlagen.
Mindestzahl der möglichen Verlängerungen: 1
Höchstzahl der möglichen Verlängerungen: 12
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: Z30/SeV/288.3/1525/G11
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eigenerklärungen/Nachweise sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern vorzulegen.
Eigenerklärung gem. § 6 EG Abs.4,6 VOL/A.
Die Erfüllung eines Tatbestandes gem. § 6 EG Abs. 6 VOL/A kann zum Ausschluss führen. Die Erfüllung eines Tatbestandes gem. § 6 EG Abs. 4 VOL/A führt zum Ausschluss.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zu 2.1:Kopie des Versicherungsscheins oder Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Soweit der Bewerber dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt und der Abschluss einer entsrpechenden Versicherung nicht vorgesehen ist, ist anstelle des Versicherungsnachweises eine hierauf lautende Erklärung abzugeben.
Siehe Formblatt F 2.1
Zu 2.2: Abgabe einer Eigenerklärung dass über die gesamte Vertragslaufzeit erforderliche personelle Kapazitäten und fachlich geeignetes Personal (Wissenschaftler) für die inhaltliche Redaktion und Qualitätsprüfung der FIS Themenbereiche zur Verfügung steht, um eine kontinuierliche Leistungserbringung sicher zustellen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zu 2.2: Abgabe einer Eigenerklärung dass über die gesamte Vertragslaufzeit erforderliche personelle Kapazitäten und fachlich geeignetes Personal (Wissenschaftler) für die inhaltliche Redaktion und Qualitätsprüfung der FIS Themenbereiche zur Verfügung steht, um eine kontinuierliche Leistungserbringung sicher zustellen.
Siehe Formblatt F 2.2.
Mindeststandards:
EK Nr. 2.1: Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Vermögens-schäden je Schadensfall in Höhe von 500 000 EUR.
EK Nr. 2.2: Nachweis der personellen und fachlichen Kapazitäten zur Sicherung einer kontinuierlichen Leistungserbringung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf die Fachkunde eines Unterauftragnehmers zurückgegriffen wird, sind die geforderten Eignungsnachweise/-referenzen für den übernommenen Leistungsteil vom Unterauftragnehmer (unternehmens- oder personenbezogen) zu erbringen.
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf die Fachkunde eines Unterauftragnehmers zurückgegriffen wird, sind die geforderten Eignungsnachweise/-referenzen für den übernommenen Leistungsteil vom Unterauftragnehmer (unternehmens- oder personenbezogen) zu erbringen.
3 Fachkunde des Bieters:
Eine Referenz kann auch bei mehreren Kriterien benannt werden. Es wird dann die für das jeweilige Kriterium zu erkennende Erfahrung gewertet.
3.1: Liste der Referenzen des Bieters (Unternehmens) der letzten 3 Jahre (2011-2014) im Bereich
— Projektmanagement/ projektübergreifende Zusammenarbeit im Bereich der Verkehrsforschung
3.2:Liste der Referenzen des Bieters (Unternehmens) der letzten 3 Jahre (2011-2014)
die Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Akteuren der öffentlichen Verwaltungen des Bundes, der Länder oder Kommunen im Bereich der:
3.3:Liste der Referenzen des Bieters (Unternehmens) der letzten 3 Jahre (2011 -2014) im Bereich der Forschung der:
— Wirkungen europäischer und internationaler Verkehrspolitik.
— technischen und gesellschaftlichen Innovationen im Verkehrsbereich.
4. Fachkunde des zur Leistungserbringung eingesetzten Projektteams (Personen).
Eine Person kann auch mehrfach benannt werden, wenn entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen vorliegen.
Die Referenzen und Erfahrungen werden in der Gesamtschau der Erfahrungen des Projekteams gewertet. Es erfolgt keine Einzelwertung pro Person.
4.1:Kenntnisse und Erfahrungen bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergaben nach öffentlichem Vergaberecht und der BHO.
4.2: Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen:
— Redaktionelle und inhaltliche Bearbeitung von wissenschaftlichen Publikationen u. Ä.
— Qualitätssicherungsmaßnahmen im Forschungsbereich.
Die Eignungskriterien sind wie folgt gewichtet:
EK 3.1: 30 Gewichtungspunkte
EK 3.2 25 Gewichtungspunkte
EK 3.3 15 Gewichtungspunkte
EK 4.1 10 Gewichtungspunkte
EK 4.2 20 Gewichtungspunkte
= 100 Gewichtungspunkte
Je Kriterium können 0-4 Bewertungspunkte erzielt werden.
Anschließend wird das Produkt aus den Gewichtungspunkten und den jeweiligen Bewertungspunkten pro Kriterium gebildet. Die so ermittelten Werte je Kriterium werden summiert. Als Gesamtpunktzahl können maximal 400 Punkte erreicht werden. Zur Feststellung der Mindesteignung sind in der Gesamtpunktzahl mindestens 200 Punkte zu erzielen.
Anschließend wird das Produkt aus den Gewichtungspunkten und den jeweiligen Bewertungspunkten pro Kriterium gebildet. Die so ermittelten Werte je Kriterium werden summiert. Als Gesamtpunktzahl können maximal 400 Punkte erreicht werden. Zur Feststellung der Mindesteignung sind in der Gesamtpunktzahl mindestens 200 Punkte zu erzielen.
Mindeststandards:
Mindestanforderung.
Für alle Kriterien gilt:
Es ist mindestens ein Bewertungspunkt zu erzielen. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Zu jedem Anstrich (Unterkriterium) sind Angaben erforderlich.
Die Eignung ist erfüllt, wenn mindestens 200 Punkte erreicht werden.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigter Vertretung.
Sonstige besondere Bedingungen:
Eigenerklärung zur Neutralität -Auf Grund der Leistungspflichten des ANs ist eine Beteiligung an den in der Leistungsbeschreibung benannten FIS Fachbereichen "Inhaltliche Pflege und Bearbeitung von Themengebieten des Forschungs-Informations-Systems (FIS) des BMVI“ Los 1- Los 7" für potentielle AN grundsätzlich unzulässig, es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen.
Eigenerklärung zur Neutralität -Auf Grund der Leistungspflichten des ANs ist eine Beteiligung an den in der Leistungsbeschreibung benannten FIS Fachbereichen "Inhaltliche Pflege und Bearbeitung von Themengebieten des Forschungs-Informations-Systems (FIS) des BMVI“ Los 1- Los 7" für potentielle AN grundsätzlich unzulässig, es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen.
Der AN hat eine Eigenerklärung abzugeben, die darstellt, ob und auf welche Weise der Leistungserbringer mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten ist, die möglicherweise Leistungen die FIS Fachbereiche betreffen, die gemäß der vorliegenden Ausschreibung in den Zuständigkeitsbereich des künftigen Auftragnehmers fallen, beteiligen werden.
Der AN hat eine Eigenerklärung abzugeben, die darstellt, ob und auf welche Weise der Leistungserbringer mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten ist, die möglicherweise Leistungen die FIS Fachbereiche betreffen, die gemäß der vorliegenden Ausschreibung in den Zuständigkeitsbereich des künftigen Auftragnehmers fallen, beteiligen werden.
Zudem hat der Bewerber eine Eigenerklärung abzugeben, ob er
a) aktuell Bieter oder AN in laufenden und noch nicht abgeschlossenen benannten FIS Fachbereichen – Inhaltliche Pflege und Bearbeitung von Themengebieten des Forschungs-Informations-Systems (FIS) des BMVI“ Los 1- Los 7 ist und/oder
b) beabsichtigt Bieter oder AN in einem zukünftigen benannten FIS Fachbereich – Inhaltliche Pflege und Bearbeitung von Themengebieten des Forschungs-Informations-Systems (FIS) des BMVI“ Los 1- Los 7 zu sein.
Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung ein Interessenkonflikt nicht ausgeschlossen werden kann, wird der Auftragnehmer/ Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung ein Interessenkonflikt nicht ausgeschlossen werden kann, wird der Auftragnehmer/ Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
Siehe Formblatt F4.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-09-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Z 30/Servicestelle Vergabe
Internetadresse: www.bmvi.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Z30/SeV/288.3/1525/G11
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen sind bei der unter Ziffer I.1 angegebenen E-Mail-Adresse unter Angabe des Aktenzeichens Z30/SeV/288.3/1525/G11 anzufordern. Die Unterlagen werden grundsätzlich per E-Mail zur Verfügung gestellt. Der E-Mail-Eingang ist umgehend zu bestätigen, auch wenn keine Angebotsabgabe beabsichtigt ist. Eine Zustellung per Post erfolgt nur auf ausdrückliche Anforderung.
Die Vergabeunterlagen sind bei der unter Ziffer I.1 angegebenen E-Mail-Adresse unter Angabe des Aktenzeichens Z30/SeV/288.3/1525/G11 anzufordern. Die Unterlagen werden grundsätzlich per E-Mail zur Verfügung gestellt. Der E-Mail-Eingang ist umgehend zu bestätigen, auch wenn keine Angebotsabgabe beabsichtigt ist. Eine Zustellung per Post erfolgt nur auf ausdrückliche Anforderung.
Fragen zur Vergabe werden ausschließlich schriftlich per E-Mail (Adresse siehe Ziffer I.1) bis spätestens 18.5.2015 entgegengenommen und spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499561📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder den Teilnahme-/Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Quelle: OJS 2015/S 077-136409 (2015-04-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-10-19) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge