1541/LA13; Die kostengünstig barrierefrei gestaltete kleine Verkehrsstation (VST)

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Die Koalitionsparteien haben mit dem Koalitionsvertrag vom 16.12.2013 für die 18. Legislaturperiode das generelle Ziel vereinbart, die Barrierefreiheit im Verkehrsbereich zu verbessern. Die Gestaltung und Ausrüstung von Bahnsteigen ist durch technische Regelwerke verschiedener Fachgebiete bis ins Einzelne reglementiert (TSI PRM, TSI INF, UIC-Codes, Richtlinien der DB AG, ISO-, DIN- und EN-Normen und andere Vorschriften); sie weist daher nur bedingt Freiheitsgrade auf und wird durch Vorgaben anderer Teilaspekte, die z.B. aus der Gestaltung der Fahrzeuge, der Gleisinfrastruktur und den Verfahren des Bahnbetriebs herrühren, beeinflusst, welche ihrerseits nicht ohne Weiteres geändert werden können.
Für die Suche nach kostengünstigen Lösungen ist daher ein Ansatz erforderlich, welcher einerseits die Anforderungen von betroffenen Personen an kleine Stationen konkretisiert, andererseits vor dem Hintergrund ausgeführter Umbauten und in theoretischer Erörterung die Hauptaspekte
— Regeln
— Bau
— Bahn und
— Betroffene
auf Kostentreiber beziehungsweise Einsparpotentiale untersucht und konkrete Verbesserungsmaßnahmen darstellt.
— Unter kleineren Verkehrsstationen (VST: Bahnhöfe und Haltepunkte) werden im Folgenden VST im bestehenden Schienenwegenetz mit einem Reisendenaufkommen (Ein- und Aus-steiger) von maximal 1.000 Reisenden je Tag verstanden. Dieses Verständnis korrespondiert mit der „befristeten Vorrangregelung für die Umrüstung / Erneuerung von Bahnhöfen“ nach Anlage B der TSI PRM 2015.
— Die europäische Richtlinie bzw. Verordnung „Technische Spezifikationen für die Interope-rabilität bezüglich Menschen mit Behinderung und mit eingeschränkter Mobilität“ (TSI PRM) ist seit 2008 für Bauprojekte an Stationen im Transeuropäischen Eisenbahnnetz (TEN) gültig. Die TSI-PRM ist ein europäisches „Qualitätssiegel“ mit spezifischen Anforderungen für Barrierefreiheit im Bahnsystem (Fahrzeuge und Infrastruktur) bei Neu-und Umbauten, ist jedoch nicht auf den Bestand anzuwenden.
— Die revisionierte TSI PRM (TSI PRM 2015) wurde zum 1.1.2015 in Kraft gesetzt. Sie enthält:
o den Auftrag an Nationalstaaten, einen Nationalen Umsetzungsplan (NIP) und ein Bestandsregister (IOA ) zu erstellen für die Bewertung und Weiterentwicklung der Barrierefreiheit der bestehenden Fahrzeuge und Bahnhöfe.
o Die Ausweitung des Geltungsbereiches der TSI PRM vom Transeuropäischen Ei-senbahnnetz (TEN) auf das Gesamtnetz mit Ausnahme der in der TEIV definierten regionalen Netze.
— Nationales Behindertengleichstellungsgesetz (BGG): Es definiert Barrierefreiheit als „grundsätzlich ohne fremde Hilfe nutzbar“. Die Eisenbahnbau- und -betriebsordnung spezi-fiziert das für das Bahnsystem so, dass die Eisenbahnen des Bundes Programme aufsetzen müssen, um „möglichst weitreichende“ Barrierefreiheit zu erreichen.
— Nicht betrachtet werden die Schnittstellen zwischen Fahrzeugen und Bahnsteigen.
Die Leistungserbringung ist in vier Arbeitspakete gegliedert.
Zunächst werden im Arbeitspaket 1 die Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von kleinen VST ermittelt.
Arbeitspaket 2 beinhaltet die Analyse der Randbedingungen.
Anschließend werden im Arbeitspaket 3 Lösungen ermittelt und bewertet.
Im Arbeitspaket 4 erfolgt die Erstellung eines Maßnahmenkatalogs und eines Planungshandbuchs.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-08.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-06-08 Auftragsbekanntmachung
2016-09-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge