400.05 Elektrotechnik/Starkstromanlage und Beleuchtung nach DIN 18382 VOB/C, CPV 45315100-9

Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Neukölln von Berlin

Für die Neubaubereiche (Schulerweiterung; Elternzentrum; Werkstatt-Arbeitslehre) im Campus Rütli – CR ist eine Elektroanlage und Beleuchtung zu errichten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-03.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-11-03 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-11-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrotechnikinstallation
Menge oder Umfang:
Siehe II.1.5)Ausführungsfrist: 8.2.2016 bis 29.09.2017.Einzelfristen:1. Elternzentrum (ELZ): 8.2.2016 bis 31.1.2017;2. WAT-Gebäude (WAT): 7.3.2016 bis 31.01.2017;3. Schulerweiterung (ERW): 11.4.2016 bis 29.9.2017;4. Montageplanung 3 Wochen nach Auftragserteilung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrotechnikinstallation 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Neukölln von Berlin
Postanschrift: Karl-Marx-Straße 83
Postleitzahl: 12040
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin.de/ba-neukoelln.de/ 🌏
E-Mail: vergabestelle@bezirksamt-neukoelln.de 📧
Telefon: +49 30902392100 📞
Fax: +49 30902393000 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-03 📅
Einreichungsfrist: 2015-12-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 216-393348
ABl. S-Ausgabe: 216
Zusätzliche Informationen
Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 12 EG Abs. 7 VOB/A endet am 27.11.2015/11:30 Uhr. Alle Angeboten sind zusätzlich elektronisch als GAEB.d84 auf CD-ROM abzugeben. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt. Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter und Bieterinnen sowie Bewerberinnen und Bewerber eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt. (nur bei Leistungen gem. VOL ab 25 000 EUR bzw. Bauleistungen VOB ab 200 000 EUR) Ergänzende Angaben zur Bauausführung: ohne Bauzeitenplan werden ausdrücklich als Vertragsfristen vereinbart: 1. Elternzentrum (ELZ): 8.2.2016 bis 31.1.2017; 2. WAT-Gebäude (WAT): 7.3.2016 bis 31.1.2017; 3. Schulerweiterung (ERW): 11.4.2016 bis 29.9.2017; 4. Montageplanung 3 Wochen nach Auftragserteilung. Die Vergabeunterlagen werden nach schriftlicher Abforderung (per Post, E-Mail, Fax) kostenpflichtig übersandt. Die Angebote sind Papierform einzureichen. Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren — Beschaffungsbedürfnissen des Bezirksamtes Neukölln von Berlin das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht. Angebotsauswertung Wertungskriterium Preis = 100 %.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Neubaubereiche (Schulerweiterung; Elternzentrum; Werkstatt-Arbeitslehre) im Campus Rütli – CR
Art der Leistung:
— 3 St. Gebäudehauptverteiler(HA-HV kombinationen mit Wandlerzählung) für die Erweiterungsbauten (ERW, ELZ und WAT)
— 18 St. Geschoss- und Etagenverteiler
— 3 St. Zentralen für Sicherheitsbeleuchtung mit Einzelleuchtenüberwachung
— ca. 2 800 m Leerrohreinlegarbeiten und ca.345 Einbaudosen in Rohbau.
— ca. 33 500 m Kabel und Leitungen
von N2XCH 4 x 120/70 mm
inklusive Kabel/Leitungen vom Typ (N)HXH-FE180/E30 3 x 1,5 mm
— ca. 3.400m Kabelltragsysteme und – kanäle.
— ca. 1 850 St. Steckdosen und Schalter.
— ca. 1 400 St. Anbau-, Hänge- und Einbauleuchten, überwiegend T5 und LED Leuchten.
— ca. 1 900 m Leerrohre im Außenbereich.
— ca. 3 000 m Außenverkabelung von Mantelleitung NYY- J 3 x 2,5 mm
Mantelleitung NYY- J 5 x 25 mm
Inklusive Instandhaltung!
Menge oder Umfang:
Siehe II.1.5)
Ausführungsfrist: 8.2.2016 bis 29.09.2017.
Einzelfristen:
1. Elternzentrum (ELZ): 8.2.2016 bis 31.1.2017;
2. WAT-Gebäude (WAT): 7.3.2016 bis 31.01.2017;
3. Schulerweiterung (ERW): 11.4.2016 bis 29.9.2017;
4. Montageplanung 3 Wochen nach Auftragserteilung.
Referenznummer: HB_219_2015_OV
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 1. Gemeinschaftsschule Neukölln, Rütlistraße 41-45, 12045 Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist durch Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige
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Nummer im ULV oder im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt V 124.H F auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt V 124.H F „Eigenerklärung zur Eignung“ wird den Vergabeunterlagen beigefügt. Es ist unter
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll,
einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister Berlin abfragen.
Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindestdeckungssummen für Haftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.1): Sofern diese Versicherungen nicht oder in der geforderten Höhe bei Angebotsabgabe nicht vorliegen sollten, verpflichtet sich der Bieter im Falle einer Zuschlagserteilung diese unverzüglich abzuschließen und dem Auftraggeber vor Leistungsbeginn schriftlich nachzuweisen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Als Nachweis für die Leistungsfähigkeit sind mindestens je 2, maximal 5 aktuelle und prüfbare Referenzen einzureichen. Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift, dass die eingereichten Referenzen alle an sie gestellten Anforderungen erfüllen.
Referenzen: Folgende Referenzen werden gefordert (Anerkenntnis nur bei Vorliegen der schriftlichen Bestätigung des Bauherrn):
Bauvorhaben in den letzten 3 Jahren (mind. 2 Referenzen, fertig gestellte Bauvorhaben)
Benennung Ansprechpartner mit Kontaktdaten
Referenzprojekt Schule/Kita ab Auftragssumme 100 000 EUR brutto
Bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführte Leistungen ist der eigene Leistungsanteil auszuweisen.
Alle Referenzen müssen Leistungen betreffen, die in der EU erbracht werden/wurden.
Die Leistungen müssen vom Bieter (Auftragnehmer) oder einem angegebenen Nachunternehmen erbracht werden/worden sein. Referenzen von konzernverbundenen Unternehmen, die nicht für die Leistungserbringung im Rahmen dieser Ausschreibung vorgesehen sind, sind nicht zulässig.Der Auftraggeber behält sich vor, die genannten Referenzen zu prüfen. Die dann von den Referenzgebern erteilten Auskünfte bezüglich der Zufriedenheit (1. Qualität der erbrachten Leistung, 2. Zusammenarbeit, Termintreue und Zuverlässigkeit und 3. Zahlungsminderungen) und des Leistungsumfangs sind maßgeblich. Wird eine Referenz mit „nicht zufriedenstellend“ beurteilt oder ist eine Referenz nicht mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar, ist der Bieter vom weiteren Verfahren auszuschließen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v. H. der Brutto-Auftragssumme (ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250 000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt.
Haftpflichtversicherung einer Versicherungsgesellschaft mit Firmensitz in der EU mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall von mindestens 3 000 000 EUR für Personen, Sach- und Vermögensschäden, 1 000 000 EUR für Obhuts- und Bearbeitungsschäden, 1 000 000 EUR für Allmählichkeitsschäden, 1 000 000 EUR für Umwelthaftpflicht einschl. Risiken nach dem Wasserhaushaltsgesetz und 250 000 EUR für Schlüsselschäden.
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Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v. H. der Abrechnungssumme.
Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B):
es wird ein vierjähriger Rückgabezeitpunkt festgelegt, für elektrisch betriebene Teile 2 Jahre.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen VOL/B und den Vergabeunterlagen).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bietergemeinschaft ist grundsätzlich zugelassen bei gesamtschuldnerischer Haftung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft. Es ist ein Konsortialführer der Bietergemeinschaft festzulegen.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Der Betrag ist vor Anforderung der Vergabeunterlagen auf das Konto bei der
Postbank, IBAN: DE06100100100003332103, BIC: PBNKDEFFXXX, Empfänger: Bezirkskasse Neukölln zu überweisen.
Verwendungszweck: HB_219_2015_OV; 3306/11901/000; Kassenzeichen 0138000056956
Es werden keine Verrechnungschecks akzeptiert. Eine Kopie des Einzahlungsbeleges ist der ausschreibenden Stelle vorzulegen. Der Kostenbetrag wird nicht erstattet.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-02-05 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-12-18 📅
Öffnungsort: Bezirksamt Neukölln von Berlin, Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin, Raum: A 370.
Ort des Eröffnungstermins: Bezirksamt Neukölln von Berlin, Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin, Raum: A 370.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren:
Bei der Öffnung der Angebote dürfen nur Bieterinnen und Bieter und ihre Bevollmächtigten anwesend sein. Eine Vollmacht ist vorzulegen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Seel

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-02-08 📅
Datum des Endes: 2017-09-29 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: HB_219_2015_OV
Zusätzliche Informationen
Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 12 EG Abs. 7 VOB/A endet am 27.11.2015/11:30 Uhr.
Alle Angeboten sind zusätzlich elektronisch als GAEB.d84 auf CD-ROM abzugeben.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
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Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter und Bieterinnen sowie Bewerberinnen und Bewerber eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt. (nur bei Leistungen gem. VOL ab 25 000 EUR bzw. Bauleistungen VOB ab 200 000 EUR)
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Ergänzende Angaben zur Bauausführung: ohne Bauzeitenplan werden ausdrücklich als Vertragsfristen vereinbart:
1. Elternzentrum (ELZ): 8.2.2016 bis 31.1.2017;
2. WAT-Gebäude (WAT): 7.3.2016 bis 31.1.2017;
3. Schulerweiterung (ERW): 11.4.2016 bis 29.9.2017;
4. Montageplanung 3 Wochen nach Auftragserteilung.
Die Vergabeunterlagen werden nach schriftlicher Abforderung (per Post, E-Mail, Fax) kostenpflichtig übersandt.
Die Angebote sind Papierform einzureichen.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem
Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren — Beschaffungsbedürfnissen des Bezirksamtes Neukölln von Berlin das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
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Angebotsauswertung
Wertungskriterium Preis = 100 %.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt GWB § 107 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2015/S 216-393348 (2015-11-03)