Auswirkungen der Klimaschutzziele und diesbezüglicher Maßnahmen auf den Energiesektor und den Ausbau der erneuerbaren Energien

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

I. Hintergrund:
Zur Umsetzung der Energiewende hat die Bundesregierung zentrale politische Ziele definiert, die den Rahmen für den Umbau der Energieversorgung bilden. Dies sind im Einzelnen die Ziele Klimaschutz, Ausstieg aus der Kernenergie, Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit. Im Hinblick auf das Klimaschutzziel sollen gemäß dem Energiekonzept der Bundesregierung die Treibhausgasemissionen bis 2050 gegenüber 1990 um 80-95 % gesenkt werden. Ferner sind für die Jahre 2020 (-40 %), 2030 (-55 %) und 2040 (-70 %) Zwischenziele für die Mindestreduktion der Treibhausgasemissionen definiert.
Zur Umsetzung der politischen Ziele bzw. des Klimaschutzziels hat die Bundesregierung so genannte Kernziele verankert, die den kontinuierlichen Ausbau der erneuerbaren Energien sowie die Senkung des Primärenergieverbrauchs bzw. Steigerung der Energieeffizienz beinhalten. So soll z. B. der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch über 18 % (2020), 30 % (2030) bzw. 45 % (2040) auf 60 % in 2050 steigen. Darüber hinaus existieren im Stromsektor sektorspezifische Ziele, wonach der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bis 2050 mindestens 80 % betragen soll.
Um die nationalen Klimaschutzziele einzuhalten, hat die Bundesregierung zum einen im Hinblick auf den mittelfristigen Zeithorizont bis 2020 im Dezember 2014 das Aktionsprogramm Klimaschutz beschlossen. Danach soll im Vergleich zum Projektionsbericht unter anderem eine Reduktion von 22 000 000 t CO2 durch zusätzliche Maßnahmen im Stromsektor erreicht werden. Zum anderen sollen für die langfristige Zielerreichung (bis 2050) gemäß Koalitionsvertrag „weitere Reduktionsschritte im Lichte der europäischen Ziele und der Ergebnisse der Pariser Klimaschutzkonferenz 2015 bis zum Zielwert 80 bis 95 %“ im Rahmen eines Klimaschutzplans, der federführend vom BMUB erarbeitet wird, festgeschrieben werden. Dabei wird es letztlich darum gehen, technisch-wirtschaftlich machbare Beiträge zur Reduktion der Treibhausgasemissionen in verschiedenen Sektoren (Energiewirtschaft, Industrie, Gewerbe/Handel/Dienstleistungen (GHD), Haushalte, Verkehr, Landwirtschaft etc.) zu ermitteln, die in der Summe die erforderliche Gesamtminderung ergeben. Aufgrund seines historisch hohen Anteils wird dabei die Energiewirtschaft zur Erreichung der langfristigen Klimaschutzziele mit Abstand den größten Minderungsbeitrag leisten müssen (u. a. durch den Ausbau der erneuerbaren Energien).
Fortsetzung der Leistungsbeschreibung unter VI.3).

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-06.

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Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-05-06 Auftragsbekanntmachung
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