Zusätzliche Informationen
Fortsetzung der Leistungsbeschreibung unter II.1.5):
II. Ziel des Auftrags:
Das Ziel des Vorhabens ist es, mit Hilfe von Szenarien die Auswirkungen von unterschiedlichen Umsetzungsvarianten zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele (für 2020, 2030, 2040, 2050) auf den Energiesektor zu untersuchen. In Abhängigkeit des Beitrags anderer klimarelevanter Sektoren (z. B. Verkehr, Industrie, Gewerbe/Handel/Dienstleistungen (GHD), Haushalte) zur Emissionsreduktion variiert der Beitrag, der von der Energiewirtschaft erbracht werden muss. Vor diesem Hintergrund sollen Folgen von alternativen Ambitionsniveaus in anderen klimarelevanten Sektoren sowie der dort erforderlichen Maßnahmen auf den Energiesektor untersucht werden. Ferner sollen die Auswirkungen alternativer Umsetzungswege innerhalb des Energiesektors betrachtet und deren Einsatz anhand verschiedener Kriterien bewertet werden. Es sind insbesondere die Auswirkungen auf den Erzeugungsmix und den Ausbaubedarf an erneuerbaren Energien sowie die (Grenz-)Kosten- und Preiswirkungen (u. a. Strompreise) zu analysieren. Dabei sind die Interdependenzen zwischen den Sektoren (insbesondere des Stromsektors mit dem Wärme- und Verkehrssektor) zu berücksichtigen.
III. Aufgabenstellung/zu erbringende Leistungen:
Im Hinblick auf die zu erbringenden Leistungen und die hierfür zu erstellenden Szenarien ist insbesondere zwischen der mittelfristigen (Zeitraum bis 2030) und langfristigen (Zeitraum 2030 bis 2050) Perspektive zu unterscheiden.
Generell liegt sowohl bei der mittel- als auch langfristigen Perspektive der Fokus auf Deutschland, wobei der europäische Verbund bei der Analyse adäquat zu berücksichtigen ist. Unter Beachtung des Ambitionsniveaus in den weiteren klimarelevanten Sektoren (Haushalte, Verkehr (inkl. internationaler Luftverkehr und Hochseeschifffahrt), GHD, Industrie, Landwirtschaft (inkl. Landnutzung und Forstwirtschaft), Abfallwirtschaft etc.) sollen die Folgen klimapolitischer Anstrengungen für den Energiesektor (inkl. Wechselwirkungen des Stromsektors mit dem Wärme- und Verkehrssektor) mit Hilfe von Szenarien modelliert werden.
Die genaue Ausgestaltung der Szenarien soll auf Basis von Vorschlägen, die durch den Auftragnehmer zu entwickeln sind, in enger Abstimmung mit dem BMWi erfolgen.
III.1 Langfristige Perspektive:
In Bezug auf die langfristige Perspektive sollen Zielszenarien mit dem Zeithorizont 2050 einschließlich der Zwischenschritte 2030 und 2040 modelliert werden. Dabei sind mindestens die nationalen Klimaziele des Energiekonzepts der Bundesregierung einzuhalten. Ferner sind grundsätzlich auch die weiteren Ziele des Energiekonzepts hinsichtlich des Ausbaus der erneuerbaren Energien und der Steigerung der Energieeffizienz einzuhalten.
In den Szenarien sollen zum einen die Auswirkungen von Anstrengungsniveaus und Maßnahmen in anderen Sektoren auf den Energiesektor im Allgemeinen und den Ausbaubedarf im Bereich der erneuerbaren Energien im Speziellen untersucht werden. Zum anderen sollen die Auswirkungen alternativer Umsetzungswege innerhalb des Energiesektors und die diesbezüglichen Folgen für den Ausbaubedarf im Bereich der erneuerbaren Energien sowie die Kosten- und Preiswirkungen (u. a. Strompreise) analysiert werden.
Im Hinblick auf das nationale Klimaziel für das Jahr 2050 soll zum einen eine Variante modelliert werden, in der lediglich das Mindestziel von -80 % Treibhausgasreduktion erfüllt wird. Zum anderen soll auch eine Variante modelliert werden, in der eine deutlich ambitionierte Emissionsminderung in Höhe von 90-95 % erreicht wird.
Darüber hinaus sind für zentrale Einflussfaktoren entweder Szenariovarianten zu modellieren bzw. je nach Setzung zumindest begründete Annahmen zu definieren. Hierzu gehören unter anderem Zulässigkeit und Potenziale von CCS (Carbon Capture and Storage), Potenziale im Bereich der erneuerbaren Energien (insbesondere Biomasse), Restriktionen bei Stromim- und -exporten, etc.
Ferner sind für mindestens 3 zentrale Einflussgrößen Sensitivitätsanalysen zu rechnen. In Frage kommen hierfür z. B. die Höhe der Brennstoff- und CO2-Preise sowie unterschiedliche technologische (Kosten-) Entwicklungen (z. B. im Bereich der Energieeffizienz).
Für sämtliche Szenarien sind mindestens folgende Parameter auszuweisen:
— Treibhausgasemissionen, differenziert nach Sektoren;
— Energieverbräuche (End- und Primärenergieverbrauch), differenziert nach Sektoren und Verbrauchergruppen (private Haushalte, GHD, Industrie);
— Stromsektor:
• Erzeugung und Leistung der erneuerbaren Energien, differenziert nach Energieträgern;
• Erzeugung und Leistung der konventionellen Kraftwerke, differenziert nach Energieträgern;
• Erzeugung und Leistung bei Kraft-Wärme-Kopplung, differenziert nach Energieträgern;
— Wärmesektor: Primär- und Endenergieverbrauch, differenziert nach Technologiemix und Nutzungsarten (Raumwärme, Prozesswärme etc.);
— Verkehrssektor: Technologie- und Verbrauchsmix, differenziert nach Verkehrsträgern;
— Ökonomische Kenngrößen:
• Gesamtwirtschaftliche Wirkungen;
• Preiswirkungen, u. a.;
• Verbraucherpreise Energie;
• Zertifikatspreise;
• Großhandelsstrompreise;
• Verteilungswirkungen, u. a.;
• Verbrauchergruppen (private Haushalte, GHD, Industrie);
• innerhalb der Energiewirtschaft (konventionelle Erzeugung, EE-Branche etc.).
III.2. Mittelfristige Perspektive
In Bezug auf die mittelfristige Perspektive ist der Zeithorizont bis 2030 mit den Zwischenschritten 2020 und 2025 zu betrachten. Für die Analyse des mittelfristigen Betrachtungszeitraums ist als Referenzszenario zunächst ein Business-as-usual-Szenario zu erstellen, welches den aktuellen Stand der politisch beschlossenen Maßnahmen widerspiegelt (u. a. Ausbaukorridore des EEG 2014, NAPE etc.).
Um jeweils politisch aktuell diskutierte Maßnahmen beurteilen zu können, sollen ferner in einem ausreichenden Umfang Maßnahmenszenarien einkalkuliert werden, um alternative Politikmaßnahmen zur Erreichung der mittelfristigen Ziele des Energiekonzepts und ihre diesbezüglichen Wirkungen analysieren zu können. Konkret sollen in drei energiepolitischen Handlungsfeldern jeweils 5 Maßnahmenszenarien für alternative Politikmaßnahmen einkalkuliert werden. Über den genauen Analysegegenstand der Maßnahmenszenarien soll ad-hoc im Laufe des Projektes entschieden werden.
Dabei sollen auch für die Szenarien mit dem mittelfristigen Zeithorizont bezüglich zentraler Einflussfaktoren (u. a. Brennstoff- und CO2-Preise) Sensitivitätsanalysen vorgesehen werden.
Analog zu den Langfristszenarien sind auch für die Mittelfristszenarien die in Bezug auf die jeweilige Fragestellung zentralen Wirkungen und Kenngrößen auszuweisen (z. B. Klimawirkungen, Energieverbräuche, Erzeugungsmix, Preiswirkungen, Verteilungswirkungen etc.).
IV. Bearbeitungszeit
Es ist eine Laufzeit von 18 Monaten vorgesehen. Der Auftragsbeginn erfolgt möglichst kurzfristig. Die Bearbeitung erfolgt in enger inhaltlicher und zeitlicher Abstimmung mit dem Auftraggeber.
V. Allgemeine Anforderungen
Die Bearbeitung des gesamten Vorhabens erfolgt in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Soweit der Bieter eine vergleichbare Tätigkeit für einen anderen Auftraggeber bearbeitet, ist dies (ohne Nennung des Auftraggebers) offen zu legen. Auf eventuell dadurch entstehende Interessenskonflikte ist hinzuweisen.
V.1 Besprechungen:
Besprechungen mit dem Auftraggeber sind in der Regel alle 1-2 Monate (ca. 3 Stunden, max. halbtägig) und bei Bedarf häufiger durchzuführen (ggf. auch als Telefonkonferenz möglich) und zu protokollieren. Die Besprechungen dienen der Darstellung des Arbeitsstands, der Diskussion der Inhalte sowie der Klärung etwaiger Fragestellungen im Hinblick auf die weiteren Arbeiten vor dem Hintergrund der bisherigen Erkenntnisse. Darüber hinaus sollen ein Auftakttreffen (unmittelbar nach Vorhabenbeginn) und ein Abschlusstreffen (beide halbtägig) vom Auftragnehmer organisiert und durchgeführt werden. Die Besprechungen finden bei dem Auftraggeber statt. Räume werden kostenfrei zur Verfügung gestellt, Catering ist nicht erforderlich.
V.2 Berichte:
Zusätzlich zu den oben genannten Leistungen ist zum Abschluss des Vorhabens ein Abschlussbericht in Deutsch mit einer Gesamtdokumentation über die erbrachten Leistungen vorzulegen. Dieser Abschlussbericht ist im Entwurf einen Monat vor Ende des Vorhabens dem BMWi elektronisch zur Abstimmung vorzulegen.
Zusätzlich und zeitgleich zum Abschlussbericht sind eine Kurzfassung mit 10-15 Seiten Umfang in Deutsch sowie in Englisch vorzulegen. Diese sind ebenfalls im Entwurf einen Monat vor Ende des Vorhabens dem BMWi elektronisch zur Abstimmung vorzulegen.
Nach 6 und 12 Monaten ist jeweils ein Zwischenbericht mit den jeweiligen Zwischenergebnissen vorzulegen. Ferner soll der Fortschritt des Vorhabens über die Protokolle der regelmäßigen Besprechungen dokumentiert werden. Den abgestimmten Protokollen sind etwaige Präsentationen, Arbeitspapiere u. ä., die im Vorfeld erarbeitet oder während der Besprechungen dargestellt wurden, beizufügen.
Alle Berichte/Kurzfassungen sind in 2 Printexemplaren und zusätzlich in elektronischer Form einzureichen.
V.3 Veröffentlichungen:
An geeigneter Stelle sind alle Veröffentlichungen mit dem Hinweis, dass es sich hierbei um ein Vorhaben im Auftrage des Bundeswirtschaftsministeriums handelt, zu versehen.
Dokumente, die für den Internetauftritt des BMWi erstellt werden, sollen den Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechen. Barrierefreie Informationstechnik-Verordnungen sind auf den Internetseiten des BIK (Arbeitskreis „barrierefrei informieren und kommunizieren“) zu finden:
http://www.bik-online.info/.
V.4 Ausführung der Leistung:
Das Angebot muss alle in den Abschnitten III) und V) beschriebenen Leistungen enthalten.
Das Angebot muss detailliert und nachvollziehbar darstellen, wie die in der Leistungsbeschreibung in Abschnitt III) beschriebenen Leistungen ausgeführt und die Fragestellungen abgearbeitet werden sollen (Ziele, Arbeitsprogramm mit Zeitplan) und welche Quellen und Vorarbeiten hier ausgewertet werden.
Die Darstellung soll detaillierte und nachvollziehbare Angaben dazu enthalten, welche Aspekte schwerpunktmäßig untersucht werden, welche Modelle und Datensätze zum Einsatz kommen und welche Vorgehensweise und welche einzelnen Arbeitsschritte in der Bearbeitung der Teilaufgaben gewählt werden sollen.
Es ist zudem ein hinreichend detaillierter Arbeits-, Zeit-, Meilenstein- und Ressourcenplan unter verbindlicher Benennung einer Projektleiterin bzw. eines Projektleiters sowie der für die einzelnen Arbeitspakete zuständigen Bearbeiterinnen bzw. Bearbeiter beizufügen.
Der/die Projektleiter/in und seine/ihre Qualifikationen und Erfahrungen sowie entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen sind zu benennen. Es ist darzustellen, wer welche Aufgaben wahrnehmen soll und wer die Projektleitung und -koordinierung übernimmt. Der Auftragnehmer wird gebeten, alle am Projekt beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Erfassung und Speicherung ihrer Daten (Name, dienstliche Erreichbarkeit) hinzuweisen und deren Einverständnis einzuholen. Die vollständige und termingerechte Bearbeitung des gesamten Aufgabenumfangs ist bei gleichbleibend hoher wissenschaftlicher Qualität sicherzustellen.
Es ist ein angemessener Personal- und Sachmitteleinsatz anzusetzen. Die voraussichtlichen Kosten sind unter Darlegung eines Mengen- und Preisgerüstes für Personal-, Reise- und Sachkosten nachvollziehbar darzustellen. Bei der Kalkulation der Reisekosten hat sich der Bieter an den Vorgaben des Bundesreisekostengesetzes zu orientieren.
Ende der Leistungsbeschreibung:
Ihr Angebot soll einer Reihe von Formvorschriften entsprechen, die in den „Leitlinien für Angebote zu Forschungs- und Evaluierungs-Projekten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“ formuliert sind. Diese „Leitlinien“ können unter der folgenden URL: „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/J-L/leitlinien-angebote-forschungsvorhaben-bmwi,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf“ abgerufen werden. Die „Leitlinien“ und die „ZVB“ (zu „ZVB“ siehe Abschnitt III.1.2)) können auch unter der in Abschnitt I Nr. 1 angegebenen Telefon- oder Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse angefordert werden. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Ihr Angebot zu dem im Abschnitt II.1.1) genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Das Angebot muss – komplett mit allen Bestandteilen – spätestens am 15.6.2015 bis 15:00 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
Sie können Ihr Angebot auch per Post oder direkter Zustellung (1 ungebundenes Druckexemplar und – als PDF-Datei – auf einer CD-ROM [keine DVD!]) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I.1)) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen. Angebot zu Projekt I C 4 - 39/15!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 08:00 Uhr-16:30 Uhr, Fr. 7:30 Uhr-15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihr Angebot rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Angebots so frühzeitig ein, dass es spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Angebote gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen – auch internationale – sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe Abschnitt IV.2.1)). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.