Auswirkungen der Klimaschutzziele und diesbezüglicher Maßnahmen auf den Energiesektor und den Ausbau der erneuerbaren Energien

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

I. Hintergrund:
Zur Umsetzung der Energiewende hat die Bundesregierung zentrale politische Ziele definiert, die den Rahmen für den Umbau der Energieversorgung bilden. Dies sind im Einzelnen die Ziele Klimaschutz, Ausstieg aus der Kernenergie, Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit. Im Hinblick auf das Klimaschutzziel sollen gemäß dem Energiekonzept der Bundesregierung die Treibhausgasemissionen bis 2050 gegenüber 1990 um 80-95 % gesenkt werden. Ferner sind für die Jahre 2020 (-40 %), 2030 (-55 %) und 2040 (-70 %) Zwischenziele für die Mindestreduktion der Treibhausgasemissionen definiert.
Zur Umsetzung der politischen Ziele bzw. des Klimaschutzziels hat die Bundesregierung so genannte Kernziele verankert, die den kontinuierlichen Ausbau der erneuerbaren Energien sowie die Senkung des Primärenergieverbrauchs bzw. Steigerung der Energieeffizienz beinhalten. So soll z. B. der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch über 18 % (2020), 30 % (2030) bzw. 45 % (2040) auf 60 % in 2050 steigen. Darüber hinaus existieren im Stromsektor sektorspezifische Ziele, wonach der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bis 2050 mindestens 80 % betragen soll.
Um die nationalen Klimaschutzziele einzuhalten, hat die Bundesregierung zum einen im Hinblick auf den mittelfristigen Zeithorizont bis 2020 im Dezember 2014 das Aktionsprogramm Klimaschutz beschlossen. Danach soll im Vergleich zum Projektionsbericht unter anderem eine Reduktion von 22 000 000 t CO2 durch zusätzliche Maßnahmen im Stromsektor erreicht werden. Zum anderen sollen für die langfristige Zielerreichung (bis 2050) gemäß Koalitionsvertrag „weitere Reduktionsschritte im Lichte der europäischen Ziele und der Ergebnisse der Pariser Klimaschutzkonferenz 2015 bis zum Zielwert 80 bis 95 %“ im Rahmen eines Klimaschutzplans, der federführend vom BMUB erarbeitet wird, festgeschrieben werden. Dabei wird es letztlich darum gehen, technisch-wirtschaftlich machbare Beiträge zur Reduktion der Treibhausgasemissionen in verschiedenen Sektoren (Energiewirtschaft, Industrie, Gewerbe/Handel/Dienstleistungen (GHD), Haushalte, Verkehr, Landwirtschaft etc.) zu ermitteln, die in der Summe die erforderliche Gesamtminderung ergeben. Aufgrund seines historisch hohen Anteils wird dabei die Energiewirtschaft zur Erreichung der langfristigen Klimaschutzziele mit Abstand den größten Minderungsbeitrag leisten müssen (u. a. durch den Ausbau der erneuerbaren Energien).
Fortsetzung der Leistungsbeschreibung unter VI.3).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-06.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-05-06 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-05-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmwi.de 🌏
E-Mail: hannelore.burmann-jaschke@bmwi.bund.de 📧
Telefon: +49 30186154382 📞
Fax: +49 30186152698 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-05-06 📅
Einreichungsfrist: 2015-06-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 090-162032
ABl. S-Ausgabe: 90
Zusätzliche Informationen
Fortsetzung der Leistungsbeschreibung unter II.1.5): II. Ziel des Auftrags: Das Ziel des Vorhabens ist es, mit Hilfe von Szenarien die Auswirkungen von unterschiedlichen Umsetzungsvarianten zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele (für 2020, 2030, 2040, 2050) auf den Energiesektor zu untersuchen. In Abhängigkeit des Beitrags anderer klimarelevanter Sektoren (z. B. Verkehr, Industrie, Gewerbe/Handel/Dienstleistungen (GHD), Haushalte) zur Emissionsreduktion variiert der Beitrag, der von der Energiewirtschaft erbracht werden muss. Vor diesem Hintergrund sollen Folgen von alternativen Ambitionsniveaus in anderen klimarelevanten Sektoren sowie der dort erforderlichen Maßnahmen auf den Energiesektor untersucht werden. Ferner sollen die Auswirkungen alternativer Umsetzungswege innerhalb des Energiesektors betrachtet und deren Einsatz anhand verschiedener Kriterien bewertet werden. Es sind insbesondere die Auswirkungen auf den Erzeugungsmix und den Ausbaubedarf an erneuerbaren Energien sowie die (Grenz-)Kosten- und Preiswirkungen (u. a. Strompreise) zu analysieren. Dabei sind die Interdependenzen zwischen den Sektoren (insbesondere des Stromsektors mit dem Wärme- und Verkehrssektor) zu berücksichtigen. III. Aufgabenstellung/zu erbringende Leistungen: Im Hinblick auf die zu erbringenden Leistungen und die hierfür zu erstellenden Szenarien ist insbesondere zwischen der mittelfristigen (Zeitraum bis 2030) und langfristigen (Zeitraum 2030 bis 2050) Perspektive zu unterscheiden. Generell liegt sowohl bei der mittel- als auch langfristigen Perspektive der Fokus auf Deutschland, wobei der europäische Verbund bei der Analyse adäquat zu berücksichtigen ist. Unter Beachtung des Ambitionsniveaus in den weiteren klimarelevanten Sektoren (Haushalte, Verkehr (inkl. internationaler Luftverkehr und Hochseeschifffahrt), GHD, Industrie, Landwirtschaft (inkl. Landnutzung und Forstwirtschaft), Abfallwirtschaft etc.) sollen die Folgen klimapolitischer Anstrengungen für den Energiesektor (inkl. Wechselwirkungen des Stromsektors mit dem Wärme- und Verkehrssektor) mit Hilfe von Szenarien modelliert werden. Die genaue Ausgestaltung der Szenarien soll auf Basis von Vorschlägen, die durch den Auftragnehmer zu entwickeln sind, in enger Abstimmung mit dem BMWi erfolgen. III.1 Langfristige Perspektive: In Bezug auf die langfristige Perspektive sollen Zielszenarien mit dem Zeithorizont 2050 einschließlich der Zwischenschritte 2030 und 2040 modelliert werden. Dabei sind mindestens die nationalen Klimaziele des Energiekonzepts der Bundesregierung einzuhalten. Ferner sind grundsätzlich auch die weiteren Ziele des Energiekonzepts hinsichtlich des Ausbaus der erneuerbaren Energien und der Steigerung der Energieeffizienz einzuhalten. In den Szenarien sollen zum einen die Auswirkungen von Anstrengungsniveaus und Maßnahmen in anderen Sektoren auf den Energiesektor im Allgemeinen und den Ausbaubedarf im Bereich der erneuerbaren Energien im Speziellen untersucht werden. Zum anderen sollen die Auswirkungen alternativer Umsetzungswege innerhalb des Energiesektors und die diesbezüglichen Folgen für den Ausbaubedarf im Bereich der erneuerbaren Energien sowie die Kosten- und Preiswirkungen (u. a. Strompreise) analysiert werden. Im Hinblick auf das nationale Klimaziel für das Jahr 2050 soll zum einen eine Variante modelliert werden, in der lediglich das Mindestziel von -80 % Treibhausgasreduktion erfüllt wird. Zum anderen soll auch eine Variante modelliert werden, in der eine deutlich ambitionierte Emissionsminderung in Höhe von 90-95 % erreicht wird. Darüber hinaus sind für zentrale Einflussfaktoren entweder Szenariovarianten zu modellieren bzw. je nach Setzung zumindest begründete Annahmen zu definieren. Hierzu gehören unter anderem Zulässigkeit und Potenziale von CCS (Carbon Capture and Storage), Potenziale im Bereich der erneuerbaren Energien (insbesondere Biomasse), Restriktionen bei Stromim- und -exporten, etc. Ferner sind für mindestens 3 zentrale Einflussgrößen Sensitivitätsanalysen zu rechnen. In Frage kommen hierfür z. B. die Höhe der Brennstoff- und CO2-Preise sowie unterschiedliche technologische (Kosten-) Entwicklungen (z. B. im Bereich der Energieeffizienz). Für sämtliche Szenarien sind mindestens folgende Parameter auszuweisen: — Treibhausgasemissionen, differenziert nach Sektoren; — Energieverbräuche (End- und Primärenergieverbrauch), differenziert nach Sektoren und Verbrauchergruppen (private Haushalte, GHD, Industrie); — Stromsektor: • Erzeugung und Leistung der erneuerbaren Energien, differenziert nach Energieträgern; • Erzeugung und Leistung der konventionellen Kraftwerke, differenziert nach Energieträgern; • Erzeugung und Leistung bei Kraft-Wärme-Kopplung, differenziert nach Energieträgern; — Wärmesektor: Primär- und Endenergieverbrauch, differenziert nach Technologiemix und Nutzungsarten (Raumwärme, Prozesswärme etc.); — Verkehrssektor: Technologie- und Verbrauchsmix, differenziert nach Verkehrsträgern; — Ökonomische Kenngrößen: • Gesamtwirtschaftliche Wirkungen; • Preiswirkungen, u. a.; • Verbraucherpreise Energie; • Zertifikatspreise; • Großhandelsstrompreise; • Verteilungswirkungen, u. a.; • Verbrauchergruppen (private Haushalte, GHD, Industrie); • innerhalb der Energiewirtschaft (konventionelle Erzeugung, EE-Branche etc.). III.2. Mittelfristige Perspektive In Bezug auf die mittelfristige Perspektive ist der Zeithorizont bis 2030 mit den Zwischenschritten 2020 und 2025 zu betrachten. Für die Analyse des mittelfristigen Betrachtungszeitraums ist als Referenzszenario zunächst ein Business-as-usual-Szenario zu erstellen, welches den aktuellen Stand der politisch beschlossenen Maßnahmen widerspiegelt (u. a. Ausbaukorridore des EEG 2014, NAPE etc.). Um jeweils politisch aktuell diskutierte Maßnahmen beurteilen zu können, sollen ferner in einem ausreichenden Umfang Maßnahmenszenarien einkalkuliert werden, um alternative Politikmaßnahmen zur Erreichung der mittelfristigen Ziele des Energiekonzepts und ihre diesbezüglichen Wirkungen analysieren zu können. Konkret sollen in drei energiepolitischen Handlungsfeldern jeweils 5 Maßnahmenszenarien für alternative Politikmaßnahmen einkalkuliert werden. Über den genauen Analysegegenstand der Maßnahmenszenarien soll ad-hoc im Laufe des Projektes entschieden werden. Dabei sollen auch für die Szenarien mit dem mittelfristigen Zeithorizont bezüglich zentraler Einflussfaktoren (u. a. Brennstoff- und CO2-Preise) Sensitivitätsanalysen vorgesehen werden. Analog zu den Langfristszenarien sind auch für die Mittelfristszenarien die in Bezug auf die jeweilige Fragestellung zentralen Wirkungen und Kenngrößen auszuweisen (z. B. Klimawirkungen, Energieverbräuche, Erzeugungsmix, Preiswirkungen, Verteilungswirkungen etc.). IV. Bearbeitungszeit Es ist eine Laufzeit von 18 Monaten vorgesehen. Der Auftragsbeginn erfolgt möglichst kurzfristig. Die Bearbeitung erfolgt in enger inhaltlicher und zeitlicher Abstimmung mit dem Auftraggeber. V. Allgemeine Anforderungen Die Bearbeitung des gesamten Vorhabens erfolgt in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber. Soweit der Bieter eine vergleichbare Tätigkeit für einen anderen Auftraggeber bearbeitet, ist dies (ohne Nennung des Auftraggebers) offen zu legen. Auf eventuell dadurch entstehende Interessenskonflikte ist hinzuweisen. V.1 Besprechungen: Besprechungen mit dem Auftraggeber sind in der Regel alle 1-2 Monate (ca. 3 Stunden, max. halbtägig) und bei Bedarf häufiger durchzuführen (ggf. auch als Telefonkonferenz möglich) und zu protokollieren. Die Besprechungen dienen der Darstellung des Arbeitsstands, der Diskussion der Inhalte sowie der Klärung etwaiger Fragestellungen im Hinblick auf die weiteren Arbeiten vor dem Hintergrund der bisherigen Erkenntnisse. Darüber hinaus sollen ein Auftakttreffen (unmittelbar nach Vorhabenbeginn) und ein Abschlusstreffen (beide halbtägig) vom Auftragnehmer organisiert und durchgeführt werden. Die Besprechungen finden bei dem Auftraggeber statt. Räume werden kostenfrei zur Verfügung gestellt, Catering ist nicht erforderlich. V.2 Berichte: Zusätzlich zu den oben genannten Leistungen ist zum Abschluss des Vorhabens ein Abschlussbericht in Deutsch mit einer Gesamtdokumentation über die erbrachten Leistungen vorzulegen. Dieser Abschlussbericht ist im Entwurf einen Monat vor Ende des Vorhabens dem BMWi elektronisch zur Abstimmung vorzulegen. Zusätzlich und zeitgleich zum Abschlussbericht sind eine Kurzfassung mit 10-15 Seiten Umfang in Deutsch sowie in Englisch vorzulegen. Diese sind ebenfalls im Entwurf einen Monat vor Ende des Vorhabens dem BMWi elektronisch zur Abstimmung vorzulegen. Nach 6 und 12 Monaten ist jeweils ein Zwischenbericht mit den jeweiligen Zwischenergebnissen vorzulegen. Ferner soll der Fortschritt des Vorhabens über die Protokolle der regelmäßigen Besprechungen dokumentiert werden. Den abgestimmten Protokollen sind etwaige Präsentationen, Arbeitspapiere u. ä., die im Vorfeld erarbeitet oder während der Besprechungen dargestellt wurden, beizufügen. Alle Berichte/Kurzfassungen sind in 2 Printexemplaren und zusätzlich in elektronischer Form einzureichen. V.3 Veröffentlichungen: An geeigneter Stelle sind alle Veröffentlichungen mit dem Hinweis, dass es sich hierbei um ein Vorhaben im Auftrage des Bundeswirtschaftsministeriums handelt, zu versehen. Dokumente, die für den Internetauftritt des BMWi erstellt werden, sollen den Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechen. Barrierefreie Informationstechnik-Verordnungen sind auf den Internetseiten des BIK (Arbeitskreis „barrierefrei informieren und kommunizieren“) zu finden: http://www.bik-online.info/. V.4 Ausführung der Leistung: Das Angebot muss alle in den Abschnitten III) und V) beschriebenen Leistungen enthalten. Das Angebot muss detailliert und nachvollziehbar darstellen, wie die in der Leistungsbeschreibung in Abschnitt III) beschriebenen Leistungen ausgeführt und die Fragestellungen abgearbeitet werden sollen (Ziele, Arbeitsprogramm mit Zeitplan) und welche Quellen und Vorarbeiten hier ausgewertet werden. Die Darstellung soll detaillierte und nachvollziehbare Angaben dazu enthalten, welche Aspekte schwerpunktmäßig untersucht werden, welche Modelle und Datensätze zum Einsatz kommen und welche Vorgehensweise und welche einzelnen Arbeitsschritte in der Bearbeitung der Teilaufgaben gewählt werden sollen. Es ist zudem ein hinreichend detaillierter Arbeits-, Zeit-, Meilenstein- und Ressourcenplan unter verbindlicher Benennung einer Projektleiterin bzw. eines Projektleiters sowie der für die einzelnen Arbeitspakete zuständigen Bearbeiterinnen bzw. Bearbeiter beizufügen. Der/die Projektleiter/in und seine/ihre Qualifikationen und Erfahrungen sowie entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen sind zu benennen. Es ist darzustellen, wer welche Aufgaben wahrnehmen soll und wer die Projektleitung und -koordinierung übernimmt. Der Auftragnehmer wird gebeten, alle am Projekt beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Erfassung und Speicherung ihrer Daten (Name, dienstliche Erreichbarkeit) hinzuweisen und deren Einverständnis einzuholen. Die vollständige und termingerechte Bearbeitung des gesamten Aufgabenumfangs ist bei gleichbleibend hoher wissenschaftlicher Qualität sicherzustellen. Es ist ein angemessener Personal- und Sachmitteleinsatz anzusetzen. Die voraussichtlichen Kosten sind unter Darlegung eines Mengen- und Preisgerüstes für Personal-, Reise- und Sachkosten nachvollziehbar darzustellen. Bei der Kalkulation der Reisekosten hat sich der Bieter an den Vorgaben des Bundesreisekostengesetzes zu orientieren. Ende der Leistungsbeschreibung: Ihr Angebot soll einer Reihe von Formvorschriften entsprechen, die in den „Leitlinien für Angebote zu Forschungs- und Evaluierungs-Projekten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“ formuliert sind. Diese „Leitlinien“ können unter der folgenden URL: „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/J-L/leitlinien-angebote-forschungsvorhaben-bmwi,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf“ abgerufen werden. Die „Leitlinien“ und die „ZVB“ (zu „ZVB“ siehe Abschnitt III.1.2)) können auch unter der in Abschnitt I Nr. 1 angegebenen Telefon- oder Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse angefordert werden. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. Ihr Angebot zu dem im Abschnitt II.1.1) genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Das Angebot muss – komplett mit allen Bestandteilen – spätestens am 15.6.2015 bis 15:00 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt worden sein. Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten. Sie können Ihr Angebot auch per Post oder direkter Zustellung (1 ungebundenes Druckexemplar und – als PDF-Datei – auf einer CD-ROM [keine DVD!]) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I.1)) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen. Angebot zu Projekt I C 4 - 39/15!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 08:00 Uhr-16:30 Uhr, Fr. 7:30 Uhr-15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihr Angebot rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Angebots so frühzeitig ein, dass es spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Angebote gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt. Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen – auch internationale – sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi. Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe Abschnitt IV.2.1)). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A). Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht. Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
I. Hintergrund:
Zur Umsetzung der Energiewende hat die Bundesregierung zentrale politische Ziele definiert, die den Rahmen für den Umbau der Energieversorgung bilden. Dies sind im Einzelnen die Ziele Klimaschutz, Ausstieg aus der Kernenergie, Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit. Im Hinblick auf das Klimaschutzziel sollen gemäß dem Energiekonzept der Bundesregierung die Treibhausgasemissionen bis 2050 gegenüber 1990 um 80-95 % gesenkt werden. Ferner sind für die Jahre 2020 (-40 %), 2030 (-55 %) und 2040 (-70 %) Zwischenziele für die Mindestreduktion der Treibhausgasemissionen definiert.
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Zur Umsetzung der politischen Ziele bzw. des Klimaschutzziels hat die Bundesregierung so genannte Kernziele verankert, die den kontinuierlichen Ausbau der erneuerbaren Energien sowie die Senkung des Primärenergieverbrauchs bzw. Steigerung der Energieeffizienz beinhalten. So soll z. B. der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch über 18 % (2020), 30 % (2030) bzw. 45 % (2040) auf 60 % in 2050 steigen. Darüber hinaus existieren im Stromsektor sektorspezifische Ziele, wonach der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bis 2050 mindestens 80 % betragen soll.
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Um die nationalen Klimaschutzziele einzuhalten, hat die Bundesregierung zum einen im Hinblick auf den mittelfristigen Zeithorizont bis 2020 im Dezember 2014 das Aktionsprogramm Klimaschutz beschlossen. Danach soll im Vergleich zum Projektionsbericht unter anderem eine Reduktion von 22 000 000 t CO2 durch zusätzliche Maßnahmen im Stromsektor erreicht werden. Zum anderen sollen für die langfristige Zielerreichung (bis 2050) gemäß Koalitionsvertrag „weitere Reduktionsschritte im Lichte der europäischen Ziele und der Ergebnisse der Pariser Klimaschutzkonferenz 2015 bis zum Zielwert 80 bis 95 %“ im Rahmen eines Klimaschutzplans, der federführend vom BMUB erarbeitet wird, festgeschrieben werden. Dabei wird es letztlich darum gehen, technisch-wirtschaftlich machbare Beiträge zur Reduktion der Treibhausgasemissionen in verschiedenen Sektoren (Energiewirtschaft, Industrie, Gewerbe/Handel/Dienstleistungen (GHD), Haushalte, Verkehr, Landwirtschaft etc.) zu ermitteln, die in der Summe die erforderliche Gesamtminderung ergeben. Aufgrund seines historisch hohen Anteils wird dabei die Energiewirtschaft zur Erreichung der langfristigen Klimaschutzziele mit Abstand den größten Minderungsbeitrag leisten müssen (u. a. durch den Ausbau der erneuerbaren Energien).
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Fortsetzung der Leistungsbeschreibung unter VI.3).
Dauer: 18 Monate
Referenznummer: iC4 – 80 14 36 /39; Projekt-Nr. 39/15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Ausführung der Leistung ist nicht ortsgebunden; ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin./ Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Genauer Name, eindeutige Adresse und die Rechtsform (GmbH, GbR etc.) des Antragstellers;
b) Angabe einer für das Projekt zuständigen Kontaktperson einschließlich Telefon- und Telefax-Nummer(n) und sonstiger Kommunikationsanschlüsse und -adressen;
c) Beschreibung der institutionellen Struktur des Antragstellers;
d) Qualifikationen und Erfahrungen des Personals sowie ggf. für das Projekt relevante Vorarbeiten und Veröffentlichungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eine formfreie Eigenerklärung – bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied, dass die in §§ 6 EG Abs. 4 und 6, 19 EG Abs. 3 Buchstabe f VOL/A aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Das Fehlen dieser Erklärung kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine[n] Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzliche[n] Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungsaufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“ , die unter der folgenden URL: „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ausschreibungen/zuverbed-forschungsauftraege,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf“ abgerufen werden können. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Keine besondere Rechtsform (aber siehe Abschnitt III Nr. 3.2).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-09-15 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Inhaltliche und technische Qualität des Angebotes (60)
2. Organisatorische Umsetzung (10)
3. Preis (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat IC4
Hannelore Burmann-Jaschke
Internetadresse: www.bmwi.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.bmwi.de 🌏
E-Mail: buero-ib6@bmwi.bund.de 📧

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: iC4 – 80 14 36 /39; Projekt-Nr. 39/15
Zusätzliche Informationen
Fortsetzung der Leistungsbeschreibung unter II.1.5):
II. Ziel des Auftrags:
Das Ziel des Vorhabens ist es, mit Hilfe von Szenarien die Auswirkungen von unterschiedlichen Umsetzungsvarianten zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele (für 2020, 2030, 2040, 2050) auf den Energiesektor zu untersuchen. In Abhängigkeit des Beitrags anderer klimarelevanter Sektoren (z. B. Verkehr, Industrie, Gewerbe/Handel/Dienstleistungen (GHD), Haushalte) zur Emissionsreduktion variiert der Beitrag, der von der Energiewirtschaft erbracht werden muss. Vor diesem Hintergrund sollen Folgen von alternativen Ambitionsniveaus in anderen klimarelevanten Sektoren sowie der dort erforderlichen Maßnahmen auf den Energiesektor untersucht werden. Ferner sollen die Auswirkungen alternativer Umsetzungswege innerhalb des Energiesektors betrachtet und deren Einsatz anhand verschiedener Kriterien bewertet werden. Es sind insbesondere die Auswirkungen auf den Erzeugungsmix und den Ausbaubedarf an erneuerbaren Energien sowie die (Grenz-)Kosten- und Preiswirkungen (u. a. Strompreise) zu analysieren. Dabei sind die Interdependenzen zwischen den Sektoren (insbesondere des Stromsektors mit dem Wärme- und Verkehrssektor) zu berücksichtigen.
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III. Aufgabenstellung/zu erbringende Leistungen:
Im Hinblick auf die zu erbringenden Leistungen und die hierfür zu erstellenden Szenarien ist insbesondere zwischen der mittelfristigen (Zeitraum bis 2030) und langfristigen (Zeitraum 2030 bis 2050) Perspektive zu unterscheiden.
Generell liegt sowohl bei der mittel- als auch langfristigen Perspektive der Fokus auf Deutschland, wobei der europäische Verbund bei der Analyse adäquat zu berücksichtigen ist. Unter Beachtung des Ambitionsniveaus in den weiteren klimarelevanten Sektoren (Haushalte, Verkehr (inkl. internationaler Luftverkehr und Hochseeschifffahrt), GHD, Industrie, Landwirtschaft (inkl. Landnutzung und Forstwirtschaft), Abfallwirtschaft etc.) sollen die Folgen klimapolitischer Anstrengungen für den Energiesektor (inkl. Wechselwirkungen des Stromsektors mit dem Wärme- und Verkehrssektor) mit Hilfe von Szenarien modelliert werden.
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Die genaue Ausgestaltung der Szenarien soll auf Basis von Vorschlägen, die durch den Auftragnehmer zu entwickeln sind, in enger Abstimmung mit dem BMWi erfolgen.
III.1 Langfristige Perspektive:
In Bezug auf die langfristige Perspektive sollen Zielszenarien mit dem Zeithorizont 2050 einschließlich der Zwischenschritte 2030 und 2040 modelliert werden. Dabei sind mindestens die nationalen Klimaziele des Energiekonzepts der Bundesregierung einzuhalten. Ferner sind grundsätzlich auch die weiteren Ziele des Energiekonzepts hinsichtlich des Ausbaus der erneuerbaren Energien und der Steigerung der Energieeffizienz einzuhalten.
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In den Szenarien sollen zum einen die Auswirkungen von Anstrengungsniveaus und Maßnahmen in anderen Sektoren auf den Energiesektor im Allgemeinen und den Ausbaubedarf im Bereich der erneuerbaren Energien im Speziellen untersucht werden. Zum anderen sollen die Auswirkungen alternativer Umsetzungswege innerhalb des Energiesektors und die diesbezüglichen Folgen für den Ausbaubedarf im Bereich der erneuerbaren Energien sowie die Kosten- und Preiswirkungen (u. a. Strompreise) analysiert werden.
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Im Hinblick auf das nationale Klimaziel für das Jahr 2050 soll zum einen eine Variante modelliert werden, in der lediglich das Mindestziel von -80 % Treibhausgasreduktion erfüllt wird. Zum anderen soll auch eine Variante modelliert werden, in der eine deutlich ambitionierte Emissionsminderung in Höhe von 90-95 % erreicht wird.
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Darüber hinaus sind für zentrale Einflussfaktoren entweder Szenariovarianten zu modellieren bzw. je nach Setzung zumindest begründete Annahmen zu definieren. Hierzu gehören unter anderem Zulässigkeit und Potenziale von CCS (Carbon Capture and Storage), Potenziale im Bereich der erneuerbaren Energien (insbesondere Biomasse), Restriktionen bei Stromim- und -exporten, etc.
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Ferner sind für mindestens 3 zentrale Einflussgrößen Sensitivitätsanalysen zu rechnen. In Frage kommen hierfür z. B. die Höhe der Brennstoff- und CO2-Preise sowie unterschiedliche technologische (Kosten-) Entwicklungen (z. B. im Bereich der Energieeffizienz).
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Für sämtliche Szenarien sind mindestens folgende Parameter auszuweisen:
— Treibhausgasemissionen, differenziert nach Sektoren;
— Energieverbräuche (End- und Primärenergieverbrauch), differenziert nach Sektoren und Verbrauchergruppen (private Haushalte, GHD, Industrie);
— Stromsektor:
• Erzeugung und Leistung der erneuerbaren Energien, differenziert nach Energieträgern;
• Erzeugung und Leistung der konventionellen Kraftwerke, differenziert nach Energieträgern;
• Erzeugung und Leistung bei Kraft-Wärme-Kopplung, differenziert nach Energieträgern;
— Wärmesektor: Primär- und Endenergieverbrauch, differenziert nach Technologiemix und Nutzungsarten (Raumwärme, Prozesswärme etc.);
— Verkehrssektor: Technologie- und Verbrauchsmix, differenziert nach Verkehrsträgern;
— Ökonomische Kenngrößen:
• Gesamtwirtschaftliche Wirkungen;
• Preiswirkungen, u. a.;
• Verbraucherpreise Energie;
• Zertifikatspreise;
• Großhandelsstrompreise;
• Verteilungswirkungen, u. a.;
• Verbrauchergruppen (private Haushalte, GHD, Industrie);
• innerhalb der Energiewirtschaft (konventionelle Erzeugung, EE-Branche etc.).
III.2. Mittelfristige Perspektive
In Bezug auf die mittelfristige Perspektive ist der Zeithorizont bis 2030 mit den Zwischenschritten 2020 und 2025 zu betrachten. Für die Analyse des mittelfristigen Betrachtungszeitraums ist als Referenzszenario zunächst ein Business-as-usual-Szenario zu erstellen, welches den aktuellen Stand der politisch beschlossenen Maßnahmen widerspiegelt (u. a. Ausbaukorridore des EEG 2014, NAPE etc.).
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Um jeweils politisch aktuell diskutierte Maßnahmen beurteilen zu können, sollen ferner in einem ausreichenden Umfang Maßnahmenszenarien einkalkuliert werden, um alternative Politikmaßnahmen zur Erreichung der mittelfristigen Ziele des Energiekonzepts und ihre diesbezüglichen Wirkungen analysieren zu können. Konkret sollen in drei energiepolitischen Handlungsfeldern jeweils 5 Maßnahmenszenarien für alternative Politikmaßnahmen einkalkuliert werden. Über den genauen Analysegegenstand der Maßnahmenszenarien soll ad-hoc im Laufe des Projektes entschieden werden.
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Dabei sollen auch für die Szenarien mit dem mittelfristigen Zeithorizont bezüglich zentraler Einflussfaktoren (u. a. Brennstoff- und CO2-Preise) Sensitivitätsanalysen vorgesehen werden.
Analog zu den Langfristszenarien sind auch für die Mittelfristszenarien die in Bezug auf die jeweilige Fragestellung zentralen Wirkungen und Kenngrößen auszuweisen (z. B. Klimawirkungen, Energieverbräuche, Erzeugungsmix, Preiswirkungen, Verteilungswirkungen etc.).
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IV. Bearbeitungszeit
Es ist eine Laufzeit von 18 Monaten vorgesehen. Der Auftragsbeginn erfolgt möglichst kurzfristig. Die Bearbeitung erfolgt in enger inhaltlicher und zeitlicher Abstimmung mit dem Auftraggeber.
V. Allgemeine Anforderungen
Die Bearbeitung des gesamten Vorhabens erfolgt in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Soweit der Bieter eine vergleichbare Tätigkeit für einen anderen Auftraggeber bearbeitet, ist dies (ohne Nennung des Auftraggebers) offen zu legen. Auf eventuell dadurch entstehende Interessenskonflikte ist hinzuweisen.
V.1 Besprechungen:
Besprechungen mit dem Auftraggeber sind in der Regel alle 1-2 Monate (ca. 3 Stunden, max. halbtägig) und bei Bedarf häufiger durchzuführen (ggf. auch als Telefonkonferenz möglich) und zu protokollieren. Die Besprechungen dienen der Darstellung des Arbeitsstands, der Diskussion der Inhalte sowie der Klärung etwaiger Fragestellungen im Hinblick auf die weiteren Arbeiten vor dem Hintergrund der bisherigen Erkenntnisse. Darüber hinaus sollen ein Auftakttreffen (unmittelbar nach Vorhabenbeginn) und ein Abschlusstreffen (beide halbtägig) vom Auftragnehmer organisiert und durchgeführt werden. Die Besprechungen finden bei dem Auftraggeber statt. Räume werden kostenfrei zur Verfügung gestellt, Catering ist nicht erforderlich.
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V.2 Berichte:
Zusätzlich zu den oben genannten Leistungen ist zum Abschluss des Vorhabens ein Abschlussbericht in Deutsch mit einer Gesamtdokumentation über die erbrachten Leistungen vorzulegen. Dieser Abschlussbericht ist im Entwurf einen Monat vor Ende des Vorhabens dem BMWi elektronisch zur Abstimmung vorzulegen.
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Zusätzlich und zeitgleich zum Abschlussbericht sind eine Kurzfassung mit 10-15 Seiten Umfang in Deutsch sowie in Englisch vorzulegen. Diese sind ebenfalls im Entwurf einen Monat vor Ende des Vorhabens dem BMWi elektronisch zur Abstimmung vorzulegen.
Nach 6 und 12 Monaten ist jeweils ein Zwischenbericht mit den jeweiligen Zwischenergebnissen vorzulegen. Ferner soll der Fortschritt des Vorhabens über die Protokolle der regelmäßigen Besprechungen dokumentiert werden. Den abgestimmten Protokollen sind etwaige Präsentationen, Arbeitspapiere u. ä., die im Vorfeld erarbeitet oder während der Besprechungen dargestellt wurden, beizufügen.
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Alle Berichte/Kurzfassungen sind in 2 Printexemplaren und zusätzlich in elektronischer Form einzureichen.
V.3 Veröffentlichungen:
An geeigneter Stelle sind alle Veröffentlichungen mit dem Hinweis, dass es sich hierbei um ein Vorhaben im Auftrage des Bundeswirtschaftsministeriums handelt, zu versehen.
Dokumente, die für den Internetauftritt des BMWi erstellt werden, sollen den Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechen. Barrierefreie Informationstechnik-Verordnungen sind auf den Internetseiten des BIK (Arbeitskreis „barrierefrei informieren und kommunizieren“) zu finden: http://www.bik-online.info/.
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V.4 Ausführung der Leistung:
Das Angebot muss alle in den Abschnitten III) und V) beschriebenen Leistungen enthalten.
Das Angebot muss detailliert und nachvollziehbar darstellen, wie die in der Leistungsbeschreibung in Abschnitt III) beschriebenen Leistungen ausgeführt und die Fragestellungen abgearbeitet werden sollen (Ziele, Arbeitsprogramm mit Zeitplan) und welche Quellen und Vorarbeiten hier ausgewertet werden.
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Die Darstellung soll detaillierte und nachvollziehbare Angaben dazu enthalten, welche Aspekte schwerpunktmäßig untersucht werden, welche Modelle und Datensätze zum Einsatz kommen und welche Vorgehensweise und welche einzelnen Arbeitsschritte in der Bearbeitung der Teilaufgaben gewählt werden sollen.
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Es ist zudem ein hinreichend detaillierter Arbeits-, Zeit-, Meilenstein- und Ressourcenplan unter verbindlicher Benennung einer Projektleiterin bzw. eines Projektleiters sowie der für die einzelnen Arbeitspakete zuständigen Bearbeiterinnen bzw. Bearbeiter beizufügen.
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Der/die Projektleiter/in und seine/ihre Qualifikationen und Erfahrungen sowie entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen sind zu benennen. Es ist darzustellen, wer welche Aufgaben wahrnehmen soll und wer die Projektleitung und -koordinierung übernimmt. Der Auftragnehmer wird gebeten, alle am Projekt beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Erfassung und Speicherung ihrer Daten (Name, dienstliche Erreichbarkeit) hinzuweisen und deren Einverständnis einzuholen. Die vollständige und termingerechte Bearbeitung des gesamten Aufgabenumfangs ist bei gleichbleibend hoher wissenschaftlicher Qualität sicherzustellen.
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Es ist ein angemessener Personal- und Sachmitteleinsatz anzusetzen. Die voraussichtlichen Kosten sind unter Darlegung eines Mengen- und Preisgerüstes für Personal-, Reise- und Sachkosten nachvollziehbar darzustellen. Bei der Kalkulation der Reisekosten hat sich der Bieter an den Vorgaben des Bundesreisekostengesetzes zu orientieren.
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Ende der Leistungsbeschreibung:
Ihr Angebot soll einer Reihe von Formvorschriften entsprechen, die in den „Leitlinien für Angebote zu Forschungs- und Evaluierungs-Projekten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“ formuliert sind. Diese „Leitlinien“ können unter der folgenden URL: „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/J-L/leitlinien-angebote-forschungsvorhaben-bmwi,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf“ abgerufen werden. Die „Leitlinien“ und die „ZVB“ (zu „ZVB“ siehe Abschnitt III.1.2)) können auch unter der in Abschnitt I Nr. 1 angegebenen Telefon- oder Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse angefordert werden. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
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Ihr Angebot zu dem im Abschnitt II.1.1) genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Das Angebot muss – komplett mit allen Bestandteilen – spätestens am 15.6.2015 bis 15:00 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt worden sein.
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Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
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Sie können Ihr Angebot auch per Post oder direkter Zustellung (1 ungebundenes Druckexemplar und – als PDF-Datei – auf einer CD-ROM [keine DVD!]) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I.1)) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen. Angebot zu Projekt I C 4 - 39/15!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 08:00 Uhr-16:30 Uhr, Fr. 7:30 Uhr-15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihr Angebot rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Angebots so frühzeitig ein, dass es spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Angebote gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
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Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen – auch internationale – sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe Abschnitt IV.2.1)). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
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Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Name: Vergabeprüfstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat IB6
Internetadresse: www.bmwi.de 🌏
Fax: +49 30186155473 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BMWi zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWi geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BMWi dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen.
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Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101 a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWi geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWi.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: 11019 Berlin
Telefon: +49 30186150 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Referat IB6 11019 Berlin
Quelle: OJS 2015/S 090-162032 (2015-05-06)