Begleit- und Wirkungsforschung des Förderprogramms Elektro Power II (Elektromobilität – Positionierung der Wertschöpfungskette ) des BMWi sowie der an das Förderprogramm angelehnten Projekte des BMWi
Die wissenschaftliche Begleitung, programmübergreifende Koordination und Evaluation sollen eine übergreifende Betrachtung der Förderziele des Programms Elektro Power II und der an das Programm angelehnten Projekte vornehmen. Weiterhin sollen die einzelnen Projekte bei der Erreichung der Förderziele unterstützt werden. Dabei sollen mögliche Synergieeffekte zwischen den Projekten bestmöglich genutzt und gewonnene Ergebnisse im Sinne nachhaltiger Verwertung verbreitet und für relevante Zielgruppen aufbereitet werden. Wesentliche Aufgaben der wissenschaftlichen Begleitung zur Erreichung der Ziele gliedern sich in folgende Arbeitspakete: 1. Wissenschaftliche Begleitung, Gesamtkoordination und Vernetzung der einzelnen Projekte; 2. Bearbeitung der Querschnittsthemen; 3. Unterstützung des Auftraggebers bei der Öffentlichkeitsarbeit; 4. Unterstützung des Auftraggebers bei der internationalen Zusammenarbeit; 5. Erarbeitung eines ganzheitlichen Konzepts zur Unterstützung der Elektromobilitätsanwender in der Markthochlaufphase; 6. Evaluation.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-24.
Auftragsbekanntmachung (2015-06-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Referat IC4
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmwi.de🌏
E-Mail: bernd.jakobs@bmwi.bund.de📧
Telefon: +49 30186152275📞
Fax: +49 30186152698 📠
Ihren Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II Nr. 1.1) genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Der Antrag muss – komplett mit allen Bestandteilen – spätestens am 3.8.2015 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 30186101234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
Sie können Ihren Antrag auch per Post oder direkter Zustellung (2 ungebundene einseitige Druckexemplare und – als PDF-Datei – auf einer CD-ROM (keine DVD)) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zu Projekt I C 4 – 47/15!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8:00 Uhr-16:30 Uhr, Fr. 7:30 Uhr-15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihren Antrag rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Antrags so frühzeitig ein, dass er spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen – auch internationale – sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Informationen zum weiteren Vergabeverfahren bzw. für die spätere Auftragsvergabe:
Wenn bis zum 31.8.2015 keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht (auf entsprechenden Antrag können Sie gem. § 22 EG Abs. 1 VOL/A Auskunft über die Gründe der Nichtberücksichtigung erhalten).
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe auch Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine(n) Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzliche(n) Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungs- und Evaluierungs-Aufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“, die unter der folgenden URL „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ausschreibungen/zuverbed-forschungsauftraege,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf“ abgerufen werden können. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung erfolgt mit der Aufforderung zum Angebot.
Ihren Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II Nr. 1.1) genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Der Antrag muss – komplett mit allen Bestandteilen – spätestens am 3.8.2015 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 30186101234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
Sie können Ihren Antrag auch per Post oder direkter Zustellung (2 ungebundene einseitige Druckexemplare und – als PDF-Datei – auf einer CD-ROM (keine DVD)) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zu Projekt I C 4 – 47/15!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8:00 Uhr-16:30 Uhr, Fr. 7:30 Uhr-15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihren Antrag rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Antrags so frühzeitig ein, dass er spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen – auch internationale – sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Informationen zum weiteren Vergabeverfahren bzw. für die spätere Auftragsvergabe:
Wenn bis zum 31.8.2015 keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht (auf entsprechenden Antrag können Sie gem. § 22 EG Abs. 1 VOL/A Auskunft über die Gründe der Nichtberücksichtigung erhalten).
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe auch Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine(n) Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzliche(n) Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungs- und Evaluierungs-Aufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“, die unter der folgenden URL „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ausschreibungen/zuverbed-forschungsauftraege,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf“ abgerufen werden können. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung erfolgt mit der Aufforderung zum Angebot.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die wissenschaftliche Begleitung, programmübergreifende Koordination und Evaluation sollen eine übergreifende Betrachtung der Förderziele des Programms Elektro Power II und der an das Programm angelehnten Projekte vornehmen. Weiterhin sollen die einzelnen Projekte bei der Erreichung der Förderziele unterstützt werden. Dabei sollen mögliche Synergieeffekte zwischen den Projekten bestmöglich genutzt und gewonnene Ergebnisse im Sinne nachhaltiger Verwertung verbreitet und für relevante Zielgruppen aufbereitet werden.
Die wissenschaftliche Begleitung, programmübergreifende Koordination und Evaluation sollen eine übergreifende Betrachtung der Förderziele des Programms Elektro Power II und der an das Programm angelehnten Projekte vornehmen. Weiterhin sollen die einzelnen Projekte bei der Erreichung der Förderziele unterstützt werden. Dabei sollen mögliche Synergieeffekte zwischen den Projekten bestmöglich genutzt und gewonnene Ergebnisse im Sinne nachhaltiger Verwertung verbreitet und für relevante Zielgruppen aufbereitet werden.
Wesentliche Aufgaben der wissenschaftlichen Begleitung zur Erreichung der Ziele gliedern sich in folgende Arbeitspakete:
1. Wissenschaftliche Begleitung, Gesamtkoordination und Vernetzung der einzelnen Projekte;
2. Bearbeitung der Querschnittsthemen;
3. Unterstützung des Auftraggebers bei der Öffentlichkeitsarbeit;
4. Unterstützung des Auftraggebers bei der internationalen Zusammenarbeit;
5. Erarbeitung eines ganzheitlichen Konzepts zur Unterstützung der Elektromobilitätsanwender in der Markthochlaufphase;
6. Evaluation.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: IC4 - 80 14 36/47; Projekt 47/15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Ausführung der Leistung ist nicht ortsgebunden; ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin/Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Genauer Name, eindeutige Adresse und die Rechtsform (GmbH, GbR etc.) des Antragstellers;
b) Angabe einer für das Projekt zuständigen Kontaktperson einschließlich Telefon- und Telefax-Nummer(n) und sonstiger Kommunikationsanschlüsse und -adressen.
c) Anforderungen für den Teilnahmeantrag:
Im Teilnahmeantrag werden konzeptionelle Vorstellungen zur inhaltlichen Gestaltung der o. a. Aufgaben und zur methodischen Vorgehensweise erwartet. Der Anbieter – oder das Anbieterkonsortium – soll nachweisbar organisatorisch und fachlich in der Lage sein, alle verlangten Aufgaben auf hohem Niveau und fristgerecht durchzuführen.
Im Teilnahmeantrag werden konzeptionelle Vorstellungen zur inhaltlichen Gestaltung der o. a. Aufgaben und zur methodischen Vorgehensweise erwartet. Der Anbieter – oder das Anbieterkonsortium – soll nachweisbar organisatorisch und fachlich in der Lage sein, alle verlangten Aufgaben auf hohem Niveau und fristgerecht durchzuführen.
Bei einer Bietergemeinschaft verpflichten sich die Mitglieder, für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung. Alle im Teilnahmeantrag geforderten Erklärungen gelten für die Bietergemeinschaft.
Bei einer Bietergemeinschaft verpflichten sich die Mitglieder, für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung. Alle im Teilnahmeantrag geforderten Erklärungen gelten für die Bietergemeinschaft.
Zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Bearbeitung und einer reibungslosen Kommunikation mit dem Auftraggeber und dem Projektträger müssen die nachfolgenden allgemeinen, organisatorischen und fachlichen Anforderungen erfüllt sein. Im Teilnahmeantrag ist hierzu ausdrücklich Stellung zu nehmen.
Zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Bearbeitung und einer reibungslosen Kommunikation mit dem Auftraggeber und dem Projektträger müssen die nachfolgenden allgemeinen, organisatorischen und fachlichen Anforderungen erfüllt sein. Im Teilnahmeantrag ist hierzu ausdrücklich Stellung zu nehmen.
Die frist- und formgerecht eingereichten Teilnahmeanträge werden anhand folgender Kriterien bewertet:
(A) = Ausschlusskriterium,
(W) = Wertungskriterium.
0 Punkte: fehlt, nicht vorhanden;
1 Punkt: mangelhaft, nicht ausreichend;
2 Punkte: ausreichend;
3 Punkte: mittelmäßig;
4 Punkte: gut;
5 Punkte: sehr gut;
6 Punkte: überdurchschnittlich/herausragend.
Allgemeine Anforderungen:
— Leichte Erreichbarkeit und kurze Kommunikationswege mit dem Auftraggeber (A).
— Kommunikation in deutscher Sprache (A).
— Sicherstellung der absoluten Vertraulichkeit aller im Rahmen des Auftrags erhobenen, erstellten und genutzten Daten (A).
— Vermeidung von Interessenskonflikten; insbesondere müssen Personen, die zum Kernteam des Auftragnehmers gehören ausreichend organisatorischen, wirtschaftlichen und personellen Abstand zu den Zuwendungsempfängern des Förderprogramms Elektro Power II und der an das Förderprogramm angelehnten Projekte des Auftraggebers haben. Etwaige sonstige Interessenskonflikte sind ausdrücklich zu benennen und Maßnahmen für die Sicherstellung einer unabhängigen Bearbeitung des Auftrages zu erläutern (A).
— Vermeidung von Interessenskonflikten; insbesondere müssen Personen, die zum Kernteam des Auftragnehmers gehören ausreichend organisatorischen, wirtschaftlichen und personellen Abstand zu den Zuwendungsempfängern des Förderprogramms Elektro Power II und der an das Förderprogramm angelehnten Projekte des Auftraggebers haben. Etwaige sonstige Interessenskonflikte sind ausdrücklich zu benennen und Maßnahmen für die Sicherstellung einer unabhängigen Bearbeitung des Auftrages zu erläutern (A).
— Im Teilnahmeantrag ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenz- oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet bzw. die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet (A).
— Im Teilnahmeantrag ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenz- oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet bzw. die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet (A).
— Der Bewerber hat zu erklären, dass er der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist (A).
— Der Bewerber hat zu erklären, dass er wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist (A).
— Der Bewerber hat zu erklären, dass er wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist (A).
Folgende weitere Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag beizufügen:
— Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, eine Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Darstellung des Unternehmens und Nennung des Aufgabengebiets. Falls kein Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt wird, ist dies entsprechend zu vermerken (A).
— Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, eine Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Darstellung des Unternehmens und Nennung des Aufgabengebiets. Falls kein Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt wird, ist dies entsprechend zu vermerken (A).
— Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt wird, eine Erklärung zur Bietergemeinschaft. Falls keine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, ist dies entsprechend zu vermerken (A).
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten beiden Geschäftsjahre (A).
— Bei Bewerbern, die bislang noch keine oder nur begrenzte Geschäftsbeziehung zum Auftraggeber hatten, ist ein Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist (für Deutschland ein Handelsregisterauszug)vorzulegen (A).
— Bei Bewerbern, die bislang noch keine oder nur begrenzte Geschäftsbeziehung zum Auftraggeber hatten, ist ein Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist (für Deutschland ein Handelsregisterauszug)vorzulegen (A).
Organisatorische Anforderungen:
Die organisatorischen und technischen Voraussetzungen des Bewerbers müssen eine schnelle und qualitativ hochwertige Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistungen sicherstellen. Dem Teilnahmeantrag ist daher beizufügen:
— eine kurze Beschreibung des Unternehmens (Unternehmensprofil; Anzahl der Beschäftigten, Jahresumsatz, Standorte, Unternehmensstruktur, Rechtsform) (W1);
— die Darstellung der organisatorischen Verfahren zur Sicherstellung einer gleich-bleibend guten Bearbeitung des Auftrages (W2).
Darüber hinaus sind Zeiten anzugeben, innerhalb derer der Auftragnehmer dem Auftraggeber und Dritten regelmäßig als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Die genaue Ausgestaltung der zukünftigen Arbeitsabläufe zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer werden in einem Workshop nach Auftragsvergabe festgelegt.
Darüber hinaus sind Zeiten anzugeben, innerhalb derer der Auftragnehmer dem Auftraggeber und Dritten regelmäßig als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Die genaue Ausgestaltung der zukünftigen Arbeitsabläufe zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer werden in einem Workshop nach Auftragsvergabe festgelegt.
Fachliche Anforderungen:
Im Teilnahmeantrag ist die fachliche und technische Leistungsfähigkeit des Bewerbers für alle ausgeschriebenen Aufgaben hinreichend darzulegen und die erfolgreiche Durchführung, mindestens jedoch die aktive Teilnahme an ähnlichen Aufträgen bzw. Evaluationsprojekten, nachzuweisen. Folgende Unterlagen sind für die Bewertung der Teilnahmeanträge erforderlich:
Im Teilnahmeantrag ist die fachliche und technische Leistungsfähigkeit des Bewerbers für alle ausgeschriebenen Aufgaben hinreichend darzulegen und die erfolgreiche Durchführung, mindestens jedoch die aktive Teilnahme an ähnlichen Aufträgen bzw. Evaluationsprojekten, nachzuweisen. Folgende Unterlagen sind für die Bewertung der Teilnahmeanträge erforderlich:
— konzeptionelle Vorstellungen zur inhaltlichen Gestaltung und methodischen Vorgehensweise bei der Bearbeitung der einzelnen Arbeitspakete (W3).
— Beschreibung der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Themengebiets, des Auftragsvolumens, der Leistungszeit sowie des Auftraggebers (maximal 5 Aufträge) (W4).
— Angaben zu den für die Ausführung des Auftrages vorgesehenen Personen (beruflicher Werdegang, Qualifikation, Referenzen) (W5). Das Vorhalten aller erforderlichen Fachkompetenzen, auch in den Querschnittsthemen, wird vorausgesetzt.
— Nachweis fundierter Kenntnisse auf dem Gebiet der Elektromobilität sowie bei der Durchführung von Evaluationen (W6).
Gewichtung der Wertungskriterien:
W1 W2 W3 W4 W5 W6,
5 % 10 % 35 % 10 % 20 % 20 %.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die o. a. Erklärungen – bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied, dass die in §§ 6 EG Abs. 4 und 6, 19 EG Abs. 3 Buchstabe f VOL/A aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Das Fehlen dieser Erklärungen kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die o. a. Erklärungen – bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied, dass die in §§ 6 EG Abs. 4 und 6, 19 EG Abs. 3 Buchstabe f VOL/A aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Das Fehlen dieser Erklärungen kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Keine besondere Rechtsform (aber siehe Abschnitt III Nr. 3.2).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 6
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-08-25 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität und Kompetenz (45)
2. Zweckmäßigkeit der Leistung (25)
3. Preis (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: IC4 - 80 14 36/47; Projekt 47/15
Zusätzliche Informationen
Ihren Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II Nr. 1.1) genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Der Antrag muss – komplett mit allen Bestandteilen – spätestens am 3.8.2015 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt worden sein.
Ihren Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II Nr. 1.1) genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Der Antrag muss – komplett mit allen Bestandteilen – spätestens am 3.8.2015 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 30186101234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 30186101234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
Sie können Ihren Antrag auch per Post oder direkter Zustellung (2 ungebundene einseitige Druckexemplare und – als PDF-Datei – auf einer CD-ROM (keine DVD)) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zu Projekt I C 4 – 47/15!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8:00 Uhr-16:30 Uhr, Fr. 7:30 Uhr-15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihren Antrag rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Antrags so frühzeitig ein, dass er spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Sie können Ihren Antrag auch per Post oder direkter Zustellung (2 ungebundene einseitige Druckexemplare und – als PDF-Datei – auf einer CD-ROM (keine DVD)) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zu Projekt I C 4 – 47/15!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8:00 Uhr-16:30 Uhr, Fr. 7:30 Uhr-15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihren Antrag rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Antrags so frühzeitig ein, dass er spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen – auch internationale – sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Informationen zum weiteren Vergabeverfahren bzw. für die spätere Auftragsvergabe:
Wenn bis zum 31.8.2015 keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht (auf entsprechenden Antrag können Sie gem. § 22 EG Abs. 1 VOL/A Auskunft über die Gründe der Nichtberücksichtigung erhalten).
Wenn bis zum 31.8.2015 keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht (auf entsprechenden Antrag können Sie gem. § 22 EG Abs. 1 VOL/A Auskunft über die Gründe der Nichtberücksichtigung erhalten).
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe auch Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe auch Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine(n) Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzliche(n) Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungs- und Evaluierungs-Aufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“, die unter der folgenden URL „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ausschreibungen/zuverbed-forschungsauftraege,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf“ abgerufen werden können. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung erfolgt mit der Aufforderung zum Angebot.
Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine(n) Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzliche(n) Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungs- und Evaluierungs-Aufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“, die unter der folgenden URL „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ausschreibungen/zuverbed-forschungsauftraege,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf“ abgerufen werden können. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung erfolgt mit der Aufforderung zum Angebot.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Name: Vergabeprüfstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie; Referat IB6
Internetadresse: www.bmwi.de🌏
Fax: +49 30186155473 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bewerber haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Sieht sich ein Bewerber durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BMWi zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Verstöße, die für den Bewerber aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem BMWi geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BMWi dem Bewerber mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein Bewerber durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BMWi zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Verstöße, die für den Bewerber aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem BMWi geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BMWi dem Bewerber mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postort: Berlin
Postleitzahl: 11019
Telefon: +49 30186150📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Referat IB6
Postleitzahl: 11009
Fax: +49 30185473 📠
Quelle: OJS 2015/S 122-223312 (2015-06-24)