Beratungs- und Umsetzungsleistungen beim Forum Energiedialog

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Anknüpfend an den im IEKK genannten Windenergie-Dialog und in Ergänzung zum bestehenden Beratungsangebot, das die fachliche Beratung und die administrative Abwicklung von konkreten Projekten stärkt (z.B. Kompetenzzentren Energie bei den Regierungspräsidien), will das Umweltministerium ab 2015 ein zusätzliches Beratungsangebot für Kommunen/kommunale Entscheidungsträger im Bereich Coaching, Moderation und Mediation einrichten, mit dem den Kommunen bei der weiteren Umsetzung der Energiewende eine Handreichung angeboten werden soll.
Gesucht wird ein sog. Mobiles Beraterteam, das gemeinsam mit einen sog. Kernteam (bestehend aus einem Referenten im UM (Federführung) und insgesamt 3 weiteren Stellen in den Kompetenzzentren Energie der vier Regierungspräsidien) das Forum Energiedialog praktisch umsetzt. Das Beraterteam dient dem Kernteam in der fachlichen Zuarbeit, aber auch als operativer Arm bzw. in Ergänzung der Tätigkeiten vor Ort. Es soll wenn möglich tätig werden, bevor sich Widerstand gegen Projekte formiert, aber auch i.R. von notwendig werdenden Moderations- und Mediationsverfahren. Zwingend erforderlich ist dabei eine enge Abstimmung zwischen dem Kern- und dem Beraterteam, z.B. in monatlichen Projektreffen, Telefonkonferenzen usw., an denen bei Bedarf auch weitere Fachreferate des UM beteiligt werden müssen.
Zunächst soll das Forum Energiedialog durch das Kern- und das Beraterteam in geeigneter Form bekannt gemacht und bei Kommunen um eine Teilnahme an dem Projekt geworben werden. Unter den sich für das Forum Energiedialog bewerbenden Kommunen erfolgt eine Auswahl durch das Kern- und Beraterteam. Danach wird es die Aufgabe vor allem des Beraterteams sein, proaktiv und mit dem notwendigen kommunalpolitischen Gespür auf Gemeinden zuzugehen, um vor Ort den Puls zu fühlen und zu eruieren, mit welchen, auf den Individualfall abgestimmten konkreten Maßnahmen, auch in Abstimmung mit den Agierenden vor Ort, eine Unterstützung erfolgen kann. Das Beraterteam macht einen entsprechenden Vorschlag, was getan werden könnte. Das Kernteam unter der Leitung des UM bewertet diesen Vorschlag und entscheidet dann, ob entsprechend vorgegangen werden soll. Das Kernteam ist in die Vorschlagsfindung einzubinden. Das Beraterteam setzt die Vorschläge dann (ggfs. unter Beteiligung des Kernteams) um.
Die Aufgaben des Kern- und des Beraterteams sind vielfältig und bestehen aus generellen Maßnahmen, die für alle Kommunen anwendbar sein sollen und darüber hinaus für jede Kommune individuell zugeschnittenen Maßnahmen. Beispiele können sein:
— Bekannt machen des Forum Energiedialog durch Infobesuche z.B. in Bürgermeistersprengeln mit dem Ziel, dass sich Kommunen aktiv um eine Teilnahme bemühen.
— Erstbesuch und -gespräch, in Bewerberkommunen, um u.a. einen Eindruck des Problemdrucks und der Problemlage zu gewinnen.
— Identifikation der Teilnehmerkommunen
Die in einer Teilnehmerkommune gewonnenen Erkenntnisse sollen einen wichtigen Impuls für Planungsprozesse in anderen Kommunen der Region geben (Multiplikatorwirkung)
— Erheben des konkreten Konfliktpotentials in den ausgewählten Teilnehmerkommunen
— Vorschlag und Auswahl der konkreten Maßnahmen
— Umsetzung der konkreten Maßnahmen
wie z.B.:
— Erarbeiten von konkreten Handreichungen zu Verwaltungsverfahren (z.B. Prozesschart zum Genehmigungsprozess)
— Erarbeiten von konkreten Handreichungen zur Entwicklung einer Beteiligungskultur und für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
— telefonische Beratung („Hotline“) für Fragen i.R.d. Forum Energiedialog
— Aufbau eines internen Internettools, in das erteilte Bescheide zum Erfahrungsaustausch zwischen den Behörden eingestellt werden
— Umsetzen von (landesweiten) Fakten-Checks zu Windkraftthemen wie Infraschall, Gesundheitsfolgen, Immobilienpreise, Tourismusauswirkungen, etc und Aufarbeitung der Ergebnisse in Argumentationspapieren für Diskussionen vor Ort unter Berücksichtigung bereits bestehender Papiere (z.B. FAQ Wind der LuBW), in Erklärfilmen, einer App und einer Internetseite
— Begleiten von vor Ort initiierten Konzepten zum Umgang mit dem Ausbau EE, z.B. mit Workshop-Angeboten
— Erarbeiten und Verbreiten von Informationen zu Bürgerenergiemodellen, gemeinsam mit der LUBW
— Vernetzen von Stadtwerken, Bürgerenergiemodellen und Kommunen als Hilfestellung zur Umsetzung von Energiewendeprojekten
— Organisieren von Expertenveranstaltungen z.B. in Form von „Speed-Dating-Messen“ (ähnlich Windenergiemesse Langenburg) als regionale Veranstaltungen, z.B. auf der Ebene der Regionalverbände oder der (wichtigsten) Landkreise
— Organisieren eines informellen Erfahrungsaustauschs, insbesondere für Gemeinderäte, Bürgermeister und Verwaltungsmitarbeiter (vor allem der Sachbearbeiterebene) aller Behörden
— Bildungsangebote (wie kommuniziere ich unliebsame Themen und demonstriere Geschlossenheit? / Sprachregelungen / …) machen
— Durchführen von Trainings zur „Risikokommunikation“
— Erarbeiten von Argumenten für konkrete Infrastrukturen und niederschwellige Verbreitung
— Deutliches Vermitteln von Potenzialen, Funktionen und Grenzen, der Bürgerbeteiligung an alle Beteiligten
Ideen für weitere Maßnahmen, um flexibel auf Gegebenheiten vor Ort reagieren zu können, sind denkbar und sollen im Rahmen der Ausschreibung für das Beraterteam abgefragt werden.
Für die Aufgaben des mobilen Beraterteams kommen Bieter/Bietergemeinschaften mit guter fachlicher Expertise in Coaching-, Moderations- und Mediationstechniken sowie im Planungsrecht, guten Kenntnissen der Struktur Baden-Württembergs, guter Vernetzung im Land und, wenn möglich, begleitet von (ehem.) Bürgermeistern aus Baden-Württemberg mit einschlägiger Erfahrung in EE-Projekten, in Betracht. Mit Blick auf die zu erwartenden Gespräche und Diskussionen in sehr sensiblen Umfeldern ist der sichere Umgang mit der Amtssprache Deutsch in Wort und Schrift zwingend erforderlich.
Nach Vertragsschluss sollen in einem Kick-Off Workshop mit dem obsiegenden Bieter/Bietergemeinschaft erste Konzepte und Maßnahmen festgelegt werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-07-27 Auftragsbekanntmachung
2016-06-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-07-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Menge oder Umfang:
Der Vertrag soll für einen Zeitraum von Herbst 2015 bis 31.12.2018 geschlossen werden. Er soll zunächst eine Laufzeit bis 30.6.2017 enthalten und sich danach stillschweigend bis 31.12.2018 verlängern, wenn er nicht vom Auftraggeber bis 31.3.2017 schriftlich gekündigt wird.Für das Gesamtprojekt bis Ende 2018 stehen Mittel in Höhe von insgesamt max. 2,1 Mio EUR zur Verfügung (zzgl. gesetzl. USt), die sich wie folgt verteilen:2015 334.000 EUR2016 588.000 EUR1.1. bis 30.06.2017 295.000 EUR1.7. bis 31.12.2017 295.000 EUR2018 588.000 EURDie zeitliche Verteilung auf die Projektjahre ist einzuhalten. In dieser Summe sind auch in geringem Umfang Sachkosten die beim Kernteam anfallen enthalten.Der Mitteleinsatz für das Gesamtprojekt hängt sehr stark von der Anzahl der zu betreuenden Gemeinden ab. Darüber hinaus kommen nicht in jeder Gemeinde dieselben Verfahren, Methoden, Veranstaltungsarten etc. zum Einsatz. Um erfolgreich zu sein, müssen diese individuell auf die jeweiligen Verhältnisse vor Ort zugeschnitten sein. Andererseits werden im Projekt auch Ergebnisse erarbeitet, die übertragbar sein werden.Bei der Gesamtsumme handelt es sich deshalb um einen Höchstbetrag!Die einzelnen bedarfs- und anforderungsgerechten Leistungen werden in gemeinsamen Sitzungen des Kernteams und des Beraterteams besprochen und durch das federführende UM freigegeben. Es werden dann nur die tatsächlich erbrachten Leistungen abgerechnet. Die Vergütung erfolgt stets im Nachgang anhand nachweislich geleisteter Stunden, Kostennachweis etc.12 100 000
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Postanschrift: Kernerplatz 9 (Dienstgebäude Willy-Brandt-Str. 41)
Postleitzahl: 70182
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.um.baden-wuerttemberg.de 🌏
E-Mail: claus.selbmann@um.bwl.de 📧
Telefon: +49 7111261208 📞
Fax: +49 7111261258 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-27 📅
Einreichungsfrist: 2015-08-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 147-271343
ABl. S-Ausgabe: 147
Zusätzliche Informationen
1. Die Angaben gemäß Ziffern III. 1.4), III.2.1), III.2.2) und III.2.3) sind ausschließlich auf Formblättern, die im Teilnahmeantrag enthalten sind, zu erbringen. Der Teilnahmeantrag kann bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) angefordert werden. 2. Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich an die Kontaktstelle zu richten. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, die Höhe des zur Verfügung stehenden Budgets (vgl. Ziffer II.2.1) in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln anzupassen. Der Vertrag wird entsprechende Kündigungs- und Vertragsanpassungsregelungen enthalten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 💰
2 100 000 💰
Kurze Beschreibung:
Anknüpfend an den im IEKK genannten Windenergie-Dialog und in Ergänzung zum bestehenden Beratungsangebot, das die fachliche Beratung und die administrative Abwicklung von konkreten Projekten stärkt (z.B. Kompetenzzentren Energie bei den Regierungspräsidien), will das Umweltministerium ab 2015 ein zusätzliches Beratungsangebot für Kommunen/kommunale Entscheidungsträger im Bereich Coaching, Moderation und Mediation einrichten, mit dem den Kommunen bei der weiteren Umsetzung der Energiewende eine Handreichung angeboten werden soll.
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Gesucht wird ein sog. Mobiles Beraterteam, das gemeinsam mit einen sog. Kernteam (bestehend aus einem Referenten im UM (Federführung) und insgesamt 3 weiteren Stellen in den Kompetenzzentren Energie der vier Regierungspräsidien) das Forum Energiedialog praktisch umsetzt. Das Beraterteam dient dem Kernteam in der fachlichen Zuarbeit, aber auch als operativer Arm bzw. in Ergänzung der Tätigkeiten vor Ort. Es soll wenn möglich tätig werden, bevor sich Widerstand gegen Projekte formiert, aber auch i.R. von notwendig werdenden Moderations- und Mediationsverfahren. Zwingend erforderlich ist dabei eine enge Abstimmung zwischen dem Kern- und dem Beraterteam, z.B. in monatlichen Projektreffen, Telefonkonferenzen usw., an denen bei Bedarf auch weitere Fachreferate des UM beteiligt werden müssen.
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Zunächst soll das Forum Energiedialog durch das Kern- und das Beraterteam in geeigneter Form bekannt gemacht und bei Kommunen um eine Teilnahme an dem Projekt geworben werden. Unter den sich für das Forum Energiedialog bewerbenden Kommunen erfolgt eine Auswahl durch das Kern- und Beraterteam. Danach wird es die Aufgabe vor allem des Beraterteams sein, proaktiv und mit dem notwendigen kommunalpolitischen Gespür auf Gemeinden zuzugehen, um vor Ort den Puls zu fühlen und zu eruieren, mit welchen, auf den Individualfall abgestimmten konkreten Maßnahmen, auch in Abstimmung mit den Agierenden vor Ort, eine Unterstützung erfolgen kann. Das Beraterteam macht einen entsprechenden Vorschlag, was getan werden könnte. Das Kernteam unter der Leitung des UM bewertet diesen Vorschlag und entscheidet dann, ob entsprechend vorgegangen werden soll. Das Kernteam ist in die Vorschlagsfindung einzubinden. Das Beraterteam setzt die Vorschläge dann (ggfs. unter Beteiligung des Kernteams) um.
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Die Aufgaben des Kern- und des Beraterteams sind vielfältig und bestehen aus generellen Maßnahmen, die für alle Kommunen anwendbar sein sollen und darüber hinaus für jede Kommune individuell zugeschnittenen Maßnahmen. Beispiele können sein:
— Bekannt machen des Forum Energiedialog durch Infobesuche z.B. in Bürgermeistersprengeln mit dem Ziel, dass sich Kommunen aktiv um eine Teilnahme bemühen.
— Erstbesuch und -gespräch, in Bewerberkommunen, um u.a. einen Eindruck des Problemdrucks und der Problemlage zu gewinnen.
— Identifikation der Teilnehmerkommunen
Die in einer Teilnehmerkommune gewonnenen Erkenntnisse sollen einen wichtigen Impuls für Planungsprozesse in anderen Kommunen der Region geben (Multiplikatorwirkung)
— Erheben des konkreten Konfliktpotentials in den ausgewählten Teilnehmerkommunen
— Vorschlag und Auswahl der konkreten Maßnahmen
— Umsetzung der konkreten Maßnahmen
wie z.B.:
— Erarbeiten von konkreten Handreichungen
zu Verwaltungsverfahren (z.B. Prozesschart zum Genehmigungsprozess)
zur Entwicklung einer Beteiligungskultur und für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
— telefonische Beratung („Hotline“) für Fragen i.R.d. Forum Energiedialog
— Aufbau eines internen Internettools, in das erteilte Bescheide zum Erfahrungsaustausch zwischen den Behörden eingestellt werden
— Umsetzen von (landesweiten) Fakten-Checks zu Windkraftthemen wie Infraschall, Gesundheitsfolgen, Immobilienpreise, Tourismusauswirkungen, etc und Aufarbeitung der Ergebnisse in Argumentationspapieren für Diskussionen vor Ort unter Berücksichtigung bereits bestehender Papiere (z.B. FAQ Wind der LuBW), in Erklärfilmen, einer App und einer Internetseite
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— Begleiten von vor Ort initiierten Konzepten zum Umgang mit dem Ausbau EE, z.B. mit Workshop-Angeboten
— Erarbeiten und Verbreiten von Informationen zu Bürgerenergiemodellen, gemeinsam mit der LUBW
— Vernetzen von Stadtwerken, Bürgerenergiemodellen und Kommunen als Hilfestellung zur Umsetzung von Energiewendeprojekten
— Organisieren von Expertenveranstaltungen z.B. in Form von „Speed-Dating-Messen“ (ähnlich Windenergiemesse Langenburg) als regionale Veranstaltungen, z.B. auf der Ebene der Regionalverbände oder der (wichtigsten) Landkreise
— Organisieren eines informellen Erfahrungsaustauschs, insbesondere für Gemeinderäte, Bürgermeister und Verwaltungsmitarbeiter (vor allem der Sachbearbeiterebene) aller Behörden
— Bildungsangebote (wie kommuniziere ich unliebsame Themen und demonstriere Geschlossenheit? / Sprachregelungen / …) machen
— Durchführen von Trainings zur „Risikokommunikation“
— Erarbeiten von Argumenten für konkrete Infrastrukturen und niederschwellige Verbreitung
— Deutliches Vermitteln von Potenzialen, Funktionen und Grenzen, der Bürgerbeteiligung an alle Beteiligten
Ideen für weitere Maßnahmen, um flexibel auf Gegebenheiten vor Ort reagieren zu können, sind denkbar und sollen im Rahmen der Ausschreibung für das Beraterteam abgefragt werden.
Für die Aufgaben des mobilen Beraterteams kommen Bieter/Bietergemeinschaften mit guter fachlicher Expertise in Coaching-, Moderations- und Mediationstechniken sowie im Planungsrecht, guten Kenntnissen der Struktur Baden-Württembergs, guter Vernetzung im Land und, wenn möglich, begleitet von (ehem.) Bürgermeistern aus Baden-Württemberg mit einschlägiger Erfahrung in EE-Projekten, in Betracht. Mit Blick auf die zu erwartenden Gespräche und Diskussionen in sehr sensiblen Umfeldern ist der sichere Umgang mit der Amtssprache Deutsch in Wort und Schrift zwingend erforderlich.
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Nach Vertragsschluss sollen in einem Kick-Off Workshop mit dem obsiegenden Bieter/Bietergemeinschaft erste Konzepte und Maßnahmen festgelegt werden.
Menge oder Umfang:
Der Vertrag soll für einen Zeitraum von Herbst 2015 bis 31.12.2018 geschlossen werden. Er soll zunächst eine Laufzeit bis 30.6.2017 enthalten und sich danach stillschweigend bis 31.12.2018 verlängern, wenn er nicht vom Auftraggeber bis 31.3.2017 schriftlich gekündigt wird.
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Für das Gesamtprojekt bis Ende 2018 stehen Mittel in Höhe von insgesamt max. 2,1 Mio EUR zur Verfügung (zzgl. gesetzl. USt), die sich wie folgt verteilen:
2015 334.000 EUR
2016 588.000 EUR
1.1. bis 30.06.2017 295.000 EUR
1.7. bis 31.12.2017 295.000 EUR
2018 588.000 EUR
Die zeitliche Verteilung auf die Projektjahre ist einzuhalten. In dieser Summe sind auch in geringem Umfang Sachkosten die beim Kernteam anfallen enthalten.
Der Mitteleinsatz für das Gesamtprojekt hängt sehr stark von der Anzahl der zu betreuenden Gemeinden ab. Darüber hinaus kommen nicht in jeder Gemeinde dieselben Verfahren, Methoden, Veranstaltungsarten etc. zum Einsatz. Um erfolgreich zu sein, müssen diese individuell auf die jeweiligen Verhältnisse vor Ort zugeschnitten sein. Andererseits werden im Projekt auch Ergebnisse erarbeitet, die übertragbar sein werden.
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Bei der Gesamtsumme handelt es sich deshalb um einen Höchstbetrag!
Die einzelnen bedarfs- und anforderungsgerechten Leistungen werden in gemeinsamen Sitzungen des Kernteams und des Beraterteams besprochen und durch das federführende UM freigegeben. Es werden dann nur die tatsächlich erbrachten Leistungen abgerechnet. Die Vergütung erfolgt stets im Nachgang anhand nachweislich geleisteter Stunden, Kostennachweis etc.
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Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag soll für einen Zeitraum von Herbst 2015 bis 31.12.2018 geschlossen werden. Er soll zunächst eine Laufzeit bis 30.6.2017 enthalten und sich danach stillschweigend bis 31.12.2018 verlängern, wenn er nicht vom Auftraggeber bis 31.3.2017 schriftlich gekündigt wird.
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Referenznummer: 61-4583.2/3
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Baden-Württemberg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für die Teilnahme an der Ausschreibung sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, die mit einem Formblatt (Teilnahmeantrag) abgefragt werden. Die u.g. genannten Nachweise müssen – sofern nicht ausdrücklich auf etwas anderes hingewiesen wird – für jeden Bewerber / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft unter Verwendung des Formblatts (Teilnahmeantrag) vorgelegt werden.
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(1) Angabe des Hauptsitzes des Bewerbers / der Mitglieder des Bewerbergemeinschaft und sämtlicher Niederlassungen
(2) Beteiligt sich eine Bewerbergemeinschaft am Teilnahmewettbewerb, so hat sie in ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein.
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Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Verhandlungsverfahrens und des Vertrags bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Der Vertreter ist auch als Ansprechpartner gegenüber dem Auftraggeber zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist im Rahmen des Teilnahmeantrags zu erteilen.
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Darüber hinaus ist zu erklären, dass im Auftragsfall alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die Bildung von Bewerbergemeinschaften nach Abgabe des Teilnahmeantrags ist unzulässig.
(3) Bewerber/Bewerbergemeinschaften können zur Ausführung der Leistung auf die Ressourcen/Mittel von Nachunternehmen verweisen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der mit den Nachunternehmern bestehenden Verbindungen. Soweit Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf Nachunternehmer verweisen, müssen sie bereits mit dem Teilnahmeantrag den/die Nachunternehmer benennen und deren Eignung nachweisen.
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Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss zusätzlich nachweisen, dass er/sie auf die Mittel der/des Nachunternehmer(s) im Falle der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen kann. Der Nachweis der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit kann insbesondere durch Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des Nachunternehmers erfolgen, in welcher sich dieser für den Fall der Beauftragung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft gegenüber diesem/dieser unwi-derruflich verpflichtet, die Ressourcen/Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) muss im Fall der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden.
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(4) Erklärung, dass der Bewerber / jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft:
1. nicht wegen einer der in § 4 Abs. 6 VOF genannten Vorschriften verurteilt worden ist,
2. sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befindet,
3. nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt,
4. im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat,
5. seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrich-tung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschrif-ten des Mitgliedsstaates des Auftragnehmers ordnungsgemäß erfüllt hat.
Mindeststandards:
Für die Teilnahme an der Ausschreibung sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, die mit einem Formblatt (Teilnahmeantrag) abgefragt werden. Die u.g. genannten Nachweise müssen – sofern nicht ausdrücklich auf etwas anderes hingewiesen wird – für jeden Bewerber / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.
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(5) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers / der einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren
(6) Erklärung über den Umsatz für Dienstleistungen, die den hier zu vergebenden Leistungen entsprechen, in den letzten 3 Geschäftsjahren – bei Bewerbergemeinschaften je Mitglied.
(8) Darstellung der Befassung und Kontakte im Bereich Erneuerbare Energien (insbesondere Windkraft), Energiewende, Kommunikation.
(9) Erklärung über die Personalentwicklung in den letzten 3 Jahren, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte in den letzten 3 Kalenderjahren hervorgeht
(10) personelle Ressourcen:
1. verantwortlicher Geschäftsführer, einschließlich der Darstellung der geforderten Kompetenzen (s.u. a. bis j.),
2. Team, das für die Bearbeitung vorgesehen ist, einschließlich der Darstellung der geforderten Kompetenzen (s.u. a. bis j.)
Vom Bewerber / von der Bewerbergemeinschaft sind die Personen namentlich zu benennen, die die Leistungen tatsächlich erbringen. Sie müssen als Arbeitseinheit, also nicht notwendig jeder für sich die nachfolgenden fachlichen Qualifikationen aufweisen bzw. die genannten Kompetenzen abdecken:
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a. abgeschlossene Berufsausbildung,
b. umfassende Kenntnisse zum Thema Erneuerbare Energien (insbesondere Windkraft), Energiewende, Kommunikation.,
c. Kontakte / Netzwerke im Bereich Erneuerbare Energien (insbesondere Windkraft), Energiewende, Kommunikation, sowie Erfahrungen bei der Einbeziehung von gesellschaftlichen Akteuren,
d. Erfahrungen in der Konzeption und Abwicklung von Projekten der Erneuerbaren Energien (insbesondere Windkraft), der Energiewende und Veranstaltungen in diesem Themenbereich,
e. Erfahrungen im Bereich des Prozessmanagements und der Projektsteuerung,
f. Kommunikations- und Kontaktfähigkeit,
g. sicheres Auftreten in der Öffentlichkeit,
h. sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift,
i. Fähigkeit zur verständlichen Vermittlung von Fachkenntnissen an eine nicht vor-gebildete Zielgruppe,
j. Erfahrungen im Veranstaltungsmanagement,
k. Die Bewerber / Bewerbergemeinschaften stellen zusätzlich ihre besonderen Kenntnisse, insbesondere im Erneuerbare Energien (insbesondere Windkraft), Energiewende, Gesamtstrategie, Kommunikation. dar.
(11) Darstellung von aussagekräftigen Referenzprojekten, davon mindestens eine aussagekräftige Referenz aus dem öffentlichen, politischen bzw. Non-Profit-Bereich. Die Referenzprojekte sollen mit der hier ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar und möglichst nicht älter als 3 Jahre sein. Bei Bewerbergemeinschaften muss diese Mindestanforderung nur durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt werden.
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Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
1. Der Auftragnehmer muss gemäß § 97 Abs. 4 Satz 2 und Satz 3 GWB die Anforderungen des
Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) einhalten.
Mit dem Teilnahmeantrag muss der Bewerber eine Verpflichtungserklärung gem. § 4 Abs. 1 LTMG
(Mindestentgelterklärung) abgeben. Dazu ist ein Formblatt zu verwenden, das bei der Kontaktstelle angefordert
werden kann (Bestandteil des Teilnahmeantrags. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft müssen sowohl die
Bewerbergemeinschaft als auch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Mindestentgelterklärung
abgeben. Die Mindestentgelterklärung ist darüber hinaus mit dem Teilnahmeantrag von Unterauftragnehmern
und von Verleihunternehmern (§ 6 Abs. 2 LTMG) abzugeben, soweit diese bereits bei Abgabe des
Teilnahmeantrags bekannt sind. Soweit Nachunternehmer/Verleihunternehmer (erst) bei Angebotsabgabe
bekannt sind, ist deren Mindestentgelterklärung mit Angebotsabgabe vorzulegen.
2. Die Leistung wird in deutscher Sprache erbracht.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 37
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Kernerplatz 9 (Dienstgebäude Willy-Brandt-Str. 41), 70182 Stuttgart
Claus Selbmann
Internetadresse: www.um.baden-wuerttemberg.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-12-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 61-4583.2/3
Zusätzliche Informationen
1. Die Angaben gemäß Ziffern III. 1.4), III.2.1), III.2.2) und III.2.3) sind ausschließlich auf Formblättern, die im
Teilnahmeantrag enthalten sind, zu erbringen. Der Teilnahmeantrag kann bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1)
angefordert werden.
2. Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich an die Kontaktstelle zu richten.
3. Der Auftraggeber behält sich vor, die Höhe des zur Verfügung stehenden Budgets (vgl. Ziffer II.2.1) in
Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln anzupassen. Der Vertrag wird entsprechende
Kündigungs- und Vertragsanpassungsregelungen enthalten.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219264049 📞
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de 🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich
in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,
verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch
den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige
Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat.
[...] und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §
101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten
Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit
des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. [...]“
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben:
Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage.
Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge
ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr
„unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Quelle: OJS 2015/S 147-271343 (2015-07-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-06-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 711126-1208 📞
Fax: +49 711126-1258 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-06-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 116-207066
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 147-271343
ABl. S-Ausgabe: 116
Zusätzliche Informationen
1. Die Angaben gemäß Ziffern III. 1.4), III.2.1), III.2.2) und III.2.3) sind ausschließlich auf Formblättern, die im Teilnahmeantrag enthalten sind, zu erbringen. Der Teilnahmeantrag kann bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) angefordert werden. 2. Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich an die Kontaktstelle zu richten. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, die Höhe des zur Verfügung stehenden Budgets (vgl. Ziffer II.2.1)) in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln anzupassen. Der Vertrag wird entsprechende Kündigungs- und Vertragsanpassungsregelungen enthalten.
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Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Herangehensweise, strategische Qualität, Arbeitsweise, Methodenkompetenz (65)
2. Wirtschaftlichkeit (30)
3. Formale Anforderungen (5)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-12-03 📅
Name: Bietergemeinschaft Team Ewen und Genius GmbH
Postanschrift: Ludwighöhstraße 31
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64285
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: mail@team-ewen.de 📧
Internetadresse: www.team-ewen.de 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2016/S 116-207066 (2016-06-14)