Die Landesregierung hat Nachhaltigkeit zum zentralen Entscheidungskriterium ihres Regierungs- und Verwaltungshandelns gemacht. Zentrales Instrument ist dabei die neue Nachhaltigkeitsstrategie, die seit 2011 systematisch aus der ersten Nachhaltigkeitsstrategie des Landes (2007 – 2011) weiterentwickelt wurde. Wichtige Elemente der neuen Strategie sind unter anderem: — Die Definition konkreter und messbarer politischer Ziele und die systematische Berichterstattung über die Fortschritte auf dem Weg einer nachhaltigen Entwicklung; — Die Konzentration auf wichtige Schwerpunktthemen wie Klima und Energie, Mobilität oder Integration und gleichzeitig die Umsetzung konkreter Aktionsprogramme und Maßnahmen; — Die klare Ausrichtung auf zentrale Zielgruppen (Wirtschaft, Jugend und Kommunen); — Die kritische und kompetente Begleitung der Strategie durch den Beirat der Landesregierung für nachhaltige Entwicklung. Die Geschäftsstelle der Nachhaltigkeitsstrategie im Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (Umweltministerium) dient als Schnittstelle zwischen Beirat, Öffentlichkeit und Landesregierung. Sie koordiniert ressortübergreifende Aktivitäten und unterstützt die Ministerien bei der Initiierung und Umsetzung von Aktivitäten im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie. Der Auftragnehmer hat die Aufgabe, die Geschäftsstelle der Nachhaltigkeitsstrategie zu unterstützen. Gegenstand der Ausschreibung ist die konzeptionelle Weiterentwicklung, die Planung und Durchführung von Maßnahmen sowie die Kommunikation der Nachhaltigkeitsstrategie auf der Grundlage der bereits laufenden Aktivitäten. Im Wesentlichen soll der Auftragnehmer folgende Tätigkeiten übernehmen: 1. Begleitung der Gesamtstrategie Nachhaltigkeit Der erste Leistungsbereich der vorgesehenen Beratungs- und Unterstützungsleistungen liegt auf der konzeptionellen Begleitung, Weiterentwicklung und Planung der Nachhaltigkeitsstrategie insgesamt und auf der Durchführung einzelner Aktivitäten bzw. Maßnahmen im Rahmen der Gesamtkonzeption. Vom Auftragnehmer sollen dabei im Wesentlichen folgende Aufgaben erbracht werden: - Beratung des Auftraggebers mit dem Ziel der Weiterentwicklung und Verfeinerung der Konzeption der Gesamtstrategie, - Unterstützung der Geschäftsstelle im Umweltministerium bei der Prozessbegleitung und dem Prozessmanagement der Gesamtstrategie, - Vergabemanagement für das Umweltministerium nach den Bestimmungen der BAO des Landes, - Unterstützung des Auftraggebers bei der Betreuung des Beirats, - Unterstützung des Auftraggebers durch Kurzexpertisen zu wesentlichen Themenbereichen der Nachhaltigkeitsstrategie, - Unterstützung des Auftraggebers bei der Zusammenarbeit und Netzwerkarbeit mit den verschiedenen Akteuren der Nachhaltigkeitsstrategie (Ministerien, Kommunen, Vereine und Verbände, private Institutionen, freiwillig Engagierte, Bildungseinrichtungen, etc.), - Impulse und Konzepte zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie (Expertise, Vernetzung, Beobachtung EU, Bund, Länder und Kommunen) - Durchführung einzelner Aktivitäten bzw. Maßnahmen zur Umsetzung der Konzeption in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber. 2. Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Der zweite Leistungsbereich ist die Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit. Nachhaltigkeit soll zum Markenzeichen für Baden-Württemberg werden. Dabei sollen folgende Zielsetzungen verfolgt werden: - Steigerung des nachhaltigkeitsbewussten Verhaltens auf allen Ebenen, - Aussendung handlungsleitender Impulse und anbieten von Lösungen bzw. Verbesserungen, - Partizipation fördern und die eigene Wirksamkeit von Akteuren verdeutlichen, - Förderung der Zusammenarbeit zwischen und innerhalb der Bereiche/Zielgruppen der Nachhaltigkeitsstrategie, - Bewertung des Erfolgs der eingesetzten Kommunikationsmaßnahmen. Der Auftragnehmer entwickelt die vorhandene Kommunikationsstrategie weiter und setzt diese in enger Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber um. Gewünscht ist ein schlüssiges Gesamtkonzept, welches die Nachhaltigkeitsstrategie einer breiten Öffentlichkeit bekannt macht. Dieses kann u.a. beinhalten: - Das Aufzeigen einer schlüssigen Kommunikationsstrategie mit zielgruppengerechter Ansprache, - das Darlegen von neuen Kommunikationswegen für das Thema „Nachhaltigkeit“, - das Aufspüren interessanter Themen, - die Fortführung des Internetportals www.nachhaltigkeitsstrategie.de und seiner Satelliten: www.win-bw.com, www.bne-bw.de. Zudem soll ein weiterer „Satellit“ für die Zielgruppe Kommunen entwickelt werden, - die Konzeption und Erstellung eines voraussichtlich vierteljährlichen Newsletters, - die Konzeption und Erstellung von Informationsmaterialien, - die Organisation der öffentlichkeitswirksamen Begleitung von Projekten, Veranstaltungen und sonstigen Maßnahmen. Alle Maßnahmen müssen vorab mit dem Umweltministerium abgestimmt und vom Umweltministerium freigegeben werden. Die Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit müssen die seit 2003 geltenden Gestaltungsrichtlinien des Landes Baden-Württemberg berücksichtigen. Die Maßnahmen müssen an das zur Verfügung stehende Budget angepasst sein. 3. Betreuung und Weiterentwicklung der Wirtschaftsinitiative Nachhaltigkeit Der dritte Leistungsbereich ist die Begleitung und Unterstützung der Wirtschaftsinitiative Nachhaltigkeit (WIN). Der Initiativkreis der WIN ist ein exklusives Gremium, in dem Unternehmen, insbesondere aus dem Mittelstand, in der Regel durch ihre Geschäftsführer oder Eigentümer vertreten sind. Damit werden Entscheider aus der Wirtschaft mit der Politik und ggf. Experten aus der Wissenschaft zusammengebracht. Im Rahmen der WIN wurde bisher eine Vielzahl an Projektvorschlägen identifiziert, die nun praktisch umzusetzen sind - allem voran die WIN-Charta als Selbstverpflichtung der Unternehmen auf dem Weg in die Breite der Wirtschaft Baden-Württembergs. Hierzu benötigt die Geschäftsstelle im Umweltministerium konzeptionelle, organisatorische und infrastrukturelle Unterstützung. Die Aufgaben des Auftragnehmers bestehen im Wesentlichen aus folgenden Punkten: - Konzeptionelle Weiterarbeit an der Positionierung der WIN als Beratungsorgan eines Nachhaltigen Wirtschaftens in Baden-Württemberg im Rahmen der Gesamtstrategie, - Beratungsleistungen für die organisatorische Weiterentwicklung, - Unterstützung der Geschäftsstelle im Umweltministerium im Themenbereich nachhaltigen Wirtschaftens, - Zusammenarbeit mit den Projektpartnern mit dem Ziel, Nachhaltigkeit in der Breite der Wirtschaft zu verankern, - Durchführung einzelner Aktivitäten bzw. Maßnahmen zur Umsetzung der Konzeption in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber, - Konzeption und Organisation von Veranstaltungen, - Inhaltliche Begleitung und Vermarktung der WIN-Charta als Selbstverpflichtung der Unternehmen - Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Unterzeichnern der WIN Charta, - Öffentlichkeitsarbeit, einschließlich Pflege des Internetauftritts. In den oben genannten drei Leistungsbereichen umfassen die Aufgaben des Auftragnehmers insbesondere die Entwicklung eigener, innovativer konzeptioneller Überlegungen, die kurzfristige ad-hoc Beratung und Unterstützung zu aktuellen Themen, sowie die Umsetzung konkreter Maßnahmen. Die Vorstellungen zur Wahrnehmung der hier beschriebenen Aufgaben werden im Angebot schlüssig darzulegen sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-02.
Auftragsbekanntmachung (2015-04-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Menge oder Umfang:
In der Vergangenheit stand für die vertragsgegenständlichen Leistungen und Maßnahmen (für sämtliche Personal- und Sachkosten sowie alle Werbemaßnahmen und -mittel) ein Budget in Höhe von 2.000.000,00 Euro (in Worten: zwei Millionen Euro) für zwei Jahre zuzüglich der jeweils geltenden MwSt. zur Verfügung. Finanzielle Mittel in dieser Größenordnung sind auch für die Zeit bis zum 31.03.2017 haushaltsrechtlich gesichert.Der Betrag steht einerseits für die Beratungsleistungen durch den/die Dienstleisterleister einschließlich der Konzeption und Durchführung von einzelnen Veranstaltungen und sonstigen Aktivitäten (Internet, Broschüren-Erstellung, etc.) und andererseits für die Begleichung der bei Veranstaltungen und sonstigen Aktivitäten entstehenden Kosten Dritter - etwa für Mieten, Referenten, Moderatoren, Catering, Druckaufträge, Designaufträge, etc. - zur Verfügung. Die Verwendung der Mittel erfolgt entsprechend dem jeweiligen Einzelauftrag des Auftraggebers.
In der Vergangenheit stand für die vertragsgegenständlichen Leistungen und Maßnahmen (für sämtliche Personal- und Sachkosten sowie alle Werbemaßnahmen und -mittel) ein Budget in Höhe von 2.000.000,00 Euro (in Worten: zwei Millionen Euro) für zwei Jahre zuzüglich der jeweils geltenden MwSt. zur Verfügung. Finanzielle Mittel in dieser Größenordnung sind auch für die Zeit bis zum 31.03.2017 haushaltsrechtlich gesichert.Der Betrag steht einerseits für die Beratungsleistungen durch den/die Dienstleisterleister einschließlich der Konzeption und Durchführung von einzelnen Veranstaltungen und sonstigen Aktivitäten (Internet, Broschüren-Erstellung, etc.) und andererseits für die Begleichung der bei Veranstaltungen und sonstigen Aktivitäten entstehenden Kosten Dritter - etwa für Mieten, Referenten, Moderatoren, Catering, Druckaufträge, Designaufträge, etc. - zur Verfügung. Die Verwendung der Mittel erfolgt entsprechend dem jeweiligen Einzelauftrag des Auftraggebers.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Postanschrift: Kernerplatz 9
Postleitzahl: 70182
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.um.baden-wuerttemberg.de🌏
E-Mail: nachhaltigkeitsstrategie@um.bwl.de📧
Telefon: +49 7111262628📞
Fax: +49 7111262867 📠
1. Die Angaben gemäß Ziffern III. 1.4), III.2.1), III.2.2) und III.2.3) sind ausschließlich auf Formblättern, die im Teilnahmeantrag enthalten sind, zu erbringen. Der Teilnahmeantrag kann bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) angefordert werden.
2. Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich an die Kontaktstelle zu richten.
3. Der Auftraggeber behält sich vor, die Höhe des zur Verfügung stehenden Budgets (vgl. Ziffer II.2.1) in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln anzupassen. Der Vertrag wird entsprechende Kündigungs- und Vertragsanpassungsregelungen enthalten.
1. Die Angaben gemäß Ziffern III. 1.4), III.2.1), III.2.2) und III.2.3) sind ausschließlich auf Formblättern, die im Teilnahmeantrag enthalten sind, zu erbringen. Der Teilnahmeantrag kann bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) angefordert werden.
2. Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich an die Kontaktstelle zu richten.
3. Der Auftraggeber behält sich vor, die Höhe des zur Verfügung stehenden Budgets (vgl. Ziffer II.2.1) in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln anzupassen. Der Vertrag wird entsprechende Kündigungs- und Vertragsanpassungsregelungen enthalten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Landesregierung hat Nachhaltigkeit zum zentralen Entscheidungskriterium ihres Regierungs- und Verwaltungshandelns gemacht. Zentrales Instrument ist dabei die neue Nachhaltigkeitsstrategie, die seit 2011 systematisch aus der ersten Nachhaltigkeitsstrategie des Landes (2007 – 2011) weiterentwickelt wurde. Wichtige Elemente der neuen Strategie sind unter anderem:
Die Landesregierung hat Nachhaltigkeit zum zentralen Entscheidungskriterium ihres Regierungs- und Verwaltungshandelns gemacht. Zentrales Instrument ist dabei die neue Nachhaltigkeitsstrategie, die seit 2011 systematisch aus der ersten Nachhaltigkeitsstrategie des Landes (2007 – 2011) weiterentwickelt wurde. Wichtige Elemente der neuen Strategie sind unter anderem:
— Die Definition konkreter und messbarer politischer Ziele und die systematische Berichterstattung über die Fortschritte auf dem Weg einer nachhaltigen Entwicklung;
— Die Konzentration auf wichtige Schwerpunktthemen wie Klima und Energie, Mobilität oder Integration und gleichzeitig die Umsetzung konkreter Aktionsprogramme und Maßnahmen;
— Die klare Ausrichtung auf zentrale Zielgruppen (Wirtschaft, Jugend und Kommunen);
— Die kritische und kompetente Begleitung der Strategie durch den Beirat der Landesregierung für nachhaltige Entwicklung.
Die Geschäftsstelle der Nachhaltigkeitsstrategie im Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (Umweltministerium) dient als Schnittstelle zwischen Beirat, Öffentlichkeit und Landesregierung. Sie koordiniert ressortübergreifende Aktivitäten und unterstützt die Ministerien bei der Initiierung und Umsetzung von Aktivitäten im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie. Der Auftragnehmer hat die Aufgabe, die Geschäftsstelle der Nachhaltigkeitsstrategie zu unterstützen.
Die Geschäftsstelle der Nachhaltigkeitsstrategie im Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (Umweltministerium) dient als Schnittstelle zwischen Beirat, Öffentlichkeit und Landesregierung. Sie koordiniert ressortübergreifende Aktivitäten und unterstützt die Ministerien bei der Initiierung und Umsetzung von Aktivitäten im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie. Der Auftragnehmer hat die Aufgabe, die Geschäftsstelle der Nachhaltigkeitsstrategie zu unterstützen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die konzeptionelle Weiterentwicklung, die Planung und Durchführung von Maßnahmen sowie die Kommunikation der Nachhaltigkeitsstrategie auf der Grundlage der bereits laufenden Aktivitäten. Im Wesentlichen soll der Auftragnehmer folgende Tätigkeiten übernehmen:
Gegenstand der Ausschreibung ist die konzeptionelle Weiterentwicklung, die Planung und Durchführung von Maßnahmen sowie die Kommunikation der Nachhaltigkeitsstrategie auf der Grundlage der bereits laufenden Aktivitäten. Im Wesentlichen soll der Auftragnehmer folgende Tätigkeiten übernehmen:
1. Begleitung der Gesamtstrategie Nachhaltigkeit
Der erste Leistungsbereich der vorgesehenen Beratungs- und Unterstützungsleistungen liegt auf der konzeptionellen Begleitung, Weiterentwicklung und Planung der Nachhaltigkeitsstrategie insgesamt und auf der Durchführung einzelner Aktivitäten bzw. Maßnahmen im Rahmen der Gesamtkonzeption. Vom Auftragnehmer sollen dabei im Wesentlichen folgende Aufgaben erbracht werden:
Der erste Leistungsbereich der vorgesehenen Beratungs- und Unterstützungsleistungen liegt auf der konzeptionellen Begleitung, Weiterentwicklung und Planung der Nachhaltigkeitsstrategie insgesamt und auf der Durchführung einzelner Aktivitäten bzw. Maßnahmen im Rahmen der Gesamtkonzeption. Vom Auftragnehmer sollen dabei im Wesentlichen folgende Aufgaben erbracht werden:
- Beratung des Auftraggebers mit dem Ziel der Weiterentwicklung und Verfeinerung der Konzeption der Gesamtstrategie,
- Unterstützung der Geschäftsstelle im Umweltministerium bei der Prozessbegleitung und dem Prozessmanagement der Gesamtstrategie,
- Vergabemanagement für das Umweltministerium nach den Bestimmungen der BAO des Landes,
- Unterstützung des Auftraggebers bei der Betreuung des Beirats,
- Unterstützung des Auftraggebers durch Kurzexpertisen zu wesentlichen Themenbereichen der Nachhaltigkeitsstrategie,
- Unterstützung des Auftraggebers bei der Zusammenarbeit und Netzwerkarbeit mit den verschiedenen Akteuren der Nachhaltigkeitsstrategie (Ministerien, Kommunen, Vereine und Verbände, private Institutionen, freiwillig Engagierte, Bildungseinrichtungen, etc.),
- Unterstützung des Auftraggebers bei der Zusammenarbeit und Netzwerkarbeit mit den verschiedenen Akteuren der Nachhaltigkeitsstrategie (Ministerien, Kommunen, Vereine und Verbände, private Institutionen, freiwillig Engagierte, Bildungseinrichtungen, etc.),
- Impulse und Konzepte zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie (Expertise, Vernetzung, Beobachtung EU, Bund, Länder und Kommunen)
- Durchführung einzelner Aktivitäten bzw. Maßnahmen zur Umsetzung der Konzeption in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber.
2. Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Der zweite Leistungsbereich ist die Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit. Nachhaltigkeit soll zum Markenzeichen für Baden-Württemberg werden. Dabei sollen folgende Zielsetzungen verfolgt werden:
- Steigerung des nachhaltigkeitsbewussten Verhaltens auf allen Ebenen,
- Aussendung handlungsleitender Impulse und anbieten von Lösungen bzw. Verbesserungen,
- Partizipation fördern und die eigene Wirksamkeit von Akteuren verdeutlichen,
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen und innerhalb der Bereiche/Zielgruppen der Nachhaltigkeitsstrategie,
- Bewertung des Erfolgs der eingesetzten Kommunikationsmaßnahmen.
Der Auftragnehmer entwickelt die vorhandene Kommunikationsstrategie weiter und setzt diese in enger Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber um. Gewünscht ist ein schlüssiges Gesamtkonzept, welches die Nachhaltigkeitsstrategie einer breiten Öffentlichkeit bekannt macht. Dieses kann u.a. beinhalten:
Der Auftragnehmer entwickelt die vorhandene Kommunikationsstrategie weiter und setzt diese in enger Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber um. Gewünscht ist ein schlüssiges Gesamtkonzept, welches die Nachhaltigkeitsstrategie einer breiten Öffentlichkeit bekannt macht. Dieses kann u.a. beinhalten:
- Das Aufzeigen einer schlüssigen Kommunikationsstrategie mit zielgruppengerechter Ansprache,
- das Darlegen von neuen Kommunikationswegen für das Thema „Nachhaltigkeit“,
- die Konzeption und Erstellung eines voraussichtlich vierteljährlichen Newsletters,
- die Konzeption und Erstellung von Informationsmaterialien,
- die Organisation der öffentlichkeitswirksamen Begleitung von Projekten, Veranstaltungen und sonstigen Maßnahmen.
Alle Maßnahmen müssen vorab mit dem Umweltministerium abgestimmt und vom Umweltministerium freigegeben werden. Die Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit müssen die seit 2003 geltenden Gestaltungsrichtlinien des Landes Baden-Württemberg berücksichtigen. Die Maßnahmen müssen an das zur Verfügung stehende Budget angepasst sein.
Alle Maßnahmen müssen vorab mit dem Umweltministerium abgestimmt und vom Umweltministerium freigegeben werden. Die Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit müssen die seit 2003 geltenden Gestaltungsrichtlinien des Landes Baden-Württemberg berücksichtigen. Die Maßnahmen müssen an das zur Verfügung stehende Budget angepasst sein.
3. Betreuung und Weiterentwicklung der Wirtschaftsinitiative Nachhaltigkeit
Der dritte Leistungsbereich ist die Begleitung und Unterstützung der Wirtschaftsinitiative Nachhaltigkeit (WIN). Der Initiativkreis der WIN ist ein exklusives Gremium, in dem Unternehmen, insbesondere aus dem Mittelstand, in der Regel durch ihre Geschäftsführer oder Eigentümer vertreten sind. Damit werden Entscheider aus der Wirtschaft mit der Politik und ggf. Experten aus der Wissenschaft zusammengebracht. Im Rahmen der WIN wurde bisher eine Vielzahl an Projektvorschlägen identifiziert, die nun praktisch umzusetzen sind - allem voran die WIN-Charta als Selbstverpflichtung der Unternehmen auf dem Weg in die Breite der Wirtschaft Baden-Württembergs. Hierzu benötigt die Geschäftsstelle im Umweltministerium konzeptionelle, organisatorische und infrastrukturelle Unterstützung. Die Aufgaben des Auftragnehmers bestehen im Wesentlichen aus folgenden Punkten:
Der dritte Leistungsbereich ist die Begleitung und Unterstützung der Wirtschaftsinitiative Nachhaltigkeit (WIN). Der Initiativkreis der WIN ist ein exklusives Gremium, in dem Unternehmen, insbesondere aus dem Mittelstand, in der Regel durch ihre Geschäftsführer oder Eigentümer vertreten sind. Damit werden Entscheider aus der Wirtschaft mit der Politik und ggf. Experten aus der Wissenschaft zusammengebracht. Im Rahmen der WIN wurde bisher eine Vielzahl an Projektvorschlägen identifiziert, die nun praktisch umzusetzen sind - allem voran die WIN-Charta als Selbstverpflichtung der Unternehmen auf dem Weg in die Breite der Wirtschaft Baden-Württembergs. Hierzu benötigt die Geschäftsstelle im Umweltministerium konzeptionelle, organisatorische und infrastrukturelle Unterstützung. Die Aufgaben des Auftragnehmers bestehen im Wesentlichen aus folgenden Punkten:
- Konzeptionelle Weiterarbeit an der Positionierung der WIN als Beratungsorgan eines Nachhaltigen Wirtschaftens in Baden-Württemberg im Rahmen der Gesamtstrategie,
- Beratungsleistungen für die organisatorische Weiterentwicklung,
- Unterstützung der Geschäftsstelle im Umweltministerium im Themenbereich nachhaltigen Wirtschaftens,
- Zusammenarbeit mit den Projektpartnern mit dem Ziel, Nachhaltigkeit in der Breite der Wirtschaft zu verankern,
- Durchführung einzelner Aktivitäten bzw. Maßnahmen zur Umsetzung der Konzeption in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber,
- Konzeption und Organisation von Veranstaltungen,
- Inhaltliche Begleitung und Vermarktung der WIN-Charta als Selbstverpflichtung der Unternehmen
- Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Unterzeichnern der WIN Charta,
- Öffentlichkeitsarbeit, einschließlich Pflege des Internetauftritts.
In den oben genannten drei Leistungsbereichen umfassen die Aufgaben des Auftragnehmers insbesondere die Entwicklung eigener, innovativer konzeptioneller Überlegungen, die kurzfristige ad-hoc Beratung und Unterstützung zu aktuellen Themen, sowie die Umsetzung konkreter Maßnahmen. Die Vorstellungen zur Wahrnehmung der hier beschriebenen Aufgaben werden im Angebot schlüssig darzulegen sein.
In den oben genannten drei Leistungsbereichen umfassen die Aufgaben des Auftragnehmers insbesondere die Entwicklung eigener, innovativer konzeptioneller Überlegungen, die kurzfristige ad-hoc Beratung und Unterstützung zu aktuellen Themen, sowie die Umsetzung konkreter Maßnahmen. Die Vorstellungen zur Wahrnehmung der hier beschriebenen Aufgaben werden im Angebot schlüssig darzulegen sein.
Menge oder Umfang:
In der Vergangenheit stand für die vertragsgegenständlichen Leistungen und Maßnahmen (für sämtliche Personal- und Sachkosten sowie alle Werbemaßnahmen und -mittel) ein Budget in Höhe von 2.000.000,00 Euro (in Worten: zwei Millionen Euro) für zwei Jahre zuzüglich der jeweils geltenden MwSt. zur Verfügung. Finanzielle Mittel in dieser Größenordnung sind auch für die Zeit bis zum 31.03.2017 haushaltsrechtlich gesichert.
In der Vergangenheit stand für die vertragsgegenständlichen Leistungen und Maßnahmen (für sämtliche Personal- und Sachkosten sowie alle Werbemaßnahmen und -mittel) ein Budget in Höhe von 2.000.000,00 Euro (in Worten: zwei Millionen Euro) für zwei Jahre zuzüglich der jeweils geltenden MwSt. zur Verfügung. Finanzielle Mittel in dieser Größenordnung sind auch für die Zeit bis zum 31.03.2017 haushaltsrechtlich gesichert.
Der Betrag steht einerseits für die Beratungsleistungen durch den/die Dienstleisterleister einschließlich der Konzeption und Durchführung von einzelnen Veranstaltungen und sonstigen Aktivitäten (Internet, Broschüren-Erstellung, etc.) und andererseits für die Begleichung der bei Veranstaltungen und sonstigen Aktivitäten entstehenden Kosten Dritter - etwa für Mieten, Referenten, Moderatoren, Catering, Druckaufträge, Designaufträge, etc. - zur Verfügung. Die Verwendung der Mittel erfolgt entsprechend dem jeweiligen Einzelauftrag des Auftraggebers.
Der Betrag steht einerseits für die Beratungsleistungen durch den/die Dienstleisterleister einschließlich der Konzeption und Durchführung von einzelnen Veranstaltungen und sonstigen Aktivitäten (Internet, Broschüren-Erstellung, etc.) und andererseits für die Begleichung der bei Veranstaltungen und sonstigen Aktivitäten entstehenden Kosten Dritter - etwa für Mieten, Referenten, Moderatoren, Catering, Druckaufträge, Designaufträge, etc. - zur Verfügung. Die Verwendung der Mittel erfolgt entsprechend dem jeweiligen Einzelauftrag des Auftraggebers.
Referenznummer: 21-8809.01-01/57
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die nachfolgend genannten Angaben sind ausschließlich auf Formblättern zu erbringen, die bei der Kontaktstelle angefordert werden können (Teilnahmeantrag). Darüber hinausgehend verlangte Nachweise müssen dem Formblatt als Anlage beigefügt werden.
Folgende Nachweise sind unter Verwendung der Formblätter einzureichen:
(1) Angabe des Hauptsitzes des Bewerbers und sämtlicher Niederlassungen (Deckblatt des Teilnahmeantrags).
(2) Beteiligt sich eine Bewerbergemeinschaft am Teilnahmewettbewerb, so hat sie in ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Verhandlungsverfahrens und des Vertrags bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Der Vertreter ist auch als Ansprechpartner gegenüber dem Auftraggeber zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist im Rahmen des Teilnahmeantrags zu erteilen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass im Auftragsfall alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Formblatt a. des Teilnahmeantrags).
(2) Beteiligt sich eine Bewerbergemeinschaft am Teilnahmewettbewerb, so hat sie in ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Verhandlungsverfahrens und des Vertrags bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Der Vertreter ist auch als Ansprechpartner gegenüber dem Auftraggeber zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist im Rahmen des Teilnahmeantrags zu erteilen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass im Auftragsfall alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Formblatt a. des Teilnahmeantrags).
Die nachfolgend genannten Nachweise müssen - sofern nicht ausdrücklich auf etwas anderes hingewiesen wird - für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und fachlichen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt, die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft nachgewiesen werden. Die Bildung von Bewerbergemeinschaften nach Abgabe des Teilnahmeantrags ist unzulässig.
Die nachfolgend genannten Nachweise müssen - sofern nicht ausdrücklich auf etwas anderes hingewiesen wird - für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und fachlichen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt, die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft nachgewiesen werden. Die Bildung von Bewerbergemeinschaften nach Abgabe des Teilnahmeantrags ist unzulässig.
(3) Bewerber/Bewerbergemeinschaften können zur Ausführung der Leistung auf die Ressourcen/Mittel von Nachunternehmen verweisen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der mit den Nachunternehmern bestehenden Verbindungen.
Soweit Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf Nachunternehmer verweisen, müssen sie bereits mit dem Teilnahmeantrag den/die Nachunternehmer benennen und deren Eignung nachweisen (Formblatt b. des Teilnahmeantrags).
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss zusätzlich nachweisen, dass er/sie auf die Mittel der/des Nachunternehmer(s) im Falle der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen kann. Der Nachweis der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit kann insbesondere durch Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des Nachunternehmers erfolgen, in welcher sich dieser für den Fall der Beauftragung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft gegenüber diesem/dieser unwiderruflich verpflichtet, die Ressourcen/Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) muss im Fall der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden (Formblatt c. des Teilnahmeantrags).
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss zusätzlich nachweisen, dass er/sie auf die Mittel der/des Nachunternehmer(s) im Falle der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen kann. Der Nachweis der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit kann insbesondere durch Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des Nachunternehmers erfolgen, in welcher sich dieser für den Fall der Beauftragung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft gegenüber diesem/dieser unwiderruflich verpflichtet, die Ressourcen/Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) muss im Fall der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden (Formblatt c. des Teilnahmeantrags).
(4) Erklärung, dass der Bewerber / jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft (Formblatt d. des Teilnahmeantrags):
1. nicht wegen einer der in § 4 Abs. 6 VOF genannten Vorschriften verurteilt worden ist,
2. sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befindet,
3. nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt,
4. im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat,
5. seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftragnehmers ordnungsgemäß erfüllt hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers / der einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren (Formblatt e des Teilnahmeantrags),
2. Erklärung über den Umsatz für Dienstleistungen, die den hier zu vergebenden Leistungen entsprechen, in den letzten 3 Geschäftsjahren - bei Bewerbergemeinschaften je Mitglied
(Formblatt e. des Teilnahmeantrags).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Darstellung des Unternehmens mit Beschreibung des Leistungsprofils und der technischen Ressourcen (Infrastruktur) sowie eventuell beteiligter Partner (Formblatt f. des Teilnahmewettbewerbs),
2. Darstellung der Befassung und Kontakte des Unternehmens im Bereich: Gesamtstrategie, Kommunikation und Wirtschaftsinitiative Nachhaltigkeit (Formblatt g. des Teilnahmeantrags).
3. Erklärung über die Personalentwicklung in den letzten 3 Jahren, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte in den letzten 3 Kalenderjahren hervorgeht (Formblatt h. des Teilnahmeantrags),
4. personelle Ressourcen:
a) verantwortlicher Geschäftsführer, einschließlich der Darstellung der geforderten Kompetenzen (s.u. lit. a. bis j.),
b) Team, das für die Bearbeitung vorgesehen ist, einschließlich der Darstellung der geforderten Kompetenzen (s.u. lit. a. bis j.)
(Formblatt i. des Teilnahmeantrags).
Vom Bewerber / von der Bewerbergemeinschaft sind die Personen namentlich zu benennen, die die Leistungen tatsächlich erbringen. Sie müssen als Arbeitseinheit, also nicht notwendig jeder für sich die nachfolgenden fachlichen Qualifikationen aufweisen bzw. die genannten Kompetenzen abdecken:
Vom Bewerber / von der Bewerbergemeinschaft sind die Personen namentlich zu benennen, die die Leistungen tatsächlich erbringen. Sie müssen als Arbeitseinheit, also nicht notwendig jeder für sich die nachfolgenden fachlichen Qualifikationen aufweisen bzw. die genannten Kompetenzen abdecken:
a. abgeschlossene Berufsausbildung,
b. umfassende Kenntnisse zum Thema Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsstrukturen,
c. Kontakte / Netzwerke im Bereich Nachhaltigkeit sowie Erfahrungen bei der Einbeziehung von gesellschaftlichen Akteuren,
d. Erfahrungen in der Konzeption und Abwicklung von Nachhaltigkeitsstrategien, -projekten und -veranstaltungen,
e. Erfahrungen im Bereich des Prozessmanagements und der Projektsteuerung,
f. Kommunikations- und Kontaktfähigkeit,
g. sicheres Auftreten in der Öffentlichkeit,
h. sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift,
i. Fähigkeit zur verständlichen Vermittlung von Fachkenntnissen an eine nicht vorgebildete Zielgruppe,
j. Erfahrungen im Veranstaltungsmanagement,
k. Die Bewerber / Bewerbergemeinschaften stellen zusätzlich ihre besonderen Kenntnisse, insbesondere im Bereich Wirtschaft und Nachhaltigkeit dar.
5. Darstellung von aussagekräftigen Referenzprojekten, davon mindestens eines aus dem öffentlichen, politischen bzw. non-profit-Bereich. Die Referenzprojekte sollen mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar (vergleiche die Beschreibung des Leistungsgegenstandes unter II.1.5) und möglichst nicht älter als 3 Jahre sein (Formblatt j. des Teilnahmewettbewerbs).
5. Darstellung von aussagekräftigen Referenzprojekten, davon mindestens eines aus dem öffentlichen, politischen bzw. non-profit-Bereich. Die Referenzprojekte sollen mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar (vergleiche die Beschreibung des Leistungsgegenstandes unter II.1.5) und möglichst nicht älter als 3 Jahre sein (Formblatt j. des Teilnahmewettbewerbs).
Mindeststandards:
Zu 5.: Mindestens eine aussagekräftige Referenz aus dem öffentlichen, politischen bzw. non-profit-Bereich. Bei Bewerbergemeinschaften muss diese Mindestanforderung nur durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt werden.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
1. Der Auftragnehmer muss gemäß § 97 Abs. 4 Satz 2 und Satz 3 GWB die Anforderungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) einhalten. Mit dem Teilnahmeantrag muss der Bewerber eine Verpflichtungserklärung gem. § 4 Abs. 1 LTMG (Mindestentgelterklärung) abgeben. Dazu ist ein Formblatt zu verwenden, das bei der Kontaktstelle angefordert werden kann (Teilnahmeantrag, Formblatt k). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft müssen sowohl die Bewerbergemeinschaft als auch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Mindestentgelterklärung abgeben. Die Mindestentgelterklärung ist darüber hinaus mit dem Teilnahmeantrag von Unterauftragnehmern und von Verleihunternehmern (§ 6 Abs. 2 LTMG) abzugeben, soweit diese bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrags bekannt sind. Soweit Nachunternehmer/Verleihunternehmer (erst) bei Angebotsabgabe bekannt sind, ist deren Mindestentgelterklärung mit Angebotsabgabe vorzulegen.
1. Der Auftragnehmer muss gemäß § 97 Abs. 4 Satz 2 und Satz 3 GWB die Anforderungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) einhalten. Mit dem Teilnahmeantrag muss der Bewerber eine Verpflichtungserklärung gem. § 4 Abs. 1 LTMG (Mindestentgelterklärung) abgeben. Dazu ist ein Formblatt zu verwenden, das bei der Kontaktstelle angefordert werden kann (Teilnahmeantrag, Formblatt k). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft müssen sowohl die Bewerbergemeinschaft als auch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Mindestentgelterklärung abgeben. Die Mindestentgelterklärung ist darüber hinaus mit dem Teilnahmeantrag von Unterauftragnehmern und von Verleihunternehmern (§ 6 Abs. 2 LTMG) abzugeben, soweit diese bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrags bekannt sind. Soweit Nachunternehmer/Verleihunternehmer (erst) bei Angebotsabgabe bekannt sind, ist deren Mindestentgelterklärung mit Angebotsabgabe vorzulegen.
2. Die Leistung wird in deutscher Sprache erbracht.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 21
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
1. Leistungsprofil des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft (20 %)2. Befassung und Kontakte des Bewerbers im Themenfeld Nachhaltigkeit, Kommunikation und nachhaltiges Wirtschaften (25 %)3. Kompetenz der Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen (25 %)4. Erfahrung im Management der den Losen entsprechenden Prozesse (10 %)5. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (5 %)6. Aussagekraft der Referenzen im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung (15 %)Zu jedem der unter Ziff. 1-6 genannten Kriterien werden wie folgt Punkte vergeben: sehr gut (30 P), gut (20 P), durchschnittlich (10 P), unzureichend (0 P). Diese Punkte werden nach Maßgabe der o.g. prozentualen Anteile gewichtet. Anschließend wird eine Summe gebildet (Gesamtpunktzahl). Einzelheiten ergeben sich aus dem Anhang zum Teilnahmeantrag, der bei der Kontaktstelle angefordert werden kann.Die drei Bewerber mit den höchsten Gesamtpunktzahlen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollten mehrere Bewerbungen die gleiche Gesamtpunktzahl erreichen, wird der dritte Platz durch Los ermittelt.
1. Leistungsprofil des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft (20 %)2. Befassung und Kontakte des Bewerbers im Themenfeld Nachhaltigkeit, Kommunikation und nachhaltiges Wirtschaften (25 %)3. Kompetenz der Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen (25 %)4. Erfahrung im Management der den Losen entsprechenden Prozesse (10 %)5. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (5 %)6. Aussagekraft der Referenzen im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung (15 %)Zu jedem der unter Ziff. 1-6 genannten Kriterien werden wie folgt Punkte vergeben: sehr gut (30 P), gut (20 P), durchschnittlich (10 P), unzureichend (0 P). Diese Punkte werden nach Maßgabe der o.g. prozentualen Anteile gewichtet. Anschließend wird eine Summe gebildet (Gesamtpunktzahl). Einzelheiten ergeben sich aus dem Anhang zum Teilnahmeantrag, der bei der Kontaktstelle angefordert werden kann.Die drei Bewerber mit den höchsten Gesamtpunktzahlen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollten mehrere Bewerbungen die gleiche Gesamtpunktzahl erreichen, wird der dritte Platz durch Los ermittelt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Hans Haeften
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-07-01 📅
Datum des Endes: 2017-03-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 21-8809.01-01/57
Zusätzliche Informationen
1. Die Angaben gemäß Ziffern III. 1.4), III.2.1), III.2.2) und III.2.3) sind ausschließlich auf Formblättern, die im Teilnahmeantrag enthalten sind, zu erbringen. Der Teilnahmeantrag kann bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) angefordert werden.
2. Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich an die Kontaktstelle zu richten.
3. Der Auftraggeber behält sich vor, die Höhe des zur Verfügung stehenden Budgets (vgl. Ziffer II.2.1) in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln anzupassen. Der Vertrag wird entsprechende Kündigungs- und Vertragsanpassungsregelungen enthalten.
3. Der Auftraggeber behält sich vor, die Höhe des zur Verfügung stehenden Budgets (vgl. Ziffer II.2.1) in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln anzupassen. Der Vertrag wird entsprechende Kündigungs- und Vertragsanpassungsregelungen enthalten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17, 76133 Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219264049📞
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
"§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat.
[...] und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. [...]“
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben:
Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.