Beschaffung u. Etablierung einer einheitlichen IT-Systemlösung zur automatisierten Bearbeitung von Beihilfen mit einer integrierten u. automatisierten Prüfung medizinischen Beleggutes nach Maßgabe d. gesetzlichen Gebühren-, Krankenhaus- und Beihilferechts

Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Landesamt für Finanzen

Die Länder Hessen und Rheinland Pfalz beabsichtigen ihre Beihilfebearbeitung grundlegend zu modernisieren und schreiben deshalb im Rahmen eines wettbewerblichen Dialogs gemeinsam als Auftraggebergemeinschaft die Beschaffung einer IT-Systemlösung zur automatisierten Bearbeitung von Beihilfen und einer im Bearbeitungsverfahren integrierten automatisierten Prüfung medizinischen Belegguts (ärztliche und zahnärztliche Leistungen, Krankenhausleistungen und Verordnungen von Arzneimitteln) nach Maßgabe der gesetzlichen Gebühren-, Krankenhaus- und/oder Beihilferechts in den Abrechnungseinheiten GoÄ/GOP, GOZ und DRG einschließlich der dafür erforderlichen Wartungs- und Pflegeleistungen (Projekt BEIREFA) aus. Das rheinland-pfälzische Landesamt für Finanzen führt im Auftrag der Auftraggebergemeinschaft die Ausschreibung durch.
Die Notwendigkeit zur Neuerstellung eines Moduls zur Beihilfeabrechnung resultiert vor allem aus dem steigenden Volumen der eingehenden Beihilfeanträge und den wachsenden Anforderungen an die maschinelle Unterstützung der Beihilfeabrechnung. Ziel ist es, aus Effizienzgründen eine neue IT-Systemlösung zur Beihilfebearbeitung mittels identischer und zukunftsorientierter Technologie neu zu entwickeln und in den Ländern der Auftraggebergemeinschaft zu etablieren, um den gestiegenen und weiter steigenden Anforderungen der nächsten Jahre gewachsen zu sein. Die neue Systemlösung (im weiteren auch nur „IT-Systemlösung“) muss dabei gleichzeitig auch eine automatisierte Rechnungsprüfung von medizinischem Belleggut ermöglichen. Bereits jetzt schon bei den Auftraggebern bestehende regelbasierte Prüfsysteme/-softawarelösungen (beispielsweise für Abrechnungseinheit PZN) dienen als Grundlage und sollen in das neu zu entwickelnde Gesamtsystem/die IT-Systemlösung eingebunden werden.
Folgende wesentliche Leistungsparameter/funktionale Anforderungen/Ziele soll die neue IT-Systemlösung erfüllen und abdecken:
1. Optimierung und Automatisierung Ablauf der Bearbeitung:
Die IT-Systemlösung muss in der Lage sein, die relevanten beihilfefachlichen Daten aus dem bereits vorhandenen vorgeschalteten automatisierten Scan- und Datenerkennungssystem per XML-Struktur von der IT-Systemlösung zu übernehmen. Vor und während der Sachbearbeitung soll durch die IT-Systemlösung eine automatisierte Prüfung der extrahierten Daten der Vorgänge erfolgen. Dabei soll die beihilfefachliche Relevanz von Rezepten mit Pharmazentralnummern genauso überprüft werden, wie die Korrektheit der eingereichten Rechnungsbelege im Hinblick auf die Vorgaben der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten, Gebührenordnung für Zahnärzte und die landesspezifischen Beihilfeverordnungen. Weiterhin ist die Abrechnung von stationären Krankenhausleistungen vorgesehen. Für den Bearbeitungsablauf sollen die landesspezifischen Geschäftsregeln automatisch angewandt werden. Die Entwicklung und Programmierung von regelbasierten Prüfkatalogen/-regeln ist Bestandteil der Leistungspflicht des Auftragnehmers.
Neben der Prüfung von Belegdaten soll die IT-Systemlösung generell ermöglichen, dass aus allen Modulen heraus Belege an einen Dritten versandt und nach der Prüfung durch externe Experten das Ergebnis wieder in das System integrieren zu können.
Nach der automatisierten Vorprüfung sollen die nicht eindeutig zu treffenden Entscheidungen/Vorgänge extrahiert und dem zuständigen Sachbearbeiter zur Entscheidung vorgelegt bzw. zugestellt werden. Mit Zustellung des jeweiligen Vorgangs hat die IT-Systemlösung dem Sachbearbeiter durch gezielte, kontextabhängige Abfragen die mögliche Alternativen in der Festsetzung anzuzeigen (regelbasierte Prüfung des Beleggutes). Dabei muss es dem Bearbeiter u. a. auch möglich sein, sich bei Bedarf Erläuterungen, Begründungen oder Rechtsgrundlagen anzeigen zu lassen und beihilferechtlich zulässige Formulierungen für den späteren Bescheid als Textbaustein auszuwählen oder einzugeben. Während der Sachbearbeitung wird der jeweils relevante Beleg aus der bereits vorhandenen elektronischen Akte angezeigt. Die IT-Systemlösung muss gewährleisten, dass der Wechsel der Beleganzeige in Interaktion zwischen Bearbeitungsprogramm und dem Aktenführungs- und Aktenanzeigemodul (AFAM) stattfindet. Die elektronische Akte im AFAM ist in beiden Ländern vorhanden und bleibt Kernelement der Beleganzeige und Aktenführung. Im Anschluss hat die neue IT-Systemlösung den Bescheid zum Vorgang zu erzeugen und stellt ihn inkl. von Begründungstexten aus dem Entscheidungsprozess dem vorhandenen AFAM und dem jeweiligen Drucksystem der Länder zur Verfügung.
2. Weitere Leistungsanforderungen:
Die neue IT-Systemlösung muss ferner in der Lage sein, folgende wesentliche weitere Anforderungen umzusetzen:
— Die Bearbeitung von Widersprüchen und Schriftverkehr muss in ein flexibles (beim jeweiligen AG vorhandenes) Standardtextverarbeitungsprogramm integriert werden können.
— Mit der neuen Lösung müssen ca. 75 bis 100 verschiedenen Leistungsarten in ca. 25 bis 50 unterschiedlichen Berechnungsmasken abgerechnet werden.
— Die Lösung muss eine automatische kassenmäßige Abwicklung und Bereitstellung der Auszahlungsdaten beinhalten. Dabei sind u. a. die Vorschriften zur Rechnungslegung und Prüfung beim Einsatz von Informationstechnologie des IDW, des BmF sowie der Landeshaushaltsordnungen und des HGB etc. zu beachten.
— Ebenso ist ein Berichtswesen und ein Analysetool zu entwickeln und zu integrieren, welches auch die Möglichkeit einer weitergehenden Auswertung bietet.
Kernziele der Lösung sind eine verbesserte Benutzerführung, damit verbunden eine deutliche Steigerung der Ergonomie und Bearbeitungsgeschwindigkeit sowie eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit.
Deshalb soll es auch möglich sein, dem Bearbeiter nur relevante Informationen und Entscheidungen anzuzeigen. Gleichzeitig soll insgesamt eine Steigerung der Bearbeitungsqualität und damit verbunden eine Vereinheitlichung der Bearbeitungsentscheidungen erreicht werden.
— Personalaufwandsneutralität:
Da durch die Lösung kein neuer Personalbedarf bei den Auftraggebern entstehen soll und insbesondere zusätzliche Spezialisten oder sogar Programmierer für die Pflege und Erstellung von Regeln und spätere Betreuung des Systems nicht notwendig sein sollen, müssen alle fachlichen und organisatorischen Regeln daher mittels natürlich-sprachlicher Vorgaben erzeugbar, lesbar und anwendbar sein. Dafür verwenden beide Länder bereits die Regelengine Oracle Policy Automation (OPA), die auch bei der Entwicklung und Eingabe der Systemlösung zur Anwedung zu bringen ist und auch Grundlage der geplanten Lösung bleiben soll.
— Intergrationsfähigkeit:
Aus technischer Sicht muss sich die angebotene IT-Systemlösung vollständig in die bestehende Systemlandschaft der Auftraggeber ohne große Veränderung der übrigen bestehenden Komponenten integrieren.
— Ergonomische Anforderungen:
Moderne und ergonomische Benutzeroberflächen sind zu verwenden, da sie das beste Mittel sind, um eine hohe Nutzerakzeptanz einer neuen Lösung zu erzielen. Daher soll die Programmoberfläche sowohl bedienungsseitig hochflexibel als auch grafisch aufgeräumt sein. So müssen z. B. die Skalierung und Positionierung der Bearbeitungsfenster vom Sachbearbeiter angepasst werden können und diese Anpassungen müssen bei der nachfolgenden Bearbeitung und über das Programmende hinaus zur Verfügung stehen. Alle dargestellten Informationen sollen schnell erkannt und eindeutig identifiziert werden können. Moderne Symbole, Farbwechsel und klare Statusinformationen sollen dies gewährleisten.
— Zukunftsfähigkeit:
Ziel der Auftraggeber ist es eine IT-Systemlösung zu etablieren, die so flexibel aufgestellt ist, dass sie den Anforderungen der nächsten 15 Jahre im Hinblick auf Antragsvolumen, organisatorische Änderungen und Varianten im Prozessablauf und rechtliche Änderungen gewachsen sein wird.
3. Sonstige Rahmenbedingungen:
Die Gesamtleitung/-durchführung des Projektes obliegt dem Bieter. Dabei sind die spezifischen Vorgaben der Länder zur Durchführung von Projekten (z. B. Dokumentation, Vorgehensweise etc.) zu beachten.
Projektsprache ist Deutsch. Alle Dokumente sind in deutscher Sprache zu erstellen.
Die Anwendung wird in den Ländern getrennt gehostet. Sie muss in physisch getrennten Rechenzentren unabhängig betrieben werden. Derzeit werden in den Rechenzentren Windows-Betriebssysteme und Oracle-Datenbanken auf Windows und Linux eingesetzt.
Die Lösung muss -versionsunabhängig- auf Virtualisierungssystemen betreibbar sein.
Es ist beabsichtigt, dass die Auftraggeber ein umfassendes, ausschließliches, örtlich, inhaltlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der Lösung (einschließlich ihrem Source Code) erhält. Das Nutzungsrecht beinhaltet insbesondere das Recht des Auftraggebers, die Lösung zu vervielfältigen, zu ändern, unterzulizenzieren, für eigene Zwecke und Zwecke Dritter zu nutzen und durch Dritte für Zwecke des Auftraggebers nutzen zu lassen (Outsourcing). Die gleichen Rechte werden dem Auftraggeber an der Dokumentation zur Lösung und an allen im Rahmen der Wartung und Pflege gelieferten Änderungen und Weiterentwicklungen eingeräumt.
Die Entwicklung der Komponenten für die elektronische Aktenführung sowie die Integration von Datenerkennung und Regelwerk sind in den vergangenen Jahren auf Basis des .Net-Frameworks entstanden. Diese Technologie muss daher neben OPA Grundlage der Neuentwicklung sein.
Der Datentransport zwischen den einzelnen Modulen muss mittels XML-Struktur realisiert werden, hierzu sind vorgegebene XSD's zu verwenden.
Der Auftragnehmer hat die vollständige Verantwortung für die Entwicklung und Implementierung der Lösung (Roll out) in den Referenzsystemen der AG einschließlich der üblichen Projektphasen (Spezifikation, Entwicklung, Tests, ggfls. Pilot, Implementierung in die Systemlandschaft des Auftraggebers, Produktivsetzung, Unterstützung der Auftraggeber bei der Abnahme). Der Auftraggeber wirkt in dem Projekt im in den Vergabeunterlagen definierten Umfang mit.
4. Wartungs-, Pflege- und sonstige Unterstützungsleistungen:
— Nach Abschluss der Projektphase soll Wartung und Pflege der Softwarelösung über einen Zeitraum von 48 Monaten geleistet werden;
— Schulungen der techn. Administratoren, fachl. Administratoren, Regeladministratoren zur eigenständigen Anwendung der Software sowie der Multiplikatoren (Train the Trainer – Schulung) sind durch den Auftragnehmer vorzusehen.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-12-04 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-12-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Entwicklung von Transaktionsverarbeitungssoftware und kundenspezifischer Software
Menge oder Umfang: Siehe Ziffer II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Entwicklung von Transaktionsverarbeitungssoftware und kundenspezifischer Software 📦

Verfahren
Verfahrensart: Wettbewerblicher Dialog
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Landesamt für Finanzen
Postanschrift: Hoevelstr. 10
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://ww.lff-rlp.de 🌏
E-Mail: beihilfe-vergabe@lff.fin-rlp.de 📧
Telefon: +49 261493337324 📞
Fax: +49 261493367324 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-04 📅
Einreichungsfrist: 2016-01-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 238-432667
ABl. S-Ausgabe: 238
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Angaben zu Ziffer I.1): Der zu schließende Vertrag kommt mit der Zuschlagserteilung zustande zwischen der Auftraggebergemeinschaft, dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das rheinland-pfälzische Landesamt für Finanzen und dem Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Kassel. Die Auftraggebergemeinschaft besteht aus den Ländern Hessen und Rheinland-Pfalz. Teilnahmeanträge sind unter Berücksichtigung der in dieser Bekanntmachung enthaltenen Anforderung zu erstellen und einzureichen. Inhaltliche Abweichungen davon können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Die Teilnahmeanträge sind in zweifacher Ausfertigung schriftlich nebst einer elektronischen Version (CD) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen – Teilnahmeantrag BEIREFA“ bei der unter Ziffer I.1) genannten Stelle einzureichen. Für die Fristwahrung kommt es auf den Eingang beim Auftraggeber an. Teilnahmeanträge in elektronischer Form (z. B. Telegramm, Telefax, Telex, Telebrief, E-Mail oder ähnliches) werden nicht berücksichtigt. Das unter Ziffer III.2.1) genannte Bewerber-Formblatt kann nach einer ggf. erforderlichen Registrierung auf der Homepage der Vergabeplattform des Landes Rheinland-Pfalz (www.vergabe.rlp.de) kostenfrei heruntergeladen werden. Eine Verpflichtung zur Verwendung des Formblattes besteht nicht. Der Bewerber hat jedoch sicherzustellen, dass seine Bewerbung bei Nichtverwendung des Formblatts die unter Ziffern III.2.1) bis III.2.3) beschriebenen Anforderungen erfüllt. Inhaltliche Abweichungen davon können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Weitergehende Unterlagen werden im Teilnahmewettbewerb nicht zur Verfügung gestellt. Etwaige Fragen sind ausschließlich schriftlich oder elektronisch (E-Mail) rechtzeitig vor Ablauf der Frist gemäß Ziffer IV.3.4) an die unter Ziffer I.1) angegebene Stelle zu richten. Rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist gemäß Ziffer IV.3.4) vorliegende sachdienliche Fragen oder Hinweise der Bewerber werden durch den Auftraggeber anonymisiert beantwortet. Bekanntmachungs-ID: CXPDYYZYDX6.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Länder Hessen und Rheinland Pfalz beabsichtigen ihre Beihilfebearbeitung grundlegend zu modernisieren und schreiben deshalb im Rahmen eines wettbewerblichen Dialogs gemeinsam als Auftraggebergemeinschaft die Beschaffung einer IT-Systemlösung zur automatisierten Bearbeitung von Beihilfen und einer im Bearbeitungsverfahren integrierten automatisierten Prüfung medizinischen Belegguts (ärztliche und zahnärztliche Leistungen, Krankenhausleistungen und Verordnungen von Arzneimitteln) nach Maßgabe der gesetzlichen Gebühren-, Krankenhaus- und/oder Beihilferechts in den Abrechnungseinheiten GoÄ/GOP, GOZ und DRG einschließlich der dafür erforderlichen Wartungs- und Pflegeleistungen (Projekt BEIREFA) aus. Das rheinland-pfälzische Landesamt für Finanzen führt im Auftrag der Auftraggebergemeinschaft die Ausschreibung durch.
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Die Notwendigkeit zur Neuerstellung eines Moduls zur Beihilfeabrechnung resultiert vor allem aus dem steigenden Volumen der eingehenden Beihilfeanträge und den wachsenden Anforderungen an die maschinelle Unterstützung der Beihilfeabrechnung. Ziel ist es, aus Effizienzgründen eine neue IT-Systemlösung zur Beihilfebearbeitung mittels identischer und zukunftsorientierter Technologie neu zu entwickeln und in den Ländern der Auftraggebergemeinschaft zu etablieren, um den gestiegenen und weiter steigenden Anforderungen der nächsten Jahre gewachsen zu sein. Die neue Systemlösung (im weiteren auch nur „IT-Systemlösung“) muss dabei gleichzeitig auch eine automatisierte Rechnungsprüfung von medizinischem Belleggut ermöglichen. Bereits jetzt schon bei den Auftraggebern bestehende regelbasierte Prüfsysteme/-softawarelösungen (beispielsweise für Abrechnungseinheit PZN) dienen als Grundlage und sollen in das neu zu entwickelnde Gesamtsystem/die IT-Systemlösung eingebunden werden.
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Folgende wesentliche Leistungsparameter/funktionale Anforderungen/Ziele soll die neue IT-Systemlösung erfüllen und abdecken:
1. Optimierung und Automatisierung Ablauf der Bearbeitung:
Die IT-Systemlösung muss in der Lage sein, die relevanten beihilfefachlichen Daten aus dem bereits vorhandenen vorgeschalteten automatisierten Scan- und Datenerkennungssystem per XML-Struktur von der IT-Systemlösung zu übernehmen. Vor und während der Sachbearbeitung soll durch die IT-Systemlösung eine automatisierte Prüfung der extrahierten Daten der Vorgänge erfolgen. Dabei soll die beihilfefachliche Relevanz von Rezepten mit Pharmazentralnummern genauso überprüft werden, wie die Korrektheit der eingereichten Rechnungsbelege im Hinblick auf die Vorgaben der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten, Gebührenordnung für Zahnärzte und die landesspezifischen Beihilfeverordnungen. Weiterhin ist die Abrechnung von stationären Krankenhausleistungen vorgesehen. Für den Bearbeitungsablauf sollen die landesspezifischen Geschäftsregeln automatisch angewandt werden. Die Entwicklung und Programmierung von regelbasierten Prüfkatalogen/-regeln ist Bestandteil der Leistungspflicht des Auftragnehmers.
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Neben der Prüfung von Belegdaten soll die IT-Systemlösung generell ermöglichen, dass aus allen Modulen heraus Belege an einen Dritten versandt und nach der Prüfung durch externe Experten das Ergebnis wieder in das System integrieren zu können.
Nach der automatisierten Vorprüfung sollen die nicht eindeutig zu treffenden Entscheidungen/Vorgänge extrahiert und dem zuständigen Sachbearbeiter zur Entscheidung vorgelegt bzw. zugestellt werden. Mit Zustellung des jeweiligen Vorgangs hat die IT-Systemlösung dem Sachbearbeiter durch gezielte, kontextabhängige Abfragen die mögliche Alternativen in der Festsetzung anzuzeigen (regelbasierte Prüfung des Beleggutes). Dabei muss es dem Bearbeiter u. a. auch möglich sein, sich bei Bedarf Erläuterungen, Begründungen oder Rechtsgrundlagen anzeigen zu lassen und beihilferechtlich zulässige Formulierungen für den späteren Bescheid als Textbaustein auszuwählen oder einzugeben. Während der Sachbearbeitung wird der jeweils relevante Beleg aus der bereits vorhandenen elektronischen Akte angezeigt. Die IT-Systemlösung muss gewährleisten, dass der Wechsel der Beleganzeige in Interaktion zwischen Bearbeitungsprogramm und dem Aktenführungs- und Aktenanzeigemodul (AFAM) stattfindet. Die elektronische Akte im AFAM ist in beiden Ländern vorhanden und bleibt Kernelement der Beleganzeige und Aktenführung. Im Anschluss hat die neue IT-Systemlösung den Bescheid zum Vorgang zu erzeugen und stellt ihn inkl. von Begründungstexten aus dem Entscheidungsprozess dem vorhandenen AFAM und dem jeweiligen Drucksystem der Länder zur Verfügung.
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2. Weitere Leistungsanforderungen:
Die neue IT-Systemlösung muss ferner in der Lage sein, folgende wesentliche weitere Anforderungen umzusetzen:
— Die Bearbeitung von Widersprüchen und Schriftverkehr muss in ein flexibles (beim jeweiligen AG vorhandenes) Standardtextverarbeitungsprogramm integriert werden können.
— Mit der neuen Lösung müssen ca. 75 bis 100 verschiedenen Leistungsarten in ca. 25 bis 50 unterschiedlichen Berechnungsmasken abgerechnet werden.
— Die Lösung muss eine automatische kassenmäßige Abwicklung und Bereitstellung der Auszahlungsdaten beinhalten. Dabei sind u. a. die Vorschriften zur Rechnungslegung und Prüfung beim Einsatz von Informationstechnologie des IDW, des BmF sowie der Landeshaushaltsordnungen und des HGB etc. zu beachten.
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— Ebenso ist ein Berichtswesen und ein Analysetool zu entwickeln und zu integrieren, welches auch die Möglichkeit einer weitergehenden Auswertung bietet.
Kernziele der Lösung sind eine verbesserte Benutzerführung, damit verbunden eine deutliche Steigerung der Ergonomie und Bearbeitungsgeschwindigkeit sowie eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit.
Deshalb soll es auch möglich sein, dem Bearbeiter nur relevante Informationen und Entscheidungen anzuzeigen. Gleichzeitig soll insgesamt eine Steigerung der Bearbeitungsqualität und damit verbunden eine Vereinheitlichung der Bearbeitungsentscheidungen erreicht werden.
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— Personalaufwandsneutralität:
Da durch die Lösung kein neuer Personalbedarf bei den Auftraggebern entstehen soll und insbesondere zusätzliche Spezialisten oder sogar Programmierer für die Pflege und Erstellung von Regeln und spätere Betreuung des Systems nicht notwendig sein sollen, müssen alle fachlichen und organisatorischen Regeln daher mittels natürlich-sprachlicher Vorgaben erzeugbar, lesbar und anwendbar sein. Dafür verwenden beide Länder bereits die Regelengine Oracle Policy Automation (OPA), die auch bei der Entwicklung und Eingabe der Systemlösung zur Anwedung zu bringen ist und auch Grundlage der geplanten Lösung bleiben soll.
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— Intergrationsfähigkeit:
Aus technischer Sicht muss sich die angebotene IT-Systemlösung vollständig in die bestehende Systemlandschaft der Auftraggeber ohne große Veränderung der übrigen bestehenden Komponenten integrieren.
— Ergonomische Anforderungen:
Moderne und ergonomische Benutzeroberflächen sind zu verwenden, da sie das beste Mittel sind, um eine hohe Nutzerakzeptanz einer neuen Lösung zu erzielen. Daher soll die Programmoberfläche sowohl bedienungsseitig hochflexibel als auch grafisch aufgeräumt sein. So müssen z. B. die Skalierung und Positionierung der Bearbeitungsfenster vom Sachbearbeiter angepasst werden können und diese Anpassungen müssen bei der nachfolgenden Bearbeitung und über das Programmende hinaus zur Verfügung stehen. Alle dargestellten Informationen sollen schnell erkannt und eindeutig identifiziert werden können. Moderne Symbole, Farbwechsel und klare Statusinformationen sollen dies gewährleisten.
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— Zukunftsfähigkeit:
Ziel der Auftraggeber ist es eine IT-Systemlösung zu etablieren, die so flexibel aufgestellt ist, dass sie den Anforderungen der nächsten 15 Jahre im Hinblick auf Antragsvolumen, organisatorische Änderungen und Varianten im Prozessablauf und rechtliche Änderungen gewachsen sein wird.
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3. Sonstige Rahmenbedingungen:
Die Gesamtleitung/-durchführung des Projektes obliegt dem Bieter. Dabei sind die spezifischen Vorgaben der Länder zur Durchführung von Projekten (z. B. Dokumentation, Vorgehensweise etc.) zu beachten.
Projektsprache ist Deutsch. Alle Dokumente sind in deutscher Sprache zu erstellen.
Die Anwendung wird in den Ländern getrennt gehostet. Sie muss in physisch getrennten Rechenzentren unabhängig betrieben werden. Derzeit werden in den Rechenzentren Windows-Betriebssysteme und Oracle-Datenbanken auf Windows und Linux eingesetzt.
Die Lösung muss -versionsunabhängig- auf Virtualisierungssystemen betreibbar sein.
Es ist beabsichtigt, dass die Auftraggeber ein umfassendes, ausschließliches, örtlich, inhaltlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der Lösung (einschließlich ihrem Source Code) erhält. Das Nutzungsrecht beinhaltet insbesondere das Recht des Auftraggebers, die Lösung zu vervielfältigen, zu ändern, unterzulizenzieren, für eigene Zwecke und Zwecke Dritter zu nutzen und durch Dritte für Zwecke des Auftraggebers nutzen zu lassen (Outsourcing). Die gleichen Rechte werden dem Auftraggeber an der Dokumentation zur Lösung und an allen im Rahmen der Wartung und Pflege gelieferten Änderungen und Weiterentwicklungen eingeräumt.
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Die Entwicklung der Komponenten für die elektronische Aktenführung sowie die Integration von Datenerkennung und Regelwerk sind in den vergangenen Jahren auf Basis des .Net-Frameworks entstanden. Diese Technologie muss daher neben OPA Grundlage der Neuentwicklung sein.
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Der Datentransport zwischen den einzelnen Modulen muss mittels XML-Struktur realisiert werden, hierzu sind vorgegebene XSD's zu verwenden.
Der Auftragnehmer hat die vollständige Verantwortung für die Entwicklung und Implementierung der Lösung (Roll out) in den Referenzsystemen der AG einschließlich der üblichen Projektphasen (Spezifikation, Entwicklung, Tests, ggfls. Pilot, Implementierung in die Systemlandschaft des Auftraggebers, Produktivsetzung, Unterstützung der Auftraggeber bei der Abnahme). Der Auftraggeber wirkt in dem Projekt im in den Vergabeunterlagen definierten Umfang mit.
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4. Wartungs-, Pflege- und sonstige Unterstützungsleistungen:
— Nach Abschluss der Projektphase soll Wartung und Pflege der Softwarelösung über einen Zeitraum von 48 Monaten geleistet werden;
— Schulungen der techn. Administratoren, fachl. Administratoren, Regeladministratoren zur eigenständigen Anwendung der Software sowie der Multiplikatoren (Train the Trainer – Schulung) sind durch den Auftragnehmer vorzusehen.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Beschreibung der Optionen:
Folgende Anforderungen/Leistungen sollen optional erbracht werden:
— Techn. Aufbau und Betrieb Kompetenzzentrum (mind. ein techn. Mitarbeiter vor Ort im Kompetenzzentrum zu abgestimmten Zeiträumen während der Aufbauphase) zwecks Weiterentwicklung der IT-Systemlösung in fachlicher und technischer Sicht;
— Beistellung von pharmazeutischem/medizinischem Sachverstand, welcher insbesondere bei der Definition von Prüfregeln aus dem PZN-/GOÄ-/GOZ-/DRG-Bereich sowie bei abrechnungstechnischen Fragen die Kooperationspartner über den Gesamtzeitraum des Projektes und des Zeitraums für die Wartung und Pflege unterstützen kann. Bei Bedarf sollen auch Schulungen des Beihilfepersonals durch diese beigestellten Personen erfolgen;
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— Unterstützung bei der Einrichtung und dem Aufbau einer länderübergreifenden Expertengruppe zur zukünftigen eigenständigen Erstellung und Wartung und Pflege der Prüfregeln durch das Personal der Auftraggeber;
— Schulung von weiteren Projektmitgliedern/Sachbearbeitern zum Umgang mit der angebotenen Software;
— Bereitstellung aller benötigten Datenkataloge;
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Dauer: 114 Monate
Referenznummer: 2015-O1918/26-RPHE/BEIRE003
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rheinland-Pfalz, Hoevelstr. 10, 56073 Koblenz.
Weitere Leistungsorte:
1. Hessen, Scheidemannplatz 1, 34117 Kassel.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Eignung mit der Bewerbung die nachfolgend unter Ziffern III.2.1) bis III.2.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen vorzulegen. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Für die mit [*] gekennzeichneten Erklärungen/Nachweise stellen die Auftraggeber ein Bewerber-Formblatt zur Verfügung. Dieser kann auf der Homepage der Vergabeplattform des Landes Rheinland-Pfalz unter www.vergabe.rlp.de und nach ggf. erforderlicher Registrierung kosenlos heruntergeladen werden.
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Ausländische Bewerber haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit nicht ausdrücklich anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden.
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Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung vorzulegen, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein Bevollmächtigter bezeichnet wird, der die Gemeinschaft im Vergabeverfahren rechtsverbindlich vertritt.* Weiterhin ist anzugeben, welche Teilleistungen von den Mitgliedern erbracht werden sollen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise nach Ziffern III.2.1) bis III.2.3) sind – soweit einschlägig – von jedem Mitglied der Gemeinschaft zu erbringen, bei den Unterlagen nach Ziffern III.2.2) und III.2.3) bezogen auf die jeweilige Teilleistung. Kommen etwaige Nachunternehmer zum Einsatz, sind die von ihnen zu erbringende Leistungen nach Art und Umfang zu benennen. Die Verfügbarkeit ihrer personellen und technischen Ressourcen im Falle der Auftragserteilung ist auf Verlangen der Vergabestelle gesondert nachzuweisen. Für Nachunternehmer, die wesentliche Teilleistungen erbringen sollen, sind weiterhin die unter Ziffern III.2.1) und III.2.3) geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen, soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung.
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Hinweis: Mehrfachbewerbungen von Unternehmen, z. B. als Einzelbewerber und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig, soweit diese zu einer vergaberechtlichen Wettbewerbsverzerrung führen.
1. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe von Name, Sitz und Rechtsform der Gesellschaft;
2. Aktueller Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist oder gleichwertiger Nachweis;
3. Eigenerklärung des Bewerbers*, dass:
a) über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren nicht eröffnet oder eine Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt und auch kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt worden ist,
b) sich das Unternehmen des Bewerbers nicht in Liquidation befindet,
c) der Bewerber nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt und sich im Übrigen gesetzestreu verhalten hat,
d) der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
e) der Bewerber im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat;
4. Eigenerklärung des Bewerbers, dass weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen Verstoßes gegen §§ 129, 261, 263, 264 oder 3334 des Strafgesetzbuches oder Art. 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung oder § 370 der Abgabenordnung i. V. m. § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Markorganisation und der Direktzahlung verurteilt worden ist;*
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5. Eigenerklärung des Bewerbers gemäß § 97 Abs. 4 Satz 1 GWB, dass er sich bislang in Bezug auf die Vergabe vergleichbarer Leistungen gesetzestreu verhalten hat.*.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren;*
2. Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre bezüglich Leistungen, die im Rahmen von Entwicklung von EDV-Lösungen zur Abrechnung von Beihilfe oder zur Abrechnung privater Krankenkassenleistungen erfolgt sind (vergleichbare Leistungen);*
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3. Nachweis einer Haftpflichtversicherung (Deckungssumme für Vermögensschäden 20 000 000 EUR, Personen und Sachschäden jeweils mind. 5 000 000 EUR, mind. zweifach maximiert im Versicherungsjahr) oder die Erklärung darüber, dass eine solche Versicherung im Falle der Auftragserteilung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung abgeschlossen wird;
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4. Nachweis mindestens guter Bonität durch Vorlage einer aktuellen Auskunft einer Ratinggesellschaft wie z. B. Creditreform oder einer vergleichbaren Wirtschaftsauskunft in Bezug auf Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Nachweis einschlägiger Erfahrungen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen (siehe II.1.5)) vergleichbar sind (IT-Entwicklungsprojekte/IT-Systemlösungen zu Fachverfahren und Regelwerken für einen öffentlichen Auftraggeber auf Basis des .Net-Frameworks unter Einsatz von Oracle Policy Automation), unter Angabe von (Referenzliste):
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a) Projekt/Referenz einschließlich Ansprechpartnern und Kontaktdaten (Telefonnummern) sowie kurzer Projektbeschreibung,
b) Darlegung zum Einsatz von vergleichbaren, komplexen IT-Systemen für einen öffentlichen Auftraggeber oder einer vergleichbaren Institution im Routinebetrieb unter Einbindung an die vorhandene EDV-Struktur,
c) Projektvolumen (mindestens 2.000 PT),
d) Entwicklung von Fachverfahren für Beihilfe oder PKV auf Basis des .Net-Frameworks,
e) Einsatz von/Erstellung einer barrierefreien Oberfläche unter Nutzung von Windows Presentation Foundation (WPF),
f) Erfahrungen im Einsatz von Oracle Policy Automation in der deutschen öffentlichen Verwaltung.
Hinweis: Die Referenzen können auch Projekte betreffen, die noch andauern. Bei andauernden Projekten müssen die vorstehend näher beschriebenen Anforderungen/geforderten Volumina bei Abgabe des Teilnahmeantrags jedoch bereits erreicht worden sein;
2. Eigenerklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufs- und Geschäftsgruppen;*
3. Erklärung über die berufliche Qualifikation sowie das projektspezifische Erfahrungsspektrum derjenigen Mitarbeiter, die für die konkrete Leistungserbringung vorgesehen sind (projektspezifisches Organigramm), unter Angabe von
a) Kenntnis der deutschen Sprache, die sie in die Lage versetzen, einen deutschsprachigen Verordnungstext zu verstehen und als OPA-Regelwerk umzusetzen,
b) Kenntnisse in .Net,
c) Zertifierung „Oracle Policy Automation 10 Certified Implementation Specialist“ (1Zo-534) für mindestens 4 Mitarbeiter,
d) Erfahrungen in der Entwicklung von Fachverfahren für die öffentliche Verwaltung (mindestenes zehn Mitarbeiter),
e) Erfahrung in der Beurteilung von Abrechnungssachverhalten in den Abrechnungseinheiten der GOÄ und GOZ (mindestens eine Person) sowie GOP und DRG,
f) Erfahrung in der Erstellung von Prüfregelwerken für die Prüfung von Belegen im Bereich Beihilfe bzw. PKV (mindestens zwei Mitarbeiter),
g) Erfahrungen/know-how im Bereich der gesetzlichen Gebühren-, Krankenhaus- und Beihilferechts (mindestens eine Person);
4. Nachweis einer Zertifizietrung Microsoft Gold-Kompetenz („Application Development“);
5. Nachweis einer Oracle Gold Partner Zertifizierung mit der Spezialisierung für Oracle Policy Automation;
6. Nachweis einer Zertifizierung gemäß ISO-9000.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungs- und Mängelbürgschaft in üblicher und angemessener Höhe. Der Auftraggeber behält sich vor, für den Fall der Nichterfüllung übernommener vertraglicher Verpflichtungen ein Strafversprechen (Vertragsstrafe) zu vereinbaren. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Arbeitsgemeinschaften in Form einer BGB-Gesellschaft oder einer vergleichbaren Rechtsform, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
1. Haftpflichtversicherung (Deckungssumme für Vermögensschäden 20 000 000 EUR, Personen und Sachschäden jeweils mind. 5 000 000 EUR zweifach maximiert im Versicherungsjahr).
2. Verpflichtung des Auftragnehmers zur Zahlung des Tarif- bzw. Mindestentgelts an die Beschäftigten bei der Ausführung der Leistungen gemäß §§ 3 und 4 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestreuegesetz LTTG) vom 1.12.2010 (GVBl. 2010, Nr. 20 S. 426 ff. vom 13.12.2010). Hinweis: Der Auftraggeber weist anlässlich des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 18.9.2014 – C 549/13 – darauf hin, dass sich die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienstleistungen entsprechend den Vorgaben der §§ 3 und 4 LTTG zur Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
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3. Der Auftragnehmer muss über eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) verfügen.
4. Die Auftragnehmer halten bei der Projektdurchführung und bei der Erbringung von (Beratungs-)Leistungen im Zusammenhang mit der Projektarchitektur die anwendbaren Datenschutzgesetze ein (insbesondere die Landesdatenschutzgesetze), geben die gesetzlich geforderten Erklärungen zum Datenschutz ab und tragen dafür Sorge, dass die mit der Leistungserbringung betrauten Personen die entsprechenden Erklärungen abgeben.
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5. Hinweis: Die Auftraggebergemeinschaft behält sich ausdrücklich vor, im Falle der Auftragserteilung von den mit der Leistungserbringung betrauten Personen ein polizeiliches Führungszeugnis anzufordern. Die Auftraggebergemeinschaft wird im Auftragsfall darüber hinaus das für die Leistungserbringung vorgesehene Personal – unabhängig davon, ob es sich um eigenes Personal des Bewerbers oder um solches von ihm im Rahmen der vertraglichen Bedingungen eingesetzter Nachunternehmer – einer weitergehenden Überprüfung nach Maßgabe der Sicherheitsüberprüfungsgesetzte der auftraggebenden Bundesländern unterziehen.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Vollständigkeit der nach Ziffern III.2.1) bis III.2.3) vorzulegenden Nachweise durch Bewertung der Angaben gemäß Ziffern III.2.1) bis III.2.3), insbesondere der Referenzen und der Qualifikation der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Kassel
Postanschrift: Steinweg 6
Postort: Kassel
Postleitzahl: 34117
Kontakt
Kontaktperson: Landesamt für Finanzen
Christian Schmidt
URL der Dokumente: http://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/ 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2015-O1918/26-RPHE/BEIRE003
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Angaben zu Ziffer I.1): Der zu schließende Vertrag kommt mit der Zuschlagserteilung zustande zwischen der Auftraggebergemeinschaft, dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das rheinland-pfälzische Landesamt für Finanzen und dem Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Kassel. Die Auftraggebergemeinschaft besteht aus den Ländern Hessen und Rheinland-Pfalz.
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Teilnahmeanträge sind unter Berücksichtigung der in dieser Bekanntmachung enthaltenen Anforderung zu erstellen und einzureichen. Inhaltliche Abweichungen davon können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Die Teilnahmeanträge sind in zweifacher Ausfertigung schriftlich nebst einer elektronischen Version (CD) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen – Teilnahmeantrag BEIREFA“ bei der unter Ziffer I.1) genannten Stelle einzureichen. Für die Fristwahrung kommt es auf den Eingang beim Auftraggeber an. Teilnahmeanträge in elektronischer Form (z. B. Telegramm, Telefax, Telex, Telebrief, E-Mail oder ähnliches) werden nicht berücksichtigt.
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Das unter Ziffer III.2.1) genannte Bewerber-Formblatt kann nach einer ggf. erforderlichen Registrierung auf der Homepage der Vergabeplattform des Landes Rheinland-Pfalz (www.vergabe.rlp.de) kostenfrei heruntergeladen werden. Eine Verpflichtung zur Verwendung des Formblattes besteht nicht. Der Bewerber hat jedoch sicherzustellen, dass seine Bewerbung bei Nichtverwendung des Formblatts die unter Ziffern III.2.1) bis III.2.3) beschriebenen Anforderungen erfüllt. Inhaltliche Abweichungen davon können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Weitergehende Unterlagen werden im Teilnahmewettbewerb nicht zur Verfügung gestellt. Etwaige Fragen sind ausschließlich schriftlich oder elektronisch (E-Mail) rechtzeitig vor Ablauf der Frist gemäß Ziffer IV.3.4) an die unter Ziffer I.1) angegebene Stelle zu richten. Rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist gemäß Ziffer IV.3.4) vorliegende sachdienliche Fragen oder Hinweise der Bewerber werden durch den Auftraggeber anonymisiert beantwortet.
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Bekanntmachungs-ID: CXPDYYZYDX6.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧
Telefon: +49 6131162234 📞
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 GWB:
Hinweis: Die Auftraggebergemeinschaft weist auf die Rechtsfolge des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bewerber/Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisen einer Rüge durch die Auftraggebergmeinschaft beantragt wird. Die Auftraggebergemeinschaft weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich, nach Maßgabe der vergaberechtlichen Rechtsprechung spätestens jedoch 14 Tage nach Erkennen des Verstoßes zu erheben sind.
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Quelle: OJS 2015/S 238-432667 (2015-12-04)