Auftragsgegenstand ist die Produktion und Bearbeitung von Bewegtbild sowie die strategische Beratung der Techniker Krankenkasse (TK) zur Weiterentwicklung dieses Mediums. Die Themen stammen hauptsächlich aus den Bereichen Gesundheit, Verfahrensabläufe und gesetzliche Krankenversicherung, können aber auch aus anderen Gebieten wie Sport, Ernährung und ähnlichem kommen. Eventuell hat die Auftragnehmerin (AN) von der TK vorgegebene Redakteure mit speziellem Fachwissen einzubinden. Die zu erbringenden Leistungen (Bewegtbildproduktion, Bewegtbildbearbeitung und strategische Beratung zur Nutzung und Weiterentwicklung des Mediums „Bewegtbild“) werden über Einzelaufträge abgerufen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-07-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Film- und Videofilmherstellung und verbundene Dienstleistungen
Menge oder Umfang:
Die TK rechnet mit folgendem durchschnittlichen Auftragsvolumen pro Jahr:Realfilm:— Pre-Produktion ca. 74 Tage,— Produktion: ca. 200 Tage,— Post-Produktion ca. 175 Tage.Animationsfilm:— Pre-Produktion ca. 72 Tage— Produktion ca. 143 Tage— Post-Produktion ca. 107 TageBearbeitung von vorhandenem Material: ca. 130 StundenStrategische Beratung: ca. 163 StundenBei den vorgenannten Angaben handelt es sich um Schätzungen der TK, die als Kalkulationsgrundlage dienen. Eine verbindliche Prognose für die Zukunft kann hieraus nicht abgeleitet werden; die Mengenangaben können sich während der Vertragslaufzeit nach oben oder unten verändern. Folglich besteht kein Anspruch der AN auf Beauftragung bestimmter Leistungen oder eines bestimmten Umfangs einer Leistung.Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit von 4 Jahren. Der Rahmenvertrag kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 9 Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, jedoch erstmals mit Wirkung zum Ablauf von zwei Jahren (Mindestvertragslaufzeit).
Die TK rechnet mit folgendem durchschnittlichen Auftragsvolumen pro Jahr:Realfilm:— Pre-Produktion ca. 74 Tage,— Produktion: ca. 200 Tage,— Post-Produktion ca. 175 Tage.Animationsfilm:— Pre-Produktion ca. 72 Tage— Produktion ca. 143 Tage— Post-Produktion ca. 107 TageBearbeitung von vorhandenem Material: ca. 130 StundenStrategische Beratung: ca. 163 StundenBei den vorgenannten Angaben handelt es sich um Schätzungen der TK, die als Kalkulationsgrundlage dienen. Eine verbindliche Prognose für die Zukunft kann hieraus nicht abgeleitet werden; die Mengenangaben können sich während der Vertragslaufzeit nach oben oder unten verändern. Folglich besteht kein Anspruch der AN auf Beauftragung bestimmter Leistungen oder eines bestimmten Umfangs einer Leistung.Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit von 4 Jahren. Der Rahmenvertrag kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 9 Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, jedoch erstmals mit Wirkung zum Ablauf von zwei Jahren (Mindestvertragslaufzeit).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Film- und Videofilmherstellung und verbundene Dienstleistungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Techniker Krankenkasse
Postanschrift: Bramfelder Str. 140
Postleitzahl: 22305
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.tk.de/vergabe🌏
E-Mail: vergabe.bewegtbildagentur@tk.de📧
Fax: +49 4069093360 📠
1. Die Vergabeunterlagen werden in elektronischer Form ausschließlich und einheitlich auf der Website http://www.tk.de/vergabe zur Verfügung gestellt. Das Öffnen der Vergabeunterlagen erfordert die Eingabe eines Passwortes, das interessierten Unternehmen nach Registrierung auf der Website http://www.tk.de/vergabe per E-Mail mitgeteilt wird.
2. Fragen bzw. Auskunftsverlangen zu den Vergabeunterlagen sind der Vergabestelle der TK über einen zentralen Ansprechpartner ausschließlich per E-Mail an folgende Adresse zu übermitteln: vergabe.bewegtbildagentur@tk.de. Fragen bzw. Auskunftsverlangen, die auf anderen Übertragungswegen als per E-Mail übermittelt werden, werden nicht beantwortet. Die Beantwortung der Fragen erfolgt letztmalig am 20.08.2015. Fragen bzw. Auskunftsverlangen müssen daher bis zum 18.8.2015 bei der TK vorliegen, die Beantwortung nicht rechtzeitig gestellter Fragen kann nicht gewährleistet werden.
3. Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
— Drei Arbeitsproben (I bis III) gemäß den in Anlage W1 und W1a der Vergabeunterlagen genannten Anforderungen. Die Bewertung der eingereichten Arbeitsproben erfolgt gemäß Ziffer 1 bis 3 der fachlichen Bewertungsmatrix (Anlage W2 der Vergabeunterlagen). Die Arbeitsproben sind in folgender Form bei der TK einzureichen:
— auf USB-Stick (Konzepte und Texte als DOCX- oder PDF-Dateien, Grafiken als pdf-, jpg- oder png-Dateien)
und
— als farbiger Ausdruck (DIN A4, einseitig bedruckt, abgeheftet in einem Aktenordner o. ä., keine Bindung, Heftstreifen, Folien, Heftklammern, Büroklammern o. ä.).
1. Die Vergabeunterlagen werden in elektronischer Form ausschließlich und einheitlich auf der Website http://www.tk.de/vergabe zur Verfügung gestellt. Das Öffnen der Vergabeunterlagen erfordert die Eingabe eines Passwortes, das interessierten Unternehmen nach Registrierung auf der Website http://www.tk.de/vergabe per E-Mail mitgeteilt wird.
2. Fragen bzw. Auskunftsverlangen zu den Vergabeunterlagen sind der Vergabestelle der TK über einen zentralen Ansprechpartner ausschließlich per E-Mail an folgende Adresse zu übermitteln: vergabe.bewegtbildagentur@tk.de. Fragen bzw. Auskunftsverlangen, die auf anderen Übertragungswegen als per E-Mail übermittelt werden, werden nicht beantwortet. Die Beantwortung der Fragen erfolgt letztmalig am 20.08.2015. Fragen bzw. Auskunftsverlangen müssen daher bis zum 18.8.2015 bei der TK vorliegen, die Beantwortung nicht rechtzeitig gestellter Fragen kann nicht gewährleistet werden.
3. Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
— Drei Arbeitsproben (I bis III) gemäß den in Anlage W1 und W1a der Vergabeunterlagen genannten Anforderungen. Die Bewertung der eingereichten Arbeitsproben erfolgt gemäß Ziffer 1 bis 3 der fachlichen Bewertungsmatrix (Anlage W2 der Vergabeunterlagen). Die Arbeitsproben sind in folgender Form bei der TK einzureichen:
— auf USB-Stick (Konzepte und Texte als DOCX- oder PDF-Dateien, Grafiken als pdf-, jpg- oder png-Dateien)
und
— als farbiger Ausdruck (DIN A4, einseitig bedruckt, abgeheftet in einem Aktenordner o. ä., keine Bindung, Heftstreifen, Folien, Heftklammern, Büroklammern o. ä.).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Produktion und Bearbeitung von Bewegtbild sowie die strategische Beratung der Techniker Krankenkasse (TK) zur Weiterentwicklung dieses Mediums. Die Themen stammen hauptsächlich aus den Bereichen Gesundheit, Verfahrensabläufe und gesetzliche Krankenversicherung, können aber auch aus anderen Gebieten wie Sport, Ernährung und ähnlichem kommen. Eventuell hat die Auftragnehmerin (AN) von der TK vorgegebene Redakteure mit speziellem Fachwissen einzubinden. Die zu erbringenden Leistungen (Bewegtbildproduktion, Bewegtbildbearbeitung und strategische Beratung zur Nutzung und Weiterentwicklung des Mediums „Bewegtbild“) werden über Einzelaufträge abgerufen.
Auftragsgegenstand ist die Produktion und Bearbeitung von Bewegtbild sowie die strategische Beratung der Techniker Krankenkasse (TK) zur Weiterentwicklung dieses Mediums. Die Themen stammen hauptsächlich aus den Bereichen Gesundheit, Verfahrensabläufe und gesetzliche Krankenversicherung, können aber auch aus anderen Gebieten wie Sport, Ernährung und ähnlichem kommen. Eventuell hat die Auftragnehmerin (AN) von der TK vorgegebene Redakteure mit speziellem Fachwissen einzubinden. Die zu erbringenden Leistungen (Bewegtbildproduktion, Bewegtbildbearbeitung und strategische Beratung zur Nutzung und Weiterentwicklung des Mediums „Bewegtbild“) werden über Einzelaufträge abgerufen.
Menge oder Umfang:
Die TK rechnet mit folgendem durchschnittlichen Auftragsvolumen pro Jahr:
Realfilm:
— Pre-Produktion ca. 74 Tage,
— Produktion: ca. 200 Tage,
— Post-Produktion ca. 175 Tage.
Animationsfilm:
— Pre-Produktion ca. 72 Tage
— Produktion ca. 143 Tage
— Post-Produktion ca. 107 Tage
Bearbeitung von vorhandenem Material: ca. 130 Stunden
Strategische Beratung: ca. 163 Stunden
Bei den vorgenannten Angaben handelt es sich um Schätzungen der TK, die als Kalkulationsgrundlage dienen. Eine verbindliche Prognose für die Zukunft kann hieraus nicht abgeleitet werden; die Mengenangaben können sich während der Vertragslaufzeit nach oben oder unten verändern. Folglich besteht kein Anspruch der AN auf Beauftragung bestimmter Leistungen oder eines bestimmten Umfangs einer Leistung.
Bei den vorgenannten Angaben handelt es sich um Schätzungen der TK, die als Kalkulationsgrundlage dienen. Eine verbindliche Prognose für die Zukunft kann hieraus nicht abgeleitet werden; die Mengenangaben können sich während der Vertragslaufzeit nach oben oder unten verändern. Folglich besteht kein Anspruch der AN auf Beauftragung bestimmter Leistungen oder eines bestimmten Umfangs einer Leistung.
Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit von 4 Jahren. Der Rahmenvertrag kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 9 Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, jedoch erstmals mit Wirkung zum Ablauf von zwei Jahren (Mindestvertragslaufzeit).
Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit von 4 Jahren. Der Rahmenvertrag kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 9 Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, jedoch erstmals mit Wirkung zum Ablauf von zwei Jahren (Mindestvertragslaufzeit).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Von jedem Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer sowie jedem anderen Unternehmen, dessen Fähigkeiten sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, ist mit dem Angebot eine unterzeichnete Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Anlage E1 der Vergabeunterlagen) einzureichen, in welcher der Bieter, das Mitglied der Bietergemeinschaft, der Unterauftragnehmer oder das andere Unternehmen darlegt, ob eine Person, deren Verhalten dem jeweiligen Unternehmen zuzurechnen ist (vgl. § 6 EG Abs. 4 Satz 3 VOL/A), wegen eines Verstoßes gegen die Tatbestände des § 6 EG Abs. 4 Satz 1 lit. a) bis g) bzw. entsprechend Abs. 4 Satz 2 VOL/A rechtskräftig verurteilt worden ist und ob die Tatbestände des § 6 EG Abs. 6 lit. a) bis d) VOL/A bei dem jeweiligen Unternehmen vorliegen.
Von jedem Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer sowie jedem anderen Unternehmen, dessen Fähigkeiten sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, ist mit dem Angebot eine unterzeichnete Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Anlage E1 der Vergabeunterlagen) einzureichen, in welcher der Bieter, das Mitglied der Bietergemeinschaft, der Unterauftragnehmer oder das andere Unternehmen darlegt, ob eine Person, deren Verhalten dem jeweiligen Unternehmen zuzurechnen ist (vgl. § 6 EG Abs. 4 Satz 3 VOL/A), wegen eines Verstoßes gegen die Tatbestände des § 6 EG Abs. 4 Satz 1 lit. a) bis g) bzw. entsprechend Abs. 4 Satz 2 VOL/A rechtskräftig verurteilt worden ist und ob die Tatbestände des § 6 EG Abs. 6 lit. a) bis d) VOL/A bei dem jeweiligen Unternehmen vorliegen.
Unterauftragnehmer im Sinne dieses Vergabeverfahrens sind nur solche juristische Personen, die der Bieter zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten dauerhaft einbindet, um die vertragsgegenständliche Leistung oder wesentliche Teile davon erbringen zu lassen, ohne dass hierbei ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen der TK und der jeweiligen juristischen Person begründet wird. Kein Unterauftragnehmer im vorgenannten Sinne sind projektbezogen eingesetzte freie Mitarbeiter oder juristische Personen, die bloße Zulieferungen oder unterstützende Tätigkeiten erbringen.
Unterauftragnehmer im Sinne dieses Vergabeverfahrens sind nur solche juristische Personen, die der Bieter zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten dauerhaft einbindet, um die vertragsgegenständliche Leistung oder wesentliche Teile davon erbringen zu lassen, ohne dass hierbei ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen der TK und der jeweiligen juristischen Person begründet wird. Kein Unterauftragnehmer im vorgenannten Sinne sind projektbezogen eingesetzte freie Mitarbeiter oder juristische Personen, die bloße Zulieferungen oder unterstützende Tätigkeiten erbringen.
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung der Bietergemeinschaft (Anlage E2 der Vergabeunterlagen) einzureichen. In der Anlage E2 sind sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen.
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung der Bietergemeinschaft (Anlage E2 der Vergabeunterlagen) einzureichen. In der Anlage E2 sind sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen.
Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter bzw. (Mitglieder der) Bietergemeinschaften, deren Angebote nach der Wirtschaftlichkeitsbewertung gemäß Ziffer 10 der Aufforderung zur Angebotsabgabe für den Zuschlag in Betracht kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Unterauftragnehmer jeweils eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) anfordern.
Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter bzw. (Mitglieder der) Bietergemeinschaften, deren Angebote nach der Wirtschaftlichkeitsbewertung gemäß Ziffer 10 der Aufforderung zur Angebotsabgabe für den Zuschlag in Betracht kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Unterauftragnehmer jeweils eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) anfordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Von jedem Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer sowie jedem anderen Unternehmen, dessen Fähigkeiten sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, ist mit dem Angebot einzureichen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Von jedem Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer sowie jedem anderen Unternehmen, dessen Fähigkeiten sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, ist mit dem Angebot einzureichen:
— Unternehmensdarstellung gemäß Ziffer 6 der Anlage E4 der Vergabeunterlagen,
— Eigenerklärung Mitarbeiterzahlen gemäß Anlage E5 der Vergabeunterlagen,
— Eigenerklärung Umsätze gemäß Anlage E6 der Vergabeunterlagen.
Im Falle von Unterauftragnehmern müssen sich die Eignungsnachweise gemäß Anlage E5 und E6 dem Umfang und Inhalt nach nur auf die Leistungen beziehen, die von dem Unterauftragnehmer jeweils erbracht werden sollen. Im Falle von anderen Unternehmen, dessen Fähigkeiten sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, sind die Eignungsnachweise gemäß Anlage E5 und E6 nur insoweit vorzulegen, als der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sich hierauf zum Nachweis der Eignung beruft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Im Falle von Unterauftragnehmern müssen sich die Eignungsnachweise gemäß Anlage E5 und E6 dem Umfang und Inhalt nach nur auf die Leistungen beziehen, die von dem Unterauftragnehmer jeweils erbracht werden sollen. Im Falle von anderen Unternehmen, dessen Fähigkeiten sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, sind die Eignungsnachweise gemäß Anlage E5 und E6 nur insoweit vorzulegen, als der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sich hierauf zum Nachweis der Eignung beruft.
Für jeden Unterauftragnehmer ist vom Bieter bzw. von der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen:
— Verpflichtungserklärung Drittunternehmen gemäß Anlage E3 der Vergabeunterlagen.
Für den Fall, dass sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte, sind für diese Unternehmen mit dem Angebot einzureichen:
— Nachweis, dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die erforderlichen Mittel des jeweiligen Unternehmens bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, beispielsweise durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung Drittunternehmen gemäß Anlage E3 der Vergabeunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis, dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die erforderlichen Mittel des jeweiligen Unternehmens bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, beispielsweise durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung Drittunternehmen gemäß Anlage E3 der Vergabeunterlagen.
Mindeststandards:
Die Eigenerklärung zur Unternehmensdarstellung (gemäß Ziffer 6 der Anlage E4 der Vergabeunterlagen) erfordert:
— Eine Darstellung des Unternehmens, die insbesondere die folgenden Punkte enthält: Anzahl der Unternehmensstandorte; Nennung der vorhandenen Unternehmensbereiche; Beschreibung der technischen Ausstattung, insbesondere ggf. vorhandener Tonstudios, High-Level Kameras gemäß Ziff. 2.2 der Leistungsbeschreibung, Außenstudios.
— Eine Darstellung des Unternehmens, die insbesondere die folgenden Punkte enthält: Anzahl der Unternehmensstandorte; Nennung der vorhandenen Unternehmensbereiche; Beschreibung der technischen Ausstattung, insbesondere ggf. vorhandener Tonstudios, High-Level Kameras gemäß Ziff. 2.2 der Leistungsbeschreibung, Außenstudios.
Die Eigenerklärung zu den Mitarbeiterzahlen (Anlage E5 der Vergabeunterlagen) erfordert:
Erklärung über die aktuellen Mitarbeiterzahlen, unterteilt nach festen und freien Mitarbeitern des Unternehmens für die Positionen Pre-Produktion, Produktion, Post-Produktion und Berater sowie die Anzahl aller festen Mitarbeiter in den Jahren 2012 bis 2014.
Erklärung über die aktuellen Mitarbeiterzahlen, unterteilt nach festen und freien Mitarbeitern des Unternehmens für die Positionen Pre-Produktion, Produktion, Post-Produktion und Berater sowie die Anzahl aller festen Mitarbeiter in den Jahren 2012 bis 2014.
Die Eigenerklärung zu den Umsätzen (Anlage E6 der Vergabeunterlagen) erfordert:
Erklärung über die Netto-Gesamtumsätze des Unternehmens (inklusive Fremdkosten) sowie über die Netto-Einzelumsätze (inklusive Fremdkosten) des Unternehmens bezogen auf mit dem ausgeschriebenen Auftrag (Bewegtbildproduktion) vergleichbare Leistungen in den Geschäftsjahren 2012 bis 2014. Im Geschäftsjahr 2014 ist vom Bieter bzw. von der Bietergemeinschaft ein Netto-Gesamtumsatz (inkl. Fremdkosten) von mindestens 1 000 000 EUR nachzuweisen.
Erklärung über die Netto-Gesamtumsätze des Unternehmens (inklusive Fremdkosten) sowie über die Netto-Einzelumsätze (inklusive Fremdkosten) des Unternehmens bezogen auf mit dem ausgeschriebenen Auftrag (Bewegtbildproduktion) vergleichbare Leistungen in den Geschäftsjahren 2012 bis 2014. Im Geschäftsjahr 2014 ist vom Bieter bzw. von der Bietergemeinschaft ein Netto-Gesamtumsatz (inkl. Fremdkosten) von mindestens 1 000 000 EUR nachzuweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Von jedem Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer sowie jedem anderen Unternehmen, dessen Fähigkeiten sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, ist mit dem Angebot einzureichen:
Von jedem Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer sowie jedem anderen Unternehmen, dessen Fähigkeiten sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, ist mit dem Angebot einzureichen:
— Referenzen gemäß Ziffer 1 bis 5 der Anlage E4 der Vergabeunterlagen.
Im Falle von Unterauftragnehmern müssen sich die vorgenannten Eignungsnachweise dem Umfang und Inhalt nach nur auf die Leistungen beziehen, die von dem Unterauftragnehmer jeweils erbracht werden sollen. Im Falle von anderen Unternehmen, dessen Fähigkeiten sich der Bieter / die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, sind die vorgenannten Eignungsnachweise nur insoweit vorzulegen, als der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sich hierauf zum Nachweis der Eignung beruft.
Im Falle von Unterauftragnehmern müssen sich die vorgenannten Eignungsnachweise dem Umfang und Inhalt nach nur auf die Leistungen beziehen, die von dem Unterauftragnehmer jeweils erbracht werden sollen. Im Falle von anderen Unternehmen, dessen Fähigkeiten sich der Bieter / die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, sind die vorgenannten Eignungsnachweise nur insoweit vorzulegen, als der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sich hierauf zum Nachweis der Eignung beruft.
Für jeden Unterauftragnehmer ist vom Bieter bzw. von der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen:
— Verpflichtungserklärung Drittunternehmen gemäß Anlage E3 der Vergabeunterlagen.
Für den Fall, dass sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte, sind für diese Unternehmen mit dem Angebot einzureichen:
— Nachweis, dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die erforderlichen Mittel des jeweiligen Unternehmens bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, beispielsweise durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung Drittunternehmen gemäß Anlage E3 der Vergabeunterlagen.
— Nachweis, dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die erforderlichen Mittel des jeweiligen Unternehmens bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, beispielsweise durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung Drittunternehmen gemäß Anlage E3 der Vergabeunterlagen.
Mindeststandards:
Die Darstellung der Referenzen gemäß Ziffer 1 bis 5 der Anlage E4 der Vergabeunterlagen erfordert:
1. Konzept, Produktion und Vertonung eines Animationsfilms zur Erklärung von Sachverhalten mit zweidimensionaler Darstellungsform: 2 Referenzen für zwei verschiedene Kunden; Mindestanforderungen:
— Filmlänge jeweils max. 3 Minuten,
— Angabe des Produktionszeitraums der Referenzen mitsamt Fertigstellungszeitpunkt (mit Monats- und Jahresangabe),
— Angabe der Referenzgeber (= Name der Kunden), für die die Referenzen erstellt wurden,
— Zeitpunkt der Fertigstellung der Referenzen zwischen Januar 2013 und August 2015,
— Einreichung der Referenzen auf einem USB-Stick.
2. Konzept, Produktion und Vertonung eines Animationsfilms zur Erklärung von Sachverhalten mit dreidimensionaler Darstellungsform: Eine Referenz; Mindestanforderungen:
— Filmlänge max. 3 Minuten,
— Angabe des Produktionszeitraums der Referenz mitsamt Fertigstellungszeitpunkt (mit Monats- und Jahresangabe),
— Angabe des Referenzgebers (= Name des Kunden), für den die Referenz erstellt wurde,
— Zeitpunkt der Fertigstellung der Referenz zwischen Januar 2013 und August 2015,
— Einreichung der Referenz auf einem USB-Stick.
3. Konzeption, Produktion, Post-Produktion eines gefilmten Interviews: Eine Referenz; Mindestanforderungen:
4. Konzeption, Produktion, Post-Produktion, Animation eines/einer als Realfilm gedrehten Berichts, Dokumentation oder journalistischen Beitrags, der/die Spezialeffekte wie eingeblendete Grafiken, Tabellen oder andere Elemente enthält:
Eine Referenz; Mindestanforderungen:
— Filmlänge max. 6 Minuten (ggf. längeren Film schneiden),
5. Konzeption, Produktion, Post-Produktion eines Storytelling-Realfilms zu einem Gesundheitsthema (Krankheiten, Prävention o. ä.): Eine Referenz; Mindestanforderungen:
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Im Auftragsfall muss eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform annehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 48
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-12-18 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Abforderung der Vergabeunterlagen nur über www.tk.de/vergabe; Vergabestelle/F 0.09a
Internetadresse: www.tk.de/vergabe🌏
1. Die Vergabeunterlagen werden in elektronischer Form ausschließlich und einheitlich auf der Website http://www.tk.de/vergabe zur Verfügung gestellt. Das Öffnen der Vergabeunterlagen erfordert die Eingabe eines Passwortes, das interessierten Unternehmen nach Registrierung auf der Website http://www.tk.de/vergabe per E-Mail mitgeteilt wird.
1. Die Vergabeunterlagen werden in elektronischer Form ausschließlich und einheitlich auf der Website http://www.tk.de/vergabe zur Verfügung gestellt. Das Öffnen der Vergabeunterlagen erfordert die Eingabe eines Passwortes, das interessierten Unternehmen nach Registrierung auf der Website http://www.tk.de/vergabe per E-Mail mitgeteilt wird.
2. Fragen bzw. Auskunftsverlangen zu den Vergabeunterlagen sind der Vergabestelle der TK über einen zentralen Ansprechpartner ausschließlich per E-Mail an folgende Adresse zu übermitteln: vergabe.bewegtbildagentur@tk.de. Fragen bzw. Auskunftsverlangen, die auf anderen Übertragungswegen als per E-Mail übermittelt werden, werden nicht beantwortet. Die Beantwortung der Fragen erfolgt letztmalig am 20.08.2015. Fragen bzw. Auskunftsverlangen müssen daher bis zum 18.8.2015 bei der TK vorliegen, die Beantwortung nicht rechtzeitig gestellter Fragen kann nicht gewährleistet werden.
2. Fragen bzw. Auskunftsverlangen zu den Vergabeunterlagen sind der Vergabestelle der TK über einen zentralen Ansprechpartner ausschließlich per E-Mail an folgende Adresse zu übermitteln: vergabe.bewegtbildagentur@tk.de. Fragen bzw. Auskunftsverlangen, die auf anderen Übertragungswegen als per E-Mail übermittelt werden, werden nicht beantwortet. Die Beantwortung der Fragen erfolgt letztmalig am 20.08.2015. Fragen bzw. Auskunftsverlangen müssen daher bis zum 18.8.2015 bei der TK vorliegen, die Beantwortung nicht rechtzeitig gestellter Fragen kann nicht gewährleistet werden.
3. Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
— Drei Arbeitsproben (I bis III) gemäß den in Anlage W1 und W1a der Vergabeunterlagen genannten Anforderungen. Die Bewertung der eingereichten Arbeitsproben erfolgt gemäß Ziffer 1 bis 3 der fachlichen Bewertungsmatrix (Anlage W2 der Vergabeunterlagen). Die Arbeitsproben sind in folgender Form bei der TK einzureichen:
— Drei Arbeitsproben (I bis III) gemäß den in Anlage W1 und W1a der Vergabeunterlagen genannten Anforderungen. Die Bewertung der eingereichten Arbeitsproben erfolgt gemäß Ziffer 1 bis 3 der fachlichen Bewertungsmatrix (Anlage W2 der Vergabeunterlagen). Die Arbeitsproben sind in folgender Form bei der TK einzureichen:
— auf USB-Stick (Konzepte und Texte als DOCX- oder PDF-Dateien, Grafiken als pdf-, jpg- oder png-Dateien)
und
— als farbiger Ausdruck (DIN A4, einseitig bedruckt, abgeheftet in einem Aktenordner o. ä., keine Bindung, Heftstreifen, Folien, Heftklammern, Büroklammern o. ä.).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 137-252808 (2015-07-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-01-25) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
E-Mail: vergabe@tk.de📧
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. A) Preis 40/100. Der Preis wurde auf Grundlage des Angebotsvergleichspreises gemäß Ziffer 2.3 des Angebotsschreibens (Anlage V4) abzüglich Skonto – soweit angeboten und wertbar – gemäß Ziffer 2.5 der Anlage V4 und ggf. zzgl. Künstlersozialabgabe gemäß Ziffer 2.4 der Anlage V4 bewertet. Das Angebot mit dem günstigsten Preis wurde normiert auf 40, die weiteren Angebote auf einen entsprechend geringeren Wert. b) Qualität der Leistung 60/100. Die Qualität der Leistung wurde auf Grundlage der Arbeitsproben (Ziffer 8) gemäß der fachlichen Bewertungsmatrix (Anlage W 2) bewertet und in Leistungspunkten gemessen. Das Angebot mit der höchsten Leistungspunktzahl wurde normiert auf 60, die weiteren Angebote auf einen entsprechend geringeren Wert. – Das Angebot mit der höchsten Summe aus den beiden vorgenannten normierten Werten stellte das wirtschaftlichste Angebot dar. Die Berechnung erfolgte nach nachstehender Formel: W = (40 x Pmin / P) + (60 x L / Lmax) (100)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-12-09 📅
Name: TVN Corporate Media GmbH & Co. KG
Postanschrift: Goseriede 9
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 24
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 101b Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.