Thema: Bündelung der Big Data Aktivitäten in einem Forum „Forum Smart Data – Kompetenz und Innovation aus Smart Data", um das Forschungsprogramm Smart Data national und international zu vernetzen und den Wissens- und Ergebnistransfer zu beschleunigen. Einleitung: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) beabsichtigt zusätzlich zu der begleitenden Forschungsmaßnahme (Begleitforschung) im Rahmen des Technologieprogramms „Smart Data – Innovationen aus Daten“ eine Maßnahme „Forum Smart Data – Kompetenz und Innovation aus Smart Data“ in Auftrag zu geben. Mit „Smart Data“ fördert das BMWi Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (FuE-Aktivitäten), die den zukünftigen Markt um Big Data für die Wirtschaft am Standort Deutschland nachhaltig erschließen sollen. Durch Big Data-Technologien sollen Entscheidungsfindungsprozesse besser und schneller unterstützt und Geschäftsprozesse optimiert werden. Während insbesondere die IT-Anbieter und große Anwender-Unternehmen bereits begonnen haben die wirtschaftlichen Potenziale von Big Data zu nutzen, ist es für Deutschland mit seiner mittelständisch geprägten Wirtschaft wichtig, dass auch kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-Ups die Möglichkeiten der Big Data-Technologien erschließen können. Damit sollen zielgruppenspezifischere Produkte und Dienstleistungen ermöglicht werden. „Smart Data“ steht für eine über die Technologieentwicklung hinaus gehende anwendungsnahe Perspektive, die auch mittelständischen Unternehmen eine attraktive und rechtssichere Nutzung von Massendaten ermöglicht. Weiter unter Punkt VI.3).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-04-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Referat IC4
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmwi.de🌏
E-Mail: johann.apostel@bmwi.bund.de📧
Telefon: +49 30186156069📞
Fax: +49 30186152698 📠
Zu Punkt II.1.5)
Ziel der Maßnahme „Forum Smart Data - Kompetenz und Innovation aus Smart Data“ ist es, das Forschungsprogramm „Smart Data“ national und international zu vernetzen und den Wissens- und Ergebnistransfer von Forschungsergebnissen zu beschleunigen. Im Forum sollen innovative Lösungen und Technologien aus vorwettbewerblicher Forschung zu „Smart Data“ demonstriert werden und dadurch alle wichtigen Stakeholder aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik/Gesellschaft im Dreieck Forschung, Innovation und Ausbildung zusammengebracht werden. Insgesamt soll durch das Forum, mittels Konzentration und Stärkung von kritischem Big Data Know-how, ein innovationsförderndes Klima entstehen, dass insbesondere junge und bereits etablierte deutsche mittelständische Unternehmen sichtbar werden lässt.
3. Gegenstand und Ziele der Maßnahme „Forum Smart Data -Kompetenz und Innovation aus Smart Data“
3.1 Das Forum als Plattform für Forschungskooperationen und Technologietransfer von Forschungsergebnissen
Zur Erreichung der oben genannten Ziele sind insbesondere folgende Aufgaben durchzuführen:
1. Identifikation von Smart Data Akteuren und Aktivitäten in Forschung & Entwicklung in Deutschland, Europa und in strategisch wichtigen Ländern außerhalb von Europa und Gewinnung von Partnern für das Forum sowie kontinuierliche Pflege der Kooperation. Organisationsaufwände der Kooperationspartner wie Honorare oder spezielle Reiseumstände können bei der Planung der Kalkulation mit berücksichtigt werden.
2. Beobachtung der globalen Aktivitäten zu Smart Data in Forschung, Entwicklung und Anwendung – insbesondere in den Anwendungsbereichen der Smart Data Forschungsprojekte Industrie + Mobilität + Energie + Gesundheit -, Schaffung von Synergieeffekten, Identifikation und aktive Verfolgung von Kooperationen, Zusammenarbeit mit internationalen Gremien.
3. Präsentation der Forschungsergebnisse der Aktivitäten aus Deutschland und Europa in einem Showroom, in dem unter anderem die Ergebnisse des Smart Data Forschungsprogramms vorgestellt werden, aber auch Integrationsmöglichkeiten für andere Initiativen geschaffen werden, insofern sie sich in das Gesamtkonzept einfügen. Beispiele hierfür wären etwa die vom BMBF geförderten Big Data Kompetenzzentren BBDC und SCADS, Smart
Data Innovation Lab, deutsche Partner in EU Projekten (EU Programm Horizon2020), Big Data Value Public-Private Partnership Projekt der EU. Bestehende Einrichtungen, die nach Lage und Beschaffenheit für den Transfer geeignet erscheinen, sind in die Konzeption einzubeziehen.
4.Fachliche Vorbereitung von Informationsveranstaltungen (Organisation und Durchführung durch Rahmenvertragsagentur des BMWi), Workshops und Events mit Demonstratoren der Forschungsergebnisse, Fachvorträgen und Paneldiskussionen, sowohl stationär als auch mobil (national und international). Bei der zu erstellenden Konzeption soll berücksichtigt werden, welche existierenden Big Data Fachkonferenzen, Konferenzen in Smart Data Anwendungsbereichen oder Messen mit in das Konzept integriert werden können. Für die Ausstellung von gegenständlichen Demonstratoren im Ausland sind die Organisationsaufwände wie Versicherungen oder Zoll kalkulatorisch mit zu berücksichtigen.
5. Living Lab mit deutschen Datenanalysetechnologien, in dem unter anderem die Ergebnisse des Smart Data Forschungsprogramms vorgestellt werden, aber auch Integrationsmöglichkeiten für andere Technologieanbieter geschaffen werden und der Transfer der Ergebnisse in die wirtschaftliche Nutzung befördert und beschleunigt wird, so dass die Technologien in neuen Anwendungen eingesetzt werden. Hierzu sind geeignete Maßnahmen zu konzipieren.
6. Organisation und Durchführung von Netzwerkveranstaltungen für Forscher und Entwickler, um den Nutzen in den Anwendungsbereichen zu verdeutlichen, die Innovationskraft von Startups und anderen Big Data Unternehmen regional zu stärken und komplexe technologische Inhalte zu vermitteln. Dazu sollen die Akteure des Smart Data Programms aktiv werden, aber auch Kooperationen mit national und international etablierten Netzwerken genutzt werden. Hierbei sind die verschiedensten Zielgruppen zu berücksichtigen, u.a. Entwicklercommunities, Forschernetzwerke, Unternehmensverbände, strategische Multiplikatoren wie Handelskammern/ Außenhandelskammern sowie Organisationen wie Germany Trade & Invest, German Accellerator, Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft oder German Center for Research and Innovation, gesellschaftlich relevante Gruppen, soziale Interessensvertreter, Multiplikatoren der Politik,
bilaterale Länder-Interessengruppen wie zum Beispiel German Academic International Network.
7. Zusammenarbeit mit der Begleitforschung der Smart Data Forschungsprojekte sowie den Big Data Kompetenzzentren. Hierzu ist ein Konzept zu entwickeln, dass eine zielgerichtete Ausgestaltung der Kooperation zum Inhalt hat.
3.2 Forumsmanagement
In Ergänzung zu den fachlichen Aufgaben ist ein Management erforderlich, das die enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Auftraggeber BMWi im Rahmen regelmäßiger Telefonkonferenzen und quartalsweiser Arbeitstreffen sowie mit dem für die Administration der Fördervorhaben und der Erfolgskontrolle nach § 7 BHO im Auftrag des BMWi zuständigen Projektträgers sicherstellt.
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Ihren Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II 1.1) genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); der Antrag muss - komplett mit allen Bestandteilen - spätestens am 27.05.2015 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
Sie können Ihren Antrag auch per Post oder direkter Zustellung (in zweifacher Ausfertigung) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zu Projekt I C 4 - 28/15!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 08:00 Uhr - 16:30 Uhr, Fr. 07:30 Uhr - 15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihren Antrag rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Antrags so frühzeitig ein, dass er spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Informationen zum weiteren Vergabeverfahren bzw. für die spätere Auftragsvergabe:
Wenn bis zum 10.06.2015 keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht (auf entsprechenden Antrag können Sie gem. § 22 EG Abs. 1 VOL/A Auskunft über die Gründe der Nichtberücksichtigung erhalten).
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (vgl. Pkt. IV.2.1)) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe auch Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird unter Berücksichtigung der unter Pkt. IV.2.1) genannten Zuschlagskriterien auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
(Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen.
Ziel der Maßnahme „Forum Smart Data - Kompetenz und Innovation aus Smart Data“ ist es, das Forschungsprogramm „Smart Data“ national und international zu vernetzen und den Wissens- und Ergebnistransfer von Forschungsergebnissen zu beschleunigen. Im Forum sollen innovative Lösungen und Technologien aus vorwettbewerblicher Forschung zu „Smart Data“ demonstriert werden und dadurch alle wichtigen Stakeholder aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik/Gesellschaft im Dreieck Forschung, Innovation und Ausbildung zusammengebracht werden. Insgesamt soll durch das Forum, mittels Konzentration und Stärkung von kritischem Big Data Know-how, ein innovationsförderndes Klima entstehen, dass insbesondere junge und bereits etablierte deutsche mittelständische Unternehmen sichtbar werden lässt.
3. Gegenstand und Ziele der Maßnahme „Forum Smart Data -Kompetenz und Innovation aus Smart Data“
3.1 Das Forum als Plattform für Forschungskooperationen und Technologietransfer von Forschungsergebnissen
Zur Erreichung der oben genannten Ziele sind insbesondere folgende Aufgaben durchzuführen:
1. Identifikation von Smart Data Akteuren und Aktivitäten in Forschung & Entwicklung in Deutschland, Europa und in strategisch wichtigen Ländern außerhalb von Europa und Gewinnung von Partnern für das Forum sowie kontinuierliche Pflege der Kooperation. Organisationsaufwände der Kooperationspartner wie Honorare oder spezielle Reiseumstände können bei der Planung der Kalkulation mit berücksichtigt werden.
2. Beobachtung der globalen Aktivitäten zu Smart Data in Forschung, Entwicklung und Anwendung – insbesondere in den Anwendungsbereichen der Smart Data Forschungsprojekte Industrie + Mobilität + Energie + Gesundheit -, Schaffung von Synergieeffekten, Identifikation und aktive Verfolgung von Kooperationen, Zusammenarbeit mit internationalen Gremien.
3. Präsentation der Forschungsergebnisse der Aktivitäten aus Deutschland und Europa in einem Showroom, in dem unter anderem die Ergebnisse des Smart Data Forschungsprogramms vorgestellt werden, aber auch Integrationsmöglichkeiten für andere Initiativen geschaffen werden, insofern sie sich in das Gesamtkonzept einfügen. Beispiele hierfür wären etwa die vom BMBF geförderten Big Data Kompetenzzentren BBDC und SCADS, Smart
Data Innovation Lab, deutsche Partner in EU Projekten (EU Programm Horizon2020), Big Data Value Public-Private Partnership Projekt der EU. Bestehende Einrichtungen, die nach Lage und Beschaffenheit für den Transfer geeignet erscheinen, sind in die Konzeption einzubeziehen.
4.Fachliche Vorbereitung von Informationsveranstaltungen (Organisation und Durchführung durch Rahmenvertragsagentur des BMWi), Workshops und Events mit Demonstratoren der Forschungsergebnisse, Fachvorträgen und Paneldiskussionen, sowohl stationär als auch mobil (national und international). Bei der zu erstellenden Konzeption soll berücksichtigt werden, welche existierenden Big Data Fachkonferenzen, Konferenzen in Smart Data Anwendungsbereichen oder Messen mit in das Konzept integriert werden können. Für die Ausstellung von gegenständlichen Demonstratoren im Ausland sind die Organisationsaufwände wie Versicherungen oder Zoll kalkulatorisch mit zu berücksichtigen.
5. Living Lab mit deutschen Datenanalysetechnologien, in dem unter anderem die Ergebnisse des Smart Data Forschungsprogramms vorgestellt werden, aber auch Integrationsmöglichkeiten für andere Technologieanbieter geschaffen werden und der Transfer der Ergebnisse in die wirtschaftliche Nutzung befördert und beschleunigt wird, so dass die Technologien in neuen Anwendungen eingesetzt werden. Hierzu sind geeignete Maßnahmen zu konzipieren.
6. Organisation und Durchführung von Netzwerkveranstaltungen für Forscher und Entwickler, um den Nutzen in den Anwendungsbereichen zu verdeutlichen, die Innovationskraft von Startups und anderen Big Data Unternehmen regional zu stärken und komplexe technologische Inhalte zu vermitteln. Dazu sollen die Akteure des Smart Data Programms aktiv werden, aber auch Kooperationen mit national und international etablierten Netzwerken genutzt werden. Hierbei sind die verschiedensten Zielgruppen zu berücksichtigen, u.a. Entwicklercommunities, Forschernetzwerke, Unternehmensverbände, strategische Multiplikatoren wie Handelskammern/ Außenhandelskammern sowie Organisationen wie Germany Trade & Invest, German Accellerator, Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft oder German Center for Research and Innovation, gesellschaftlich relevante Gruppen, soziale Interessensvertreter, Multiplikatoren der Politik,
bilaterale Länder-Interessengruppen wie zum Beispiel German Academic International Network.
7. Zusammenarbeit mit der Begleitforschung der Smart Data Forschungsprojekte sowie den Big Data Kompetenzzentren. Hierzu ist ein Konzept zu entwickeln, dass eine zielgerichtete Ausgestaltung der Kooperation zum Inhalt hat.
3.2 Forumsmanagement
In Ergänzung zu den fachlichen Aufgaben ist ein Management erforderlich, das die enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Auftraggeber BMWi im Rahmen regelmäßiger Telefonkonferenzen und quartalsweiser Arbeitstreffen sowie mit dem für die Administration der Fördervorhaben und der Erfolgskontrolle nach § 7 BHO im Auftrag des BMWi zuständigen Projektträgers sicherstellt.
Ihren Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II 1.1) genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); der Antrag muss - komplett mit allen Bestandteilen - spätestens am 27.05.2015 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
Sie können Ihren Antrag auch per Post oder direkter Zustellung (in zweifacher Ausfertigung) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zu Projekt I C 4 - 28/15!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 08:00 Uhr - 16:30 Uhr, Fr. 07:30 Uhr - 15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihren Antrag rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Antrags so frühzeitig ein, dass er spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Informationen zum weiteren Vergabeverfahren bzw. für die spätere Auftragsvergabe:
Wenn bis zum 10.06.2015 keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht (auf entsprechenden Antrag können Sie gem. § 22 EG Abs. 1 VOL/A Auskunft über die Gründe der Nichtberücksichtigung erhalten).
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (vgl. Pkt. IV.2.1)) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe auch Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird unter Berücksichtigung der unter Pkt. IV.2.1) genannten Zuschlagskriterien auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
(Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Thema:
Bündelung der Big Data Aktivitäten in einem Forum „Forum Smart Data – Kompetenz und Innovation aus Smart Data", um das Forschungsprogramm Smart Data national und international zu vernetzen und den Wissens- und Ergebnistransfer zu beschleunigen.
Einleitung:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) beabsichtigt zusätzlich zu der begleitenden Forschungsmaßnahme (Begleitforschung) im Rahmen des Technologieprogramms „Smart Data – Innovationen aus Daten“ eine Maßnahme „Forum Smart Data – Kompetenz und Innovation aus Smart Data“ in Auftrag zu geben.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) beabsichtigt zusätzlich zu der begleitenden Forschungsmaßnahme (Begleitforschung) im Rahmen des Technologieprogramms „Smart Data – Innovationen aus Daten“ eine Maßnahme „Forum Smart Data – Kompetenz und Innovation aus Smart Data“ in Auftrag zu geben.
Mit „Smart Data“ fördert das BMWi Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (FuE-Aktivitäten), die den zukünftigen Markt um Big Data für die Wirtschaft am Standort Deutschland nachhaltig erschließen sollen. Durch Big Data-Technologien sollen Entscheidungsfindungsprozesse besser und schneller unterstützt und Geschäftsprozesse optimiert werden. Während insbesondere die IT-Anbieter und große Anwender-Unternehmen bereits begonnen haben die wirtschaftlichen Potenziale von Big Data zu nutzen, ist es für Deutschland mit seiner mittelständisch geprägten Wirtschaft wichtig, dass auch kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-Ups die Möglichkeiten der Big Data-Technologien erschließen können. Damit sollen zielgruppenspezifischere Produkte und Dienstleistungen ermöglicht werden. „Smart Data“ steht für eine über die Technologieentwicklung hinaus gehende anwendungsnahe Perspektive, die auch mittelständischen Unternehmen eine attraktive und rechtssichere Nutzung von Massendaten ermöglicht.
Mit „Smart Data“ fördert das BMWi Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (FuE-Aktivitäten), die den zukünftigen Markt um Big Data für die Wirtschaft am Standort Deutschland nachhaltig erschließen sollen. Durch Big Data-Technologien sollen Entscheidungsfindungsprozesse besser und schneller unterstützt und Geschäftsprozesse optimiert werden. Während insbesondere die IT-Anbieter und große Anwender-Unternehmen bereits begonnen haben die wirtschaftlichen Potenziale von Big Data zu nutzen, ist es für Deutschland mit seiner mittelständisch geprägten Wirtschaft wichtig, dass auch kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-Ups die Möglichkeiten der Big Data-Technologien erschließen können. Damit sollen zielgruppenspezifischere Produkte und Dienstleistungen ermöglicht werden. „Smart Data“ steht für eine über die Technologieentwicklung hinaus gehende anwendungsnahe Perspektive, die auch mittelständischen Unternehmen eine attraktive und rechtssichere Nutzung von Massendaten ermöglicht.
Weiter unter Punkt VI.3).
Referenznummer: I C 4 - 80 14 36 / 28; Projekt-Nr. 28/15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Ausführung der Leistung ist nicht ortsgebunden; ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin/Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Genauer Name, eindeutige Adresse und die Rechtsform (GmbH, GbR etc.) des Antragstellers;
— Angabe einer für das Projekt zuständigen Kontaktperson einschließlich Telefon- und Telefax-Nummer(n) und sonstiger Kommunikationsanschlüsse und -adressen.
Der Bewerber muss nachweislich in der Lage sein, die geforderten Aufgaben kompetent, fristgerecht und mit der erforderlichen Flexibilität sowie weitgehend eigenständig durchzuführen. Für den Fall, dass Teile des Leistungsspektrums nicht vom Bieter selbst erbracht werden können, ist die Bildung eines Bieterkonsortiums möglich. In diesem Fall hat die Teilnahme unter Federführung eines projektverantwortlichen Konsortialführers zu erfolgen. Bei einer späteren Auftragserteilung übernimmt der Konsortialführer die Rolle des Generalauftragnehmers, die übrigen Bieter ordnen sich als Unterauftragnehmer ein.
Der Bewerber muss nachweislich in der Lage sein, die geforderten Aufgaben kompetent, fristgerecht und mit der erforderlichen Flexibilität sowie weitgehend eigenständig durchzuführen. Für den Fall, dass Teile des Leistungsspektrums nicht vom Bieter selbst erbracht werden können, ist die Bildung eines Bieterkonsortiums möglich. In diesem Fall hat die Teilnahme unter Federführung eines projektverantwortlichen Konsortialführers zu erfolgen. Bei einer späteren Auftragserteilung übernimmt der Konsortialführer die Rolle des Generalauftragnehmers, die übrigen Bieter ordnen sich als Unterauftragnehmer ein.
Im Teilnahmeantrag sind insbesondere Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Bieters bzw. Bieterkonsortiums darzulegen.
Die Bewertung der Eignung erfolgt nach folgenden Kriterien:
a) Fachkunde:
— Nachweis erforderlicher Qualifikationen und Erfahrungen der am Forum beteiligten Personen sowie Darlegung der beabsichtigten Zuständigkeiten.
— Umfassende Kenntnisse zum FuE Themenschwerpunkt „Smart Data - Innovationen aus Daten“ sowie weiterhin Kenntnisse im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien, der deutschen Förderstruktur und des Haushalts- und Zuwendungsrechts.
— Umfassende Kenntnisse über die globale und nationale Wettbewerbssituation im IKT-Bereich.
b) Leistungsfähigkeit:
— Nachweis ausreichender Personalressourcen und geeigneter Organisationstrukturen
— Nachweis entsprechender Kompetenzen und Erfahrungen im Zusammenhang mit Foren
— Vorlage der beiden letzten durch einen sachverständigen Buch- oder Wirtschaftsprüfer (evtl. Steuerberater oder –bevollmächtigten) bestätigten Jahresabschlüsse einschließlich Geschäftsberichte (soweit vorhanden)
— Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszug (soweit eingetragen)
c) Zuverlässigkeit
— Nachweis durch Eigenerklärungen (Ausschluss des Vorliegens von Tatsachen gemäß § 6 Abs. 4 bzw. Abs. 6 VOL/A-EG),
— Nachweis in Form einer Eigenerklärung über die Herstellerneutralität und Neutralität im Hinblick auf die im Forum zu begleitenden Projekte.
Sofern es sich um ein Bieterkonsortium handelt, hat der Nachweis der Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit durch alle beteiligten Partner zu erfolgen. Nachweise zur Fachkunde sind mindestens von dem Teil des Bieterkonsortiums zu erbringen, der mit der Erbringung der fachbezogenen (Teil-) Leistung betraut ist. Eine Darlegung der Zuständigkeiten der vorgesehenen Mitarbeiter ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Sofern es sich um ein Bieterkonsortium handelt, hat der Nachweis der Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit durch alle beteiligten Partner zu erfolgen. Nachweise zur Fachkunde sind mindestens von dem Teil des Bieterkonsortiums zu erbringen, der mit der Erbringung der fachbezogenen (Teil-) Leistung betraut ist. Eine Darlegung der Zuständigkeiten der vorgesehenen Mitarbeiter ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Der Vertragsschluss durch das BMWi erfolgt nur mit einem Vertragspartner (Generalunternehmer). Sofern (Teil-)Leistungen des Angebots durch andere Partner übernommen werden, sind diese vom BMWi-Vertragspartner als Unterauftragnehmer vertraglich zu verpflichten.
Der Vertragsschluss durch das BMWi erfolgt nur mit einem Vertragspartner (Generalunternehmer). Sofern (Teil-)Leistungen des Angebots durch andere Partner übernommen werden, sind diese vom BMWi-Vertragspartner als Unterauftragnehmer vertraglich zu verpflichten.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Keine besondere Rechtsform (aber siehe Abschnitt III Nr. 3.2).
Sonstige besondere Bedingungen:
Das Teilnahmeverfahren besteht aus 2 Schritten.
— Erster Schritt: Öffentlicher Teilnahmewettbewerb:
Im ersten Schritt, dem öffentlichen Teilnahmewettbewerb, ist die Eignung anhand der nachfolgend genannten Kriterien (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) nachzuweisen. Auf Grundlage dieses Nachweises wird eine Rangfolge gebildet, anhand der bis zu 6 (mindestens 3) der als geeignet angesehenen Bieter bzw. Bieterkonsortien zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Im ersten Schritt, dem öffentlichen Teilnahmewettbewerb, ist die Eignung anhand der nachfolgend genannten Kriterien (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) nachzuweisen. Auf Grundlage dieses Nachweises wird eine Rangfolge gebildet, anhand der bis zu 6 (mindestens 3) der als geeignet angesehenen Bieter bzw. Bieterkonsortien zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
— Zweiter Schritt: Verhandlungsverfahren nach Aufforderung zur Abgabe eines Angebots:
Zwecks Angebotserstellung wird den einbezogenen Bietern ein detaillierter Katalog der zu erbringenden Leistungen zur Verfügung gestellt. Erwartet werden konzeptionelle Vorschläge zur inhaltlichen Gestaltung der oben genannten Aufgaben und zur methodischen Vorgehensweise (inkl. Zeit- und Kostenrahmen je Arbeitspaket). Die Kostenkalkulation ist nach Personal- und Reisekosten sowie sonstige Kosten aufzuschlüsseln. Neben dem inhaltlichen Angebot ist auch der Angebotspreis verhandelbar und wird im Vertrag zwischen BMWi und Auftragnehmer als Höchst- bzw. Festpreis inkl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer vereinbart. Ein Vertragsentwurf wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
Zwecks Angebotserstellung wird den einbezogenen Bietern ein detaillierter Katalog der zu erbringenden Leistungen zur Verfügung gestellt. Erwartet werden konzeptionelle Vorschläge zur inhaltlichen Gestaltung der oben genannten Aufgaben und zur methodischen Vorgehensweise (inkl. Zeit- und Kostenrahmen je Arbeitspaket). Die Kostenkalkulation ist nach Personal- und Reisekosten sowie sonstige Kosten aufzuschlüsseln. Neben dem inhaltlichen Angebot ist auch der Angebotspreis verhandelbar und wird im Vertrag zwischen BMWi und Auftragnehmer als Höchst- bzw. Festpreis inkl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer vereinbart. Ein Vertragsentwurf wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-06-09 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität und Vollständigkeit des Angebots (35)
2. Zweckmäßigkeit der Leistung und Zielorientiertheit der Vorgehensweise (35)
3. Preis (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: BMWi, Referat IC4
Hrn. Apostel
Adresse des Käuferprofils: http://www.bmwi.de🌏
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Referat I C 4
E-Mail: buero-ib6@bmwi.bund.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-08-01 📅
Datum des Endes: 2017-07-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: I C 4 - 80 14 36 / 28; Projekt-Nr. 28/15
Zusätzliche Informationen
Zu Punkt II.1.5)
Ziel der Maßnahme „Forum Smart Data - Kompetenz und Innovation aus Smart Data“ ist es, das Forschungsprogramm „Smart Data“ national und international zu vernetzen und den Wissens- und Ergebnistransfer von Forschungsergebnissen zu beschleunigen. Im Forum sollen innovative Lösungen und Technologien aus vorwettbewerblicher Forschung zu „Smart Data“ demonstriert werden und dadurch alle wichtigen Stakeholder aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik/Gesellschaft im Dreieck Forschung, Innovation und Ausbildung zusammengebracht werden. Insgesamt soll durch das Forum, mittels Konzentration und Stärkung von kritischem Big Data Know-how, ein innovationsförderndes Klima entstehen, dass insbesondere junge und bereits etablierte deutsche mittelständische Unternehmen sichtbar werden lässt.
Ziel der Maßnahme „Forum Smart Data - Kompetenz und Innovation aus Smart Data“ ist es, das Forschungsprogramm „Smart Data“ national und international zu vernetzen und den Wissens- und Ergebnistransfer von Forschungsergebnissen zu beschleunigen. Im Forum sollen innovative Lösungen und Technologien aus vorwettbewerblicher Forschung zu „Smart Data“ demonstriert werden und dadurch alle wichtigen Stakeholder aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik/Gesellschaft im Dreieck Forschung, Innovation und Ausbildung zusammengebracht werden. Insgesamt soll durch das Forum, mittels Konzentration und Stärkung von kritischem Big Data Know-how, ein innovationsförderndes Klima entstehen, dass insbesondere junge und bereits etablierte deutsche mittelständische Unternehmen sichtbar werden lässt.
3. Gegenstand und Ziele der Maßnahme „Forum Smart Data -Kompetenz und Innovation aus Smart Data“
3.1 Das Forum als Plattform für Forschungskooperationen und Technologietransfer von Forschungsergebnissen
Zur Erreichung der oben genannten Ziele sind insbesondere folgende Aufgaben durchzuführen:
1. Identifikation von Smart Data Akteuren und Aktivitäten in Forschung & Entwicklung in Deutschland, Europa und in strategisch wichtigen Ländern außerhalb von Europa und Gewinnung von Partnern für das Forum sowie kontinuierliche Pflege der Kooperation. Organisationsaufwände der Kooperationspartner wie Honorare oder spezielle Reiseumstände können bei der Planung der Kalkulation mit berücksichtigt werden.
1. Identifikation von Smart Data Akteuren und Aktivitäten in Forschung & Entwicklung in Deutschland, Europa und in strategisch wichtigen Ländern außerhalb von Europa und Gewinnung von Partnern für das Forum sowie kontinuierliche Pflege der Kooperation. Organisationsaufwände der Kooperationspartner wie Honorare oder spezielle Reiseumstände können bei der Planung der Kalkulation mit berücksichtigt werden.
2. Beobachtung der globalen Aktivitäten zu Smart Data in Forschung, Entwicklung und Anwendung – insbesondere in den Anwendungsbereichen der Smart Data Forschungsprojekte Industrie + Mobilität + Energie + Gesundheit -, Schaffung von Synergieeffekten, Identifikation und aktive Verfolgung von Kooperationen, Zusammenarbeit mit internationalen Gremien.
2. Beobachtung der globalen Aktivitäten zu Smart Data in Forschung, Entwicklung und Anwendung – insbesondere in den Anwendungsbereichen der Smart Data Forschungsprojekte Industrie + Mobilität + Energie + Gesundheit -, Schaffung von Synergieeffekten, Identifikation und aktive Verfolgung von Kooperationen, Zusammenarbeit mit internationalen Gremien.
3. Präsentation der Forschungsergebnisse der Aktivitäten aus Deutschland und Europa in einem Showroom, in dem unter anderem die Ergebnisse des Smart Data Forschungsprogramms vorgestellt werden, aber auch Integrationsmöglichkeiten für andere Initiativen geschaffen werden, insofern sie sich in das Gesamtkonzept einfügen. Beispiele hierfür wären etwa die vom BMBF geförderten Big Data Kompetenzzentren BBDC und SCADS, Smart
3. Präsentation der Forschungsergebnisse der Aktivitäten aus Deutschland und Europa in einem Showroom, in dem unter anderem die Ergebnisse des Smart Data Forschungsprogramms vorgestellt werden, aber auch Integrationsmöglichkeiten für andere Initiativen geschaffen werden, insofern sie sich in das Gesamtkonzept einfügen. Beispiele hierfür wären etwa die vom BMBF geförderten Big Data Kompetenzzentren BBDC und SCADS, Smart
Data Innovation Lab, deutsche Partner in EU Projekten (EU Programm Horizon2020), Big Data Value Public-Private Partnership Projekt der EU. Bestehende Einrichtungen, die nach Lage und Beschaffenheit für den Transfer geeignet erscheinen, sind in die Konzeption einzubeziehen.
Data Innovation Lab, deutsche Partner in EU Projekten (EU Programm Horizon2020), Big Data Value Public-Private Partnership Projekt der EU. Bestehende Einrichtungen, die nach Lage und Beschaffenheit für den Transfer geeignet erscheinen, sind in die Konzeption einzubeziehen.
4.Fachliche Vorbereitung von Informationsveranstaltungen (Organisation und Durchführung durch Rahmenvertragsagentur des BMWi), Workshops und Events mit Demonstratoren der Forschungsergebnisse, Fachvorträgen und Paneldiskussionen, sowohl stationär als auch mobil (national und international). Bei der zu erstellenden Konzeption soll berücksichtigt werden, welche existierenden Big Data Fachkonferenzen, Konferenzen in Smart Data Anwendungsbereichen oder Messen mit in das Konzept integriert werden können. Für die Ausstellung von gegenständlichen Demonstratoren im Ausland sind die Organisationsaufwände wie Versicherungen oder Zoll kalkulatorisch mit zu berücksichtigen.
4.Fachliche Vorbereitung von Informationsveranstaltungen (Organisation und Durchführung durch Rahmenvertragsagentur des BMWi), Workshops und Events mit Demonstratoren der Forschungsergebnisse, Fachvorträgen und Paneldiskussionen, sowohl stationär als auch mobil (national und international). Bei der zu erstellenden Konzeption soll berücksichtigt werden, welche existierenden Big Data Fachkonferenzen, Konferenzen in Smart Data Anwendungsbereichen oder Messen mit in das Konzept integriert werden können. Für die Ausstellung von gegenständlichen Demonstratoren im Ausland sind die Organisationsaufwände wie Versicherungen oder Zoll kalkulatorisch mit zu berücksichtigen.
5. Living Lab mit deutschen Datenanalysetechnologien, in dem unter anderem die Ergebnisse des Smart Data Forschungsprogramms vorgestellt werden, aber auch Integrationsmöglichkeiten für andere Technologieanbieter geschaffen werden und der Transfer der Ergebnisse in die wirtschaftliche Nutzung befördert und beschleunigt wird, so dass die Technologien in neuen Anwendungen eingesetzt werden. Hierzu sind geeignete Maßnahmen zu konzipieren.
5. Living Lab mit deutschen Datenanalysetechnologien, in dem unter anderem die Ergebnisse des Smart Data Forschungsprogramms vorgestellt werden, aber auch Integrationsmöglichkeiten für andere Technologieanbieter geschaffen werden und der Transfer der Ergebnisse in die wirtschaftliche Nutzung befördert und beschleunigt wird, so dass die Technologien in neuen Anwendungen eingesetzt werden. Hierzu sind geeignete Maßnahmen zu konzipieren.
6. Organisation und Durchführung von Netzwerkveranstaltungen für Forscher und Entwickler, um den Nutzen in den Anwendungsbereichen zu verdeutlichen, die Innovationskraft von Startups und anderen Big Data Unternehmen regional zu stärken und komplexe technologische Inhalte zu vermitteln. Dazu sollen die Akteure des Smart Data Programms aktiv werden, aber auch Kooperationen mit national und international etablierten Netzwerken genutzt werden. Hierbei sind die verschiedensten Zielgruppen zu berücksichtigen, u.a. Entwicklercommunities, Forschernetzwerke, Unternehmensverbände, strategische Multiplikatoren wie Handelskammern/ Außenhandelskammern sowie Organisationen wie Germany Trade & Invest, German Accellerator, Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft oder German Center for Research and Innovation, gesellschaftlich relevante Gruppen, soziale Interessensvertreter, Multiplikatoren der Politik,
6. Organisation und Durchführung von Netzwerkveranstaltungen für Forscher und Entwickler, um den Nutzen in den Anwendungsbereichen zu verdeutlichen, die Innovationskraft von Startups und anderen Big Data Unternehmen regional zu stärken und komplexe technologische Inhalte zu vermitteln. Dazu sollen die Akteure des Smart Data Programms aktiv werden, aber auch Kooperationen mit national und international etablierten Netzwerken genutzt werden. Hierbei sind die verschiedensten Zielgruppen zu berücksichtigen, u.a. Entwicklercommunities, Forschernetzwerke, Unternehmensverbände, strategische Multiplikatoren wie Handelskammern/ Außenhandelskammern sowie Organisationen wie Germany Trade & Invest, German Accellerator, Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft oder German Center for Research and Innovation, gesellschaftlich relevante Gruppen, soziale Interessensvertreter, Multiplikatoren der Politik,
bilaterale Länder-Interessengruppen wie zum Beispiel German Academic International Network.
7. Zusammenarbeit mit der Begleitforschung der Smart Data Forschungsprojekte sowie den Big Data Kompetenzzentren. Hierzu ist ein Konzept zu entwickeln, dass eine zielgerichtete Ausgestaltung der Kooperation zum Inhalt hat.
3.2 Forumsmanagement
In Ergänzung zu den fachlichen Aufgaben ist ein Management erforderlich, das die enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Auftraggeber BMWi im Rahmen regelmäßiger Telefonkonferenzen und quartalsweiser Arbeitstreffen sowie mit dem für die Administration der Fördervorhaben und der Erfolgskontrolle nach § 7 BHO im Auftrag des BMWi zuständigen Projektträgers sicherstellt.
In Ergänzung zu den fachlichen Aufgaben ist ein Management erforderlich, das die enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Auftraggeber BMWi im Rahmen regelmäßiger Telefonkonferenzen und quartalsweiser Arbeitstreffen sowie mit dem für die Administration der Fördervorhaben und der Erfolgskontrolle nach § 7 BHO im Auftrag des BMWi zuständigen Projektträgers sicherstellt.
Ihren Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II 1.1) genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); der Antrag muss - komplett mit allen Bestandteilen - spätestens am 27.05.2015 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt worden sein.
Ihren Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II 1.1) genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); der Antrag muss - komplett mit allen Bestandteilen - spätestens am 27.05.2015 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
Sie können Ihren Antrag auch per Post oder direkter Zustellung (in zweifacher Ausfertigung) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zu Projekt I C 4 - 28/15!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 08:00 Uhr - 16:30 Uhr, Fr. 07:30 Uhr - 15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihren Antrag rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Antrags so frühzeitig ein, dass er spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Sie können Ihren Antrag auch per Post oder direkter Zustellung (in zweifacher Ausfertigung) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zu Projekt I C 4 - 28/15!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 08:00 Uhr - 16:30 Uhr, Fr. 07:30 Uhr - 15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihren Antrag rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Antrags so frühzeitig ein, dass er spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Informationen zum weiteren Vergabeverfahren bzw. für die spätere Auftragsvergabe:
Wenn bis zum 10.06.2015 keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht (auf entsprechenden Antrag können Sie gem. § 22 EG Abs. 1 VOL/A Auskunft über die Gründe der Nichtberücksichtigung erhalten).
Wenn bis zum 10.06.2015 keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht (auf entsprechenden Antrag können Sie gem. § 22 EG Abs. 1 VOL/A Auskunft über die Gründe der Nichtberücksichtigung erhalten).
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (vgl. Pkt. IV.2.1)) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe auch Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird unter Berücksichtigung der unter Pkt. IV.2.1) genannten Zuschlagskriterien auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (vgl. Pkt. IV.2.1)) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe auch Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird unter Berücksichtigung der unter Pkt. IV.2.1) genannten Zuschlagskriterien auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
(Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern: Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Name: Vergabeprüfstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat I B 6
Fax: +49 30186155473 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Sieht sich ein Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BMWi zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Verstöße, die für das Unternehmen aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem BMWi geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BMWi dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BMWi zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Verstöße, die für das Unternehmen aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem BMWi geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BMWi dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Vergabeprüfstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Postort: Berlin
Postleitzahl: 11019
Telefon: +49 30186150📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Referat I B 6
Internetadresse: www.bmwi.de🌏
Quelle: OJS 2015/S 078-138460 (2015-04-17)
Ergänzende Angaben (2015-06-23) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Zu Punkt II.1.5):
Ziel der Maßnahme „Forum Smart Data – Kompetenz und Innovation aus Smart Data“ ist es, das Forschungsprogramm „Smart Data“ national und international zu vernetzen und den Wissens- und Ergebnistransfer von Forschungsergebnissen zu beschleunigen. Im Forum sollen innovative Lösungen und Technologien aus vorwettbewerblicher Forschung zu „Smart Data“ demonstriert werden und dadurch alle wichtigen Stakeholder aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik/Gesellschaft im Dreieck Forschung, Innovation und Ausbildung zusammengebracht werden. Insgesamt soll durch das Forum, mittels Konzentration und Stärkung von kritischem Big Data Know-how, ein innovationsförderndes Klima entstehen, dass insbesondere junge und bereits etablierte deutsche mittelständische Unternehmen sichtbar werden lässt.
3. Gegenstand und Ziele der Maßnahme „Forum Smart Data -Kompetenz und Innovation aus Smart Data“.
3.1 Das Forum als Plattform für Forschungskooperationen und Technologietransfer von Forschungsergebnissen.
Zur Erreichung der oben genannten Ziele sind insbesondere folgende Aufgaben durchzuführen:
1. Identifikation von Smart Data Akteuren und Aktivitäten in Forschung & Entwicklung in Deutschland, Europa und in strategisch wichtigen Ländern außerhalb von Europa und Gewinnung von Partnern für das Forum sowie kontinuierliche Pflege der Kooperation. Organisationsaufwände der Kooperationspartner wie Honorare oder spezielle Reiseumstände können bei der Planung der Kalkulation mit berücksichtigt werden.
2. Beobachtung der globalen Aktivitäten zu Smart Data in Forschung, Entwicklung und Anwendung – insbesondere in den Anwendungsbereichen der Smart Data Forschungsprojekte Industrie + Mobilität + Energie + Gesundheit –, Schaffung von Synergieeffekten, Identifikation und aktive Verfolgung von Kooperationen, Zusammenarbeit mit internationalen Gremien.
3. Präsentation der Forschungsergebnisse der Aktivitäten aus Deutschland und Europa in einem Showroom, in dem unter anderem die Ergebnisse des Smart Data Forschungsprogramms vorgestellt werden, aber auch Integrationsmöglichkeiten für andere Initiativen geschaffen werden, insofern sie sich in das Gesamtkonzept einfügen. Beispiele hierfür wären etwa die vom BMBF geförderten Big Data Kompetenzzentren BBDC und SCADS, Smart
Data Innovation Lab, deutsche Partner in EU Projekten (EU Programm Horizon2020), Big Data Value Public-Private Partnership Projekt der EU. Bestehende Einrichtungen, die nach Lage und Beschaffenheit für den Transfer geeignet erscheinen, sind in die Konzeption einzubeziehen.
4.Fachliche Vorbereitung von Informationsveranstaltungen (Organisation und Durchführung durch Rahmenvertragsagentur des BMWi), Workshops und Events mit Demonstratoren der Forschungsergebnisse, Fachvorträgen und Paneldiskussionen, sowohl stationär als auch mobil (national und international). Bei der zu erstellenden Konzeption soll berücksichtigt werden, welche existierenden Big Data Fachkonferenzen, Konferenzen in Smart Data Anwendungsbereichen oder Messen mit in das Konzept integriert werden können. Für die Ausstellung von gegenständlichen Demonstratoren im Ausland sind die Organisationsaufwände wie Versicherungen oder Zoll kalkulatorisch mit zu berücksichtigen.
5. Living Lab mit deutschen Datenanalysetechnologien, in dem unter anderem die Ergebnisse des Smart Data Forschungsprogramms vorgestellt werden, aber auch Integrationsmöglichkeiten für andere Technologieanbieter geschaffen werden und der Transfer der Ergebnisse in die wirtschaftliche Nutzung befördert und beschleunigt wird, so dass die Technologien in neuen Anwendungen eingesetzt werden. Hierzu sind geeignete Maßnahmen zu konzipieren.
6. Organisation und Durchführung von Netzwerkveranstaltungen für Forscher und Entwickler, um den Nutzen in den Anwendungsbereichen zu verdeutlichen, die Innovationskraft von Startups und anderen Big Data Unternehmen regional zu stärken und komplexe technologische Inhalte zu vermitteln. Dazu sollen die Akteure des Smart Data Programms aktiv werden, aber auch Kooperationen mit national und international etablierten Netzwerken genutzt werden. Hierbei sind die verschiedensten Zielgruppen zu berücksichtigen, u. a. Entwicklercommunities, Forschernetzwerke, Unternehmensverbände, strategische Multiplikatoren wie Handelskammern/ Außenhandelskammern sowie Organisationen wie Germany Trade & Invest, German Accellerator, Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft oder German Center for Research and Innovation, gesellschaftlich relevante Gruppen, soziale Interessensvertreter, Multiplikatoren der Politik,
bilaterale Länder-Interessengruppen wie zum Beispiel German Academic International Network.
7. Zusammenarbeit mit der Begleitforschung der Smart Data Forschungsprojekte sowie den Big Data Kompetenzzentren. Hierzu ist ein Konzept zu entwickeln, dass eine zielgerichtete Ausgestaltung der Kooperation zum Inhalt hat.
3.2 Forumsmanagement:
In Ergänzung zu den fachlichen Aufgaben ist ein Management erforderlich, das die enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Auftraggeber BMWi im Rahmen regelmäßiger Telefonkonferenzen und quartalsweiser Arbeitstreffen sowie mit dem für die Administration der Fördervorhaben und der Erfolgskontrolle nach § 7 BHO im Auftrag des BMWi zuständigen Projektträgers sicherstellt.
Ihren Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II.1.1) genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); der Antrag muss – komplett mit allen Bestandteilen – spätestens am 27.5.2015 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 30186101234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
Sie können Ihren Antrag auch per Post oder direkter Zustellung (in zweifacher Ausfertigung) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zu Projekt I C 4 – 28/15!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8:00 Uhr-16:30 Uhr, Fr. 7:30 Uhr-15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihren Antrag rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Antrags so frühzeitig ein, dass er spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen – auch internationale – sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Informationen zum weiteren Vergabeverfahren bzw. für die spätere Auftragsvergabe:
Wenn bis zum 10.6.2015 keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht (auf entsprechenden Antrag können Sie gem. § 22 EG Abs. 1 VOL/A Auskunft über die Gründe der Nichtberücksichtigung erhalten).
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (vgl. Pkt. IV.2.1)) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe auch Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird unter Berücksichtigung der unter Pkt. IV.2.1) genannten Zuschlagskriterien auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
(Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen.
Ziel der Maßnahme „Forum Smart Data – Kompetenz und Innovation aus Smart Data“ ist es, das Forschungsprogramm „Smart Data“ national und international zu vernetzen und den Wissens- und Ergebnistransfer von Forschungsergebnissen zu beschleunigen. Im Forum sollen innovative Lösungen und Technologien aus vorwettbewerblicher Forschung zu „Smart Data“ demonstriert werden und dadurch alle wichtigen Stakeholder aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik/Gesellschaft im Dreieck Forschung, Innovation und Ausbildung zusammengebracht werden. Insgesamt soll durch das Forum, mittels Konzentration und Stärkung von kritischem Big Data Know-how, ein innovationsförderndes Klima entstehen, dass insbesondere junge und bereits etablierte deutsche mittelständische Unternehmen sichtbar werden lässt.
3. Gegenstand und Ziele der Maßnahme „Forum Smart Data -Kompetenz und Innovation aus Smart Data“.
3.1 Das Forum als Plattform für Forschungskooperationen und Technologietransfer von Forschungsergebnissen.
Zur Erreichung der oben genannten Ziele sind insbesondere folgende Aufgaben durchzuführen:
1. Identifikation von Smart Data Akteuren und Aktivitäten in Forschung & Entwicklung in Deutschland, Europa und in strategisch wichtigen Ländern außerhalb von Europa und Gewinnung von Partnern für das Forum sowie kontinuierliche Pflege der Kooperation. Organisationsaufwände der Kooperationspartner wie Honorare oder spezielle Reiseumstände können bei der Planung der Kalkulation mit berücksichtigt werden.
2. Beobachtung der globalen Aktivitäten zu Smart Data in Forschung, Entwicklung und Anwendung – insbesondere in den Anwendungsbereichen der Smart Data Forschungsprojekte Industrie + Mobilität + Energie + Gesundheit –, Schaffung von Synergieeffekten, Identifikation und aktive Verfolgung von Kooperationen, Zusammenarbeit mit internationalen Gremien.
3. Präsentation der Forschungsergebnisse der Aktivitäten aus Deutschland und Europa in einem Showroom, in dem unter anderem die Ergebnisse des Smart Data Forschungsprogramms vorgestellt werden, aber auch Integrationsmöglichkeiten für andere Initiativen geschaffen werden, insofern sie sich in das Gesamtkonzept einfügen. Beispiele hierfür wären etwa die vom BMBF geförderten Big Data Kompetenzzentren BBDC und SCADS, Smart
Data Innovation Lab, deutsche Partner in EU Projekten (EU Programm Horizon2020), Big Data Value Public-Private Partnership Projekt der EU. Bestehende Einrichtungen, die nach Lage und Beschaffenheit für den Transfer geeignet erscheinen, sind in die Konzeption einzubeziehen.
4.Fachliche Vorbereitung von Informationsveranstaltungen (Organisation und Durchführung durch Rahmenvertragsagentur des BMWi), Workshops und Events mit Demonstratoren der Forschungsergebnisse, Fachvorträgen und Paneldiskussionen, sowohl stationär als auch mobil (national und international). Bei der zu erstellenden Konzeption soll berücksichtigt werden, welche existierenden Big Data Fachkonferenzen, Konferenzen in Smart Data Anwendungsbereichen oder Messen mit in das Konzept integriert werden können. Für die Ausstellung von gegenständlichen Demonstratoren im Ausland sind die Organisationsaufwände wie Versicherungen oder Zoll kalkulatorisch mit zu berücksichtigen.
5. Living Lab mit deutschen Datenanalysetechnologien, in dem unter anderem die Ergebnisse des Smart Data Forschungsprogramms vorgestellt werden, aber auch Integrationsmöglichkeiten für andere Technologieanbieter geschaffen werden und der Transfer der Ergebnisse in die wirtschaftliche Nutzung befördert und beschleunigt wird, so dass die Technologien in neuen Anwendungen eingesetzt werden. Hierzu sind geeignete Maßnahmen zu konzipieren.
6. Organisation und Durchführung von Netzwerkveranstaltungen für Forscher und Entwickler, um den Nutzen in den Anwendungsbereichen zu verdeutlichen, die Innovationskraft von Startups und anderen Big Data Unternehmen regional zu stärken und komplexe technologische Inhalte zu vermitteln. Dazu sollen die Akteure des Smart Data Programms aktiv werden, aber auch Kooperationen mit national und international etablierten Netzwerken genutzt werden. Hierbei sind die verschiedensten Zielgruppen zu berücksichtigen, u. a. Entwicklercommunities, Forschernetzwerke, Unternehmensverbände, strategische Multiplikatoren wie Handelskammern/ Außenhandelskammern sowie Organisationen wie Germany Trade & Invest, German Accellerator, Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft oder German Center for Research and Innovation, gesellschaftlich relevante Gruppen, soziale Interessensvertreter, Multiplikatoren der Politik,
bilaterale Länder-Interessengruppen wie zum Beispiel German Academic International Network.
7. Zusammenarbeit mit der Begleitforschung der Smart Data Forschungsprojekte sowie den Big Data Kompetenzzentren. Hierzu ist ein Konzept zu entwickeln, dass eine zielgerichtete Ausgestaltung der Kooperation zum Inhalt hat.
3.2 Forumsmanagement:
In Ergänzung zu den fachlichen Aufgaben ist ein Management erforderlich, das die enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Auftraggeber BMWi im Rahmen regelmäßiger Telefonkonferenzen und quartalsweiser Arbeitstreffen sowie mit dem für die Administration der Fördervorhaben und der Erfolgskontrolle nach § 7 BHO im Auftrag des BMWi zuständigen Projektträgers sicherstellt.
Ihren Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II.1.1) genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); der Antrag muss – komplett mit allen Bestandteilen – spätestens am 27.5.2015 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 30186101234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
Sie können Ihren Antrag auch per Post oder direkter Zustellung (in zweifacher Ausfertigung) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zu Projekt I C 4 – 28/15!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8:00 Uhr-16:30 Uhr, Fr. 7:30 Uhr-15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihren Antrag rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Antrags so frühzeitig ein, dass er spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen – auch internationale – sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Informationen zum weiteren Vergabeverfahren bzw. für die spätere Auftragsvergabe:
Wenn bis zum 10.6.2015 keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht (auf entsprechenden Antrag können Sie gem. § 22 EG Abs. 1 VOL/A Auskunft über die Gründe der Nichtberücksichtigung erhalten).
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (vgl. Pkt. IV.2.1)) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe auch Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird unter Berücksichtigung der unter Pkt. IV.2.1) genannten Zuschlagskriterien auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
(Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 959 335 💰
1 353 000 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Ausführung der Leistung ist nicht ortsgebunden; ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin / Deutschland.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-08-27 📅
Name: Deutsches Forschungszentrum für künstliche Intelligenz (DFKI)
Postanschrift: Trippstadter Straße 122
Postort: Kaiserslautern
Postleitzahl: 67663
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: volker.markl@dfki.de📧 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2015/S 178-323989 (2015-09-10)