Gegenstand des Auftrags ist die Verpflegung für Asylbewerber und Flüchtlinge in insgesamt 3 Traglufthallen (in Teillosen von je 1 Traglufthalle) im Landkreis München, für einen Bewirtschaftungszeitraum von jeweils 6 Monaten (mit Verlängerungsoption um bis zu weitere 6 Monate für den Auftraggeber), durch den Auftragnehmer. Die genauen Standorte (Gemeinden, Adressen) stehen noch nicht fest. Möglicherweise sind dies Grünwald (entweder Bavaria-Filmgelände oder Wörnbrunn), Unterföhring und Unterschleißheim. Jedes der Lose trägt einen dieser Standorte als „Arbeitstitel“. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, die Standorte noch zu ändern und dem Auftragnehmer nach Vertragsschluss und vor Beginn des Bewirtschaftungszeitraums mitzuteilen. Der Auftraggeber behält sich einen Zeitraum nach Vertragsschluss vor, in dem er die Leistungen abrufen kann. 4 Wochen nach Abruf beginnt der Bewirtschaftungszeitraum (s. o.). Der Beginn des Bewirtschaftungszeitraum wird voraussichtlich zwischen Mitte November 2015 und Ende März 2016 liegen. Der AG plant aktuell mit einer Belegung von bis zu 300 (mind. 250) Personen je Traglufthalle. Die Verpflegung erfolgt direkt in den Traglufthallen. Die Asylbewerber werden in der Traglufthalle durch den Auftragnehmer vollverpflegt. Die Verpflegung wird einheitlich für alle Personen, unabhängig von Geschlecht und Alter, angeboten. Das Speisenangebot muss aber neben kulturspezifischen Essgewohnheiten auch religiöse Aspekte berücksichtigen. Mit Frühstück, Mittagessen und Abendessen sind täglich 3 Mahlzeiten bereitzustellen. Die Asylbewerber nehmen die Speisen in den dafür vorgesehenen Speisebereichen ein. In den jeweiligen Traglufthallen stehen dem Auftragnehmer und den Asylbewerbern keine Kochmöglichkeiten zur Verfügung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-08-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verpflegungsdienste
Menge oder Umfang:
Der Vertrag tritt mit Zuschlag in Kraft. Der Bewirtschaftungszeitraum wird zunächst mit 6 Monaten vereinbart. Der Auftraggeber hat das Recht (Option), durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN den Bewirtschaftungszeitraum einmalig oder mehrfach um einen oder mehrere Monate bis zu einer Gesamtdauer von 12 Monaten zu verlängern. Ein Anspruch des AN auf Ausübung der Option besteht nicht.Der Bewirtschaftungszeitraum beginnt noch nicht mit Vertragsschluss, sondern 4 Wochen nach Abruf durch den Auftraggeber. Der Zeitpunkt des Abrufs kann noch nicht sicher vorhergesagt werden, weil er von der Zahl der zuströmenden Asylbewerber sowie von der Standortsuche für die Traglufthalle abhängt. Der Beginn des Bewirtschaftungszeitraums ist zwischen Mitte November 2015 und Ende März 2016 vorgesehen.
Der Vertrag tritt mit Zuschlag in Kraft. Der Bewirtschaftungszeitraum wird zunächst mit 6 Monaten vereinbart. Der Auftraggeber hat das Recht (Option), durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN den Bewirtschaftungszeitraum einmalig oder mehrfach um einen oder mehrere Monate bis zu einer Gesamtdauer von 12 Monaten zu verlängern. Ein Anspruch des AN auf Ausübung der Option besteht nicht.Der Bewirtschaftungszeitraum beginnt noch nicht mit Vertragsschluss, sondern 4 Wochen nach Abruf durch den Auftraggeber. Der Zeitpunkt des Abrufs kann noch nicht sicher vorhergesagt werden, weil er von der Zahl der zuströmenden Asylbewerber sowie von der Standortsuche für die Traglufthalle abhängt. Der Beginn des Bewirtschaftungszeitraums ist zwischen Mitte November 2015 und Ende März 2016 vorgesehen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verpflegungsdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt München
Postanschrift: Mariahilfplatz 17
Postleitzahl: 81541
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.lra-m.bayern.de🌏
E-Mail: beschaffungsstelle@lra-m.bayern.de📧
Telefon: +49 8962211634📞
Fax: +49 896221441634 📠
1. Anfragen sind ausschließlich schriftlich oder per E-Mail zu stellen. Mündliche oder fernmündliche Anfragen beim Auftraggeber oder den in I.1) genannten Stellen werden nicht entgegengenommen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist die Verpflegung für Asylbewerber und Flüchtlinge in insgesamt 3 Traglufthallen (in Teillosen von je 1 Traglufthalle) im Landkreis München, für einen Bewirtschaftungszeitraum von jeweils 6 Monaten (mit Verlängerungsoption um bis zu weitere 6 Monate für den Auftraggeber), durch den Auftragnehmer. Die genauen Standorte (Gemeinden, Adressen) stehen noch nicht fest. Möglicherweise sind dies Grünwald (entweder Bavaria-Filmgelände oder Wörnbrunn), Unterföhring und Unterschleißheim. Jedes der Lose trägt einen dieser Standorte als „Arbeitstitel“. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, die Standorte noch zu ändern und dem Auftragnehmer nach Vertragsschluss und vor Beginn des Bewirtschaftungszeitraums mitzuteilen. Der Auftraggeber behält sich einen Zeitraum nach Vertragsschluss vor, in dem er die Leistungen abrufen kann. 4 Wochen nach Abruf beginnt der Bewirtschaftungszeitraum (s. o.). Der Beginn des Bewirtschaftungszeitraum wird voraussichtlich zwischen Mitte November 2015 und Ende März 2016 liegen.
Gegenstand des Auftrags ist die Verpflegung für Asylbewerber und Flüchtlinge in insgesamt 3 Traglufthallen (in Teillosen von je 1 Traglufthalle) im Landkreis München, für einen Bewirtschaftungszeitraum von jeweils 6 Monaten (mit Verlängerungsoption um bis zu weitere 6 Monate für den Auftraggeber), durch den Auftragnehmer. Die genauen Standorte (Gemeinden, Adressen) stehen noch nicht fest. Möglicherweise sind dies Grünwald (entweder Bavaria-Filmgelände oder Wörnbrunn), Unterföhring und Unterschleißheim. Jedes der Lose trägt einen dieser Standorte als „Arbeitstitel“. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, die Standorte noch zu ändern und dem Auftragnehmer nach Vertragsschluss und vor Beginn des Bewirtschaftungszeitraums mitzuteilen. Der Auftraggeber behält sich einen Zeitraum nach Vertragsschluss vor, in dem er die Leistungen abrufen kann. 4 Wochen nach Abruf beginnt der Bewirtschaftungszeitraum (s. o.). Der Beginn des Bewirtschaftungszeitraum wird voraussichtlich zwischen Mitte November 2015 und Ende März 2016 liegen.
Der AG plant aktuell mit einer Belegung von bis zu 300 (mind. 250) Personen je Traglufthalle. Die Verpflegung erfolgt direkt in den Traglufthallen. Die Asylbewerber werden in der Traglufthalle durch den Auftragnehmer vollverpflegt. Die Verpflegung wird einheitlich für alle Personen, unabhängig von Geschlecht und Alter, angeboten. Das Speisenangebot muss aber neben kulturspezifischen Essgewohnheiten auch religiöse Aspekte berücksichtigen.
Der AG plant aktuell mit einer Belegung von bis zu 300 (mind. 250) Personen je Traglufthalle. Die Verpflegung erfolgt direkt in den Traglufthallen. Die Asylbewerber werden in der Traglufthalle durch den Auftragnehmer vollverpflegt. Die Verpflegung wird einheitlich für alle Personen, unabhängig von Geschlecht und Alter, angeboten. Das Speisenangebot muss aber neben kulturspezifischen Essgewohnheiten auch religiöse Aspekte berücksichtigen.
Mit Frühstück, Mittagessen und Abendessen sind täglich 3 Mahlzeiten bereitzustellen. Die Asylbewerber nehmen die Speisen in den dafür vorgesehenen Speisebereichen ein.
In den jeweiligen Traglufthallen stehen dem Auftragnehmer und den Asylbewerbern keine Kochmöglichkeiten zur Verfügung.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: TLH 5 „Grünwald“
Kurze Beschreibung: S. o.
Menge oder Umfang: S. o.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: TLH 6 „Unterföhring“
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: TLH 7 „Unterschleißheim“
Menge oder Umfang:
Der Vertrag tritt mit Zuschlag in Kraft. Der Bewirtschaftungszeitraum wird zunächst mit 6 Monaten vereinbart. Der Auftraggeber hat das Recht (Option), durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN den Bewirtschaftungszeitraum einmalig oder mehrfach um einen oder mehrere Monate bis zu einer Gesamtdauer von 12 Monaten zu verlängern. Ein Anspruch des AN auf Ausübung der Option besteht nicht.
Der Vertrag tritt mit Zuschlag in Kraft. Der Bewirtschaftungszeitraum wird zunächst mit 6 Monaten vereinbart. Der Auftraggeber hat das Recht (Option), durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN den Bewirtschaftungszeitraum einmalig oder mehrfach um einen oder mehrere Monate bis zu einer Gesamtdauer von 12 Monaten zu verlängern. Ein Anspruch des AN auf Ausübung der Option besteht nicht.
Der Bewirtschaftungszeitraum beginnt noch nicht mit Vertragsschluss, sondern 4 Wochen nach Abruf durch den Auftraggeber. Der Zeitpunkt des Abrufs kann noch nicht sicher vorhergesagt werden, weil er von der Zahl der zuströmenden Asylbewerber sowie von der Standortsuche für die Traglufthalle abhängt. Der Beginn des Bewirtschaftungszeitraums ist zwischen Mitte November 2015 und Ende März 2016 vorgesehen.
Der Bewirtschaftungszeitraum beginnt noch nicht mit Vertragsschluss, sondern 4 Wochen nach Abruf durch den Auftraggeber. Der Zeitpunkt des Abrufs kann noch nicht sicher vorhergesagt werden, weil er von der Zahl der zuströmenden Asylbewerber sowie von der Standortsuche für die Traglufthalle abhängt. Der Beginn des Bewirtschaftungszeitraums ist zwischen Mitte November 2015 und Ende März 2016 vorgesehen.
Mindestzahl der möglichen Verlängerungen: 1
Höchstzahl der möglichen Verlängerungen: 6
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 6 Monate
Dauer: 6 Monate
Referenznummer: O2.1/1.3Halle5-7/Caterer
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis München.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot zwingend einzureichen (bei Bietergemeinschaften: Angaben sind für jedes Mitglied zu machen):
1) Eigenerklärung über die Eintragung des Bieters in das Handelsregister (soweit verpflichtend).
2) Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren über das Vermögen des Bieters weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, und sich das Unternehmen des Bieters nicht in Liquidation befindet, sowie dass ein Insolvenzplan nicht rechtskräftig bestätigt wurde.
2) Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren über das Vermögen des Bieters weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, und sich das Unternehmen des Bieters nicht in Liquidation befindet, sowie dass ein Insolvenzplan nicht rechtskräftig bestätigt wurde.
3) Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist, insbesondere wegen:
— §§ 283 ff. StGB (Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren),
— § 298 StGB (wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen),
— § 299 StGB (Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
— §§ 333, 334 StGB (Vorteilsgewährung, Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
— §§ 333, 334 StGB (Vorteilsgewährung, Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
— § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG).
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist dem Bieter zuzurechnen, wenn sie für das Unternehmen des Bieters bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen des Bieters handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist dem Bieter zuzurechnen, wenn sie für das Unternehmen des Bieters bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen des Bieters handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
4) Eigenerklärung dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
4) Eigenerklärung dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
5) Eigenerklärung, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
6) Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, eine schwere Verfehlung begangen hat, die ihre Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot zwingend einzureichen (bei Bietergemeinschaften: Angaben sind für jedes Mitglied zu machen):
(1) Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(1) Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
(2) Eigenerklärung des Bieters, dass er eine den Vergabeunterlagen entsprechende Versicherung vorhält oder unverzüglich nach Vertragsschluss abschließen wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot zwingend einzureichen (bei Bietergemeinschaften: Angaben sind für jedes Mitglied zu machen):
(1) Eigenerklärung über ausgeführte Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
(2) Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
(3) Eigenerklärung, dass der Auftragnehmer im Rahmen der Bewirtschaftung sicherstellen wird, dass:
— die Lebensmittel nach Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 178/2002 sicher, d. h. nicht gesundheitsschädlich und nicht für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet sind,
— die Vorschriften des Lebens- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) eingehalten werden,
— sämtliche lebensmittelhygienischen Anforderungen der VO (EG) Nr. 852/2004 für Lebensmittelhygiene, der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 über spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs, die Lebensmittelhygiene VO (LMHV) bei Lieferung und Ausgabe der Lebensmittel, und
— sämtliche lebensmittelhygienischen Anforderungen der VO (EG) Nr. 852/2004 für Lebensmittelhygiene, der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 über spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs, die Lebensmittelhygiene VO (LMHV) bei Lieferung und Ausgabe der Lebensmittel, und
— die Kühlkette (§ 3 Nr. 2 LMHV i. V. m. VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 1 Abs. 1 lit. c), lit. d) eingehalten werden, und dass der Auftragnehmer durch ein geeignetes Verfahren die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln und allen sonstigen Stoffen (Art. 18 der VO (EG) Nr. 178/2002) sicherstellen wird.
— die Kühlkette (§ 3 Nr. 2 LMHV i. V. m. VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 1 Abs. 1 lit. c), lit. d) eingehalten werden, und dass der Auftragnehmer durch ein geeignetes Verfahren die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln und allen sonstigen Stoffen (Art. 18 der VO (EG) Nr. 178/2002) sicherstellen wird.
(4) Eigenerklärung, dass von Seiten der Aufsichtsbehörden (Gewerbeaufsichtsamt etc.) keine unerledigten oder fortdauernden Beanstandungen gegen den Betrieb des Bieters bestehen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben:
— mit der alle Mitglieder mit Name und Adresse benannt sind,
— mit der der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— mit der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— wonach der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— wonach alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-11-16 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabe- und Beschafftungsstelle – Raum A 2.21
Frau Johanna Liebisch
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: O2.1/1.3Halle5-7/Caterer
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Internetadresse: http://regierung-oberbayern.de🌏
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 107 Abs. 3 GWB, wenn:
1. der Antragsteller den im Nachprüfungsverfahren gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
3. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 156-286606 (2015-08-12)
Ergänzende Angaben (2015-09-23) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben